Beitrag für emissionsmindernde Ausbring

Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftsamt
Merkblatt - Ressourceneffizienzbeiträge (REB)
Beitrag für emissionsmindernde Ausbringverfahren
Der Beitrag für die emissionsmindernde Ausbringung von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern wird pro Hektare und Gabe
ausgerichtet (längstens bis 2019).
Emissionsmindernde
Ausbringverfahren
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Beitragsberechtige Periode
1. September 2015 bis 15. November 2015 und
15. Februar 2016 – 31. August 2016.
Beitrag
30 Fr. / ha und Gabe
Schleppschlauch
Schleppschuh
Gülledrill
tiefe Gülleinjektion
 Maximal sind vier Güllegaben pro Fläche und Beitragsperiode beitragsberechtig.
 Pro Hektare und Gabe mit emissionsmindernden Ausbringverfahren ausgebrachte flüssige Hofund Recyclingdünger, werden 3 kg verfügbarer Stickstoff in der Suisse-Bilanz angerechnet
(siehe Wegleitung Suisse-Bilanz).
Anforderungen an die Dokumentation
Pro Fläche müssen aufgezeichnet werden:
 Datum der Ausbringung
 gedüngte Fläche
 der Geräte- oder Maschinentyp
 der Besitzer bzw. die Besitzerin falls nicht eigene Maschine/Gerät
 Die Aufzeichnungen können im Wiesenjournal gemacht werden (siehe Beispiel unten) und müssen
in das Agriportal übertragen werden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der Augusterhebung jeweils für das Folgejahr. Diese Anmeldung
muss bis zum 31. August des Vorjahres erfolgen. Diese Anmeldung ermöglicht die Eintragung von
Anwendungen mit emissionsmindernden Ausbringverfahren respektive der betroffenen Flächen. Diese Flächen müssen bis zum 31. August des Beitragsjahres im Agriportal (www.agriportal.sg.ch)
eingetragen werden. Erst die Eintragung der Flächen führt zur Ausrichtung der Beiträge.
Abmeldung
Wenn sich nach der Anmeldung herausstellt, dass keine emissionsmindernden Ausbringverfahren
angewendet werden, muss der Bewirtschafter sich nicht abmelden. Wenn keine Flächen im Beitragsjahr eingetragen werden, werden auch keine Beiträge ausbezahlt.
Kontrolle
Die Kontrolle überprüft die Aufzeichnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
12. Januar 2016
Bitte wenden
Kanton St.Gallen
Volkswirtschaftsdepartement
Landwirtschaftsamt
Beispiel Wiesenjournal für die Erfassung des Schleppschlauches
 Erfassung der Düngerangabe mit Menge und Art
SS = Schleppschlauch
 Eigentümer von Schleppschlauch eintragen:
z.B. SS1 = W. Müller
SS2 = H. Zwissig
Grundbuchparzelle Nr.
gemäss Flächenverzeichnis
12. Januar 2016
Erfassen der mit Schleppschlauch gedüngten Flächen in
Aren. Für den Übertrag ins Meldeformular im Agriportal Aren
pro Grundbuchparzelle und Gabe zusammenzählen.
z.B.
Grundbuchparzelle 18: 1. Gabe total  100 Aren
Grundbuchparzelle 18: 2. Gabe total  75 Aren
Grundbuchparzelle 236: 1. Gabe total  75 Aren
Grundbuchparzelle 236: 2. Gabe total  35 Aren