Teilnahmebedingungen – „Extrem schwer“: Sporne mit deinem

Teilnahmebedingungen – „Extrem schwer“: Sporne mit deinem Fitnesstraining-Foto die
„Extrem schwer“-Kandidaten an! (nachfolgend „Aktion“ genannt)
1. Allgemeines
Die Aktion ist ein Angebot der RTL2 Fernsehen GmbH & Co KG (RTL II), Lil-Dagover-Ring 1,
82031 Grünwald. Bei der Aktion können Fans der RTL II-Sendung „Extrem schwer“ ein Foto von
ihrem Fitnesstraining (z.B. Laufen, Nordic Walking, Turnen, Schwimmen, Gymnastik, usw.)
einschicken. Aus allen eingeschickten Bildern trifft RTL II eine Auswahl, aus der eine Bildergalerie
erstellt und im Bereich „Extrem schwer“ bei RTL2.de publiziert wird.
Um an der Aktion teilzunehmen, muss der Nutzer fristgerecht ein Foto, das bestimmte Kriterien
erfüllen muss (Details s. Ziffer 4), von sich selbst beim Fitnesstraining per Upload-Formular an
RTL II übermitteln. RTL II bewertet das hochgeladene Foto redaktionell und trifft in freiem
Ermessen eine Auswahl aus allen in Übereinstimmung mit diesen Teilnahmebedingungen
eingesendeten Fotos für eine „Extrem schwer“-Bildergalerie bei RTL2.de.
RTL II trifft in freiem Ermessen eine zweite, engere Auswahl aus allen in Übereinstimmung mit
diesen Teilnahmebedingungen eingesendeten Fotos zum Zweck der Bewerbung der
Bildergalerie auf den Social Media Kanälen von RTL II (z.B. Facebook/RTL II, Facebook/Extrem
schwer und Twitter/RTL II).
Wenn bei bestimmten Begriffen nur die männliche Form gewählt wurde, so geschieht dies nur
aus Gründen der Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter.
2. Zeiten und Fristen
Der Zeitraum für den Upload des Fotos (Einsendung) beginnt am 30.10.2015, 10:00 Uhr, und
endet am 13.11.2015, 15:00 Uhr. Fotos, die außerhalb dieses Zeitraums eingereicht werden,
können nicht berücksichtigt werden. Die Bildergalerie mit den ausgewählten Fotos steht
voraussichtlich ab 20.11.2015 bei RTL2.de online.
RTL II prüft Fotos auf Ihre Vereinbarkeit mit rechtlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick
auf jugendschutzrechtliche Vorgaben, s. Ziffer 4, ist aber nicht zu einer Prüfung verpflichtet.
3. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme bei der Aktion sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die das
achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Die Teilnahme ist
entgeltfrei.
Die Teilnahme setzt das Einsenden eines eigenen Fotos unter Angabe der folgenden Daten
voraus: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Wohnort. Die Angaben müssen
vollständig und zutreffend sein.
4. Anforderungen an Fotos
Das Foto muss den Einsender zeigen.
Das Foto darf eine Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
Das Foto sollte eine ausreichende Bildqualität aufweisen. Empfehlenswert ist eine Auflösung
von mindestens 720p (1.280 x 720 Pixel).
Der Inhalt des Fotos darf keine Rechte Dritter verletzten (z.B. Urheber- oder Markenrechte),
rechtswidrig sein, beleidigenden, vulgären und/oder werbenden Inhalt haben. Das Foto darf auch
keine politische Botschaft vermitteln.
5. Nutzungsrechte an Fotos
Mit der Einsendung und Anmeldung räumt der Teilnehmer RTL II unwiderruflich und unentgeltlich
das räumlich, zeitlich und sachlich unbeschränkte sowie ausschließliche Recht ein, das Foto
unter Nennung seines Namens und seines Wohnortes zu veröffentlichen und zu nutzen und
dieses Recht auch an Dritte zu übertragen. Insbesondere überträgt der Teilnehmer das
Bearbeitungsrecht.
6. Auswahl der Fotos
RTL II prüft den Inhalt der eingesendeten Fotos und veröffentlicht und nutzt nach eigenem
Ermessen eine Auswahl der Einsendungen bei RTL2.de für eine Bildergalerie sowie eine
weitere Auswahl für die Bewerbung der Bildergalerie auf verschiedenen Social Media Kanälen
von RTL II. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einstellung und Veröffentlichung des
eingesendeten Fotos.
7. Haftung/Freistellung
RTL II haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die
Haftung von RTL II auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die
Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt. Eine weitergehende Haftung von RTL II besteht nicht. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen,
Mitarbeiter, Vertreter und Organe von RTL II.
Soweit Dritte Ansprüche gegen RTL II wegen der Verbreitung des Fotos geltend machen, stellt
der Teilnehmer RTL II auf erstes Anfordern gegenüber allen Ansprüchen (inklusive der
angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) frei, sofern er im Falle von
Schadensersatzansprüchen nicht darlegen und beweisen kann, dass kein oder nur ein geringerer
als der geltend gemachte Schaden entstanden ist.
8. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen
Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder verletzt sein auf der Webseite
RTL2.de eingestelltes Foto diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen, ist RTL II
jederzeit berechtigt, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen und das Foto wieder von der
Webseite zu entfernen.
9. Datenschutz
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass das Foto im Zusammenhang mit dem Namen des
Teilnehmers gezeigt und genutzt wird.
Der Teilnehmer ist zudem damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten zum
Zwecke der Durchführung der Aktion durch RTL II erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Anmeldedaten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers nicht an Dritte
weitergegeben.
10. Sonstiges
RTL II steht es frei, die Aktion nach eigenem Ermessen jederzeit teilweise oder insgesamt
einzustellen. Der Teilnehmer hat insbesondere keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw.
Nutzung seines Fotos. Zudem behält sich RTL II das Recht vor, die Teilnahmebedingungen
ohne Vorankündigung und ohne Haftungsübernahme zu ändern, wenn Umstände außerhalb
des Kontrollbereichs von RTL II dies erfordern.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmungen soll stattdessen eine Bestimmung treten, die der unwirksamen
Bestimmung nahe kommt und unter Berücksichtigung der Interessenlage dem wirtschaftlich
gewollten Zweck entspricht. Im Falle von Lücken soll diejenige Bestimmung als vereinbart gelten,
die die Parteien vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen.
Es gilt deutsches Recht.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.