Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Sonderpädagogisches, Sonderpädagogik Kontakt: Volksschulamt, Sonderpädagogisches, Sonderpädagogik, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 91, [email protected] 1/9 Zusammenstellung mögliche Zielsetzungen und Massnahmen Nachfolgend ist eine Zusammenstellung von möglichen Zielsetzungen und Massnahmen aufgeführt. Diese ist sehr allgemein gehalten und als Gedankenanstoss gedacht, damit die Gemeinden basierend auf ihrer Standortbestimmung bezüglich Sonderschulung einen konkreten Massnahmenplan zur Stabilisierung oder Reduktion der Sonderschulungsquote definieren können. Thema Mögliche Zielsetzungen abgeleitet aus den definierten Qualitätsansprüchen der Standortbestimmung Indikatoren Mögliche Massnahmen Die Indikatoren sind im Dokument zur Standortbestimmung aufgeführt. Allgemein formulierte Massnahmen, die auf die Gemeinde zugeschnitten konkretisiert werden müssen. Übergeordnetes Ziel: Erhöhung der Tragfähigkeit der Regelschule Die Regelschule ist so gestaltet, dass eine möglichst breite Bandbreite von Schülerinnen und Schülern in der Schulgemeinschaft integriert ist und an den Lernprozessen partizipieren kann. Zuweisung und Überprüfung Die Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen und die Überprüfung sind fachlich indiziert und basieren auf standardisierten und nachvollziehbaren Schulleitung, SPD und Schulpflege (Steuerungsdreieck) identifizieren gemeinsam die Schüler/innen, die wirklich auf Sonderschulung angewiesen sind. Zielgruppe Sonderschulung: Sonderschulische Massnahmen richten sich an Schüler/innen mit andauernder und schwerster Beeinträchtigung der Partizipation in allen zentralen schulischen Situationen und Settings (z.B. Fachteamsitzungen, zusätzlich zu SSG jährliche wiederkehrende Überprüfung durch Steuerungsdreieck). Bildungsdirektion Volksschulamt 2/9 Abklärungs- bzw. Überprüfungsschritten. Die Empfehlungen der SPD stellen die notwendigen Informationen zur Begründung einer Sonderschulung in vergleichbarer Art und Weise dar. Die Empfehlungen orientieren sich an Schwellenwerten der Einschränkung der Partizipation an Entwicklungs- und Bildungsprozessen (künftig SAV). Im Schulischen Standortgespräch werden die Förderziele auf der Ebene von schulisch relevanten Situationen unter Einbezug aller Beteiligten vereinbart und überprüft (z.B. Pause, Schulweg, Mathematikunterricht). Schulisches Standortgespräch, Förderplan und Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens werden nachvollziehbar miteinander verknüpft (siehe auch „Förderplanung“ und „Förderpraxis und Lernangebot“). Alternativlösungen werden berücksichtigt, damit Sonderschulung hochschwellig bleibt (z.B. Einsatz von Klassenassistenzen / Sozialpädagogik / Schulsozialarbeit, Umplatzierung in Parallelklasse gemäss § 27 VSM vor ISR-Zuteilung / Einfliessen Begabtenförderung). - Zuweisungsprozesse und Zuständigkeiten werden festgehalten und geklärt. Es erfolgen Absprachen und Koordinationen zur Gewährleistung von einheitlichen Zuweisungen zu den sonderpädagogischen Massnahmen und insbesondere zu den Sonderschulungen (z.B. Einbezug gesamter Schule für die Entwicklung und Verankerung des gemeinsamen Verständnisses der Sonderschulbedürftigkeit). Der SPD wirkt korrektiv und nimmt seine Triagefunktion bei möglichen Sonderschulindikationen wahr. Bildungsdirektion Volksschulamt 3/9 Bei externen Sonderschulzuweisungen erfolgen die Zuweisungen, wenn immer möglich, zu einer staatlich bewilligten Sonderschule. Nur in absoluten und begründeten Ausnahmefällen erfolgt eine Zuweisung zu einer Privatschule. Die Reintegration in die Regelschule oder der Übertritt in die externe Sonderschulung wird bei der Zuweisung zur Privatschule mit allen Beteiligten verbindlich und zeitlich festgelegt und mindestens jährlich geprüft. Förderplanung Für die Schüler/innen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen und für jede/n Sonderschüler/in wird eine interdisziplinäre Förderplanung unter Einbezug der betroffenen Schülerin / des betroffenen Schülers und deren / dessen Eltern erstellt. Die Gemeinde garantiert, dass einheitliche, zweckmässige Instrumente für die Förderplanung zur Verfügung stehen bzw. solche werden entwickelt und in der Unterrichtspraxis umgesetzt werden. Dabei ist zu beachten, dass sie alle Förderbereiche (Unterricht, Therapie, Fördergruppe etc.) umfasst und der Förderplanzyklus gewährleistet wird: Vereinbarung von sinnvollen übergeordneten Zielsetzungen sowie regelmässige Überprüfung der Zielerreichung. Die Förderplanung berücksichtigt die individuellen Lern- und Verhaltensvoraussetzungen, basierend auf einer differenzierten, kinds- und kontextbezogenen Förderdiagnostik. Schulisches Standortgespräch, Förderplan und Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens werden nachvollziehbar miteinander verknüpft (siehe auch „Zuweisung und Überprüfung“ und „Förderpraxis und Lernangebot“). Förderplanung und Unterrichtsplanung sind miteinander verknüpft (Lernen am gemeinsamen Gegenstand) und prägen sich gegenseitig. Bildungsdirektion Volksschulamt 4/9 In der Förderplanung werden konkrete Massnahmen und Aktivitäten der Förderung beschrieben (Arbeits- und Unterrichtsformen, Lehr- und Lernprozesse, didaktische Arrangements, Unterrichtsmaterialien, Beziehungsgestaltung, Therapiemethoden etc.). Förderpraxis und Lernangebot Der Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen ist zielorientiert und das Setting entspricht den Förderbedürfnissen der Schüler/innen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen Schulisches Standortgespräch, Förderplan und Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens werden nachvollziehbar miteinander verknüpft (siehe auch „Zuweisung und Überprüfung“ und „Förderplanung“). Die Regelklassenlehrpersonen entwickeln ein differenziertes Lernangebot, z.B.: - Unterschiedliche, situationsgerechte Lern- und Unterrichtsformen werden eingesetzt. - Die Schüler/innen und Schüler werden differenziert gefördert durch den Einsatz differenzierter Aufgabenstellungen und Zielsetzungen. - Die Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens ist ganzheitlich und die Verfahren und Instrumente sind auch auf Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen abgestimmt. Die Lehrpersonen entwickeln ihren Unterricht aufgrund einer integrativen Didaktik (Lernen am gemeinsamen Lerngegenstand) weiter. Bildungsdirektion Volksschulamt 5/9 Koordination und Planung des Angebots / Qualitätssicherung und -entwicklung Das Sonderpädagogische Angebot ist sinnvoll geregelt und wird regelmässig überprüft. Die Aufgabenbereiche der Mitarbeitenden, die Verantwortlichkeiten und Verfahrenswege werden klar definiert (z.B. Zuweisung, Beurteilung, Überprüfung, Elternkontakte). Schulpflege, Schulleitung und SPD leiten geeignete Massnahmen ein, damit sie die Sonderschulzuweisungen gemeinsam steuern und gewährleisten, dass strategische Zielsetzungen zur Sonderschulung vom Team getragen werden (z.B. Schulentwicklung, Zielsetzung im Schulprogramm). - Der Fokus der Steuerung wird auf den optimierten Umgang mit Vielfalt und Zuwachs der entsprechenden Kompetenzen statt primär auf Ressourcenerweiterung oder Kumulation der Massnahmen gelegt. Das Thema „Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen“ wird in das Schulprogramm aufgenommen, systematisch weiterentwickelt und evaluiert. Bei der Schulentwicklung werden sonderpädagogische Themen priorisiert. Das Beratungsangebot (z.B. Schulsozialarbeit, therapeutische Fachpersonen, Beratung und Unterstützung durch Externe) wird konsequent auf die Unterstützung zur Integration in die Schule ausgerichtet. Die Einführung ergänzender Angebote (z.B. Schulsozialarbeit, Sozialpädagogik, Assistenzen) wird mit einer Stabilisierung der Sonderschulungsquote gekoppelt. Bildungsdirektion Volksschulamt 6/9 Es werden adäquate Übergänge in die nächsten Schulstufen und die Berufsausbildung eingerichtet. Es werden Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen Betreuungsangeboten und Unterricht gesucht und entwickelt. Die Gemeinde prüft und definiert Möglichkeiten, wie die schulischen, vor- und ausserschulischen Unterstützungsmassnahmen erweitert und optimiert werden können. Steuerung der Sonderschulung Die Schulpflege steuert in Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem SPD den effizienten, zielgerichteten Einsatz beschränkter Ressourcen. Die Gemeinde steigert den Anteil integrativer Sonderschulungen mit gleichzeitiger Reduktion der separativen Sonderschulungen. Die Gemeinde entwickelt im Austausch mit Gemeinden mit ähnlicher Problematik (z.B. hoher Sozialindex, Standortgemeinde von Sonderschulen, Asylzentren) Gelingensbedingungen zur Stabilisierung der Sonderschulungsquote. Die Schulpflege steuert die Ausgaben aktiv, indem sie z.B. eine Zielgrösse definiert. Dabei wird nach Möglichkeit gewährleistet, dass die Ressourcen verlässlich sind und die zusammenarbeitenden Unterrichtsteams unterstützen, z.B.: - Plafonierung der Ausgaben im Bereich Sonderschulung mit laufender Kostenkontrolle - Budgetrahmen für Bildung, insbesondere Sonderschulung und ergänzende kommunale Ressourcen wird definiert. Bildungsdirektion Volksschulamt 7/9 Zusammenarbeit Die an der Schule Tätigen arbeiten verbindlich im Schullalltag und in der Schul- und Unterrichtsentwicklung zusammen. Es werden Kommunikations- und Kooperationsgefässe eingerichtet, um die aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Integration zu ermöglichen und den Austausch und Wissenstransfer zwischen allen Mitarbeitenden der Schule zu ermöglichen (z.B. Wissenaustausch an Teamsitzungen, Schulkonventen, gezieltes Einbringen spezieller Fähigkeiten und Erfahrungen der Lehr- und Fachpersonen). Die Führungs- und Organisationsstrukturen werden geklärt. Klar festgelegte Ziele und Verantwortlichkeiten gewährleisten, dass das System nicht überfordert wird. Die Gemeinde tauscht sich mit anderen Gemeinden oder Schulen aus, um eigene Lösungen zu entwickeln. - Die Schulgemeinde prüft, wie die Zusammenarbeit und Koordination mit Behörden und Fachstellen im Schnittstellenbereich (z.B. sozialer Bereich, Vorschulbereich) gewährleistet werden kann. Beispielsweise werden gemeinsame Weiterbildungen und Projekte zu einem gemeinsamen Thema (z.B. Förderung und Integration von Kindern und Jugendlichen aus belasteten Familien) durchgeführt. Bildungsdirektion Volksschulamt 8/9 Fachlichkeit Integrative Ausrichtung und unterstützendes sonderpädagogisches Angebot Die Mitarbeitenden fühlen sich kompetent und wohl bei der Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf und der Umsetzung integrativer Massnahmen Die sonderpädagogischen Massnahmen sind auf die Bedürfnisse der einzelnen Schülerinnen und Schüler sowie die Tragfähigkeit der Regelklassen ausgerichtet. Die Mitarbeitenden werden aufgabenbezogen fort- und weitergebildet. Der Aufbau fachlicher Kompetenzen wird schulintern geplant, koordiniert und ausgewertet. Die Gemeinde stellt qualifiziertes Personal an oder definiert Massnahmen, damit die Mitarbeitenden über anerkannte Abschlüsse verfügen. Die Gemeinde richtet fachspezifische Beratungen innerhalb des ganzen Teams ein, damit die Lehr-, Fach- und Betreuungspersonen ihre Kompetenzen erweitern und ihre Fachlichkeit erhöhen können. Die vorhanden Ressourcen und Kompetenzen werden gezielt für die integrative Förderung genutzt. Der integrativen Förderung von Schüler/innen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wird hohe Priorität eingeräumt (wenn möglich IF statt Kleinklassen, Teamteaching statt Fördergruppe, integrative statt separative Sonderschulung). Es werden arrondierte Arrangements mit wenigen Beteiligten und einer effizienten Zusammenarbeit eingerichtet (z.B. möglichst wenig Beteiligte, Therapiephasen oder Schwerpunkte bei den Therapien setzen). Unterstützungsmöglichkeiten für Lehr- und Fachpersonen werden geprüft und eingeführt (z.B. fachspezifische Beratung, interdisziplinärer Austausch, spezifische Weiterbildungen). Bildungsdirektion Volksschulamt 9/9 Die Schulleitungen steuern den Einsatz der IF- und Therapie-Ressourcen flexibel und bedarfsorientiert. Die Gemeinde stimmt Klassenbildung, IF, Therapien, DaZ und ergänzende Angebote aufeinander ab und organisiert diese so, dass die Tragfähigkeit der Regelklassen auch als Ganzes gestärkt wird (z.B. keine additiven Massnahmen, keine Neubildung von Kleinklassen). Auf Gemeindeebene werden Rahmenbedingungen definiert, die integrative Settings ermöglichen (z.B. Verankerung im Leitbild, Schwerpunkt Schulprogramm, sonderpädagogisches Konzept). Im Sinne des Qualitätszyklus wird die integrative Praxis umgesetzt und weiterentwickelt. Die Gemeinde entwickelt ihr sonderpädagogisches Konzept weiter und definiert die Voraussetzungen für eine integrative Schule (z.B. Angebote, Zusammenarbeit, Zuständigkeiten, Informationsfluss) Die Settings für die Integrierte Sonderschulung (ISS, ISR) werden sinnvoll gewählt (z.B. SHP macht Förderplanung, abgestimmtes Therapieangebot, Förder- und Entlastungsstunden gezielt einsetzen) Der Kontakt zu Schülerinnen und Schüler in separierten Sonderschulungen wird aufrechterhalten: Überprüfung der Sonderschulmassnahme mit Schulbesuch, regelmässige Prüfung einer (Teil-)Reintegration, Einladung zu geeigneten Schulanlässen der Regelschule (z.B. Theateraufführungen, Schulfeste).
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