Kundenvertrag BwCarsharing, Kunde-Nr.:

Kundenvertrag BwCarsharing, Kunde-Nr.:
Name:
Vorname:
Straße:
Telefon (privat)*:
Geburtsdatum und -ort:
PLZ,Ort:
Telefon (tagsüber)*:
Führerscheinklassen:
Beruf:
mobil*:
E-Mail:
Ausstellungsbehörde:
Ausstellungsdatum:
Ausweis- oder Passnummer:
Ausstellungsbehörde:
Führerschein-Nr.:
*keine Pflichtfelder
Ausstellungsdatum:
Ausstellungsdatum:
(im Folgenden „Kunde“)
und der BwFuhrparkService GmbH, Maarstraße 63, 53842 Troisdorf, die unter dem Namen „BwFuhrparkService GmbH“ Fahrzeuge als Kooperationspartner (Provider)
von ‚Flinkster‘ an Kunden vermietet.
(im Folgenden „BwFuhrparkService GmbH“)
Der Kunde erwirbt das Recht, die Fahrzeuge von BwFuhrparkService GmbH zu nutzen, soweit diese zur Verfügung stehen. Der Kunde kann darüber hinaus zu den
Konditionen und Bedingungen dieses Vertrages alle Fahrzeuge im Flinkster-Netz buchen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden durch
diesen Nutzungsvertrag, die Preisliste und die AGB – soweit im Folgenden nicht ausdrücklich anders festgelegt – in ihrer jeweils gültigen Fassung bestimmt.
Der Kunde wählt den Tarif: BwCarsharing / BwCarsharing für Mitarbeiter (Nichtzutreffendes streichen)
Der Kunde hat eine Personalnummer:
Die Selbstbeteiligung beträgt: 990,00 EUR.
Bei Erwerb des Sicherheitspaketes für 90,- EUR/Jahr reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 300,- EUR. Bitte ankreuzen falls gewünscht – Laufzeit 1 Jahr anschl. automatische Verlängerung
Ja, ich buche das Sicherheitspaket
Ich habe die Schufa-Klausel in den §24 AGB gelesen und erkenne diese an.
Dieser Kundenvertrag wird vorbehaltlich einer positiven Schufa-Auskunft abgeschlossen und kann bei negativer Auskunft widerrufen werden.
Unterschrift Kunde
Der Kunde möchte seine Rechnung per E-Mail per Post.
SEPA-Lastschrift-Mandat
Gläubiger-ID/Kontoinhaber
BIC:
IBAN:
Ich ermächtige die BwFuhrparkService GmbH Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an,
die von der BwFuhrparkService GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages veranlassen.
Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Ort,
Datum:
Unterschrift des Kontoinhabers
Ich bestätige den Abschluss dieses Vertrages unter Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Preise gemäß der gültigen Preisliste.
Ich habe die Kundenkarte/n /Führerscheinsiegel (Nr.: ), die Preisliste und die AGB erhalten.
Ort, Datum
Unterschrift Kunde
BwFuhrparkService GmbH
Postanschrift
Postfach 3195
53831 Troisdorf
Tel. 02241 1650-0
Fax 02241 1650-105
Maarstraße 63
53842 Troisdorf
[email protected]
www.bwfuhrpark.de
Amtsgericht Siegburg
HRB 6546
USt-IdNr. DE813464855
Unterschrift BwFuhrparkService GmbH
Aufsichtsratsvorsitzender:
Stephan Minz
Geschäftsführer:
Dietmar Zimmer
Rolf Lübke
Bankverbindungen:
Deutsche Bank, Bonn
IBAN: DE79 3807 0059 0035 7707 00
BIC: DEUTDEDK380
Commerzbank Bonn
IBAN: DE87 3804 0007 0102 6665 00
BIC:COBADEFFXXX
BwFuhrparkService GmbH
Allgeneine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Personen, die das Angebot von „BwCarsharing“ durch Abschluss eines Kundenvertrages mit der BwFuhrparkService GmbH in Anspruch
nehmen. Die BwFuhrparkService GmbH wird im Folgenden als „Provider“, die Vertragspartner als „Kunde“ bezeichnet. Der Provider kann dem Kunden regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung des Carsharing in Form
eines „Newsletters“ als Druckerzeugnis oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Für die Nutzung des
Produktes Multicity gelten zusätzlich die Nutzungsbestimmungen gem. § 19 dieser AGB. Durch den Abschluss des
Kundenvertrages Kundenvertrages erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Kurzzeitmiete zu den zum Zeitpunkt
der Registrierung gültigen Preis- und Gebührenlisten bzw. der gültigen Kilometerpauschale. Es gelten ausschließlich
die zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preise und Gebühren (siehe § 18 dieser AGB).
§ 2 Fahrtberechtigung
Fahrtberechtigt sind Personen, die einen Kundenvertrag mit dem Provider abgeschlossen haben. Das Fahrzeug darf
ebenfalls mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden.
Der Kunde hat eigenständig zu prüfen, ob diese Person fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ist
der Kunde eine juristische Person, kann er Personen (Beauftragte) benennen, die in seinem Namen und auf seine
Rechnung Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Der Kunde hat in diesem Fall sicherzustellen, dass Beauftragte die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten und bei Fahrten mit Fahrzeugen des
Providers fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Kunde hat das Handeln seiner jeweiligen
Beauftragten wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug
gelenkt hat (z.B. bei Bußgeldbescheiden).
§ 3 Kundenkarte
Jeder Kunde erhält eine Kundenkarte für den Zugang zum Fahrzeug. Eine Weitergabe der Kundenkarte und/oder
der PIN ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für den Verlust oder die Beschädigung der Kundenkarte. Der Verlust
der Kundenkarte ist dem Provider stets unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Kunde für alle durch den
Verlust oder die Weitergabe der Kundenkarte und/oder PIN verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der
Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. In jedem Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde
den elektronischen Schlüssel unverzüglich dem Provider zurückzugeben. Im Falle des Verlustes, der Beschädigung
oder nicht erfolgter Rückgabe des elektronischen Schlüssels wird dem Kunden eine Aufwands- und Kostenpauschale von EUR 25,- berechnet, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Provider kein oder nur ein geringerer
Schaden entstanden ist. Dem Provider bleibt es vorbehalten, Ersatz seines konkret eingetretenen Schadens zu
verlangen. Werden dem Kunden weitere Zugangsmedien übergeben, findet diese Regelung sinngemäß Anwendung.
§ 4 Buchungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Nutzung eines Fahrzeuges, dieses unter Angabe des Nutzungszeitraumes beim
Provider zu buchen. Evtl. vorliegende Buchungsbeschränkungen sind zu beachten. Der Kunde hat kein Anrecht
auf ein bestimmtes Fahrzeug. Der Anbieter ist berechtigt, ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug zur gebuchten
Fahrzeugklasse bereitzustellen. Die in der Internetbuchung angezeigten Fahrzeugmodelle sind Beispiele und können vom bereitgestellten Fahrzeug abweichen. Für jede telefonische Buchung wird ein zusätzliches Entgelt von
EUR 1,50 erhoben. Der Provider darf die Buchungsgespräche auf Tonträger aufzeichnen und die Aufzeichnung zur
Aufklärung von Unklarheiten hinsichtlich der Buchungsabwicklung verwerten. Drei Monate nach Abrechnung der
betreffenden Fahrten werden diese Aufzeichnungen gelöscht.
§ 5 Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer umfasst den Buchungszeitraum. Der Buchungszeitraum beginnt/endet jeweils zur vollen Viertelstunde (Beispiel: 14.00 Uhr, 14.15 Uhr, 14.30 Uhr, 14.45 Uhr, 15.00 Uhr). Er umfasst mindestens eine Stunde und
kann nur jeweils um volle halbe Stunden verlängert werden.
§ 6 Stornierungen
Kann ein Kunde das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. Die Stornierung einer Buchung ist für den Kunden kostenfrei, wenn sie in einem zeitlichen Abstand vor Beginn der Nutzung erfolgt, der der
vorgesehenen Nutzungsdauer entspricht, mindestens jedoch 24 Stunden vor Beginn der vorgesehenen Nutzung.
In allen anderen Fällen ist der Provider berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50 % des Nutzungsentgelts gemäß
gültiger Preisliste zu erheben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass dem Provider kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Steht dem Kunden das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung, kann der Kunde die
Buchung kostenfrei stornieren oder auf ein anderes Fahrzeug umbuchen. Verkürzungen von Buchungen werden
wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt. Der Anbieter informiert den Kunden, wenn das gebuchte
Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Der Kunde kann dann die Buchung kostenfrei stornieren oder
im Rahmen der Verfügbarkeit auf eine andere Fahrzeugklasse umbuchen.
§ 7 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit der
im Auto befindlichen Schadensliste abzugleichen. Festgestellte Mängel/Schäden sind dem Provider vor Fahrtantritt
telefonisch zu melden. Reparatur- und Abschleppaufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung des Providers.
§ 8 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
Der Kunde verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrtberechtigung gem. §
2 dieser AGB ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin
enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder
des Verlustes der Fahrerlaubnis unmittelbar. Der Kunde ist verpflichtet, den Provider über den Wegfall oder der
Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
Der Kunde hat die Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen sowie die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu
prüfen. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Rauchen in den
Fahrzeugen ist generell nicht gestattet. Die Station ist pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder
Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen. Gibt der Kunde ein Fahrzeug verschmutzt zurück, werden
Reinigungskosten in Höhe des Aufwands, mindestens jedoch mit EUR 25,- berechnet, sofern der Kunde keine
geringeren Reinigungskosten nachweist. Als verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere,
wenn es Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch Transport von Tieren o.ä. aufweist.
Jedes Fahrzeug ist mit einer Tankkarte ausgestattet. Das Fehlen der Tankkarte ist bei Buchungsbeginn zu melden.
Der Kunde verpflichtet sich, die Tankkarte ausschließlich zur Reinigung und Betankung des gemieteten Fahrzeugs
zu verwenden. Das Fahrzeug muss mit mindestens zu einem Viertel gefüllten Tank abgestellt werden. Die Benutzung ist nur innerhalb Europas gestattet und Auslandsfahrten sind dem Anbieter anzuzeigen. Dem Kunden ist
es untersagt, das Fahrzeug zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung, zu motorsportlichen Übungen,
zu Testzwecken oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken zu benutzen und/oder nicht berechtigten Dritten zur
Verfügung zu stellen.
§ 10 Haftung des Providers
Die Haftung des Providers, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen der für das
Fahrzeug geschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Der Provider haftet nicht für im Mietfahrzeug vergessene
Wertgegenstände des Kunden.
§ 11 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder seine Pflichten
aus dem Kundenvertrag verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie
z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Hat der Kunde seine Haftung
aus Unfällen, für Schäden des Providers durch Vereinbarung gesonderter Versicherungsleistungen ausgeschlossen
und/oder beschränkt, bleibt seine Haftung in allen Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie in den
Fällen bestehen, die zum Entzug des Versicherungsschutzes wegen eines Fehlverhaltens des Kunden führen. Der
Kunde haftet für Verkehrs- und Ordnungsvergehen. Die Kosten des Providers für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten trägt der Kunde. Der Provider kann von einer konkreten Berechnung absehen und eine Pauschalgebühr
in Höhe von EUR 5,- erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider die Änderung seiner Anschrift unverzüglich
mitzuteilen. Anschriftenermittlungen kann der Provider dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder
pauschaliert mit EUR 15,- in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist. Bei
der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug
mitzuführen. Aufwände die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in
Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand/Tankfüllstand und Restreichweite entstehen.
§ 12 Versicherung
Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Die jeweiligen Selbstbeteiligungen und die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiteren Versicherungsschutzes durch den Kunden ergeben sich
aus der gültigen Preisliste. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung
des Providers zulässig.
§ 13 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist immer dann die Polizei anzurufen,
wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes
Eigentum, außer dem Mietwagen, zu Schaden kam. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein
Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung des Providers abgeben. Der Kunde ist verpflichtet, den Provider unverzüglich, spätestens zwei Tage nach dem Schadenereignis, über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Der Provider kann dem Kunden für den mit der Schadensabwicklung
verbundenen Aufwand bei einem vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale
von EUR 50,- berechnen, soweit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
§ 14 Rückgabe der Fahrzeuge
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug mit allen übergebenen Papieren ordnungsgemäß
geschlossen (Türen und Fenster verriegelt, Lenkradschloss eingerastet, Lichter ausgeschaltet) und an dem angegebenen Ort abgestellt sowie der Fahrzeugschlüssel am vorgeschriebenen Ort deponiert wurde. Unabhängig von
den vereinbarten Nutzungsentgelten können diese bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs an den Provider
berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle einer Verletzung der Rückgabepflicht des
Kunden ist dem Provider vorbehalten. Sofern die Fahrzeuge mit GPS-Ortung ausgestattet sind, erfolgt bei der Rückgabe der Fahrzeuge eine Ortung der Position des jeweiligen Fahrzeugs und die Nutzungsdauer wird automatisch
auf die nächste volle Viertelstunde abgerundet. Ist die Nutzungsdauer kürzer als der Buchungszeitraum, erfolgt die
Berechnung des nicht genutzten Buchungszeitraums gem. § 6.
§ 15 Verspätungen
Kann der Kunde den in der Buchung bekannt gegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor Ablauf des zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunktes verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer
nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann die ursprüngliche Rückgabezeit tatsächlich durch den Kunden
nicht eingehalten werden, ist der Provider berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit in Rechnung
zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs kann der Provider darüber hinaus an Stelle des ihm konkret
entstandenen Schadens eine Schadenspauschale wie folgt erheben:
Verspätungen bis 15 Minuten EUR 12,50,Verspätungen über 15 Minuten EUR 25,soweit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. Gibt der Kunde das Fahrzeug ohne innerhalb des ursprünglichen Buchungszeitraums die Servicezentrale kontaktiert zu haben, verspätet zurück, erhöht sich wegen des damit verbundenen größeren Aufwands die
Schadenspauschale wie folgt:
Verspätungen bis 15 Minuten EUR 25,Verspätungen über 15 Minuten EUR 50,soweit der Kunde dem Provider nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
§ 16 Technikereinsatz
Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz durch nicht sachgemäße Bedienung der Fahrzeuge bzw. der Zugangstechnik oder durch Nichteinhalten der Regeln (insbesondere bei unzureichender Betankung, Anlassen eines
Stromverbrauchers, mehrmalige Eingabe einer falscher PIN), werden dem Kunden pro angefangener Arbeitsstunde
EUR 25,- in Rechnung gestellt.
§ 17 Quernutzung
Der Kunde ist berechtigt, über seinen Kundenaccount auch Fahrzeuge von Kooperationspartnern des Anbieters zu
der für das jeweilige Produkt gültigen Preisliste (siehe § 1 dieser AGB) zu buchen. Vertragspartner bleibt in diesem
Fall der Provider. Für die Nutzung dieser Fahrzeuge gelten diese AGB.
§ 18 Entgelte, Zahlungsbedingungen
Der Provider stellt dem Kunden Nutzungsentgelte und Teilnahmeentgelte gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung.
Diese Entgelte sind
· einmalige Verwaltungs- bzw. Aufnahmeentgelte sowie
· Entgelte zur Nutzung des Fahrzeuges gemäß gültiger Preisliste.
Alle Nutzungsentgelte verstehen sich zzgl. Kosten für Kraftstoffe. Der Kraftstoffpreis setzt sich gemäß Durchschnittsverbräuchen der in der jeweiligen Fahrzeugklasse eingesetzten Autotypen gemäß der ECE-Norm für den Stadtzyklus
zusammen. Der vom Provider errechnete Durchschnittsverbrauch pro Fahrzeugklasse wird in der jeweils aktuellen
Fassung beim Provider ausgelegt und unter www.Bwcarsharing.de veröffentlicht. Die Abrechnung der Leistungen
erfolgt gemäß den in der gültigen Preisliste angegebenen Perioden und Bedingungen. Für die Abrechnung der
Fahrten gilt die sich aus der Buchung ergebende Nutzungsdauer und die vom Bordcomputer ermittelte und vom
Kunden bestätigte Wegstrecke als verbindlich. Die dem Kunden übermittelte Rechnung des Providers ist innerhalb
von 1 Woche ab dem Rechnungsdatum fällig und zahlbar. Nach Verzugseintritt haftet er für Bearbeitungskosten und
Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Providers bleibt hiervon unberührt. Der Provider wird das berechnete Entgelt mittels Lastschrift einziehen, wenn der Kunde eine entsprechende
Ermächtigung erteilt hat. Nimmt der Kunde am Einzugsverfahren teil, wird er jederzeit für die ausreichende Deckung
auf seinem Konto sorgen. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden
Gründen nicht eingelöst wird, kann der Provider dies dem Kunden in Höhe seines tatsächlichen Aufwands oder
pauschaliert mit EUR 15,- in Rechnung stellen, sofern der Kunde nicht einen geringeren Aufwand nachweist.
§ 19 Besondere Mietbedingungen Multicity
Bei der Nutzung eines Multicity-Fahrzeuges gilt abweichend von den in diesen AGBs getroffenen Regelungen: Es
besteht keine Vorbuchungspflicht; das Fahrzeug kann direkt durch Vorhalten der Kundenkarte geöffnet werden; die
Nutzungsdauer muss im Vorfeld nicht festgelegt werden; berechnet wird nur die tatsächliche Fahrtzeit entsprechend der vereinbarten Taktung; Einwegfahrten innerhalb des Geschäftsgebietes sind ausdrücklich erlaubt; das
Abstellen ist auf öffentlichen Parkplätzen möglich. Ausgenommen davon sind reine Anwohnerzonen und Parkplätze, bei denen der erlaubte Parkzeitraum durch ein zeitweises Halte- oder Parkverbot sowie zeitlich beschränktes
Parken mit Parkscheibe unterbrochen wird. Multicity-Fahrzeuge verfügen über keine Tankkarte. Bei Nutzung des
Multicity-Angebots gilt abweichend von § 1 dieser AGB eine eigene Preisliste, in der auch die Selbstbeteiligung im
Schadensfall ausgewiesen wird. Ein für BwCarsharing geltendes Sicherheitspaket findet bei der Nutzung von Multicity keine Anwendung. Bei Nutzung von Multicity erfolgt bei jedem Abstellen der Zündung eine automatische Ortung,
um die automatisierte Übernahme von ggf. anfallenden Parkkosten gewährleisten zu können. Bei der Rückgabe
muss eine Restreichweite von 10 km vorhanden sein.
§ 20 Aufrechnung, Einwendungsausschluss
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen
Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
§ 21 Vertragsänderungen
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, neuer Sonderbedingungen und der Preisliste werden dem
Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt.
Auf diese Folge wird ihn der Provider bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Widerspruch des Kunden
muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderungen an den Provider abgesandt werden. Im Falle des
Widerspruchs ist der Provider zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages berechtigt.
§ 22 Kündigung
Der Kundenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 6
Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Kundenvertrages bleibt den Parteien vorbehalten.
§ 23 Datenschutz
Der Provider ist berechtigt, persönliche Daten des Kunden elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln
und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Kundenvertrages erforderlich ist. Eine Weitergabe darf nach dem
Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Providers, der
umseitig bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Der Provider verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an
Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter
Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.
§ 24 SCHUFA-Klausel
Der Provider behält sich vor, der SCHUFA GmbH Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages
zu übermitteln und von der SCHUFA GmbH bzw. einer sonstigen Wirtschaftsauskunftsdatei Auskünfte über den
Kunden zu erhalten. Unabhängig davon wird der Provider der Schufa auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen
Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies
nach Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.
§ 25 Vertragswidriges Verhalten
Bei folgenden vom Kunden zu vertretenden Tatbeständen kann der Provider für den ihm zusätzlich entstehenden
Verwaltungsaufwand eine Kostenpauschale in Höhe von EUR 250,- erheben, soweit der Kunde dem Provider nicht
nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist:
l Fahrten ohne Buchung;
l Unberechtigte Weitergabe der Kundenkarte und/oder des PIN;
l Überlassen des Fahrzeuges an Nichtberechtigte;
l Um mehr als 24 Stunden verzögerte Fahrzeugrückgabe;
l Missbräuchliche Benutzung von Tankkarten.
§ 26 Sonstige Bestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und
Bestimmungen des Kundenvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag wird als Gerichtsstand der Sitz des Providers, der im
Teilnahmevertrag genannt ist, vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder
er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen
Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder wenn der Kunde
Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist.
Stand: 20.05.2015
Gültig ab: 01.06.2015
Ihre BwFuhrparkService GmbH