Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau Nr. 12 vom 11.12.2015

Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau,
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon (0 24 22) 507-0, Telefax (0 24 22) 507-498
Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch,
Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich, Telefon (0 24 21) 7 39 12, Telefax (0 24 21) 7 30 11,
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Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl.
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Auflage 8400 Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht.
15. Jahrgang
11. Dezember 2015
Nr.
12
Öffentliche Bekanntmachungen
Kontakte
Gemeindeverwaltung Kreuzau,
Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422/507-0,
Fax: 02422/507-498, Internet: www.kreuzau.de,
E-Mail: [email protected],
Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422/507-200
Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr,
dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Feuerwehr/Rettungsdienst
Arztrufzentrale
Ärztliche Notrufnummer
Notfallpraxis
Zahnärztlicher Notdienst
Info-Zentrale für Vergiftungsfälle
Universitätsklinik Bonn
Polizei Notruf
Polizeiwache Kreuzau
Bezirksdienst Kreuzau 1
Polizeihauptkommissar Wegner
Bezirksdienst Kreuzau 2
Polizeihauptkommissar Nolden
Gemeinsame Sprechzeiten
mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH
Nach Dienstschluss bei
Versorgungsstörungen (Wasser)
Wasserversorgungszweck Perlenbach
Westnetz GmbH (RWE) Störung-Strom
Westnetz GmbH (RWE) Störung-Gas
St. Augustinus-Krankenhaus GmbH
Krankenhaus Düren GmbH
St. Marien Hospital
Kreuz-Apotheke
Victoria-Apotheke
Schiedsmann
Telefon-Seelsorge
Düren-Heinsberg-Jülich
evangelisch
katholisch
Telefon-Nr.
112
(01 80) 5 04 41 00
116 117
Roonstraße 30, Düren
(01 80) 5 98 67 00
(02 28) 1 92 40
110
(0 24 22) 50416 6312
(0 24 22) 50416 6331
(0 24 22) 50416 6332
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Urbanusstr. 1,
Kr-Winden
(0 24 22) 507 450
(02422) 507 444
(0 24 72) 99 160
(0800) 4112244
(0800) 0793427
(0 24 21) 59 90
(0 24 21) 3 00
(0 24 21) 80 50
(08 00) 9 40 00 00
(08 00) 5 23 72 00
(0 24 22) 6455
Am Wehebach 39
52459 Inden/Altdorf
Telefon (0 24 65) 10 30
Telefax (0 24 65) 10 59
(08 00) 1 11 01 11
(08 00) 1 11 02 22
Sirenenalarm:
Sirenen warnen die Bevölkerung bei Gefahr, z. B.
bei Rauch- oder Gaswolken, plötzlichen Hochwassergefahren
oder Schäden an den Staumauern der Talsperren.
Verhaltensregeln:
• In geschlossene Räume begeben, Ruhe bewahren.
• Fenster und Türen schließen.
• Radio Rur oder WDR 2 einschalten und Hinweise beachten.
• Nicht telefonieren! Nur im Notfall Notrufnummern (110, 112)
verwenden.
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KREUZAU
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Satzung
über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer
in der Gemeinde Kreuzau vom 04.12.2015
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV NW 1994, S. 666) in der z. Z. gültigen Fassung und der
§§ 1, 2, 3 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.10.1969 (GV NW 1969, S. 712), in der zur Zeit geltenden
Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am
03.12.2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Allgemeines
Die Gemeinde Kreuzau erhebt eine Zweitwohnungssteuer.
§2
Steuergegenstand
1. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im
Gemeindegebiet.
2. Eine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung,
die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen
Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat. Keine
Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist eine berufsbedingt
gehaltene Nebenwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft
von seiner Familie getrennt lebenden Berufstätigen. Eine Zweitwohnung liegt auch dann nicht vor, wenn der Inhaber die
Wohnung im Veranlagungszeitraum weniger als 6 Wochen für
seine private Lebensführung nutzt oder vorhält.
3. Als Wohnung gelten auch alle Mobilheime, Wohnmobile, Wohnund Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt
werden.
§3
Steuerpflichtiger
1. Steuerpflichtiger ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung
innehat.
2. Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner.
§4
Steuermaßstab
1. Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung.
2. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete. Die Vorschrift des § 79 des
Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.02.1991 (BGBl. 1991 I S. 230) in der zurzeit gültigen Fassung
findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Jahresrohmieten, die
gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes
vom 13.08.1965 (BGBl. I S. 851) vom Finanzamt auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 festgestellt wurden, jeweils für das
Erhebungsjahr auf den September des Vorjahres hochgerechnet
werden. Die Hochrechnung erfolgt bis Januar 1995 entsprechend
der Steigerung der Wohnungsmieten (Bruttokaltmiete; Reihe
Wohnungsmiete insgesamt) nach dem Preisindex der Lebenshaltung
aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Ab Januar 1995 erfolgt die
Hochrechnung entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten
(Nettokaltmiete; Reihe Nettokaltmiete insgesamt) nach dem
Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im gesamten
Bundesgebiet, der vom Statischen Bundesamt veröffentlicht wird.
3. Bei Gebäuden, für die vom Finanzamt Jahresrohmieten für einzelne
Wohneinheiten nicht festgesetzt wurden, gilt als Jahresrohmiete die
zu zahlende Miete gemäß § 79 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes.
4. Wurde eine Jahresrohmiete vom Finanzamt nicht festgestellt
(Absatz 2) und ist die tatsächliche Miete nach Absatz 3 nicht zu
ermitteln, so wird ein Jahresrohmietwert wie folgt errechnet:
Von mehreren vergleichbaren Zweitwohnungen wird aus den vom
Finanzamt festgestellten Jahresrohmieten ein mittlerer Jahresrohmietwert errechnet. Der so errechnete Jahresrohmietwert wird auf
volle 50,00 Euro abgerundet, im Übrigen findet Absatz 2 entsprechende Anwendung.
5. Ist eine Mietfestsetzung nach vorstehenden Absätzen nicht möglich, gilt als Mietwert die übliche Miete im Sinne des § 79 Abs. 2
Bewertungsgesetz.
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KREUZAU
6. Ist auch die übliche Miete nicht zu ermitteln, so treten an deren
Stelle 6 v. H. des gemeinen Wertes der Wohnung. Die Vorschriften
des § 9 des Bewertungsgesetzes finden entsprechende Anwendung.
7. Bei Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- und Campingwagen
gilt als jährlicher Mietaufwand die zu zahlende Standplatzmiete
einschl. Mietnebenkosten entsprechend den Bestimmungen des
§ 79 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes. Bei Eigennutzung ist die in
vergleichbaren Fällen zu zahlende Standplatzmiete einschl.
Nebenkosten im Sinne des Satzes 1 zugrunde zu legen.
§5
Steuersatz
Die Steuer beträgt jährlich 10 v. H. des Mietwertes.
§6
Entstehung der Steuerpflicht und Fälligkeit der Steuerschuld
1. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, jedoch
frühestens mit In-Kraft-Treten dieser Satzung. Wird eine Wohnung erst nach dem 1. Januar bezogen oder für den persönlichen
Lebensbedarf vorgehalten, so entsteht die Steuerpflicht am ersten
Tag des folgenden Kalendermonats, in den der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt.
Stehen die Besteuerungsgrundlagen nach § 4 Abs. 3 bzw. § 4 Abs.
7 erst nach Ablauf des Kalenderjahres fest, so entsteht die Steuer
mit Ablauf des Kalenderjahres.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem
der Steuerpflichtige die Zweitwohnung aufgibt.
2. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird als Jahressteuer
festgesetzt. In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz sowie der
Sätze 2 und 4 ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag.
3. Sind mehrere Personen, die nicht zu einer Familie gehören,
gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so kann die
Gesamtsteuer durch die Anzahl der Inhaber geteilt und für den
einzelnen Inhaber entsprechend anteilig festgesetzt werden. Die
Bestimmung des § 3 Abs. 2 (Gesamtschuldner) bleibt unberührt.
4. In den Fällen des Abs. 1 Sätze 1 und 2 wird die Steuer in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und
15. November fällig. In den Fällen des Abs. 1 Satz 3 wird die
Steuer für das zurückliegende Kalenderjahr insgesamt einen
Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Auch sonstige für die Vergangenheit nachzuzahlende Steuerbeträge werden
einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
§7
Anzeigepflicht, Mitteilungspflichten
1. Wer eine Zweitwohnung bezieht, für den persönlichen Lebensbedarf vorhält oder aufgibt, hat dies der Gemeinde innerhalb eines
Monats anzuzeigen. Wer bei In-Kraft-Treten dieser Satzung eine
Zweitwohnung innehat, hat dies der Gemeinde innerhalb von
einem Monat anzuzeigen.
2. Der Steuerpflichtige (§ 3) ist dabei gleichzeitig verpflichtet, der
Gemeinde alle für die Steuererhebung erforderlichen Tatbestände
(Mietwert, Art der Nutzung etc.) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn sich
die für die Steuererhebung relevanten Tatbestände ändern.
3. Die Vermieter von Zweitwohnungen bzw. die Vermieter von
Campingplatz-Stellplätzen sind zur Mitteilung über die Person
der Steuerpflichtigen und zu Mitteilungen nach Abs. 2 verpflichtet (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 a Kommunalabgabengesetz NW in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung).
§8
Billigkeitsmaßnahmen
1. Hat der Steuerschuldner mehr als zwei minderjährige Kinder, so
wird die Steuerschuld auf Antrag um die Hälfte ermäßigt. Der
Antrag ist schriftlich an die Gemeinde zu richten oder zur Niederschrift bei der Gemeinde zu erklären.
2. Ansonsten gelten für Billigkeitsmaßnahmen die Bestimmungen
der Abgabenordnung in Verbindung mit § 12 KAG.
§9
Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit eines Steuerpflichtigen vorsätzlich
oder leichtfertig
1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder
unvollständige Aussagen macht oder
2. die Gemeinde pflichtwidrig über steuerrechtlich erhebliche
Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt
oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile für sich oder einen
anderen erlangt. Die Strafbestimmungen bei Vorsatz des § 17
des Kommunalabgabengesetzes bleiben unberührt.
2. Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind
oder
2. der Anzeigepflicht über das Innehaben der Zweitwohnung
nicht nachkommt oder
3. den Mitteilungspflichten nach § 7 Abs. 2 und 3 nicht nachkommt.
Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht und die Mitteilungspflichten nach § 7 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 20
Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes.
3. Gemäß § 20 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes kann eine
Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 mit einer Geldbuße bis zu
10.000 Euro und eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit
einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
§ 10
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr
geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den 04.12.2015
- Ingo Eßer Bürgermeister
Satzung
über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern
in der Gemeinde
Kreuzau vom 4. Dezember 2015
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I. S. 965), des § 16 des
Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I. S. 4167), und des Gesetzes über die
Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732), jeweils in der zurzeit geltenden
Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am 3. Dezember 2015
die nachstehende Satzung beschlossen:
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den 04.12.2015
Der Bürgermeister:
- Ingo Eßer -
Bekanntmachung
der Gemeinde Kreuzau
Frau Birgit Strohpagel, 52372 Kreuzau, ist durch Verzichtserklärung mit Ablauf vom 28.11.2015 von ihrem Mandat im Rat der
Gemeinde Kreuzau zurückgetreten.
Entsprechend des § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG
NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, habe ich festgestellt, dass der
als Ersatzbewerber gem. § 16 Abs. 2 KWahlG NRW für den Wahlbezirk 06 der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union
Deutschlands (CDU) aufgeführte Bewerber
Stefan Schmidt
Dipl.-Ing. (TU)
Hans-Zens-Straße 21
52372 Kreuzau
als Nachfolger in den Rat der Gemeinde Kreuzau einrückt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung können gemäß § 39 Abs. 1
des Kommunalwahlgesetzes
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
b)die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und
Wählergruppen, die an der Wahl zum Rat der Gemeinde Kreuzau
teilgenommen haben, sowie
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie
eine Entscheidung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a – c des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeinde Kreuzau (Rathaus
Kreuzau, Bahnhofstraße 7), schriftlich einzureichen oder mündlich
zur Niederschrift zu erklären.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Kreuzau, den 04.12.2015
Der Wahlleiter:
- Ingo Eßer Bürgermeister
§1
Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
319 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
469 v.H.
2. Gewerbesteuer
464 v.H.
§2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau vom 12. Dezember 2013 außer Kraft.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Gemeinde Kreuzau sucht Verstärkung für den gemeindlichen
Bauhof.
Gesucht wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
1 GEMEINDEARBEITER/-IN
zur Wartung und Instandhaltung der gemeindlichen Maschinen und
Fahrzeuge sowie zur Durchführung allgemeiner Kolonnenarbeiten.
Wir erwarten:
- eine Berufsausbildung als Landmaschinenmechaniker/-in (Einstellungsvoraussetzung),
- einen Führerschein/Fahrerlaubnis der Klasse BE (zwingend erforderlich). Die Fahrerlaubnis der Klasse CE (bzw. alt Klasse 2) ist
erwünscht.
- selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten, Zuverlässigkeit,
Einsatzbereitschaft,
Flexibilität (Teilnahme an Rufbereitschaften, Überstunden), Teamfähigkeit, Geräte- und Maschinenkenntnisse.
Das Beschäftigungsverhältnis sowie die Eingruppierung richten sich
nach den Bestimmungen des TVöD. Zunächst erfolgt die Eingruppierung nach EG 5. Nach erfolgreicher Einarbeitungszeit wird die
Höhergruppierung nach EG 6 in Aussicht gestellt.
Schwerbehinderte sowie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt behandelt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Kopie des/der letzten
Arbeitszeugnisse/s sind bis zum 31.12.2015 zu richten
an den
Bürgermeister
der Gemeinde Kreuzau
- Personalabteilung Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau
oder per E-Mail an [email protected].
Bitte senden Sie keine Originalunterlagen, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Es werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgesendet.
Eine Übernahme von entstandenen Kosten, die mit der Teilnahme an Vorstellungsgesprächen verbunden sind, erfolgt nicht.
Amtliche Mitteilungen
INFORMATIONEN der Gemeinde
Kreuzau, mitgeteilt von
Bürgermeister Ingo Eßer
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
am 03.12.2015 hat die 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
in dieser Legislaturperiode und die letzte Sitzung des Jahres 2015
stattgefunden. Über die einzelnen Tagesordnungspunkte informiere
ich Sie nachstehend wie folgt:
Neues Ratsmitglied eingeführt
Mit Datum vom 28.11.2015 hat Frau Birgit Strohpagel (CDU-Fraktion) auf ihr Ratsmandat verzichtet. Aufgrund der wahlrechtlichen
Vorschriften habe ich festgestellt, dass als Ersatzbewerber Herr Stefan
Schmidt aus Kreuzau (CDU) die Nachfolge antritt. Herr Schmidt
war sogenannter Koppelkandidat für Frau Strohpagel im Wahlbezirk
Kreuzau 6. Da Herr Schmidt das Mandat angenommen hat, wurde
er von mir zu Beginn der Sitzung als neues Ratsmitglied begrüßt und
entsprechend verpflichtet.
Umbesetzungen von Ausschüssen
Aufgrund des Ratsverzichtes von Frau Strohpagel und der Neuverpflichtung von Herrn Schmidt sowie durch Wohnungswechsel
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Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
wurden seitens der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 30.11.2015
verschiedene Umbesetzungen von Ausschüssen beantragt.
Der Rat hat den nachstehend aufgeführten Umbesetzungen stattgegeben.
Aufhebung eines Ratsbeschlusses durch die Kommunalaufsicht
Am 18.08.2015 hat der Gemeinderat die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil
Kreuzau „Betriebsgelände Niederauer Mühle“ beschlossen. Mit Vorlage vom 08.09.2015 hatte ich diesen Beschluss beanstandet, da die
für eine Verlängerung erforderlichen „besonderen Gründe“ nicht vorliegen. Am 16.09.2015 hat der Gemeinderat die Beanstandung
zurückgewiesen und den o.g. Beschluss mehrheitlich bestätigt. Der
Landrat des Kreises Düren hat mit Verfügung vom 21. Oktober 2015
diesen Ratsbeschluss abschließend aufgehoben, da er gegen geltendes
Recht verstößt. Dies hat der Gemeinderat nunmehr zur Kenntnis
genommen.
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und
FDP auf Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte
(eGK) für Flüchtlinge in der Gemeinde Kreuzau
Die o.a. Fraktionen haben mit Schriftsatz vom 24.10.2015, eingeg.
am 04.11.2015, folgenden Antrag auf Herbeiführung eines Ratsbeschlusses gestellt:
1. Die Gemeinde Kreuzau tritt der Rahmenvereinbarung zwischen
dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Nichtversicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1
SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a, Asylbewerberleistungsgesetz in
NRW bei.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.
Der Rat hat gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung diesen Antrag
zur Kenntnis genommen und zur Vorberatung in den zuständigen
Fachausschuss verwiesen.
Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2016 beschlossen
In konsequenter Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes der
Gemeinde Kreuzau werden zum 01.01.2016 die Realsteuerhebesätze
wie folgt erhöht:
Grundsteuer A: von 299 % auf 319 %
Grundsteuer B: von 449 % auf 469 %
Gewerbesteuer: von 449 % auf 464 %
Damit die Steuersätze zu Beginn des Jahres auch wirksam werden,
wurde eine entsprechende „Hebesatz-Satzung“ beschlossen. Die Veröffentlichung dieser Satzung erfolgt ebenfalls in diesem Amtsblatt.
Ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass sich im
Jahre 2016 die Gebühren für den Winterdienst, für die Müllabfuhr,
die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwasser) und die Niederschlagswassergebühren nicht erhöhen.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der
Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 verabschiedet
Der Haushaltsentwurf 2016 wurde von mir, wie bereits berichtet, in
der Ratssitzung am 01.10.2015 eingebracht. Nach mehrstündigen
Beratungen in den einzelnen Fraktionen sowie im Haupt- und
Finanzausschuss hat der Rat nunmehr die Haushaltssatzung mit
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 einstimmig verabschiedet.
Nähere Informationen zum Haushalt 2016 werden in der JanuarAusgabe dieses Amtsblattes veröffentlicht.
Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau
Frau Renate Mengels aus Kreuzau-Üdingen bekleidet seit mehreren
Jahren das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau. Am 28.12.2015 läuft die derzeitige Wahlperiode ab. Da Frau Mengels sich bereit erklärt hat, auch für weitere fünf
Jahre zur Verfügung zu stehen, hat der Rat einstimmig eine Wiederwahl beschlossen.
Ich möchte mich an dieser Stelle bereits vorab bei Frau Mengels für
ihre Bereitschaft zur weiteren Übernahme dieses Amtes bedanken.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2014 und Erteilung der Entlastung für den Bürgermeister
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2014 wurde durch Vorlage Nr. 31/2015 dem Rat in
seiner Sitzung am 25.06.2015 zugeleitet. Nach den gesetzlichen Vorschriften wurde dieser Jahresabschluss als dann von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Dieser geprüfte Jahresabschluss wurde in der
Sitzung am 10.11.2015 dem Rechnungsprüfung- und Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Kreuzau zur Beschlussempfehlung
vorgelegt. Der Fachausschuss hat den Jahresabschluss – bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie
Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes
der Gemeinde Kreuzau – ausführlich geprüft und dem Rat eine
Beschlussempfehlung unterbreitet. Diese Beschlussempfehlung
wurde nunmehr einstimmig vom Rat wie folgt verabschiedet:
a) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten
und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in
seiner Sitzung am 10.11.2015 gemäß § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zur
Kenntnis.
b)Der Jahresabschluss 2014 wird festgestellt. Die Deckung des
Jahresfehlbetrages von 3.347.972,99 € erfolgt aus der Allgemeinen
Rücklage.
c) Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung
erteilt.
Da ich in diesem Punkt ja befangen war, wurde die Sitzung von
meinem Stellvertreter Herrn Hermann-Josef Schmitz geleitet. Nach
erfolgter Entlastung habe ich mich auch im Namen meiner Mitarbeiter für das ausgesprochene Vertrauen bei den Damen und Herren des
Rates bedankt.
Die Bilanzzahlen werden in der Januar-Ausgabe dieses Amtsblattes
veröffentlicht.
Anregungen der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft
Viktor Orban abgelehnt
Der Landesvorsitzende der Republikaner NRW hat mit Email vom
25. September 2015 an alle Städte und Gemeinden in NRW einen
Antrag nach § 24 GO NRW auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft
an den Ministerpräsidenten von Ungarn, Herrn Viktor Orban
gestellt. Er begründet diesen Antrag mit der Flüchtlingspolitik
Ungarns.
Der entsprechende Antrag wurde wegen rechtsmissbräuchlicher
Inanspruchnahme öffentlicher Stellen ohne Diskussion einstimmig
abgelehnt.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung
von Einwohnerkonferenzen stattgegeben
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2015
wurden in den letzten Monaten in verschiedenen Gremien Begriffsdefinitionen, Zielvorstellungen und Verfahrensmodalitäten diskutiert. Der Rat hat nunmehr beschlossen, zunächst im Jahre 2016 in
vier Ortsteilen eine Einwohnerkonferenz durchzuführen. In meiner
Eigenschaft als Bürgermeister werde ich hierzu mindestens sechs
Wochen vorher einladen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die
Einwohnerkonferenz einberufen wird, weil die politischen
Vertreter/innen der Gemeinde Kreuzau sich für die Sorgen, Probleme
und Wünsche des betroffenen Ortsteils interessieren und eigens in
die Ortschaft kommen, um diese zu erfahren. Und dass es ausschließlich darum geht, die Einwohner/innen sprechen zu lassen und ihnen
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
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zuzuhören. Entscheidungen können an diesem Tag nicht getroffen
werden, vielmehr werden die Anliegen aufgenommen und danach in
den Fachausschüssen diskutiert.
Nach Festlegung des Terminplans für das Jahr 2016 werde ich hierzu
noch näher berichten.
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau geplant
Bereits zum 01.10.2014 ist die Neufassung des Bestattungsgesetzes
NRW in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen in der kommunalen Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau
anzupassen. Im April 2015 hat der Städte- und Gemeindebund
NRW eine Mustersatzung veröffentlicht, die im Oktober 2015 nochmals redaktionell angepasst wurde. Auf der Grundlage dieser Mustersatzung wurde von der Verwaltung ein entsprechender Satzungsentwurf erarbeitet. Das Bestattungsangebot auf den Friedhöfen der
Gemeinde Kreuzau wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls den
tatsächlichen Begebenheiten angepasst und im Satzungsentwurf entsprechend neu gefasst.
Aufgrund der umfassenden Änderungen wurde nunmehr empfohlen,
den vorliegenden Satzungsentwurf in einer Arbeitsgruppe zu erörtern
und in der nächsten Sitzungsrunde das Ergebnis zur Entscheidung
vorzulegen. Der Rat ist diesem Vorschlag gefolgt.
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der
Gemeinde Kreuzau beschlossen
Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen am
24.02.2015 auf gemeinsamen Antrag der Fraktion SPD, Bündnis
90/Die Grünen und FDP die Verwaltung beauftragt, Beratungsunterlagen zum Thema „Zweitwohnungssteuer“ zur Beschlussfassung
vorzulegen. In der Sitzung am 25.06.2015 hat der Rat dann folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der
gemeldeten Nebenwohnsitze durchzuführen und das Melderegister
zu bereinigen.“
Über die Absicht und die Hintergründe zur Einführung der Zweitwohnungssteuer habe ich Sie bereits in der Juli-Ausgabe dieses Amtsblattes umfassend informiert.
Nach Durchführung der erforderlichen Überprüfungen wurde dem
Rat nunmehr der Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer empfohlen. Nach ausführlicher Vorberatung im
Sanierungs- und Entwicklungsausschuss am 11.11.2015 hat der Rat
nunmehr die Satzung verabschiedet. Die Bekanntmachung der
Satzung erfolgt in dieser Ausgabe.
Die jährlichen Einnahmen werden vorbehaltlich der noch zu ermittelten Steuergrundlagen auf 10.000,00 bis 15.000,00 €/Jahr
geschätzt.
Auswertung der Ergebnisse der Bürgerbefragung
Ich hatte den Rat bereits in der Sitzung am 01.10.2015 über das
Gesamtergebnis der im Juli/August 2015 durchgeführten Bürgerbefragung informiert. In der jetzigen Sitzungsrunde hat sich der Sanierungs- und Entwicklungsausschuss am 11.11.2015 erstmalig ausführlich mit der vorgenommenen Auswertung und den
eingegangenen Stellungnahmen beschäftigt. Es war übereinstimmende Meinung, dass zahlreiche Einzelthemen im Laufe der nächsten Monate ausführlich ausgewertet und diskutiert werden müssen.
Hierzu sollen auch einzelne Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Der
Rat ist nunmehr einstimmig dem Vorschlag des Sanierungs- und
Entwicklungsausschusses gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt,
das Ergebnis der Bürgerbefragung in diesem Amtsblatt zu veröffentlichen. Ich verweise auf den gesonderten Artikel in dieser Ausgabe.
Außensportstättenbedarfsplan wird erstellt
Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion hat der Rat bereits in
seiner Sitzung am 28.04.2015 beschlossen, einen Fragebogen anlässlich der Überplanung der Außensportstätten zu erarbeiten und an die
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8
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
entsprechenden Vereine zu versenden. Ein entsprechender Fragebogen wurde nunmehr zur Beratung vorgelegt. Nach Vorberatung im
Sportausschuss und Hauptausschuss hat der Rat nunmehr wie folgt
beschlossen:
Der Fragebogen zur Befragung aller außensporttreibenden Vereine in
der Gemeinde Kreuzau soll kurzfristig an die jeweiligen Vereine versandt werden. Das Ergebnis der Befragung ist dem Rat vorzulegen
und dient als Datenbasis zur Erstellung einer Planung für den Bedarf
an Außensportstätten.
Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes
Bereits mit Schreiben vom 18.09.2014 hat der TSV Stockheim einen
Antrag an die Gemeinde gestellt, den geplanten Neubau eines Sportheimes am Sportplatz in Stockheim finanziell zu unterstützen. Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2015 wurden
zunächst Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,00 € für Planungszwecke eingestellt. Über die weitere Mittelbereitstellung sollte nach
Vorliegen eines Konzeptes beraten werden.
Das vom Verein vorgelegte Konzept wurde im Sportausschuss am
29.10.2015 ausführlich diskutiert. Aufgrund des Empfehlungsbeschlusses hat der Rat nunmehr wie folgt beschlossen:
Grundsätzlich wird dem Antrag des TSV 09 Stockheim e. V. auf
Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes im Ortsteil Stockheim zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit
Vertretern des Vereins einen Vertragsentwurf zur Umsetzung des
Projektes zu erarbeiten und diesen dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden für die Jahre 2017
und 2018 jeweils 90.000,00 € zur Mitfinanzierung veranschlagt.
Antrag des KSC 05 e. V. auf Nutzung einer Fläche auf dem Gelände
der Kurt-Hoesch-Kampfbahn für die Errichtung einer Garage
Der KSC 05 e. V. hat mit Schreiben vom 11.09.2015 den Antrag
gestellt, auf dem Gelände der Kurt-Hoesch-Kampfbahn anschließend
an den durch den Verein errichteten Mehrzweckraum eine Garage
errichten zu dürfen. Die Garage soll genutzt werden, um insbesondere
den Rasenmäher und kleinere Gartengerätschaften unterbringen zu
können. Die Kosten hierfür werden vereinsseitig getragen. Die
Zustimmung der Gemeinde als Grundstückseigentümer ist jedoch
erforderlich. Aufgrund der Beschlussempfehlung im Sportausschuss
hat der Rat nunmehr antragsgemäß dem Vorhaben zugestimmt.
Bereitstellung einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung zur Errichtung eines Vereinsheims durch den Turnclub 1889 Kreuzau e. V.
Mit Schreiben vom 28.04.2015 hat der Turnclub 1889 Kreuzau e.V.
beantragt, auf dem Gelände zwischen der Hans-Hoesch-Stiftung und
der Sporthalle Kreuzau eine Fläche zum Bau eines Vereinsheims zur
Verfügung zu stellen. Geplant ist ein rund 300 qm großes zweigeschossiges Gebäude, und zwar angrenzend an den Windener Weg. Im
Erdgeschoss soll eine Gymnastikhalle entstehen, im Obergeschoss
das eigentliche Vereinsheim mit barrierefreiem Zugang vom Windener Weg aus. Je nach Standort ist von diesem Bauvorhaben eine Teilfläche der dort befindlichen Sportfläche sowie der Skateranlage tangiert. Nach entsprechender Vorberatung im Sportausschuss wurde
nunmehr folgender Beschluss gefasst:
Grundsätzlich kann dem Turnclub 1889 Kreuzau e.V. eine gemeindliche Fläche zum Bau eines Vereinsheims zur Verfügung gestellt
werden. Inwieweit die Fläche zwischen der Hans-Hoesch-Stiftung und
der Sporthalle Kreuzau geeignet sein kann, soll geprüft werden. Hierzu
soll der Verein einen möglichst konkreten Planentwurf vorlegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Fläche für den Schulsport als
auch die Skaterbahn möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Einrichten einer internationalen Klasse an der Sekundarschule
Kreuzau
Seitens des Kreises Düren wurde angefragt, ob die Bereitschaft
besteht, an der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen eine internationale Klasse einzurichten. In dieser Klasse soll dann Flüchtlingskindern ein Deutschunterricht angeboten werden.
Derzeit ist der Gemeinde jedoch nur eine einstellige Zahl schulpflichtiger Kinder zugewiesen, die teilweise in den kreisweit bereits vorhandenen 15 internationalen Klassen beschult werden. Insofern ist ein
akuter Handlungsbedarf nicht gegeben.
Nach Vorberatung im Schulausschuss hat der Rat nunmehr wie folgt
beschlossen:
Grundsätzlich wird die Gründung einer internationalen Klasse oder
Seiteneinsteigerklasse am Schulzentrum Kreuzau in Erwägung gezogen, sofern sich für das Gemeindegebiet Kreuzau ein entsprechender
Bedarf ergibt. Wenn sich der Bedarf jedoch nicht ausschließlich über
das Gebiet der Gemeinde Kreuzau definiert, muss von dem Schulträgerprinzip abgewichen werden können. Hierzu sollen Gespräche mit
dem Kreis Düren und den Nachbarkommunen geführt werden, um
die Kosten für Lehr- und Lernmittel, Ausstattung und insbesondere
Fahrtkosten auf eine breitere Basis zu verteilen.
Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Chemieraumes
der Sekundarschule
Mit Schreiben vom 08.06.2015 hat die Sekundarschule KreuzauNideggen, Standort Kreuzau, beantragt, für die Jahre 2016 bis 2018
zusätzliche Mittel für den Fachbereich Chemie bereitzustellen. Insgesamt werden Unterrichtsmaterialien mit einem Gesamtbedarf von rd.
90.000,00 € benötigt. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am
04.11.2015 dem Antrag der Schule aus schulfachlicher Sicht zugestimmt. Da im Rahmen der vorausgegangen Haushaltsplanberatungen entsprechende Mittel bereitgestellt wurden, hat der Rat nunmehr
den Anschaffungen ebenfalls zugestimmt. In den Jahren 2016 bis
2018 werden jährlich 30.000,00 € haushaltsmäßig bereitgestellt.
Vereinfachtes Bebauungsplanänderungsverfahren D 13 Ortsteil
Drove „Grummersbenden“ eingeleitet
Auf Antrag eines privaten Grundstückseigentümers hat der Rat nach
Vorberatungen im Bau- und Planungsausschuss die Ausstellung der
5. Änderung (vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13 Ortsteil Drove „Grummersbenden“ beschlossen. Die
Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im
Bereich des vorhandenen Wendehammers. Gleichzeitig wurde die
Verwaltung ermächtigt, die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Eine entsprechende Bekanntmachung hierzu wird in der Januar-Ausgabe dieses Amtsblattes erfolgen.
Arbeitsvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge
Bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 wurde u.a.
auch über die Möglichkeit gesprochen, Asylbewerber und Flüchtlinge in Arbeit zu vermitteln. Die Grundidee war, sich dem Projekt
„Arbeitsvermittlung für Flüchtlinge und Asylbewerber“ des Kreises
Düren anzuschließen. Im Haushalt 2015 wurden Mittel in Höhe von
10.000,00 € bereitgestellt.
Nach zahlreichen Gesprächen und Vorliegen entsprechender Vertragsentwürfe und Projektbeschreibungen wurde die Angelegenheit
dann im Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel am
27.08.2015 erstmalig intensiv beraten. Nach Klärung weiterer
Detailfragen fand eine erneute Beratung im Ausschuss für Soziales
und demographischen Wandel am 05.11.2015 statt.
Der Rat hat nunmehr mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
Die Gemeinde Kreuzau beteiligt sich am Projekt „Vermittlungsinitiative
für beschäftigungsberechtigte Asylbewerber/innen und geduldete
Flüchtlinge“ des Kreises Düren. Hierzu kann eine Anschubfinanzierung
von bis zu 10.000,00 € gezahlt werden.
Jede Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
wird mit den eingesparten Mitteln aus dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend des abzuschließenden Vertrages vergütet.
Abschluss eines Pacht- und Nutzungsvertrages zur Errichtung
einer Windenergieanlage
Wie bekannt, sollen im Gemarkungsbereich Lausbusch im Ortsteil
Thum mehrere Windkraftanlagen errichtet werden. Ein Windrad
soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück gebaut werden. Dem
Abschluss eines Pacht- und Nutzungsvertrages wurde nunmehr zugestimmt.
Beitritt zu einer anderen Forstbetriebsgemeinschaft
Die Gemeinde Kreuzau ist mit ihren gemeindeeigenen Waldgrundstücken seit 01.01.1997 Mitglied der damals gegründeten Forstbetriebsgemeinschaft Hürtgenwald-Kreuzau. Die forstwirtschaftliche
Betreuung und Beratung erfolgt durch das Regionalforstamt RureifelJülicher Börde, besser bekannt unter dem Namen Forstamt Hürtgenwald. Das Gemeindegebiet Kreuzau gehört seit dem 01.01.2008
hoheitlich zum Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde mit
Sitz in Nettersheim. Das Gemeindegebiet Hürtgenwald gehört nach
wie vor zum Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde mit Sitz in
Hürtgenwald.
Aus unterschiedlichen Gründen hat der Rat nunmehr die Verwaltung
beauftragt, die Mitgliedschaft der Gemeinde Kreuzau in der Forstbetriebsgemeinschaft Hürtgenwald-Kreuzau zum Ende des GeschäftsAmtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
9
jahres 2015 zu kündigen; wobei die Kündigungsfrist zwei Jahre
beträgt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, während
der Kündigungsfrist die Verhandlungen über den Beitritt zu einer
anderen FBG zu führen.
Ingo Eßer
Bürgermeister
Alle Jahre wieder……
… freuen sich die Kinder der Kita Spatzennest Kreuzau
auf den Weihnachtsbesuch im Rathaus.
Am Donnerstag, den 26.11.2015 machen sich daher alle auf den
Weg. Im Gepäck befanden sich natürlich, wie in jedem Jahr, die
zuvor mit viel Liebe und Mühe gebastelten Schmuckanhänger für die
Tannenbäume im Rathausfoyer und auf dem Rathausbalkon.
Da staunte Bürgermeister Ingo Eßer nicht schlecht, als ihn die vielen
Goldtaler, Zwerge und Sterne von den Kindern präsentiert wurden.
Während des Dekorierens erfuhr er auch, dass der Tannenbaumschmuck in diesem Jahr unter dem Motto „Märchenhafte Weihnacht“ gefertigt worden war und welche Märchen den Kindern
besonders gefielen.
Voller Eifer hingen die kleinen und großen Weihnachtshelfer ihre
Werke in den schon mit Lichterketten versehenen Baum. Mit Hilfe
des Bürgermeisters konnten schließlich alle, auch noch so hohen
Zweige und sogar die Spitze der Tanne verziert werden.
Bürgermeister Ingo Eßer unterstützt beim Schmücken des Weihnachtsbaumes.
Nach getaner Arbeit schmeckten Kakao und Plätzchen besonders gut
und es ließ sich noch mancher Plausch über den schönen Christbaum
und die Weihnachtswünsche der Kinder halten.
Bevor es wieder in die Kita zurück ging beeindruckten die Spatzenkinder Bürgermeister Eßer und seine Helfer noch mit ihren Sangeskünsten.
Wer Interesse hat, kann den weihnachtlich geschmückten Tannenbaum gerne im Rathaus bewundern.
Die Spatzenkinder und ErzieherInnen wünschen auf diesem Weg allen
eine besinnliche Adventszeit und ein frohes friedvolles Weihnachtsfest.
10 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Anmeldung zur weiterführenden
Schule für das Schuljahr
2016/2017
Für das Schuljahr 2016/2017 stehen die Anmeldetermine für die
weiterführenden Schulen in Kürze wieder an. Wenn Ihr Kind zurzeit
die 4. Klasse einer Grundschule besucht, werden Sie sich sicher schon
Gedanken über die Schulwahl gemacht haben. Im Schulzentrum der
Gemeinde Kreuzau stehen Ihnen ortsnah eine Sekundarschule und
ein Gymnasium zur Verfügung.
GYMNASIUM KREUZAU
Im Sekretariat des Gymnasiums Kreuzau, Schulstraße 17, Raum 024,
können Sie Ihr Kind vom
15.02.2016 bis 11.03.2016 von 8.00 – 13.00 Uhr,
Montag, den 15.02.2016 und Donnerstag, den 18.02.2016
auch von 15.00 – 17.00 Uhr
anmelden. Sie erreichen das Gymnasium telefonisch unter 0242294160, per FAX unter 02422-9416299 oder per Mail unter
[email protected].
In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können auch
Schülerinnen und Schüler mit dem Abschluss Fachoberschulreife mit
Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe anderer Schulen
aufgenommen werden.
SEKUNDARSCHULE KREUZAU/NIDEGGEN
Die Anmeldezeiten der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen sind wie
folgt:
Vom 15. Februar – 19. Februar 2016
montags – donnerstags von 07.30 – 16.00 Uhr
freitags von 07.30 – 13.00 Uhr
Ab dem 22. Februar - 11. März 2016
montags - freitags von 08.00 - 10.00 Uhr
an beiden Schulstandorten
Kreuzau: Raum 202
Nideggen: Raum 206
Die Sekundarschule ist eine Schule mit den Klassen 5-10 an beiden
Standorten, an der Kinder mit jeder Empfehlung der Grundschule
unterrichtet werden können. Es werden alle Schulabschlüsse bis hin
zum Abitur durch Kooperation mit dem Gymnasium Kreuzau, dem
Berufskolleg Kaufmännische Schulen, dem Nelly-Pütz-Berufskolleg
und dem Berufskolleg für Technik Düren ermöglicht. Die Sekundarschule ist eine gebundene Ganztagsschule mit Unterricht an drei Tagen
(Montag, Mittwoch, Donnerstag) bis 15 Uhr. Dienstags und freitags
endet der Unterricht um 13.10 Uhr. Die Kinder haben eine einstündige Mittagspause mit der Möglichkeit zur Einnahme einer gesunden
Mahlzeit. In sog. „Lernzeit-Stunden“ werden anfallende Aufgaben mit
der Unterstützung von Lehrkräften in kleinen Gruppen bearbeitet.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
11
Bei der Anmeldung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf bitten wir um vorherige Terminabsprache. Sie
erreichen die Sekundarschule telefonisch unter 02422-90691-111,
per FAX unter 02422-90691-199 oder per Mail unter
[email protected].
Allgemeine Hinweise
Als Erziehungsberechtigte müssen Sie persönlich Ihr Kind zur Jahrgangsstufe 5 anmelden. Bitte denken Sie daran, dass Sie das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde sowie das letzte Halbjahreszeugnis
im Original und die Empfehlung der Grundschule mitbringen. Zur
Anmeldung in die gymnasiale Oberstufe ist ein persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten nicht erforderlich.
Alle genannten Schulen unterrichten Jungen und Mädchen.
Wichtiger Hinweis zur Fahrkostenfrage:
Die Übernahme von Fahrkosten richtet sich nach den geltenden
Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW. Näheres
hierzu können Sie bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Herrn
Schröder, im Rathaus, Zimmer 109 oder telefonisch unter 02422507109 bzw. per Mail unter [email protected] erfahren.
Überlebt, aber nicht überwunden
In seinem 18. Buch hat sich der Geschichtsverein Drove-BoichThum der Kindertransporte zur Zeit des Nationalsozialismus angenommen. Vor allem das Schicksal der Helga Leiser, die vor dem Ausbruch des 2. Weltkrieges im Alter von 14 Jahren mithilfe des Roten
Kreuzes nach England fliehen konnte, während ihre Eltern in Drove
bleiben mussten.
Ein glücklicher Zufall führte dazu, dass der Geschichtsverein DroveBoich-Thum eine Sammlung von Briefen erhielt, die den weiteren
Kontakt zwischen der zunächst in England lebenden Tochter und
den in Drove verbliebenen Eltern verdeutlicht. Karl-Josef Nolden
und Klaus Schnitzler haben diese nun in dem neuen Buch des
Geschichtsvereins Drove-Boich-Thum unter dem Titel „Kindertransporte – Überlebt, aber nicht überwunden“ veröffentlicht.
Hinweis der Gemeinde Kreuzau
zu den Öffnungszeiten
Personalversammlung
Am 17.12.2015 schließt das Rathaus aufgrund einer Personalversammlung bereits um 15.00 Uhr.
Weihnachten und Jahreswechsel:
Das Rathaus Kreuzau bleibt am 24. Dezember (Heiligabend)
sowie zum Jahreswechsel am 31. Dezember 2015 und am 1. Januar
2016 geschlossen.
Die Wasserwerk Concordia GmbH ist bei Störungen der Frischwasserversorgung ganztägig unter der Rufnummer 02422 / 507 – 444
(Bereitschaftsdienst / Störungsstelle) zu erreichen.
Der Bürgermeister
-Ingo Eßer-
Eine Ausgabe haben Sie Bürgermeister Ingo Eßer überreicht. Unterstützt
wurde das Projekt unter anderem auch aus Mitteln der RWE Deutschland
AG.
Das Buch „Kindertransporte – Überlebt, nicht überwunden“ ist im
Buchhandel für 15,95 Euro erhältlich (ISBN 978-3-942513-34-0,
Verlag Hahne & Schlömer).
12 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Ergebnis der Fragebogenaktion der Gemeinde Kreuzau
Gemäß Ratsbeschluss vom 25. Juni 2015 wurden im Spätsommer
insgesamt 750 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe
eine Zufallsgenerators ausgewählt, damit sie sich an einer Fragebogenaktion für die Planungen des Haushaltes der Gemeinde beteiligen
konnten. Insgesamt waren 340 Rückläufe, was einer Beteiligungsquote in Höhe von 45,2 % entspricht, zu verzeichnen. Das Ergebnis
habe ich dem Rat bereits in seiner Sitzung am 01.10.2015 zur Kenntnis gegeben und ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau
für jedermann einsehbar veröffentlicht.
In der jetzigen Sitzungsrunde hat sich der Sanierungs- und Entwicklungsausschuss am 11.11.2015 erstmalig ausführlich mit der vorge-
nommen Auswertung und den eingegangenen Stellungnahmen
beschäftigt. Es war übereinstimmende Meinung, dass zahlreiche Einzelthemen im Laufe der nächsten Monate ausführlich ausgewertet
und diskutiert werden müssen. Hierzu sollen auch einzelne Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Der Rat ist in seiner Sitzung am
03.12.2015 dem Vorschlag des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, das Ergebnis der
Bürgerbefragung zu den Fragen 1, 2a, 2b, 3c, 3a, 3b in diesem Amtsblatt zu veröffentlichen.
Das Ergebnis wollen Sie den nachstehenden Tabellen und Grafiken
entnehmen:
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
13
14 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
15
Im Fragebogenteil Nr. 4 konnten freiwillig Anmerkungen und Anregungen eingetragen werden. Von dieser Möglichkeit haben insgesamt
113 Personen Gebrauch gemacht. Die teilweise sehr umfangreichen
Anregungen und Vorschläge können Sie bei der Verwaltung kostenlos wie folgt anfordern:
Frühstückstreffen „Aktiv-vor-Ort“
der Gemeinde Kreuzau 2016
Gemeinsam frühstücken und miteinander
über aktuelle Fragen und Themen ins Gespräch kommen!
Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich einmal
im Monat über „Fragen des Zeitgeschehens“ und all` das, „was
ältere Menschen beschäftigt“, auszutauschen.
Sie entscheiden mit, über welche Themen gesprochen wird. Herr
Schmitz als Generationen-beauftragter der Gemeinde Kreuzau steht
Ihnen dabei gerne hilfreich zur Seite.
Das Seniorenfrühstück ist eine Initiative der Koordinationsstelle Pro
Seniorinnen und Senioren im Kreis Düren, in Kooperation mit der
Gemeinde Kreuzau.
Es wird ehrenamtlich unterstützt durch Mitglieder der Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V. mit Ihrer Vorsitzenden Frau Waltraud Dix.
Wenn Sie sich bei der Gestaltung des „Aktiv vor Ort- Frühstückstreffens“ zukünftig ehrenamtlich engagieren möchten, sind Sie in
unserer Runde herzlich willkommen.
Termine:
Donnerstag, 28. Januar 2016
Donnerstag, 25. Februar 2016
Donnerstag, 24. März 2016
Donnerstag, 28. April 2016
Donnerstag, 19. Mai 2016
Donnerstag, 30. Juni 2016
Donnerstag, 25. August 2016
Donnerstag, 29. September 2016
Donnerstag, 27. Oktober 2016
Donnerstag, 01. Dezember 2016
Jeweils von 09.00 – 11.00 Uhr
16 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Anmeldeschluss: 22. Januar 2016
Anmeldeschluss: 19. Februar 2016
Anmeldeschluss: 18. März 2016
Anmeldeschluss: 22. April 2016
Anmeldeschluss: 13. Mai 2016
Anmeldeschluss: 24. Juni 2016
Anmeldeschluss: 19. August 2016
Anmeldeschluss: 23. September 2016
Anmeldeschluss: 21. Oktober 2016
Anmeldeschluss: 25. November 2016
Per E-Mail: [email protected]
Telefonisch: 02422 / 507-235
Wo: Begegnungsstätte Caritaswohnpark Friedenau, Friedenau
26, 52372 Kreuzau
Kostenbeitrag: 4,50 €
Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde Kreuzau telefonisch an:
Yvonne Cremer, Gemeinde Kreuzau, Tel.: 02422/507-409
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Günter Schmitz
Generationenbeauftragter der Gemeinde Kreuzau,
Tel.: 02422/507-126
Wir danken unseren Kunden für
das im vergangenen Jahr
entgegengebrachte Vertrauen und
wünschen allen Lesern unserer Medien
frohe Weihnachten sowie
ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2016!
w w w. p o r s c h e n - b e r g s c h . d e
Am Roßpfad 8 · 52399 Merzenich
Tel.: (0 24 21) 7 39 12 · Fax: 73011
[email protected]
Fundgegenstände Gemeinde Kreuzau 01.10.2015 bis 01.12.2015
Standesamt Kreuzau
Radtour
In der Zeit vom 1.11.2015 bis zum 30.11.2015 haben auf dem
Standesamt Kreuzau die folgenden Paare die Ehe geschlossen;
die schriftlicheEinwilligung zur Veröffentlichung liegt vor.
27.11.2015
Silke Christine Spitz geb. Schoenen und Jörg Heinze, Kommweg
78,52372 Kreuzau
in den Osterferien 2016
Sommerferienfreizeit 2016
In der 2. Ferienwoche der Sommerferien 2016 bietet die Gemeinde
Kreuzau eine Ferienfahrt für Kinder (ab 10 Jahre) und Jugendliche
ins Sport- & Freizeitzentrum nach Worriken/Belgien an. Die
Gesamtkosten belaufen sich auf 225,- € und beinhalten folgende
Leistungen:
➢ Hinfahrt am 18.07. und Rückfahrt am 22.07. im Reisebus
➢ 4 Übernachtungen im Sport- & Freizeitzentrum Worriken
➢ Vollverpflegung vor Ort
➢ Getränke rund um die Uhr
➢ Gebühren für ausgebildete Sportlehrer vor Ort
➢ Sportangebote wie z. B. Klettern, Bogenschießen, Kanu u. m.
➢ Nutzung der Sport- und Mehrzweckhallen
➢ Hochseilgarten, Seilrutschen und Klettersteig
➢ Betreuung durch pädagogische Fachkräfte
Anmeldungen werden bei folgenden Jugendbetreuern entgegen
genommen- Mobile Offene Jugendarbeit im Rathaus Kreuzau, Lisa Palm
0176/10181088
- Mobile Offene Jugendarbeit der Stadt Heimbach, Dominik Esser
0160/97227111
Nach erfolgter Voranmeldung schicken wir den endgültigen Anmeldevertrag -und wenn gewünscht gerne auch Informationsmaterialzu. www.worriken.be
vom 21. bis 24. März 2016 für Kinder und Jugendliche:
Kreuzau- Aachen- Genk- Hückelhoven- Kreuzau
Kosten: 95,- € für 4 Tage und 3 Übernachtungen
Gesamtlänge der Tour: (ca. 220 Km)
Anmeldungen bei
Harald Krug (Gemeinde Vettweiß)
0175/2601068
Lisa Palm (Gemeinde Kreuzau)
0176/10181088
Dominik Esser (Stadt Heimbach)
0160/97227111
Montag 21. März: 1. Tagesetappe: 45 Km
Start 9.30 Uhr in Kreuzau am Jugendraum am Schwimmbad monte
mare. Unsere 1. Tagesetappe führt uns von Kreuzau über Gürzenich,
Langerwehe, Breinig nach Aachen. Dort übernachten wir im Jugendhotel A und O. Anschrift: Hackländerstraße 5, 52064 Aachen
Dienstag 22. März: 2. Tagesetappe: 65 Km
Start nach dem Frühstück. Heute fahren wir von Aachen über Vaals
und Maastricht nach Genk in Belgien. Diese Etappe geht leicht
abwärts. Dort übernachten wir in der Jugendherberge. Anschrift:
Boekrakelaan 30, 3600 Genk
Mittwoch 23. März: 3. Tagesetappe: 65 Km
Start nach dem Frühstück. Wir fahren von Genk vorbei am Park
Hoge Kempen (Holland) nach Waldfeucht und überqueren dort
wieder die Grenze zurück nach Deutschland. In Hückelhoven übernachten wir im evangelischen Gemeindezentrum.
Anschrift: 41836 Hückelhoven, Haagstraße 10.
Donnerstag 24. März: 4. Tagesetappe: 45 Km
Start nach dem Frühstück. Heute geht es Richtung Linnich, Jülich,
Niederzier und Düren wieder zurück nach Kreuzau. Dort werden wir
um ca. 17.00 h wieder am Jugendraum ankommen.
Genaue Ankunftszeiten können über die o. a. Nummern erfragt
werden.
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KREUZAU
17
Termine im Überblick vom
12.12.2015 bis 31.01.2016
12.12.2015
Seniorenweihnachtsfeier im Ortsteil Kreuzau, 14.00 Uhr, Festhalle
Kreuzau
12.12.2015
"STIG for kids" Jugendfilm, 15.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim
12.12.2015
Vorweihnachtliches Konzert der Klavier- und Geigenschüler/innen
von Sabine und César Avilés, 15.00 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus, Heribertstraße, Kreuzau
12.12.2015
Weihnachtsfeier des Männergesangsvereins "Frohsinn" 1883 Üdingen, 19.00 Uhr, Sport- und Vereinsheim Üdingen
13.12.2015
Weihnachtsmarkt der Jugendabteilung der KG Wendene Seempoett
1986 e.V., 11.00 Uhr, Pfarrheim Winden
13.12.2015
Jahresabschlusswanderung des Eifelvereins Kreuzau e.V., 12:00
Uhr, TP Bürgerhaus Kreuzau
13.12.2015
Wanderung Gey - Birgel des Eifelvereins Ortsgruppe Winden, 13.30
Uhr TP Winden an der Schule
13.12.2015
Seniorenweihnachtsfeier im Ortsteil Leversbach, 15.00 Uhr,
Gemeinschaftsraum Leversbach (alte Schule)
13.12.2015
Seniorenweihnachtsfeier im Ortsteil Winden, 15.00 Uhr, Festhalle
Kreuzau
13.12.2015
Nikolausfeier für "Bogheimer Kinder", 16.00 Uhr, Sport- und
Schützenheim Bogheim
17.12.2015
Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarre
St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrzentrum, Kelterstraße 20, Winden
17.12.2015
WELCOME Treffen für Flüchtlinge, 16.00 Uhr, evangel. Gemeindehaus Kreuzau, Heribertstraße 5
19.12.2015
Adventszick op Kölsch, 19.00 Uhr, Festhalle Kreuzau
20.12.2015
Weihnachtsfeier des Eifelvereins Ortsgruppe Winden, 15.00 Uhr,
Pfarrzentrum Winden
20.12.2015
Weihnachtskonzert des Jungenorchesters Kreuzau, 16.00 Uhr,
Marienkirche Düren
24.12.2015
Weihnachtsfeier (für alle Mitbürger/innen) der Seniorengemeinschaft Kreuzau, 14.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau
24.12.2015
WELCOME Treffen für Flüchtlinge, 16.00 Uhr, evangel. Gemeindehaus Kreuzau, Heribertstraße 5
27.12.2015
Jahresabschlusswanderung des Eifelvereins Ortsgruppe Winden,
13.30 Uhr TP Winden an der Schule
30.12.2015
Vorbereitung der Sternsinger-Aktion im Pfarrheim Stockheim,
11.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim
31.12.2015
WELCOME Treffen für Flüchtlinge, 16.00 Uhr, evangel. Gemeindehaus Kreuzau, Heribertstraße 5
02.01.2016
Sternsinger-Aktion in Stockheim, 09.15 Uhr, TP: An der Kirche in
Stockheim
06.01.2016
Blutspenden des DRK, 16.30 Uhr, Festhalle Kreuzau
06.01.2016
Bündnis90/Die Grünen-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal
im Rathaus Kreuzau
18 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
09.01.2016
Winterfest jetzt Hüttengaudi der Kirmesgesellschaft Kreuzau e.V.,
20.00 Uhr, Festhalle Kreuzau
10.01.2016
Wanderung Kreuzau-Drove-Üdingen-Winden des Eifelvereins
Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: 13.30 Uhr, Schule Winden
13.01.2016
Vereinsabend des Heimat- und Geschichtsvereins Kreuzau 2011 e.V.,
18.00 Uhr, Festhalle Kreuzau
16.01.2016
Kindersitzung der KG Löstige Jrömmele Drove, 15.00 Uhr, Festsaal
Drove
16.01.2016
1. Jruße Schluppe-Sitzung, 19.00 Uhr, Festhalle Kreuzau
17.01.2016
Hallengemeindepokal Senioren des Kreuzauer Sportclubs 05 e.V.,
Sporthalle Kreuzau
17.01.2016
Närrischer Kaffeeklatsch mit dem VdK-Sozialverband, 15.00 Uhr,
Festhalle Kreuzau
18.01.2016
CDU-Fraktionsvorstand, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
19.01.2016
Umweltausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus
Kreuzau
20.01.2016
Bau- und Planungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im
Rathaus Kreuzau
21.01.2016
Sportausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
22.01.2016
Jahreshauptversammlung der Schützenbruderschaft Kreuzau, Café
Waldschänke Kreuzau
22.01.2016
Kostümsitzung der KG "Decke Boom" Stockheim, 19.30 Uhr,
Turnhalle Stockheim
22.01.2016
Tanzturnier der KG Wendene Seempoett 1986 e.V., 20.00 Uhr,
Turnhalle Winden
23.01.2016
Judo Kreismeisterschaften des Turnclubs Kreuzau, Sporthalle Kreuzau
23.01.2016
Kindersitzung der KG "Decke Boom" Stockheim, 14.00 Uhr, Turnhalle Stockheim
23.01.2016
Windener Abend der KG Wendene Seempoett 1986 e.V., 18.00
Uhr, Turnhalle Winden
23.01.2016
2. Jruße Schluppe-Sitzung, 19.00 Uhr, Festhalle Kreuzau
23.01.2016
Kostümsitzung der KG Löstige Jrömmele Drove, 19.11 Uhr, Festsaal Drove
23.01.2016
Kostümsitzung in Untermaubach des FC Fortuna Maubach 1910
& des "Schubkarrenwirts", 20.00 Uhr, Saal Wolfgang Hassert in
Untermaubach
24.01.2016
Hallengemeindepokal "Alte Herren" des Kreuzauer Sportclubs 05
e.V., Sporthalle Kreuzau
24.01.2016
Patronatsfest der Marianischen Schützengesellschaft LangenbroichBergheim, 11.30 Uhr, Schützenheim
24.01.2016
Wanderung: Dr. Beckmann - Wanderweg des Eifelvereins Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: 13.45, Bahnhof Üdingen
24.01.2016
Kindersitzung der KG Wendene Seempoett 1986 e.V., 15.00 Uhr,
Turnhalle Winden
25.01.2016
SPD-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
26.01.2016
Damensitzung der KG Wendene Seempoett 1986 e.V., 18.00 Uhr,
Turnhalle Winden
27.01.2016
Sanierungs- und Entwicklungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer
Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
28.01.2016
Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde Kreuzau, 09.00
Uhr, Caritaswohnpark Friedenau
28.01.2016
FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau
30.01.2016
Kengesitzung, 15.00 Uhr, Festhalle Kreuzau
30.01.2016
Galasitzung der KG "Seeräuber" Obermaubach 1989 e.V., 19.11
Uhr, Turnhalle Obermaubach
31.01.2016
Kindersitzung der KG "Seeräuber" Obermaubach 1989 e.V., 14.00
Uhr, Turnhalle Obermaubach
31.01.2016
Sonndaachssitzung, 15.00 Uhr, Festhalle Kreuzau
Aktuelle Termine, mobil abrufen unter
www.kreuzau.de/vkalender.php
Hinweis: Die Tagesordnungen des Rates und der Ausschüsse der
Gemeinde Kreuzau werden mindestens 7 Tage vor der
jeweiligen Sitzung in den Bekanntmachungskästen der
einzelnen Ortschaften sowie im Internet (www.kreuzau.de
Nächstes Erscheinungsdatum
Das nächste Amtsblatt erscheint am 22.01.2016.
Bitte alle Mitteilungen für das nächste Amtsblatt bis
spätestens Mittwoch, den 13. Januar 2016,
10.00 Uhr, per Mail einreichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Text- und Bilddokumente ausschließlich in digitaler Form über die
Mailadresse: [email protected] entgegennehmen
können. Texte sollten im Word-Format übermittelt
werden.
Die Übersendung von Papierdokumenten wird vom
Verlag nur noch im besonderen Ausnahmefall akzeptiert.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
19
20 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Schulnachrichten
Be Smart – Don’t Start!
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen:
Die Klasse 7b hat im letzten Schuljahr beim europaweiten
Wettbewerb „Be Smart – Don’t start“ teilgenommen.
Es galt, für ein Schuljahr rauchfrei zu sein. Rauchfrei sein heißt hierbei:
Die Klasse sagt „Nein“ zu Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas,
Tabak und Nikotin in jeder Form. Nach einer Abstimmung beschlossen
die Schülerinnen und Schüler, sich der Herausforderung zu stellen.
Im Biologieunterricht wurden das Thema Rauchen und die damit
verbundenen Gefahren intensiv thematisiert. Die monatlichen Rückmeldungen fielen positiv aus. Mit viel Engagement drehten die Schüler schließlich einen kleinen Videoclip, der am Ende sogar mit einem
Preisgeld von 100 € belohnt wurde.
Wir sind ab jetzt Nationalparkschule!
42 Schulen an 49 Standorten erhielten am Donnerstag, den
18.11.2015, aus den Händen von Horst Becker, Parlamentarischer
Staatssekretär im NRW-Umweltministerium, das offizielle Zertifikat
als Nationalpark-Schule. Zum ersten Mal waren auch wir – die
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – mit von der Partie. Rund 300
Gäste kamen in das Kurhaus nach Schleiden-Gemünd, um an der
Zertifizierungsfeier teilzunehmen. Auf einem „Markt der Möglichkeiten“ zeigten die SchülerInnen, wie sie sich mit der entstehenden
Wildnis vor der eigenen Haustüre auseinandergesetzt und Nationalpark- und Nachhaltigkeitsthemen in den Unterricht „eingebaut“
haben. Bei der Verleihung führten unter anderem die Schülerinnen
und Schüler der Klassen 5a und 5b einen selbst getexteten Nationalparksong auf. Unterstützt wurden sie dabei von den Schülern Martin
und Lukas Friesen, sowie der Stellvertretenden Schulleiterin Frau
Cosman. Die Insignien der Nationalparkschule nahm der Schülersprecher Florian Eder-Blumberg im Anschluss stellvertretend für die
gesamte Schulgemeinde entgegen.
„Be Smart – Don’t Start“, der bundesweite Wettbewerb für rauchfreie Schulklassen, findet im Schuljahr 2015/2016 zum 19. Mal vom
16. November 2015 bis zum 29. April 2016 statt. Und auch in
diesem Schuljahr hat sich die gesamte Klasse 7b der Sekundarschule
Kreuzau/Nideggen wieder dazu entschlossen, an dieser Herausforderung teilzunehmen.
Lichtschacht-Abdeckungen
vom Fachmann – immer die
passende Lösung.
Nach der Veranstaltung fuhren die zertifizierten „NationalparkSchulen“ bepackt mit einer Urkunde, Postern und einer neuen Tierplakette für ihr hölzernes Türschild nach Hause. In diesem Jahr ist die
Wildkatze darauf abgebildet, das „Wappentier“ des Nationalparks Eifel.
Die Nr. 1 im Insektenschutz.
Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
nimmt an wichtigem Berufsorientierungsprojekt teil
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Zum ersten Mal nimmt die 8. Jahrgangsstufe der Sekundarschule
Kreuzau/Nideggen am Landesprogramm „KAoA – BOP“ (Kein
Abschluss ohne Anschluss – Berufsorientierungsprojekt) teil, welches
kürzlich mit der eintägigen Potentialanalyse als erstem Schritt begonnen hat.
Zu diesem Zweck sind an drei Tagen jeweils zwei der sechs 8. Klassen
nach Düren zu den Bildungsträgern „Sozialwerk Dürener Christen“
sowie „Low-tec“ gefahren, um sich dort intensiv mit ihren eigenen
Interessen und individuellen Kompetenzen auseinanderzusetzen.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
21
Die Schülerinnen und Schüler sollten sich anhand eines handlungsorientierten Verfahrens mit ihren beruflichen Wünschen und
Lebensplänen sowie mit den Anforderungen der Berufs- und Lebenswelt konstruktiv beschäftigen.
Einerseits wurden theoretische Kenntnisse abgefragt, andererseits
wurden durch praktische Übungen Fingerfertigkeit sowie handwerkliches Geschick erprobt. Soziale Kompetenzen konnten darüber hinaus
durch Beobachtung der Gruppenprozesse nachvollzogen werden.
Die daraus resultierende Selbst- und Fremdeinschätzung der Jugendlichen ist durch Fachkräfte der jeweiligen Bildungsträger begleitet
und unterstützt worden. Insbesondere wird dabei großer Wert auf
den Erwerb der Schlüsselkompetenzen, die für Beruf und Alltag der
Jugendlichen heutzutage unverzichtbar sind, gelegt.
Zum Abschluss bekamen die Schülerinnen und Schüler die Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch mit den Betreuern vermittelt.
Diese werden dann ebenfalls im Berufswahlpass dokumentiert.
Im zweiten Halbjahr wird die Maßnahme durch die Durchführung
von drei Berufsorientierungstagen mit praktischen Inhalten aus verschiedenen Berufsfeldern bei den Bildungsträgern ergänzt und wird
fortan zu einem festen Bestandteil des Berufsorientierungsprogramms der im Schuljahr 2012/2013 gegründeten Sekundarschule
Kreuzau/Nideggen gehören.
Ehemalige Bundesliga-Profis
zu Gast bei der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen
Am 17. November fand in unserer Schule an beiden Standorten ein
absolutes Highlight statt. Die AOK war mit ihrem Projekt „Fit durch
die Schule“ in Kreuzau und Nideggen zu Gast, das von den Schülern
begeistert aufgenommen wurde.
„Fit durch die Schule“ ist eine Initiative der AOK Rheinland/Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Schulministerium NordrheinWestfalen. Ziel ist es, Lehrkräfte bei ihrem Engagement im Bereich
Sport und Bewegung mit vielfältigen Angeboten zu unterstützen. Die
Förderung des Schulsports durch die AOK Rheinland/Hamburg ist
speziell auf Ganztagsschulen ausgerichtet. Das Sportangebot wird
von den erfahrenen Ex-Bundesliga-Profis Michael Klinkert und
Marcel Witeczek begleitet.
Michael Klinkert absolvierte insgesamt 301 Spiele in der FußballBundesliga und erzielte dabei 20 Tore. 1995 wurde der Abwehrspieler
von Borussia Mönchengladbach sogar DFB-Pokalsieger und nahm
hierbei als Kapitän der Mannschaft den Pokal entgegen.
Marcel Witeczek kann auf eine ebenso erfolgreiche Vita wie sein
ehemaliger Teamkollege zurückblicken: Mit der U-17Nationalmannschaft wurde er 1985 und mit dem U-20-Team 1987
jeweils Zweiter der Weltmeisterschaft, dazu wurde er bei beiden Turnieren Torschützenkönig. 1993 ging er schließlich zum FC Bayern
München, mit dem er 1994 und 1997 Deutscher Meister wurde.
Insgesamt nahmen 28 Schüler aus den Klassen 5 bis 8 jahrgangsübergreifend teil. Zu Beginn wurden einige Erinnerungsfotos geschossen,
wobei man unseren Schülern zu Beginn die Anspannung und Nervosität etwas anmerken konnte. Alle haben sich aber sehr darüber
gefreut, mit zwei ehemaligen Profis zu kicken und zu trainieren.
In einem ersten Block führte das eingespielte Duo Klinkert/Witeczek
einige Laufspiele sowie anspruchsvolle Koordinationsübungen mit
dem Ball und Staffelspiele mit den Schülern durch, bevor abschließend ein Turnier gespielt wurde, damit auch der Wettkampf nicht zu
kurz kam. Hervorzuheben ist noch die durchweg entspannte Atmosphäre, die während der gesamten Aktion herrschte und die große
Fairness und Rücksicht, mit der das Turnier trotz allen Ehrgeizes
bestritten wurde. Sehr hilfreich war auch die Schlussbesprechung für
unsere Nachwuchs-Kicker, bei der die Profis den Schülern wertvolle
Tipps mit auf den Weg gegeben haben.
Auf die Frage, ob es denn gefallen hätte, kam von 28 Schülern am
Ende des Tages wie aus einem Munde nur ein einziges Wort heraus:
„SUPER!“
Viele Informationen
interessante Begegnungen:
„Tag für Flüchtlinge“ am Gymnasium Kreuzau
Wie viele Flüchtlinge leben eigentlich zurzeit in Kreuzau? Wie läuft
ein Asylverfahren ab? Welche Rechte haben Flüchtlinge? Welche
Erfahrungen haben Flüchtlinge in ihren Heimatländern und auf dem
Weg nach Deutschland gemacht, wie geht es Ihnen jetzt bei uns?
Wo wird dringend Hilfe und Unterstützung gebraucht? – Diese und
ähnliche Fragen beschäftigten fast 200 Schülerinnen und Schüler
zweier Jahrgänge der Oberstufe des Gymnasiums Kreuzau am
Mittwoch, dem 18. November.
An fünf Stationen, die zwischen 9 h und 12.30 von allen Schülerinnen und Schülern besucht wurden, gab es Informationen u. a. vom
Sozialdezernenten der Gemeinde Kreuzau, Guido Steg, von Sozialarbeiterin Claudia Hoffmann, Mitarbeiterin des Zentrums für Sozialund Migrationsberatung der Evangelischen Gemeinde zu Düren, von
Pfarrer Martin Gaevert und Cristina Lyon und weiteren Mitgliedern
der örtlichen Initiative „Welcome in Kreuzau“. Zusammen mit
diesen waren auch zahlreiche der in Kreuzau lebenden Flüchtlinge in
die Schule gekommen und hatten sich bereit erklärt, in kleineren
Gruppen mit den Schülerinnen und Schülern zu sprechen, von ihren
Erfahrungen zu erzählen und Fragen der Jugendlichen zu beantworten. Schülersprecherin Julia Prinz und andere Mitglieder der Schülervertretung stellten schließlich an einer weiteren Station die unterschiedlichsten Möglichkeiten des eigenen Engagements vor.
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22 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
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2
1
von
Schulleiter Wolfgang Arnoldt hatte beim kurzen Eröffnungsplenum
betont, die Schule wolle mit diesem Angebot einen Beitrag dazu
leisten, dass Jugendliche sich ein durchdachtes und auf Wissen und
Nachdenken statt auf Stimmungen gegründetes Urteil bilden könnten.
Und die Schule wolle gemäß ihrem im Oktober beschlossenen Leitbild zum Schulprogramm „soziales Engagement in und außerhalb
der Schule fördern.“
Die Jugendlichen gaben beim abschließenden Plenum durchweg positive Rückmeldungen zu dem Tag. Besonders beeindruckt zeigten sie
sich von den Begegnungen und Gesprächen mit den Flüchtlingen
selbst, „über die man sonst ja nur in der Zeitung liest“. Viele der Informationen seien für sie neu gewesen und hätten nachdenklich gemacht
oder das Interesse geweckt, mehr zu erfahren. Julia Prinz bedankte sich
bei ihren Mitschülern vor allem für die zahlreichen Eintragungen in
die ausliegenden Listen: Da wurde vielfach Hilfe beim Deutsch-unterricht angeboten. Zahlreiche Schüler wollen zu Hause vorschlagen,
dass ihre Familie sich an der Aktion „Dinner for two“ der WelcomeInitiative beteiligt und einmal zwei Flüchtlinge zum Abendessen einlädt. Andere werden nun der Initiative bei der Erstellung einer Homepage behilflich sein oder sind bereit, eine sportliche Begegnung mit
den überwiegend jungen Flüchtlingen zu organisieren.
Abschließend übergaben Schulleiter Arnoldt und NatruwissenschaftsKoordinator Dr. Wolfgang Emondts der Initiative noch eine Spende
in Höhe von 620,- € aus den Einnahmen des Tages der Naturwissenschaften, den die Schule im September veranstaltet hatte.
Die Jugendlichen, die Referenten und die beteiligten Lehrer waren
sich einig, dass eine solche lohnende Veranstaltung demnächst für die
Jahrgangsstufe 9 und den Abiturjahrgang eine zweite Auflage erfahren soll – und dass dies hoffentlich erst der Anfang für den weiteren
Austausch, weitere Begegnungen und vielfältige Unterstützung sei.
Sieger der kreisweiten MathematikOlympiade ausgezeichnet
Die besten Mathematiker der Dürener Schulen versammelten sich
am vergangenen Mittwoch, 25. November, im Mehrzweckraum des
Gymnasiums Kreuzau, um Ihre Urkunden in Empfang zu nehmen.
Christina Niestroj aus der Qualifikationsphase II der gastgebenden
Schule hatte sich den ersten Platz ihrer Jahrgangsstufe errechnet.
Niclas Keupgen aus der 5c des Gymnasiums Kreuzau kam auf den
vierten Platz seiner Altersklasse. Ceren Yegit vom Stiftischen Gymnasium siegte in dieser Altersklasse mit 37 Punkten. Die ersten Plätze
in den Jahrgangsstufen 6 und 7 sicherte sich das Gymnasium Zitadelle in Jülich: Lukas Engering aus der 6d und Clemens Schädel aus
der 7a ließen alle Gleichaltrigen hinter sich. Bei den achten Klassen
war es das Gymnasium Haus Overbach mit Jochen Grooß aus der 8c,
die die Nase vorn hatte. Die gleiche Schule besucht auch Sascha Nievelstein. Er kam bei den neunten Klassen auf den ersten Platz.
In der Konkurrenz der zehnten Klassen setzte sich Stefan Krischer
vom Gymnasium am Wirteltor in Düren mit 34,5 Punkten und
einem deutlichen Vorsprung durch.
Dank und Unterstützung: Naturwissenschafts-Koordinator Dr. Emondts
(2. v. r.) übergibt eine Spende aus dem Erlös des Tags der Naturwissenschaften vom 19.9. an die Initiative „Welcome“ (ganz rechts Pfarrer
Gaevert, 3. v. r. Cristina Lyon, neben ihr drei der jungen Flüchtlinge).
Das Gymnasium Kreuzau
informiert
„Mathe Preisverleihung Kreuzau“: Die Preisträger der MathematikOlympiade im Kreis Düren 2015 mit Roswitha Steffen, die den Wettbewerb mitorganisiert und die Ehrung moderierte.
An alle Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler
der 4. Klasse der Grundschule:
Das Gymnasium Kreuzau führt am Samstag, dem 23. Januar
2016, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr die zweite Informationsveranstaltung für Grundschülerinnen und Grundschüler, die derzeit
die 4. Klasse besuchen, sowie deren Eltern durch. Der Schulleiter,
Herr Arnoldt, und das Schulleitungsteam des Gymnasiums werden
Rede und Antwort stehen. In der Kernzeit von 10:30 bis 11:30 Uhr
werden Sie im Forum der Schule von der Schulleitung über das Gymnasium informiert. Ihre Kinder, die an diesem Tag auch herzlich willkommen sind, werden in dieser Zeit von Kolleginnen und Kollegen
der Schule und älteren Schülerinnen und Schülern bei einer Rallye
durch die Schule betreut. Von 9:00 bis 10:30 Uhr und von 11:30
bis 12:00 Uhr ist eine Besichtigung der Schule möglich – je nach
Wunsch in Begleitung älterer Schülerinnen und Schüler oder „auf
eigene Faust“, Ihre Kinder können dabei in denen naturwissenschaftlichen Räumen selbst experimentieren, der Instrumentenklassse oder
der Trommel-AG zuhören oder die Zirkus-AG bewundern.
Es wird eine Cafeteria geben, wo auch die Möglichkeit zu individuellen Beratungsgesprächen und Gesprächen mit Eltern aus der Schulpflegschaft besteht. Für weitere Auskünfte steht das Schulleitungsteam über das Sekretariat gerne zur Verfügung (02422/94160).
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
23
BESTATTUNGSHAUS
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Tel.: (0 24 22) 90 30 65
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Tel.: (0 24 24) 90 16 16
Pfarrgemeinden
Frauenbibelabend im Januar
Alle Frauen laden wir ein zu unserem nächsten Frauenbibelabend am
Mittwoch, dem 6. Januar 2016 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Kirchweg 1. Passend zum Fest der Hl. Drei Könige (Erscheinung des Herrn)
werden wir uns mit der Überlieferung im Matthäusevangeliums beschäftigen und auch fragen, was uns diese Geschichte heute noch sagen kann.
Wir freuen uns immer, wenn noch neue Frauen dazu kommen.
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24 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
Vereinsmitteilungen
Adventstreffen am Dorfbrunnen
Am Sonntag, den 13.12. ab 16.00 Uhr bei einfallender Dunkelheit
wird es wieder gemütlich am Dorfbrunnen in Üdingen.
Schon zum 3. Mal lädt die Üdinger Kirmes 2000 e.V. Jung und Alt
zum vorweihnachtlichen gemütlichen Beisammensein an den
Pfarrer-Dörenkamp Platz ein.
Es gibt Glühwein, Getränke, Gebäck und auch für den kleinen
Hunger ist gesorgt. Die Teilnahme ist kostenlos.
Über eine Spende freuen wir uns natürlich sehr.
(Spendenschwein wird aufgestellt), damit wir wie in den vergangenen
Jahren wieder soziales Engagement in Üdingen unterstützen können.
Die Üdinger Kirmes 2000 e.V. heißt Sie herzlich willkommen.
Auswertung Saison 2015
Sportabzeichen-Stützpunkt Kreuzau
Die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens begann in diesem Jahr in
Kreuzau am 12. Mai auf der Kurt-Hoesch Kampfbahn unter neuer Leitung. Nachdem Walter Adels nach mehr als 20 Jahren die Aufgaben an
Jürgen Hüllen übergab, konnte dieser mit dem erfahrenen Prüferteam
reibungslos in die Saison 2015 starten. Durch eine neue Homepage und
die Umstellung auf eine Verwaltungssoftware konnte der Organisationsaufwand für das Prüferteam deutlich verringert werden.
Auch in diesem Jahr wurde das Angebot zur Prüfung und zum
Trainieren rege angenommen. Selbst bei der großen Hitze während
der Termine im Sommer ließen es sich viele Sportler nicht nehmen
motiviert zu trainieren.
In diesem Jahr nahmen insgesamt 271 erwachsene und jugendliche
Sportler an den Prüfungen zum Deutschen Sportabzeichen teil.
Zu den 29 Terminen erschienen insgesamt: 1147 Teilnehmer.
Davon waren 705 erwachsene und 442 jugendliche Sportler.
Dies ergibt einen Durchschnitt von 39 Teilnehmern je Termin.
Insgesamt waren 184 der 271 Sportler in diesem Jahr erfolgreich. Das
sind genau 25 weniger als im Vorjahr. Diese Verringerung lässt sich
jedoch auf die teilweise erschwerten Bedingungen zurückführen, da
die Zahl der Teilnehmer gegenüber dem Vorjahr sogar um 21 Sportler gestiegen ist.
Erstmalig nahmen auch Mitarbeiter der Sparkasse Düren, das Angebot zur Prüfung im Stützpunkt wahr. Wie in den Vorjahren nahmen
auch wieder Mitarbeiter der Kreisverwaltung Düren und Schüler der
Realschule Nideggen erfolgreich teil.
Insgesamt wurden die Prüfungen zum Deutsche Sportabzeichen in
den folgenden Stufen erreicht:
33 Abzeichen in der Stufe Bronze
41 in der Stufe Silber
100 in der Stufe Gold
10 Abzeichen werden mit Wiederholungszahl vergeben.
Die jüngste erfolgreiche Sportlerin war Jule Steiner mit 6 Jahren. Der
älteste Teilnehmer war Hans Küpper mit 87 Jahren. Beide erfüllten
die Bedingungen für das Abzeichen in der Stufe Silber
Bernd Schröder erwarb zum 56. Mal das Sportabzeichen, gefolgt von
Ludwig Heß (47. Abnahme) und Heinz-Peter Glasmacher (42.
Abnahme).
Auch in diesem Jahr wurden wieder beeindruckende Ergebnisse in
den einzelnen Disziplinen und allen Altersklassen erzielt.
Mädchen
Nele Steiner
30m Lauf
6,6, Sekunden
Viktoria Marks
200m Schwimmen 5:04 Minuten
Jungen
Maximilian Schmitz 800m Lauf
3:08 Minuten
Jonathan Boving
30m Lauf
5,4 Sekunden
Frauen
Yvonne Schmitz
3000m Lauf
13:05 Minuten
Iveta Schmülgen
20km Radfahren 42:30 Minuten (28,2 km/h)
Hanni Blumenthal 400m Schwimmen 10:35 Minuten
Annika Steffens
100m Laufen
14:35 Sekunden
Kerstin Münster
Medizinballwurf 10,02 Meter
Herren
Michael Paulus
10Km Lauf
43:18 Minuten
Kurt Baltus und
Ralf Bergs
3000m Lauf
12:40 Minuten
Michael Natterodt 20km Radfahren 33:42 Minuten (35,6 km/h)
Lars Heck
Medizinballwurf 16,33 Meter
Ortwin Brusche
Schleuderball
32,4 Meter
Ausblick für 2016
Die Saison 2016 wird voraussichtlich am 10. Mai 2016 starten.
Da die entsprechende Prüfberechtigung mittlerweile vorliegt,
können im Jahr 2016 auch Menschen mit Behinderungen das Deutsche Sportabzeichen im Stützpunkt Kreuzau erwerben Die Prüfungen finden im Sinne der Inklusion zu den üblichen Terminen und
Zeiten, gemeinsam mit den weiteren Teilnehmern statt.
Für die Sprintdisziplin im Radfahren wird eine eigene Lichtschranken-Zeitmessanlage eingesetzt. Diese wurde aus privaten Mitteln
beschafft und wird eine genaue und professionelle Zeitnahme
gewährleisten.
Weitere Informationen zu den Terminen werden frühzeitig auf der
Homepage www.sportabzeichen-kreuzau.de zu finden sein.
Amtsblatt für die Gemeinde
KREUZAU
25
repariert und gestrichen und ein Baum umgepflanzt.
Wie immer wurden die fleißigen Männer, Frauen und Kinder während ihrer Arbeit vom STIG-Nachwuchs mit Getränken und Gebäck
versorgt, um alle bis zum Mittagessen bei Kräften zu halten.
Das mittlerweile traditionelle Mittagessen bereiteten Alice Laufenberg und Silvia Breuer liebevoll vor. Dabei wurden Sie von unserer
Ortsvorsteherin Elfriede Ackers unterstützt.
So konnten die fleißigen Geister von Stockheim pünktlich um 14
Uhr ihre leuchtend gelben Westen ablegen, um nach getaner Arbeit
gemeinsam ein leckeres Essen zu genießen und in geselliger Runde
den erfolgreichen Vormittag ausklingen zu lassen.
Vielen Dank an dieser Stelle für all die Menschen, die sich immer
wieder mal ein paar Stunden Zeit nehmen und sich für unseren Ort
Stockheim einbringen.
Gute Geister
in gelben Warnwesten an „Halloween“ in Stockheim gesichtet
In Stockheim konnte man am 31.10. morgens um kurz vor 9 Uhr
viele Bewohner beobachten, die in leuchtende Westen gekleidet
Richtung Kriegerdenkmal strömten. Der Anlass war allerdings keine
verfrühte Halloween-Party, sondern der 7. STOCKHEIMER
Herbst-Aktionstag, zu dem der Vorstand der Stockheimer Interessengemeinschaft (STIG) aufgerufen hatte.
Am Treffpunkt an der „Alten Kirche“, erwartete die fleißigen Helfer
diesmal eine kleine Überraschung. Neben Jürgen Laufenberg
begrüßte der Kreuzauer Bürgermeister Ingo Eßer die eintreffenden
Helfer zum Beginn des Aktionstages. Er nutzte die Gelegenheit, um
den Stockheimern für ihr ehrenamtliches Engagement seinen DANK
auszudrücken.
Nach diesem freundlichen Einstieg startete die fast 40-köpfige
Truppe gegen 9:20 Uhr - motiviert und in gut vorbereitete Arbeitsgruppen aufgeteilt - zu ihren Baustellen. Neben den üblichen Aufräum- und Unkrautbeseitigungsarbeiten an den Hauptverkehrsstraßen und Fußwegen im Dorf, standen insgesamt acht wichtige
Baustellen auf dem Arbeitsplan der Helfer. So wurde z. B. der Kreisverkehr am Neubaugebiet Marieneiche winterfest gemacht, sowie der
Kreuzungsbereich an der B56 gesäubert und ein neuer Pflanzhügel
angelegt. Am Spielplatz Kreuzauer Straße kümmerte sich eine Bautruppe um die Trockenlegung und Ausbesserung des Randstreifens.
Außerdem wurden diverse Sitzgelegenheiten rund um Stockheim
26 KREUZAU
Amtsblatt für die Gemeinde
„Ne joode Jeck, am riahte Fleck“!
Sessionsauftakt beim „Ahle Schlupp“ in Kreuzau
mit Inthronisation des Prinzen Frank I. (Dreßen)
„Heute wird es anders, heute wird es familiärer“, mit diesen Worten
eröffnete der Präsident der KG „Ahle Schlupp“ die Inthronisationsfeier des Prinzen Frank I. für die neue Session 2015/16 mit Blick auf
die zahlreichen Aktivitäten mit und um die Familie des Prinzen.
Nachdem Peter Kaptain sich beim Vorjahres-Prinzen Klaus II. und
dessen Adjutanten gebührend bedankt hatte, musste dieser nach 371
Tagen die Insignien der närrischen Herrschaft wieder abgeben.
Danach begrüßte das Publikum beim Einmarsch einen gut gestimmten Prinzen Frank I. mit seinen Adjus Bernd Dohmen, Reiner Leisten, Peter Sistenich und Helmut Knobloch.
Bereits jetzt konnten sich die Besucher über die vom Kanevalsbazillus
befallene Familie und Freunde des Prinzen einen Überblick verschaffen. Hannah und Emma, die Enkelkinder von Frank I., führten den
närrischen Einzug als Funkenmariechen an. Die beiden Töchter
Mara und Jule stellten ihr tänzerisches und schauspielerisches Talent
während der Feier unter Beweis. Ebenfalls die Gruppe „Family“,
bestehend aus Familie, Freunden und Adjus, haben mit ihren Auftritten und Tanzeinlagen einige Anekdoten und geheimen Wünsche des
Prinzen offenbart. Spätestens jetzt wussten alle Besucher, he es „Ne
joode Jeck, am riahte Fleck“!
Auf die Prinzengarde der Gesellschaft, bestehend aus 25 aktiven Tänzerinnen und Tänzer, ist der Präsident in dieser Session besonders
stolz und bedankte sich bei den Sponsoren für die großzügige Unterstützung bei der Anschaffung der neuen Kostüme. Dafür bedankten
sich die Mädels der Garde mit einer ansprechenden Tanzdarbietung.
Die „Schermedröht“ forderten bei ihrem Auftritt den überraschten
Prinzen zum Mittanzen auf. Schon nach wenigen Takten hatte Frank
I. den richtigen Schritt gefunden und stellte damit unter Beweis, dass
er der geeignete Trainer dieser Truppe ist.
Solisten, wie Ulrike Müller, Menn Kempen (Gesang) und Anne
Nolden (Tanz) begeisterten das Publikum mit ihren Beiträgen
genauso wie die Ex-Prinzen, das TC „Edelweiss“, der „Funkenknubbel“ und die Gesangsgruppe „Stäänschluppe“.
Nachdem die Ortsvereine und die befreundeten Gesellschaften dem
Prinzen gratuliert hatten, sorgte die Band „Raderdoll“ mit Kölsche
Leeder für die nötige Stimmung zum Übergang in die „After-ShowParty“ im kleinen Saal der Festhalle, wo dann bis in den frühen
Morgen weiter gefeiert wurde.
Die Aktiven der Karnevalsgesellschaft freuen sich schon jetzt auf den
16. Januar 2016, wo dann der Sitzungskarneval mit der 1. Jruuße
Schluppe-Sitzung startet.
„Oh, wie es dat schön,“ singt hier der Kreuzauer Prinz Frank I., nachdem er vom Schluppe Präsidenten Peter Kaptain mit den Insignien der
Narrenherrschaft ausgestattet wurde.
Text und Foto: Manni Schall
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„Vorfahrt Kinderschutz“
Wird bei Columbia Drove gelebt!
Am 18. November fand im Bürgerhaus Kreuzau ein Seminar zum
Thema „Schweigen schützt die Falschen“ statt, welches vom Präventionsnetzwerk für Kinder- und Jugendschutz in Zusammenarbeit mit
dem Kreissportbund veranstaltet wurde.
Im Seminar wurden z. B. folgende Fragen diskutiert:
- Ist sexualisierte Gewalt ein Thema im Sport?!
- Wie erkenne ich sexualisierte Gewalt?
- Wie können wir vorbeugen – Prävention?
- Was ist zu tun im Falle eines Falles – Intervention?
An diesem Seminar nahmen einige Betreuer und Vorstandsmitglieder
der Columbia teil. Die gewonnenen Kenntnisse rund um sexuellen
Missbrauch in Sportvereinen und entsprechende Prävention werden
von den Teilnehmern im Verein weiter kommuniziert um einen offenen Umgang mit dem Thema Kinderschutz im Verein zu gewährleisten.
Bereits im letzten Jahr hat die Columbia aus Drove in Verbindung
mit der Initiative „Vorfahrt Kinderschutz“ des offenen Präventionsnetzwerkes für Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt auf Grundlage des aktuellen Bundeskinderschutzgesetztes eine „Vereinbarung
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ mit dem Jugendamt des
Kreises Düren abgeschlossen. Eine Maßnahme in diesem Zusammenhang war, dass alle für die Columbia Drove tätigen Trainer und
Betreuer ihr „Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis“ vorgelegt
haben, um nachzuweisen das keinerlei Vorstrafen in Bezug auf Kindesmisshandlung vorliegen. Weitere Schritte in diese Richtung sind
bereits in Planung, hierzu gehören z.B. Erstellung eines Präventionskonzeptes sowie eine Teilnahme an Veranstaltungen auch für Kinder
und Eltern.
Wir hoffen durch den offenen Umgang mit dem Thema Kinderschutz den Eltern ein noch besseres Gefühl zu geben, wenn sie ihre
Kinder in die Hände der Betreuer und Trainer geben, um in unserem
Verein Sport zu treiben.
Dies gilt natürlich nicht nur für die Fußballjugend sondern auch für
unsere Angebote für Kinder und Jugendliche in der Tennis- und Freizeitabteilung (z. B. Badminton). Sollten Sie oder ihr Kind Interesse
haben in unserem Verein Sport zu treiben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über unsere Internetseite www.columbia-drove.de auf.
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Amtsblatt für die Gemeinde
Wenn die Dunkelheit traurig macht
In der dunklen Jahreszeit haben viele Menschen Heißhunger auf Süßes. Außerdem sind
sie häufiger niedergeschlagen, energielos und
wollen mehr schlafen als im Frühjahr oder
Sommer. Wenn das Stimmungstief den Alltag
beeinträchtigt, mehrere Winter hintereinander
auftritt und regelmäßig im Frühjahr verschwindet, spricht man von einer Winterdepression oder saisonal abhängigen Depression. Charakteristisch ist dabei also der
wiederkehrende Rhythmus, bei dem die
Ihre Apotheker
Beschwerden meist im Oktober oder Novem- Annette und Gerd Cremer
ber einsetzen. In schweren Fällen nimmt die Arbeitsfähigkeit so stark ab, dass ein
geregelter Arbeitstag nicht mehr möglich ist.
Aber auch eine "klassische", nicht saisonal bedingte Depression kann im Winter
beginnen. Sie zeigt allerdings zum Teil andere Symptome: eher Appetitlosigkeit
und Gewichtsabnahme als Esslust, eher Schlafstörungen als eine erhöhte Schlafdauer. Saisonal abhängige Depressionen entstehen wahrscheinlich durch ein
Ungleichgewicht der Botenstoffe im Gehirn, das wiederum durch einen Mangel
an Sonnenlicht in den Wintermonaten zustande kommt. Der Lichtmangel
kann den Schlaf-Wach-Rhythmus stören und dadurch zur Entwicklung der
depressiven Symptome beitragen. Dabei scheint das schlafregulierende Hormon
Melatonin eine Rolle zu spielen. Dieses Hormon, das auch die Stimmung beeinflusst, wird besonders bei Dunkelheit ausgeschüttet. Werden die Tage kürzer und
dunkler, bildet der Körper mehr Melatonin. Gleichzeitig reduziert
er die Ausschüttung des Botenstoffs Serotonin, der die Stimmung positiv beeinflusst.
Viele Menschen halten sich vor allem im Winter zu wenig im Freien auf, um
ausreichend Licht zu "tanken", das für eine ausgeglichene Stimmungslage erforderlich ist. Und die regelmäßige körperliche Aktivität hat eine zusätzliche Angst
lösende und entspannende Wirkung. Ein Spaziergang bei Tageslicht kann daher
helfen, die Stimmung aufzuhellen. Selbst an grauen Tagen ist das natürliche
Licht deutlich heller als künstliches. Wer trotzdem depressive Symptome hat,
kann versuchen, diese mit milden natürlichen oder homöopathischen Mitteln zu
reduzieren. Ihr Apotheker berät sie gern.
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