Teilnahmebedingungen – Blogparade „BABYs! Kleines Wunder – großes Glück“ (nachfolgend „Aktion“ genannt) 1. Allgemeines Es handelt sich um eine Aktion der RTL2 Fernsehen GmbH & Co KG (RTL II), Lil-Dagover-Ring 1, 82031 Grünwald. Um an der Aktion teilnehmen zu können, muss der Betreiber/Inhaber eines Baby-Blogs (folgend: Teilnehmer) auf seinem eigenen Blog ein Blog-Posting zum Thema „Das schönste Erlebnis im ersten Jahr mit meinem Baby“ veröffentlichen. Diesen Blog-Beitrag (in Textform oder z.B. auch als Video (VLog) kann der Teilnehmer RTL II per Formular mit Angabe der URL (Link) zu seinem Blog-Posting zukommen lassen. RTL II wählt in eigenem Ermessen in Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen stehende Blog-Postings im aus und stellt sie in einem Voting vor, in dem die User von RTL2.de ihre Stimme für ein Baby-Blog-Posting abgeben können. Die drei Blog-Postings, die am Ende der Aktion die meisten Stimmen erhalten haben, werden von RTL II ausgezeichnet und erhalten ein Dankeschön-Geschenk. Wenn bei bestimmten Begriffen nur die männliche Form gewählt wurde, so geschieht dies nur aus Gründen der Lesbarkeit und umfasst alle Geschlechter. 2. Zeiten und Fristen Links zu Blog-Postings können ab 01.02.2016, 18:00 Uhr per Formular an RTL II übermittelt werden. Das Voting beginnt, sobald drei Baby-Blog-Postings vorliegen, und endet am 15.4.2016, 12:00 Uhr (Ende der Aktion). Blog-Postings, die nach diesem Zeitraum eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Gewinner werden nach Abschluss der Aktion benachrichtigt. 3. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme bei der Aktion sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist entgeltfrei. Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer auf seinem Blog eigenständig ein Blog-Posting als Text oder Video in deutscher Sprache zum Thema „Das schönste Erlebnis im ersten Jahr mit meinem Baby“ verfasst. Für die Teilnahme an der Aktion ist erforderlich, dass der Teilnehmer die URL zu seinem BlogPosting per Webformular an RTL II übermittelt, und zwar unter Angabe der folgenden Daten: Vorund Nachname sowie E-Mail-Adresse. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein. Das Blog-Posting wird nach Eingang der URL und erfolgreicher Prüfung von RTL II innerhalb von zwei Werktagen in das Voting integriert. Eine Teilnahme an der Aktion von einem Teilnehmer mit mehreren Blog-Postings und URLs ist nicht gestattet. Es besteht kein Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Auswahl seines Blog-Postings oder Vorstellung seines Blogs durch RTL II. 4. Weitere Anforderungen an Blog-Posting und Baby-Blog Das Blog-Posting soll inhaltlich das Thema „Das schönste Erlebnis im ersten Jahr mit meinem Baby“ behandeln bzw. der Teilnehmer soll ein ganz besonderes Erlebnis aus dieser Zeit schildern. Das Blog-Posting soll im Kontext eines Blogs mit Baby-Thematik publiziert werden. Das Blog-Posting soll vom Teilnehmer selbst verfasst sein. Das Blog-Posting soll als Text oder Video gestaltet sein. Das Blog-Posting muss auf Deutsch sein. Der Inhalt des Blog-Postings darf keine Rechte Dritter verletzten (z.B. Urheber- oder Markenrechte), rechtswidrig sein, beleidigenden, vulgären und/oder werbenden Inhalt haben. Das Blog-Postings darf auch keine politische Botschaft vermitteln. Das Baby-Blog, auf dem das Blog-Posting erscheint, darf nicht rechtswidrig sein und/oder eine politische Botschaft vermitteln. RTL II prüft eingereichte Blog-Postings und zugehörige Baby-Blogs auf Übereinstimmung mit diesen Teilnahmebedingungen, ist aber nicht verpflichtet dies zu tun. 5. Haftung/Freistellung RTL II haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung von RTL II auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung von RTL II besteht nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Vertreter und Organe von RTL II. Soweit Dritte Ansprüche gegen RTL II geltend machen, stellt der Teilnehmer RTL II auf erstes Anfordern gegenüber allen Ansprüchen (inklusive der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) frei, sofern er im Falle von Schadensersatzansprüchen nicht darlegen und beweisen kann, dass kein oder nur ein geringerer als der geltend gemachte Schaden entstanden ist. 6. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder verletzt sein für die Aktion eingereichtes Blog-Posting bzw. das Baby-Blog, auf dem es erscheint, diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen, ist RTL II jederzeit berechtigt, den Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. 7. Datenschutz Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass das von RTL II ausgewählte Blog-Posting im Zusammenhang mit dem Namen des Teilnehmers von rtl2.de aus verlinkt wird. Der Teilnehmer ist zudem damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Aktion von RTL II erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die Anmeldedaten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben. 8. Sonstiges RTL II steht es frei, die Aktion nach eigenem Ermessen jederzeit teilweise oder insgesamt einzustellen. Der Teilnehmer hat insbesondere keinen Anspruch auf Verlinkung seines BlogPostings, wenn dieses nicht im Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen steht. Zudem behält sich RTL II das Recht vor, die Teilnahmebedingungen ohne Vorankündigung und ohne Haftungsübernahme zu ändern, wenn Umstände außerhalb des Kontrollbereichs von RTL II dies erfordern. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll stattdessen eine Bestimmung treten, die der unwirksamen Bestimmung nahe kommt und unter Berücksichtigung der Interessenlage dem wirtschaftlich gewollten Zweck entspricht. Im Falle von Lücken soll diejenige Bestimmung als vereinbart gelten, die die Parteien vereinbart hätten, wäre ihnen die Lücke bewusst gewesen. Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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