Flyer zur Jugendgerichtshilfe

steht die Jugendgerichtshilfe weiterhin
als Ansprechpartner zur Verfügung:
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Vermittlung von
Sozialstunden
Ausführung von Betreuungsweisungen
Durführung von Sozialen Trainingskursen
Durchführung von Verkehrserziehungskursen
Oft ist es ratsam, den Kontakt zu
anderen Spezialdiensten zu suchen.
Dies können sein:
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Bundesagentur für Arbeit (Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Arbeiten und Lernen)
Drogenberatung
Erziehungsberatung
Schuldnerberatung
Schule
Jugendamt des Kreises Paderborn
Nach der Gerichtsverhandlung
Ansprechpartner
Herr Henke
Dipl.-Sozialarbeiter
für die Bezirke Delbrück, Hövelhof,
Bad Wünnenberg
Tel.:
05251 87978 - 3852
E-Mail: [email protected]
Frau Schopnie
Dipl.-Sozialarbeiterin
für die Bezirke Altenbeken, Borchen
Lichtenau, Bad Lippspringe, Bürener Ortsteile
Tel.:
05251 87978 - 3853
E-Mail: [email protected]
Herr Spalke
Dipl.-Sozialarbeiter
für die Bezirke Salzkotten, Büren zentral
Tel.:
05251 87978 - 3851
E-Mail: [email protected]
Impressum:
Kreis Paderborn - Der Landrat
Jugendamt
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
Tel.:
05251 308 – 5110
Fax:
05251 308 – 5199
E-Mail: [email protected]
www.kreis-paderborn.de
Jugendgerichtshilfe
Ein Spezialdienst
des Jugendamtes
für alle Jugendlichen (14 - 17 Jahre)
und Heranwachsenden (18 - 20 Jahre),
gegen die ein Strafverfahren
eingeleitet wurde
Grundsätzliches…
Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe
des Jugendamtes (gesetzlich geregelt im
Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Jugendgerichtsgesetz).
Sie ist eine Leistung der Jugendhilfe für
Jugendliche und Heranwachsende, die eine
Straftat begangen haben.
Sie informiert Jugendrichter und Staatsanwalt über den bisherigen Lebensweg und die
familiäre und persönliche Situation des Jugendlichen oder Heranwachsenden.
Wenn es nun mal passiert ist…
Wenn es zu einer
Gerichtsverhandlung kommt…
… daß ein junger Mensch eine Straftat begangen hat,
wird das Jugendamt bzw. die JGH über das Verfahren
informiert.
...erfolgt zunächst ein ausführliches, persönliches
Gespräch mit dem Jugendlichen und seinen Eltern
bzw. mit dem Heranwachsenden.
Der/die zuständige Sozialarbeiter/in der JGH nimmt
dann Kontakt zu dem Jugendlichen und seiner Familie bzw. dem Heranwachsenden auf, indem er/sie sich
zu einem Hausbesuch anmeldet.
Das 1. Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Information über den weiteren Verfahrensablauf.
Dabei ist sie unabhängig von Polizei,
Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.
Straftaten - Ausdruck einer schwierigen Lebenssituation?
Es gibt eine Vielzahl von Ursachen dafür,
daß Jugendliche oder Heranwachsende
Straftaten begehen:
- persönliche Probleme
- die familiäre Situation
- Schulschwierigkeiten
- Arbeitslosigkeit
- Drogensucht
- Gruppenzwang
- jugendliches Ausprobierverhalten
Während der Begleitung eines Jugendlichen
oder Heranwachsenden in einem Strafverfahren wird auf die jeweilige, individuelle
Problemsituation eingegangen.
Ein Verfahren kann manchmal außergerichtlich
beendet werden.
Es besteht die Möglichkeit, daß ein Verfahren ohne
Gerichtsverhandlung, auf Anregung der Staatsanwaltschaft, eingestellt wird.
Dies ist jedoch nur machbar, wenn erzieherische
Maßnahmen in Absprache mit der JGH erfüllt werden, die als pädagogisch sinnvoll angesehen werden.
Jugendrichter und Staatsanwalt erhalten durch den
Bericht des/der Sozialarbeiters/in der JGH schon vor
der Verhandlung ein Bild über Entwicklung und
Persönlichkeit des jungen Menschen.
Bei der Gerichtsverhandlung ist der/die Sozialarbeiter/in der JGH in jedem Fall anwesend und unterbreitet dem Richter und Staatsanwalt einen Maßnahmenvorschlag.