Zusammenstellung mögliche Zielsetzungen und

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Sonderpädagogisches, Sonderpädagogik
Kontakt: Volksschulamt, Sonderpädagogisches, Sonderpädagogik, Walchestrasse 21, 8090 Zürich
Telefon 043 259 22 91, [email protected]
1/9
Zusammenstellung mögliche Zielsetzungen und Massnahmen
Nachfolgend ist eine Zusammenstellung von möglichen Zielsetzungen und Massnahmen aufgeführt. Diese ist sehr allgemein gehalten und als Gedankenanstoss gedacht, damit die Gemeinden basierend auf ihrer Standortbestimmung bezüglich Sonderschulung einen konkreten Massnahmenplan zur Stabilisierung oder Reduktion der Sonderschulungsquote definieren können.
Thema
Mögliche Zielsetzungen
abgeleitet aus den definierten Qualitätsansprüchen der Standortbestimmung
Indikatoren
Mögliche Massnahmen
Die Indikatoren
sind im Dokument zur Standortbestimmung
aufgeführt.
Allgemein formulierte Massnahmen, die auf die Gemeinde zugeschnitten
konkretisiert werden müssen.
Übergeordnetes Ziel: Erhöhung der Tragfähigkeit der Regelschule
Die Regelschule ist so gestaltet, dass eine möglichst breite Bandbreite von Schülerinnen und Schülern in der Schulgemeinschaft integriert ist und an den
Lernprozessen partizipieren kann.
Zuweisung und
Überprüfung
Die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen und die Überprüfung
sind fachlich indiziert und
basieren auf standardisierten und nachvollziehbaren
Schulleitung, SPD und Schulpflege (Steuerungsdreieck) identifizieren gemeinsam die Schüler/innen, die wirklich auf Sonderschulung angewiesen
sind. Zielgruppe Sonderschulung: Sonderschulische Massnahmen richten
sich an Schüler/innen mit andauernder und schwerster Beeinträchtigung
der Partizipation in allen zentralen schulischen Situationen und Settings
(z.B. Fachteamsitzungen, zusätzlich zu SSG jährliche wiederkehrende
Überprüfung durch Steuerungsdreieck).
Bildungsdirektion
Volksschulamt
2/9
Abklärungs- bzw. Überprüfungsschritten.
Die Empfehlungen der SPD stellen die notwendigen Informationen zur Begründung einer Sonderschulung in vergleichbarer Art und Weise dar. Die
Empfehlungen orientieren sich an Schwellenwerten der Einschränkung
der Partizipation an Entwicklungs- und Bildungsprozessen (künftig SAV).
Im Schulischen Standortgespräch werden die Förderziele auf der Ebene
von schulisch relevanten Situationen unter Einbezug aller Beteiligten vereinbart und überprüft (z.B. Pause, Schulweg, Mathematikunterricht).
Schulisches Standortgespräch, Förderplan und Beurteilung des Arbeits-,
Lern- und Sozialverhaltens werden nachvollziehbar miteinander verknüpft
(siehe auch „Förderplanung“ und „Förderpraxis und Lernangebot“).
Alternativlösungen werden berücksichtigt, damit Sonderschulung hochschwellig bleibt (z.B. Einsatz von Klassenassistenzen / Sozialpädagogik /
Schulsozialarbeit, Umplatzierung in Parallelklasse gemäss § 27 VSM vor
ISR-Zuteilung / Einfliessen Begabtenförderung).
- Zuweisungsprozesse und Zuständigkeiten werden festgehalten und geklärt. Es erfolgen Absprachen und Koordinationen zur Gewährleistung von
einheitlichen Zuweisungen zu den sonderpädagogischen Massnahmen
und insbesondere zu den Sonderschulungen (z.B. Einbezug gesamter
Schule für die Entwicklung und Verankerung des gemeinsamen Verständnisses der Sonderschulbedürftigkeit).
Der SPD wirkt korrektiv und nimmt seine Triagefunktion bei möglichen
Sonderschulindikationen wahr.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
3/9
Bei externen Sonderschulzuweisungen erfolgen die Zuweisungen, wenn
immer möglich, zu einer staatlich bewilligten Sonderschule. Nur in absoluten und begründeten Ausnahmefällen erfolgt eine Zuweisung zu einer Privatschule. Die Reintegration in die Regelschule oder der Übertritt in die
externe Sonderschulung wird bei der Zuweisung zur Privatschule mit allen Beteiligten verbindlich und zeitlich festgelegt und mindestens jährlich
geprüft.
Förderplanung
Für die Schüler/innen mit
besonderen pädagogischen
Bedürfnissen und für jede/n
Sonderschüler/in wird eine
interdisziplinäre Förderplanung unter Einbezug der
betroffenen Schülerin / des
betroffenen Schülers und
deren / dessen Eltern erstellt.
Die Gemeinde garantiert, dass einheitliche, zweckmässige Instrumente für
die Förderplanung zur Verfügung stehen bzw. solche werden entwickelt
und in der Unterrichtspraxis umgesetzt werden. Dabei ist zu beachten,
dass sie alle Förderbereiche (Unterricht, Therapie, Fördergruppe etc.) umfasst und der Förderplanzyklus gewährleistet wird: Vereinbarung von sinnvollen übergeordneten Zielsetzungen sowie regelmässige Überprüfung
der Zielerreichung.
Die Förderplanung berücksichtigt die individuellen Lern- und Verhaltensvoraussetzungen, basierend auf einer differenzierten, kinds- und kontextbezogenen Förderdiagnostik. Schulisches Standortgespräch, Förderplan
und Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens werden nachvollziehbar miteinander verknüpft (siehe auch „Zuweisung und Überprüfung“
und „Förderpraxis und Lernangebot“).
Förderplanung und Unterrichtsplanung sind miteinander verknüpft (Lernen
am gemeinsamen Gegenstand) und prägen sich gegenseitig.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
4/9
In der Förderplanung werden konkrete Massnahmen und Aktivitäten der
Förderung beschrieben (Arbeits- und Unterrichtsformen, Lehr- und Lernprozesse, didaktische Arrangements, Unterrichtsmaterialien, Beziehungsgestaltung, Therapiemethoden etc.).
Förderpraxis und
Lernangebot
Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen ist
zielorientiert und das Setting entspricht den Förderbedürfnissen der Schüler/innen mit besonderen
pädagogischen Bedürfnissen
Schulisches Standortgespräch, Förderplan und Beurteilung des Arbeits-,
Lern- und Sozialverhaltens werden nachvollziehbar miteinander verknüpft
(siehe auch „Zuweisung und Überprüfung“ und „Förderplanung“).
Die Regelklassenlehrpersonen entwickeln ein differenziertes Lernangebot,
z.B.:
- Unterschiedliche, situationsgerechte Lern- und Unterrichtsformen werden
eingesetzt.
- Die Schüler/innen und Schüler werden differenziert gefördert durch den
Einsatz differenzierter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen.
- Die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens ist ganzheitlich und die Verfahren und Instrumente sind auch auf Schülerinnen und
Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen abgestimmt.
Die Lehrpersonen entwickeln ihren Unterricht aufgrund einer integrativen
Didaktik (Lernen am gemeinsamen Lerngegenstand) weiter.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
5/9
Koordination
und Planung des
Angebots /
Qualitätssicherung und
-entwicklung
Das Sonderpädagogische
Angebot ist sinnvoll geregelt
und wird regelmässig überprüft.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeitenden, die Verantwortlichkeiten
und Verfahrenswege werden klar definiert (z.B. Zuweisung, Beurteilung, Überprüfung, Elternkontakte).
Schulpflege, Schulleitung und SPD leiten geeignete Massnahmen ein,
damit sie die Sonderschulzuweisungen gemeinsam steuern und gewährleisten, dass strategische Zielsetzungen zur Sonderschulung vom
Team getragen werden (z.B. Schulentwicklung, Zielsetzung im Schulprogramm).
- Der Fokus der Steuerung wird auf den optimierten Umgang mit Vielfalt
und Zuwachs der entsprechenden Kompetenzen statt primär auf Ressourcenerweiterung oder Kumulation der Massnahmen gelegt.
Das Thema „Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen
Bedürfnissen“ wird in das Schulprogramm aufgenommen, systematisch
weiterentwickelt und evaluiert.
Bei der Schulentwicklung werden sonderpädagogische Themen priorisiert.
Das Beratungsangebot (z.B. Schulsozialarbeit, therapeutische Fachpersonen, Beratung und Unterstützung durch Externe) wird konsequent auf die
Unterstützung zur Integration in die Schule ausgerichtet.
Die Einführung ergänzender Angebote (z.B. Schulsozialarbeit, Sozialpädagogik, Assistenzen) wird mit einer Stabilisierung der Sonderschulungsquote
gekoppelt.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
6/9
Es werden adäquate Übergänge in die nächsten Schulstufen und die
Berufsausbildung eingerichtet.
Es werden Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen Betreuungsangeboten und Unterricht gesucht und entwickelt.
Die Gemeinde prüft und definiert Möglichkeiten, wie die schulischen,
vor- und ausserschulischen Unterstützungsmassnahmen erweitert und
optimiert werden können.
Steuerung der
Sonderschulung
Die Schulpflege steuert
in Zusammenarbeit mit
der Schulleitung und
dem SPD den effizienten, zielgerichteten Einsatz beschränkter Ressourcen.
Die Gemeinde steigert den Anteil integrativer Sonderschulungen mit
gleichzeitiger Reduktion der separativen Sonderschulungen.
Die Gemeinde entwickelt im Austausch mit Gemeinden mit ähnlicher
Problematik (z.B. hoher Sozialindex, Standortgemeinde von Sonderschulen, Asylzentren) Gelingensbedingungen zur Stabilisierung der
Sonderschulungsquote.
Die Schulpflege steuert die Ausgaben aktiv, indem sie z.B. eine Zielgrösse definiert. Dabei wird nach Möglichkeit gewährleistet, dass die Ressourcen verlässlich sind und die zusammenarbeitenden Unterrichtsteams
unterstützen, z.B.:
- Plafonierung der Ausgaben im Bereich Sonderschulung mit laufender
Kostenkontrolle
- Budgetrahmen für Bildung, insbesondere Sonderschulung und ergänzende kommunale Ressourcen wird definiert.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
7/9
Zusammenarbeit
Die an der Schule Tätigen arbeiten verbindlich
im Schullalltag und in
der Schul- und Unterrichtsentwicklung zusammen.
Es werden Kommunikations- und Kooperationsgefässe eingerichtet,
um die aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Integration zu ermöglichen und den Austausch und Wissenstransfer zwischen allen Mitarbeitenden der Schule zu ermöglichen (z.B. Wissenaustausch an
Teamsitzungen, Schulkonventen, gezieltes Einbringen spezieller Fähigkeiten und Erfahrungen der Lehr- und Fachpersonen).
Die Führungs- und Organisationsstrukturen werden geklärt. Klar festgelegte Ziele und Verantwortlichkeiten gewährleisten, dass das System nicht überfordert wird.
Die Gemeinde tauscht sich mit anderen Gemeinden oder Schulen aus,
um eigene Lösungen zu entwickeln.
- Die Schulgemeinde prüft, wie die Zusammenarbeit und Koordination
mit Behörden und Fachstellen im Schnittstellenbereich (z.B. sozialer
Bereich, Vorschulbereich) gewährleistet werden kann. Beispielsweise
werden gemeinsame Weiterbildungen und Projekte zu einem gemeinsamen Thema (z.B. Förderung und Integration von Kindern und Jugendlichen aus belasteten Familien) durchgeführt.
Bildungsdirektion
Volksschulamt
8/9
Fachlichkeit
Integrative Ausrichtung und unterstützendes
sonderpädagogisches Angebot
Die Mitarbeitenden fühlen sich kompetent und
wohl bei der Integration
von Schülerinnen und
Schülern mit besonderem Bildungsbedarf und
der Umsetzung integrativer Massnahmen
Die sonderpädagogischen
Massnahmen sind auf die
Bedürfnisse der einzelnen
Schülerinnen und Schüler
sowie die Tragfähigkeit der
Regelklassen ausgerichtet.
Die Mitarbeitenden werden aufgabenbezogen fort- und weitergebildet.
Der Aufbau fachlicher Kompetenzen wird schulintern geplant, koordiniert
und ausgewertet.
Die Gemeinde stellt qualifiziertes Personal an oder definiert Massnahmen, damit die Mitarbeitenden über anerkannte Abschlüsse verfügen.
Die Gemeinde richtet fachspezifische Beratungen innerhalb des ganzen
Teams ein, damit die Lehr-, Fach- und Betreuungspersonen ihre Kompetenzen erweitern und ihre Fachlichkeit erhöhen können.
Die vorhanden Ressourcen und Kompetenzen werden gezielt für die integrative Förderung genutzt.
Der integrativen Förderung von Schüler/innen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wird hohe Priorität eingeräumt (wenn möglich IF statt
Kleinklassen, Teamteaching statt Fördergruppe, integrative statt separative
Sonderschulung).
Es werden arrondierte Arrangements mit wenigen Beteiligten und einer
effizienten Zusammenarbeit eingerichtet (z.B. möglichst wenig Beteiligte, Therapiephasen oder Schwerpunkte bei den Therapien setzen).
Unterstützungsmöglichkeiten für Lehr- und Fachpersonen werden geprüft und eingeführt (z.B. fachspezifische Beratung, interdisziplinärer
Austausch, spezifische Weiterbildungen).
Bildungsdirektion
Volksschulamt
9/9
Die Schulleitungen steuern den Einsatz der IF- und Therapie-Ressourcen flexibel und bedarfsorientiert.
Die Gemeinde stimmt Klassenbildung, IF, Therapien, DaZ und ergänzende Angebote aufeinander ab und organisiert diese so, dass die
Tragfähigkeit der Regelklassen auch als Ganzes gestärkt wird (z.B.
keine additiven Massnahmen, keine Neubildung von Kleinklassen).
Auf Gemeindeebene werden Rahmenbedingungen definiert, die integrative Settings ermöglichen (z.B. Verankerung im Leitbild, Schwerpunkt
Schulprogramm, sonderpädagogisches Konzept). Im Sinne des Qualitätszyklus wird die integrative Praxis umgesetzt und weiterentwickelt.
Die Gemeinde entwickelt ihr sonderpädagogisches Konzept weiter und
definiert die Voraussetzungen für eine integrative Schule (z.B. Angebote, Zusammenarbeit, Zuständigkeiten, Informationsfluss)
Die Settings für die Integrierte Sonderschulung (ISS, ISR) werden sinnvoll gewählt (z.B. SHP macht Förderplanung, abgestimmtes Therapieangebot, Förder- und Entlastungsstunden gezielt einsetzen)
Der Kontakt zu Schülerinnen und Schüler in separierten Sonderschulungen wird aufrechterhalten: Überprüfung der Sonderschulmassnahme mit Schulbesuch, regelmässige Prüfung einer (Teil-)Reintegration, Einladung zu geeigneten Schulanlässen der Regelschule (z.B.
Theateraufführungen, Schulfeste).