hand bieten Bluetooth-Technologie in Hörgeräten ist nur bedingt nützlich Wer ein Hörgerät oder ein Cochlea-Implantat (CI) hat, kann die Funktechnologie bluetooth nutzen. David Norman, Mitglied der Hörmittelkommission HMK von pro audito schweiz, hat sich damit befasst. Bluetooth LE (low energy), teilweise von Apple patentiert, verfügt über einen deutlich tieferen Stromverbrauch als frühere Bluetoothprotokolle dies zeigen. Inzwischen gibt es bluetoothfähige Hörgeräte, wie beispielsweise «Halo» von Starkey oder «LiNX» von Resound, beide «made for iPhone-Geräte», welche Bluetooth LE nutzen. Bluetooth ist jedoch keine Hilfe in Theatern, Kinos Kirchen, Vortragssälen mit induktiver Höranlage oder auch, wenn nicht nur kurze Distanzen überbrückt werden müssen. Höranlagen können mit LiNX oder Halo nicht genutzt werden. Bei zukünftigen Modellen sollen bei Starkey bluetooth und induktive Anbindungen möglich sein. Bluetoothfähige Hörgeräte benötigen keinen Streamer zum Musikhören, Telefonieren usw. Werden aber Streamer eingesetzt, muss man wissen, dass alle Geräte vom gleichen Hersteller sein müssen, damit es funktioniert. Die Nutzung von Bild und Ton (gleichzeitig, z.B. für FaceTime®) auf Smartphones ist noch nicht befriedigend, da noch keine synchrone Bild- und Tonübermittlung möglich ist. Das von der HMK auch getestete bluetoothfähige Hörgerät von Resound ist «made for iPhone» (es benötigt eine 675-er Batterie). Die Akustik beim Telefonieren ist sehr gut, die Sprachübertragung glasklar, auch im Vergleich zum induktiven Telefonieren mit Schlaufe. Es braucht dazu keine zusätzliche App, nur die Synchronisa tion ist erforderlich. Diese Hörgeräte können nur mit iPhone genutzt werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass eine Bluetooth-Übertragung die induktive Übertragung nicht ersetzen, nur ergänzen kann. (dez) Das Resound-Hörgeräte Enzo 98 ist ein bluetoothfähiges Hörgerät (made for iPhone). Foto: Resound dezibel 4/2015 Abschaltung Swisscom-Analogtelefonie Ende 2017 20 Alle Spezial-Telefone für hörbehinderte Menschen zum induktiven Telefonieren sind analoge Telefone. Diese können auch nach Abschaltung der analogen Telefonie eingesetzt werden. Ab 2018 müssen diese allerdings in ein Netzwerkgerät (einen Router) und nicht direkt in die Telefonbuchse gesteckt werden. Die Swisscom möchte bis 2017 alle Festnetz-Kunden zum Telefonieren übers Internet bewegen. Swisscom-Kunden werden zum Wechsel nicht gezwungen, aber das Telekommunikations-Unternehmen schränkt das Angebot auf dem analogen Netz ein. So muss zum Beispiel wer Bündelprodukte mit Internet, Digital-TV und Telefonie wählt, das analoge Telefon aufgeben. Swisscom entwickelt einen Router für Kunden, die auch nach Abschaltung noch analog telefonieren möchten. Wann, wo und zu welchem Preis dieser erhältlich sein wird, ist pro audito zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. pro audito schweiz wird im dezibel informieren, sobald weitere Angaben vorliegen. Die IP-Telefonie hat verschiedene Vorteile, z.B. eine verbesserte Sprachverständlichkeit; auch wird auf dem Display nicht nur die Telefonnummer sondern auch der Name der anrufenden Person ersichtlich sein. pro audito schweiz empfiehlt hörbehinderten Menschen, welche jetzt induktiv telefonieren (mit T-Spule im Hörgerät), sich vor einem allfälligen Wechsel die IP-Telefonie anzuhören. Sehr alte Telefone mit Wahlscheibe und auch ISDN-Telefone können nach der Umstellung nicht mehr genutzt werden. Falls das jetzige Analog-Telefon eine Stern- und eine «Gartenhag»-Taste hat, ist es weiterhin einsetzbar. Nachteilig bei der Umstellung ist, dass bei einem Stromausfall oder einem Ausfall des Routers das Telefon nicht mehr funktioniert. Für Notfälle ist also etwa ein Mobiltelefon nötig. (cb)
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