Histolith® Fluat (PW)

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, (EG) Nr. 453/2010
Histolith® Fluat (PW)
Version 1.1
Überarbeitet am 22.07.2015
Druckdatum 22.07.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname
: Histolith® Fluat (PW)
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
: Fluat für die Entfernung von Sinterschichten und zur Neutralisierung der Putzoberfläche.
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: bei sachgemäßer Anwendung - keine
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
: Caparol Farben Lacke Bautenschutz GmbH
Roßdörfer Straße 50
64372 Ober-Ramstadt
Telefon
Telefax
: +496154710
: +49615471222
Email-Adresse Verantwortliche/ausstellende Person
: [email protected]
1.4 Notrufnummer
Notrufnummer/
Email-Adresse
: 0049(0)6154/71-202
[email protected]
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Ätzend
R34: Verursacht Verätzungen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
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Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Gefahr
Gefahrenhinweise
:
H314
Sicherheitshinweise
:
Prävention:
P260
P262
Druckdatum 22.07.2015
Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
P280
Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf
die Kleidung gelangen lassen.
Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Reaktion:
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT
(oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit
Wasser abwaschen/duschen.
P313
Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Hexafluorokieselsäure
Zusätzliche Kennzeichnung:
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien: 67/548/EWG
Gefahrensymbole
:
Ätzend
R-Sätze
: R34
Verursacht Verätzungen.
S-Sätze
: S26
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S27
S45
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Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Hexafluorokieselsäure
Besondere Kennzeichnung
bestimmter Gemische
: Nur für gewerbliche Anwender.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher
entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung
CAS-Nr.
EG-Nr.
Registrierungsnummer
Hexafluorokieselsäure 16961-83-4
241-034-8
Einstufung
(67/548/EWG)
C; R34
Einstufung
(VERORDNUNG
(EG) Nr.
1272/2008)
Skin Corr.1B;
H314
Konzentration
(%)
>= 30 - < 50
Die Erklärung der Abkürzungen finden sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
: Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Keine besonderen Erste-Hilfe Maßnahmen erforderlich.
Arzt konsultieren.
Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.
Nach Einatmen
: An die frische Luft bringen.
Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
: Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen.
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte
Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen.
Nach Augenkontakt
: Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebeschäden und Blindheit verursachen.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser
ausspülen und Arzt konsultieren.
Während des Transportes zum Krankenhaus Augen weiter
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ausspülen.
Kontaktlinsen entfernen.
Auge weit geöffnet halten beim Spülen.
Nach Verschlucken
: Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.
Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen.
Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
: Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
: Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann GesundheitsBrandbekämpfung
schäden verursachen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüs: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
tung für die Brandbekämptragen.
fung
Weitere Information
: Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Personenbezogene Vor: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
sichtsmaßnahmen
Für angemessene Lüftung sorgen.
Personen in Sicherheit bringen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
: Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
: Mit Laugen, Kalk oder Ammoniak neutralisieren.
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B.
Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Um: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
gang
Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.
Zum Schutz bei Verschütten, Flasche in der Produktion auf
Metallschale aufbewahren.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
: Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Hygienemaßnahmen
: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Allgemein übliche Arbeitshygienemaßnahmen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände
waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lager: Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfteräume und Behälter
ten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern.
Lagerklasse (TRGS 510)
: 8, Ätzende Stoffe
Sonstige Angaben
: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und
Anwendung.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en)
: Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Werttyp (Art der
Exposition)
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Zu überwachende Parameter
Grundlage
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Hexafluorokieselsäure
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16961-83-4
AGW (Einatembare Fraktion)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor
(Kategorie)
Weitere Information
TWA
Weitere Information
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1 mg/m3
(Fluor)
4;(II)
DE TRGS
900
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG
(MAK-Kommission), Hautresorptiv, Ein
Risiko der Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes
und des biologischen Grenzwertes (BGW)
nicht befürchtet zu werden
2,5 mg/m3
2000/39/EC
Indikativ
Biologischer Arbeitsplatzgrenzwert
Stoffname
CAS-Nr.
16961-83-4,
16961-83-4
Zu überwachende
Parameter
Fluorid: 4 mg/g
Kreatinin(Urin)
Fluorid: 7 mg/g
Kreatinin(Urin)
Probennahmezeitpunkt
Vor nachfolgender
Schicht
Expositionsende,
bzw. Schichtende
Grundlage
TRGS 903
TRGS 903
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz
: Augenspülflasche mit reinem Wasser
Dicht schließende Schutzbrille
Bei Verarbeitungsschwierigkeiten Gesichtsschild und Schutzanzug tragen.
Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von
Augen- und Gesichtsschutz
Handschutz
Material
Durchbruchzeit
Handschuhdicke
: Butylkautschuk
: >= 480 min
: 0,7 mm
Anmerkungen
: Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil III werden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt. Es wird daher eine maximale Tragezeit von 50 % der Durchbruchzeit
empfohlen.Die Durchdringungszeit ist unter anderem abhängig von Material, Dichte und Ausführung des Handschuhs und
muss daher im Einzelfall ermittelt werden.
Haut- und Körperschutz
: undurchlässige Schutzkleidung
Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der gefährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.
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Atemschutz
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: Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Bei der Entwicklung von Dämpfen Atemschutz mit anerkanntem Filtertyp verwenden.
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 190 Benutzung von
Atemschutzgeräten
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Allgemeine Hinweise
: Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
: flüssig
Farbe
: farblos
Geruch
: sehr schwach, stechend
pH-Wert
: 1,0
Siedepunkt/Siedebereich
: 100 °C
Flammpunkt
: Nicht anwendbar
Verdampfungsgeschwindigkeit
: nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze
: Nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze
: Nicht anwendbar
Dampfdruck
: 1,20 hPa
Dichte
: 1,2 g/cm3
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit
: unlöslich
Selbstentzündungstemperatur
: Nicht anwendbar
Viskosität
Viskosität, dynamisch
: < 500 mPa.s
9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen
: Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen : Keine Daten verfügbar
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe
: Metalle
Unverträglich mit starken Säuren und Basen.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungspro: Fluorwasserstoff
dukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Keine Daten verfügbar
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Produkt:
Anmerkungen: Stark ätzend und gewebezerstörend.
Schwere Augenschädigung/-reizung
Produkt:
Anmerkungen: Kann irreversible Augenschäden verursachen.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Keimzell-Mutagenität
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Druckdatum 22.07.2015
Keine Daten verfügbar
Karzinogenität
Keine Daten verfügbar
Reproduktionstoxizität
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Keine Daten verfügbar
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Keine Daten verfügbar
Aspirationstoxizität
Keine Daten verfügbar
Weitere Information
Produkt:
Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Produkt:
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Produkt:
Bewertung
: Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in
Konzentrationen von 0,1 % oder höher entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent
und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Produkt:
Sonstige ökologische Hin-
: Anmerkungen: Für dieses Produkt sind keine Daten verfüg9 / 13
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weise
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bar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
: Abfälle nicht in den Ausguss schütten.
Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie
oder Verpackungsmaterial verunreinigen.
Restmengen und nicht wieder verwertbare Lösungen einem
anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen.
Verunreinigte Verpackungen
: Reste entleeren.
Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen.
Leere Behälter nicht wieder verwenden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR
: UN 1778
ADN / RID
: UN 1778
IMDG
: UN 1778
IATA
: Transport nicht zulässig
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR
: FLUORKIESELSÄURE
(Hexafluorokieselsäure)
ADN / RID
: FLUORKIESELSÄURE
(Hexafluorokieselsäure)
IMDG
: FLUOROSILICIC ACID
(hexafluorosilicic acid)
IATA
: Transport nicht zulässig
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR
: 8
ADN / RID
: 8
IMDG
: 8
IATA
: 8
14.4 Verpackungsgruppe
ADR
Verpackungsgruppe
: II
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Klassifizierungscode
Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
Gefahrzettel
ADN / RID
Verpackungsgruppe
Klassifizierungscode
Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr
Gefahrzettel
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Druckdatum 22.07.2015
: C1
: 80
: 8
: II
: C1
: 80
: 8
IMDG
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel
EmS Kode
: II
: 8
: F-A, S-B
IATA
(Fracht)
: Transport nicht zulässig
IATA
(Passagier)
Verpackungsgruppe
: Transport nicht zulässig
: II
14.5 Umweltgefahren
ADR
Umweltgefährdend
: nein
ADN / RID
Umweltgefährdend
: nein
IMDG
Meeresschadstoff
: nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht anwendbar
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
Wassergefährdungsklasse
: 2
wassergefährdend
Flüchtige organische Verbindungen
: Richtlinie 2004/42/EG
0%
< 1 g/l
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der R-Sätze
R34
Volltext der H-Sätze
H314
: Verursacht Verätzungen.
: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Volltext anderer Abkürzungen
Skin Corr.
: Ätzwirkung auf die Haut
Weitere Information
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren
Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung,
Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit
das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt
oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
REACH und GHS/CLP Information
Die Änderungen der gesetzlichen Vorgaben durch REACH (EG Nr. 1907/2006) und GHS bzw. CLPVerordnung (EG Nr. 1272/2008) werden wir entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen umsetzen. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig, gemäß den uns zur Verfügung gestellten Informationen unserer Vorlieferanten, anpassen und aktualisieren. Wie gewohnt werden wir
Sie über diese Anpassungen informieren.
Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine
eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten angewiesen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entsprechend anpassen.
Dies kann je nach Registrierfristen der enthaltenStoffe im Übergangszeitraum zwischen 01.12.2010
und 01.06.2018 erfolgen.
Für die Anpassung der Sicherheitsdatenblätter an GHS bzw. CLP-Verordnunggilt bei Gemischen
bzw. Zubereitungen eine Übergangsfrist bis 01.06.2015. Wir werden die Anpassung unserer Sicherheitsdatenblätter im Rahmen dieser Übergangsfrist vornehmen sobald uns ausreichende Informatio12 / 13
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Überarbeitet am 22.07.2015
nen unserer Vorlieferanten vorliegen.
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