SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 Druckdatum 27.07.2015 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : 5%ige Salzsäure 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemisches : Reagens Empfohlene Einschränkungen der Anwendung : 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma : Caparol Farben Lacke Bautenschutz GmbH Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt Telefon Telefax : +496154710 : +49615471222 Email-Adresse Verantwortliche/ausstellende Person : [email protected] 1.4 Notrufnummer Notrufnummer/ Email-Adresse : 0049(0)6154/71-202 [email protected] ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem H335: Kann die Atemwege reizen. Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1 H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG) Reizend Druckdatum 27.07.2015 R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise : P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Prävention: P262 P280 P280 Reaktion: P302 + P352 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Schutzhandschuhe tragen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P313 Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Hydrogenchlorid Zusätzliche Kennzeichnung: Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG Gefahrensymbole : Reizend R-Sätze : R36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. S-Sätze : S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründ2 / 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 Druckdatum 27.07.2015 lich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. S37 S60 2.3 Sonstige Gefahren Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung Hydrogenchlorid CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungsnummer 7647-01-0 231-595-7 Einstufung (67/548/EWG) C; R34 Xi; R37 Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Skin Corr.1B; H314 STOT SE3; H335 Konzentration (%) >= 10 - < 15 Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise : Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich. Schutz der Ersthelfer : Keine Daten verfügbar Nach Einatmen : Nach Einatmen der Brandgase, Zersetzungsprodukte oder Staub im Unglücksfall an die frische Luft gehen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt : Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Nach Augenkontakt : Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Kontaktlinsen entfernen. Auge weit geöffnet halten beim Spülen. Nach Verschlucken : Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein3 / 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 Druckdatum 27.07.2015 flößen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine bekannt. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung : Keine Information verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der : Keine Information verfügbar. Brandbekämpfung 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tung für die Brandbekämptragen. fung Weitere Information : Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Vor: Keine Informationen verfügbar. sichtsmaßnahmen 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen : Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Weitere Informationen siehe Abschnitte 8 & 13 des Sicherheitsdatenblattes. 4 / 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 Druckdatum 27.07.2015 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. gang Keine besonderen Handhabungshinweise erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Hygienemaßnahmen : Allgemein übliche Arbeitshygienemaßnahmen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräu: Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteme und Behälter ten Ort aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise : Keine besonderen Beschränkungen zur Zusammenlagerung mit anderen produkten. Lagerklasse (TRGS 510) : 10, Brennbare Flüssigkeiten Sonstige Angaben : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. 7.3 Spezifische Endanwendungen Bestimmte Verwendung(en) : Keine Informationen verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte Inhaltsstoffe CAS-Nr. Hydrogenchlorid 7647-01-0 Werttyp (Art der Exposition) TWA Weitere Information STEL Weitere Information AGW Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie) 5 / 12 Zu überwachende Parameter 5 ppm 8 mg/m3 Indikativ Grundlage 10 ppm 15 mg/m3 Indikativ 2000/39/EC 2 ppm 3 mg/m3 2;(I) DE TRGS 900 2000/39/EC SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 Weitere Information Druckdatum 27.07.2015 Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission), Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Abweichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.), Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Augenschutz : Schutzbrille Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz Handschutz Material Durchbruchzeit Handschuhdicke : Nitrilkautschuk : > 480 min : 0,2 mm Haut- und Körperschutz : Schutzkleidung Atemschutz : Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Allgemeine Hinweise : Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen : flüssig Farbe : klar Geruch : Keine Information verfügbar. Geruchsschwelle : Nicht anwendbar pH-Wert : 1 Schmelzpunkt/Schmelzbereich : nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich : ca. 100 °C Flammpunkt : Nicht anwendbar 6 / 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 Verdampfungsgeschwindigkeit : nicht bestimmt Entzündbarkeit (fest, gasförmig) : nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze : nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze : nicht bestimmt Dampfdruck : nicht bestimmt Relative Dampfdichte : nicht bestimmt Relative Dichte : Nicht anwendbar Dichte : ca. 1 g/cm3 Löslichkeit(en) Wasserlöslichkeit : löslich Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser : nicht bestimmt Thermische Zersetzung : Nicht anwendbar Explosive Eigenschaften : Nicht anwendbar Oxidierende Eigenschaften : Keine Daten verfügbar Druckdatum 27.07.2015 9.2 Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. 10.2 Chemische Stabilität Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen : Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen : Keine Daten verfügbar 7 / 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 10.5 Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe Überarbeitet am 27.07.2015 Druckdatum 27.07.2015 : Keine Daten verfügbar 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Gefährliche Zersetzungspro: Keine Daten verfügbar dukte ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Keine Daten verfügbar Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Produkt: Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt nicht als hautreizend zu betrachten. Schwere Augenschädigung/-reizung Produkt: Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt als nicht augenreizend zu betrachten. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Produkt: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar Keimzell-Mutagenität Keine Daten verfügbar Karzinogenität Keine Daten verfügbar Reproduktionstoxizität Keine Daten verfügbar Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Keine Daten verfügbar Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Keine Daten verfügbar Aspirationstoxizität 8 / 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 Druckdatum 27.07.2015 Keine Daten verfügbar Weitere Information Produkt: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Keine Daten verfügbar 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Produkt: Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Produkt: Sonstige ökologische Hinweise : Anmerkungen: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt : Restmengen und nicht wieder verwertbare Lösungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen. Verunreinigte Verpackungen : Reste entleeren. Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung. 9 / 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 Druckdatum 27.07.2015 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer ADR : UN ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. ADN / RID : UN ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. IMDG : UN ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. IATA : Transport nicht zulässig 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ADR : ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Salzsäure) ADN / RID : ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Salzsäure) IMDG : CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S. (hydrogen chloride) IATA : Transport nicht zulässig 14.3 Transportgefahrenklassen ADR : 8 ADN / RID : 8 IMDG : 8 IATA : 8 14.4 Verpackungsgruppe ADR Verpackungsgruppe Klassifizierungscode Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Gefahrzettel ADN / RID Verpackungsgruppe Klassifizierungscode Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Gefahrzettel IMDG Verpackungsgruppe Gefahrzettel EmS Kode : II : C3 : 80 : 8 : II : C3 : 80 : 8 : II : 8 : F-A, S-B 10 / 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 Überarbeitet am 27.07.2015 IATA (Fracht) : Transport nicht zulässig IATA (Passagier) Verpackungsgruppe : Transport nicht zulässig : II Druckdatum 27.07.2015 14.5 Umweltgefahren ADR Umweltgefährdend : nein ADN / RID Umweltgefährdend : nein IMDG Meeresschadstoff : nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht anwendbar 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Wassergefährdungsklasse : 1 Flüchtige organische Verbindungen : 0% < 1 g/l schwach wassergefährdend 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Volltext der R-Sätze R34 R37 Volltext der H-Sätze H314 : Verursacht Verätzungen. : Reizt die Atmungsorgane. : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. 11 / 12 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010 5%ige Salzsäure Version 1.0 H335 Überarbeitet am 27.07.2015 Druckdatum 27.07.2015 : Kann die Atemwege reizen. Volltext anderer Abkürzungen Skin Corr. : Ätzwirkung auf die Haut STOT SE : Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. REACH und GHS/CLP Information Die Änderungen der gesetzlichen Vorgaben durch REACH (EG Nr. 1907/2006) und GHS bzw. CLPVerordnung (EG Nr. 1272/2008) werden wir entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen umsetzen. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig, gemäß den uns zur Verfügung gestellten Informationen unserer Vorlieferanten, anpassen und aktualisieren. Wie gewohnt werden wir Sie über diese Anpassungen informieren. Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten angewiesen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend anpassen. Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenStoffe im Übergangszeitraum zwischen 01.12.2010 und 01.06.2018 erfolgen. Für die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter an GHS bzw. CLP-Verordnunggilt bei Gemischen bzw. Zubereitungen eine Übergangsfrist bis 01.06.2015. Wir werden die Anpassung unserer Sicherheitsdatenblätter im Rahmen dieser Übergangsfrist vornehmen sobald uns ausreichende Informationen unserer Vorlieferanten vorliegen. 12 / 12
© Copyright 2024 ExpyDoc