An die Damen und Herren des Gemeinderates Den 24.03.2016 Kurzprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates am 22. März 2016, Nr. 5/16 ÖFFENTLICH § 27 Bürgerfragestunde Von den anwesenden Zuhörern werden keine Fragen gestellt. § 28 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben. § 29 Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2016 Auf die Verhandlungen des Gemeinderates am 16.02.2016 - § 9 -, am 23.02.2016 - § 13 - und am 15.03.2016 - § 4 nö - wird Bezug genommen. Vorlage Nr. 017 der Verwaltung vom 16.03.2016. Tischvorlage mit Anträgen der Fraktion NL/Grüne. Tischvorlage mit Antrag der Fraktion Freie Wähler. Tischvorlage mit Anträgen der SPD-Fraktion. Tischvorlage mit Anträgen der Fraktion NT14. Beschluss zum Ergebnishaushalt 1. Verbesserung des Ergebnishaushalts - Personalkosten, Sach- und Betriebskosten Mehrheitlicher Beschluss bei 9 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen Der Antrag, die von der Verwaltung vorgegebene Summe zur Verbesserung des Ergebnishaushalts (ca. 1,2 Mio. €) als verbindliches Ziel zu formulieren, wird abgelehnt. GR 22.03.2016 Seite 2 Beschlüsse zum Investitionsprogramm 2. Neubau von Wohnungen Einstimmiger Beschluss Die Streichung des Projektes Neubau von Wohnungen wird abgelehnt. Somit bleibt das Projekt im Investitionsprogramm. 3. Kinderhaus Braike Mehrheitlicher Beschluss in namentlicher Abstimmung bei 9 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen Der Antrag, Mittel für das Kinderhaus Braike im Investitionsprogramm aufzunehmen, wird abgelehnt. 4. Bildungszentrum Mehrheitlicher Beschluss in namentlicher Abstimmung bei 12 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen Der Antrag, Mittel für das Bildungszentrum im Investitionsprogramm aufzunehmen, wird abgelehnt. 5. Hochwasserschutz Mehrheitlicher Beschluss in namentlicher Abstimmung bei 10 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Der Antrag, das Projekt Hochwasserschutz zu verschieben, wird abgelehnt. Damit bleibt der Hochwasserschutz im Investitionsprogramm. 6. Ufersanierung Laiblinstegstraße Mehrheitlicher Beschluss bei 13 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen Dem Antrag, die Ufersanierung Laiblinstegstraße in das Investitionsprogramm aufzunehmen, wird zugestimmt. Damit kommt die Ufersanierung Laiblinstegstraße wieder ins Investitionsprogramm. 7. Sanierung Fußgängerzone Mehrheitlicher Beschluss bei 11 Ja-Stimmen Der Antrag, die Sanierung der Fußgängerzone aus dem Investitionsprogramm zu streichen, wird mehrheitlich abgelehnt. Damit bleibt das Projekt im Investitionsprogramm. GR 22.03.2016 8. Seite 3 Schaffung von Retentionsräumen Mehrheitlicher Beschluss bei 4 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen Der Antrag, die Schaffung von Retentionsräumen zu verschieben, wird abgelehnt. Damit bleibt das Projekt im Investitionsprogramm. 9. Kinderhaus Neckarhausen Mehrheitlicher Beschluss in namentlicher Abstimmung bei 11 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Der Antrag, das Kinderhaus Neckarhausen in das Investitionsprogramm aufzunehmen, wird abgelehnt. 10. Neubau Turnhalle Neckarhausen Mehrheitlicher Beschluss bei 1 Ja-Stimme, 27 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Der Antrag, den Turnhallenneubau Neckarhausen ins Investitionsprogramm aufzunehmen, wird abgelehnt. 11. Erweiterung Zentralbar Mehrheitlicher Beschluss bei 10 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Der Antrag, die Erweiterung der Zentralbar aus dem Investitionsprogramm zu streichen, wird abgelehnt. Damit bleibt die Zentralbar im Investitionsprogramm. 12. Aussegnungshalle Raidwangen Mehrheitlicher Beschluss bei 19 Ja-Stimmen Dem Antrag, im Investitionsprogramm 200.000 € für die Aussegnungshalle Raidwangen zu streichen, wird mehrheitlich zugestimmt. Mehrheitlicher Beschluss Für den Umbau der Toiletten in der Aussegnungshalle Raidwangen werden 24.000 € in das Investitionsprogramm eingestellt. 10.000 € wurden vom Krankenpflegeverein für den Einbau einer Behindertentoilette zugesagt, so dass bei der Stadt netto 14.000 € an Kosten verbleiben. 13. Sanierung/Ausbau von RÜB/Kanälen Mehrheitlicher Beschluss bei 5 Ja-Stimmen Der Antrag, die Verpflichtungsermächtigung und Maßnahmen für das RÜB Kalkoferstraße aus dem Investitionsprogramm zu streichen, wird mehrheitlich abgelehnt. GR 22.03.2016 Seite 4 Mehrheitlicher Beschluss bei 16 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen 1. Der ursprüngliche Haushaltsentwurf vom 15.12.2015 wird um die in der Änderungsliste Anlage 1 zur GR-Vorlage Nr. 017 aufgeführten Ansätze fortgeschrieben. 2. Der Finanzplan mit Investitionsprogramm 2015 bis 2019 wird wie in der Anlage 2 und 3 zur GR-Vorlage Nr. 017 dargestellt beschlossen - unter Einarbeitung der vorab bei § 29 Ziffern 6 und 12 gefassten Beschlüssen. 3. Die Haushaltssatzung 2016 wird mit dem Inhalt der Anlage 4 zur GR-Vorlage Nr. 017 mit folgenden Änderungen beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 13.311.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -8.810.000 € Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -8.450.000 € 2.7 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 9.108.000 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 8.450.000 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0€ § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 9.108.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 4. § 30 6.964.000 € Die Empfehlungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2016 werden gemäß der Vorlage Nr. 007 und die Empfehlungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.03.2016 werden gemäß der Vorlage Nr. 017 zum Beschluss erhoben, soweit sie nicht in der heutigen Sitzung anders entschieden wurden. Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs GWN 2016 Auf die Verhandlungen des Gemeinderates am 16.02.2016 - § 9 - und am 23.02.2016 - § 14 - wird Bezug genommen. GR 22.03.2016 Seite 5 Mehrheitlicher Beschluss bei 28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung § 31 1. Die Empfehlungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2016 werden gemäß der Vorlage Nr. 008 und die Empfehlungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.03.2016 werden gemäß der Vorlage Nr. 017 zum Beschluss erhoben, soweit sie nicht in der heutigen Sitzung anders entschieden wurden. 2. Der Wirtschaftsplan 2016 wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Beratung der Haushaltsanträge beschlossen. Verabschiedung der Haushaltssatzung 2016 des Eigenbetriebs Stadtbau Nürtingen Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 15 - wird Bezug genommen. Einstimmiger Beschluss bei 4 Enthaltungen Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2016 des Eigenbetriebs Stadtbau Nürtingen einschließlich Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 wird zugestimmt. § 32 Anträge der Fraktion NT 14 Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 15.03.2016 - § 5 nö - wird Bezug genommen. Kenntnisnahme Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und die nicht durch die heutige Sitzung erledigten Anträge in den Ausschüssen aufgegriffen. § 33 Bildungszentrum Schlossberg Mehrfachbeauftragung Aufgabenstellung, Planerauswahl für die Mehrfachbeauftragung, weiterer Ablauf Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 16 - wird Bezug genommen. Kenntnisnahme Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da die Mittel für das Projekt aus dem Investitionsprogramm gestrichen wurden. § 34 Erweiterung Zentralbar und Anpassung Pachtvertrag Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 20 - wird Bezug genommen. Vorlage Nr. 006 der Verwaltung vom 02.02.2016. GR 22.03.2016 Seite 6 Kenntnisnahme Erledigt durch Bereitstellung der Haushaltsmittel unter § 29. § 35 Sanierung Strohstraße 15 Vergabe der Zimmer- und Dachdeckerarbeiten Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 21 - wird Bezug genommen. Vorlage Nr. 010 der Verwaltung vom 04.02.2016. Einstimmiger Beschluss Die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten werden vergeben an die Fa. JaKo Baudenkmalpflege GmbH, 88430 Rot an der Rot. § 36 Gestaltungskonzept Innenstadt 2. Bauabschnitt „Schillerplatz“ Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 23 - wird Bezug genommen. Vorlage Nr. 012 der Verwaltung vom 17.02.2016. Mehrheitlicher Beschluss bei 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen 1. 2. 3. § 37 Dem Gestaltungsbereich zur Planung des 2. BA Fußgängerzone wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der neugestaltete Bereich der Frickenhäuser Straße wird aus dem Planbereich genommen, die Bushaltestelle der Frickenhäuser Straße wird im Planbereich belassen. Der Verfahrensablauf zur Umsetzung des 2. BA wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung damit beauftragt, die weiteren Schritte zur Vorbereitung einer Auslobung in Form einer Mehrfachbeauftragung im kooperativen Verfahren vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung der Planung für den 2. BA „Schillerplatz“, mit dem Vorstand der Volksbank KirchheimNürtingen über eine Verlegung der Zufahrt des Parkplatzes der Volksbank vom Schillerplatz in die östliche Kirchstraße zu verhandeln und in die Planung des 2. BA mit einzubeziehen. Modellprojekt Biotopverbundplanung Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 15.03.2016 - § 10 – wird Bezug genommen. Mehrheitlicher Beschluss bei 21 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Dem Vorhaben wird grundsätzlich zugestimmt. Die Biotopverbundmaßnahmen werden im Rahmen der noch bereit zu stellenden Haushaltsmittel ab 2017 umgesetzt. GR 22.03.2016 § 38 Seite 7 Jagdverpachtung vom 01. April 2016 bis zum 31. März 2017 hier: Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrags für den Jagdbogen Neckarhausen Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 09.03.2016 - § 10 nö – wird Bezug genommen. Mehrheitlicher Beschluss Der Pachtvertrag für den Jagdbezirk Neckarhausen mit den Pächtern Rolf Hermle, Nürtingen-Hardt, Helmut Aicher, Neuhausen a.d.F. und Martin Stoll, NürtingenOberensingen, wird ab dem 01.04.2016 um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2017 verlängert. § 39 Änderung der Hauptsatzung Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 09.03.2016 - § 8 nö – wird Bezug genommen. Vorlage Nr. 018 der Verwaltung vom 10.03.2016. Mehrheitlicher Beschluss Dem Antrag von Stadträtin Rieger, die Wertgrenzen des Oberbürgermeisters in § 12 nicht an die Wertgrenzen des Geschäftsführers der GWN anzugleichen, sondern nur um die 50 % wie in allen anderen Bereichen zu erhöhen, wird zugestimmt. Einstimmiger Beschluss 1. Die als Anlage zur GR-Vorlage Nr. 018 beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Nürtingen wird mit folgenden Änderungen beschlossen: § 7 Abs. 3 Nr. 1a) erhält folgende Fassung: „a) Sachentscheidungen über städtische Vorhaben, Lieferungen und Leistungen mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 72.001 € bis 450.000 €.“ § 7 Abs. 3 Nr. 1b) erhält folgende Fassung: „b) Vergabe von Aufträgen (z.B. Planungen) und Gutachten mit voraussichtlichen Honorarkosten von 45.001 € bis 180.000 € im Einzelfall. Soweit ein Grundsatzbeschluss über die Ausführung einer Maßnahme vorliegt ohne Höchstgrenze.“ § 9 Abs. 2 Nr. 2. erhält folgende Fassung: „2. Niederschlagung, Abtretung oder Erlass von Forderungen von 9.001 € bis zu 90.000 € im Einzelfall.“ GR 22.03.2016 Seite 8 § 11 Abs. 2 Nr. 2a) erhält folgende Fassung: „a) Planungsbeschluss Entscheidungen über Projektwünsche und die Erteilung von Planungsaufträgen (intern/extern) mit voraussichtlichen Honorarkosten von 45.001 € bis 180.000 € im Einzelfall.“ § 11 Abs. 2 Nr. 2b) wird wie folgt gefasst: „b) Projektbeschluss Entscheidung darüber, ob das Projekt verwirklicht wird mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 72.001 € bis 450.000 €, basierend auf der Vor- bzw. Entwurfsplanung (Leistungsphase 2 und 3 HOAI). Es ist ein neuer Beschluss herbeizuführen, wenn die Planung zwischen Planungsbeschluss und Projektbericht wesentlich geändert werden soll oder sich eine Kostensteigerung von mehr als 20 % bei Neu- und Erweiterungsbauten bzw. 30 % bei Umbauten und Modernisierungen abzeichnet.“ § 12 Abs. 2 Nr. 1a) erhält folgende Fassung: „a) Sachentscheidungen über städtische Vorhaben, Lieferungen und Leistungen mit voraussichtlichen Gesamtkosten bis 72.000 €.“ § 12 Abs. 2 Nr. 1b) erhält folgende Fassung: „b) Vergabe von Aufträgen (z.B. Planungen) und Gutachten mit voraussichtlichen Honorarkosten bis 45.000 € im Einzelfall. Soweit ein Grundsatzbeschluss über die Ausführung einer Maßnahme vorliegt ohne Höchstgrenze.“ § 12 Abs. 2 Nr. 2a) erhält folgende Fassung: „a) Planungsbeschluss Entscheidungen über Projektwünsche und die Erteilung von Planungsaufträgen (intern/extern) mit voraussichtlichen Honorarkosten bis 45.000 € im Einzelfall.“ § 12 Abs. 2 Nr. 2b) wird wie folgt gefasst: „b) Projektbeschluss Entscheidung darüber, ob das Projekt verwirklicht wird mit voraussichtlichen Gesamtkosten bis 72.000 €, basierend auf der Vor- bzw. Entwurfsplanung (Leistungsphase 2 und 3 HOAI).“ § 12 Nr. 2 Nr. 8 erhält folgende Fassung: „8. 2. Niederschlagung, Abtretung oder Erlass von Forderungen bis zu 9.000 € im Einzelfall.“ Die GWN wird angewiesen, die Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung des Eigenbetriebes folgendermaßen anzupassen: „Grundsatzentscheidungen im Bereich Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind auf der Grundlage einer Entscheidung des Kultur-, Schul- und Sozialausschusses bzw. des Gemeinderates zu fassen.“ GR 22.03.2016 § 40 Seite 9 Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am 09.03.2016 - § 9 nö – wird Bezug genommen. Mehrheitlicher Beschluss Dem Antrag von Stadtrat Hiller, den Sitzungsbeginn grundsätzlich fest auf 18.00 Uhr zu legen, wird mehrheitlich zugestimmt. Es handelt sich dabei um einen Vorschlag des Gemeinderats. Eine Aufnahme in die Geschäftsordnung ist nicht möglich, da nach der Gemeindeordnung alleine der Oberbürgermeister den Tag und den Zeitpunkt des Beginns der Sitzung bestimmt. Der Oberbürgermeister sagt zu, nur in Ausnahmefällen von einem Beginn um 18.00 Uhr abzuweichen und dies vorab mit den Fraktionsvorsitzenden abzustimmen. Mehrheitlicher Beschluss bei 14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen Dem Antrag von Stadtrat Braun, § 14 Abs. 6 zu streichen, wird zugestimmt. Einstimmiger Beschluss Die als Anlage 3 zur VA-Vorlage Nr. 010 beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird mit folgender Änderung beschlossen: § 14 Abs. 6 wird gestrichen. § 41 Schaffung von zusätzlichem Wohnraum Herr Klaußer, Geschäftsführer GWN, berichtet über den Stand der Umsetzung der vom Gemeinderat zur Unterbringung von Asylbewerbern beschlossenen Maßnahmen. Technischer Beigeordneter Neureuther verweist auf die GR-Sitzung am 23.02.2106, in der über die Baulandentwicklungsstrategie berichtet und priorisierte Flächen vorgestellt wurden. Er informiert darüber, dass das Stadtplanungs- und Umweltamt in der BA-Sitzung am 19.04.2016 die Aufstellungsbeschlüsse für die in der 1. Priorität eingestuften Gebiete vorlegen wird. § 42 Bericht über laufende Planungen und Maßnahmen 1. Stellenausschreibung Standesamt Stadtrat Dr. Unger erkundigt sich nach der beim Standesamt ausgeschriebenen Stelle. Nach Mitteilung von Ordnungsamtsleiterin Pixa wechselt eine Mitarbeiterin des Standesamts ins Personalamt, da dort eine Stelle frei wurde. Diese Stelle wurde zunächst als Stelle für einen Standesbeamten ausgeschrieben. Nachdem anfangs kaum Bewerbungen eingingen, da aus dem Wort Standesbeamter wohl abgeleitet wurde, dass man die Befähigung als Beamter GR 22.03.2016 Seite 10 vorweisen muss, wurde diese Stelle nochmals als Stelle einer Sachbearbeiterin im Standesamt ausgeschrieben. 2. Energietage Technischer Beigeordneter Neureuther lädt zu den vom Klimaschutzmanager organisierten Energietagen ein und gibt einen Überblick über die Veranstaltungen. 3. Bebauungsplan Eichendorffstraße Stadtrat Kunzmann verweist auf den BA-Beschluss vom 29.09.2015 und erkundigt sich nach dem Verfahrensstand. Laut Frau Schreiber, Leiterin des Stadtplanungs- und Umweltamts, wurde angesichts der rechtlich schwierigen Thematik ein Rechtsanwalt eingeschaltet und um Stellungnahme gebeten. Dieses Gutachten liegt seit heute vor und wird jetzt in den Bebauungsplan eingearbeitet. O. Heirich
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