5%ige Salzsäure

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
5%ige Salzsäure
Version 1.0
Überarbeitet am 27.07.2015
Druckdatum 27.07.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname
: 5%ige Salzsäure
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
: Reagens
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
:
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
: Caparol Farben Lacke Bautenschutz GmbH
Roßdörfer Straße 50
64372 Ober-Ramstadt
Telefon
Telefax
: +496154710
: +49615471222
Email-Adresse Verantwortliche/ausstellende Person
: [email protected]
1.4 Notrufnummer
Notrufnummer/
Email-Adresse
: 0049(0)6154/71-202
[email protected]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
H315: Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung, Kategorie 2
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem
H335: Kann die Atemwege reizen.
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
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Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Reizend
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R36/37/38: Reizt die Augen, Atmungsorgane und
die Haut.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahr
Gefahrenhinweise
:
H314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
:
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P262
P280
P280
Reaktion:
P302 + P352
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf
die Kleidung gelangen lassen.
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Schutzhandschuhe tragen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel
Wasser und Seife waschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P313
Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Hydrogenchlorid
Zusätzliche Kennzeichnung:
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 1999/45/EG
Gefahrensymbole
:
Reizend
R-Sätze
: R36/37/38
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die
Haut.
S-Sätze
: S26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründ2 / 12
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lich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
Dieses Produkt und sein Behälter sind als
gefährlicher Abfall zu entsorgen.
S37
S60
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher
entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung
Hydrogenchlorid
CAS-Nr.
EG-Nr.
Registrierungsnummer
7647-01-0
231-595-7
Einstufung
(67/548/EWG)
C; R34
Xi; R37
Einstufung
(VERORDNUNG
(EG) Nr.
1272/2008)
Skin Corr.1B;
H314
STOT SE3; H335
Konzentration
(%)
>= 10 - < 15
Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
: Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Schutz der Ersthelfer
: Keine Daten verfügbar
Nach Einatmen
: Nach Einatmen der Brandgase, Zersetzungsprodukte oder
Staub im Unglücksfall an die frische Luft gehen.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
: Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen.
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt
: Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.
Kontaktlinsen entfernen.
Auge weit geöffnet halten beim Spülen.
Nach Verschlucken
: Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein3 / 12
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flößen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
: Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
: Keine Information verfügbar.
Brandbekämpfung
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüs: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tung für die Brandbekämptragen.
fung
Weitere Information
: Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Personenbezogene Vor: Keine Informationen verfügbar.
sichtsmaßnahmen
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
: Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
: Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen siehe Abschnitte 8 & 13 des Sicherheitsdatenblattes.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Um: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
gang
Keine besonderen Handhabungshinweise erforderlich.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hygienemaßnahmen
: Allgemein übliche Arbeitshygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräu: Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteme und Behälter
ten Ort aufbewahren.
Zusammenlagerungshinweise : Keine besonderen Beschränkungen zur Zusammenlagerung
mit anderen produkten.
Lagerklasse (TRGS 510)
: 10, Brennbare Flüssigkeiten
Sonstige Angaben
: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und
Anwendung.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en)
: Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Hydrogenchlorid
7647-01-0
Werttyp (Art der
Exposition)
TWA
Weitere Information
STEL
Weitere Information
AGW
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor
(Kategorie)
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Zu überwachende Parameter
5 ppm
8 mg/m3
Indikativ
Grundlage
10 ppm
15 mg/m3
Indikativ
2000/39/EC
2 ppm
3 mg/m3
2;(I)
DE TRGS
900
2000/39/EC
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Weitere Information
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Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG
(MAK-Kommission), Europäische Union
(Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Abweichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.), Ein Risiko
der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des
biologischen Grenzwertes (BGW) nicht
befürchtet zu werden
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz
: Schutzbrille
Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von
Augen- und Gesichtsschutz
Handschutz
Material
Durchbruchzeit
Handschuhdicke
: Nitrilkautschuk
: > 480 min
: 0,2 mm
Haut- und Körperschutz
: Schutzkleidung
Atemschutz
: Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise
: Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
: flüssig
Farbe
: klar
Geruch
: Keine Information verfügbar.
Geruchsschwelle
: Nicht anwendbar
pH-Wert
: 1
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
: nicht bestimmt
Siedepunkt/Siedebereich
: ca. 100 °C
Flammpunkt
: Nicht anwendbar
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Verdampfungsgeschwindigkeit
: nicht bestimmt
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
: nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze
: nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze
: nicht bestimmt
Dampfdruck
: nicht bestimmt
Relative Dampfdichte
: nicht bestimmt
Relative Dichte
: Nicht anwendbar
Dichte
: ca. 1 g/cm3
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit
: löslich
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
: nicht bestimmt
Thermische Zersetzung
: Nicht anwendbar
Explosive Eigenschaften
: Nicht anwendbar
Oxidierende Eigenschaften
: Keine Daten verfügbar
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9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen
: Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen : Keine Daten verfügbar
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10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
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: Keine Daten verfügbar
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungspro: Keine Daten verfügbar
dukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Keine Daten verfügbar
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Produkt:
Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt nicht als hautreizend zu
betrachten.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Produkt:
Anmerkungen: Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt als nicht augenreizend zu
betrachten.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Keimzell-Mutagenität
Keine Daten verfügbar
Karzinogenität
Keine Daten verfügbar
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Keine Daten verfügbar
Aspirationstoxizität
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Druckdatum 27.07.2015
Keine Daten verfügbar
Weitere Information
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Keine Daten verfügbar
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt:
Bewertung
: Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in
Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent
und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Produkt:
Sonstige ökologische Hinweise
: Anmerkungen: Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
: Restmengen und nicht wieder verwertbare Lösungen einem
anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen.
Verunreinigte Verpackungen
: Reste entleeren.
Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage
zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR
: UN ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER
STOFF, N.A.G.
ADN / RID
: UN ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER
STOFF, N.A.G.
IMDG
: UN ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER
STOFF, N.A.G.
IATA
: Transport nicht zulässig
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR
: ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF,
N.A.G.
(Salzsäure)
ADN / RID
: ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF,
N.A.G.
(Salzsäure)
IMDG
: CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, ORGANIC, N.O.S.
(hydrogen chloride)
IATA
: Transport nicht zulässig
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR
: 8
ADN / RID
: 8
IMDG
: 8
IATA
: 8
14.4 Verpackungsgruppe
ADR
Verpackungsgruppe
Klassifizierungscode
Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
Gefahrzettel
ADN / RID
Verpackungsgruppe
Klassifizierungscode
Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
Gefahrzettel
IMDG
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
EmS Kode
: II
: C3
: 80
: 8
: II
: C3
: 80
: 8
: II
: 8
: F-A, S-B
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IATA
(Fracht)
: Transport nicht zulässig
IATA
(Passagier)
Verpackungsgruppe
: Transport nicht zulässig
: II
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14.5 Umweltgefahren
ADR
Umweltgefährdend
: nein
ADN / RID
Umweltgefährdend
: nein
IMDG
Meeresschadstoff
: nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Wassergefährdungsklasse
: 1
Flüchtige organische Verbindungen
: 0%
< 1 g/l
schwach wassergefährdend
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der R-Sätze
R34
R37
Volltext der H-Sätze
H314
: Verursacht Verätzungen.
: Reizt die Atmungsorgane.
: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
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Version 1.0
H335
Überarbeitet am 27.07.2015
Druckdatum 27.07.2015
: Kann die Atemwege reizen.
Volltext anderer Abkürzungen
Skin Corr.
: Ätzwirkung auf die Haut
STOT SE
: Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren
Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung,
Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit
das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt
oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
REACH und GHS/CLP Information
Die Änderungen der gesetzlichen Vorgaben durch REACH (EG Nr. 1907/2006) und GHS bzw. CLPVerordnung (EG Nr. 1272/2008) werden wir entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen umsetzen. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig, gemäß den uns zur Verfügung gestellten Informationen unserer Vorlieferanten, anpassen und aktualisieren. Wie gewohnt werden wir
Sie über diese Anpassungen informieren.
Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine
eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten angewiesen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend anpassen.
Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenStoffe im Übergangszeitraum zwischen 01.12.2010
und 01.06.2018 erfolgen.
Für die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter an GHS bzw. CLP-Verordnunggilt bei Gemischen
bzw. Zubereitungen eine Übergangsfrist bis 01.06.2015. Wir werden die Anpassung unserer Sicherheitsdatenblätter im Rahmen dieser Übergangsfrist vornehmen sobald uns ausreichende Informationen unserer Vorlieferanten vorliegen.
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