Beitrittserklärung / Übertrittserklärung | Bitte einsenden oder faxen: 07141 70233-111 Ich trete ab in die GUV/FAKULTA ein. Ich trete ab in die IG BCE ein / über. Ich habe das neue Mitglied geworben Meine pers ön lichen D a t e n Familienname männlich weiblich Nationalität Familienname Vorname Vorname Straße Straße / Hausnummer PLZ/Ort PLZ Wohnort Mitgl.-Nr. DGB-Gewerkschaft Telefon Mitgl.-Nr. GUV/FAKULTA Geburtsdatum Die Unterstützungseinrichtung der DGB-Gewerkschaften mit 8 Topleistungen E-Mail Beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Für Mitglieder der IG BCE Wer kann Mitglied werden Straße/Hausnummer Eine starke Gemeinschaft PLZ/Ort Auszug aus der Unterstützungsordnung vom 1.1.2016 Für den GUV/FAKULTA-Beitritt ist eine Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft zwingend Voraussetzung. Ich bin Mitglied der Gewerkschaft seit Daten für IG BCE-Eintritt Ich bin tätig als: Gewerbezweig: beamtet angestellt gewerblich Mitglied der GUV/FAKULTA können sowohl Arbeitnehmer als auch durch Ernennungsurkunde legitimierte Beschäftigte (Beamte) werden, sofern sie Mitglied in einer der im DGB vereinigten Gewerkschaft sind. Dies gilt nicht für Angehörige von Berufen, für die eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare / Anwaltsnotare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieure etc. Schutz auf allen Arbeitswegen Ausbildung beendet (nur für Auszubildende) Ich verdiene Tarif-Gehalt/Std.-Lohn Teilzeit/Wochenstd. Unterstützung nach Unfällen GUV/FAKULTA Hauptverwaltung Ruhrstr. 11 71636 Ludwigsburg Ich erkenne die Satzung der IG BCE / die Unterstützungsordnung der GUV/FAKULTA an.* Ich willige ein, dass meine persönlichen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Mitgliedsverhältnisses und der Wahrnehmung gewerkschaftlicher Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Es gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Europäischen Datenschutzrechts in der jeweils gültigen Fassung. Datum Sicherheit bei allen beruflichen Tätigkeiten Unterschrift Daten für Bankeinzug SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die GUV/FAKULTA und die IG BCE, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GUV/FAKULTA und der IG BCE auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift werden mich die GUV/FAKULTA und die IG BCE über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. IBAN ... und vieles mehr D E BIC Bank/Sparkasse/Postbank Datum Media Code Unterschrift 16/015 H ID-Nr. * Falls nicht zutreffend, bitte streichen. Re cycli ng 100% Gedruckt auf 100% Recycling Papier Revive matt 100 g/m2 www.guv-fakulta.de Der ganz besondere Schutz Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Beispiele für Schutz und Hilfe alle, die beruflich tätig sind, tragen hohe Verantwortung, sind hohen Risiken ausgesetzt und brauchen besonderen Schutz. Diesen Schutz bietet die GUV/FAKULTA exklusiv den Mitgliedern der IG BCE. Die IG BCE ist stets bemüht, ihre Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen zu bewahren. Was aber, wenn M itglieder am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr bedingt durch Hektik und Stress fahrlässig gehandelt haben? • Wer zahlt dann Unterstützung bei arbeits- und beamten rechtlich gerechtfertigten Schadenersatzforderungen? Chemiefacharbeiter M. schließt beim Entladen von Säure den Entladeschlauch falsch an. Dadurch gelangt Schwefelsäure ins Freie. Der Arbeitgeber fordert von dem Kollegen Schadenersatz. Die GUV/FAKULTA würde den Kollegen mit einer Schadenersatzbeihilfe unterstützen. • Wer trägt dann z.B. die finanziellen Belastungen, denen die Familie ausgesetzt ist? • Wer zahlt die Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gutachterkosten? Im konkreten Einzelfall ist zu prüfen, ob Rechtsschutz durch die IG BCE gewährt werden kann. Was aber wenn ein Gericht Schadenersatzforderungen bestätigt hat? In solchen Fällen hilft die GUV/FAKULTA. A ngefangen von Schadenersatzbeihilfen über Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage, bis hin zur Unterstützung bei Berufs-, Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit. Und das leistet keine Versicherung. Vertriebskollege M. verlor die Gewalt über seinen Pkw und fuhr in den Graben. Eine der Folgen war ein Krankenhausaufenthalt. Die GUV/FAKULTA zahlte 380 Euro Krankenhaustagegeld. Deshalb ist die Mitgliedschaft in der GUV/FAKULTA richtig und wichtig. Und das für einen Jahresbeitrag von nur 21 Euro. Kollege K. verlor seinen Dienstschlüssel. Der Arbeitgeber nahm den Kollegen mit 2.000 Euro in Regress. Die GUV/FAKULTA zahlte 1.920 Euro Schadenersatzbeihilfe. Michael Vassiliadis Vorsitzender der IG BCE Olaf Hofmann Geschäftsführer der GUV/FAKULTA Weitere Informationen IG BCE Hotline: 0180 5131316 GUV/FAKULTA-Service-Zentrum Betriebsrätin F. aus K. fuhr mit einem Arbeitgeberfahrzeug zu einer Schulung. Sie verursachte einen Unfall. Von der Kasko-Versicherung des Arbeitgebers wurde sie durch Forderungsübergang mit 5.113 Euro in Regress genommen. Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 4.960 Euro Schadenersatzbeihilfe. Unsere Leistungen Haben Sie während der Arbeit einen Schaden verursacht und Sie sollen nun etwas bezahlen? Die GUV/FAKULTA berät Sie und unterstützt mit einer Schadenersatzbeihilfe. Sind Sie durch einen Schaden in eine wirtschaftliche Notlage geraten? Die GUV/FAKULTA hilft Ihnen. Ihnen droht ein Strafverfahren oder Sie müssen eigene Forderungen durchsetzen? Wenn kein Rechtsschutz durch andere besteht, können Sie sich auf die GUV/FAKULTA verlassen. Sie müssen wegen eines Arbeitsoder Dienstunfalls in ein Krankenhaus? Die GUV/FAKULTA unterstützt Sie mit bis zu 600 Euro. Das gilt auch für Wegeunfälle. Die GUV/FAKULTA hilft Ihnen, wenn Sie durch berufliche Tätigkeit in Haft geraten. Durch einen Arbeits- oder Dienstunfall können Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben? Oder Sie sind vollständig erwerbsgemindert? Die GUV/FAKULTA hilft Ihnen mit 12.000 Euro. Ein Mitglied verstirbt in Folge eines Arbeits- oder Dienstunfalls? Die GUV/FAKULTA zahlt nach Unfalltod einmalig 6.000 Euro an die Hinterbliebenen und unterstützt sie, wenn nötig, bei der Wahrung ihrer Interessen. Hotline: 07141 70233-0 www.guv-fakulta.de Der ganz besondere Schutz + + + www.guv-fakulta.de Der ganz besondere Schutz + + + www.guv-fakulta.de Der ganz besondere Schutz +
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