EINREICHFORMULAR 2015 des FESTIVAL DES DEUTSCHEN FILMS 17. Juni bis 5. Juli 2015 - Ludwigshafen am Rhein / Metropolregion Rhein-Neckar Einreichfrist: 13. März 2015 Bitte dieses Formular ausgefüllt einsenden oder per Fax zusenden! Bei weiteren Vereinbarungen unbedingt auch die Seite 5 ausgefüllt einsenden oder per Fax an uns senden! Adresse: Festival des deutschen Films, Collini-Center, Galerie, Collinistr.1, 68161 Mannheim, Fax 0621-291564 Filmtitel ................................................................................(Früherer(Arbeits)Titel).............................. Regie ............................................................................................................................................ Produktionsfirma (Hauptprod.) .................................................................................................... Ko-Produzent/en .......................................................................................................................... Gibt es einen Kinoverleih? ❑ Nein ❑ evtl. ❑ Ja/ Firma ....................................................... Genre: ❑ Spielfilm ❑ Dokumentarfilm ❑ Mischform ❑ Experimentalfilm Länge: (Min.) ................... (mind. 55 Min.) ❑ .............. Produktionsjahr: ............................... Herstellungsformat: ❑ Digital ❑ 35 mm ❑ ........................ Projektionsformat: ❑ DCP ❑ Blu-ray ❑ ........................ Gab es bereits eine Premierenvorstellung? ❑ Nein ❑ Ja Wann? ............. Wo? ..................... Festivalteilnahmen/Aufführungen bisher: .................................................................................... Geplante Festivalteilnahmen/Aufführungen (eingereicht) ........................................................... Ist der Termin des Kinostarts in Deutschland bekannt? ❑ Nein ❑ Ja / Datum .................. Gab es eine TV-Ausstrahlung oder wird es sie geben? ❑ Nein ❑ Ja / Datum.................. Bitte unbedingt alle Fragen vollständig beantworten! Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich das beiliegende Reglement des Festival des deutschen Films gGmbH (Seiten 2 bis 5) in den Punkten 1. bis 10. zur Kenntnis genommen habe, dass ich ggf. die Berechtigung von Dritten eingeholt habe, zu diesem Vertragsabschluss berechtigt bin und dass ich vorbehaltlos zustimme Es gibt ❑ keine ❑ eine weitere Vereinbarung, die gesondert beiderseitig bestätigt zu erfolgen hat (s. Seite 5). Ort ...................................................................... Datum ............................................................ Name in Blockschrift .............................................. Unterschrift ................................................... Anschrift/ Stempel E-MAIL: 2 REGLEMENT 2015 FESTIVAL DES DEUTSCHEN FILMS gGmbH Ludwigshafen am Rhein / Metropolregion Rhein-Neckar 17. Juni bis 5. Juli 2015 1. DIE PREISE – dotiert mit insgesamt 60.000 Euro § 1 Das Festival des deutschen Films trifft unter den eingereichten Filmen eine Auswahl, welche Filmwerke um den „Filmkunstpreis“ oder den „Publikumspreis“ oder beide Preise konkurrieren. § 2 Mit einer dieser Nominierungen konkurriert das Filmwerk grundsätzlich auch um die „Verleihförderung“ - sofern für das Filmwerk ein Kinostart noch bevorsteht und sofern keine (von diesem Vertrag abweichende) zusätzliche schriftliche Vereinbarung über die Zahlung von Filmmieten (Lizenzgebühren) durch das Festival besteht; die Zahlung von solchen Lizenzgebühren schließt die Möglichkeit des Erhalts der „Verleihförderung“ von vornherein aus. § 3 Auch reine Fernsehfilme (ohne Kinoambitionen) können für den „Filmkunstpreis“ oder den „Publikumspreis“ eingereicht werden; sie können aber die „Verleihförderung“ nur erhalten, wenn ein Kinofilmverleih sich vertraglich verpflichtet, den Film im Kino in relevantem Ausmaß auszuwerten. § 4 Außerdem können reine Fernsehfilmproduktionen von Fernsehredaktionen für den gesonderten Wettbewerb um den „Medienkulturpreis“ eingereicht werden. DIE PREISDOTIERUNGEN Der „Filmkunstpreis“, dotiert mit 20.000 € (gestiftet von der BASF SE) Teilnahmeberechtigt sind alle Filme, die für den „Filmkunstpreis“ nominiert und eingeladen werden (vorzugsweise Filme, die bei uns ihre deutsche Uraufführung haben). 10.000 € gehen ohne weitere Bedingungen an die Regie, 10.000 € ohne weitere Bedingungen an den Hauptproduzenten. Der Gewinner des „Filmkunstpreises“ hat ein erstrangiges Anrecht auf die Verleihförderung in Höhe von 30.000 €. Sie entfällt nur dann, wenn kein Kinostart des Films bevorsteht. Eine „Besondere Auszeichnung“, undotiert, erhält, sofern dies zutrifft, die zuständige Fernsehredaktion, die den Träger des „Filmkunstpreises“ hauptverantwortlich ermöglicht hat. Die Entscheidung trifft eine unabhängige, dreiköpfige Fachjury. 3 Der „Publikumspreis“, dotiert mit 10.000 € (gestiftet vom Förderverein Freunde des Festivals). Teilnahmeberechtigt sind alle Filme, die für den „Publikumspreis“ nominiert und eingeladen werden. Das Publikum entscheidet durch Abstimmung (Bewertung pro Vorstellung in Relation zur Anzahl der Zuschauer pro Vorstellung). Der Gewinner des „Publikumspreises“ hat eine zweitrangige Chance auf die Verleihförderung (s.u.), wenn beim Träger des „Filmkunstpreises“ kein Kinostart bevorsteht. Die „Verleihförderung“, dotiert mit 30.000 € (gestiftet von der BASF SE) Voraussetzung für den Erhalt der Verleihförderung ist, dass eine Kinoauswertung in relevantem Ausmaß innerhalb eines Jahres nach Preisvergabe möglich ist. Die Fördersumme geht an den Kinofilmverleiher des „Filmkunstpreises“. Sollte bei diesem Film eine Kinoauswertung nicht möglich sein, geht die Verleihfördersumme automatisch an den Kinofilmverleiher des „Publikumspreises“. Sollte auch bei diesem eine Kinoauswertung nicht möglich sein, so geht die Fördersumme an den Kinofilmverleiher des beim Publikum zweit-beliebtesten Film des Festivals und/oder einen der Träger der „Lobenden Erwähnungen“ der Jury. Diese Entscheidung trifft dann die Festivaldirektion. Die „Lobenden Erwähnungen“ (bis zu drei), undotiert, für Einzelleistungen (Regie, Buch, Kamera, Produktion, weitere). Die Entscheidungen trifft die unabhängige, dreiköpfige Fachjury. Der „Ludwigshafener Drehbuchpreis“ geht an eine/n Drehbuch-Autor/in, dessen Film im diesjährigen Programm des Festivals gezeigt wird und der keine gewöhnliche, sondern eine ganz besondere Qualität des Drehbuches zur Grundlage hat. Der Preis betont die Bedeutung guter Drehbücher für das Gelingen von Filmwerken in Deutschland. ZUSÄTZLICHER WETTBEWERB FÜR REINE FERNSEHFILM-PRODUKTIONEN: „Medienkulturpreis von Ludwigshafen am Rhein“ Dieser Preis geht an die Fernsehredaktion, die hauptverantwortlich ist für eine besonders gelungene neue Fernsehfilm-Produktion (Fernsehspiel), soweit diese vorbildhaft ist für den Erhalt einer Medienkultur in Deutschland, der es unabhängig von Einschaltquoten um Qualitätsfernsehen im Bereich des Fernsehspiels geht. Regisseur(in) und Produzent(in) des Filmwerkes erhalten zusätzlich eine Urkunde. Die Fernsehfilme müssen von den hauptverantwortlichen Redaktionen eingereicht und für diesen Preis vorgeschlagen werden. Die Produktionen sollen bei Einreichung nicht älter als ein Jahr sein und dürfen auch schon ausgestrahlt sein, sollten es nach Möglichkeit aber nicht. Es können jährlich mehrere Fernsehfilm-Produktionen mit dem „Medienkulturpreis von Ludwigshafen am Rhein“ ausgezeichnet werden. Die Auszeichnung ist undotiert. Die Entscheidung trifft ein Komitee der Festivaldirektion nach Beratung durch externe Gutachter. Die Vergabe erfolgt unabhängig von allen übrigen Preisen und Auszeichnungen des Festivals in einer festlichen Gala. 4 2. Für die Auswahlentscheidung des Festivals ist eine DVD oder ein Online-Link bis 13. März 2015 einzureichen. Das vorgelegte Werk muss mit dem angemeldeten Originalfilm vollständig übereinstimmen (Abweichungen müssen schriftlich mit dem Einreichformular erklärt werden). Zusendungen von Online-Links müssen die Möglichkeit des Herunterladens auf unsere PCs ermöglichen und dabei ohne zeitliche Beschränkungen sein. 3. Das Filmwerk wird zur Teilnahme am diesjährigen Filmfestival eingereicht, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht. Erst die schriftliche Einladung der Festivaldirektion gilt als verbindliche Zusage. Sie gilt nur, wenn alle Bestimmungen dieses Reglements Beachtung finden. 4. Die Festivaldirektion entscheidet, wie oft und zu welchen Zeiten ein Film auf dem Festival präsentiert wird (i.d.R. 2 x abends und 1 bis 2 x tagsüber). Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Aufführungen des Films sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen schriftlich gegengezeichnet vereinbart werden! 5. Der Einreichende gestattet, dass bis zu drei Minuten des Films für Zwecke der Medienberichterstattung und/oder für Werbungszwecke des Festivals kostenfrei genutzt werden dürfen. Der Einreichende ist auch einverstanden, dass die DVD oder die Kopie des heruntergeladenen Films im Besitz des Festivals für Archivzwecke verbleiben kann, wenn der Film für die Teilnahme ausgewählt wurde. 6. Das Festival haftet für die eingesandten Filmkopien für die Dauer des Besitzes und der Rücksendung. Das Festival sendet die Vorführkopie unmittelbar nach dem Ende des Festivals an die vom Rechteinhaber vor Beginn des Festivals schriftlich genannte Adresse. Die Vorführkopie des Films muss mindestens zehn Tage vor Festivalbeginn im Festivalbüro eintreffen. 7. Der das Filmwerk Einreichende versichert, dass er berechtigt ist, diesem Reglement in allen Punkten zuzustimmen und ggf. seinerseits die Berechtigung dafür von Dritten eingeholt hat, beispielsweise die Rechtsansprüche des Kinoverleihs des Filmwerkes. Der Einreichende erklärt ferner, dass seine Vereinbarungen mit dem Festival auch dann weiterhin gelten, wenn im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Festival die Verwertungsrechte an andere (z.B. Filmverleih) abgetreten werden, weil die Vereinbarungen dann in Verträgen mit Dritten berücksichtigt werden. 8. Eine Zahlung von Filmmieten (Lizenzgebühren) durch das Festival muss gesondert schriftlich und beidseitig bestätigt vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung schließt die Möglichkeit des Erhalts der mit 30.000 Euro dotierten „Verleihförderung“ verbindlich aus. 9. Der Einreichende hat unabhängig von Vorführgebühren das Recht auf eine FFAkonforme schriftliche Mitteilung der Festivaldirektion über die Anzahl der Zuschauer des Films. 10. Als Gerichtsstand ist Mannheim vereinbart. Es gibt ❑ eine weitere Vereinbarung, die gesondert beiderseitig bestätigt zu erfolgen hat (s. Seite 5) 5 Vereinbarung in Änderung des vertraglichen Einreichformulars Der Einreichende des Filmwerkes, Titel : _______________________________________ und Unterzeichnende des Einreichformulars, Name / Firma : _____________________________________________________________ bittet um folgende abweichende Vereinbarung betreff: Filmmiete (Lizenzgebühr) Limitierung der Anzahl der öffentlichen Filmvorführungen Sonstige Vereinbarung:
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