SICHERHEITSDATENBLATT Stopper AR 600-61

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Stopper AR 600-61
Überarbeitet am: 02.11.2015
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5
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des
Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname:
Stopper AR 600-61
CAS-Nummer:
112-34-5
203-961-6
603-096-00-8
EG-Nummer:
EU-Indexnummer:
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung:
Zwischenprodukt für die Elektronikindustrie
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung:
Straße/Postfach:
PLZ, Ort:
WWW:
E-Mail:
Telefon:
Telefax:
Allresist
Gesellschaft für chemische Produkte zur Mikrostrukturierung mbH
Am Biotop 14
15344 Strausberg
Deutschland
www.allresist.de
[email protected]
+49 (0)33 41-35 93-0
+49 (0)33 41-35 93-29
Auskunft gebender Bereich:
Frau Feldt, Email: [email protected]
1.4 Notrufnummer
Telefon: +49 (0)33 41-35 93-0
Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP)
Eye Irrit. 2; H319 Verursacht schwere Augenreizung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (CLP)
Signalwort:
Achtung
Gefahrenhinweise:
H319
Verursacht schwere Augenreizung.
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Nach Gebrauch Hände und Gesicht gründlich waschen.
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P264
P280
P305+P351+P338
P337+P313
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Chemische Charakterisierung:
CAS-Nummer:
EG-Nummer:
EU-Indexnummer:
RTECS-Nummer:
C8 H18 O3 = CH3-(CH2)3-O-(CH2)2-O-(CH2]2-OH
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
Wassergehalt 20%
112-34-5
203-961-6
603-096-00-8
KJ9100000
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend Augenarzt aufsuchen.
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen herbeiführen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Einatmen: Schleimhautreizung
Nach Verschlucken:
Systemische Wirkungen: ZNS-Störungen, Schwindel, Schädigung der Leber, Nieren.
Nach Hautkontakt: Schwach reizend. Wirkt entfettend auf die Haut.
Nach Augenkontakt: Reizend.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
Bei größeren Bränden Wassersprühstrahl oder alkoholbeständiger Schaum.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbar. Mit Luft Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Zusätzliche Hinweise:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Löschwasser nicht in Kanalisation,
Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Ungeschützte Personen fernhalten. Geeignete Schutzkleidung tragen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder)
mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Geeignete
Schutzausrüstung tragen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische
Aufladungen treffen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen, trocken und kühl aufbewahren.
Vor Hitze/Sonneneinstrahlung schützen. Vor Lichteinwirkung schützen.
Zutritt von Luft/Sauerstoff verhindern (Peroxidbildung).
Ungeeignetes Material: Aluminium, Kupfer, Leichtmetalle.
Lagertemperatur 10 - 22 °C.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3
Lagerklasse:
7.3 Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte:
Art
Grenzwert
Deutschland: AGW Kurzzeit
100,5 mg/m³; 15 ppm
Deutschland: AGW Langzeit
Europa: IOELV: STEL
Europa: IOELV: TWA
67 mg/m³; 10 ppm
101,2 mg/m³; 15 ppm
67,5 mg/m³; 10 ppm
DNEL/DMEL:
DNEL Langzeit, Arbeiter, inhalativ: 67,5 mg/m³ (systemisch/lokal)
DNEL Kurzzeit, Arbeiter, inhalativ, lokal: 101,2 mg/m³
DNEL Kurzzeit, Arbeiter, dermal, systemisch: 20 mg/kg
PNEC:
PNEC Wasser (Süßwasser): 1 g/L
PNEC Wasser (Meerwasser): 0,1 g/L
PNEC Wasser (periodische Freisetzung): 3,9 g/L
PNEC Sediment (Süßwasser): 4 mg/kg dw
PNEC Sediment (Meerwasser): 0,4 mg/kg dw
PNEC Boden: 0,4 mg/kg dwt
PNEC Kläranlage: 200 mg/L
PNEC Sekundärvergiftung (Lebensmittel): 56 mg/kg
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen.
Persönliche Schutzausrüstung
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) ist ein Atemschutzgerät zu tragen.
Filter Typ A (= gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) gemäß EN 14387
benutzen.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Butylkautschuk >= 0,5 mm oder Fluorkautschuk >= 0,4 mm.
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >= 480 min.
Ungeeignetes Material: Leder, Naturkautschuk, Nitrilkautschuk, PVC.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Geruchsschwelle:
Form: flüssig
Farbe: farblos
schwach, fruchtig
keine Daten verfügbar
pH-Wert:
bei 20 °C: ca. 7
Aussehen:
Geruch:
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt:
Siedebeginn und Siedebereich:
Flammpunkt/Flammbereich:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Entzündbarkeit:
Explosionsgrenzen:
Dampfdruck:
Dampfdichte:
Dichte:
Wasserlöslichkeit:
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
Selbstentzündungstemperatur:
Thermische Zersetzung:
Viskosität, dynamisch:
Viskosität, kinematisch:
ca. -68 °C
ca. 226 - 234 °C
78 °C (c.c.)
keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
UEG (Untere Explosionsgrenze): 0,70 Vol-%
OEG (Obere Explosionsgrenze): 24,60 Vol-%
bei 20 °C: 0,027 hPa
bei 100 °C: 8,4 hPa
keine Daten verfügbar
bei 20 °C: ca. 0,95 - 0,96 g/mL
bei 20 °C: 100 %
0,56 - 0,91 log P(o/w)
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) <1).
210 - 228 °C
keine Daten verfügbar
bei 20 °C: 5,9 mPa*s
bei 20 °C: 6,2 mm²/s
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keine Daten verfügbar
keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften:
Brandfördernde Eigenschaften:
9.2 Sonstige Angaben
Molare Masse: 162,2 g/mol
Relative Dampfdichte bei 20 °C (Luft = 1): 5,59
Weitere Angaben:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Mit Luft Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
10.2 Chemische Stabilität
Hygroskopisch. Zutritt von Luft/Sauerstoff verhindern (Peroxidbildung).
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Heftige Reaktion mit starken Alkalien und Oxidationsmitteln.
Reagiert mit Metallen: Bildung von Wasserstoff!
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Hitze/Sonneneinstrahlung schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
starke Oxidationsmittel, starke Säuren, Alkalien (Basen, Laugen), Metalle
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung:
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
LD50 Ratte, oral:
5000 - 6500 mg/kg
LD50 Kaninchen, dermal: 2700 - 4100 mg/kg
LC50 Ratte, inhalativ:
> 29 ppm/2h
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Toxikologische Wirkungen:
Akute Toxizität (oral): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (dermal): Fehlende Daten.
Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten.
Augenschädigung/-reizung: Eye Irrit. 2; H319 = Verursacht schwere Augenreizung.
Spezifische Symptome im Tierversuch (Kaninchen): Reizend
Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten.
Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten.
Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten.
Karzinogenität: Fehlende Daten.
Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten.
Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten.
Aspirationsgefahr: Fehlende Daten.
Symptome
Bei Einatmen: Schleimhautreizung
Nach Verschlucken:
Systemische Wirkungen: ZNS-Störungen, Schwindel, Schädigung der Leber, Nieren.
Nach Hautkontakt: Schwach reizend. Wirkt entfettend auf die Haut.
Nach Augenkontakt: Reizend.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Daphnientoxizität:
EC50 Daphnia magna: > 100 mg/L/48h.
Fischtoxizität:
LC50 Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch): 1300 mg/L/96h.
Wassergefährdungsklasse:
1 = schwach wassergefährdend (WGK-Katalognummer 46)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
Biologischer Abbau: 58 %/28 d (OECD 301 C).
Biokonzentrationsfaktor (BCF) 0,46
Sauerstoffbedarf:
Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5): 0,25 g/g
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB): 2,08 g/g
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser:
0,56 - 0,91 log P(o/w)
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log P(o/w) <1).
12.4 Mobilität im Boden
keine Daten verfügbar
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Allgemeine Hinweise:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer:
Empfehlung:
16 05 06* = organische Lösemittel, halogenfrei
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Unter Beachtung behördlicher Vorschriften einer Sonderabfallverbrennung zuführen.
Verpackung
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte
Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Nicht eingeschränkt
14.3 Transportgefahrenklassen
entfällt
14.4 Verpackungsgruppe
entfällt
14.5 Umweltgefahren
Meeresschadstoff - IMDG:
Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und
gemäß IBC-Code
keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse:
10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3
Wassergefährdungsklasse:
Störfallverordnung:
1 = schwach wassergefährdend (WGK-Katalognummer 46)
Unterliegt nicht der StörfallVO.
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Schwangerschaftsgruppe C:
Es besteht kein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung des AGW-Wertes.
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
100 Gew.-% = 960 g/L
Verwendungsbeschränkungen:
REACH, Anhang XVII: Nr. 55
Kennzeichnung der Verpackung bei einem Inhalt <= 125mL
Signalwort:
Achtung
Gefahrenhinweise:
entfällt
entfällt
Sicherheitshinweise:
Nationale Vorschriften - Schweiz
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
80 Gew.-% = 768 g/L
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verordnungen:
(gemäß Stoff-Positivliste der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), Version
8.10.2002, Dok. 814.018)
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Literatur:
BG RCI:
- Merkblatt M004 'Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe'
- Merkblatt M050 'Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
- Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
Grund der letzten Änderungen:
Allgemeine Überarbeitung (Verordnung (EU) Nr. 2015/830)
Angelegt:
18.8.2010
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich
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Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur
Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen).
Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand
der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften
im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.