An alle Jagdpächter und Jäger im Stadtkreis Heilbronn

Ordnungsamt
-Veterinärwesen und LebensmittelüberwachungBahnhofstr. 2
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An alle Jagdpächter und Jäger
im Stadtkreis Heilbronn
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Herr Dr. Pick
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07131 56-2395
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www.heilbronn.de
Oktober 2015
32.2/fr-39.91.22.00
KSP-/ASP- Monitoring
Informationen zur Seuchenlage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, ist die afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch. Eine möglichst frühe Feststellung des Auftretens der Schweinepest (ASP/KSP) kann nur durch ein effektives Monitoring im
gesamten Stadtkreisgebiet gewährleistet werden. Diesbezüglich haben wir die Jagdpächter bereits
im August 2014 darauf hingewiesen, dass alle Jäger verpflichtet sind, Blutproben von den im
Stadtkreis Heilbronn erlegten Wildschweinen zu entnehmen und zur Beprobung einzusenden.
Anhand der Vorjahresstrecke wird ermittelt, wie viele Blutproben im Zuständigkeitsbereich einer
Behörde im jeweiligen Kalenderjahr entnommen werden müssen. Demnach müssen im Stadtkreis
Heilbronn in diesem Jahr 47 Blutproben entnommen werden. Bisher liegen für den Stadtkreis jedoch erst 17 Blutproben vor.
Auffallend ist leider, dass sich an der Beprobung im Wesentlichen immer dieselben Jäger beteiligen.
Wenn alle Jäger bei jedem dritten im Stadtkreis Heilbronn erlegten Wildschwein eine Blutprobe
entnehmen und einsenden würden, wäre das Jahressoll erreicht.
Bankverbindung
Kreissparkasse Heilbronn (BLZ 620 500 00) Konto 859
IBAN DE51 6205 0000 0000 0008 59 BIC HEISDE66XXX
Sprechzeiten Mo-Fr
Do
08:30-12:00 Uhr
14:00-18:00 Uhr
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Die nötigen Probesets inklusive der vorfrankierten Kuverts zum Einsenden der Proben an das Untersuchungsamt werden Ihnen von uns zur Verfügung gestellt, damit der Aufwand für Sie so gering
wie möglich gehalten wird. Die Probensets können Sie gerne telefonisch anfordern.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach der Schweinepestverordnung dazu verpflichtet sind,
sich am Monitoring zu beteiligen.
Sofern sich an dieser bisher weit unterdurchschnittlichen Beteiligung am Monitoring bis zum Ende
des Jahres nichts ändert, sind wir gezwungen – wie bereits in anderen Stadt-/Landkreisen erfolgt –
diesbezüglich eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Dadurch würden alle Jäger im Stadtkreis Heilbronn dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Proben für das Monitoring einzusenden. Verstöße gegen diese Vorgaben könnten dann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass mittlerweile eine Prämierung von 25,50 Euro für das Einsenden von Falltieren (inkl. Unfallwild) bzw. dessen Beprobung mittels Bluttupfer vorgesehen ist.
Das Einsenden der Tupfer ist aus seuchenhygienischen Gründen zu bevorzugen. Die prämierungsfähigen Tiere sind landesweit auf maximal 500 Tiere gedeckelt und an den Nachweis der Untersuchungsfähigkeit geknüpft. Untersuchungsanträge mit dem entsprechenden Prämierungsvermerk
bzw. Tupfer stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung. Hierzu reicht eine kurze Anfrage Ihrerseits
telefonisch oder per Email.
In der Anlage haben wir Ihnen Informationen über die aktuelle Tierseuchenlage bzgl. der Afrikanischen Schweinepest und der Maul- und Klauenseuche, insbesondere auch im Hinblick auf den
(Jagd-) Tourismus, zusammengestellt.
Interessante weiterführende Informationen zu den verschiedenen Tierseuchen sind auch auf den
Internetseiten der folgenden Institutionen zu erhalten:
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Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO)
World Health Organization (WHO)
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
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Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Dr. Pick
Anlage:
Aktuelle Informationen zu Tierseuchen
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Aktuelle Informationen zu Tierseuchen
Afrikanische Schweinepest (ASP):
Die Afrikanische Schweinepest ist eine fieberhafte, hoch ansteckende Allgemeinerkrankung der
Schweine (Haus- und Wildschweine) mit seuchenhaftem Verlauf, hoher Krankheitshäufigkeit und
hoher Sterblichkeit. Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder
Wurst von infizierten Tieren übertragen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig
bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z.B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung und Fahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb sollten sich Reisende, auch Jagdreisende, besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.
Im ersten Halbjahr 2015 wurden vermehrt Fälle von ASP in Estland und an den Grenzen von Lettland, Litauen und Polen zu Weißrussland gemeldet. Die betroffenen Gebiete haben sich vergrößert.
Auch aus der Ukraine wurden neue Ausbrüche in der Wildschweinpopulation gemeldet.
In Russland treten regelmäßig ASP-Fälle in Hausschweinbeständen und in der Wildpopulation auf.
Es ist zu befürchten, dass die Seuche auch Deutschland erreichen wird. Bisher ist die ASP noch nie
in Deutschland aufgetreten. Da insbesondere die baltischen Staaten jagdtouristisch attraktive Reiseländer sind, stellen Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte im Ereignisfall ein erhebliches Risiko
dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände.
Maul- und Klauenseuche (MKS):
Die Maul- und Klauenseuche, eine fieberhafte Allgemeinerkrankung der Klauentiere ((Wild-)
Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Rehe, Rot- und Damwild, Büffel usw.), ist in großen Teilen Afrikas, Asiens (Türkei!) und Südamerikas verbreitet. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die
Tierseuche jederzeit wieder in MKS-freie Länder (wie z.B. Deutschland) verschleppt werden kann.
Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf den (Jagd-) Tourismus bspw. in Afrika zu berücksichtigen. Der Erreger der MKS ist sehr widerstandsfähig – indirekte Ansteckungen über Speiseabfälle,
aber auch über Geräte und Fahrzeuge sind möglich. Namibia meldete erst kürzlich Ausbrüche der
MKS im Norden des Landes. Betroffen sind Regionen, die bisher als MKS-frei anerkannt waren.
Durch Tourismus und deutschstämmige Farmer sind viele Kontakte zwischen Namibia und Deutschland gegeben.
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MKS- Fälle im 1. Halbjahr 2015
MKS- Fälle im 2. Halbjahr 2015