SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Stopper AR 600-61 CAS-Nummer: 112-34-5 203-961-6 603-096-00-8 EG-Nummer: EU-Indexnummer: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Allgemeine Verwendung: Zwischenprodukt für die Elektronikindustrie 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenbezeichnung: Straße/Postfach: PLZ, Ort: WWW: E-Mail: Telefon: Telefax: Allresist Gesellschaft für chemische Produkte zur Mikrostrukturierung mbH Am Biotop 14 15344 Strausberg Deutschland www.allresist.de [email protected] +49 (0)33 41-35 93-0 +49 (0)33 41-35 93-29 Auskunft gebender Bereich: Frau Feldt, Email: [email protected] 1.4 Notrufnummer Telefon: +49 (0)33 41-35 93-0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP) Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (CLP) Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H319 Verursacht schwere Augenreizung. 02.11.2015 1 von 10 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sicherheitshinweise: Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 02.11.2015 2 von 10 Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P264 P280 P305+P351+P338 P337+P313 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. 2.3 Sonstige Gefahren Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Chemische Charakterisierung: CAS-Nummer: EG-Nummer: EU-Indexnummer: RTECS-Nummer: C8 H18 O3 = CH3-(CH2)3-O-(CH2)2-O-(CH2]2-OH 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol Wassergehalt 20% 112-34-5 203-961-6 603-096-00-8 KJ9100000 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Nach Verschlucken: Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 02.11.2015 3 von 10 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Einatmen: Schleimhautreizung Nach Verschlucken: Systemische Wirkungen: ZNS-Störungen, Schwindel, Schädigung der Leber, Nieren. Nach Hautkontakt: Schwach reizend. Wirkt entfettend auf die Haut. Nach Augenkontakt: Reizend. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid. Bei größeren Bränden Wassersprühstrahl oder alkoholbeständiger Schaum. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brennbar. Mit Luft Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Zusätzliche Hinweise: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Ungeschützte Personen fernhalten. Geeignete Schutzkleidung tragen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 02.11.2015 4 von 10 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossen, trocken und kühl aufbewahren. Vor Hitze/Sonneneinstrahlung schützen. Vor Lichteinwirkung schützen. Zutritt von Luft/Sauerstoff verhindern (Peroxidbildung). Ungeeignetes Material: Aluminium, Kupfer, Leichtmetalle. Lagertemperatur 10 - 22 °C. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. 10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3 Lagerklasse: 7.3 Spezifische Endanwendungen Es liegen keine Informationen vor. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte: Art Grenzwert Deutschland: AGW Kurzzeit 100,5 mg/m³; 15 ppm Deutschland: AGW Langzeit Europa: IOELV: STEL Europa: IOELV: TWA 67 mg/m³; 10 ppm 101,2 mg/m³; 15 ppm 67,5 mg/m³; 10 ppm DNEL/DMEL: DNEL Langzeit, Arbeiter, inhalativ: 67,5 mg/m³ (systemisch/lokal) DNEL Kurzzeit, Arbeiter, inhalativ, lokal: 101,2 mg/m³ DNEL Kurzzeit, Arbeiter, dermal, systemisch: 20 mg/kg PNEC: PNEC Wasser (Süßwasser): 1 g/L PNEC Wasser (Meerwasser): 0,1 g/L PNEC Wasser (periodische Freisetzung): 3,9 g/L PNEC Sediment (Süßwasser): 4 mg/kg dw PNEC Sediment (Meerwasser): 0,4 mg/kg dw PNEC Boden: 0,4 mg/kg dwt PNEC Kläranlage: 200 mg/L PNEC Sekundärvergiftung (Lebensmittel): 56 mg/kg SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 02.11.2015 5 von 10 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen. Persönliche Schutzausrüstung Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz: Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen. Filter Typ A (= gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) gemäß EN 14387 benutzen. Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374. Handschuhmaterial: Butylkautschuk >= 0,5 mm oder Fluorkautschuk >= 0,4 mm. Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >= 480 min. Ungeeignetes Material: Leder, Naturkautschuk, Nitrilkautschuk, PVC. Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten. Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166. Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Schutz- und Hygienemaßnahmen: Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Geruchsschwelle: Form: flüssig Farbe: farblos schwach, fruchtig keine Daten verfügbar pH-Wert: bei 20 °C: ca. 7 Aussehen: Geruch: Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt/Flammbereich: Verdampfungsgeschwindigkeit: Entzündbarkeit: Explosionsgrenzen: Dampfdruck: Dampfdichte: Dichte: Wasserlöslichkeit: Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: Selbstentzündungstemperatur: Thermische Zersetzung: Viskosität, dynamisch: Viskosität, kinematisch: ca. -68 °C ca. 226 - 234 °C 78 °C (c.c.) keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar UEG (Untere Explosionsgrenze): 0,70 Vol-% OEG (Obere Explosionsgrenze): 24,60 Vol-% bei 20 °C: 0,027 hPa bei 100 °C: 8,4 hPa keine Daten verfügbar bei 20 °C: ca. 0,95 - 0,96 g/mL bei 20 °C: 100 % 0,56 - 0,91 log P(o/w) Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) <1). 210 - 228 °C keine Daten verfügbar bei 20 °C: 5,9 mPa*s bei 20 °C: 6,2 mm²/s SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: keine Daten verfügbar keine Daten verfügbar Explosive Eigenschaften: Brandfördernde Eigenschaften: 9.2 Sonstige Angaben Molare Masse: 162,2 g/mol Relative Dampfdichte bei 20 °C (Luft = 1): 5,59 Weitere Angaben: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Mit Luft Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. 10.2 Chemische Stabilität Hygroskopisch. Zutritt von Luft/Sauerstoff verhindern (Peroxidbildung). 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Heftige Reaktion mit starken Alkalien und Oxidationsmitteln. Reagiert mit Metallen: Bildung von Wasserstoff! 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Vor Hitze/Sonneneinstrahlung schützen. 10.5 Unverträgliche Materialien starke Oxidationsmittel, starke Säuren, Alkalien (Basen, Laugen), Metalle 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Thermische Zersetzung: Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid keine Daten verfügbar ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: LD50 Ratte, oral: 5000 - 6500 mg/kg LD50 Kaninchen, dermal: 2700 - 4100 mg/kg LC50 Ratte, inhalativ: > 29 ppm/2h 02.11.2015 6 von 10 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 02.11.2015 7 von 10 Toxikologische Wirkungen: Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten. Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten. Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten. Augenschädigung/-reizung: Eye Irrit. 2; H319 = Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Symptome im Tierversuch (Kaninchen): Reizend Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten. Karzinogenität: Fehlende Daten. Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten. Aspirationsgefahr: Fehlende Daten. Symptome Bei Einatmen: Schleimhautreizung Nach Verschlucken: Systemische Wirkungen: ZNS-Störungen, Schwindel, Schädigung der Leber, Nieren. Nach Hautkontakt: Schwach reizend. Wirkt entfettend auf die Haut. Nach Augenkontakt: Reizend. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Aquatische Toxizität: Daphnientoxizität: EC50 Daphnia magna: > 100 mg/L/48h. Fischtoxizität: LC50 Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch): 1300 mg/L/96h. Wassergefährdungsklasse: 1 = schwach wassergefährdend (WGK-Katalognummer 46) 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Sonstige Hinweise: Biologischer Abbau: 58 %/28 d (OECD 301 C). Biokonzentrationsfaktor (BCF) 0,46 Sauerstoffbedarf: Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5): 0,25 g/g Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 2,08 g/g 12.3 Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser: 0,56 - 0,91 log P(o/w) Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) <1). 12.4 Mobilität im Boden keine Daten verfügbar SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 02.11.2015 8 von 10 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung keine Daten verfügbar 12.6 Andere schädliche Wirkungen Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Allgemeine Hinweise: ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt Abfallschlüsselnummer: Empfehlung: 16 05 06* = organische Lösemittel, halogenfrei * = Die Entsorgung ist nachweispflichtig. Unter Beachtung behördlicher Vorschriften einer Sonderabfallverbrennung zuführen. Verpackung Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer entfällt 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht eingeschränkt 14.3 Transportgefahrenklassen entfällt 14.4 Verpackungsgruppe entfällt 14.5 Umweltgefahren Meeresschadstoff - IMDG: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code keine Daten verfügbar SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften - Deutschland Lagerklasse: 10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3 Wassergefährdungsklasse: Störfallverordnung: 1 = schwach wassergefährdend (WGK-Katalognummer 46) Unterliegt nicht der StörfallVO. Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Schwangerschaftsgruppe C: Es besteht kein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des AGW-Wertes. Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): 100 Gew.-% = 960 g/L Verwendungsbeschränkungen: REACH, Anhang XVII: Nr. 55 Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: entfällt entfällt Sicherheitshinweise: Nationale Vorschriften - Schweiz Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): 80 Gew.-% = 768 g/L Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen: (gemäß Stoff-Positivliste der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), Version 8.10.2002, Dok. 814.018) 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung keine Daten verfügbar ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Weitere Informationen Literatur: BG RCI: - Merkblatt M004 'Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe' - Merkblatt M050 'Tätigkeiten mit Gefahrstoffen' - Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen' Grund der letzten Änderungen: Allgemeine Überarbeitung (Verordnung (EU) Nr. 2015/830) Angelegt: 18.8.2010 Datenblatt ausstellender Bereich Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich 02.11.2015 9 von 10 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830 Stopper AR 600-61 Überarbeitet am: 02.11.2015 Version: 5 Sprache: de-DE Gedruckt: Seite: 02.11.2015 10 von 10 Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.
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