HEUTE GROSSAUFLAGE INS ERAT WEIHNACHTSMESSE 20.11.-22.11.2015 www.cottinelli.ch gedruckt & mobil suedostschweiz.ch AUSGABE GRAUBÜNDEN Dienstag, 10. November 2015 | Nr. 307 | AZ 7000 Chur | CHF 3.30 REGION David besiegt Goliath Die Swiss E-Technic AG aus Mastrils hats geschafft: Nach einem jahrelangen Patentstreit um ein Wandheizgerät gegen den deutschen Grosskonzern Viessmann hat das kleine Bündner Unternehmen recht bekommen – zur Freude von Geschäftsführer Jörg Füllemann (links) und Projektleiter Roman Koch. SEITE 3 NACHRICHTEN SPORT REGION Bundesratskandidat: Wer ist Norman Gobbi? Sven Jung: Der 20-jährige Verteidiger stiess auf Umwegen zum HC Davos. SEITE 29 Als «Lega-Regierungsrat und SVP-Kandidat» will der Tessiner Norman Gobbi in den Bundesrat. In seiner Heimat hat der Senkrechtstarter nicht nur Freunde. SEITE 11 Bilder Yanik Bürkli und Keystone Angst vor dem Ende der EU Wetter heute Nord- und Mittelbünden 8°/ 17° Seite 27 Inhalt Region 2 Todesanzeigen 8 Nachrichten 11 Boulevard 16 Leben 17 Forum Churer Kinos TV-Programm Wetter / Börse Sport 18 20 26 27 29 Zentralredaktion Sommeraustrasse 32, Postfach, 7007 Chur, Tel. 081 255 50 50, E-Mail: [email protected] Reichweite 164 000 Leser (MACH-Basic 2015-2) Kundenservice/Abo Tel. 0844 226 226, E-Mail: [email protected] Inserate Somedia Promotion, Sommeraustrasse 32, 7007 Chur, Tel. 081 255 58 58, E-Mail: [email protected] 20046 9 771424 751007 Luxemburg versucht derzeit mit drastischen Worten, die Länder im Osten der EU unter Druck zu setzen. Ein Kommentar F ll von Fabian Fellmann, EU-Korreespondent D ie Worte werden zunehmend dramatisch: Wegen der Flüchtlingskrise denken EU-Politiker inzwischen sogar laut über ein Auseinanderbrechen der EU nach. Aus Luxemburg, das derzeit den Rat der EU präsidiert, erschallte gestern sogar die Warnung vor einem Krieg in Europa: Falscher Nationalismus könnte dazu führen, sagte Aussenminister Jean Asselborn. Für Dezember hat er eine Diskussion der Mitgliedsländer über die Schengen-Verträge angesetzt. Die Botschaft ist klar: Die Staaten müssen einander in der Flüchtlingskrise besser beistehen, sonst ist die Reisefreiheit in Europa, ein zentraler Pfeiler der EU, bedroht. Die Rhetorik ist nicht zum Nennwert zu nehmen – noch nicht. Luxemburg versucht damit derzeit vor allem, die Länder im Osten der EU unter Druck zu setzen. Diese sollen höhere Beiträge leisten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise und mehr Menschen aufnehmen. Dafür setzt sich Luxemburg in enger Absprache mit Deutschland ein, dem grössten EU-Land und von der Flüchtlingskrise stark betroffen. In Deutschland zeigt sich beispielhaft, wie tief die Flüchtlingskrise Europa spaltet – und dass sie das Potenzial in sich birgt, die politische Landschaft nachhaltig zu verändern. Selbst die deutsche Kanzlerin Angela Merkel, noch vor wenigen Monaten unangefochtene Landesmutter, wird in diesen Tagen politisch durchgeschüttelt: Ihre Koalition zeigt Ermüdungserscheinungen, weil rechte Politiker eine härtere Flüchtlingspolitik fordern. Und in Polen feierte die EU-kritische Partei «Recht und Gerechtigkeit» unlängst einen Wahl- sieg, ein Hinweis darauf, dass auch in anderen Ländern ein Rechtsrutsch bevorstehen könnte. Das Klima unter den EU-Ländern dürfte damit noch rauer werden. Gleichzeitig deutet nichts darauf hin, dass Europa in der Bewältigung der Flüchtlingskrise nennenswerte Fortschritte macht. Die Verteilung der Flüchtlinge etwa funktioniert nicht, die Registrierung ebenfalls nicht. Derweil stehen in Syrien die Zeichen weiterhin auf Krieg, der Flüchtlingsstrom droht anzudauern. Auf diese Herausforderungen muss die EU rasch eine wirksame Antwort finden. Sonst ist die Zeit der ernst zu nehmenden Szenarien ihres Untergangs nicht mehr weit entfernt. Kontaktieren Sie unseren Autor: [email protected] INSE R AT Freudlosigkeit? Reden wir darüber. Tel. 052 368 88 88 www.klinik-aadorf.ch Persönlich und diskret. www.somedia-production.ch SORGFALT, SERVICE UND HOCHWERTIGER OFFSETDRUCK. 3 REGION Südostschweiz | Dienstag, 10. November 2015 Zweistelliger Millionenbetrag nach einem Rechtsstreit Acht Jahre lang hat das Mastrilser Unternehmen Swiss E-Technic AG gegen den Branchenleader Viessmann prozessiert. Das Bündner KMU geht als Sieger aus diesem Juristenkampf hervor. Samedan siegt in Lausanne Das Verwaltungsgericht Graubünden muss erneut über die geplante Hotelund Wohnzone Sper l’En in Samedan befinden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gutgeheissen. Der Rechtsstreit um die geplante Hotel- und Wohnzone Sper l’En in Samedan geht in eine weitere Runde. Das Bundesgericht hat den Rekurs der Gemeinde Samedan gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts Graubünden gutgeheissen. Der Umzonung in eine Hotel- und Wohnzone hatte die Gemeindeversammlung im Oktober 2011 zugestimmt. Dagegen erhoben zwei Stockwerkeigentümer Beschwerde bei der Regierung des Kantons Graubünden, die jedoch abgelehnt wurde. Im Januar 2015 hiess das Verwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Entscheid gut (Ausgabe vom 25. Februar). Die Gemeinde Samedan gelangte in der Folge mit einer Beschwerde gegen den Entscheid ans Bundesgericht. Zurück an den Absender Eingespieltes Team: Geschäftsführer Jörg Füllemann (rechts) und Projektleiter Roman Koch verfügen über das Know-how hinter dem Wandheizgerät. von Milena Caderas A m 27. Februar letzten Jahres gab das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Mastrilser Unternehmen Swiss E-Technic recht. Die Erleichterung war gross. «Wir haben spontan ein kleines Fest organisiert», erinnert sich der Geschäftsführer Jörg Füllemann. «Wie sich Viessmann verhalten hat, ist das Mieseste, was ich in der Arbeitswelt je erlebt habe.» Swiss E-Technic kann mit einer Entschädigung in zweistelliger Millionenhöhe rechnen. Bis die Rechnungslegung nicht geklärt ist, steht der genaue Betrag noch nicht fest. Gemäss Füllemann sind die Angaben von Viessmann bislang genauso unvollständig wie unglaubwürdig. Aber der Reihe nach. und Klimatechnik – das deutsche Unternehmen Viessmann – interessierte sich für diese Entwicklung der Tüftler. Die Deutschen sollten den Schweizer Brenner vermarkten. 1998 unterzeichnen die beiden ungleichen Unternehmen – wie es bei Lizenzverhandlungen üblich ist – ein Geheimhalteabkommen. Der Grosskonzern Viessmann erhielt Einblick in die technischen Details der Schweizer Erfindung. Die Verhandlungen kamen nicht vom Fleck. 1999 zieht Füllemann sein Angebot für eine Lizenz zurück. Viessmann erwarb nie eine Lizenz. Dass Vertrauen war damals schon verloren. Nicht schlecht staunte Füllemann ein Jahr später. 2001 präsentierte Viessmann an der Internationalen Heizungs- und Sanitärfachmesse ISH in Frankfurt am Main ein Gerät, das ihn doch sehr an seine Erfindung erinnerte. «Uns war sofort klar, dass es sich hier um eine Kopie handelt», so Füllemann. Der Juristen-Knatsch Das war der Beginn eines intensiven acht Jahre dauernden Rechtsstreits. «Es braucht grossen Durchhaltewillen», sagt Füllemann, wenn er an jene Zeit zurückdenkt. Und er hat nicht aufgegeben, akribisch dokumentiert und an die Macht der Fakten geglaubt. Ein Gerichts-Sachverständiger der Universität München analysierte die technischen Details. Die unabhängige Gerichts-Expertise fiel im Sinne der Schweizer Streitpartei aus. Beim Verlierer zeigt man sich überrascht über das Urteil. Viessmann will das Rad nun zurückdrehen. Das Patent sei bei der Anmeldung Stand der Technik gewesen, ar- Der Ursprung Die besonders interessante Entwicklung liegt gut 20 Jahre zurück. Sieben Jahre lang forschte Füllemann an einem miniaturisierten BrennwertHeizgerät. Im Frühling 1997 meldete er ein Wandheizgerät zum Patent an: EP 0970327B1 und EP 0867658B1. Das Wandheizgerät ist bis zu viermal kleiner als konventionelle Heizgeräte. Der Heizkessel mit Brenner unterschritt insbesondere die vorgegebenen Emissionswerte deutlich. Der international führende Hersteller von Systemen der Heiz-, Kälte-, Drei Jahrzehnte am Puls der Wärmetechnik Seit 30 Jahren ist Jörg Füllemann Unternehmer. Heute ist er Verwaltungsrat und Geschäftsführer der Swiss E-Technic AG in Mastrils. Zwischen zehn und 15 Mitarbeiter in Kooperation sind im mittelständlerischen Unternehmen beschäftigt. Swiss E-Technic entwickelt Technologien und Produkte im eigenen Entwicklungslabor. Eine kleine Produktionsstätte ist in Bad Ragaz angesiedelt. Füllemann hat etwa 40 Patente angemeldet. Mit Lizenzen vermark- tet die Firma Technologien in Europa und Nordamerika. Die Bündner Firma ist mit verschiedenen Preisen ausgezeichnet worden – etwa dem Internationalen Innovationspreis in Paris oder dem Design Plus Preis in Frankfurt. (so) Bild Yanik Bürkli gumentiert Viessmann in einer Stellungnahme. Gegen das Patent der Swiss E-Technic AG hat Viessmann eine Nichtigkeitsklage eingereicht. Das Patent hätte gemäss einer der Mitteilung von Viessmann nie erteilt werden dürfen. «Die betroffenen früheren Versionen unserer Öl-Brennwert-Wandgeräte beruhen auf einer eigenen Entwicklung und nutzen ein Grundlagenpatent, für das Viessmann bis zu dessen Ablaufen Gebühren zahlte», schreibt die Medienstelle. An einer Schlammschlacht wollen sie sich nicht beteiligen. Viessmann verweist auf ein Gutachten vom Landesgericht Düsseldorf, das eine Patentverletzung festgestellt hatte. «Alle Argumente die Viessmann aufführt, wurden vom obersten Bundesgerichtshof geprüft und am 12.Mai 2015 zurückgewiesen. Darunter fällt auch die Nichtigkeitsklage vom April 2014, die nicht zur Zulassung der Revision geführt hat. Damit ist das Urteil rechtskräftig und Viessmann ist verpflichtet, raschestens eine saubere, glaubwürdige und gesetzeskonforme Rechnungslegung abzuliefern, damit der definitive Schadenersatz berechnet werden kann. Es ist beschämend, dass ein renommiertes deutsches Unternehmen wie die ViessmannGruppe ein rechtskräftiges und bindendes Urteil schlicht ignoriert», schreibt Füllemann zur Nichtigkeitsklage. Den Anwälten der Streitparteien geht die Arbeit aber noch nicht aus. Das Bundesgericht gab jetzt der Gemeinde Samedan und der Regierung des Kantons Graubünden recht, wie Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) vermeldete. Es hob den Entscheid des Verwaltungsgerichts auf und wies die Streitsache an dieses zur Neubeurteilung zurück. Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil zum Schluss, dass der Entscheid des Verwaltungsgerichts «mit der tatsächlichen Situation in klarem Widerspruch» stehe. Dieser erweise sich «nicht nur in der Begründung, sondern auch in den rechtlichen Auswirkungen als offensichtlich unhaltbar und demnach willkürlich». Das fragliche Gebiet liegt laut Bundesgericht nicht in einer qualifizierten, sondern in einer einfachen Pufferzone. Das Verwaltungsgericht hatte bei seinem Entscheid argumentiert, weil Teile der Gemeinde Samedan zum Unesco-Welterbe «Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina» lägen, hätte die Gemeinde zusätzliche Abklärungen durch Fachkräfte vornehmen lassen müssen. Dies sei jedoch nicht der Fall, rügt das Bundesgericht. Das fragliche Gebiet liege nicht in einer qualifizierten Pufferzone, die wichtige und qualitativ hochwertige Kulturgüter, Ortsbilder und Landschaftselemente umfasse, sondern in der einfachen Pufferzone. Und in diesem Fall sei eine Fachberatung nicht zwingend. (be) INS ERAT VON SALIS WEINTAGE FREITAG, 20. NOVEMBER 2015 von 16 bis 21 UHR SAMSTAG, 21. NOVEMBER 2015 von 14 bis 20 UHR Degustieren Sie exklusive Weine, geniessen Sie regionale Spezialitäten und profitieren Sie von 10% Rabatt auf das gezeigte Sortiment! Diverse Produzenten und das gesamte von-Salis-Team werden persönlich anwesend sein und Sie gerne beraten. Bis bald bei uns in Landquart. VON SALIS AG Bündner Weinmacher & Weinhändler Im Riedpark 5 7302 Landquart www.vonsalis-wein.ch
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