JG Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Vorübergehenden Personalbedarf decken durch: • Arbeitnehmerüberlassung • Werkverträge • Dienstverträge © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Arbeitnehmerüberlassung geschuldet: Tätigkeit des Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb Verleiher Leiharbeiter © Die Arbeitgeberkanzlei. Weisungen möglich Entleiher Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Werkvertrag geschuldet: Herstellung eines Werks / Herbeiführung eines Erfolgs Werkunternehmer Besteller Arbeitnehmer © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Dienstvertrag geschuldet: Erbringen einer Dienstleistung Dienstnehmer Auftraggeber Arbeitnehmer © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Zentraler Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und anderen Verträgen • Bei Arbeitnehmerüberlassung ist der Arbeitnehmer in den Betrieb des Entleiher eingegliedert • Der Arbeitgeber des Entleiherbetriebes ist gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Achtung! • Wenn Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, ist zu klären, ob das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gilt • Probleme: Erlaubnis + „EQUAL PAY“ © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Nach § 1 AÜG kommt das Gesetz zur Anwendung bei • • • • vorübergehender Überlassung von Arbeitnehmern im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit (ohne dass eine Ausnahme vorliegt) © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit • Früher: Abstellen auf gewerbliche Tätigkeit – das bedeutete: AÜG fand auf gemeinnützige Gesellschaften keine Anwendung © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit • Heute: Abstellen auf wirtschaftliche Tätigkeit – das bedeutet: „Rechnung schreiben“ reicht, auch gemeinnützige Gesellschaften können Erlaubnispflichtig sein © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Vorübergehende Überlassung • Verleih darf nicht von vorneherein auf Dauer angelegt sein • Gleichlauf von Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Leiharbeitsvertrag ist zu vermeiden © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Arbeitnehmer – juristische Definition: • Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Keine Arbeitnehmer sind: • Beamte, Soldaten, Richter weil ein öffentlich rechtliches Treueverhältnis besteht • Selbständige • Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG In der Regel keine Arbeitnehmer sind: • Vereinsmitglieder, Genossen • Mitglieder von Orden und Schwesternschaften • Behinderte in Werkstätten © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Argument: • Es wird eine Tätigkeit aufgrund mitgliedschaftlicher Verpflichtung erbracht © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Wie ist es bei Behinderten in Werkstätten? • §§ 36, 138 SGB IX: Teilnehmende in Werkstätten sind arbeitnehmerähnlich und keine Arbeitnehmer wenn die Betreuung und Förderung prägend sind © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG ABER • Wenn der behinderte Mensch die Fähigkeit zur Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erlangt hat besteht Arbeitnehmerstellung sowohl in Werkstätten als auch bei externen Arbeitsplätzen © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Ausnahmen vom AÜG • Kollegenhilfe • Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft • Verleih zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen • Im Konzern In der Regel besteht Anzeigepflicht ggü. BAfA © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Gestaltungsspielräume • Werklohnverträge oder Dienstleistungsverträge • Bildung von Arbeitsgemeinschaften © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected] JG Nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume! © Die Arbeitgeberkanzlei. Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
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