Kino-Pool-Party - Blütenbad Leichlingen

Kino-Pool-Party
Nach dem großen Erfolg der ersten Kino-Pool-Party im Blütenbad findet auch in diesem Jahr
wieder der außergewöhnliche Badespaß im Hallenbad statt. Am Samstag, den 21.11., verwandelt
sich das Hallenbad ab 15 Uhr in eine große Party-Zone mit animiertem Spielespaß im Wasser für
Kinder ab 6 Jahren, Einlass ist ab 14:30 Uhr. Im Anschluss an die Animation werden dieses Mal
nacheinander zwei Kinofilme für unterschiedliche Altersklassen gezeigt. Die Badegäste haben
gewählt:

„Baymax - Riesiges Robowabohu“ (Trickfilm-Abenteuer FSK 6), Beginn 17 Uhr
und

„Wir sind die Millers“ (Komödie FSK 12), Beginn 19:30 Uhr.
Für Gäste, die erst zum zweiten Film kommen möchten, ist der Einlass ab 19:10 Uhr.
Die Besucher machen es sich auf bereitgestellten Schlauchbooten gemütlich und verfolgen ihren
Lieblingsfilm auf einer riesigen Leinwand.
Die Kinotechnik wird von der Firma „Outdoor Cine“ zur Verfügung gestellt, welche auch das
Animationsprogramm übernimmt. Möglich wird die Veranstaltung durch die freundliche
Unterstützung der Stadtwerke Leichlingen GmbH, BELKAW GmbH, Volksbank Rhein-Wupper eG
und Pizzeria Mamma Mia.
Preise:
Es gelten die regulären Eintrittspreise zzgl. 3 € für einen Film und 5 € für beide Filme (Animation
bei dem 1. Film inklusive). Kartenvorverkauf ab 1. November im Blütenbad.
Es gilt unsere Haus- und Badeordnung sowie die Bestimmungen der FSK.
Hinweise zur Erziehungsbeauftragung für Eltern und erziehungsbeauftragte Personen
Dieses Formular ist gültig am 21. November 2015 in Zusammenhang mit der Veranstaltung Kino-Pool-Party im Blütenbad.
Kino-Pool-Party, ab 6 Jahre
Filmvorführung “Baymax”, FSK 6
Filmvorführung “Wir sind die Millers”, FSK 12 - Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
- Kinder im Alter von 12 bis 13 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
oder Erziehungsbeauftragten.
Es gilt zudem unsere Haus- und Badeordnung.
Definitionen
Erziehungsberechtigte
Erziehungsberechtigte sind die Eltern oder, in Ausnahmefällen, ein vom Familiengericht bestellter Vormund.
Erziehungsbeauftragte
Erziehungsbeauftragt nach dem Jugendschutzgesetz ist jede Person über 18 Jahren, so weit sie auf Dauer oder zeitweise
aufgrund einer Vereinbarung mit dem/der Personensorgeberechtigten Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
Wichtige Informationen für Eltern und Erziehungsbeauftragte
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Die/der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein! Sie/er sollte sich gegenüber anderen ausweisen können.
Sie/er muss reif genug und in der Lage sein, Ihrem Kind in der Situation verantwortungsvoll die notwendige
Unterstützung bieten zu können. Erziehungsbeauftragte übernehmen die Aufsichtspflicht. Überzeugen Sie sich, ob
sie/er dieser Aufgabe gewachsen ist.
Stellen Sie beim Besuch abendlicher Veranstaltungen die Heimfahrt Ihres Kindes sicher.
Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte während der Begleitung Ihres Kindes nicht unter Einfluss von
Alkohol oder anderen Drogen steht.
Stellen Sie sicher, dass die/der Erziehungsbeauftragte über die Regelungen des Jugendschutzgesetzes
Bescheid weiß: Alkoholverbot unter 16 Jahren, keine Spirituosen und auch keine branntweinhaltigen Getränke
(auch keine branntweinhaltigen Mixgetränke) unter 18 Jahren. Rauchverbot unter 18 Jahren.
Wichtige Informationen zum Erziehungsauftrag
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Der Erziehungsauftrag erlangt seine Gültigkeit nur in Verbindung mit einer Kopie des
Ausweises (Vorder- und Rückseite) mindestens eines Erziehungsberechtigten! (Bitte an das
Formular heften.)
Das Formular muss vom Jugendlichen an der Kasse bzw. Kontrolle zusammen mit der/den
Eintrittskarte/n abgegeben werden.
Der Erziehungsbeauftragte muss sich ebenfalls an dem Veranstaltungsort aufhalten.
Achtung
Bei Kinofilmen ist zu beachten, dass die Altersfreigaben der Filme auch in Begleitung durch eine
erziehungsbeauftragte Person ausnahmslos gültig bleiben!
www.bluetenbad.com
Erziehungsbeauftragung gemäß Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Dieser Erziehungsauftrag gilt nur für die vorderseitig aufgeführte Veranstaltung und ist nicht auf Dritte übertragbar!
Erziehungsberechtigte/r (in der Regel die Eltern/ein Elternteil)
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
An diesem Abend telefonisch erreichbar unter
Meine Tochter/mein Sohn
Name
Vorname
Geburtstag (Tag, Monat, Jahr)
wird beim Besuch des Films
Filmtitel
am (Datum)
FSK
um (Uhrzeit)
von unten genannter erziehungsbeauftragten Person gemäß § 1, Abs. 1, Nr. 4 JuSchG begleitet.
Diese Erlaubnis gilt bis längstens
Uhrzeit
Die erziehungsbeauftragte Person trägt dafür Sorge, dass bis zum Ablauf dieser Zeit mein Kind wieder zu Hause ist.
Volljährige Begleitperson als Erziehungsbeauftragte
Name
Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
Geburtstag (Tag, Monat, Jahr)
Wir bestätigen die Richtigkeit der gemachten Angaben und haben die Hinweise zur Erziehungsbeauftragung für Eltern und
erziehungsbeauftragte Personen auf der vorherigen Seite gelesen und verstanden.
Ort, Datum
Unterschrift Erziehungsberechtigte/r
Unterschrift Erziehungsbeauftragte
Unterschrift Kind/Jugendlicher