FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH Merkblatt Prüfung von TV-Produkten auf Bildträgern Murnaustraße 6 65189 Wiesbaden Postfach 5129 65041 Wiesbaden Stand: 29.02.2016 Fon 0611 7 78 91- 0 Fax 0611 7 78 91-39 [email protected] www.fsk.de Ab dem 29. Februar 2016 werden neue Prüfverfahren für die Kennzeichnung von TV-Produkten eingeführt, die zur Veröffentlichung auf Bildträgern bei der FSK eingereicht werden. Die neuen Verfahren sind Bestandteil eines in Abstimmung mit den Obersten Landesjugendbehörden etablierten und auf ein Jahr angelegten Modellprojekts. Das Modellprojekt verfolgt das Ziel, auf eine konsistente Spruchpraxis zwischen den verschiedenen Akteuren des Jugendmedienschutzes hinzuwirken. Aus diesem Grund werden Gutachten der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks integraler Bestandteil der FSK Prüfungen. Das Modellprojekt versteht sich als ein pragmatischer Beitrag zur Medienkonvergenz. Was bedeutet das? Für die Zuweisung von TV-Produkten zu einem bestimmten FSK Verfahren ist nicht mehr relevant, welche Länge sie haben, ob und zu welcher Uhrzeit sie bereits ausgestrahlt wurden oder ob eine Ausstrahlung noch bevorsteht. Relevant ist vielmehr, ob ein Jugendschutzgutachten von der FSF oder einem öffentlichrechtlichen Sender vorliegt, oder ob bei seriellen Produkten bereits drei Teile/Episoden von der FSK geprüft wurden. Was ist neu? Die rechtssichere Prüfung (gemäß Jugendschutzgesetz) von TV-Produkten, die auf Bildträgern ausgewertet werden, erfolgt bei der FSK in den folgenden schnellen, schlanken und kostengünstigen Verfahren: Einzelprüferverfahren für TV-Produkte mit Jugendschutzgutachten serielle TV-Produkte und serielle Online-Produkte nach Prüfung von 3 Episoden im 3er Arbeitsausschuss 3er Arbeitsausschuss für nichtserielle TV-Produkte ohne Jugendschutzgutachten 3 Episoden/Teile von seriellen TV-Produkten und seriellen OnlineProdukten ohne Gutachten Was ist zu beachten? Wenn Sie für TV-Produkte aus dem Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Prüfung beantragen, senden Sie uns bitte – sofern vorhanden – das Jugendschutzgutachten des Senders zu. Für TV-Produkte aus dem Bereich des privaten Rundfunks werden die Jugendschutzgutachten der FSF automatisch berücksichtigt. Seite 1 von 2 Wiesbadener Volksbank BLZ 510 900 00 Kto 523 208 IBAN DE23 5109 0000 0000 5232 08 BIC WIBADE5W Merkblatt - Prüfung von TV-Produkten auf Bildträgern Wie muss der Prüfantrag eingereicht werden? Wir bitten die Antragsteller aus verwaltungstechnischen Gründen, alle TVProdukte unter Angabe der Ausstrahlungsdaten mit den gewohnten Prüfanträgen einzureichen. Die Zuweisung der TV-Produkte in das Einzelprüferverfahren erfolgt automatisch. Alle Antragsformulare können unter www.fsk.de/pruefantraege heruntergeladen werden. TV-Serien bis 59 Minuten Laufzeit, welche zwischen 6 und 22 Uhr ausgestrahlt wurden, sollen weiterhin mit dem Prüfantrag Vereinfachtes Verfahren (VVTC001 29.05.2015) eingereicht werden. Alle übrigen TV-Serien und TV-Filme sollen weiterhin mit dem Prüfantrag (PA001 V1.3 09.06.2015) eingereicht werden. Ab Sommer 2016 können alle FSK Prüfanträge über ein web-basiertes Portal gestellt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns, dass mit Start des web-basierten Portals die Beantragung aller FSK Prüfungen sehr viel einfacher und komfortabler sein wird. Seite 2 von 2
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