Strafrecht 1. poena (f) 2. ius poenale (n) 3. ius puniendi (n) 4. crimen (n) 5. crimen laesae maiestatis (n) 6. crimina culposa (n, Pl) 7. crimina dolosa (n, Pl) 8. crimina publica (n, Pl) 9. tempus criminis (n) 10. Kriminalität 11. kriminell 12. inkriminieren 13. Kriminologie (f) 14. Kriminalistik (f) 15. Viktimologie (f) 16. viktimisieren 17. delictum, Delikt (n) 18. Delinquenz (f) 19. delictum commune (n) 20. delictum continuum (n) Strafe das strafende Recht / das Strafrecht im objektiven Sinn / alle Normen, die bestimmen ob und in welcher Form menschliches Handeln zu bestrafen ist (zB materielles Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollzugsrecht, etc.) das Recht zu strafen / das Strafrecht im subjektiven Sinn / wem kommt das Recht zu strafen zu (im Unterschied zum ius poenale, aus dem sich das ius puniendi ableitet; wem es zukommt ergibt sich aus dem ius poenale) / das subjektive Recht zu strafen Verbrechen Majestätsbeleidigung / Beleidigung des Staatsoberhauptes Fahrlässigkeitsdelikte / Straftaten, zu deren Begehung nicht Vorsatz erforderlich ist, sondern bloße Fahrlässigkeit genügt Vorsatzdelikte / Straftaten, zu deren Begehung Vorsatz erforderlich ist die öffentlichen Verbrechen Tatzeit / die Zeit des Verbrechens Vorhandensein von Verbrechen verbrecherisch anschuldigen wissenschaftliche Erforschung der Kriminalität / die Wissenschaft, die sich zB mit den Ursachen für Kriminalität beschäftigt das konkrete Ermitteln von oder nach Straftaten / Ermittlungsarbeit (zB Aufklärung) / das Ermitteln von Straftaten Opferforschung / Wissenschaft, die sich zB mit der Beziehung zwischen Opfer und Täter befasst zum Opfer machen Vergehen / Verbrechen das Vorhandensein von Straftaten (im Sinne von Kriminalität) [Delinquent: derjenige, der eine Straftat begangen hat] das allgemeine Delikt / jene Delikte, die prinzipiell von allen Personen begangen werden können (im Unterschied zu den Sonderdelikten, wie zB Amtsmissbrauch, der nur von einem Beamten begangen werden kann) Dauerdelikt 21. delictum sui generis (n) 22. forum delicti commissi (n) 23. corpus delicti (n) 24. producta sceleris (n, Pl) 25. instrumenta sceleris (n, Pl) 26. scelere quaesita (n, Pl) 27. lex loci delicti commissi (f) 28. in flagranti 29. prohibitiv 30. mens rea (f) 31. Inkulpant (m) 32. Inkulpat (m) 33. doli capax 34. dolus (m) 35. dolus malus (m) 36. dolo malo 37. dolus directus specialis (m) 38. dolus eventualis (m) 39. dolus generalis (m) 40. dolus alternativus (m) Delikt eigener Art Gerichtsstand der begangenen Tat / die Frage, welches Gericht zuständig ist / dasjenige Gericht ist örtlich zuständig, in dessen Sprengel die Tat begangen wurde Beweisstück Erzeugnisse des Verbrechens / Sachen, die durch eine begangene Straftat hervorgebracht wurden (zB gefälschte Banknoten bei der Geldfälschung) Tatwaffen / Tatwerkzeuge / Werkzeuge, die für die Begehung der Tat verwendet worden sind (zB Diebesgut) das durch das Verbrechen gewonnene / die durch einen Frevel gewonnenen Dinge (zB Diebesgut) das Gesetz des Ortes der begangenen Straftat / das Gesetz, dass am Ort der begangen Tat anzuwenden ist / das dort geltende Recht / es geht darum welches Gesetz anzuwenden ist im brennenden Zustand / auf frischer Tat verhindernd / verbietend [Prohibitivgesetze: Gesetze, die bestimmtes Handeln verbieten] schuldige Gesinnung / gemeint ist nicht das äußere Handeln des Täters, sondern sein Innenleben, seine Einstellung, seine Gesinnung / Wille eine Straftatbestand zu verwirklichen / innere Einstellung des potenziellen Täters der Anschuldigende der Angeschuldigte zur Arglist fähig / deliktsfähig List / Vorsatz böse Absicht in schlechter Absicht / böswillig / arglistig direkter, spezieller Vorsatz / Absichtlichkeit / der Täter handelt absichtlich, wenn es ihm gerade darauf ankommt, einen bestimmten Erfolg zu verwirklichen bedingter Vorsatz allgemeiner Vorsatz einen bestimmten Erfolg herbeizuführen Alternativvorsatz / z.B. der Täter will irgendjemanden erschießen, schießt in die Menge, es kommt ihm nicht darauf an eine bestimmte Person zu erwischen, sondern er schießt in eine Menge hinein und will irgendjemanden töten / der Vorsatz, nicht auf eine konkrete Person, auf einen ganz konkreten Erfolg gerichtet zu sein 41. dolus coloratus (m) 42. dolus repentinus (m) 43. dolus praemeditatus (m) 44. dolus subsequens / dolus succedens (m) 45. dolus semper praestatur 46. dolus non praesumitur 47. aberratio ictus (f) 48. error in obiecto vel persona (m) 49. actio (f) 50. actio illicita in causa (f) 51. actio libera in causa (f) gefärbter Vorsatz / z.B. beim Diebstahl; um einen Diebstahl zu verwirklichen muss man einerseits eine fremde Sache vorsätzlich wegnehmen und man braucht auch die Bereicherungsabsicht, also die Absicht sich dadurch zu bereichern; diese zusätzliche Absicht ist der dolus coloratus plötzlich aufgetretener Vorsatz / der schnell gefasste Entschluss die vorgefasste, böse Absicht / das, was man sich vorher überlegt hat; lang vorher geplante Tat die erst nach Vollendung der Tat entstandene böse Absicht / nachträglicher Vorsatz / im strafrechtlichen Sinn kein Vorsatz, weil man den Vorsatz grundsätzlich zum Zeitpunkt der Tat benötigt für Arglist haftet man immer / für Arglist wird immer gehaftet / vorsätzlich zugefügte Schäden können von Haftungsausschlüssen, auch wenn diese ordnungsgemäß zustande gekommen sind, nicht erfasst werden Arglist wird nicht vermutet / im Zweifel wird nicht angenommen, dass jemand vorsätzlich diese Tat begangen hat (und schon gar nicht absichtlich) die Abirrung des Wurfes / abgeirrter Wurf / der Deliktserfolg tritt bei einer anderen Person ein, als vom Täter geplant war (A schießt auf B, trifft aber C; das Problem ist, wie man damit umgeht, da bezüglich C der Vorsatz fehlt) Irrtum über den Gegenstand oder die Person (A schießt auf B, den er irrtümlich für C hält; er schießt auf den, auf den er schießen will, hält ihn aber für jemanden anderen) Handlung / Klage Handlung unzulässig in der Ursache / zB die Notwehrprovokation; wenn ich Notwehr provoziere, kann ich mich nicht darauf berufen; wenn ich den Täter absichtlich provoziere um mich dann auf Notwehr zu berufen, das funktioniert nicht / eine an sich erlaubte Handlung, ist im konkreten Fall wegen eines vorher gesetzten unzulässigen Verhaltens nicht erlaubt die Handlung frei in ihrer Ursache / die Problematik, wenn ein Täter unzurechnungsfähig bei der Ausübung der Tat war, aber voll zurechnungsfähig war, als er sich zur Tat entschlossen hat / das 52. actus reus (m) 53. cogitationis poenam nemo patitur 54. Kausalität (f) 55. Kausalnexus (m) 56. conditio sine qua non (f) 57. Adäquanz (f) 58. Äquivalenztheorie 59. causa efficiens (f) 60. causa proxima (f) 61. causa remota (f) 62. Imputation (f) 63. alias facturus / omni modo facturus 64. Alibi (n) 65. Indiz (n) 66. beneficium cohaesionis bzw adhaesionis (n) 67. et volenti fit iniuria Problem, dass der Täter zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig ist, aber zurechnungsfähig ist als er sich zu Tat entschlossen hat schuldige Handlung / das, was nach außen tritt (Gegensatz: mens rea) wegen bloßer Gedanken wird niemand bestraft / die Gedanken sind frei Ursächlichkeit einer Handlung für einen bestimmten Erfolg [kausal: ursächlich] ursächlicher Zusammenhang / Zusammenhang zwischen Wirkung und Ursache Bedingung ohne welche nicht / Bedingung ohne die nicht / Bedingung, ohne die ein bestimmter Erfolg nicht eingetreten wäre (Prüfung nach der conditio sine qua non Formel: man denkt sich die Handlung weg und schaut ob der Erfolg ohne diese Handlung genauso eingetreten wäre) Angemessenheit die Äquivalenztheorie besagt, dass jede Ursache eines bestimmten Erfolges als gleichwertig anzusehen ist bewirkende Ursache / Entstehungsgrund nächstliegender Grund ferngelegene Ursache Zurechnung / Zuweisung jemand, der unter allen Umständen eine Tat ausführen will anderswo / Nachweis, dass man nicht am Tatort war Anzeichen / Hinweis die Rechtswohltat des Zusammenhangs / das bedeutet, z.B. wenn es mehrere Beschuldigte gibt und einer davon stellt einen Antrag auf zB Enthaftung, dann soll dieser Antrag auch für andere gelten / wenn ein Beschuldigter ein Antrag auf Verbesserung für sich erwirbt, dann soll die Verbesserung auch für die anderen gelten, die derartige Anträge nicht gestellt haben auch dem Wollenden geschieht Unrecht / im Zusammenhang mit der Einwilligung des Verletzten, z.B. bei Körperverletzungen / die Einwilligung des Opfers kann unter bestimmten Umständen den Täter rechtfertigen, ganz häufig zB bei Heilbehandlungen (bei bestimmten Delikten, zB bei Tötung auf Verlangen funktioniert das nicht; da ist gemeint, dass auch dem 68. reus (m) 69. in dubio pro reo 70. in dubio mitius 71. favor defensionis (m) 72. interpretatione legum poenae molliendae sunt potius quam asperandae 73. semper in dubiis benigniora praeferenda 74. Kommissivdelikte 75. Omissivdelikte 76. Distanzdelikt 77. extraneus (m) 78. Ingerenz (f) 79. Komplize (m) 80. Konkurrenz (f) 81. Realkonkurrenz (f) 82. Idealkonkurrenz (f) 83. Korrektion (f) 84. nemo prudens punit, quia peccatum est, sed ne peccetur 85. Prävention (f); präventiv 86. Spezialprävention 87. Generalprävention 88. repressiv Wollenden, also demjenigen der zustimmt, geschieht Unrecht, d.h. der Täter hat keine Rechtfertigung) der Angeklagter / der Schuldige im Zweifel für den Angeklagten / Unschuldsvermutung im Zweifel das Mildere bzw. das Günstigere Wohlwollen zugunsten der Verteidigung / damit ist gemeint, dass der Angeklagte gewisse „Vorteile“ im Strafprozess hat, zB das Recht des letzten Wortes vor der Urteilsverkündung bei Auslegung der Gesetze sind die Strafen eher zu mildern als zu verschärfen im Zweifel ist immer das Günstigere vorzuziehen Begehungsdelikte / die Delikte, die durch eine aktive Handlung begangen werden Unterlassungsdelikte / die Delikte, die nicht durch eine aktive Handlung, sondern durch Unterlassung begangen werden Delikt, bei dem Handlung und Erfolg zeitlich oder örtlich auseinander fallen (zB Schuss über die Grenze eines Landes; der Schuss ist im Inland gesetzt, der Erfolg tritt im Ausland ein) eine außenstehende Person / bei Sonderdelikten, zB bei Amtsmissbrauch / eine Person, die eine von einem Sonderdelikt vorausgesetzte Eigenschaft nicht erfüllt Einflussnahme / Einflussnahmemöglichkeit Mittäter Konkurrenz wenn der Täter mehrere Delikte durch mehrere aufeinander folgende selbständige Taten begeht mehrere Delikte werden vom selben Täter durch eine einzige Tat verwirklicht Verbesserung / Besserung niemand der klug ist straft, weil eine Verfehlung begangen worden ist, sondern damit in Zukunft nicht mehr gefehlt wird / nicht Vergeltung ist Zweck der Bestrafung, sondern die Verhinderung weiterer Straftaten Prävention: Vorbeugung; präventiv: vorbeugend besondere Abwendung Abschreckung bzw. Vorbeugung im Interesse der Allgemeinheit unterdrückend / hindernd 89. ex officio (offo) 90. Offizialdelikte 91. Offizialmaxime (f) 92. Offizialverteidiger 93. putativ 94. Putativdelikt 95. Putativnotwehr 96. Präventivnotwehr 97. Notwehrprovokation 98. suspekt 99. Talion (f) 100. versari in re illicita 101. vikariieren 102. vim vi repellere licet 103. coactio non est imputabilis 104. vis absoluta (f) von Amts wegen (Gegensatz: auf Antrag der Parteien) / es geht um die Frage, wann ein Gericht bzw. eine Behörde tätig wird; braucht man einen Antrag einer Partei oder wird sie von Amts wegen, d.h. von sich heraus, tätig Delikte, für deren Verfolgung der Staat zuständig ist (nicht die verletzte Person) Grundsatz der amtswegigen Verfolgung von Straftaten ein von Amts wegen bestellter Verteidiger / wenn der Angeklagte nicht selbst einen Verteidiger wählt, wird einer bestellt vermeintlich / irrig Handlung, die vom Handelnden irrigerweise als strafbar angesehen wird liegt vor, wenn der Angegriffene irrtümlich annimmt, dass er zur Notwehr berechtigt ist, tatsächlich aber keine Notwehrsituation vorliegt (es liegt kein Rechtsfertigungsgrund vor) Abwehr in Erwartung eines drohenden Angriffs das absichtliche Herbeiführen einer Notwehrsituation um den Angreifer verletzen und um sich dann auf Notwehr berufen zu können verdächtig Vergeltungsstrafe sich in einer unerlaubten Sache aufhalten / sich unerlaubt mit etwas beschäftigen die Reihenfolge des Vollzugs von Strafen / Vikariierung kommt dann zum Tragen, wenn ein Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird und zusätzlich z.B. zu einer Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsträger verurteilt wird / das Prinzip der Vikariierung bedeutet, dass die Unterbringung zuerst erfolgt und dann die Freiheitsstrafe es ist erlaubt Gewalt mit Gewalt zurückzuschlagen Zwang ist nicht zurechenbar absolute Gewalt / unüberwindbare, unwiderstehliche Gewalt, zB wenn A dem widerstrebenden B die Hand führt und ihn dadurch zum Abdrücken der Pistole zwingt (jemand wird genötigt; die Willensbildung des Täters, der gleichzeitig auch Opfer ist, die ist ausgeschalten; die Handlung ist ihm dann nicht zurechenbar) 105. vis atrox (f) 106. vis compulsiva (f) 107. vis cui resisti non potest 108. abortus (m) 109. Verbalinjurie (f) 110. Realinjurie (f) 111. Insult (m) 112. Defraudation (f) 113. Krida (f) 114. Inzest (m) 115. Legalitätsprinzip 116. nulla poena sine lege 117. nullum crimen sine lege scripta, certa, praevia 118. accusatio, Akkusation (f) 119. Akkusationsprinzip 120. nemo tenetur se ipsum accusare 121. Opportunitätsprinzip 122. Kaptativfrage grausame Gewalt / schwere Gewalttätigkeit die drängende Gewalt / der psychische Zwang / die Gewalt gegen den Willen Gewalt gegen die kein Widerstand geleistet werden kann / Gewalt, die menschlicher Kontrolle nicht unterworfen ist / die nicht beherrschbare Gewalt (zB Naturkatastrophen) 2 Bedeutungen: 1. Abtreibung 2. Fehlgeburt Beleidigung durch Worte (zB Ehrenbeleidigung) Beleidigung durch Taten (zB Ohrfeige) Beledigung / Belästigung Veruntreuung / Betrug Vereitelung bzw. Schmälerung der Befriedigung von Gläubigen durch den Schuldner Blutschande Bindung der Vollziehung an die Gesetze / Handeln nur aufgrund der Gesetze keine Strafe ohne Gesetz / eine Strafe darf nur dann verhängt werden, wenn es eine ausdrückliche gesetzliche Strafandrohung gibt und die Tat schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war kein Verbrechen ohne geschriebenes, sicheres, vorhergehendes Gesetz / die ausdrückliche Strafandrohung muss vorher schon bestanden sein Anklage / Beschuldigung Anklagegrundsatz im Strafprozess / Strafverfahren darf nur auf Grund einer Anklage eingeleitet werden; wenn die Anklage zurückgezogen wird ist das Strafverfahren einzustellen niemand wird gezwungen sich selbst anzuklagen / der Beschuldigte muss nicht gegen sich aussagen / er ist nicht verpflichtet an der Wahrheitsermittlung mitzuwirken / der Beschuldigte muss sich selbst nicht belasten Ermessensprinzip / der Grundsatz wonach die Strafverfolgung (in manchen Fällen) im Ermessen der Behörde liegt (aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen) / der Staatsanwalt kann unter bestimmten Umständen das Verfahren einstellen Fangfrage / verfängliche Art der Fragestellung, wo man den Beschuldigten zu einer ganz bestimmten Antwort hinführen bzw. drängen will 123. Suggestivfrage 124. Absorption (f) 125. Asperation (f) 126. Konsumtion (f) 127. Kumulationsprinzip (n) 128. Kollusion(sgefahr) (f) 129. Verdikt (n) 130. Moniturverfahren 131. Abolition (f) 132. Indulgenz (f) 133. Amnestie (f) 134. Adhäsionsverfahren 135. Subsidiaranklage (Subsidiarantrag) 136. inappellabel 137. Denuntiation (f) beeinflussende Art der Fragestellung / wenn man jemanden, durch die Art der Fragestellung, zu einer ganz bestimmten Antwort hindrängen will Aufsaugung / Verschluckung [Absorptionsprinzip: besagt im Strafrecht, dass der Täter, wenn er mehrere Delikte begangen hat, nach dem Delikt zu bestrafen ist, dass die höchste Strafdrohung vorsieht; die leichteren Strafdrohungen werden „verschluckt“] Verschärfungsprinzip / man geht von der schwersten angedrohten Strafe aus, verschärft die aber noch zusätzlich das Aufgehen eines Tatbestandes in einen anderen Tatbestand / wenn ein Straftatbestand von einem anderen mit umfasst wird und daher dann nicht extra zu bestrafen ist / ein schweres Delikt umfasst auch die anderen schweren Häufungsprinzip Verabredungsgefahr / Verdunckelungsgefahr Wahrspruch / Urteil (beim geschworenen Prozess) Verfahren, in dem der Schwurgerichtshof den Geschworenen die Verbesserung des Wahrspruches aufträgt Niederschlagung eines bereits anhängigen gerichtlichen Strafverfahrens durch einen Verwaltungsakt des Bundespräsidenten Strafnachsicht / Überbegriff für Abolition und Amnestie Begnadigung von Straftätern / wenn bestimmte Straftäter vorzeitig begnadigt werden (zB Weihnachtsamnestie) angehängtes Verfahren / davon spricht man dann, wenn das Strafgericht im Strafurteil auch über privatrechtliche Ansprüche des Privatbeteiligten entscheidet Aufrechterhaltung der Strafverfolgung durch den Privatbeteiligten, wenn der Staatsanwalt von der Strafverfolgung zurückgetreten ist nicht mehr anfechtbar / endgültig Anzeige einer Straftat
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