Österreichische Gesellschaft für Neurologie Hermanngasse 18/1/4, A - 1070 Wien Tel.: +43-1-890 34 74, Fax.: +43-1-890 34 74-25 e-mail: [email protected] http://www.oegn.at FÖRDERPROGRAMM: Neurologische PatientInnenversorgung auf Abteilungs- und niedergelassener Ebene (intra- und extramuraler Bereich) Die ÖGN vergibt innerhalb einer Laufzeit von maximal drei Jahren Förderungen für Projekte, die der neurologischen PatientInnenversorgung auf Abteilungs- und niedergelassener Ebene (intra- und extramuraler Bereich) dienen. Zur Ausschreibung gelangen: 1.) 1 österreichweites Projekt bis zu € 50.000,- 2.) 5 überregionale Projekte (mind. 3 Bundesländer) bis zu € 20.000,- 3.) 10 regionale Projekte bis zu € 5.000,- Ansuchen können alle ordentlichen Mitglieder der ÖGN stellen. Die genauen Kriterien für eine Antragstellung, Einzelheiten zum Ablauf und das Antragsformular finden Sie nachfolgend sowie ab sofort auf unserer Website www.oegn.at im Mitgliederbereich; für weitere Auskünfte steht Ihnen das ÖGN-Sekretariat (Frau Tanja Weinhart, +43 1/890 34 74, [email protected]) gerne zur Verfügung. Diese Förderung zielt auf die Verbesserung der neurologischen PatientInnenversorgung an der Schnittstelle zwischen Abteilungs- und niedergelassener Ebene ab (siehe Kriterien) und ist nicht vorgesehen zur Finanzierung von Fort- und Weiterbildungen wie etwa Kursen, Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren oder für Aufenthalte zum Zweck des Erwerbs von Kenntnissen und Fertigkeiten oder wissenschaftliche Tätigkeit an externen Institutionen. Über die Vergabe entscheidet der ÖGN-Vorstand nach den Kriterien der klinischen Wertigkeit des Antrags in erster Linie und nach ökonomischen Notwendigkeiten in zweiter Linie. Externe GutachterInnen können herangezogen werden. Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie eine schriftliche Zusage. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Österreichische Gesellschaft für Neurologie Hermanngasse 18/1/4, A - 1070 Wien Tel.: +43-1-890 34 74, Fax.: +43-1-890 34 74-25 e-mail: [email protected] http://www.oegn.at Kriterien: Versorgungsrelevantes Kooperationsprojekt im intra- oder extramuralen Bereich oder an deren Schnittstellen Die Einreichung muss gemeinsam durch jeweils einen/eine Vertreter/in der kooperierenden Versorgungsstrukturen erfolgen Projekte sollten Inter-/Multidisziplinarität und Multiprofessionalität einschließen Ergebnisberichte geförderter Projekte sollen den Mitgliedern der ÖGN bei der Jahrestagung der ÖGN und der Öffentlichkeit präsentiert werden: z.B. als Kongressbeitrag (, Ergebnisse, regionale Plattformen/Foren, ) oder auf der OEGN Website, bzw. in Neurologisch. Die ProjektleiterInnen verpflichten sich, bei wiss. Publikationen die Förderung des Projektes durch die OEGN anzuerkennen. Finanzielles: Ein finanzieller Abschlussbericht ist notwendig und muss den Nachweis über die eingesetzten Mittel ermöglichen. Die finanziellen Aspekte des Projektes müssen auf einer durchgehenden Excel-Datei angeführt werden. Bestätigungen über Ausgaben müssen im Original vorliegen. Nach Abschluss des Projektes sind die Projektleiterinnen verpflichtet, etwaige noch vorhandene Fördergelder an die OEGN rückzuüberweisen Es muss seitens der Projektwerber definiert werden, ob das Projekt aus mehreren Förderungen verschiedener Institutionen bestritten wird bzw. ob dies ein alleine von der OEGN unterstütztes –Projekt ist. Die ÖGN übernimmt keine Verantwortung für versicherungstechnische Fragen oder allfällige Abgaben. Diese Fragen sind vom/von der AntragstellerIn selbst zu klären. Die OEGN übernimmt keine Kosten, die den Projektrahmen überschreiten, das sind Abgaben an Institutionen, an denen das Projekt gemacht wird, personalbezogene Kosten (Versicherung, Pensionsabgabe, Urlaube, Karenz), Mehrwertsteuer oder andere Steuern, die nicht im Gesamtbetrag der Förderung enthalten sind. Österreichische Gesellschaft für Neurologie Hermanngasse 18/1/4, A - 1070 Wien Tel.: +43-1-890 34 74, Fax.: +43-1-890 34 74-25 e-mail: [email protected] http://www.oegn.at Ansuchen um ein Förderprogramm der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie Alle Teile des Antrags, der Abstrakt und etwaige Beilagen sind ausschließlich in Schriftgröße 11 pt. Zeilenabstand 1,5 zu verfassen. Ein vollständiger Antrag muss folgende Teile beinhalten: 1.) Einseitiger Abstract in Deutsch mit max. 450 Wörtern Im Abstract werden Sie ersucht, auf folgende Punkte so kurz wie möglich einzugehen: Fragestellungen/Relevanz des Kooperationsprojektes für die Versorgung neurologischer PatientInnen auf nationaler oder regionaler Ebene. Innovation/Originalität des Projektes verwendete Methodik und hauptverantwortlich involvierte Personen Projektdauer (bei 2 Jahren ist ein Zwischenbericht nach 1 Jahr notwendig) 2.) Die Projektbeschreibung selbst sollte auf max. 20 Seiten inkl. Abbildungen und Tabellen mit max. 9000 Wörtern (inkl. Überschriften, Fußnoten, Abbildungslegenden etc.) erfolgen. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen: Ziele und Darstellung der versorgungsrelevanten Fragestellung Innovation Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte aufgrund des vorliegenden Projektes Methodik Arbeits- und Zeitplanung Kooperationen im Rahmen des Projektes (national und international); Qualifikation der beteiligten AntragstellerInnen Zu erwartende weiterreichende Auswirkungen Finanzielle Aspekte Österreichische Gesellschaft für Neurologie Hermanngasse 18/1/4, A - 1070 Wien Tel.: +43-1-890 34 74, Fax.: +43-1-890 34 74-25 e-mail: [email protected] http://www.oegn.at 3.) Ein Verzeichnis der projektrelevanten Literatur sollte auf max. 5 Seiten erfolgen. 4.)Lebensläufe (max. 3 Seiten pro Person) und Qualifikation der Projektbeteiligten der letzten 5 Jahre sollten ebenfalls beigefügt sein.
© Copyright 2024 ExpyDoc