280 KB - Marburger Bund

Jetzt in die
men!
Pötte koamm
pf in der KV!
Machen Sie D
EINLADUNG
Networking-Event
am 20. Februar 2016 in Berlin
Alle angestellten Ärzte in der ambulanten Versorgung, die mindestens halbtags tätig sind, sind automatisch Mitglied der regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Bei unserem Networking-Event erhalten Sie Informationen rund um dieses KV-System.
Wir geben Ihnen Einblick in die Funktionen der KVen und versorgen
Sie mit Informationen zu rechtlichen Fragen. Ein weiteres Highlight
stellt der Vortrag von Prof. Volkenandt dar, dem renommierten Trainer für ärztliche Rhetorik und Kommunikation.
Tauschen Sie sich anschließend bei einem gemütlichen Abendessen
mit anderen Interessierten aus, knüpfen Sie Kontakte und erfahren
Sie, wie Sie sich zukünftig stärker in den Gremien der KVen einbringen können.
Vorläufiges Programm (11 bis 19 Uhr)
Leere Töpfe machen den größten Lärm
Erfolgreich kommunizieren im ärztlichen Alltag (mit Prof. Volkenandt)
Nicht alles in einen Topf werfen
Ambulantes/stationäres Arbeiten und Erfahrungen mit den KVen
Die Nase in alle Töpfe stecken
Die Arbeit im MVZ als angestellter Arzt oder ärztlicher Leiter
Zu jedem Topf gibt es den passenden Deckel
Häufige Fragen in der rechtlichen Beratung und Kurzvorstellung des MB
Melden Sie sich jetzt an!
Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie dem anschließenden Get-Together beim
Abendessen ist kostenlos, Plätze jedoch begrenzt. Sichern Sie sich Ihren Platz
und melden Sie sich bis zum 20. Januar an unter:
www.mb-ambulant.de/anmeldung
oder nutzen Sie einfach den QR-Code
Das vollständige Programm
sowie weitere Hinweise zur
Veranstaltung finden Sie unter
mb-ambulant.de/anmeldung
Sollte es Ihnen nicht möglich
sein, zum Networking-Event
zu kommen, können Sie
sich dennoch gerne mit Ihrer
E-Mail-Adresse eintragen,
um weitere Informationen
rund um unsere Kampagne zu
erhalten.
Angestellt in der ambulanten Versorgung?
Sie gehören zu den mehr als 26.000 Ärztinnen und Ärzten, die
bundes­weit in Einzelpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und
Berufsausübungsgemeinschaften angestellt sind. Obwohl diese
Berufs­gruppe von Jahr zu Jahr größer wird, finden ihre Interessen
oftmals kein Gehör. Das liegt unter anderem daran, dass bisher eine
spezifische Interessenvertretung fehlt.
(MVZ) und Praxen angestellten Ärzte das wichtigste Selbstverwaltungsorgan. Aber vertreten die KVen auch wirklich die Interessen
dieser Gruppe?
Traditionell sind die Gremien der KV und ihrer Dachorganisation
(KBV) mit niedergelassenen Vertragsärzten besetzt. Wenig überraschend werden daher in erster Linie die berufspolitischen Ziele dieser Klientel verfolgt. Der Marburger Bund meint, auch die Interessen
der ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzte müssen in der KV
vertreten werden!
Ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte werden automatisch
Mitglied ihrer regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
(KV). Diese gestaltet fast alle Regeln der vertragsärztlichen Versorgung und ist damit für die in Medizinischen Versorgungszentren
Wo sind Sie im KV-System?
Die einzelne KV hat eine Vielzahl von Aufgaben: Im Rahmen ihres
Sicherstellungsauftrages muss sie dafür sorgen, dass ausreichend
Ärzte für die ambulante Versorgung insgesamt, aber auch für den
vertragsärztlichen Notdienst zur Verfügung stehen und die erbrachten Leistungen qualitativ hochwertig sind. Ihren Mitgliedern gegenüber ist sie für die Verteilung des Gesamthonorars zuständig.
Grundlage dieser Verteilung ist eine komplizierte Systematik im
Abschluss
Gesamtvertrag
Kassenärztliche
Vereinigung (KV)
Leistungsabrechnung
Honorar für
abgerechnete
Leistungen
Praxis, BAG, MVZ
+
Angestellte Ärztin
& angestellter Arzt
Vierecksverhältnis zwischen Kassen, Vertragsärzten, KVen und Patienten (siehe Abbildung).
Was viele Ärztinnen und Ärzte nicht wissen: Auf viele Gestaltungsund Rechtsfragen, wie zum Beispiel zur Honorarverteilung und der
Vergütung von Leistungen kann über eigenes Engagement in Gremien der KV Einfluss genommen werden. Sie können den KVen also
„Dampf machen“ und Ihre Interessen vertreten.
Landesverband
der Kassenart
Gesamtvertrag ist verbindlich
für Mitglieds-Kassen
Gesamtvergütung
eventuell
Einzelverträge
Auskünfte,
Bescheinigungen
Behandlungspflicht nach SGB, Bundesmantelvertrag
Krankenkasse
Beitragszahlungen,
Anspruch auf
Behandlung
gem. SGB V
Krankenversichertenkarte
Versicherter
(Patient)
Was hat der Marburger Bund damit zu tun?
Der Marburger Bund vertritt die Interessen aller angestellten und
beamteten Ärztinnen und Ärzte. Er ist Europas größter Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige
Ärzte­gewerkschaft. Wir engagieren uns für gute Arbeitsbedingungen, eine angemessene Bezahlung, eine qualitätsorientierte Ausund Weiterbildung und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Mit großem Erfolg, denn mittlerweile vertreten wir mehr als
117.000 Mitglieder.
Der Marburger Bund hat die angestellten Ärztinnen und Ärzte im
ambulanten Bereich fest im Blick. Mit seiner individuellen arbeitsrechtlichen Beratung und seinen Musterarbeitsverträgen bietet er
konkrete Leistungen und regionalen Service, der speziell auf diese
Berufsgruppe zugeschnitten ist.
Marburger Bund Bundesverband | Tel:. 030/746 846-17/-51 | [email protected]