Freitag, 12. Februar 2016 Rübenfax 2/2016 Sie benötigen

Arbeitsgemeinschaft zur
Förderung des
Zuckerrübenanbaues
Abruffax: 09401/93 04 57
Freitag, 12. Februar 2016
VERBAND BAYERISCHER
ZUCKERRÜBENANBAUER E.V.
Infotel: 09401/93 04 51
Ring südbayerischer
Zuckerrübenanbauer e.V.
www.bayernruebe.de
Rübenfax
2/2016
Witterung
In den nächsten Tagen schwanken die Temperaturen um den Gefrierpunkt. Auch Schneefall
könnte wieder möglich sein.
Hecken und Bäume ausschneiden
Die angekündigten Nachtfröste sollten die Befahrbarkeit der Schläge wieder ermöglichen. Nutzen Sie dies, um Hecken und Bäume neben Ihren heurigen Rübenschlägen auf den Stock zu
setzen oder zuzuschneiden. Diese Maßnahme ist nach Bundesnaturschutzgesetz nur noch bis
29. Februar erlaubt. Ab 1. März ist nur ein schonend durchgeführter Form- und Pflegeschnitt
zulässig. Hecken und Bäume dürfen allerdings auch jetzt nicht gänzlich beseitigt werden. Kontrollieren Sie auch die Feldwege, auf denen im Herbst Ladegeräte und LKWs zu Ihren Mieten
fahren sollen.
Keimprobe bei überlagertem Saatgut
Im vergangenen Jahr kam es zu Ausfällen bei überlagertem Saatgut. Einige Bestände mussten
umgebrochen und nachgesät werden.
Das Saatgut sollte kühl, vor allem aber bei niedriger Luftfeuchte gelagert werden. Durch die
Aktivierung des Saatgutes gilt dies insbesondere. Führen Sie eine Keimprobe mit dem 2015er
Saatgut durch, um die Keimfähigkeit zu ermitteln und nicht erst nach der Aussaat böse Überraschungen zu erleben. So machen Sie es richtig:
Sie benötigen dazu eine leere Plastikdose, ausgelegt mit leicht angefeuchtetem Küchenkrepp
(2-3 Lagen). 50 Pillen auf das Küchenkrepp verteilen und mit einem trockenem Küchenkrepp abdecken. Die Plastikdose verschließen und bei Raumtemperatur ohne direkte Sonneneinstrahlung aufstellen. Die Keimfähigkeit kann nach ca.10 Tagen ausgezählt werden.
Wenn etwa 80 bis 90 % der Pillen keimten, ist das Ergebnis der Keimfähigkeitsprüfung zufrieden stellend und die Aussaat möglich. (Quelle: BISZ)
Wenn Sie eine weitere Dose bei niedrigerer Raumtemperatur aufstellen, dauert die Keimung
zwar länger, es ist allerdings auch eine bessere Aussage bezüglich der Triebkraft möglich.
EUF-Untersuchungen anmelden
Haben Sie im Portal alles erledigt? Saatgut bestellt, Rübenliefervertrag abgeschlossen? Dann
steht als nächstes die Anmeldung der EUF-Untersuchungen an. Gehen sie dazu auf den Link
BGD > Feldfrüchte. Hier können Sie neue Schläge und damit neue Untersuchungen anlegen.
Nicht-Portalnutzer sollten sich an Ihren SRS (Agent) wenden. Untersuchen Sie die Schläge, auf
denen 2017 Rüben angebaut werden sollen. Beachten Sie, dass Sie auch auf Schlägen ohne
Rüben in der Fruchtfolge eine Bodenuntersuchung brauchen, um bei Phosphat und Kali im optimalen Versorgungsbereich zu bleiben. Zudem ergibt sich aus der Düngeverordnung eine Untersuchungspflicht (alle 6 Jahre) für Phosphat.
Neben Rüben wird die EUF-Untersuchung auch für andere Kulturen immer beliebter. Fast ein
Drittel der südbayerischen Proben wurde für Mais, Kartoffel und Winterweizen gemacht.
Nur bei Bestätigung der "Datenweitergabe" können wir Ihnen den Zuschuss durch den Erzeugerring gewähren.
Die nächste Aktualisierung erfolgt voraussichtlich Ende Februar/Anfang März.