Repetitorium Kern Fall 3 Strafrecht Fall 3 Hauer, Bräuer und Stecher Hansi Hauer und Benno Bräuer sind seit Jahren verfeindet. Bräuer neidet Hauer seinen Kampfhund, den American Staffordshire „Golliath“ (Wert 750 Euro). Auch Hauer ist nicht gut auf Bräuer zu sprechen. Noch immer kann er es seinem ehemaligen Klassenkameraden nicht verzeihen, dass ihm Bräuer seine Jugendliebe Beate Bläser „weggeschnappt“ hat. Am Freitag, den 13.1. treffen beide in ihrer Siedlung vor dem Haus des Egon Eigen aufeinander. Nachdem sie die üblichen Beleidigungen ausgetauscht haben, entschließt sich Hauer spontan, Goliath auf Bräuer zu hetzen. Dieser weiß sich nicht anders zu helfen, als beherzt aus dem Zaun des Eigen eine Latte zu brechen und gegen Goliath vorzugehen. Noch bevor Goliath zubeißen kann, versetzt Bräuer dem Hund einen tödlichen Schlag. Goliath verstirbt, die Zaunlatte bricht entzwei. Hauer und Bräuer laufen sodann in getrennte Richtungen. Als Bräuer bei einer 1 km entfernten Bushaltestelle eintrifft, sieht er Hauer dort am Haltestellenschild lehnen. Da Hauer nunmehr infolge des Todes von Goliath „unbewaffnet“ ist, versetzt Bräuer, der die hälftige Zaunlatte noch bei sich trägt, dem Hauer aus Rache zwei erhebliche Schläge gegen das linke Knie. Weil aus der Latte ein rostiger Nagel heraussteht, erleidet Hauer erhebliche Verletzungen am linken Knie, die zwei langwierige stationäre Krankenhausaufenthalte nach sich ziehen und an deren Folgen Hauer noch immer leidet. Während der Zeit im Krankenhaus hat Hauer aus der Krankenhausbibliothek ein Buch über Spiegelstrafen gelesen. Er will sich daher an Bräuer rächen und diesem ähnliche, wenn möglich sogar schlimmere Verletzungen beibringen, wie er sie selbst erlitten hat. Als er erfährt, dass Bräuer inzwischen in eine andere Stadt gezogen ist, entschließt sich Hauer, seine Rachsucht am nichtehelichen Sohn des Bräuer, Siggi Stecher, auszuleben. Hauer denkt, dass es für die Spiegelstrafe genüge, ein „Sippenmitglied“ des Täters zu verletzen. Dazu will er Stecher einen Schrotschuss ins Knie versetzen. Hauer ist klar, dass Stecher ein standfester und gefährlicher Gegner sein würde. Gleichwohl erwirbt er eine Schrot-Doppelflinte mit abgesägten Läufen und lädt sie mit zwei Schrotpatronen. Die geladene Waffe und vier weitere Patronen hat er in seiner Tasche, als er Stecher - den er zuvor unter einem Vorwand in den Wald gelockt hatte - trifft. Hauer führt Stecher in Richtung Waldrand. Dabei befindet sich Stecher knapp rechts hinter Hauer. Hauer entschließt sich nun, zum Zwecke der Durchführung seines Tatplans dem Stecher zunächst einen unerwarteten Faustschlag ins Gesicht zu versetzen und ihn zu Fall zu bringen. Anschließend will er ihm mit der Schrotflinte den geplanten Schuss ins Knie verpassen. Hauer setzt daher mit geballter Faust zu einer blitzschnellen schlagartigen Drehung an. Um den gegen ihn gerichteten Angriff zu stoppen, versetzt Stecher Hauer mit einem mitgebrachten Totschläger einen wuchtigen schweren Schlag auf den Kopf, der Hauer in der Schädelmitte trifft und sofort eine stark blutende Wunde verursacht. Hauer wird durch den Schlag völlig überrascht, sinkt zu Boden und bleibt auf dem Rücken liegen. Unmittelbar danach sieht er Stecher erneut mit dem Totschläger ausholen mit den Worten „Du Schwein, Dich bring’ ich um“. Hauer verspürt Todesangst und zieht die Schrotflinte aus seiner Jacke, nimmt sie in beide Hände und drückt aus ca. 30 cm Entfernung ab, wobei er den Tod des Stechers billigend in Kauf nahm. Stecher wird in die Brust getroffen, bricht zusammen und verblutet noch am Tatort. Bearbeitervermerk: Wie haben sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht? Die §§ 185 ff. StGB (Beleidigungsdelikte) sind nicht zu prüfen. Ch. Langgartner 2
© Copyright 2024 ExpyDoc