steht die Jugendgerichtshilfe weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung: • • • • Vermittlung von Sozialstunden Ausführung von Betreuungsweisungen Durführung von Sozialen Trainingskursen Durchführung von Verkehrserziehungskursen Oft ist es ratsam, den Kontakt zu anderen Spezialdiensten zu suchen. Dies können sein: • • • • • Bundesagentur für Arbeit (Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, Arbeiten und Lernen) Drogenberatung Erziehungsberatung Schuldnerberatung Schule Jugendamt des Kreises Paderborn Nach der Gerichtsverhandlung Ansprechpartner Herr Henke Dipl.-Sozialarbeiter für die Bezirke Delbrück, Hövelhof, Bad Wünnenberg Tel.: 05251 87978 - 3852 E-Mail: [email protected] Frau Schopnie Dipl.-Sozialarbeiterin für die Bezirke Altenbeken, Borchen Lichtenau, Bad Lippspringe, Bürener Ortsteile Tel.: 05251 87978 - 3853 E-Mail: [email protected] Herr Spalke Dipl.-Sozialarbeiter für die Bezirke Salzkotten, Büren zentral Tel.: 05251 87978 - 3851 E-Mail: [email protected] Impressum: Kreis Paderborn - Der Landrat Jugendamt Aldegreverstr. 10 – 14 33102 Paderborn Tel.: 05251 308 – 5110 Fax: 05251 308 – 5199 E-Mail: [email protected] www.kreis-paderborn.de Jugendgerichtshilfe Ein Spezialdienst des Jugendamtes für alle Jugendlichen (14 - 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 - 20 Jahre), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde Grundsätzliches… Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes (gesetzlich geregelt im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Jugendgerichtsgesetz). Sie ist eine Leistung der Jugendhilfe für Jugendliche und Heranwachsende, die eine Straftat begangen haben. Sie informiert Jugendrichter und Staatsanwalt über den bisherigen Lebensweg und die familiäre und persönliche Situation des Jugendlichen oder Heranwachsenden. Wenn es nun mal passiert ist… Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt… … daß ein junger Mensch eine Straftat begangen hat, wird das Jugendamt bzw. die JGH über das Verfahren informiert. ...erfolgt zunächst ein ausführliches, persönliches Gespräch mit dem Jugendlichen und seinen Eltern bzw. mit dem Heranwachsenden. Der/die zuständige Sozialarbeiter/in der JGH nimmt dann Kontakt zu dem Jugendlichen und seiner Familie bzw. dem Heranwachsenden auf, indem er/sie sich zu einem Hausbesuch anmeldet. Das 1. Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Information über den weiteren Verfahrensablauf. Dabei ist sie unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht. Straftaten - Ausdruck einer schwierigen Lebenssituation? Es gibt eine Vielzahl von Ursachen dafür, daß Jugendliche oder Heranwachsende Straftaten begehen: - persönliche Probleme - die familiäre Situation - Schulschwierigkeiten - Arbeitslosigkeit - Drogensucht - Gruppenzwang - jugendliches Ausprobierverhalten Während der Begleitung eines Jugendlichen oder Heranwachsenden in einem Strafverfahren wird auf die jeweilige, individuelle Problemsituation eingegangen. Ein Verfahren kann manchmal außergerichtlich beendet werden. Es besteht die Möglichkeit, daß ein Verfahren ohne Gerichtsverhandlung, auf Anregung der Staatsanwaltschaft, eingestellt wird. Dies ist jedoch nur machbar, wenn erzieherische Maßnahmen in Absprache mit der JGH erfüllt werden, die als pädagogisch sinnvoll angesehen werden. Jugendrichter und Staatsanwalt erhalten durch den Bericht des/der Sozialarbeiters/in der JGH schon vor der Verhandlung ein Bild über Entwicklung und Persönlichkeit des jungen Menschen. Bei der Gerichtsverhandlung ist der/die Sozialarbeiter/in der JGH in jedem Fall anwesend und unterbreitet dem Richter und Staatsanwalt einen Maßnahmenvorschlag.
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