Hinweisbeschluss > 12 S 2603/15 | LG Landshut - Dashcam-Aufnahm... 1 von 2 http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Landshut_12-S-260315_Dashca... kostenlose-Urteile.deFreitag, 29. Januar 2016 kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH Schlagwörter, Aktenzeichen, Gericht kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH UrteilssucheAnwaltssuche Startseite | Urteile der letzten Tage | Rechtsgebiete | Gerichte | Fundstellen | Newsletter | Presse Landgericht Landshut, Hinweisbeschluss vom 01.12.2015 - 12 S 2603/15 - Dashcam-Aufnahmen dürfen im Rahmen eines Schadenersatzprozesses nach einem Verkehrsunfall verwendet werden Kein gravierender Grundrechtseingriff durch Onboard-Kamera Im Rahmen eines Schadenersatzprozesses nach einem Verkehrsunfall können zur Aufklärung des Unfallhergangs die Aufnahmen einer Dashcam verwendet werden. Durch die Aufnahmen einer Onboard-Kamera werden Grundrechte anderer Verkehrsteilnehmer nicht gravierend verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Landshut hervor. In dem zugrunde liegenden Fall kam es am Flughafen München zu einem Verkehrsunfall und einem anschließenden Schadenersatzprozess vor dem Landgericht Landshut. Der zwischen den Beteiligten streitige Unfallhergang konnte nur durch die Aufnahme einer Dashcam, einer im Fahrzeug festinstallierten Kamera, aufgeklärt werden. Es war jedoch streitig, ob die Aufnahmen im Prozess verwertet werden durften. Kein Verbot der Verwertung der Videoaufnahmen Nach Ansicht des Landgerichts Landshut seien die Videoaufnahmen der Dashcam verwertbar gewesen. Das Anfertigen der Aufnahmen sei nicht verboten gewesen. Somit habe auch kein Beweisverwertungsverbot bestanden. Kunsturhebergesetz nicht einschlägig Das Kunsturhebergesetz (KUG), welches unter anderem das Recht am eigenen Bild schützt, sei nach Auffassung des Landgerichts nicht einschlägig gewesen. Denn abgesehen davon, dass die betroffene Autofahrerin selbst nicht gefilmt worden sei, verbiete § 22 KUG nur das Verbreiten und zur Schau stellen von Aufnahmen, nicht aber das Aufnehmen selbst. Keine Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes Das Landgericht hielt zudem § 6 b) Bundesdatenschutzgesetz für unanwendbar. Wie sich aus Absatz 2 der Vorschrift ergebe, habe der Gesetzgeber festinstallierte Kameras vor Augen gehabt, die den Verkehr auf einer bestimmten Straße oder auf einem bestimmten Platz überwachen. Zwar habe dies das Verwaltungsgericht Ansbach anders gesehen. Der Fall habe dort aber anders gelegen. In dem Verfahren habe der Kläger systematisch den Verkehrsraum überwacht, um dann Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten zu erstatten (VG Ansbach, Urt. v. 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634 -). Kein Beweisverwertungsverbot selbst bei Verstoß gegen Bundesdatenschutzgesetz Selbst ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz habe aus Sicht des Landgerichts kein Beweisverwertungsverbot nach sich gezogen. Es sei zu beachten gewesen, dass mit dem laufenden Filmen des Verkehrsgeschehens durch eine 29.01.2016 09:53 Hinweisbeschluss > 12 S 2603/15 | LG Landshut - Dashcam-Aufnahm... 2 von 2 http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Landshut_12-S-260315_Dashca... Onboard-Kamera kein gravierender Grundrechtseingriff verbunden sei. Das Filmen vom Auto erfolge wahllos und ohne bestimmte Absicht. Eine systematische Erfassung anderer Verkehrsteilnehmer zur Erstellung von Bewegungsprofilen finde nicht statt. Eventuell abgebildete Personen bleiben anonym. Ohnehin müsse jeder Autofahrer zwingend damit rechnen, dass seine Fahrweise von anderen beobachtet werde. Zwar komme den Filmaufnahmen nach einem Unfall eine Relevanz zu. Es sei aber zu beachten, dass nach einem Unfall ständig die Fahrzeuge, die Unfallspuren und auch umstehende Beteiligte zwecks Beweissicherung fotografiert werden. Gefahr der zunehmenden Datenerhebung durch Private unerheblich Das Landgericht ließ zwar nicht außer Betracht, dass die Gefahr einer zunehmenden Datenerhebung durch Private bestehe. Dieser Gefahr könne aber nicht dadurch begegnet werden, dass Zivilgerichte Videoaufnahmen von Dashcams ohne Rücksicht auf den Einzelfall nicht zur Kenntnis nehmen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass ein Unfallopfer auf seinem Schaden sitzen bleibe. Nicht unberücksichtigt habe zudem bleiben dürfen, dass das Interesse des Unfallverursacher in der Regel nur darin bestehe, dass der streitige Unfallhergang nicht aufgeklärt werde. Dieses Interesse sei aber nicht schützenswert. © kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2016 Quelle: Landgericht Landshut, ra-online (vt/rb) Gleichlautende Entscheidung: Dash-Cam-Aufzeichnungen können im Rahmen eines Schadenersatzprozesses aufgrund Verkehrsunfalls zulässig sein (Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 08.05.2015 [Aktenzeichen: 18 C 8938/14]) Entgegengesetzte Entscheidungen: Aufnahmen durch eine Dashcam dürfen nicht zur Beweisführung im Rahmen eines Verkehrsunfalls verwendet werden (Landgericht Heilbronn, Urteil vom 17.02.2015 [Aktenzeichen: I 3 S 19/14]) Dash-Cam-Aufzeichnungen können nicht als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertet werden (Amtsgericht München, Hinweisbeschluss vom 13.08.2014 [Aktenzeichen: 345 C 5551/14]) Eine weitere Entscheidung zu diesem Thema: Verwertung einer vom Opfer einer Straftat angefertigten anlassbezogenen Dashcam-Aufnahme im Rahmen des Strafprozesses zulässig (Amtsgericht Nienburg, Urteil vom 20.01.2015 [Aktenzeichen: 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)]) Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht | Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Zivilprozessrecht Schlagwörter: Autounfall | Verkehrsunfall | Beweisbarkeit | Beweisverwertungsverbot | Dashcam | Dash-Cam | OnboardKamera | Schadensersatz | Unfallhergang | Verwertung | Videoaufnahmen / -aufzeichnungen Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern. Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung22151 Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist. Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen. 29.01.2016 09:53
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