Informationen zur Treueprämie finden Sie hier

Schritt für Schritt. Dem
Ziel entgegen. Anlegen
statt stilllegen.
Ihr Geld braucht Bewegung. Reagieren Sie auf das Zinstief. Mit Regelmäßigem WertpapierSparen.
Informieren Sie sich über die
Initiative „Anlegen statt stilllegen“
in Ihrer Kreissparkasse Köln
oder unter www.ksk-koeln.de/
wertpapiersparen im Internet.
Neue Perspektiven für mein Geld.
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DekaBank Deutsche Girozentrale. Diese Informationen
können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein
verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die
jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer
Kreissparkasse Köln oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter
www.deka.de erhalten.
Voraussetzungen:
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Gültig nur bei Neuabschluss eines monatlichen Fonds-Sparplans
mit ausgewählten Invest­mentfonds der DekaBank und ihrer
Kooperationspartner sowie Verwahrung im DekaBank Depot
oder im Depot der Kreissparkasse Köln mit sparplanfähigen
Fonds aus der aktuellen Empfehlungsliste der Kreissparkasse
Köln. Ausgenommen von der Prämierung sind Geldmarktfonds,
geldmarktnahe Fonds, Altersvorsorgeprodukte, alle Varianten
des Deka-Vermögenskonzeptes, die Vermögensverwaltung der
Kreissparkasse Köln und Vermögenswirksame Leistungen.
Welche Fondssparpläne von der Treueprämie profitieren können,
teilt Ihnen Ihr Berater der Kreissparkasse Köln gerne mit. Neuabschlüsse, denen eine Auflösung oder Reduzierung eines bestehenden Fonds-­Sparplanes vorausgegangen ist, werden nicht
prämiert. Anlagen in Investmentfonds unterliegen Wertschwankungen. Die Wertschwankungen können sich auch negativ auf
die Anlage auswirken.
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Die Zahlung der Sparkassen-Treueprämie erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Vertrag 1 Jahr durchgängig mit der vereinbarten monatlichen Rate bespart wird und der Sparplan nicht
ausgesetzt, gelöscht oder befristet wird. Gutschrift einer zusätzlichen Sparrate in Höhe einer Monatsrate bis max. 250,– Euro je
Person bzw. Personengemeinschaft bei Neuabschluss eines
monatlichen Fonds-Sparplans. Weitere Vergünstigungen sind von
der Aktion aus­geschlossen.
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Die zusätzliche Prämie wird mit der Zahlung in voller Höhe versteuert (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages
bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung). Die mit der zusätzlichen Prämie erworbenen Anteile
unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen
die üblichen steuer­lichen Regelungen zur Anwendung, wie sie
auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten.
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Rechtslage: Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand
März 2016. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von
den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und
kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch
Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
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Das Angebot ist gültig vom 01.04. – 30.07.2016. Die Kreissparkasse
Köln behält sich eine vorzeitige Beendigung des Angebotes vor.