Staatsanwältin Staatsanwalt INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Berufsaussichten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Aufstieg und Selbstständigkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 TÄTIGKEITSMERKMALE StaatsanwältInnen vertreten das öffentliche Interesse im Namen des Staates . Sie beurteilen, ob Delikte gerichtlich zu verfolgen sind, stellen Strafanträge oder erheben öffentliche Anklage und sind in Strafprozessen als AnklagevertreterInnen tätig. Sie gelten nicht als Ankläger, sondern als RechtswahrerInnen. In dieser Funktion erstellen sie Stellungnahmen zu Rechtsmitteln, die von Angeklagten sowie StaatsanwältInnen erhoben wurden (z.B. Berufung, Nichtigkeitsbeschwerden) und vertreten die von den Staatsanwaltschaften erhobenen Rechtsmittel bei Gerichtsverhandlungen am Obersten Gerichtshof. StaatsanwältInnen überprüfen die von den Sicherheitsbehörden oder von Privatpersonen einlangenden Anzeigen daraufhin, ob ein gerichtlich zu verfolgender, strafbarer Tatbestand vorliegt oder nicht. Darüber hinaus wird die Staatsanwaltsschaft auch aus eigenem Ermessen tätig (ohne dass eine Anzeige seitens Dritter vorliegt), wenn ihrer Einschätzung nach eine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt. Ein weiterer Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft ist die Stellungnahme zu Anträgen (z.B. von Strafgefangenen auf Haftunterbrechung, von Untersuchungshäftlingen auf Enthaftung oder zu Anträgen auf Ratenzahlung bei verhängten Geldstrafen). Siehe auch die Berufe RichterIn und RechtswissenschafterIn, JuristIn. ANFORDERUNGEN Verantwortungsbewusstsein, souveränes Auftreten und Kommunikationsstärke, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Gute Allgemeinbildung, hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität), Entscheidungssicherheit, psychische Stabilität. Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Staatsanwältin Staatsanwalt Formale Voraussetzungen: • • • • Österreichische Staatsbürgerschaft (weil der Beruf zum Kernbereich der staatlichen Hoheitsverwaltung gehört) volle Handlungsfähigkeit uneingeschränkte persönliche und fachliche Eignung erforderliche sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Amtes verbundenen Aufgaben BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN StaatsanwältInnen können sich um eine öffentliche ausgeschriebene Planstelle bewerben. StaatsanwältInnen arbeiten bei einer der Staatsanwaltschaften, die bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht eingerichtet sind, bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft, bei den Oberstaatsanwaltschaften (eingerichtet bei den 4 Oberlandesgerichten), der Generalprokuratur und beim Bundesministerium für Justiz. Bei jedem der insgesamt 16 für Strafsachen zuständigen Landesgerichte besteht eine Staatsanwaltschaft. Im Justizministerium erarbeiten StaatsanwältInnen Gesetzesvorschläge und bearbeiten die von den Oberstaatsanwaltschaften sowie der Generalprokuratur einlangenden Berichte. BERUFSAUSSICHTEN Ein späterer Wechsel von dem einen zum anderen Amt im Kernbereich der Rechtspflege (von der Staatsanwaltschaft zum Richteramt) ist zulässig. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis auch immer wieder Gebrauch gemacht. Die rechtliche Verantwortlichkeit der StaatsanwältInnen entspricht jener der RichterInnen. Vgl: Broschüre Rechtsberufe in Überblick des Bundesministeriums für Justiz. Diese Broschüre wird allerdings jährlich aktualisiert. AUSBILDUNG StaatsanwältInnen haben grundsätzlich die gleiche Ausbildung wie RichterInnen. Voraussetzung für die Zulassung zum/r Staatsanwalt/anwältin ist, wie für alle juristischen Kernberufe, die Absolvierung eines Diplom- oder Masterstudiums der Rechtswissenschaften an einer Universität in Österreich Uni: Rechtswissenschaften (Fakultäten in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck). Zum/zur StaatsanwältIn kann nur ernannt werden, wer die Erfordernisse für die Ernennung zum/zur RichterIn erfüllt und eine zumindest einjährige Praxis als RichterIn bei einem Gericht oder – in einer früheren Funktion – als Staatsanwältin aufweist. Die Broschüre Rechtsberufe in Überblick kann in ihrer jährlich aktualisierten Form kostenlos als pdf auf der Website des Bundesministeriums für Justiz abgerufen werden. Infos zum Rechtspraktikum findes sich unter https://www.justiz.gv.at (Direktlink). Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Staatsanwältin Staatsanwalt Die bloße Absolvierung eines Bachelorstudiums eröffnet nicht den Zugang zu einem juristischen Kernberuf! WEITERBILDUNG Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden in Form von Vorträgen, Seminaren und Tagungen angeboten. Zudem gibt es postgraduale Lehrgänge: Z.B. Wirtschaftskriminalität und Recht (WU-Wien), Wirtschaftskriminalität & Cyber Crime (FH Wr. Neustadt). MedUni Wien: Forensische Wissenschaften (Master of Forensic Science), geplant ab März 2017 Zielgruppe: JuristInnen, ExekutivbeamtInnen bzw. PolizistInnen, AnwärterInnen für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Gesundheitsberufen u.a. Infolink der MedUni Wien zum geplanten Masterprogramm. AUFSTIEG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT Aufstiegsmöglichkeiten für StaatsanwältInnen bieten sich durch die Berufung in die Generalprokuratur: Der/ Die GeneralprokuratorIn und die GeneralanwältInnen unterstützen den Obersten Gerichtshof. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.780,00 - € 3.080,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 28.02.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
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