GR 22.03.2016

An die
Damen und Herren
des Gemeinderates
Den 24.03.2016
Kurzprotokoll über die Sitzung des Gemeinderates am 22. März 2016, Nr. 5/16
ÖFFENTLICH
§ 27
Bürgerfragestunde
Von den anwesenden Zuhörern werden keine Fragen gestellt.
§ 28
Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Es sind keine Beschlüsse bekanntzugeben.
§ 29
Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung 2016
Auf die Verhandlungen des Gemeinderates am 16.02.2016 - § 9 -, am 23.02.2016
- § 13 - und am 15.03.2016 - § 4 nö - wird Bezug genommen.
Vorlage Nr. 017 der Verwaltung vom 16.03.2016.
Tischvorlage mit Anträgen der Fraktion NL/Grüne.
Tischvorlage mit Antrag der Fraktion Freie Wähler.
Tischvorlage mit Anträgen der SPD-Fraktion.
Tischvorlage mit Anträgen der Fraktion NT14.
Beschluss zum Ergebnishaushalt
1.
Verbesserung des Ergebnishaushalts
- Personalkosten, Sach- und Betriebskosten
Mehrheitlicher Beschluss bei 9 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 9 Enthaltungen
Der Antrag, die von der Verwaltung vorgegebene Summe zur Verbesserung
des Ergebnishaushalts (ca. 1,2 Mio. €) als verbindliches Ziel zu formulieren,
wird abgelehnt.
GR 22.03.2016
Seite 2
Beschlüsse zum Investitionsprogramm
2.
Neubau von Wohnungen
Einstimmiger Beschluss
Die Streichung des Projektes Neubau von Wohnungen wird abgelehnt. Somit
bleibt das Projekt im Investitionsprogramm.
3.
Kinderhaus Braike
Mehrheitlicher Beschluss in namentlicher Abstimmung bei 9 Ja-Stimmen, 22
Nein-Stimmen
Der Antrag, Mittel für das Kinderhaus Braike im Investitionsprogramm aufzunehmen, wird abgelehnt.
4.
Bildungszentrum
Mehrheitlicher Beschluss in namentlicher Abstimmung bei 12 Ja-Stimmen,
19 Nein-Stimmen
Der Antrag, Mittel für das Bildungszentrum im Investitionsprogramm aufzunehmen, wird abgelehnt.
5.
Hochwasserschutz
Mehrheitlicher Beschluss in namentlicher Abstimmung bei 10 Ja-Stimmen,
18 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Der Antrag, das Projekt Hochwasserschutz zu verschieben, wird abgelehnt.
Damit bleibt der Hochwasserschutz im Investitionsprogramm.
6.
Ufersanierung Laiblinstegstraße
Mehrheitlicher Beschluss bei 13 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
Dem Antrag, die Ufersanierung Laiblinstegstraße in das Investitionsprogramm aufzunehmen, wird zugestimmt. Damit kommt die Ufersanierung
Laiblinstegstraße wieder ins Investitionsprogramm.
7.
Sanierung Fußgängerzone
Mehrheitlicher Beschluss bei 11 Ja-Stimmen
Der Antrag, die Sanierung der Fußgängerzone aus dem Investitionsprogramm zu streichen, wird mehrheitlich abgelehnt. Damit bleibt das Projekt im
Investitionsprogramm.
GR 22.03.2016
8.
Seite 3
Schaffung von Retentionsräumen
Mehrheitlicher Beschluss bei 4 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
Der Antrag, die Schaffung von Retentionsräumen zu verschieben, wird abgelehnt. Damit bleibt das Projekt im Investitionsprogramm.
9.
Kinderhaus Neckarhausen
Mehrheitlicher Beschluss in namentlicher Abstimmung bei 11 Ja-Stimmen,
17 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Der Antrag, das Kinderhaus Neckarhausen in das Investitionsprogramm aufzunehmen, wird abgelehnt.
10. Neubau Turnhalle Neckarhausen
Mehrheitlicher Beschluss bei 1 Ja-Stimme, 27 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Der Antrag, den Turnhallenneubau Neckarhausen ins Investitionsprogramm
aufzunehmen, wird abgelehnt.
11. Erweiterung Zentralbar
Mehrheitlicher Beschluss bei 10 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Der Antrag, die Erweiterung der Zentralbar aus dem Investitionsprogramm zu
streichen, wird abgelehnt. Damit bleibt die Zentralbar im Investitionsprogramm.
12. Aussegnungshalle Raidwangen
Mehrheitlicher Beschluss bei 19 Ja-Stimmen
Dem Antrag, im Investitionsprogramm 200.000 € für die Aussegnungshalle
Raidwangen zu streichen, wird mehrheitlich zugestimmt.
Mehrheitlicher Beschluss
Für den Umbau der Toiletten in der Aussegnungshalle Raidwangen werden
24.000 € in das Investitionsprogramm eingestellt. 10.000 € wurden vom
Krankenpflegeverein für den Einbau einer Behindertentoilette zugesagt, so
dass bei der Stadt netto 14.000 € an Kosten verbleiben.
13. Sanierung/Ausbau von RÜB/Kanälen
Mehrheitlicher Beschluss bei 5 Ja-Stimmen
Der Antrag, die Verpflichtungsermächtigung und Maßnahmen für das RÜB
Kalkoferstraße aus dem Investitionsprogramm zu streichen, wird mehrheitlich
abgelehnt.
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Mehrheitlicher Beschluss bei 16 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
1.
Der ursprüngliche Haushaltsentwurf vom 15.12.2015 wird um die in der Änderungsliste Anlage 1 zur GR-Vorlage Nr. 017 aufgeführten Ansätze fortgeschrieben.
2.
Der Finanzplan mit Investitionsprogramm 2015 bis 2019 wird wie in der Anlage 2 und 3 zur GR-Vorlage Nr. 017 dargestellt beschlossen - unter Einarbeitung der vorab bei § 29 Ziffern 6 und 12 gefassten Beschlüssen.
3.
Die Haushaltssatzung 2016 wird mit dem Inhalt der Anlage 4 zur GR-Vorlage
Nr. 017 mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
2.5
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
13.311.000 €
2.6
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-8.810.000 €
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-8.450.000 €
2.7
2.8
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 9.108.000 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
8.450.000 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
0€
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
9.108.000 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf
4.
§ 30
6.964.000 €
Die Empfehlungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2016
werden gemäß der Vorlage Nr. 007 und die Empfehlungen aus der Sitzung
des Gemeinderates vom 15.03.2016 werden gemäß der Vorlage Nr. 017
zum Beschluss erhoben, soweit sie nicht in der heutigen Sitzung anders entschieden wurden.
Verabschiedung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs GWN 2016
Auf die Verhandlungen des Gemeinderates am 16.02.2016 - § 9 - und am
23.02.2016 - § 14 - wird Bezug genommen.
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Seite 5
Mehrheitlicher Beschluss bei 28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
§ 31
1.
Die Empfehlungen aus der Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2016
werden gemäß der Vorlage Nr. 008 und die Empfehlungen aus der Sitzung
des Gemeinderates vom 15.03.2016 werden gemäß der Vorlage Nr. 017
zum Beschluss erhoben, soweit sie nicht in der heutigen Sitzung anders entschieden wurden.
2.
Der Wirtschaftsplan 2016 wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Beratung der Haushaltsanträge beschlossen.
Verabschiedung der Haushaltssatzung 2016 des Eigenbetriebs Stadtbau
Nürtingen
Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 15 - wird Bezug genommen.
Einstimmiger Beschluss bei 4 Enthaltungen
Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2016 des Eigenbetriebs Stadtbau
Nürtingen einschließlich Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2019 wird zugestimmt.
§ 32
Anträge der Fraktion NT 14
Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 15.03.2016 - § 5 nö - wird Bezug genommen.
Kenntnisnahme
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt und die nicht durch die heutige Sitzung
erledigten Anträge in den Ausschüssen aufgegriffen.
§ 33
Bildungszentrum Schlossberg
Mehrfachbeauftragung
Aufgabenstellung, Planerauswahl für die Mehrfachbeauftragung, weiterer
Ablauf
Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 16 - wird Bezug genommen.
Kenntnisnahme
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt, da die Mittel für das Projekt aus dem
Investitionsprogramm gestrichen wurden.
§ 34
Erweiterung Zentralbar und Anpassung Pachtvertrag
Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 20 - wird Bezug genommen.
Vorlage Nr. 006 der Verwaltung vom 02.02.2016.
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Seite 6
Kenntnisnahme
Erledigt durch Bereitstellung der Haushaltsmittel unter § 29.
§ 35
Sanierung Strohstraße 15
Vergabe der Zimmer- und Dachdeckerarbeiten
Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 21 - wird Bezug genommen.
Vorlage Nr. 010 der Verwaltung vom 04.02.2016.
Einstimmiger Beschluss
Die Zimmer- und Dachdeckerarbeiten werden vergeben an die Fa. JaKo Baudenkmalpflege GmbH, 88430 Rot an der Rot.
§ 36
Gestaltungskonzept Innenstadt
2. Bauabschnitt „Schillerplatz“
Auf die Verhandlung des Gemeinderates am 23.02.2016 - § 23 - wird Bezug genommen.
Vorlage Nr. 012 der Verwaltung vom 17.02.2016.
Mehrheitlicher Beschluss bei 18 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen
1.
2.
3.
§ 37
Dem Gestaltungsbereich zur Planung des 2. BA Fußgängerzone wird mit folgender Änderung zugestimmt: Der neugestaltete Bereich der Frickenhäuser
Straße wird aus dem Planbereich genommen, die Bushaltestelle der Frickenhäuser Straße wird im Planbereich belassen.
Der Verfahrensablauf zur Umsetzung des 2. BA wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung damit beauftragt, die weiteren Schritte zur Vorbereitung einer Auslobung in Form einer Mehrfachbeauftragung im kooperativen
Verfahren vorzubereiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung der Planung für
den 2. BA „Schillerplatz“, mit dem Vorstand der Volksbank KirchheimNürtingen über eine Verlegung der Zufahrt des Parkplatzes der Volksbank
vom Schillerplatz in die östliche Kirchstraße zu verhandeln und in die Planung des 2. BA mit einzubeziehen.
Modellprojekt Biotopverbundplanung
Auf die Verhandlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am
15.03.2016 - § 10 – wird Bezug genommen.
Mehrheitlicher Beschluss bei 21 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Dem Vorhaben wird grundsätzlich zugestimmt. Die Biotopverbundmaßnahmen
werden im Rahmen der noch bereit zu stellenden Haushaltsmittel ab 2017 umgesetzt.
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§ 38
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Jagdverpachtung vom 01. April 2016 bis zum 31. März 2017
hier: Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrags für den Jagdbogen
Neckarhausen
Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am
09.03.2016 - § 10 nö – wird Bezug genommen.
Mehrheitlicher Beschluss
Der Pachtvertrag für den Jagdbezirk Neckarhausen mit den Pächtern Rolf Hermle,
Nürtingen-Hardt, Helmut Aicher, Neuhausen a.d.F. und Martin Stoll, NürtingenOberensingen, wird ab dem 01.04.2016 um ein weiteres Jahr bis zum 31.03.2017
verlängert.
§ 39
Änderung der Hauptsatzung
Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am
09.03.2016 - § 8 nö – wird Bezug genommen.
Vorlage Nr. 018 der Verwaltung vom 10.03.2016.
Mehrheitlicher Beschluss
Dem Antrag von Stadträtin Rieger, die Wertgrenzen des Oberbürgermeisters in
§ 12 nicht an die Wertgrenzen des Geschäftsführers der GWN anzugleichen, sondern nur um die 50 % wie in allen anderen Bereichen zu erhöhen, wird zugestimmt.
Einstimmiger Beschluss
1.
Die als Anlage zur GR-Vorlage Nr. 018 beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Nürtingen wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
§ 7 Abs. 3 Nr. 1a) erhält folgende Fassung:
„a)
Sachentscheidungen über städtische Vorhaben, Lieferungen und Leistungen mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 72.001 € bis 450.000
€.“
§ 7 Abs. 3 Nr. 1b) erhält folgende Fassung:
„b)
Vergabe von Aufträgen (z.B. Planungen) und Gutachten mit voraussichtlichen Honorarkosten von 45.001 € bis 180.000 € im Einzelfall.
Soweit ein Grundsatzbeschluss über die Ausführung einer Maßnahme
vorliegt ohne Höchstgrenze.“
§ 9 Abs. 2 Nr. 2. erhält folgende Fassung:
„2.
Niederschlagung, Abtretung oder Erlass von Forderungen von 9.001 €
bis zu 90.000 € im Einzelfall.“
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§ 11 Abs. 2 Nr. 2a) erhält folgende Fassung:
„a)
Planungsbeschluss
Entscheidungen über Projektwünsche und die Erteilung von Planungsaufträgen (intern/extern) mit voraussichtlichen Honorarkosten von
45.001 € bis 180.000 € im Einzelfall.“
§ 11 Abs. 2 Nr. 2b) wird wie folgt gefasst:
„b)
Projektbeschluss
Entscheidung darüber, ob das Projekt verwirklicht wird mit voraussichtlichen Gesamtkosten von 72.001 € bis 450.000 €, basierend auf der
Vor- bzw. Entwurfsplanung (Leistungsphase 2 und 3 HOAI).
Es ist ein neuer Beschluss herbeizuführen, wenn die Planung zwischen
Planungsbeschluss und Projektbericht wesentlich geändert werden soll
oder sich eine Kostensteigerung von mehr als 20 % bei Neu- und Erweiterungsbauten bzw. 30 % bei Umbauten und Modernisierungen abzeichnet.“
§ 12 Abs. 2 Nr. 1a) erhält folgende Fassung:
„a)
Sachentscheidungen über städtische Vorhaben, Lieferungen und Leistungen mit voraussichtlichen Gesamtkosten bis 72.000 €.“
§ 12 Abs. 2 Nr. 1b) erhält folgende Fassung:
„b)
Vergabe von Aufträgen (z.B. Planungen) und Gutachten mit voraussichtlichen Honorarkosten bis 45.000 € im Einzelfall. Soweit ein Grundsatzbeschluss über die Ausführung einer Maßnahme vorliegt ohne
Höchstgrenze.“
§ 12 Abs. 2 Nr. 2a) erhält folgende Fassung:
„a)
Planungsbeschluss
Entscheidungen über Projektwünsche und die Erteilung von Planungsaufträgen (intern/extern) mit voraussichtlichen Honorarkosten bis
45.000 € im Einzelfall.“
§ 12 Abs. 2 Nr. 2b) wird wie folgt gefasst:
„b)
Projektbeschluss
Entscheidung darüber, ob das Projekt verwirklicht wird mit voraussichtlichen Gesamtkosten bis 72.000 €, basierend auf der Vor- bzw. Entwurfsplanung (Leistungsphase 2 und 3 HOAI).“
§ 12 Nr. 2 Nr. 8 erhält folgende Fassung:
„8.
2.
Niederschlagung, Abtretung oder Erlass von Forderungen bis zu
9.000 € im Einzelfall.“
Die GWN wird angewiesen, die Formulierung in § 9 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung
des Eigenbetriebes folgendermaßen anzupassen: „Grundsatzentscheidungen im Bereich Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind auf der
Grundlage einer Entscheidung des Kultur-, Schul- und Sozialausschusses
bzw. des Gemeinderates zu fassen.“
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§ 40
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Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Auf die Verhandlung des Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am
09.03.2016 - § 9 nö – wird Bezug genommen.
Mehrheitlicher Beschluss
Dem Antrag von Stadtrat Hiller, den Sitzungsbeginn grundsätzlich fest auf 18.00
Uhr zu legen, wird mehrheitlich zugestimmt.
Es handelt sich dabei um einen Vorschlag des Gemeinderats. Eine Aufnahme in
die Geschäftsordnung ist nicht möglich, da nach der Gemeindeordnung alleine der
Oberbürgermeister den Tag und den Zeitpunkt des Beginns der Sitzung bestimmt.
Der Oberbürgermeister sagt zu, nur in Ausnahmefällen von einem Beginn um
18.00 Uhr abzuweichen und dies vorab mit den Fraktionsvorsitzenden abzustimmen.
Mehrheitlicher Beschluss bei 14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen
Dem Antrag von Stadtrat Braun, § 14 Abs. 6 zu streichen, wird zugestimmt.
Einstimmiger Beschluss
Die als Anlage 3 zur VA-Vorlage Nr. 010 beigefügte Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird mit folgender Änderung beschlossen:
§ 14 Abs. 6 wird gestrichen.
§ 41
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
Herr Klaußer, Geschäftsführer GWN, berichtet über den Stand der Umsetzung der
vom Gemeinderat zur Unterbringung von Asylbewerbern beschlossenen Maßnahmen.
Technischer Beigeordneter Neureuther verweist auf die GR-Sitzung am
23.02.2106, in der über die Baulandentwicklungsstrategie berichtet und priorisierte
Flächen vorgestellt wurden. Er informiert darüber, dass das Stadtplanungs- und
Umweltamt in der BA-Sitzung am 19.04.2016 die Aufstellungsbeschlüsse für die in
der 1. Priorität eingestuften Gebiete vorlegen wird.
§ 42
Bericht über laufende Planungen und Maßnahmen
1.
Stellenausschreibung Standesamt
Stadtrat Dr. Unger erkundigt sich nach der beim Standesamt ausgeschriebenen Stelle.
Nach Mitteilung von Ordnungsamtsleiterin Pixa wechselt eine Mitarbeiterin
des Standesamts ins Personalamt, da dort eine Stelle frei wurde. Diese Stelle wurde zunächst als Stelle für einen Standesbeamten ausgeschrieben.
Nachdem anfangs kaum Bewerbungen eingingen, da aus dem Wort Standesbeamter wohl abgeleitet wurde, dass man die Befähigung als Beamter
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vorweisen muss, wurde diese Stelle nochmals als Stelle einer Sachbearbeiterin im Standesamt ausgeschrieben.
2.
Energietage
Technischer Beigeordneter Neureuther lädt zu den vom Klimaschutzmanager
organisierten Energietagen ein und gibt einen Überblick über die Veranstaltungen.
3.
Bebauungsplan Eichendorffstraße
Stadtrat Kunzmann verweist auf den BA-Beschluss vom 29.09.2015 und erkundigt sich nach dem Verfahrensstand.
Laut Frau Schreiber, Leiterin des Stadtplanungs- und Umweltamts, wurde
angesichts der rechtlich schwierigen Thematik ein Rechtsanwalt eingeschaltet und um Stellungnahme gebeten. Dieses Gutachten liegt seit heute vor
und wird jetzt in den Bebauungsplan eingearbeitet.
O. Heirich