MERKBLATT SPANIEN MELDEPFLICHT BEI ENTSENDUNGEN

MERKBLATT SPANIEN
MELDEPFLICHT BEI ENTSENDUNGEN
Meldepflicht bei Entsendungen
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Bei einer Entsendung nach Spanien über acht Werktagen müssen deutsche Firmen das Montagepersonal bei der dortigen Meldebehörde für Arbeitssicherheit (Delegación Territorial De Empleo y
Trabajo) vor Beginn der Bautätigkeit melden.
Wichtig: Die Entsendemeldung beschränkt sich nicht allein auf den Baubereich, sondern betrifft
grundsätzlich alle Tätigkeiten, wie z.B. auch Montagearbeiten an Anlagen und Maschinen.
Angaben über den Auftragnehmer
Umsatzsteueridentifikationsnummer und steuerlicher Geschäftssitz des Auftragnehmers
Adressdaten des entsandten Arbeitnehmers sowie Personalausweisnummer
Berufsausbildung des entsandten Arbeitsnehmers
Angabe des Arbeitsortes
Angaben über den Auftraggeber
Beginn und Dauer der Tätigkeit
Ausgenommen von der Meldepflicht sind Selbstständige sowie Entsendungen im Rahmen von Fortbildungen. Damit entfällt für diese Entsendungen auch die sonst für Bautätigkeiten verpflichtende Eintragung ins REA-Verzeichnis (siehe auch Merkblatt „Melderegister REA“).
Bayern Handwerk International GmbH
Herausgeber: Bayern Handwerk International GmbH, Sulzbacher Str. 11-15, 90489 Nürnberg,
Tel: 0911/586856-0, Fax: 0911/586856-60,
Email: [email protected], Homepage: http://www.bh-international.de
Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Merkblätter sind grundsätzlich nur als Orientierungshilfe zu verstehen; sie sind auf den Regelfall zugeschnitten
und können besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen. Eine Haftung für den Inhalt kann mit
Ausnahme von Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Das Merkblatt ist gem. dem Rechtsstand Januar 2016 verfasst.
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Montag bis einschließlich Samstag.
Wer wir sind
Als Unternehmen der bayerischen Handwerkskammern, gefördert vom Bayerischen Staatsministerium
für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, unterstützt Bayern Handwerk International
(BHI) bayerische Handwerksbetriebe bei der Erschließung von Märkten im Ausland. Im Ausland winken neue Chancen. Sie zu nutzen, erfordert Erfahrung. Die haben wir. Wir unterstützen Sie bei der
Markterschließung und der Auftragsabwicklung im Ausland.
Weitere Details unter www.bh-international.de
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Die Broschüre fasst die wichtigsten Regeln und hilfreiche Checklisten
für das Auslandsgeschäft im Handwerk zusammen. Sie spricht vor
allem kleinere Handwerksbetriebe an. Die Broschüre soll helfen, wesentliche Fragen rund um das Auslandsengagement zu klären. Themen sind unter anderem die Prüfung der betrieblichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Auslandsgeschäft, Formen von Auslandsgeschäften, Partner- und Kundensuche, Informationen zu Recht, Finanzen, Zoll und Steuern, Förderinstrumente sowie Informationen zu
Dienstleistungen im Ausland.
Weitere Informationen
Das EU-Beratungsnetzwerk „Enterprise Europe Network“ – bestehend aus 50
Experten von zehn bayerischen Organisationen – unterstützt Sie bei Fragen zur
europaweiten Geschäftsabwicklung, EU-Förderprogrammen, öffentlichem Auftragswesen, Markterschließung und Innovationsförderung.
In diesem Netzwerk sind Bayern Handwerk International und die Handwerkskammer für München und Oberbayern die beiden Partner aus dem Handwerk.
www.een-bayern.de