Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU KiTa Kreuzau schmückt ume Weihnachtsbä im Rathaus nenteil - Bericht im In ! Hinweis 2016 nder e l i! a e k b l l t t a f a l b b A mts A m e s liegt die Verantwortlich für den amtlichen Teil des Amtsblattes: Der Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Telefon (0 24 22) 507-0, Telefax (0 24 22) 507-498 Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt und für den Anzeigenteil: Porschen & Bergsch, Am Roßpfad 8, 52399 Merzenich, Telefon (0 24 21) 7 39 12, Telefax (0 24 21) 7 30 11, www.porschen-bergsch.de. Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte im Gemeindegebiet verteilt. Das Amtsblatt ist im Einzelbezug durch den Verlag zum Preis von 0,40 € zzgl. Liefergebühr zu beziehen. Unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird nicht zurückgesandt. Auflage 8400 Exemplare. In unserem Hause gestaltete Anzeigen unterliegen dem Urheberrecht. 15. Jahrgang 11. Dezember 2015 Nr. 12 Öffentliche Bekanntmachungen Kontakte Gemeindeverwaltung Kreuzau, Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau, Tel.: 02422/507-0, Fax: 02422/507-498, Internet: www.kreuzau.de, E-Mail: [email protected], Info-Telefon der Gemeinde Kreuzau: 02422/507-200 Öffnungszeiten: montags-freitags 8.30 – 12.00 Uhr, dienstags 13.30 – 16.00 Uhr, donnerstags 13.30 – 17.00 Uhr und nach Vereinbarung Feuerwehr/Rettungsdienst Arztrufzentrale Ärztliche Notrufnummer Notfallpraxis Zahnärztlicher Notdienst Info-Zentrale für Vergiftungsfälle Universitätsklinik Bonn Polizei Notruf Polizeiwache Kreuzau Bezirksdienst Kreuzau 1 Polizeihauptkommissar Wegner Bezirksdienst Kreuzau 2 Polizeihauptkommissar Nolden Gemeinsame Sprechzeiten mittwochs 12.00 – 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH Nach Dienstschluss bei Versorgungsstörungen (Wasser) Wasserversorgungszweck Perlenbach Westnetz GmbH (RWE) Störung-Strom Westnetz GmbH (RWE) Störung-Gas St. Augustinus-Krankenhaus GmbH Krankenhaus Düren GmbH St. Marien Hospital Kreuz-Apotheke Victoria-Apotheke Schiedsmann Telefon-Seelsorge Düren-Heinsberg-Jülich evangelisch katholisch Telefon-Nr. 112 (01 80) 5 04 41 00 116 117 Roonstraße 30, Düren (01 80) 5 98 67 00 (02 28) 1 92 40 110 (0 24 22) 50416 6312 (0 24 22) 50416 6331 (0 24 22) 50416 6332 Garagen · Tore · Antriebe Lieferung · Montage · Wartung Urbanusstr. 1, Kr-Winden (0 24 22) 507 450 (02422) 507 444 (0 24 72) 99 160 (0800) 4112244 (0800) 0793427 (0 24 21) 59 90 (0 24 21) 3 00 (0 24 21) 80 50 (08 00) 9 40 00 00 (08 00) 5 23 72 00 (0 24 22) 6455 Am Wehebach 39 52459 Inden/Altdorf Telefon (0 24 65) 10 30 Telefax (0 24 65) 10 59 (08 00) 1 11 01 11 (08 00) 1 11 02 22 Sirenenalarm: Sirenen warnen die Bevölkerung bei Gefahr, z. B. bei Rauch- oder Gaswolken, plötzlichen Hochwassergefahren oder Schäden an den Staumauern der Talsperren. Verhaltensregeln: • In geschlossene Räume begeben, Ruhe bewahren. • Fenster und Türen schließen. • Radio Rur oder WDR 2 einschalten und Hinweise beachten. • Nicht telefonieren! Nur im Notfall Notrufnummern (110, 112) verwenden. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 3 Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau vom 04.12.2015 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW 1994, S. 666) in der z. Z. gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 3 und 20 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1969 (GV NW 1969, S. 712), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 03.12.2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Allgemeines Die Gemeinde Kreuzau erhebt eine Zweitwohnungssteuer. §2 Steuergegenstand 1. Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet. 2. Eine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familienmitglieder innehat. Keine Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist eine berufsbedingt gehaltene Nebenwohnung eines verheirateten, nicht dauerhaft von seiner Familie getrennt lebenden Berufstätigen. Eine Zweitwohnung liegt auch dann nicht vor, wenn der Inhaber die Wohnung im Veranlagungszeitraum weniger als 6 Wochen für seine private Lebensführung nutzt oder vorhält. 3. Als Wohnung gelten auch alle Mobilheime, Wohnmobile, Wohnund Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfes auf einem eigenen oder fremden Grundstück abgestellt werden. §3 Steuerpflichtiger 1. Steuerpflichtiger ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung innehat. 2. Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so sind sie Gesamtschuldner. §4 Steuermaßstab 1. Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung. 2. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete. Die Vorschrift des § 79 des Bewertungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.02.1991 (BGBl. 1991 I S. 230) in der zurzeit gültigen Fassung findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Jahresrohmieten, die gemäß Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13.08.1965 (BGBl. I S. 851) vom Finanzamt auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.1964 festgestellt wurden, jeweils für das Erhebungsjahr auf den September des Vorjahres hochgerechnet werden. Die Hochrechnung erfolgt bis Januar 1995 entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Bruttokaltmiete; Reihe Wohnungsmiete insgesamt) nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet, der vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Ab Januar 1995 erfolgt die Hochrechnung entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Nettokaltmiete; Reihe Nettokaltmiete insgesamt) nach dem Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im gesamten Bundesgebiet, der vom Statischen Bundesamt veröffentlicht wird. 3. Bei Gebäuden, für die vom Finanzamt Jahresrohmieten für einzelne Wohneinheiten nicht festgesetzt wurden, gilt als Jahresrohmiete die zu zahlende Miete gemäß § 79 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes. 4. Wurde eine Jahresrohmiete vom Finanzamt nicht festgestellt (Absatz 2) und ist die tatsächliche Miete nach Absatz 3 nicht zu ermitteln, so wird ein Jahresrohmietwert wie folgt errechnet: Von mehreren vergleichbaren Zweitwohnungen wird aus den vom Finanzamt festgestellten Jahresrohmieten ein mittlerer Jahresrohmietwert errechnet. Der so errechnete Jahresrohmietwert wird auf volle 50,00 Euro abgerundet, im Übrigen findet Absatz 2 entsprechende Anwendung. 5. Ist eine Mietfestsetzung nach vorstehenden Absätzen nicht möglich, gilt als Mietwert die übliche Miete im Sinne des § 79 Abs. 2 Bewertungsgesetz. 4 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 6. Ist auch die übliche Miete nicht zu ermitteln, so treten an deren Stelle 6 v. H. des gemeinen Wertes der Wohnung. Die Vorschriften des § 9 des Bewertungsgesetzes finden entsprechende Anwendung. 7. Bei Mobilheimen, Wohnmobilen, Wohn- und Campingwagen gilt als jährlicher Mietaufwand die zu zahlende Standplatzmiete einschl. Mietnebenkosten entsprechend den Bestimmungen des § 79 Absatz 1 des Bewertungsgesetzes. Bei Eigennutzung ist die in vergleichbaren Fällen zu zahlende Standplatzmiete einschl. Nebenkosten im Sinne des Satzes 1 zugrunde zu legen. §5 Steuersatz Die Steuer beträgt jährlich 10 v. H. des Mietwertes. §6 Entstehung der Steuerpflicht und Fälligkeit der Steuerschuld 1. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalenderjahres, jedoch frühestens mit In-Kraft-Treten dieser Satzung. Wird eine Wohnung erst nach dem 1. Januar bezogen oder für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten, so entsteht die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in den der Beginn des Innehabens der Zweitwohnung fällt. Stehen die Besteuerungsgrundlagen nach § 4 Abs. 3 bzw. § 4 Abs. 7 erst nach Ablauf des Kalenderjahres fest, so entsteht die Steuer mit Ablauf des Kalenderjahres. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Steuerpflichtige die Zweitwohnung aufgibt. 2. Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz sowie der Sätze 2 und 4 ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag. 3. Sind mehrere Personen, die nicht zu einer Familie gehören, gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so kann die Gesamtsteuer durch die Anzahl der Inhaber geteilt und für den einzelnen Inhaber entsprechend anteilig festgesetzt werden. Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 (Gesamtschuldner) bleibt unberührt. 4. In den Fällen des Abs. 1 Sätze 1 und 2 wird die Steuer in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. In den Fällen des Abs. 1 Satz 3 wird die Steuer für das zurückliegende Kalenderjahr insgesamt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Auch sonstige für die Vergangenheit nachzuzahlende Steuerbeträge werden einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. §7 Anzeigepflicht, Mitteilungspflichten 1. Wer eine Zweitwohnung bezieht, für den persönlichen Lebensbedarf vorhält oder aufgibt, hat dies der Gemeinde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Wer bei In-Kraft-Treten dieser Satzung eine Zweitwohnung innehat, hat dies der Gemeinde innerhalb von einem Monat anzuzeigen. 2. Der Steuerpflichtige (§ 3) ist dabei gleichzeitig verpflichtet, der Gemeinde alle für die Steuererhebung erforderlichen Tatbestände (Mietwert, Art der Nutzung etc.) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn sich die für die Steuererhebung relevanten Tatbestände ändern. 3. Die Vermieter von Zweitwohnungen bzw. die Vermieter von Campingplatz-Stellplätzen sind zur Mitteilung über die Person der Steuerpflichtigen und zu Mitteilungen nach Abs. 2 verpflichtet (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 a Kommunalabgabengesetz NW in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung). §8 Billigkeitsmaßnahmen 1. Hat der Steuerschuldner mehr als zwei minderjährige Kinder, so wird die Steuerschuld auf Antrag um die Hälfte ermäßigt. Der Antrag ist schriftlich an die Gemeinde zu richten oder zur Niederschrift bei der Gemeinde zu erklären. 2. Ansonsten gelten für Billigkeitsmaßnahmen die Bestimmungen der Abgabenordnung in Verbindung mit § 12 KAG. §9 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheit eines Steuerpflichtigen vorsätzlich oder leichtfertig 1. über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Aussagen macht oder 2. die Gemeinde pflichtwidrig über steuerrechtlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile für sich oder einen anderen erlangt. Die Strafbestimmungen bei Vorsatz des § 17 des Kommunalabgabengesetzes bleiben unberührt. 2. Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind oder 2. der Anzeigepflicht über das Innehaben der Zweitwohnung nicht nachkommt oder 3. den Mitteilungspflichten nach § 7 Abs. 2 und 3 nicht nachkommt. Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht und die Mitteilungspflichten nach § 7 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 20 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes. 3. Gemäß § 20 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro und eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. § 10 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den 04.12.2015 - Ingo Eßer Bürgermeister Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau vom 4. Dezember 2015 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I. S. 965), des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I. S. 4167), und des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern vom 16.12.1981 (GV. NRW. S. 732), jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am 3. Dezember 2015 die nachstehende Satzung beschlossen: Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d)der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den 04.12.2015 Der Bürgermeister: - Ingo Eßer - Bekanntmachung der Gemeinde Kreuzau Frau Birgit Strohpagel, 52372 Kreuzau, ist durch Verzichtserklärung mit Ablauf vom 28.11.2015 von ihrem Mandat im Rat der Gemeinde Kreuzau zurückgetreten. Entsprechend des § 45 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, habe ich festgestellt, dass der als Ersatzbewerber gem. § 16 Abs. 2 KWahlG NRW für den Wahlbezirk 06 der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aufgeführte Bewerber Stefan Schmidt Dipl.-Ing. (TU) Hans-Zens-Straße 21 52372 Kreuzau als Nachfolger in den Rat der Gemeinde Kreuzau einrückt. Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung können gemäß § 39 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, b)die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl zum Rat der Gemeinde Kreuzau teilgenommen haben, sowie c) die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a – c des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten. Der Einspruch ist beim Wahlleiter der Gemeinde Kreuzau (Rathaus Kreuzau, Bahnhofstraße 7), schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Kreuzau, den 04.12.2015 Der Wahlleiter: - Ingo Eßer Bürgermeister §1 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 319 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 469 v.H. 2. Gewerbesteuer 464 v.H. §2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Kreuzau vom 12. Dezember 2013 außer Kraft. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 5 Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister STELLENAUSSCHREIBUNG Die Gemeinde Kreuzau sucht Verstärkung für den gemeindlichen Bauhof. Gesucht wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt: 1 GEMEINDEARBEITER/-IN zur Wartung und Instandhaltung der gemeindlichen Maschinen und Fahrzeuge sowie zur Durchführung allgemeiner Kolonnenarbeiten. Wir erwarten: - eine Berufsausbildung als Landmaschinenmechaniker/-in (Einstellungsvoraussetzung), - einen Führerschein/Fahrerlaubnis der Klasse BE (zwingend erforderlich). Die Fahrerlaubnis der Klasse CE (bzw. alt Klasse 2) ist erwünscht. - selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität (Teilnahme an Rufbereitschaften, Überstunden), Teamfähigkeit, Geräte- und Maschinenkenntnisse. Das Beschäftigungsverhältnis sowie die Eingruppierung richten sich nach den Bestimmungen des TVöD. Zunächst erfolgt die Eingruppierung nach EG 5. Nach erfolgreicher Einarbeitungszeit wird die Höhergruppierung nach EG 6 in Aussicht gestellt. Schwerbehinderte sowie Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt behandelt. Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Kopie des/der letzten Arbeitszeugnisse/s sind bis zum 31.12.2015 zu richten an den Bürgermeister der Gemeinde Kreuzau - Personalabteilung Bahnhofstraße 7, 52372 Kreuzau oder per E-Mail an [email protected]. Bitte senden Sie keine Originalunterlagen, da diese nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Es werden keine Bewerbungsunterlagen zurückgesendet. Eine Übernahme von entstandenen Kosten, die mit der Teilnahme an Vorstellungsgesprächen verbunden sind, erfolgt nicht. Amtliche Mitteilungen INFORMATIONEN der Gemeinde Kreuzau, mitgeteilt von Bürgermeister Ingo Eßer Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, am 03.12.2015 hat die 11. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau in dieser Legislaturperiode und die letzte Sitzung des Jahres 2015 stattgefunden. Über die einzelnen Tagesordnungspunkte informiere ich Sie nachstehend wie folgt: Neues Ratsmitglied eingeführt Mit Datum vom 28.11.2015 hat Frau Birgit Strohpagel (CDU-Fraktion) auf ihr Ratsmandat verzichtet. Aufgrund der wahlrechtlichen Vorschriften habe ich festgestellt, dass als Ersatzbewerber Herr Stefan Schmidt aus Kreuzau (CDU) die Nachfolge antritt. Herr Schmidt war sogenannter Koppelkandidat für Frau Strohpagel im Wahlbezirk Kreuzau 6. Da Herr Schmidt das Mandat angenommen hat, wurde er von mir zu Beginn der Sitzung als neues Ratsmitglied begrüßt und entsprechend verpflichtet. Umbesetzungen von Ausschüssen Aufgrund des Ratsverzichtes von Frau Strohpagel und der Neuverpflichtung von Herrn Schmidt sowie durch Wohnungswechsel 6 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU wurden seitens der CDU-Fraktion mit Schreiben vom 30.11.2015 verschiedene Umbesetzungen von Ausschüssen beantragt. Der Rat hat den nachstehend aufgeführten Umbesetzungen stattgegeben. Aufhebung eines Ratsbeschlusses durch die Kommunalaufsicht Am 18.08.2015 hat der Gemeinderat die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan E 28, Ortsteil Kreuzau „Betriebsgelände Niederauer Mühle“ beschlossen. Mit Vorlage vom 08.09.2015 hatte ich diesen Beschluss beanstandet, da die für eine Verlängerung erforderlichen „besonderen Gründe“ nicht vorliegen. Am 16.09.2015 hat der Gemeinderat die Beanstandung zurückgewiesen und den o.g. Beschluss mehrheitlich bestätigt. Der Landrat des Kreises Düren hat mit Verfügung vom 21. Oktober 2015 diesen Ratsbeschluss abschließend aufgehoben, da er gegen geltendes Recht verstößt. Dies hat der Gemeinderat nunmehr zur Kenntnis genommen. Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge in der Gemeinde Kreuzau Die o.a. Fraktionen haben mit Schriftsatz vom 24.10.2015, eingeg. am 04.11.2015, folgenden Antrag auf Herbeiführung eines Ratsbeschlusses gestellt: 1. Die Gemeinde Kreuzau tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Nichtversicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a, Asylbewerberleistungsgesetz in NRW bei. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten. Der Rat hat gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung diesen Antrag zur Kenntnis genommen und zur Vorberatung in den zuständigen Fachausschuss verwiesen. Erhöhung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2016 beschlossen In konsequenter Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau werden zum 01.01.2016 die Realsteuerhebesätze wie folgt erhöht: Grundsteuer A: von 299 % auf 319 % Grundsteuer B: von 449 % auf 469 % Gewerbesteuer: von 449 % auf 464 % Damit die Steuersätze zu Beginn des Jahres auch wirksam werden, wurde eine entsprechende „Hebesatz-Satzung“ beschlossen. Die Veröffentlichung dieser Satzung erfolgt ebenfalls in diesem Amtsblatt. Ich möchte an dieser Stelle aber auch darauf hinweisen, dass sich im Jahre 2016 die Gebühren für den Winterdienst, für die Müllabfuhr, die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwasser) und die Niederschlagswassergebühren nicht erhöhen. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 verabschiedet Der Haushaltsentwurf 2016 wurde von mir, wie bereits berichtet, in der Ratssitzung am 01.10.2015 eingebracht. Nach mehrstündigen Beratungen in den einzelnen Fraktionen sowie im Haupt- und Finanzausschuss hat der Rat nunmehr die Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 einstimmig verabschiedet. Nähere Informationen zum Haushalt 2016 werden in der JanuarAusgabe dieses Amtsblattes veröffentlicht. Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau Frau Renate Mengels aus Kreuzau-Üdingen bekleidet seit mehreren Jahren das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Kreuzau. Am 28.12.2015 läuft die derzeitige Wahlperiode ab. Da Frau Mengels sich bereit erklärt hat, auch für weitere fünf Jahre zur Verfügung zu stehen, hat der Rat einstimmig eine Wiederwahl beschlossen. Ich möchte mich an dieser Stelle bereits vorab bei Frau Mengels für ihre Bereitschaft zur weiteren Übernahme dieses Amtes bedanken. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2014 und Erteilung der Entlastung für den Bürgermeister Der Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2014 wurde durch Vorlage Nr. 31/2015 dem Rat in seiner Sitzung am 25.06.2015 zugeleitet. Nach den gesetzlichen Vorschriften wurde dieser Jahresabschluss als dann von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Dieser geprüfte Jahresabschluss wurde in der Sitzung am 10.11.2015 dem Rechnungsprüfung- und Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Kreuzau zur Beschlussempfehlung vorgelegt. Der Fachausschuss hat den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Gemeinde Kreuzau – ausführlich geprüft und dem Rat eine Beschlussempfehlung unterbreitet. Diese Beschlussempfehlung wurde nunmehr einstimmig vom Rat wie folgt verabschiedet: a) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 10.11.2015 gemäß § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis. b)Der Jahresabschluss 2014 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrages von 3.347.972,99 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. c) Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Da ich in diesem Punkt ja befangen war, wurde die Sitzung von meinem Stellvertreter Herrn Hermann-Josef Schmitz geleitet. Nach erfolgter Entlastung habe ich mich auch im Namen meiner Mitarbeiter für das ausgesprochene Vertrauen bei den Damen und Herren des Rates bedankt. Die Bilanzzahlen werden in der Januar-Ausgabe dieses Amtsblattes veröffentlicht. Anregungen der Republikaner NRW zur Ehrenbürgerschaft Viktor Orban abgelehnt Der Landesvorsitzende der Republikaner NRW hat mit Email vom 25. September 2015 an alle Städte und Gemeinden in NRW einen Antrag nach § 24 GO NRW auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an den Ministerpräsidenten von Ungarn, Herrn Viktor Orban gestellt. Er begründet diesen Antrag mit der Flüchtlingspolitik Ungarns. Der entsprechende Antrag wurde wegen rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme öffentlicher Stellen ohne Diskussion einstimmig abgelehnt. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung von Einwohnerkonferenzen stattgegeben Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2015 wurden in den letzten Monaten in verschiedenen Gremien Begriffsdefinitionen, Zielvorstellungen und Verfahrensmodalitäten diskutiert. Der Rat hat nunmehr beschlossen, zunächst im Jahre 2016 in vier Ortsteilen eine Einwohnerkonferenz durchzuführen. In meiner Eigenschaft als Bürgermeister werde ich hierzu mindestens sechs Wochen vorher einladen mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Einwohnerkonferenz einberufen wird, weil die politischen Vertreter/innen der Gemeinde Kreuzau sich für die Sorgen, Probleme und Wünsche des betroffenen Ortsteils interessieren und eigens in die Ortschaft kommen, um diese zu erfahren. Und dass es ausschließlich darum geht, die Einwohner/innen sprechen zu lassen und ihnen Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 7 zuzuhören. Entscheidungen können an diesem Tag nicht getroffen werden, vielmehr werden die Anliegen aufgenommen und danach in den Fachausschüssen diskutiert. Nach Festlegung des Terminplans für das Jahr 2016 werde ich hierzu noch näher berichten. Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau geplant Bereits zum 01.10.2014 ist die Neufassung des Bestattungsgesetzes NRW in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund sind die Regelungen in der kommunalen Friedhofssatzung der Gemeinde Kreuzau anzupassen. Im April 2015 hat der Städte- und Gemeindebund NRW eine Mustersatzung veröffentlicht, die im Oktober 2015 nochmals redaktionell angepasst wurde. Auf der Grundlage dieser Mustersatzung wurde von der Verwaltung ein entsprechender Satzungsentwurf erarbeitet. Das Bestattungsangebot auf den Friedhöfen der Gemeinde Kreuzau wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls den tatsächlichen Begebenheiten angepasst und im Satzungsentwurf entsprechend neu gefasst. Aufgrund der umfassenden Änderungen wurde nunmehr empfohlen, den vorliegenden Satzungsentwurf in einer Arbeitsgruppe zu erörtern und in der nächsten Sitzungsrunde das Ergebnis zur Entscheidung vorzulegen. Der Rat ist diesem Vorschlag gefolgt. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kreuzau beschlossen Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen am 24.02.2015 auf gemeinsamen Antrag der Fraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Verwaltung beauftragt, Beratungsunterlagen zum Thema „Zweitwohnungssteuer“ zur Beschlussfassung vorzulegen. In der Sitzung am 25.06.2015 hat der Rat dann folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine Überprüfung der gemeldeten Nebenwohnsitze durchzuführen und das Melderegister zu bereinigen.“ Über die Absicht und die Hintergründe zur Einführung der Zweitwohnungssteuer habe ich Sie bereits in der Juli-Ausgabe dieses Amtsblattes umfassend informiert. Nach Durchführung der erforderlichen Überprüfungen wurde dem Rat nunmehr der Erlass einer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer empfohlen. Nach ausführlicher Vorberatung im Sanierungs- und Entwicklungsausschuss am 11.11.2015 hat der Rat nunmehr die Satzung verabschiedet. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt in dieser Ausgabe. Die jährlichen Einnahmen werden vorbehaltlich der noch zu ermittelten Steuergrundlagen auf 10.000,00 bis 15.000,00 €/Jahr geschätzt. Auswertung der Ergebnisse der Bürgerbefragung Ich hatte den Rat bereits in der Sitzung am 01.10.2015 über das Gesamtergebnis der im Juli/August 2015 durchgeführten Bürgerbefragung informiert. In der jetzigen Sitzungsrunde hat sich der Sanierungs- und Entwicklungsausschuss am 11.11.2015 erstmalig ausführlich mit der vorgenommenen Auswertung und den eingegangenen Stellungnahmen beschäftigt. Es war übereinstimmende Meinung, dass zahlreiche Einzelthemen im Laufe der nächsten Monate ausführlich ausgewertet und diskutiert werden müssen. Hierzu sollen auch einzelne Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Der Rat ist nunmehr einstimmig dem Vorschlag des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, das Ergebnis der Bürgerbefragung in diesem Amtsblatt zu veröffentlichen. Ich verweise auf den gesonderten Artikel in dieser Ausgabe. Außensportstättenbedarfsplan wird erstellt Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion hat der Rat bereits in seiner Sitzung am 28.04.2015 beschlossen, einen Fragebogen anlässlich der Überplanung der Außensportstätten zu erarbeiten und an die Dringend zuverlässige/r Zustellerin/Zusteller für Kreuzau-Stockheim gesucht! Telefonische Anfragen unter Tel. 0 24 21/9 52 47 92 8 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU entsprechenden Vereine zu versenden. Ein entsprechender Fragebogen wurde nunmehr zur Beratung vorgelegt. Nach Vorberatung im Sportausschuss und Hauptausschuss hat der Rat nunmehr wie folgt beschlossen: Der Fragebogen zur Befragung aller außensporttreibenden Vereine in der Gemeinde Kreuzau soll kurzfristig an die jeweiligen Vereine versandt werden. Das Ergebnis der Befragung ist dem Rat vorzulegen und dient als Datenbasis zur Erstellung einer Planung für den Bedarf an Außensportstätten. Antrag des TSV 09 Stockheim e.V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes Bereits mit Schreiben vom 18.09.2014 hat der TSV Stockheim einen Antrag an die Gemeinde gestellt, den geplanten Neubau eines Sportheimes am Sportplatz in Stockheim finanziell zu unterstützen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2015 wurden zunächst Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,00 € für Planungszwecke eingestellt. Über die weitere Mittelbereitstellung sollte nach Vorliegen eines Konzeptes beraten werden. Das vom Verein vorgelegte Konzept wurde im Sportausschuss am 29.10.2015 ausführlich diskutiert. Aufgrund des Empfehlungsbeschlusses hat der Rat nunmehr wie folgt beschlossen: Grundsätzlich wird dem Antrag des TSV 09 Stockheim e. V. auf Bezuschussung des Neubaus eines Sportheimes im Ortsteil Stockheim zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Vertretern des Vereins einen Vertragsentwurf zur Umsetzung des Projektes zu erarbeiten und diesen dem Rat zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurden für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 90.000,00 € zur Mitfinanzierung veranschlagt. Antrag des KSC 05 e. V. auf Nutzung einer Fläche auf dem Gelände der Kurt-Hoesch-Kampfbahn für die Errichtung einer Garage Der KSC 05 e. V. hat mit Schreiben vom 11.09.2015 den Antrag gestellt, auf dem Gelände der Kurt-Hoesch-Kampfbahn anschließend an den durch den Verein errichteten Mehrzweckraum eine Garage errichten zu dürfen. Die Garage soll genutzt werden, um insbesondere den Rasenmäher und kleinere Gartengerätschaften unterbringen zu können. Die Kosten hierfür werden vereinsseitig getragen. Die Zustimmung der Gemeinde als Grundstückseigentümer ist jedoch erforderlich. Aufgrund der Beschlussempfehlung im Sportausschuss hat der Rat nunmehr antragsgemäß dem Vorhaben zugestimmt. Bereitstellung einer Fläche an der Hans-Hoesch-Stiftung zur Errichtung eines Vereinsheims durch den Turnclub 1889 Kreuzau e. V. Mit Schreiben vom 28.04.2015 hat der Turnclub 1889 Kreuzau e.V. beantragt, auf dem Gelände zwischen der Hans-Hoesch-Stiftung und der Sporthalle Kreuzau eine Fläche zum Bau eines Vereinsheims zur Verfügung zu stellen. Geplant ist ein rund 300 qm großes zweigeschossiges Gebäude, und zwar angrenzend an den Windener Weg. Im Erdgeschoss soll eine Gymnastikhalle entstehen, im Obergeschoss das eigentliche Vereinsheim mit barrierefreiem Zugang vom Windener Weg aus. Je nach Standort ist von diesem Bauvorhaben eine Teilfläche der dort befindlichen Sportfläche sowie der Skateranlage tangiert. Nach entsprechender Vorberatung im Sportausschuss wurde nunmehr folgender Beschluss gefasst: Grundsätzlich kann dem Turnclub 1889 Kreuzau e.V. eine gemeindliche Fläche zum Bau eines Vereinsheims zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit die Fläche zwischen der Hans-Hoesch-Stiftung und der Sporthalle Kreuzau geeignet sein kann, soll geprüft werden. Hierzu soll der Verein einen möglichst konkreten Planentwurf vorlegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sowohl die Fläche für den Schulsport als auch die Skaterbahn möglichst wenig beeinträchtigt werden. Einrichten einer internationalen Klasse an der Sekundarschule Kreuzau Seitens des Kreises Düren wurde angefragt, ob die Bereitschaft besteht, an der Sekundarschule Kreuzau-Nideggen eine internationale Klasse einzurichten. In dieser Klasse soll dann Flüchtlingskindern ein Deutschunterricht angeboten werden. Derzeit ist der Gemeinde jedoch nur eine einstellige Zahl schulpflichtiger Kinder zugewiesen, die teilweise in den kreisweit bereits vorhandenen 15 internationalen Klassen beschult werden. Insofern ist ein akuter Handlungsbedarf nicht gegeben. Nach Vorberatung im Schulausschuss hat der Rat nunmehr wie folgt beschlossen: Grundsätzlich wird die Gründung einer internationalen Klasse oder Seiteneinsteigerklasse am Schulzentrum Kreuzau in Erwägung gezogen, sofern sich für das Gemeindegebiet Kreuzau ein entsprechender Bedarf ergibt. Wenn sich der Bedarf jedoch nicht ausschließlich über das Gebiet der Gemeinde Kreuzau definiert, muss von dem Schulträgerprinzip abgewichen werden können. Hierzu sollen Gespräche mit dem Kreis Düren und den Nachbarkommunen geführt werden, um die Kosten für Lehr- und Lernmittel, Ausstattung und insbesondere Fahrtkosten auf eine breitere Basis zu verteilen. Einrichtung und Erweiterung der Sammlung des Chemieraumes der Sekundarschule Mit Schreiben vom 08.06.2015 hat die Sekundarschule KreuzauNideggen, Standort Kreuzau, beantragt, für die Jahre 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel für den Fachbereich Chemie bereitzustellen. Insgesamt werden Unterrichtsmaterialien mit einem Gesamtbedarf von rd. 90.000,00 € benötigt. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2015 dem Antrag der Schule aus schulfachlicher Sicht zugestimmt. Da im Rahmen der vorausgegangen Haushaltsplanberatungen entsprechende Mittel bereitgestellt wurden, hat der Rat nunmehr den Anschaffungen ebenfalls zugestimmt. In den Jahren 2016 bis 2018 werden jährlich 30.000,00 € haushaltsmäßig bereitgestellt. Vereinfachtes Bebauungsplanänderungsverfahren D 13 Ortsteil Drove „Grummersbenden“ eingeleitet Auf Antrag eines privaten Grundstückseigentümers hat der Rat nach Vorberatungen im Bau- und Planungsausschuss die Ausstellung der 5. Änderung (vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes D 13 Ortsteil Drove „Grummersbenden“ beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung einer überbaubaren Fläche im Bereich des vorhandenen Wendehammers. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Eine entsprechende Bekanntmachung hierzu wird in der Januar-Ausgabe dieses Amtsblattes erfolgen. Arbeitsvermittlung für Asylbewerber und Flüchtlinge Bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 wurde u.a. auch über die Möglichkeit gesprochen, Asylbewerber und Flüchtlinge in Arbeit zu vermitteln. Die Grundidee war, sich dem Projekt „Arbeitsvermittlung für Flüchtlinge und Asylbewerber“ des Kreises Düren anzuschließen. Im Haushalt 2015 wurden Mittel in Höhe von 10.000,00 € bereitgestellt. Nach zahlreichen Gesprächen und Vorliegen entsprechender Vertragsentwürfe und Projektbeschreibungen wurde die Angelegenheit dann im Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel am 27.08.2015 erstmalig intensiv beraten. Nach Klärung weiterer Detailfragen fand eine erneute Beratung im Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel am 05.11.2015 statt. Der Rat hat nunmehr mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Gemeinde Kreuzau beteiligt sich am Projekt „Vermittlungsinitiative für beschäftigungsberechtigte Asylbewerber/innen und geduldete Flüchtlinge“ des Kreises Düren. Hierzu kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000,00 € gezahlt werden. Jede Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird mit den eingesparten Mitteln aus dem Asylbewerberleistungsgesetz entsprechend des abzuschließenden Vertrages vergütet. Abschluss eines Pacht- und Nutzungsvertrages zur Errichtung einer Windenergieanlage Wie bekannt, sollen im Gemarkungsbereich Lausbusch im Ortsteil Thum mehrere Windkraftanlagen errichtet werden. Ein Windrad soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück gebaut werden. Dem Abschluss eines Pacht- und Nutzungsvertrages wurde nunmehr zugestimmt. Beitritt zu einer anderen Forstbetriebsgemeinschaft Die Gemeinde Kreuzau ist mit ihren gemeindeeigenen Waldgrundstücken seit 01.01.1997 Mitglied der damals gegründeten Forstbetriebsgemeinschaft Hürtgenwald-Kreuzau. Die forstwirtschaftliche Betreuung und Beratung erfolgt durch das Regionalforstamt RureifelJülicher Börde, besser bekannt unter dem Namen Forstamt Hürtgenwald. Das Gemeindegebiet Kreuzau gehört seit dem 01.01.2008 hoheitlich zum Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde mit Sitz in Nettersheim. Das Gemeindegebiet Hürtgenwald gehört nach wie vor zum Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde mit Sitz in Hürtgenwald. Aus unterschiedlichen Gründen hat der Rat nunmehr die Verwaltung beauftragt, die Mitgliedschaft der Gemeinde Kreuzau in der Forstbetriebsgemeinschaft Hürtgenwald-Kreuzau zum Ende des GeschäftsAmtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 9 jahres 2015 zu kündigen; wobei die Kündigungsfrist zwei Jahre beträgt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, während der Kündigungsfrist die Verhandlungen über den Beitritt zu einer anderen FBG zu führen. Ingo Eßer Bürgermeister Alle Jahre wieder…… … freuen sich die Kinder der Kita Spatzennest Kreuzau auf den Weihnachtsbesuch im Rathaus. Am Donnerstag, den 26.11.2015 machen sich daher alle auf den Weg. Im Gepäck befanden sich natürlich, wie in jedem Jahr, die zuvor mit viel Liebe und Mühe gebastelten Schmuckanhänger für die Tannenbäume im Rathausfoyer und auf dem Rathausbalkon. Da staunte Bürgermeister Ingo Eßer nicht schlecht, als ihn die vielen Goldtaler, Zwerge und Sterne von den Kindern präsentiert wurden. Während des Dekorierens erfuhr er auch, dass der Tannenbaumschmuck in diesem Jahr unter dem Motto „Märchenhafte Weihnacht“ gefertigt worden war und welche Märchen den Kindern besonders gefielen. Voller Eifer hingen die kleinen und großen Weihnachtshelfer ihre Werke in den schon mit Lichterketten versehenen Baum. Mit Hilfe des Bürgermeisters konnten schließlich alle, auch noch so hohen Zweige und sogar die Spitze der Tanne verziert werden. Bürgermeister Ingo Eßer unterstützt beim Schmücken des Weihnachtsbaumes. Nach getaner Arbeit schmeckten Kakao und Plätzchen besonders gut und es ließ sich noch mancher Plausch über den schönen Christbaum und die Weihnachtswünsche der Kinder halten. Bevor es wieder in die Kita zurück ging beeindruckten die Spatzenkinder Bürgermeister Eßer und seine Helfer noch mit ihren Sangeskünsten. Wer Interesse hat, kann den weihnachtlich geschmückten Tannenbaum gerne im Rathaus bewundern. Die Spatzenkinder und ErzieherInnen wünschen auf diesem Weg allen eine besinnliche Adventszeit und ein frohes friedvolles Weihnachtsfest. 10 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Anmeldung zur weiterführenden Schule für das Schuljahr 2016/2017 Für das Schuljahr 2016/2017 stehen die Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen in Kürze wieder an. Wenn Ihr Kind zurzeit die 4. Klasse einer Grundschule besucht, werden Sie sich sicher schon Gedanken über die Schulwahl gemacht haben. Im Schulzentrum der Gemeinde Kreuzau stehen Ihnen ortsnah eine Sekundarschule und ein Gymnasium zur Verfügung. GYMNASIUM KREUZAU Im Sekretariat des Gymnasiums Kreuzau, Schulstraße 17, Raum 024, können Sie Ihr Kind vom 15.02.2016 bis 11.03.2016 von 8.00 – 13.00 Uhr, Montag, den 15.02.2016 und Donnerstag, den 18.02.2016 auch von 15.00 – 17.00 Uhr anmelden. Sie erreichen das Gymnasium telefonisch unter 0242294160, per FAX unter 02422-9416299 oder per Mail unter [email protected]. In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe können auch Schülerinnen und Schüler mit dem Abschluss Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe anderer Schulen aufgenommen werden. SEKUNDARSCHULE KREUZAU/NIDEGGEN Die Anmeldezeiten der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen sind wie folgt: Vom 15. Februar – 19. Februar 2016 montags – donnerstags von 07.30 – 16.00 Uhr freitags von 07.30 – 13.00 Uhr Ab dem 22. Februar - 11. März 2016 montags - freitags von 08.00 - 10.00 Uhr an beiden Schulstandorten Kreuzau: Raum 202 Nideggen: Raum 206 Die Sekundarschule ist eine Schule mit den Klassen 5-10 an beiden Standorten, an der Kinder mit jeder Empfehlung der Grundschule unterrichtet werden können. Es werden alle Schulabschlüsse bis hin zum Abitur durch Kooperation mit dem Gymnasium Kreuzau, dem Berufskolleg Kaufmännische Schulen, dem Nelly-Pütz-Berufskolleg und dem Berufskolleg für Technik Düren ermöglicht. Die Sekundarschule ist eine gebundene Ganztagsschule mit Unterricht an drei Tagen (Montag, Mittwoch, Donnerstag) bis 15 Uhr. Dienstags und freitags endet der Unterricht um 13.10 Uhr. Die Kinder haben eine einstündige Mittagspause mit der Möglichkeit zur Einnahme einer gesunden Mahlzeit. In sog. „Lernzeit-Stunden“ werden anfallende Aufgaben mit der Unterstützung von Lehrkräften in kleinen Gruppen bearbeitet. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 11 Bei der Anmeldung von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf bitten wir um vorherige Terminabsprache. Sie erreichen die Sekundarschule telefonisch unter 02422-90691-111, per FAX unter 02422-90691-199 oder per Mail unter [email protected]. Allgemeine Hinweise Als Erziehungsberechtigte müssen Sie persönlich Ihr Kind zur Jahrgangsstufe 5 anmelden. Bitte denken Sie daran, dass Sie das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde sowie das letzte Halbjahreszeugnis im Original und die Empfehlung der Grundschule mitbringen. Zur Anmeldung in die gymnasiale Oberstufe ist ein persönliches Erscheinen der Erziehungsberechtigten nicht erforderlich. Alle genannten Schulen unterrichten Jungen und Mädchen. Wichtiger Hinweis zur Fahrkostenfrage: Die Übernahme von Fahrkosten richtet sich nach den geltenden Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW. Näheres hierzu können Sie bei der Gemeindeverwaltung Kreuzau, Herrn Schröder, im Rathaus, Zimmer 109 oder telefonisch unter 02422507109 bzw. per Mail unter [email protected] erfahren. Überlebt, aber nicht überwunden In seinem 18. Buch hat sich der Geschichtsverein Drove-BoichThum der Kindertransporte zur Zeit des Nationalsozialismus angenommen. Vor allem das Schicksal der Helga Leiser, die vor dem Ausbruch des 2. Weltkrieges im Alter von 14 Jahren mithilfe des Roten Kreuzes nach England fliehen konnte, während ihre Eltern in Drove bleiben mussten. Ein glücklicher Zufall führte dazu, dass der Geschichtsverein DroveBoich-Thum eine Sammlung von Briefen erhielt, die den weiteren Kontakt zwischen der zunächst in England lebenden Tochter und den in Drove verbliebenen Eltern verdeutlicht. Karl-Josef Nolden und Klaus Schnitzler haben diese nun in dem neuen Buch des Geschichtsvereins Drove-Boich-Thum unter dem Titel „Kindertransporte – Überlebt, aber nicht überwunden“ veröffentlicht. Hinweis der Gemeinde Kreuzau zu den Öffnungszeiten Personalversammlung Am 17.12.2015 schließt das Rathaus aufgrund einer Personalversammlung bereits um 15.00 Uhr. Weihnachten und Jahreswechsel: Das Rathaus Kreuzau bleibt am 24. Dezember (Heiligabend) sowie zum Jahreswechsel am 31. Dezember 2015 und am 1. Januar 2016 geschlossen. Die Wasserwerk Concordia GmbH ist bei Störungen der Frischwasserversorgung ganztägig unter der Rufnummer 02422 / 507 – 444 (Bereitschaftsdienst / Störungsstelle) zu erreichen. Der Bürgermeister -Ingo Eßer- Eine Ausgabe haben Sie Bürgermeister Ingo Eßer überreicht. Unterstützt wurde das Projekt unter anderem auch aus Mitteln der RWE Deutschland AG. Das Buch „Kindertransporte – Überlebt, nicht überwunden“ ist im Buchhandel für 15,95 Euro erhältlich (ISBN 978-3-942513-34-0, Verlag Hahne & Schlömer). 12 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Ergebnis der Fragebogenaktion der Gemeinde Kreuzau Gemäß Ratsbeschluss vom 25. Juni 2015 wurden im Spätsommer insgesamt 750 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe eine Zufallsgenerators ausgewählt, damit sie sich an einer Fragebogenaktion für die Planungen des Haushaltes der Gemeinde beteiligen konnten. Insgesamt waren 340 Rückläufe, was einer Beteiligungsquote in Höhe von 45,2 % entspricht, zu verzeichnen. Das Ergebnis habe ich dem Rat bereits in seiner Sitzung am 01.10.2015 zur Kenntnis gegeben und ist auch auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau für jedermann einsehbar veröffentlicht. In der jetzigen Sitzungsrunde hat sich der Sanierungs- und Entwicklungsausschuss am 11.11.2015 erstmalig ausführlich mit der vorge- nommen Auswertung und den eingegangenen Stellungnahmen beschäftigt. Es war übereinstimmende Meinung, dass zahlreiche Einzelthemen im Laufe der nächsten Monate ausführlich ausgewertet und diskutiert werden müssen. Hierzu sollen auch einzelne Arbeitsgruppen eingerichtet werden. Der Rat ist in seiner Sitzung am 03.12.2015 dem Vorschlag des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses gefolgt und hat die Verwaltung beauftragt, das Ergebnis der Bürgerbefragung zu den Fragen 1, 2a, 2b, 3c, 3a, 3b in diesem Amtsblatt zu veröffentlichen. Das Ergebnis wollen Sie den nachstehenden Tabellen und Grafiken entnehmen: Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 13 14 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 15 Im Fragebogenteil Nr. 4 konnten freiwillig Anmerkungen und Anregungen eingetragen werden. Von dieser Möglichkeit haben insgesamt 113 Personen Gebrauch gemacht. Die teilweise sehr umfangreichen Anregungen und Vorschläge können Sie bei der Verwaltung kostenlos wie folgt anfordern: Frühstückstreffen „Aktiv-vor-Ort“ der Gemeinde Kreuzau 2016 Gemeinsam frühstücken und miteinander über aktuelle Fragen und Themen ins Gespräch kommen! Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein, sich einmal im Monat über „Fragen des Zeitgeschehens“ und all` das, „was ältere Menschen beschäftigt“, auszutauschen. Sie entscheiden mit, über welche Themen gesprochen wird. Herr Schmitz als Generationen-beauftragter der Gemeinde Kreuzau steht Ihnen dabei gerne hilfreich zur Seite. Das Seniorenfrühstück ist eine Initiative der Koordinationsstelle Pro Seniorinnen und Senioren im Kreis Düren, in Kooperation mit der Gemeinde Kreuzau. Es wird ehrenamtlich unterstützt durch Mitglieder der Seniorengemeinschaft Kreuzau e.V. mit Ihrer Vorsitzenden Frau Waltraud Dix. Wenn Sie sich bei der Gestaltung des „Aktiv vor Ort- Frühstückstreffens“ zukünftig ehrenamtlich engagieren möchten, sind Sie in unserer Runde herzlich willkommen. Termine: Donnerstag, 28. Januar 2016 Donnerstag, 25. Februar 2016 Donnerstag, 24. März 2016 Donnerstag, 28. April 2016 Donnerstag, 19. Mai 2016 Donnerstag, 30. Juni 2016 Donnerstag, 25. August 2016 Donnerstag, 29. September 2016 Donnerstag, 27. Oktober 2016 Donnerstag, 01. Dezember 2016 Jeweils von 09.00 – 11.00 Uhr 16 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Anmeldeschluss: 22. Januar 2016 Anmeldeschluss: 19. Februar 2016 Anmeldeschluss: 18. März 2016 Anmeldeschluss: 22. April 2016 Anmeldeschluss: 13. Mai 2016 Anmeldeschluss: 24. Juni 2016 Anmeldeschluss: 19. August 2016 Anmeldeschluss: 23. September 2016 Anmeldeschluss: 21. Oktober 2016 Anmeldeschluss: 25. November 2016 Per E-Mail: [email protected] Telefonisch: 02422 / 507-235 Wo: Begegnungsstätte Caritaswohnpark Friedenau, Friedenau 26, 52372 Kreuzau Kostenbeitrag: 4,50 € Bitte melden Sie sich bei der Gemeinde Kreuzau telefonisch an: Yvonne Cremer, Gemeinde Kreuzau, Tel.: 02422/507-409 Weitere Informationen erhalten Sie bei: Günter Schmitz Generationenbeauftragter der Gemeinde Kreuzau, Tel.: 02422/507-126 Wir danken unseren Kunden für das im vergangenen Jahr entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen Lesern unserer Medien frohe Weihnachten sowie ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2016! w w w. p o r s c h e n - b e r g s c h . d e Am Roßpfad 8 · 52399 Merzenich Tel.: (0 24 21) 7 39 12 · Fax: 73011 [email protected] Fundgegenstände Gemeinde Kreuzau 01.10.2015 bis 01.12.2015 Standesamt Kreuzau Radtour In der Zeit vom 1.11.2015 bis zum 30.11.2015 haben auf dem Standesamt Kreuzau die folgenden Paare die Ehe geschlossen; die schriftlicheEinwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. 27.11.2015 Silke Christine Spitz geb. Schoenen und Jörg Heinze, Kommweg 78,52372 Kreuzau in den Osterferien 2016 Sommerferienfreizeit 2016 In der 2. Ferienwoche der Sommerferien 2016 bietet die Gemeinde Kreuzau eine Ferienfahrt für Kinder (ab 10 Jahre) und Jugendliche ins Sport- & Freizeitzentrum nach Worriken/Belgien an. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 225,- € und beinhalten folgende Leistungen: ➢ Hinfahrt am 18.07. und Rückfahrt am 22.07. im Reisebus ➢ 4 Übernachtungen im Sport- & Freizeitzentrum Worriken ➢ Vollverpflegung vor Ort ➢ Getränke rund um die Uhr ➢ Gebühren für ausgebildete Sportlehrer vor Ort ➢ Sportangebote wie z. B. Klettern, Bogenschießen, Kanu u. m. ➢ Nutzung der Sport- und Mehrzweckhallen ➢ Hochseilgarten, Seilrutschen und Klettersteig ➢ Betreuung durch pädagogische Fachkräfte Anmeldungen werden bei folgenden Jugendbetreuern entgegen genommen- Mobile Offene Jugendarbeit im Rathaus Kreuzau, Lisa Palm 0176/10181088 - Mobile Offene Jugendarbeit der Stadt Heimbach, Dominik Esser 0160/97227111 Nach erfolgter Voranmeldung schicken wir den endgültigen Anmeldevertrag -und wenn gewünscht gerne auch Informationsmaterialzu. www.worriken.be vom 21. bis 24. März 2016 für Kinder und Jugendliche: Kreuzau- Aachen- Genk- Hückelhoven- Kreuzau Kosten: 95,- € für 4 Tage und 3 Übernachtungen Gesamtlänge der Tour: (ca. 220 Km) Anmeldungen bei Harald Krug (Gemeinde Vettweiß) 0175/2601068 Lisa Palm (Gemeinde Kreuzau) 0176/10181088 Dominik Esser (Stadt Heimbach) 0160/97227111 Montag 21. März: 1. Tagesetappe: 45 Km Start 9.30 Uhr in Kreuzau am Jugendraum am Schwimmbad monte mare. Unsere 1. Tagesetappe führt uns von Kreuzau über Gürzenich, Langerwehe, Breinig nach Aachen. Dort übernachten wir im Jugendhotel A und O. Anschrift: Hackländerstraße 5, 52064 Aachen Dienstag 22. März: 2. Tagesetappe: 65 Km Start nach dem Frühstück. Heute fahren wir von Aachen über Vaals und Maastricht nach Genk in Belgien. Diese Etappe geht leicht abwärts. Dort übernachten wir in der Jugendherberge. Anschrift: Boekrakelaan 30, 3600 Genk Mittwoch 23. März: 3. Tagesetappe: 65 Km Start nach dem Frühstück. Wir fahren von Genk vorbei am Park Hoge Kempen (Holland) nach Waldfeucht und überqueren dort wieder die Grenze zurück nach Deutschland. In Hückelhoven übernachten wir im evangelischen Gemeindezentrum. Anschrift: 41836 Hückelhoven, Haagstraße 10. Donnerstag 24. März: 4. Tagesetappe: 45 Km Start nach dem Frühstück. Heute geht es Richtung Linnich, Jülich, Niederzier und Düren wieder zurück nach Kreuzau. Dort werden wir um ca. 17.00 h wieder am Jugendraum ankommen. Genaue Ankunftszeiten können über die o. a. Nummern erfragt werden. ■ Wohndesign in Glas ■ Exclusive Spiegel Steinbißstraße 7 · 52353 Düren-Echtz (Nähe Kirche) n Telefon (0 24 21) 8 66 63 · Telefax (0 24 21) 8 23 73 che esu ere B E-Mail: [email protected] uns ng Sie tellu s s Au ■ Glasreparaturen ■ Isolierglas in Altbaufenster ■ Fenster, Türen und Wintergärten ■ Duschabtrennungen ■ Abdichtungs- und Versiegelungsarbeiten und Glastische ■ Sandstrahldekore aus Glas ■ Künstlerische Glasgestaltung ■ Glastüren und Vitrinen ■ Geschenkboutique Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 17 Termine im Überblick vom 12.12.2015 bis 31.01.2016 12.12.2015 Seniorenweihnachtsfeier im Ortsteil Kreuzau, 14.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 12.12.2015 "STIG for kids" Jugendfilm, 15.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim 12.12.2015 Vorweihnachtliches Konzert der Klavier- und Geigenschüler/innen von Sabine und César Avilés, 15.00 Uhr, Evangelisches Gemeindehaus, Heribertstraße, Kreuzau 12.12.2015 Weihnachtsfeier des Männergesangsvereins "Frohsinn" 1883 Üdingen, 19.00 Uhr, Sport- und Vereinsheim Üdingen 13.12.2015 Weihnachtsmarkt der Jugendabteilung der KG Wendene Seempoett 1986 e.V., 11.00 Uhr, Pfarrheim Winden 13.12.2015 Jahresabschlusswanderung des Eifelvereins Kreuzau e.V., 12:00 Uhr, TP Bürgerhaus Kreuzau 13.12.2015 Wanderung Gey - Birgel des Eifelvereins Ortsgruppe Winden, 13.30 Uhr TP Winden an der Schule 13.12.2015 Seniorenweihnachtsfeier im Ortsteil Leversbach, 15.00 Uhr, Gemeinschaftsraum Leversbach (alte Schule) 13.12.2015 Seniorenweihnachtsfeier im Ortsteil Winden, 15.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 13.12.2015 Nikolausfeier für "Bogheimer Kinder", 16.00 Uhr, Sport- und Schützenheim Bogheim 17.12.2015 Gemeinsames Frühstück des Arbeitskreises Nachbarschaft der Pfarre St. Urban Winden, 09.00 Uhr, Pfarrzentrum, Kelterstraße 20, Winden 17.12.2015 WELCOME Treffen für Flüchtlinge, 16.00 Uhr, evangel. Gemeindehaus Kreuzau, Heribertstraße 5 19.12.2015 Adventszick op Kölsch, 19.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 20.12.2015 Weihnachtsfeier des Eifelvereins Ortsgruppe Winden, 15.00 Uhr, Pfarrzentrum Winden 20.12.2015 Weihnachtskonzert des Jungenorchesters Kreuzau, 16.00 Uhr, Marienkirche Düren 24.12.2015 Weihnachtsfeier (für alle Mitbürger/innen) der Seniorengemeinschaft Kreuzau, 14.00 Uhr, Bürgerhaus Kreuzau 24.12.2015 WELCOME Treffen für Flüchtlinge, 16.00 Uhr, evangel. Gemeindehaus Kreuzau, Heribertstraße 5 27.12.2015 Jahresabschlusswanderung des Eifelvereins Ortsgruppe Winden, 13.30 Uhr TP Winden an der Schule 30.12.2015 Vorbereitung der Sternsinger-Aktion im Pfarrheim Stockheim, 11.00 Uhr, Pfarrheim Stockheim 31.12.2015 WELCOME Treffen für Flüchtlinge, 16.00 Uhr, evangel. Gemeindehaus Kreuzau, Heribertstraße 5 02.01.2016 Sternsinger-Aktion in Stockheim, 09.15 Uhr, TP: An der Kirche in Stockheim 06.01.2016 Blutspenden des DRK, 16.30 Uhr, Festhalle Kreuzau 06.01.2016 Bündnis90/Die Grünen-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 18 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde 09.01.2016 Winterfest jetzt Hüttengaudi der Kirmesgesellschaft Kreuzau e.V., 20.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 10.01.2016 Wanderung Kreuzau-Drove-Üdingen-Winden des Eifelvereins Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: 13.30 Uhr, Schule Winden 13.01.2016 Vereinsabend des Heimat- und Geschichtsvereins Kreuzau 2011 e.V., 18.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 16.01.2016 Kindersitzung der KG Löstige Jrömmele Drove, 15.00 Uhr, Festsaal Drove 16.01.2016 1. Jruße Schluppe-Sitzung, 19.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 17.01.2016 Hallengemeindepokal Senioren des Kreuzauer Sportclubs 05 e.V., Sporthalle Kreuzau 17.01.2016 Närrischer Kaffeeklatsch mit dem VdK-Sozialverband, 15.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 18.01.2016 CDU-Fraktionsvorstand, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 19.01.2016 Umweltausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 20.01.2016 Bau- und Planungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 21.01.2016 Sportausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 22.01.2016 Jahreshauptversammlung der Schützenbruderschaft Kreuzau, Café Waldschänke Kreuzau 22.01.2016 Kostümsitzung der KG "Decke Boom" Stockheim, 19.30 Uhr, Turnhalle Stockheim 22.01.2016 Tanzturnier der KG Wendene Seempoett 1986 e.V., 20.00 Uhr, Turnhalle Winden 23.01.2016 Judo Kreismeisterschaften des Turnclubs Kreuzau, Sporthalle Kreuzau 23.01.2016 Kindersitzung der KG "Decke Boom" Stockheim, 14.00 Uhr, Turnhalle Stockheim 23.01.2016 Windener Abend der KG Wendene Seempoett 1986 e.V., 18.00 Uhr, Turnhalle Winden 23.01.2016 2. Jruße Schluppe-Sitzung, 19.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 23.01.2016 Kostümsitzung der KG Löstige Jrömmele Drove, 19.11 Uhr, Festsaal Drove 23.01.2016 Kostümsitzung in Untermaubach des FC Fortuna Maubach 1910 & des "Schubkarrenwirts", 20.00 Uhr, Saal Wolfgang Hassert in Untermaubach 24.01.2016 Hallengemeindepokal "Alte Herren" des Kreuzauer Sportclubs 05 e.V., Sporthalle Kreuzau 24.01.2016 Patronatsfest der Marianischen Schützengesellschaft LangenbroichBergheim, 11.30 Uhr, Schützenheim 24.01.2016 Wanderung: Dr. Beckmann - Wanderweg des Eifelvereins Ortsgruppe Winden, Treffpunkt: 13.45, Bahnhof Üdingen 24.01.2016 Kindersitzung der KG Wendene Seempoett 1986 e.V., 15.00 Uhr, Turnhalle Winden 25.01.2016 SPD-Fraktion, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 26.01.2016 Damensitzung der KG Wendene Seempoett 1986 e.V., 18.00 Uhr, Turnhalle Winden 27.01.2016 Sanierungs- und Entwicklungsausschuss, 19.00 Uhr, Großer Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 28.01.2016 Frühstückstreffen "Aktiv-vor-Ort" in der Gemeinde Kreuzau, 09.00 Uhr, Caritaswohnpark Friedenau 28.01.2016 FDP-Fraktion, 19.00 Uhr, Kleiner Sitzungssaal im Rathaus Kreuzau 30.01.2016 Kengesitzung, 15.00 Uhr, Festhalle Kreuzau 30.01.2016 Galasitzung der KG "Seeräuber" Obermaubach 1989 e.V., 19.11 Uhr, Turnhalle Obermaubach 31.01.2016 Kindersitzung der KG "Seeräuber" Obermaubach 1989 e.V., 14.00 Uhr, Turnhalle Obermaubach 31.01.2016 Sonndaachssitzung, 15.00 Uhr, Festhalle Kreuzau Aktuelle Termine, mobil abrufen unter www.kreuzau.de/vkalender.php Hinweis: Die Tagesordnungen des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Kreuzau werden mindestens 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung in den Bekanntmachungskästen der einzelnen Ortschaften sowie im Internet (www.kreuzau.de Nächstes Erscheinungsdatum Das nächste Amtsblatt erscheint am 22.01.2016. Bitte alle Mitteilungen für das nächste Amtsblatt bis spätestens Mittwoch, den 13. Januar 2016, 10.00 Uhr, per Mail einreichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Text- und Bilddokumente ausschließlich in digitaler Form über die Mailadresse: [email protected] entgegennehmen können. Texte sollten im Word-Format übermittelt werden. Die Übersendung von Papierdokumenten wird vom Verlag nur noch im besonderen Ausnahmefall akzeptiert. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 19 20 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Schulnachrichten Be Smart – Don’t Start! Sekundarschule Kreuzau/Nideggen: Die Klasse 7b hat im letzten Schuljahr beim europaweiten Wettbewerb „Be Smart – Don’t start“ teilgenommen. Es galt, für ein Schuljahr rauchfrei zu sein. Rauchfrei sein heißt hierbei: Die Klasse sagt „Nein“ zu Zigaretten, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas, Tabak und Nikotin in jeder Form. Nach einer Abstimmung beschlossen die Schülerinnen und Schüler, sich der Herausforderung zu stellen. Im Biologieunterricht wurden das Thema Rauchen und die damit verbundenen Gefahren intensiv thematisiert. Die monatlichen Rückmeldungen fielen positiv aus. Mit viel Engagement drehten die Schüler schließlich einen kleinen Videoclip, der am Ende sogar mit einem Preisgeld von 100 € belohnt wurde. Wir sind ab jetzt Nationalparkschule! 42 Schulen an 49 Standorten erhielten am Donnerstag, den 18.11.2015, aus den Händen von Horst Becker, Parlamentarischer Staatssekretär im NRW-Umweltministerium, das offizielle Zertifikat als Nationalpark-Schule. Zum ersten Mal waren auch wir – die Sekundarschule Kreuzau/Nideggen – mit von der Partie. Rund 300 Gäste kamen in das Kurhaus nach Schleiden-Gemünd, um an der Zertifizierungsfeier teilzunehmen. Auf einem „Markt der Möglichkeiten“ zeigten die SchülerInnen, wie sie sich mit der entstehenden Wildnis vor der eigenen Haustüre auseinandergesetzt und Nationalpark- und Nachhaltigkeitsthemen in den Unterricht „eingebaut“ haben. Bei der Verleihung führten unter anderem die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5a und 5b einen selbst getexteten Nationalparksong auf. Unterstützt wurden sie dabei von den Schülern Martin und Lukas Friesen, sowie der Stellvertretenden Schulleiterin Frau Cosman. Die Insignien der Nationalparkschule nahm der Schülersprecher Florian Eder-Blumberg im Anschluss stellvertretend für die gesamte Schulgemeinde entgegen. „Be Smart – Don’t Start“, der bundesweite Wettbewerb für rauchfreie Schulklassen, findet im Schuljahr 2015/2016 zum 19. Mal vom 16. November 2015 bis zum 29. April 2016 statt. Und auch in diesem Schuljahr hat sich die gesamte Klasse 7b der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen wieder dazu entschlossen, an dieser Herausforderung teilzunehmen. Lichtschacht-Abdeckungen vom Fachmann – immer die passende Lösung. Nach der Veranstaltung fuhren die zertifizierten „NationalparkSchulen“ bepackt mit einer Urkunde, Postern und einer neuen Tierplakette für ihr hölzernes Türschild nach Hause. In diesem Jahr ist die Wildkatze darauf abgebildet, das „Wappentier“ des Nationalparks Eifel. Die Nr. 1 im Insektenschutz. Sekundarschule Kreuzau/Nideggen nimmt an wichtigem Berufsorientierungsprojekt teil - Potenzialanalyse für alle Beteiligten ein voller Erfolg - Karl-Arnold-Str. 37 in Kreuzau www.hechemer.de · Tel.: 02422/504347 Zum ersten Mal nimmt die 8. Jahrgangsstufe der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen am Landesprogramm „KAoA – BOP“ (Kein Abschluss ohne Anschluss – Berufsorientierungsprojekt) teil, welches kürzlich mit der eintägigen Potentialanalyse als erstem Schritt begonnen hat. Zu diesem Zweck sind an drei Tagen jeweils zwei der sechs 8. Klassen nach Düren zu den Bildungsträgern „Sozialwerk Dürener Christen“ sowie „Low-tec“ gefahren, um sich dort intensiv mit ihren eigenen Interessen und individuellen Kompetenzen auseinanderzusetzen. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 21 Die Schülerinnen und Schüler sollten sich anhand eines handlungsorientierten Verfahrens mit ihren beruflichen Wünschen und Lebensplänen sowie mit den Anforderungen der Berufs- und Lebenswelt konstruktiv beschäftigen. Einerseits wurden theoretische Kenntnisse abgefragt, andererseits wurden durch praktische Übungen Fingerfertigkeit sowie handwerkliches Geschick erprobt. Soziale Kompetenzen konnten darüber hinaus durch Beobachtung der Gruppenprozesse nachvollzogen werden. Die daraus resultierende Selbst- und Fremdeinschätzung der Jugendlichen ist durch Fachkräfte der jeweiligen Bildungsträger begleitet und unterstützt worden. Insbesondere wird dabei großer Wert auf den Erwerb der Schlüsselkompetenzen, die für Beruf und Alltag der Jugendlichen heutzutage unverzichtbar sind, gelegt. Zum Abschluss bekamen die Schülerinnen und Schüler die Ergebnisse in einem persönlichen Gespräch mit den Betreuern vermittelt. Diese werden dann ebenfalls im Berufswahlpass dokumentiert. Im zweiten Halbjahr wird die Maßnahme durch die Durchführung von drei Berufsorientierungstagen mit praktischen Inhalten aus verschiedenen Berufsfeldern bei den Bildungsträgern ergänzt und wird fortan zu einem festen Bestandteil des Berufsorientierungsprogramms der im Schuljahr 2012/2013 gegründeten Sekundarschule Kreuzau/Nideggen gehören. Ehemalige Bundesliga-Profis zu Gast bei der Sekundarschule Kreuzau/Nideggen Am 17. November fand in unserer Schule an beiden Standorten ein absolutes Highlight statt. Die AOK war mit ihrem Projekt „Fit durch die Schule“ in Kreuzau und Nideggen zu Gast, das von den Schülern begeistert aufgenommen wurde. „Fit durch die Schule“ ist eine Initiative der AOK Rheinland/Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Schulministerium NordrheinWestfalen. Ziel ist es, Lehrkräfte bei ihrem Engagement im Bereich Sport und Bewegung mit vielfältigen Angeboten zu unterstützen. Die Förderung des Schulsports durch die AOK Rheinland/Hamburg ist speziell auf Ganztagsschulen ausgerichtet. Das Sportangebot wird von den erfahrenen Ex-Bundesliga-Profis Michael Klinkert und Marcel Witeczek begleitet. Michael Klinkert absolvierte insgesamt 301 Spiele in der FußballBundesliga und erzielte dabei 20 Tore. 1995 wurde der Abwehrspieler von Borussia Mönchengladbach sogar DFB-Pokalsieger und nahm hierbei als Kapitän der Mannschaft den Pokal entgegen. Marcel Witeczek kann auf eine ebenso erfolgreiche Vita wie sein ehemaliger Teamkollege zurückblicken: Mit der U-17Nationalmannschaft wurde er 1985 und mit dem U-20-Team 1987 jeweils Zweiter der Weltmeisterschaft, dazu wurde er bei beiden Turnieren Torschützenkönig. 1993 ging er schließlich zum FC Bayern München, mit dem er 1994 und 1997 Deutscher Meister wurde. Insgesamt nahmen 28 Schüler aus den Klassen 5 bis 8 jahrgangsübergreifend teil. Zu Beginn wurden einige Erinnerungsfotos geschossen, wobei man unseren Schülern zu Beginn die Anspannung und Nervosität etwas anmerken konnte. Alle haben sich aber sehr darüber gefreut, mit zwei ehemaligen Profis zu kicken und zu trainieren. In einem ersten Block führte das eingespielte Duo Klinkert/Witeczek einige Laufspiele sowie anspruchsvolle Koordinationsübungen mit dem Ball und Staffelspiele mit den Schülern durch, bevor abschließend ein Turnier gespielt wurde, damit auch der Wettkampf nicht zu kurz kam. Hervorzuheben ist noch die durchweg entspannte Atmosphäre, die während der gesamten Aktion herrschte und die große Fairness und Rücksicht, mit der das Turnier trotz allen Ehrgeizes bestritten wurde. Sehr hilfreich war auch die Schlussbesprechung für unsere Nachwuchs-Kicker, bei der die Profis den Schülern wertvolle Tipps mit auf den Weg gegeben haben. Auf die Frage, ob es denn gefallen hätte, kam von 28 Schülern am Ende des Tages wie aus einem Munde nur ein einziges Wort heraus: „SUPER!“ Viele Informationen interessante Begegnungen: „Tag für Flüchtlinge“ am Gymnasium Kreuzau Wie viele Flüchtlinge leben eigentlich zurzeit in Kreuzau? Wie läuft ein Asylverfahren ab? Welche Rechte haben Flüchtlinge? Welche Erfahrungen haben Flüchtlinge in ihren Heimatländern und auf dem Weg nach Deutschland gemacht, wie geht es Ihnen jetzt bei uns? Wo wird dringend Hilfe und Unterstützung gebraucht? – Diese und ähnliche Fragen beschäftigten fast 200 Schülerinnen und Schüler zweier Jahrgänge der Oberstufe des Gymnasiums Kreuzau am Mittwoch, dem 18. November. An fünf Stationen, die zwischen 9 h und 12.30 von allen Schülerinnen und Schülern besucht wurden, gab es Informationen u. a. vom Sozialdezernenten der Gemeinde Kreuzau, Guido Steg, von Sozialarbeiterin Claudia Hoffmann, Mitarbeiterin des Zentrums für Sozialund Migrationsberatung der Evangelischen Gemeinde zu Düren, von Pfarrer Martin Gaevert und Cristina Lyon und weiteren Mitgliedern der örtlichen Initiative „Welcome in Kreuzau“. Zusammen mit diesen waren auch zahlreiche der in Kreuzau lebenden Flüchtlinge in die Schule gekommen und hatten sich bereit erklärt, in kleineren Gruppen mit den Schülerinnen und Schülern zu sprechen, von ihren Erfahrungen zu erzählen und Fragen der Jugendlichen zu beantworten. Schülersprecherin Julia Prinz und andere Mitglieder der Schülervertretung stellten schließlich an einer weiteren Station die unterschiedlichsten Möglichkeiten des eigenen Engagements vor. Charly’s Werkstatt Kfz-Meisterbetrieb · Wartung von Klimaanlagen 52372 Kreuzau · Vor dem Bruch 4–6 Telefon (0 24 22) 90 11 50 · Telefax (0 24 22) 90 13 50 ● ASU- und AU-Service ● Kfz-Reparaturen ● Reifendienst ● Karosserie-Instandsetzung ● TÜV-Vorbereitungen ● TÜV-Abnahme ● TÜV-Eintragung (tägl. außer dienstags) (tägl. außer dienstags) Charly’s Rasenmäher-Center ● Verkauf und Reparatur von Rasenmähern Autorisierter ● Verleih von Vertikutiergeräten Fachhandelspartner ● Verkauf von Heckenscherren 22 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Karl-Heinz Krieger Immer schön cool bleiben! Unser Klimaanlagen-Service ist das ganze Jahr hindurch für Sie im Einsatz n: gszeite Öffnun –17.00 Uhr 0 .3 7 hr Mo.–Fr. 8.30–13.00 U Sa. pause Mittags 13.00 Uhr .15– 2 1 von Schulleiter Wolfgang Arnoldt hatte beim kurzen Eröffnungsplenum betont, die Schule wolle mit diesem Angebot einen Beitrag dazu leisten, dass Jugendliche sich ein durchdachtes und auf Wissen und Nachdenken statt auf Stimmungen gegründetes Urteil bilden könnten. Und die Schule wolle gemäß ihrem im Oktober beschlossenen Leitbild zum Schulprogramm „soziales Engagement in und außerhalb der Schule fördern.“ Die Jugendlichen gaben beim abschließenden Plenum durchweg positive Rückmeldungen zu dem Tag. Besonders beeindruckt zeigten sie sich von den Begegnungen und Gesprächen mit den Flüchtlingen selbst, „über die man sonst ja nur in der Zeitung liest“. Viele der Informationen seien für sie neu gewesen und hätten nachdenklich gemacht oder das Interesse geweckt, mehr zu erfahren. Julia Prinz bedankte sich bei ihren Mitschülern vor allem für die zahlreichen Eintragungen in die ausliegenden Listen: Da wurde vielfach Hilfe beim Deutsch-unterricht angeboten. Zahlreiche Schüler wollen zu Hause vorschlagen, dass ihre Familie sich an der Aktion „Dinner for two“ der WelcomeInitiative beteiligt und einmal zwei Flüchtlinge zum Abendessen einlädt. Andere werden nun der Initiative bei der Erstellung einer Homepage behilflich sein oder sind bereit, eine sportliche Begegnung mit den überwiegend jungen Flüchtlingen zu organisieren. Abschließend übergaben Schulleiter Arnoldt und NatruwissenschaftsKoordinator Dr. Wolfgang Emondts der Initiative noch eine Spende in Höhe von 620,- € aus den Einnahmen des Tages der Naturwissenschaften, den die Schule im September veranstaltet hatte. Die Jugendlichen, die Referenten und die beteiligten Lehrer waren sich einig, dass eine solche lohnende Veranstaltung demnächst für die Jahrgangsstufe 9 und den Abiturjahrgang eine zweite Auflage erfahren soll – und dass dies hoffentlich erst der Anfang für den weiteren Austausch, weitere Begegnungen und vielfältige Unterstützung sei. Sieger der kreisweiten MathematikOlympiade ausgezeichnet Die besten Mathematiker der Dürener Schulen versammelten sich am vergangenen Mittwoch, 25. November, im Mehrzweckraum des Gymnasiums Kreuzau, um Ihre Urkunden in Empfang zu nehmen. Christina Niestroj aus der Qualifikationsphase II der gastgebenden Schule hatte sich den ersten Platz ihrer Jahrgangsstufe errechnet. Niclas Keupgen aus der 5c des Gymnasiums Kreuzau kam auf den vierten Platz seiner Altersklasse. Ceren Yegit vom Stiftischen Gymnasium siegte in dieser Altersklasse mit 37 Punkten. Die ersten Plätze in den Jahrgangsstufen 6 und 7 sicherte sich das Gymnasium Zitadelle in Jülich: Lukas Engering aus der 6d und Clemens Schädel aus der 7a ließen alle Gleichaltrigen hinter sich. Bei den achten Klassen war es das Gymnasium Haus Overbach mit Jochen Grooß aus der 8c, die die Nase vorn hatte. Die gleiche Schule besucht auch Sascha Nievelstein. Er kam bei den neunten Klassen auf den ersten Platz. In der Konkurrenz der zehnten Klassen setzte sich Stefan Krischer vom Gymnasium am Wirteltor in Düren mit 34,5 Punkten und einem deutlichen Vorsprung durch. Dank und Unterstützung: Naturwissenschafts-Koordinator Dr. Emondts (2. v. r.) übergibt eine Spende aus dem Erlös des Tags der Naturwissenschaften vom 19.9. an die Initiative „Welcome“ (ganz rechts Pfarrer Gaevert, 3. v. r. Cristina Lyon, neben ihr drei der jungen Flüchtlinge). Das Gymnasium Kreuzau informiert „Mathe Preisverleihung Kreuzau“: Die Preisträger der MathematikOlympiade im Kreis Düren 2015 mit Roswitha Steffen, die den Wettbewerb mitorganisiert und die Ehrung moderierte. An alle Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse der Grundschule: Das Gymnasium Kreuzau führt am Samstag, dem 23. Januar 2016, in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr die zweite Informationsveranstaltung für Grundschülerinnen und Grundschüler, die derzeit die 4. Klasse besuchen, sowie deren Eltern durch. Der Schulleiter, Herr Arnoldt, und das Schulleitungsteam des Gymnasiums werden Rede und Antwort stehen. In der Kernzeit von 10:30 bis 11:30 Uhr werden Sie im Forum der Schule von der Schulleitung über das Gymnasium informiert. Ihre Kinder, die an diesem Tag auch herzlich willkommen sind, werden in dieser Zeit von Kolleginnen und Kollegen der Schule und älteren Schülerinnen und Schülern bei einer Rallye durch die Schule betreut. Von 9:00 bis 10:30 Uhr und von 11:30 bis 12:00 Uhr ist eine Besichtigung der Schule möglich – je nach Wunsch in Begleitung älterer Schülerinnen und Schüler oder „auf eigene Faust“, Ihre Kinder können dabei in denen naturwissenschaftlichen Räumen selbst experimentieren, der Instrumentenklassse oder der Trommel-AG zuhören oder die Zirkus-AG bewundern. Es wird eine Cafeteria geben, wo auch die Möglichkeit zu individuellen Beratungsgesprächen und Gesprächen mit Eltern aus der Schulpflegschaft besteht. Für weitere Auskünfte steht das Schulleitungsteam über das Sekretariat gerne zur Verfügung (02422/94160). Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 23 BESTATTUNGSHAUS STEFAN SCHMITZ • Erd- und Feuerbestattungen • See- und Flussbestattungen • Anonyme Bestattungen • Erledigung aller Formalitäten • Bestattungsvorsorge • TAG UND NACHT ERREICHBAR www.bestattungen-stefan-schmitz.de Kreuzau-Untermaubach Tel.: (0 24 22) 90 30 65 Vettweiß Tel.: (0 24 24) 90 16 16 Pfarrgemeinden Frauenbibelabend im Januar Alle Frauen laden wir ein zu unserem nächsten Frauenbibelabend am Mittwoch, dem 6. Januar 2016 um 19.00 Uhr. Wir treffen uns im Kirchweg 1. Passend zum Fest der Hl. Drei Könige (Erscheinung des Herrn) werden wir uns mit der Überlieferung im Matthäusevangeliums beschäftigen und auch fragen, was uns diese Geschichte heute noch sagen kann. Wir freuen uns immer, wenn noch neue Frauen dazu kommen. Ideen, die cken! beeindru Druckerei & Agentur & Verlag Am Roßpfad 8 • 52399 Merzenich Tel. (0 24 21) 73912 • Fax (0 24 21) 73011 [email protected] • www.porschen-bergsch.de 24 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Vereinsmitteilungen Adventstreffen am Dorfbrunnen Am Sonntag, den 13.12. ab 16.00 Uhr bei einfallender Dunkelheit wird es wieder gemütlich am Dorfbrunnen in Üdingen. Schon zum 3. Mal lädt die Üdinger Kirmes 2000 e.V. Jung und Alt zum vorweihnachtlichen gemütlichen Beisammensein an den Pfarrer-Dörenkamp Platz ein. Es gibt Glühwein, Getränke, Gebäck und auch für den kleinen Hunger ist gesorgt. Die Teilnahme ist kostenlos. Über eine Spende freuen wir uns natürlich sehr. (Spendenschwein wird aufgestellt), damit wir wie in den vergangenen Jahren wieder soziales Engagement in Üdingen unterstützen können. Die Üdinger Kirmes 2000 e.V. heißt Sie herzlich willkommen. Auswertung Saison 2015 Sportabzeichen-Stützpunkt Kreuzau Die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens begann in diesem Jahr in Kreuzau am 12. Mai auf der Kurt-Hoesch Kampfbahn unter neuer Leitung. Nachdem Walter Adels nach mehr als 20 Jahren die Aufgaben an Jürgen Hüllen übergab, konnte dieser mit dem erfahrenen Prüferteam reibungslos in die Saison 2015 starten. Durch eine neue Homepage und die Umstellung auf eine Verwaltungssoftware konnte der Organisationsaufwand für das Prüferteam deutlich verringert werden. Auch in diesem Jahr wurde das Angebot zur Prüfung und zum Trainieren rege angenommen. Selbst bei der großen Hitze während der Termine im Sommer ließen es sich viele Sportler nicht nehmen motiviert zu trainieren. In diesem Jahr nahmen insgesamt 271 erwachsene und jugendliche Sportler an den Prüfungen zum Deutschen Sportabzeichen teil. Zu den 29 Terminen erschienen insgesamt: 1147 Teilnehmer. Davon waren 705 erwachsene und 442 jugendliche Sportler. Dies ergibt einen Durchschnitt von 39 Teilnehmern je Termin. Insgesamt waren 184 der 271 Sportler in diesem Jahr erfolgreich. Das sind genau 25 weniger als im Vorjahr. Diese Verringerung lässt sich jedoch auf die teilweise erschwerten Bedingungen zurückführen, da die Zahl der Teilnehmer gegenüber dem Vorjahr sogar um 21 Sportler gestiegen ist. Erstmalig nahmen auch Mitarbeiter der Sparkasse Düren, das Angebot zur Prüfung im Stützpunkt wahr. Wie in den Vorjahren nahmen auch wieder Mitarbeiter der Kreisverwaltung Düren und Schüler der Realschule Nideggen erfolgreich teil. Insgesamt wurden die Prüfungen zum Deutsche Sportabzeichen in den folgenden Stufen erreicht: 33 Abzeichen in der Stufe Bronze 41 in der Stufe Silber 100 in der Stufe Gold 10 Abzeichen werden mit Wiederholungszahl vergeben. Die jüngste erfolgreiche Sportlerin war Jule Steiner mit 6 Jahren. Der älteste Teilnehmer war Hans Küpper mit 87 Jahren. Beide erfüllten die Bedingungen für das Abzeichen in der Stufe Silber Bernd Schröder erwarb zum 56. Mal das Sportabzeichen, gefolgt von Ludwig Heß (47. Abnahme) und Heinz-Peter Glasmacher (42. Abnahme). Auch in diesem Jahr wurden wieder beeindruckende Ergebnisse in den einzelnen Disziplinen und allen Altersklassen erzielt. Mädchen Nele Steiner 30m Lauf 6,6, Sekunden Viktoria Marks 200m Schwimmen 5:04 Minuten Jungen Maximilian Schmitz 800m Lauf 3:08 Minuten Jonathan Boving 30m Lauf 5,4 Sekunden Frauen Yvonne Schmitz 3000m Lauf 13:05 Minuten Iveta Schmülgen 20km Radfahren 42:30 Minuten (28,2 km/h) Hanni Blumenthal 400m Schwimmen 10:35 Minuten Annika Steffens 100m Laufen 14:35 Sekunden Kerstin Münster Medizinballwurf 10,02 Meter Herren Michael Paulus 10Km Lauf 43:18 Minuten Kurt Baltus und Ralf Bergs 3000m Lauf 12:40 Minuten Michael Natterodt 20km Radfahren 33:42 Minuten (35,6 km/h) Lars Heck Medizinballwurf 16,33 Meter Ortwin Brusche Schleuderball 32,4 Meter Ausblick für 2016 Die Saison 2016 wird voraussichtlich am 10. Mai 2016 starten. Da die entsprechende Prüfberechtigung mittlerweile vorliegt, können im Jahr 2016 auch Menschen mit Behinderungen das Deutsche Sportabzeichen im Stützpunkt Kreuzau erwerben Die Prüfungen finden im Sinne der Inklusion zu den üblichen Terminen und Zeiten, gemeinsam mit den weiteren Teilnehmern statt. Für die Sprintdisziplin im Radfahren wird eine eigene Lichtschranken-Zeitmessanlage eingesetzt. Diese wurde aus privaten Mitteln beschafft und wird eine genaue und professionelle Zeitnahme gewährleisten. Weitere Informationen zu den Terminen werden frühzeitig auf der Homepage www.sportabzeichen-kreuzau.de zu finden sein. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 25 repariert und gestrichen und ein Baum umgepflanzt. Wie immer wurden die fleißigen Männer, Frauen und Kinder während ihrer Arbeit vom STIG-Nachwuchs mit Getränken und Gebäck versorgt, um alle bis zum Mittagessen bei Kräften zu halten. Das mittlerweile traditionelle Mittagessen bereiteten Alice Laufenberg und Silvia Breuer liebevoll vor. Dabei wurden Sie von unserer Ortsvorsteherin Elfriede Ackers unterstützt. So konnten die fleißigen Geister von Stockheim pünktlich um 14 Uhr ihre leuchtend gelben Westen ablegen, um nach getaner Arbeit gemeinsam ein leckeres Essen zu genießen und in geselliger Runde den erfolgreichen Vormittag ausklingen zu lassen. Vielen Dank an dieser Stelle für all die Menschen, die sich immer wieder mal ein paar Stunden Zeit nehmen und sich für unseren Ort Stockheim einbringen. Gute Geister in gelben Warnwesten an „Halloween“ in Stockheim gesichtet In Stockheim konnte man am 31.10. morgens um kurz vor 9 Uhr viele Bewohner beobachten, die in leuchtende Westen gekleidet Richtung Kriegerdenkmal strömten. Der Anlass war allerdings keine verfrühte Halloween-Party, sondern der 7. STOCKHEIMER Herbst-Aktionstag, zu dem der Vorstand der Stockheimer Interessengemeinschaft (STIG) aufgerufen hatte. Am Treffpunkt an der „Alten Kirche“, erwartete die fleißigen Helfer diesmal eine kleine Überraschung. Neben Jürgen Laufenberg begrüßte der Kreuzauer Bürgermeister Ingo Eßer die eintreffenden Helfer zum Beginn des Aktionstages. Er nutzte die Gelegenheit, um den Stockheimern für ihr ehrenamtliches Engagement seinen DANK auszudrücken. Nach diesem freundlichen Einstieg startete die fast 40-köpfige Truppe gegen 9:20 Uhr - motiviert und in gut vorbereitete Arbeitsgruppen aufgeteilt - zu ihren Baustellen. Neben den üblichen Aufräum- und Unkrautbeseitigungsarbeiten an den Hauptverkehrsstraßen und Fußwegen im Dorf, standen insgesamt acht wichtige Baustellen auf dem Arbeitsplan der Helfer. So wurde z. B. der Kreisverkehr am Neubaugebiet Marieneiche winterfest gemacht, sowie der Kreuzungsbereich an der B56 gesäubert und ein neuer Pflanzhügel angelegt. Am Spielplatz Kreuzauer Straße kümmerte sich eine Bautruppe um die Trockenlegung und Ausbesserung des Randstreifens. Außerdem wurden diverse Sitzgelegenheiten rund um Stockheim 26 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde „Ne joode Jeck, am riahte Fleck“! Sessionsauftakt beim „Ahle Schlupp“ in Kreuzau mit Inthronisation des Prinzen Frank I. (Dreßen) „Heute wird es anders, heute wird es familiärer“, mit diesen Worten eröffnete der Präsident der KG „Ahle Schlupp“ die Inthronisationsfeier des Prinzen Frank I. für die neue Session 2015/16 mit Blick auf die zahlreichen Aktivitäten mit und um die Familie des Prinzen. Nachdem Peter Kaptain sich beim Vorjahres-Prinzen Klaus II. und dessen Adjutanten gebührend bedankt hatte, musste dieser nach 371 Tagen die Insignien der närrischen Herrschaft wieder abgeben. Danach begrüßte das Publikum beim Einmarsch einen gut gestimmten Prinzen Frank I. mit seinen Adjus Bernd Dohmen, Reiner Leisten, Peter Sistenich und Helmut Knobloch. Bereits jetzt konnten sich die Besucher über die vom Kanevalsbazillus befallene Familie und Freunde des Prinzen einen Überblick verschaffen. Hannah und Emma, die Enkelkinder von Frank I., führten den närrischen Einzug als Funkenmariechen an. Die beiden Töchter Mara und Jule stellten ihr tänzerisches und schauspielerisches Talent während der Feier unter Beweis. Ebenfalls die Gruppe „Family“, bestehend aus Familie, Freunden und Adjus, haben mit ihren Auftritten und Tanzeinlagen einige Anekdoten und geheimen Wünsche des Prinzen offenbart. Spätestens jetzt wussten alle Besucher, he es „Ne joode Jeck, am riahte Fleck“! Auf die Prinzengarde der Gesellschaft, bestehend aus 25 aktiven Tänzerinnen und Tänzer, ist der Präsident in dieser Session besonders stolz und bedankte sich bei den Sponsoren für die großzügige Unterstützung bei der Anschaffung der neuen Kostüme. Dafür bedankten sich die Mädels der Garde mit einer ansprechenden Tanzdarbietung. Die „Schermedröht“ forderten bei ihrem Auftritt den überraschten Prinzen zum Mittanzen auf. Schon nach wenigen Takten hatte Frank I. den richtigen Schritt gefunden und stellte damit unter Beweis, dass er der geeignete Trainer dieser Truppe ist. Solisten, wie Ulrike Müller, Menn Kempen (Gesang) und Anne Nolden (Tanz) begeisterten das Publikum mit ihren Beiträgen genauso wie die Ex-Prinzen, das TC „Edelweiss“, der „Funkenknubbel“ und die Gesangsgruppe „Stäänschluppe“. Nachdem die Ortsvereine und die befreundeten Gesellschaften dem Prinzen gratuliert hatten, sorgte die Band „Raderdoll“ mit Kölsche Leeder für die nötige Stimmung zum Übergang in die „After-ShowParty“ im kleinen Saal der Festhalle, wo dann bis in den frühen Morgen weiter gefeiert wurde. Die Aktiven der Karnevalsgesellschaft freuen sich schon jetzt auf den 16. Januar 2016, wo dann der Sitzungskarneval mit der 1. Jruuße Schluppe-Sitzung startet. „Oh, wie es dat schön,“ singt hier der Kreuzauer Prinz Frank I., nachdem er vom Schluppe Präsidenten Peter Kaptain mit den Insignien der Narrenherrschaft ausgestattet wurde. Text und Foto: Manni Schall Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 27 Detlef Hüttl Maler- und Lackierermeister gepr. Restaurator Energieberater für das Maler- und Lackiererhandwerk • • • • Tapezierarbeiten Fußbodenverlegung Fassadenbeschichtung Vollwärmeschutz • Denkmalpflege Lohberg 5 • 52372 Kreuzau Telefon (02422) 5047716 • Fax (02422) 502251 Mobil 0160/94836680 [email protected] • www.huettl-maler.de 28 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde egen Fliesen l . r .. und meh Jahre 0 3 r e b Ü hrung a f r e s f u Ber Fliesenfachbetrieb Wir übernehmen sämtliche Arbeiten die bei der Altbausanierung und im Neubau anfallen. Das bedeutet, Sie benötigen in der Planungs- und Ausführungszeit nur einen Ansprechpartner. Wir beauftragen qualifizierte Fachfirmen oder arbeiten mit Handwerker Ihres Vertrauens zusammen. Sie können selbstverständlich Eigenleistungen erbringen und wir führen nur Teilleistungen aus. Leistungsumfang: • Balkonsanierung incl. • Durchführung von Renovierungs- und Dachdeckerarbeiten Terminarbeiten auch in der Nacht, • Fliesenarbeiten aller Art • Trockenbauarbeiten sowie an Sonn- und Feiertagen • Natursteinarbeiten • Mauer-, Putz- und Estricharbeiten • Aus- und Einräumen von Wohnungen • Reparaturservice • Elektro- und Installationsarbeiten im Zuge von Renovierungsarbeiten • Versiegelungsarbeiten • Handwerkervermittlungs-Service • Endreinigung Wir garantieren Ihnen eine optimale Leistungsausführung bei fairen Preisen und würden uns freuen auch für Sie tätig werden zu dürfen. Hauptstraße 166 · 52372 Kreuzau · Tel. 0 24 22 / 47 33 · Fax 0 24 22 / 90 33 05 · Mobil 0172 / 2 63 85 76 Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 29 „Vorfahrt Kinderschutz“ Wird bei Columbia Drove gelebt! Am 18. November fand im Bürgerhaus Kreuzau ein Seminar zum Thema „Schweigen schützt die Falschen“ statt, welches vom Präventionsnetzwerk für Kinder- und Jugendschutz in Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund veranstaltet wurde. Im Seminar wurden z. B. folgende Fragen diskutiert: - Ist sexualisierte Gewalt ein Thema im Sport?! - Wie erkenne ich sexualisierte Gewalt? - Wie können wir vorbeugen – Prävention? - Was ist zu tun im Falle eines Falles – Intervention? An diesem Seminar nahmen einige Betreuer und Vorstandsmitglieder der Columbia teil. Die gewonnenen Kenntnisse rund um sexuellen Missbrauch in Sportvereinen und entsprechende Prävention werden von den Teilnehmern im Verein weiter kommuniziert um einen offenen Umgang mit dem Thema Kinderschutz im Verein zu gewährleisten. Bereits im letzten Jahr hat die Columbia aus Drove in Verbindung mit der Initiative „Vorfahrt Kinderschutz“ des offenen Präventionsnetzwerkes für Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt auf Grundlage des aktuellen Bundeskinderschutzgesetztes eine „Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ mit dem Jugendamt des Kreises Düren abgeschlossen. Eine Maßnahme in diesem Zusammenhang war, dass alle für die Columbia Drove tätigen Trainer und Betreuer ihr „Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis“ vorgelegt haben, um nachzuweisen das keinerlei Vorstrafen in Bezug auf Kindesmisshandlung vorliegen. Weitere Schritte in diese Richtung sind bereits in Planung, hierzu gehören z.B. Erstellung eines Präventionskonzeptes sowie eine Teilnahme an Veranstaltungen auch für Kinder und Eltern. Wir hoffen durch den offenen Umgang mit dem Thema Kinderschutz den Eltern ein noch besseres Gefühl zu geben, wenn sie ihre Kinder in die Hände der Betreuer und Trainer geben, um in unserem Verein Sport zu treiben. Dies gilt natürlich nicht nur für die Fußballjugend sondern auch für unsere Angebote für Kinder und Jugendliche in der Tennis- und Freizeitabteilung (z. B. Badminton). Sollten Sie oder ihr Kind Interesse haben in unserem Verein Sport zu treiben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns über unsere Internetseite www.columbia-drove.de auf. 30 KREUZAU Amtsblatt für die Gemeinde Wenn die Dunkelheit traurig macht In der dunklen Jahreszeit haben viele Menschen Heißhunger auf Süßes. Außerdem sind sie häufiger niedergeschlagen, energielos und wollen mehr schlafen als im Frühjahr oder Sommer. Wenn das Stimmungstief den Alltag beeinträchtigt, mehrere Winter hintereinander auftritt und regelmäßig im Frühjahr verschwindet, spricht man von einer Winterdepression oder saisonal abhängigen Depression. Charakteristisch ist dabei also der wiederkehrende Rhythmus, bei dem die Ihre Apotheker Beschwerden meist im Oktober oder Novem- Annette und Gerd Cremer ber einsetzen. In schweren Fällen nimmt die Arbeitsfähigkeit so stark ab, dass ein geregelter Arbeitstag nicht mehr möglich ist. Aber auch eine "klassische", nicht saisonal bedingte Depression kann im Winter beginnen. Sie zeigt allerdings zum Teil andere Symptome: eher Appetitlosigkeit und Gewichtsabnahme als Esslust, eher Schlafstörungen als eine erhöhte Schlafdauer. Saisonal abhängige Depressionen entstehen wahrscheinlich durch ein Ungleichgewicht der Botenstoffe im Gehirn, das wiederum durch einen Mangel an Sonnenlicht in den Wintermonaten zustande kommt. Der Lichtmangel kann den Schlaf-Wach-Rhythmus stören und dadurch zur Entwicklung der depressiven Symptome beitragen. Dabei scheint das schlafregulierende Hormon Melatonin eine Rolle zu spielen. Dieses Hormon, das auch die Stimmung beeinflusst, wird besonders bei Dunkelheit ausgeschüttet. Werden die Tage kürzer und dunkler, bildet der Körper mehr Melatonin. Gleichzeitig reduziert er die Ausschüttung des Botenstoffs Serotonin, der die Stimmung positiv beeinflusst. Viele Menschen halten sich vor allem im Winter zu wenig im Freien auf, um ausreichend Licht zu "tanken", das für eine ausgeglichene Stimmungslage erforderlich ist. Und die regelmäßige körperliche Aktivität hat eine zusätzliche Angst lösende und entspannende Wirkung. Ein Spaziergang bei Tageslicht kann daher helfen, die Stimmung aufzuhellen. Selbst an grauen Tagen ist das natürliche Licht deutlich heller als künstliches. Wer trotzdem depressive Symptome hat, kann versuchen, diese mit milden natürlichen oder homöopathischen Mitteln zu reduzieren. Ihr Apotheker berät sie gern. Amtsblatt für die Gemeinde KREUZAU 31
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