(2,3 MiB)

Beitrittserklärung / Übertrittserklärung | Bitte einsenden oder faxen: 07141 70233-111
Ich trete ab in die GUV/FAKULTA ein.
Ich trete ab in die IG BCE ein / über.
Ich habe das neue Mitglied geworben
Meine pers ön lichen D a t e n
Familienname
männlich weiblich
Nationalität
Familienname
Vorname
Vorname
Straße
Straße / Hausnummer
PLZ/Ort
PLZ Wohnort
Mitgl.-Nr. DGB-Gewerkschaft
Telefon
Mitgl.-Nr. GUV/FAKULTA
Geburtsdatum
Die Unterstützungseinrichtung der
DGB-Gewerkschaften
mit 8 Topleistungen
E-Mail
Beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Für Mitglieder
der IG BCE
Wer kann Mitglied werden
Straße/Hausnummer
Eine starke Gemeinschaft
PLZ/Ort
Auszug aus der Unterstützungsordnung vom 1.1.2016
Für den GUV/FAKULTA-Beitritt ist eine Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft zwingend Voraussetzung.
Ich bin Mitglied der Gewerkschaft
seit
Daten für IG BCE-Eintritt
Ich bin tätig als: Gewerbezweig:
beamtet
angestellt
gewerblich
Mitglied der GUV/FAKULTA können sowohl Arbeitnehmer als auch durch Ernennungsurkunde legitimierte Beschäftigte (Beamte) werden, sofern sie Mitglied in einer der
im DGB vereinigten Gewerkschaft sind. Dies gilt nicht für Angehörige von Berufen,
für die eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, insbesondere
für Ärzte, Rechtsanwälte, Notare / Anwaltsnotare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
vereidigte Buchprüfer, Architekten und Ingenieure etc.
Schutz auf allen
Arbeitswegen
Ausbildung beendet (nur für Auszubildende)
Ich verdiene Tarif-Gehalt/Std.-Lohn
Teilzeit/Wochenstd.
Unterstützung nach
Unfällen
GUV/FAKULTA
Hauptverwaltung
Ruhrstr. 11
71636 Ludwigsburg
Ich erkenne die Satzung der IG BCE / die Unterstützungsordnung der GUV/FAKULTA an.* Ich willige ein, dass
meine persönlichen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Mitglieds­ver­hält­nisses und der Wahrnehmung gewerkschaftlicher Aufgaben elektronisch verarbeitet und genutzt werden. Es gelten die Regelungen
des Bundesdatenschutzgesetzes und des Europäischen Datenschutzrechts in der jeweils gültigen Fassung.
Datum
Sicherheit bei allen
beruflichen Tätigkeiten
Unterschrift
Daten für Bankeinzug
SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die GUV/FAKULTA und die IG BCE, Zahlungen von meinem Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GUV/FAKULTA und der IG BCE auf
mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basislastschrift werden mich die GUV/FAKULTA und die
IG BCE über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.
IBAN
... und vieles mehr
D E
BIC
Bank/Sparkasse/Postbank
Datum
Media Code
Unterschrift
16/015 H
ID-Nr.
* Falls nicht zutreffend, bitte streichen.
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cycli ng
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Gedruckt auf 100% Recycling Papier
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www.guv-fakulta.de Der ganz besondere Schutz
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
Beispiele für Schutz
und Hilfe
alle, die beruflich tätig sind, tragen hohe Verantwortung,
sind hohen Risiken ausgesetzt und brauchen besonderen
Schutz. Diesen Schutz bietet die GUV/FAKULTA exklusiv
den Mitgliedern der IG BCE.
Die IG BCE ist stets bemüht, ihre Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen zu bewahren. Was aber, wenn M
­ itglieder
am Arbeitsplatz oder im Straßenverkehr bedingt durch
Hektik und Stress fahrlässig gehandelt haben?
• Wer zahlt dann Unterstützung bei arbeits- und beamten­
rechtlich gerechtfertigten Schadenersatzforderungen?
Chemiefacharbeiter M. schließt beim
Entladen von Säure den Entladeschlauch falsch an. Dadurch gelangt
Schwefelsäure ins Freie. Der Arbeitgeber fordert von dem Kollegen
Schadenersatz.
Die GUV/FAKULTA würde den
Kollegen mit einer Schadenersatzbeihilfe unterstützen.
• Wer trägt dann z.B. die finanziellen Belastungen, denen
die Familie ausgesetzt ist?
• Wer zahlt die Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gutachterkosten?
Im konkreten Einzelfall ist zu prüfen, ob Rechtsschutz durch
die IG BCE gewährt werden kann. Was aber wenn ein
Gericht Schadenersatzforderungen bestätigt hat? In solchen
Fällen hilft die GUV/FAKULTA. A
­ ngefangen von
Schadenersatzbeihilfen über Unterstützung bei wirtschaftlicher Notlage, bis hin zur Unterstützung bei ­Berufs-,
­Erwerbs- oder Dienstunfähigkeit. Und das leistet keine
Versicherung.
Vertriebskollege M. verlor die Gewalt
über seinen Pkw und fuhr in den
Graben. Eine der Folgen war ein
Krankenhausaufenthalt.
Die GUV/FAKULTA zahlte 380 Euro
Krankenhaustagegeld.
Deshalb ist die ­Mitgliedschaft in der GUV/FAKULTA richtig
und wichtig. Und das für einen Jahresbeitrag von nur
21 Euro.
Kollege K. verlor seinen Dienstschlüssel. Der Arbeitgeber nahm den Kollegen mit 2.000 Euro in Regress.
Die GUV/FAKULTA zahlte
1.920 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Michael Vassiliadis
Vorsitzender der
IG BCE
Olaf Hofmann
Geschäftsführer
der GUV/FAKULTA
Weitere Informationen
IG BCE Hotline: 0180 5131316
GUV/FAKULTA-Service-Zentrum
Betriebsrätin F. aus K. fuhr mit
einem Arbeitgeberfahrzeug zu einer Schulung. Sie verursachte einen
Unfall. Von der Kasko-Versicherung
des Arbeitgebers wurde sie durch
Forderungsübergang mit 5.113 Euro
in Regress genommen.
Die GUV/FAKULTA unterstützte
mit 4.960 Euro Schadenersatzbeihilfe.
Unsere Leistungen
Haben Sie während der Arbeit einen Schaden verursacht und Sie
sollen nun etwas bezahlen? Die
GUV/FAKULTA berät Sie und unterstützt mit einer Schadenersatzbeihilfe.
Sind Sie durch einen Schaden in eine
wirtschaftliche Notlage geraten?
Die GUV/FAKULTA hilft Ihnen.
Ihnen droht ein Strafverfahren oder
Sie müssen eigene Forderungen
durchsetzen? Wenn kein Rechtsschutz durch andere besteht, können Sie sich auf die GUV/FAKULTA
verlassen.
Sie müssen wegen eines Arbeitsoder Dienstunfalls in ein Krankenhaus? Die GUV/FAKULTA unterstützt
Sie mit bis zu 600 Euro. Das gilt auch
für Wegeunfälle.
Die GUV/FAKULTA hilft Ihnen, wenn
Sie durch berufliche Tätigkeit in Haft
geraten.
Durch einen Arbeits- oder Dienstunfall können Sie Ihren Beruf
nicht mehr ausüben? Oder Sie sind
vollständig erwerbsgemindert?
Die GUV/FAKULTA hilft Ihnen mit
12.000 Euro.
Ein Mitglied verstirbt in Folge
eines Arbeits- oder Dienstunfalls? Die GUV/FAKULTA zahlt nach
Unfalltod einmalig 6.000 Euro an
die Hinterbliebenen und unterstützt
sie, wenn nötig, bei der Wahrung ihrer Interessen.
Hotline: 07141 70233-0
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