Vorübergehenden Personalbedarf decken

JG
Vorübergehenden Personalbedarf
decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Vorübergehenden Personalbedarf decken durch:
• Arbeitnehmerüberlassung
• Werkverträge
• Dienstverträge
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Arbeitnehmerüberlassung
geschuldet: Tätigkeit des Leiharbeitnehmers
im Entleiherbetrieb
Verleiher
Leiharbeiter
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Weisungen möglich
Entleiher
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Werkvertrag
geschuldet: Herstellung eines Werks /
Herbeiführung eines Erfolgs
Werkunternehmer
Besteller
Arbeitnehmer
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Dienstvertrag
geschuldet: Erbringen einer Dienstleistung
Dienstnehmer
Auftraggeber
Arbeitnehmer
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Zentraler Unterschied zwischen
Arbeitnehmerüberlassung und anderen
Verträgen
• Bei Arbeitnehmerüberlassung ist der Arbeitnehmer in den Betrieb
des Entleiher eingegliedert
• Der Arbeitgeber des Entleiherbetriebes ist gegenüber dem
Arbeitnehmer weisungsbefugt
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Achtung!
• Wenn Arbeitnehmerüberlassung vorliegt,
ist zu klären, ob das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gilt
• Probleme: Erlaubnis + „EQUAL PAY“
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Nach § 1 AÜG kommt das Gesetz zur
Anwendung bei
•
•
•
•
vorübergehender Überlassung
von Arbeitnehmern
im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit
(ohne dass eine Ausnahme vorliegt)
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Im Rahmen der wirtschaftlichen
Tätigkeit
• Früher: Abstellen auf gewerbliche Tätigkeit
– das bedeutete: AÜG fand auf
gemeinnützige Gesellschaften keine
Anwendung
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Im Rahmen der wirtschaftlichen
Tätigkeit
• Heute: Abstellen auf wirtschaftliche
Tätigkeit – das bedeutet: „Rechnung
schreiben“ reicht, auch gemeinnützige
Gesellschaften können Erlaubnispflichtig
sein
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Vorübergehende Überlassung
• Verleih darf nicht von vorneherein auf
Dauer angelegt sein
• Gleichlauf von
Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und
Leiharbeitsvertrag ist zu vermeiden
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Arbeitnehmer – juristische Definition:
• Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines
privatrechtlichen Vertrages im Dienste
eines anderen zur Leistung
weisungsgebundener fremdbestimmter
Arbeit in persönlicher Abhängigkeit
verpflichtet ist
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Keine Arbeitnehmer sind:
• Beamte, Soldaten, Richter weil ein
öffentlich rechtliches Treueverhältnis
besteht
• Selbständige
• Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
In der Regel keine Arbeitnehmer sind:
• Vereinsmitglieder, Genossen
• Mitglieder von Orden und
Schwesternschaften
• Behinderte in Werkstätten
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Argument:
• Es wird eine Tätigkeit aufgrund
mitgliedschaftlicher Verpflichtung erbracht
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Wie ist es bei Behinderten in
Werkstätten?
• §§ 36, 138 SGB IX: Teilnehmende in
Werkstätten sind arbeitnehmerähnlich und
keine Arbeitnehmer wenn die Betreuung
und Förderung prägend sind
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
ABER
• Wenn der behinderte Mensch die
Fähigkeit zur Vermittlung auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt erlangt hat
besteht Arbeitnehmerstellung sowohl in
Werkstätten als auch bei externen
Arbeitsplätzen
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Ausnahmen vom AÜG
• Kollegenhilfe
• Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft
• Verleih zur Vermeidung von Kurzarbeit oder
Entlassungen
• Im Konzern
In der Regel besteht Anzeigepflicht ggü. BAfA
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Gestaltungsspielräume
• Werklohnverträge oder Dienstleistungsverträge
• Bildung von Arbeitsgemeinschaften
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]
JG
Nutzen Sie Ihre
Gestaltungsspielräume!
© Die Arbeitgeberkanzlei.
Rechtsanwältin Jacqueline Greinert Querallee 38, 34119 Kassel Tel.: 0561 6028580 [email protected]