Staatsanwältin Staatsanwalt

Staatsanwältin
Staatsanwalt
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
StaatsanwältInnen vertreten das öffentliche Interesse im Namen des Staates . Sie beurteilen,
ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind, stellen Strafanträge oder erheben öffentliche Anklage und
sind in Strafprozessen als AnklagevertreterInnen tätig. Sie gelten nicht als Ankläger, sondern als
RechtswahrerInnen.
In dieser Funktion erstellen sie Stellungnahmen zu Rechtsmitteln, die von Angeklagten sowie
StaatsanwältInnen erhoben wurden (z.B. Berufung, Nichtigkeitsbeschwerden) und vertreten die von den
Staatsanwaltschaften erhobenen Rechtsmittel bei Gerichtsverhandlungen am Obersten Gerichtshof.
StaatsanwältInnen überprüfen die von den Sicherheitsbehörden oder von Privatpersonen einlangenden
Anzeigen daraufhin, ob ein gerichtlich zu verfolgender, strafbarer Tatbestand vorliegt oder nicht.
Darüber hinaus wird die Staatsanwaltsschaft auch aus eigenem Ermessen tätig (ohne dass eine Anzeige
seitens Dritter vorliegt), wenn ihrer Einschätzung nach eine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt.
Ein weiterer Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft ist die Stellungnahme zu Anträgen (z.B. von
Strafgefangenen auf Haftunterbrechung, von Untersuchungshäftlingen auf Enthaftung oder zu Anträgen auf
Ratenzahlung bei verhängten Geldstrafen).
Siehe auch die Berufe RichterIn und RechtswissenschafterIn, JuristIn.
ANFORDERUNGEN
Verantwortungsbewusstsein, souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke, strukturierte und
zielorientierte Arbeitsweise, Gute Allgemeinbildung, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe
Lesekapazität), Entscheidungssicherheit, psychische Stabilität.
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Staatsanwältin
Staatsanwalt
Formale Voraussetzungen:
•
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Österreichische Staatsbürgerschaft (weil der Beruf zum Kernbereich der staatlichen
Hoheitsverwaltung gehört)
volle Handlungsfähigkeit
uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung
erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
StaatsanwältInnen können sich um eine öffentliche ausgeschriebene Planstelle bewerben.
StaatsanwältInnen arbeiten bei einer der Staatsanwaltschaften, die bei jedem für Strafsachen zuständigen
Landesgericht eingerichtet sind, bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei den Oberstaatsanwaltschaften
(eingerichtet bei den 4 Oberlandesgerichten), der Generalprokuratur und beim Bundesministerium für Justiz.
Bei jedem der insgesamt 16 für Strafsachen zuständigen Landesgerichte besteht eine
Staatsanwaltschaft.
Im Justizministerium erarbeiten StaatsanwältInnen Gesetzesvorschläge und bearbeiten die von den
Oberstaatsanwaltschaften sowie der Generalprokuratur einlangenden Berichte.
BERUFSAUSSICHTEN
Ein späterer Wechsel von dem einen zum anderen Amt im Kernbereich der Rechtspflege (von der
Staatsanwaltschaft zum Richteramt) ist zulässig. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis auch immer
wieder Gebrauch gemacht. Die rechtliche Verantwortlichkeit der StaatsanwältInnen entspricht jener der
RichterInnen. Vgl: Broschüre Rechtsberufe in Überblick des Bundesministeriums für Justiz. Diese Broschüre
wird allerdings jährlich aktualisiert.
AUSBILDUNG
StaatsanwältInnen haben grundsätzlich die gleiche Ausbildung wie RichterInnen.
Voraussetzung für die Zulassung zum/r Staatsanwalt/anwältin ist, wie für alle juristischen Kernberufe, die
Absolvierung eines Diplom- oder Masterstudiums der Rechtswissenschaften an einer Universität in
Österreich
Uni: Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck).
Zum/zur StaatsanwältIn kann nur ernannt werden, wer die Erfordernisse für die Ernennung zum/zur
RichterIn erfüllt und eine zumindest einjährige Praxis als RichterIn bei einem Gericht oder – in einer früheren
Funktion – als Staatsanwältin aufweist.
Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als pdf auf der
Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden.
Infos zum Rechtspraktikum findes sich unter https://www.justiz.gv.at (Direktlink).
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Staatsanwältin
Staatsanwalt
Die bloße Absolvierung eines Bachelorstudiums eröffnet nicht den Zugang zu einem juristischen Kernberuf!
WEITERBILDUNG
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Form von Vorträgen, Seminaren und Tagungen
angeboten. Zudem gibt es postgraduale Lehrgänge: Z.B. Wirtschaftskriminalität und Recht (WU-Wien),
Wirtschaftskriminalität & Cyber Crime (FH Wr. Neustadt).
MedUni Wien: Forensische Wissenschaften (Master of Forensic Science), geplant ab März 2017
Zielgruppe: JuristInnen, ExekutivbeamtInnen bzw. PolizistInnen, AnwärterInnen für allgemein beeidete und
gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Gesundheitsberufen u.a. Infolink der MedUni Wien zum geplanten
Masterprogramm.
AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT
Aufstiegsmöglichkeiten für StaatsanwältInnen bieten sich durch die Berufung in die Generalprokuratur: Der/
Die GeneralprokuratorIn und die GeneralanwältInnen unterstützen den Obersten Gerichtshof.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.780,00 - € 3.080,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
IMPRESSUM
Für den Inhalt verantwortlich:
Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle
Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation
Treustraße 35-43
1200 Wien
E-Mail: [email protected]
Stand der PDF-Generierung: 28.02.16
Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar!
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