und niedergelassener Ebene (intra- und extramuraler Bere

Österreichische Gesellschaft für Neurologie
Hermanngasse 18/1/4, A - 1070 Wien
Tel.: +43-1-890 34 74, Fax.: +43-1-890 34 74-25
e-mail: [email protected]
http://www.oegn.at
FÖRDERPROGRAMM:
Neurologische PatientInnenversorgung auf Abteilungs- und
niedergelassener Ebene (intra- und extramuraler Bereich)
Die ÖGN vergibt innerhalb einer Laufzeit von maximal drei Jahren Förderungen für Projekte, die der
neurologischen PatientInnenversorgung auf Abteilungs- und niedergelassener Ebene (intra- und
extramuraler Bereich) dienen.
Zur Ausschreibung gelangen:
1.) 1 österreichweites Projekt
bis zu € 50.000,-
2.) 5 überregionale Projekte (mind. 3 Bundesländer)
bis zu € 20.000,-
3.) 10 regionale Projekte
bis zu € 5.000,-
Ansuchen können alle ordentlichen Mitglieder der ÖGN stellen. Die genauen Kriterien für eine
Antragstellung, Einzelheiten zum Ablauf und das Antragsformular finden Sie nachfolgend sowie ab
sofort auf unserer Website www.oegn.at im Mitgliederbereich; für weitere Auskünfte steht Ihnen das
ÖGN-Sekretariat (Frau Tanja Weinhart, +43 1/890 34 74, [email protected]) gerne zur Verfügung.
Diese Förderung zielt auf die Verbesserung der neurologischen PatientInnenversorgung an der
Schnittstelle zwischen Abteilungs- und niedergelassener Ebene ab (siehe Kriterien) und ist nicht
vorgesehen zur Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen wie etwa Kursen,
Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren oder für Aufenthalte zum Zweck des Erwerbs von
Kenntnissen und Fertigkeiten oder wissenschaftliche Tätigkeit an externen Institutionen.
Über die Vergabe entscheidet der ÖGN-Vorstand nach den Kriterien der klinischen Wertigkeit des
Antrags in erster Linie und nach ökonomischen Notwendigkeiten in zweiter Linie. Externe
GutachterInnen können herangezogen werden. Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie eine
schriftliche Zusage. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Österreichische Gesellschaft für Neurologie
Hermanngasse 18/1/4, A - 1070 Wien
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Kriterien:

Versorgungsrelevantes Kooperationsprojekt im intra- oder extramuralen Bereich oder an
deren Schnittstellen

Die Einreichung muss gemeinsam durch jeweils einen/eine Vertreter/in der kooperierenden
Versorgungsstrukturen erfolgen

Projekte sollten Inter-/Multidisziplinarität und Multiprofessionalität einschließen

Ergebnisberichte geförderter Projekte sollen den Mitgliedern der ÖGN bei der Jahrestagung
der ÖGN und der Öffentlichkeit präsentiert werden: z.B. als Kongressbeitrag (, Ergebnisse,
regionale Plattformen/Foren, ) oder auf der OEGN Website, bzw. in Neurologisch.

Die ProjektleiterInnen verpflichten sich, bei wiss. Publikationen die Förderung des Projektes
durch die OEGN anzuerkennen.
Finanzielles:

Ein finanzieller Abschlussbericht ist notwendig und muss den Nachweis über die eingesetzten
Mittel ermöglichen. Die finanziellen Aspekte des Projektes müssen auf einer durchgehenden
Excel-Datei angeführt werden. Bestätigungen über Ausgaben müssen im Original vorliegen.

Nach Abschluss des Projektes sind die Projektleiterinnen verpflichtet, etwaige noch
vorhandene Fördergelder an die OEGN rückzuüberweisen

Es muss seitens der Projektwerber definiert werden, ob das Projekt aus mehreren
Förderungen verschiedener Institutionen bestritten wird bzw. ob dies ein alleine von der
OEGN unterstütztes –Projekt ist.

Die ÖGN übernimmt keine Verantwortung für versicherungstechnische Fragen oder allfällige
Abgaben. Diese Fragen sind vom/von der AntragstellerIn selbst zu klären.

Die OEGN übernimmt keine Kosten, die den Projektrahmen überschreiten, das sind Abgaben
an Institutionen, an denen das Projekt gemacht wird, personalbezogene Kosten
(Versicherung, Pensionsabgabe, Urlaube, Karenz), Mehrwertsteuer oder andere Steuern, die
nicht im Gesamtbetrag der Förderung enthalten sind.
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Ansuchen um ein Förderprogramm
der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie
Alle Teile des Antrags, der Abstrakt und etwaige Beilagen sind ausschließlich in

Schriftgröße 11 pt.

Zeilenabstand 1,5
zu verfassen.
Ein vollständiger Antrag muss folgende Teile beinhalten:
1.) Einseitiger Abstract in Deutsch mit max. 450 Wörtern
Im Abstract werden Sie ersucht, auf folgende Punkte so kurz wie möglich einzugehen:
 Fragestellungen/Relevanz des Kooperationsprojektes für die Versorgung
neurologischer PatientInnen auf nationaler oder regionaler Ebene.
 Innovation/Originalität des Projektes
 verwendete Methodik und
 hauptverantwortlich involvierte Personen
 Projektdauer (bei 2 Jahren ist ein Zwischenbericht nach 1 Jahr notwendig)
2.) Die Projektbeschreibung selbst sollte auf max. 20 Seiten inkl.
Abbildungen und Tabellen mit max. 9000 Wörtern
(inkl. Überschriften, Fußnoten, Abbildungslegenden etc.) erfolgen.
Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:
 Ziele und Darstellung der versorgungsrelevanten Fragestellung
 Innovation
 Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte aufgrund des vorliegenden Projektes
 Methodik
 Arbeits- und Zeitplanung
 Kooperationen im Rahmen des Projektes (national und international);
 Qualifikation der beteiligten AntragstellerInnen
 Zu erwartende weiterreichende Auswirkungen
 Finanzielle Aspekte
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3.) Ein Verzeichnis der projektrelevanten Literatur sollte auf max. 5 Seiten
erfolgen.
4.)Lebensläufe (max. 3 Seiten pro Person) und Qualifikation der
Projektbeteiligten der letzten 5 Jahre sollten ebenfalls beigefügt sein.