Qualitätshandbuch Geschäftsbereich Erziehung & Bildung EB 5. Kernprozesse EB 5.3 Hilfeverlauf Arztkontakte und Umgang mit Medikamenten 1. Erforderliche Ausstattung in jeder Betreuungseinheit abschließbarer Schrank oder Schrank in abgeschlossenem Raum ggf. Kühlschrank oder Kühlbox in abgeschlossenem Raum für kühlungsbedürftige Medikamente pro Bewohner eine Kiste mit Deckel, beschriftet mit Namen des Bewohners (gilt sinngemäß auch für Medikamente, die im Kühlschrank aufbewahrt werden) pro Kind eine Wochen-Dosette (ganze Woche in einer Ebene) oder ein Dosetten-Turm (7 einzelne Tagesdosetten, aufeinander gestapelt), einzeln mit Namen beschriftet 1 Ordner für die aktuellen Verordnungen (Originale) sowie für die Dokumentationen „Stellen von Medikamenten“ und „Vergabe“. Mit Trennblättern für die einzelnen Bewohner unterteilt. Medikamente sind ausschließlich Personen bezogen in der Kiste aufzubewahren, die mit dem Namen des jeweiligen Bewohners beschriftet ist. Dies gilt auch für Medikamente, die der Bedarfsmedikation dienen. 2. Arzt Grundsätzlich freie Arztwahl. Die Einrichtung kann Ärzte vorschlagen. Die Personensorgeberechtigten unterschreiben bei der Aufnahme ihre Einwilligung zur Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber den pädagogischen Mitarbeitern (Formular) 2.1 Arztbesuch/Hausbesuch durch Arzt (Anlass bezogen) Begleitung durch Eltern/Sorgeberechtigte oder durch Pädagogen. Bei Begleitung durch Eltern informieren diese anschließend die Pädagogen über das Ergebnis; die Pädagogen dokumentieren die Informationen auf dem Formular „Protokoll Arztkontakt“, das anschließend von beiden Seiten unterschrieben wird. Bei Begleitung durch die Pädagogen werden die Informationen ebenfalls auf dem Formular dokumentiert; die Eltern/Sorgeberechtigten werden in geeigneter Form informiert. Zeitpunkt und Form der Information werden ebenfalls auf dem Formular vermerkt. Ärztliche Verordnungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Ohne schriftliche Verordnung ist die Vergabe von Medikamenten an betreute Personen nicht zulässig. Telefonisch ausgesprochene Verordnungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung per Email oder Fax, ehe das Medikament verabreicht werden darf. Eine Kopie der aktuellen Verordnung wird an das Protokoll Arztkontakt angeheftet. Das Original wird im Ordner für die aktuellen Verordnungen aufbewahrt (vgl. unter Punkt 1). Frühere, nicht mehr gültige Verordnungen werden in der Handakte des Bewohners (separater Abschnitt) aufbewahrt. Bearbeiter/in: geprüft: erstellt am/ zuletzt aktualisiert am: Freigabedatum/ Freigabe durch: Seite Brosch, Georgiou, Buntins M.Buntins 05.03.2013 / 16.07.2014 31.07.2014 M.Mertens 1 von 4 Qualitätshandbuch Geschäftsbereich Erziehung & Bildung EB 5. Kernprozesse EB 5.3 Hilfeverlauf Arztkontakte und Umgang mit Medikamenten 2.2 Bedarfsmedikationen Verordnungen zur Bedarfsmedikation müssen Personen bezogen ausgestellt und vom Arzt unterschrieben werden. Zur Aufbewahrung vgl. unter Punkt 1. 3. Stellen der verordneten Medikamente Zum Stellen der Medikamente werden die jeweils aktuellen, originalen, vom Arzt abgezeichneten Verordnungen verwendet. Das Medikamentenstellen erfolgt jeweils an einem festgelegten Wochentag durch einen festgelegten „Dienst“ (z.B. im Frühdienst am ….) und wird durch den nachfolgenden Dienst noch einmal gegengeprüft. Das Stellen der Medikamente in den Dosetten erfolgt jeweils für 1 Woche. Die Mitarbeiter zeichnen in der Dokumentation „Bereitstellung“ mit einem Kürzel das fachgerechte Stellen und die Überprüfung der Medikation ab. Sollten beim Stellen der Medikamente einzelne Tabletten versehentlich zu Boden fallen ist dies in der Dokumentation – insbesondere bei Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen – unter „Bemerkungen“ festzuhalten. Das Stellen erfolgt ausschließlich Bewohner bezogen (ausschließlich die Bewohner bezogenen, verordneten und entsprechend gekennzeichneten Medikamente werden verwendet). Beim Stellen werden die Medikamente auf die Haltbarkeitsdaten geprüft und auch der Bedarf für Nachbestellungen ermittelt. Nach dem Stellen werden die mit Namen versehen Dosetten in die Personen bezogenen Medikamentenkästen zur Aufbewahrung gelegt. Flüssige Medikamente werden direkt vor der Vergabe frisch bereitgestellt. Auf den Flaschen ist bei Anbruch mit wasserfestem Stift das Anbruchsdatum zu vermerken. 4. Verabreichung der Medikation Die Medikamente werden ihrer Verordnung entsprechend zu den angegebenen Tageszeiten verabreicht Die Medikamente werden dem Bewohner direkt vor der Einnahme aus der Dosette heraus übergeben. Zum Umgang mit flüssigen Medikamenten vgl. oben unter 3, letzter Aufzählungspunkt. Die Vergabe der Medikamente wird in der Liste „Vergabe“ dokumentiert. Bei Bedarfsmedikation Uhrzeit und Medikament vermerken. Bearbeiter/in: geprüft: erstellt am/ zuletzt aktualisiert am: Freigabedatum/ Freigabe durch: Seite Brosch, Georgiou, Buntins M.Buntins 05.03.2013 / 16.07.2014 31.07.2014 M.Mertens 2 von 4 Qualitätshandbuch Geschäftsbereich Erziehung & Bildung EB 5. Kernprozesse EB 5.3 Hilfeverlauf Arztkontakte und Umgang mit Medikamenten Verweigert ein Kind die Einnahme oder erfolgt kurz nach der Medikamenten-Vergabe ein Erbrechen , wird dies in der Dokumentation „Vergabe“ unter Bemerkungen festgehalten und zeitnah dem behandelnden Arzt mitgeteilt. 5. Übergabe von Medikamenten bei Beurlaubungen (Heimfahrten) Wenn junge Menschen, die Medikamente einnehmen müssen, zu ihren Eltern beurlaubt werden („Heimfahrten“) und ihnen für diesen Zeitraum Medikamente mitgegeben werden, wird diese Übergabe auf dem Formular „Übergabe-Protokoll Medikamente“ dokumentiert. Außerdem wird eine Kopie der ärztlichen Verordnung mitgegeben. Betäubungsmittel1 dürfen Minderjährigen nicht mitgegeben werden, sondern nur den begleitenden Erwachsenen. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Klassenfahrten, Freizeitmaßnahmen externer Veranstalter und dergleichen. 6. Mitnahme von ärztlich verordneten Betäubungsmitteln ins Ausland Bei Reisen ins Ausland (Ferienfreizeiten) ist Folgendes zu beachten: Ärztlich verschriebene Betäubungsmittel 1 dürfen für die Dauer einer Reise in angemessenen Mengen als persönlicher Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitgenommen werden. Für Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens gilt folgende Regelung: Es muss eine ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung der Betäubungsmittel mitgeführt werden. Diese Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Hierzu kann das Formular „Bescheinigung Betäubungsmittel Ausland“ benutzt werden. 0F0F 7. Abweichende Regelungen im Rahmen der Verselbstständigung Bei jungen Menschen, deren Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit nach übereinstimmender Einschätzung der Fachkräfte wie auch ggf. der Sorgeberechtigten/gesetzlichen Betreuer in ausreichendem Maße entwickelt ist, kann im Einzelfall auf die unter Punkt 3 bis 5 beschriebenen Regelungen sowie auf die Begleitung bei Arztbesuchen (Punkt 2.1) verzichtet werden. In diesem Falle treffen die betreuenden Fachkräfte mit dem jungen Menschen und ggf. mit Sorgeberechtigten/gesetzlichen Betreuern eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass die Verantwortung für alle mit dem Arztbesuch bzw. der Medikamentengabe verbundenen Aspekte dem jungen Menschen selber übertragen wird. 8. Regelmäßige Bestätigung der Kenntnisnahme durch alle Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs Die sorgfältige Einhaltung der in diesem Dokument beschriebenen Regelungen durch alle Mitarbeitenden ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Betriebserlaubnis. Daher bestätigen alle Mitarbeitenden des Geschäftsbereichs erstmalig im Zusammenhang mit ihrer Einstellung und im weiteren Verlauf einmal jährlich, dass sie die geltenden Regelungen zur Kenntnis genommen haben und sich daran halten werden. 1 Vgl. Liste der verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Medikamente Bearbeiter/in: geprüft: erstellt am/ zuletzt aktualisiert am: Freigabedatum/ Freigabe durch: Seite Brosch, Georgiou, Buntins M.Buntins 05.03.2013 / 16.07.2014 31.07.2014 M.Mertens 3 von 4 Qualitätshandbuch Geschäftsbereich Erziehung & Bildung EB 5. Kernprozesse EB 5.3 Hilfeverlauf Arztkontakte und Umgang mit Medikamenten Mitgeltende Dokumente: Formular „Vergabe Medikamente“ Formular „Stellen von Medikamenten“ Formular „Protokoll Arztkontakt“ Formular „Übergabe-Protokoll Medikamente“ Formular „Bescheinigung Betäubungsmittel Ausland“ Formulare „Einverständniserklärung Schweigepflicht Minderjänrige“/ „Einverständniserklärung Schweigepflicht Volljährige“ Verfahren zur Erfassung und Aktualisierung der Kenntnisnahme der geltenden Regelungen zu den Themen gewaltfreie Erziehung, Meldung Besonderer Vorkommnisse, Arztkontakte und Medikamente Formular „Kenntnisnahme gewaltfreie Erziehung Besonderere Vorkommnisse Arztkontakte und Medikamente“ Bearbeiter/in: geprüft: erstellt am/ zuletzt aktualisiert am: Freigabedatum/ Freigabe durch: Seite Brosch, Georgiou, Buntins M.Buntins 05.03.2013 / 16.07.2014 31.07.2014 M.Mertens 4 von 4
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