ACE Kautionsversicherung Finanzielle Unabhängigkeit für Ihr Unternehmen Zunehmend werden heute Aufträge nur noch mit Vereinbarung von Sicherheitsleistungen vergeben. Der daraus resultierende Avalbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Kreditrahmens und damit zu unnötiger Einschränkung bei Finanzierungen und Investitionen. Eine Kautionsversicherung hilft Ihnen diesen wichtigen Handlungsspielraum zu erhalten: Mit Hilfe der ACE Kautionsversicherung können Sie die geforderten Sicherheiten erfüllen und Ihre Kreditlinie bei der Bank entlasten. Welche Avale zeichnen wir? • Bürgschaften oder Garantien im Rahmen von vertraglich festgelegten Sicherheitsleistungen • Bürgschaften oder Garantien im Rahmen von gesetzlich (National oder Europäisch) festgelegten Sicherheitsleistungen (Pflichtkautionen) • Einzelavale • Avalrahmen Fokus • Schwerpunkt: Globale Konzerne und Exportunternehmen mit Umsatz über 250 Mio. Euro • Zeichnungskapazität bis zu 150 Mio. US-Dollar pro Kreditnehmereinheit • Zeichnungskriterium: Etablierte Unternehmen mit guter Bonität • Avalabschnitt ab 0,5 Mio. Euro Besonderheiten • Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt in Frankfurt • Beteiligung an Bankenkonsortium für syndizierte Avale • Bilaterale Unterbeteiligung bei der Hausbank möglich (Einzelavale oder Avalrahmen) • Auch größere Einzelavale, zum Beispiel bei Ausschreibungen im Ausland wo der Bürge oder Garant (Bank oder Kautions versicherer) ein Mindestrating von AA aufzeigen muss • ACE hat Kautionsteams in USA, Kanada, Mexico, Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Peru, Australien, UK, Frankreich und Italien – hier können wir Abzweiglinien, lokale Avallinien oder das Fronten von Einzeltransaktionen ermöglichen • Fronten von Einzeltransaktionen auch in anderen Länder möglich (zum Bsp.: Australien, Südafrika, EU-Länder) Gerne sind wir bereit uns neue Avalarten, die im Zusammenhang von Gesetzesänderungen oder aufgrund neuer Gesetze entstehen (sogenannte Pflichtkautionen), anzusehen. • Bürgschaften für Arbeitsgemeinschaften/Joint Venture Bonds Größere Bauaufträge werden häufig in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) ausgeführt – mit besonderen Risiken für die beteiligten Baufirmen. Hierzu gehört auch die interne Absicherung der Arge-Partner untereinander. • Zahlungsavale/Payment Bonds als Sicherheit für die Zahlung von Kaufpreiszahlungen oder Vertragszahlungen. • Rekultivierungsavale/Environmental Bonds (Bsp: Mülldeponie/Steinbruch) • Zollbürgschaften ggü. Hauptzollämter/Customs Bonds (Bsp: als Sicherheit für laufenden Zahlungsaufschub von Mineralösteuer) • Prozessbürgschaften/Court Bonds • WEEE Richtlinie/WEE Bonds (WEEE Directive 2002/96/EC) • Höchstbetrags- und Einzelbürgschaften gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE) für Lizenzkautionen bei der Beantragung von Einfuhr-/ Ausfuhrlizenzen und Vorausfestsetzungsbescheinigungen. Ausschreibungs-/Erfüllungskautionen beim Kauf von Agrarwaren. Produkte/Avalarten • Bietungsavale/Bid Bonds im Zusammenhang mit Ausschreibungen öffentlicher und privater Auftraggeber als Sicherheit dafür, dass Sie als Auftragnehmer den Vertrag nach Zuschlagserteilung schließen und die Vertragserfüllungs sicherheit beibringen. • Anzahlungsavale/Advance payment Bonds als Sicherheit für die Rückzahlung von Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen. • Lieferungs-/Leistungsavale/Supply Bonds zur Absicherung der als Auftragnehmer übernommenen Verpflichtungen zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen bis zum Zeitpunkt der Übernahme/Abnahme. • Vertragserfüllungsavale/Performance Bonds zur Absicherung der vereinbarten Leistungen mit oder ohne Mängelgewährleistungszeit. Sie dienen zur Ablösung von Abschlagszahlungseinbehalten und verschaffen dem Auftragnehmer somit Liquidität. • Notifizierungsbürgschaften im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006/Bonds in relation to Transfrontier Shipment of Waste within the European Union • Avalportfolioabsicherung im Rahmen von M&A Transaktionen Einer oder mehrere Avalkreditgeber vom übernommenen Unternehmen werden durch neue Banken und Kautionsversicherer abgelöst und wollen freigestellt werden. Kontakt ACE European Group Limited Direktion für Deutschland Lurgiallee 12 60439 Frankfurt am Main Tel: +49 69 75613 0 [email protected] acegroup.com/de • Mängelgewährleistungsavale/Maintenance Bonds als Sicherheit für während der Gewährleistungszeit (vier Jahre nach VOB/VOL bzw. fünf Jahre nach BGB) auftretende Mängel. Sie dienen zur Ablösung von Gewährleistungseinbehalten und verschaffen dem Auftragnehmer sofort Liquidität. Version 07/2015. Diese Information bietet einen ersten Überblick. Sie ersetzt nicht die persönliche Beratung. ACE European Group Limited, Direktion für Deutschland, eingetragen HRB Frankfurt 58029, Hauptbevollmächtigter: Andreas Wania. Hauptsitz der Gesellschaft: London, United Kingdom. ACE European Group Limited unterliegt der Zulassung und Regulierung der Prudential Regulation Authority, 20 Moorgate, London EC2R 6DA, UK, sowie in Deutschland zusätzlich den Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Ausübung der Geschäftstätigkeit, welche sich von den Regularien des Vereinigten Königreichs (UK) unterscheiden können.
© Copyright 2024 ExpyDoc