Bluetooth-Technologie in Hör- geräten ist nur bedingt nützlich

hand bieten
Bluetooth-Technologie in Hörgeräten ist nur bedingt nützlich
Wer ein Hörgerät oder ein Cochlea-Implantat (CI) hat, kann die
Funktechnologie bluetooth nutzen. David Norman, Mitglied der Hörmittelkommission HMK von pro audito schweiz, hat sich damit befasst.
Bluetooth LE (low energy), teilweise
von Apple patentiert, verfügt über einen deutlich tieferen Stromverbrauch
als frühere Bluetoothprotokolle dies
zeigen. Inzwischen gibt es bluetoothfähige Hörgeräte, wie beispielsweise
«Halo» von Starkey oder «LiNX» von
Resound, beide «made for iPhone-Geräte», welche Bluetooth LE nutzen.
Bluetooth ist jedoch keine Hilfe in
Theatern, Kinos Kirchen, Vortragssälen
mit induktiver Höranlage oder auch,
wenn nicht nur kurze Distanzen überbrückt werden müssen. Höranlagen
können mit LiNX oder Halo nicht genutzt werden. Bei zukünftigen Modellen sollen bei Starkey bluetooth und
induktive Anbindungen möglich sein.
Bluetoothfähige Hörgeräte benötigen
keinen Streamer zum Musikhören, Telefonieren usw. Werden aber Streamer
eingesetzt, muss man wissen, dass alle
Geräte vom gleichen Hersteller sein
müssen, damit es funktioniert. Die
Nutzung von Bild und Ton (gleichzeitig, z.B. für FaceTime®) auf Smartphones ist noch nicht befriedigend, da
noch keine synchrone Bild- und Tonübermittlung möglich ist.
Das von der HMK auch getestete
bluetoothfähige Hörgerät von Resound ist «made for iPhone» (es benötigt eine 675-er Batterie). Die Akustik
beim Telefonieren ist sehr gut, die
Sprachübertragung glasklar, auch im
Vergleich zum induktiven Telefonieren
mit Schlaufe. Es braucht dazu keine
zusätzliche App, nur die Synchronisa­
tion ist erforderlich. Diese Hörgeräte
können nur mit iPhone genutzt werden.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass
eine Bluetooth-Übertragung die induktive Übertragung nicht ersetzen,
nur ergänzen kann. (dez)
Das Resound-Hörgeräte Enzo 98 ist
ein bluetoothfähiges Hörgerät (made
for iPhone). Foto: Resound
dezibel 4/2015
Abschaltung Swisscom-Analogtelefonie Ende 2017
20
Alle Spezial-Telefone für hörbehinderte Menschen zum induktiven Telefonieren sind
analoge Telefone. Diese können auch nach
Abschaltung der analogen Telefonie eingesetzt werden. Ab 2018 müssen diese allerdings in ein Netzwerkgerät (einen Router)
und nicht direkt in die Telefonbuchse gesteckt werden.
Die Swisscom möchte bis 2017 alle Festnetz-Kunden zum Telefonieren übers Internet
bewegen. Swisscom-Kunden werden zum
Wechsel nicht gezwungen, aber das Telekommunikations-Unternehmen schränkt das
Angebot auf dem analogen Netz ein. So
muss zum Beispiel wer Bündelprodukte mit
Internet, Digital-TV und Telefonie wählt, das
analoge Telefon aufgeben.
Swisscom entwickelt einen Router für
Kunden, die auch nach Abschaltung noch
analog telefonieren möchten. Wann, wo und
zu welchem Preis dieser erhältlich sein wird,
ist pro audito zum jetzigen Zeitpunkt nicht
bekannt. pro audito schweiz wird im dezibel
informieren, sobald weitere Angaben vorliegen.
Die IP-Telefonie hat verschiedene Vorteile,
z.B. eine verbesserte Sprachverständlichkeit;
auch wird auf dem Display nicht nur die Telefonnummer sondern auch der Name der anrufenden Person ersichtlich sein.
pro audito schweiz empfiehlt hörbehinderten Menschen, welche jetzt induktiv telefonieren (mit T-Spule im Hörgerät), sich vor einem
allfälligen Wechsel die IP-Telefonie anzuhören.
Sehr alte Telefone mit Wahlscheibe und
auch ISDN-Telefone können nach der Umstellung nicht mehr genutzt werden. Falls das
jetzige Analog-Telefon eine Stern- und eine
«Gartenhag»-Taste hat, ist es weiterhin einsetzbar.
Nachteilig bei der Umstellung ist, dass
bei einem Stromausfall oder einem Ausfall
des Routers das Telefon nicht mehr funktioniert. Für Notfälle ist also etwa ein Mobiltelefon nötig. (cb)