Merkblatt Prüfung von TV-Produkten auf Bildträgern

FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
Merkblatt
Prüfung von TV-Produkten auf Bildträgern
Murnaustraße 6
65189 Wiesbaden
Postfach 5129
65041 Wiesbaden
Stand: 29.02.2016
Fon 0611 7 78 91- 0
Fax 0611 7 78 91-39
[email protected]
www.fsk.de
Ab dem 29. Februar 2016 werden neue Prüfverfahren für die Kennzeichnung von
TV-Produkten eingeführt, die zur Veröffentlichung auf Bildträgern bei der FSK
eingereicht werden. Die neuen Verfahren sind Bestandteil eines in Abstimmung
mit den Obersten Landesjugendbehörden etablierten und auf ein Jahr angelegten
Modellprojekts.
Das Modellprojekt verfolgt das Ziel, auf eine konsistente Spruchpraxis zwischen
den verschiedenen Akteuren des Jugendmedienschutzes hinzuwirken. Aus diesem
Grund werden Gutachten der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) und des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks integraler Bestandteil der FSK Prüfungen. Das
Modellprojekt versteht sich als ein pragmatischer Beitrag zur Medienkonvergenz.
Was bedeutet das?
Für die Zuweisung von TV-Produkten zu einem bestimmten FSK Verfahren ist nicht
mehr relevant, welche Länge sie haben, ob und zu welcher Uhrzeit sie bereits
ausgestrahlt wurden oder ob eine Ausstrahlung noch bevorsteht. Relevant ist
vielmehr, ob ein Jugendschutzgutachten von der FSF oder einem öffentlichrechtlichen Sender vorliegt, oder ob bei seriellen Produkten bereits drei
Teile/Episoden von der FSK geprüft wurden.
Was ist neu?
Die rechtssichere Prüfung (gemäß Jugendschutzgesetz) von TV-Produkten, die auf
Bildträgern ausgewertet werden, erfolgt bei der FSK in den folgenden schnellen,
schlanken und kostengünstigen Verfahren:
Einzelprüferverfahren für
 TV-Produkte mit Jugendschutzgutachten
 serielle TV-Produkte und serielle Online-Produkte nach Prüfung von 3
Episoden im 3er Arbeitsausschuss
3er Arbeitsausschuss für
 nichtserielle TV-Produkte ohne Jugendschutzgutachten
 3 Episoden/Teile von seriellen TV-Produkten und seriellen OnlineProdukten ohne Gutachten
Was ist zu beachten?
Wenn Sie für TV-Produkte aus dem Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
eine Prüfung beantragen, senden Sie uns bitte – sofern vorhanden – das
Jugendschutzgutachten des Senders zu.
Für TV-Produkte aus dem Bereich des privaten Rundfunks werden die
Jugendschutzgutachten der FSF automatisch berücksichtigt.
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Wie muss der Prüfantrag eingereicht werden?
Wir bitten die Antragsteller aus verwaltungstechnischen Gründen, alle TVProdukte unter Angabe der Ausstrahlungsdaten mit den gewohnten Prüfanträgen
einzureichen. Die Zuweisung der TV-Produkte in das Einzelprüferverfahren erfolgt
automatisch. Alle Antragsformulare können unter www.fsk.de/pruefantraege
heruntergeladen werden.
TV-Serien bis 59 Minuten Laufzeit, welche zwischen 6 und 22 Uhr ausgestrahlt
wurden, sollen weiterhin mit dem Prüfantrag Vereinfachtes Verfahren (VVTC001
29.05.2015) eingereicht werden.
Alle übrigen TV-Serien und TV-Filme sollen weiterhin mit dem Prüfantrag (PA001
V1.3 09.06.2015) eingereicht werden.
Ab Sommer 2016 können alle FSK Prüfanträge über ein web-basiertes Portal
gestellt werden. Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns, dass mit Start des
web-basierten Portals die Beantragung aller FSK Prüfungen sehr viel einfacher und
komfortabler sein wird.
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