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Strafrecht
1. poena (f)
2. ius poenale (n)
3. ius puniendi (n)
4. crimen (n)
5. crimen laesae maiestatis (n)
6. crimina culposa (n, Pl)
7. crimina dolosa (n, Pl)
8. crimina publica (n, Pl)
9. tempus criminis (n)
10. Kriminalität
11. kriminell
12. inkriminieren
13. Kriminologie (f)
14. Kriminalistik (f)
15. Viktimologie (f)
16. viktimisieren
17. delictum, Delikt (n)
18. Delinquenz (f)
19. delictum commune (n)
20. delictum continuum (n)
Strafe
das strafende Recht / das Strafrecht im
objektiven Sinn / alle Normen, die
bestimmen ob und in welcher Form
menschliches Handeln zu bestrafen ist (zB
materielles Strafrecht, Strafprozessrecht,
Strafvollzugsrecht, etc.)
das Recht zu strafen / das Strafrecht im
subjektiven Sinn / wem kommt das Recht zu
strafen zu (im Unterschied zum ius poenale,
aus dem sich das ius puniendi ableitet; wem
es zukommt ergibt sich aus dem ius poenale)
/ das subjektive Recht zu strafen
Verbrechen
Majestätsbeleidigung / Beleidigung des
Staatsoberhauptes
Fahrlässigkeitsdelikte / Straftaten, zu deren
Begehung nicht Vorsatz erforderlich ist,
sondern bloße Fahrlässigkeit genügt
Vorsatzdelikte / Straftaten, zu deren
Begehung Vorsatz erforderlich ist
die öffentlichen Verbrechen
Tatzeit / die Zeit des Verbrechens
Vorhandensein von Verbrechen
verbrecherisch
anschuldigen
wissenschaftliche Erforschung der
Kriminalität / die Wissenschaft, die sich zB
mit den Ursachen für Kriminalität beschäftigt
das konkrete Ermitteln von oder nach
Straftaten / Ermittlungsarbeit (zB
Aufklärung) / das Ermitteln von Straftaten
Opferforschung / Wissenschaft, die sich zB
mit der Beziehung zwischen Opfer und
Täter befasst
zum Opfer machen
Vergehen / Verbrechen
das Vorhandensein von Straftaten (im Sinne
von Kriminalität) [Delinquent: derjenige, der
eine Straftat begangen hat]
das allgemeine Delikt / jene Delikte, die
prinzipiell von allen Personen begangen
werden können (im Unterschied zu den
Sonderdelikten, wie zB Amtsmissbrauch, der
nur von einem Beamten begangen werden
kann)
Dauerdelikt
21. delictum sui generis (n)
22. forum delicti commissi (n)
23. corpus delicti (n)
24. producta sceleris (n, Pl)
25. instrumenta sceleris (n, Pl)
26. scelere quaesita (n, Pl)
27. lex loci delicti commissi (f)
28. in flagranti
29. prohibitiv
30. mens rea (f)
31. Inkulpant (m)
32. Inkulpat (m)
33. doli capax
34. dolus (m)
35. dolus malus (m)
36. dolo malo
37. dolus directus specialis (m)
38. dolus eventualis (m)
39. dolus generalis (m)
40. dolus alternativus (m)
Delikt eigener Art
Gerichtsstand der begangenen Tat / die
Frage, welches Gericht zuständig ist /
dasjenige Gericht ist örtlich zuständig, in
dessen Sprengel die Tat begangen wurde
Beweisstück
Erzeugnisse des Verbrechens / Sachen, die
durch eine begangene Straftat hervorgebracht
wurden (zB gefälschte Banknoten bei der
Geldfälschung)
Tatwaffen / Tatwerkzeuge / Werkzeuge, die
für die Begehung der Tat verwendet worden
sind (zB Diebesgut)
das durch das Verbrechen gewonnene / die
durch einen Frevel gewonnenen Dinge (zB
Diebesgut)
das Gesetz des Ortes der begangenen Straftat
/ das Gesetz, dass am Ort der begangen Tat
anzuwenden ist / das dort geltende Recht / es
geht darum welches Gesetz anzuwenden ist
im brennenden Zustand / auf frischer Tat
verhindernd / verbietend [Prohibitivgesetze:
Gesetze, die bestimmtes Handeln verbieten]
schuldige Gesinnung / gemeint ist nicht das
äußere Handeln des Täters, sondern sein
Innenleben, seine Einstellung, seine
Gesinnung / Wille eine Straftatbestand zu
verwirklichen / innere Einstellung des
potenziellen Täters
der Anschuldigende
der Angeschuldigte
zur Arglist fähig / deliktsfähig
List / Vorsatz
böse Absicht
in schlechter Absicht / böswillig / arglistig
direkter, spezieller Vorsatz / Absichtlichkeit /
der Täter handelt absichtlich, wenn es ihm
gerade darauf ankommt, einen bestimmten
Erfolg zu verwirklichen
bedingter Vorsatz
allgemeiner Vorsatz einen bestimmten Erfolg
herbeizuführen
Alternativvorsatz / z.B. der Täter will
irgendjemanden erschießen, schießt in die
Menge, es kommt ihm nicht darauf an eine
bestimmte Person zu erwischen, sondern er
schießt in eine Menge hinein und will
irgendjemanden töten / der Vorsatz, nicht auf
eine konkrete Person, auf einen ganz
konkreten Erfolg gerichtet zu sein
41. dolus coloratus (m)
42. dolus repentinus (m)
43. dolus praemeditatus (m)
44. dolus subsequens / dolus succedens (m)
45. dolus semper praestatur
46. dolus non praesumitur
47. aberratio ictus (f)
48. error in obiecto vel persona (m)
49. actio (f)
50. actio illicita in causa (f)
51. actio libera in causa (f)
gefärbter Vorsatz / z.B. beim Diebstahl; um
einen Diebstahl zu verwirklichen muss man
einerseits eine fremde Sache vorsätzlich
wegnehmen und man braucht auch die
Bereicherungsabsicht, also die Absicht sich
dadurch zu bereichern; diese zusätzliche
Absicht ist der dolus coloratus
plötzlich aufgetretener Vorsatz / der schnell
gefasste Entschluss
die vorgefasste, böse Absicht / das, was man
sich vorher überlegt hat; lang vorher geplante
Tat
die erst nach Vollendung der Tat entstandene
böse Absicht / nachträglicher Vorsatz / im
strafrechtlichen Sinn kein Vorsatz, weil man
den Vorsatz grundsätzlich zum Zeitpunkt der
Tat benötigt
für Arglist haftet man immer / für Arglist
wird immer gehaftet / vorsätzlich zugefügte
Schäden können von Haftungsausschlüssen,
auch wenn diese ordnungsgemäß zustande
gekommen sind, nicht erfasst werden
Arglist wird nicht vermutet / im Zweifel wird
nicht angenommen, dass jemand vorsätzlich
diese Tat begangen hat (und schon gar nicht
absichtlich)
die Abirrung des Wurfes / abgeirrter Wurf /
der Deliktserfolg tritt bei einer anderen
Person ein, als vom Täter geplant war (A
schießt auf B, trifft aber C; das Problem ist,
wie man damit umgeht, da bezüglich C der
Vorsatz fehlt)
Irrtum über den Gegenstand oder die Person
(A schießt auf B, den er irrtümlich für C hält;
er schießt auf den, auf den er schießen will,
hält ihn aber für jemanden anderen)
Handlung / Klage
Handlung unzulässig in der Ursache / zB die
Notwehrprovokation; wenn ich Notwehr
provoziere, kann ich mich nicht darauf
berufen; wenn ich den Täter absichtlich
provoziere um mich dann auf Notwehr zu
berufen, das funktioniert nicht / eine an sich
erlaubte Handlung, ist im konkreten Fall
wegen eines vorher gesetzten unzulässigen
Verhaltens nicht erlaubt
die Handlung frei in ihrer Ursache / die
Problematik, wenn ein Täter
unzurechnungsfähig bei der Ausübung der
Tat war, aber voll zurechnungsfähig war, als
er sich zur Tat entschlossen hat / das
52. actus reus (m)
53. cogitationis poenam nemo patitur
54. Kausalität (f)
55. Kausalnexus (m)
56. conditio sine qua non (f)
57. Adäquanz (f)
58. Äquivalenztheorie
59. causa efficiens (f)
60. causa proxima (f)
61. causa remota (f)
62. Imputation (f)
63. alias facturus / omni modo facturus
64. Alibi (n)
65. Indiz (n)
66. beneficium cohaesionis bzw adhaesionis
(n)
67. et volenti fit iniuria
Problem, dass der Täter zum Zeitpunkt der
Tat unzurechnungsfähig ist, aber
zurechnungsfähig ist als er sich zu Tat
entschlossen hat
schuldige Handlung / das, was nach außen
tritt (Gegensatz: mens rea)
wegen bloßer Gedanken wird niemand
bestraft / die Gedanken sind frei
Ursächlichkeit einer Handlung für einen
bestimmten Erfolg [kausal: ursächlich]
ursächlicher Zusammenhang /
Zusammenhang zwischen Wirkung und
Ursache
Bedingung ohne welche nicht / Bedingung
ohne die nicht / Bedingung, ohne die ein
bestimmter Erfolg nicht eingetreten wäre
(Prüfung nach der conditio sine qua non Formel: man denkt sich die Handlung weg
und schaut ob der Erfolg ohne diese
Handlung genauso eingetreten wäre)
Angemessenheit
die Äquivalenztheorie besagt, dass jede
Ursache eines bestimmten Erfolges als
gleichwertig anzusehen ist
bewirkende Ursache / Entstehungsgrund
nächstliegender Grund
ferngelegene Ursache
Zurechnung / Zuweisung
jemand, der unter allen Umständen eine Tat
ausführen will
anderswo / Nachweis, dass man nicht am
Tatort war
Anzeichen / Hinweis
die Rechtswohltat des Zusammenhangs / das
bedeutet, z.B. wenn es mehrere Beschuldigte
gibt und einer davon stellt einen Antrag auf
zB Enthaftung, dann soll dieser Antrag auch
für andere gelten / wenn ein Beschuldigter
ein Antrag auf Verbesserung für sich erwirbt,
dann soll die Verbesserung auch für die
anderen gelten, die derartige Anträge nicht
gestellt haben
auch dem Wollenden geschieht Unrecht / im
Zusammenhang mit der Einwilligung des
Verletzten, z.B. bei Körperverletzungen / die
Einwilligung des Opfers kann unter
bestimmten Umständen den Täter
rechtfertigen, ganz häufig zB bei
Heilbehandlungen (bei bestimmten Delikten,
zB bei Tötung auf Verlangen funktioniert das
nicht; da ist gemeint, dass auch dem
68. reus (m)
69. in dubio pro reo
70. in dubio mitius
71. favor defensionis (m)
72. interpretatione legum poenae molliendae
sunt potius quam asperandae
73. semper in dubiis benigniora praeferenda
74. Kommissivdelikte
75. Omissivdelikte
76. Distanzdelikt
77. extraneus (m)
78. Ingerenz (f)
79. Komplize (m)
80. Konkurrenz (f)
81. Realkonkurrenz (f)
82. Idealkonkurrenz (f)
83. Korrektion (f)
84. nemo prudens punit, quia peccatum est,
sed ne peccetur
85. Prävention (f); präventiv
86. Spezialprävention
87. Generalprävention
88. repressiv
Wollenden, also demjenigen der zustimmt,
geschieht Unrecht, d.h. der Täter hat keine
Rechtfertigung)
der Angeklagter / der Schuldige
im Zweifel für den Angeklagten /
Unschuldsvermutung
im Zweifel das Mildere bzw. das Günstigere
Wohlwollen zugunsten der Verteidigung /
damit ist gemeint, dass der Angeklagte
gewisse „Vorteile“ im Strafprozess hat, zB
das Recht des letzten Wortes vor der
Urteilsverkündung
bei Auslegung der Gesetze sind die Strafen
eher zu mildern als zu verschärfen
im Zweifel ist immer das Günstigere
vorzuziehen
Begehungsdelikte / die Delikte, die durch
eine aktive Handlung begangen werden
Unterlassungsdelikte / die Delikte, die nicht
durch eine aktive Handlung, sondern durch
Unterlassung begangen werden
Delikt, bei dem Handlung und Erfolg zeitlich
oder örtlich auseinander fallen (zB Schuss
über die Grenze eines Landes; der Schuss ist
im Inland gesetzt, der Erfolg tritt im Ausland
ein)
eine außenstehende Person / bei
Sonderdelikten, zB bei Amtsmissbrauch /
eine Person, die eine von einem Sonderdelikt
vorausgesetzte Eigenschaft nicht erfüllt
Einflussnahme / Einflussnahmemöglichkeit
Mittäter
Konkurrenz
wenn der Täter mehrere Delikte durch
mehrere aufeinander folgende selbständige
Taten begeht
mehrere Delikte werden vom selben Täter
durch eine einzige Tat verwirklicht
Verbesserung / Besserung
niemand der klug ist straft, weil eine
Verfehlung begangen worden ist, sondern
damit in Zukunft nicht mehr gefehlt wird /
nicht Vergeltung ist Zweck der Bestrafung,
sondern die Verhinderung weiterer Straftaten
Prävention: Vorbeugung; präventiv:
vorbeugend
besondere Abwendung
Abschreckung bzw. Vorbeugung im
Interesse der Allgemeinheit
unterdrückend / hindernd
89. ex officio (offo)
90. Offizialdelikte
91. Offizialmaxime (f)
92. Offizialverteidiger
93. putativ
94. Putativdelikt
95. Putativnotwehr
96. Präventivnotwehr
97. Notwehrprovokation
98. suspekt
99. Talion (f)
100. versari in re illicita
101. vikariieren
102. vim vi repellere licet
103. coactio non est imputabilis
104. vis absoluta (f)
von Amts wegen (Gegensatz: auf Antrag der
Parteien) / es geht um die Frage, wann ein
Gericht bzw. eine Behörde tätig wird;
braucht man einen Antrag einer Partei oder
wird sie von Amts wegen, d.h. von sich
heraus, tätig
Delikte, für deren Verfolgung der Staat
zuständig ist (nicht die verletzte Person)
Grundsatz der amtswegigen Verfolgung von
Straftaten
ein von Amts wegen bestellter Verteidiger /
wenn der Angeklagte nicht selbst einen
Verteidiger wählt, wird einer bestellt
vermeintlich / irrig
Handlung, die vom Handelnden irrigerweise
als strafbar angesehen wird
liegt vor, wenn der Angegriffene irrtümlich
annimmt, dass er zur Notwehr berechtigt ist,
tatsächlich aber keine Notwehrsituation
vorliegt (es liegt kein Rechtsfertigungsgrund
vor)
Abwehr in Erwartung eines drohenden
Angriffs
das absichtliche Herbeiführen einer
Notwehrsituation um den Angreifer verletzen
und um sich dann auf Notwehr berufen zu
können
verdächtig
Vergeltungsstrafe
sich in einer unerlaubten Sache aufhalten /
sich unerlaubt mit etwas beschäftigen
die Reihenfolge des Vollzugs von Strafen /
Vikariierung kommt dann zum Tragen, wenn
ein Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
wird und zusätzlich z.B. zu einer
Unterbringung in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsträger verurteilt wird / das
Prinzip der Vikariierung bedeutet, dass die
Unterbringung zuerst erfolgt und dann die
Freiheitsstrafe
es ist erlaubt Gewalt mit Gewalt
zurückzuschlagen
Zwang ist nicht zurechenbar
absolute Gewalt / unüberwindbare,
unwiderstehliche Gewalt, zB wenn A dem
widerstrebenden B die Hand führt und ihn
dadurch zum Abdrücken der Pistole zwingt
(jemand wird genötigt; die Willensbildung
des Täters, der gleichzeitig auch Opfer ist,
die ist ausgeschalten; die Handlung ist ihm
dann nicht zurechenbar)
105. vis atrox (f)
106. vis compulsiva (f)
107. vis cui resisti non potest
108. abortus (m)
109. Verbalinjurie (f)
110. Realinjurie (f)
111. Insult (m)
112. Defraudation (f)
113. Krida (f)
114. Inzest (m)
115. Legalitätsprinzip
116. nulla poena sine lege
117. nullum crimen sine lege scripta, certa,
praevia
118. accusatio, Akkusation (f)
119. Akkusationsprinzip
120. nemo tenetur se ipsum accusare
121. Opportunitätsprinzip
122. Kaptativfrage
grausame Gewalt / schwere Gewalttätigkeit
die drängende Gewalt / der psychische
Zwang / die Gewalt gegen den Willen
Gewalt gegen die kein Widerstand geleistet
werden kann / Gewalt, die menschlicher
Kontrolle nicht unterworfen ist / die nicht
beherrschbare Gewalt (zB
Naturkatastrophen)
2 Bedeutungen: 1. Abtreibung 2. Fehlgeburt
Beleidigung durch Worte (zB
Ehrenbeleidigung)
Beleidigung durch Taten (zB Ohrfeige)
Beledigung / Belästigung
Veruntreuung / Betrug
Vereitelung bzw. Schmälerung der
Befriedigung von Gläubigen durch den
Schuldner
Blutschande
Bindung der Vollziehung an die Gesetze /
Handeln nur aufgrund der Gesetze
keine Strafe ohne Gesetz / eine Strafe darf
nur dann verhängt werden, wenn es eine
ausdrückliche gesetzliche Strafandrohung
gibt und die Tat schon zur Zeit ihrer
Begehung mit Strafe bedroht war
kein Verbrechen ohne geschriebenes,
sicheres, vorhergehendes Gesetz / die
ausdrückliche Strafandrohung muss vorher
schon bestanden sein
Anklage / Beschuldigung
Anklagegrundsatz im Strafprozess /
Strafverfahren darf nur auf Grund einer
Anklage eingeleitet werden; wenn die
Anklage zurückgezogen wird ist das
Strafverfahren einzustellen
niemand wird gezwungen sich selbst
anzuklagen / der Beschuldigte muss nicht
gegen sich aussagen / er ist nicht verpflichtet
an der Wahrheitsermittlung mitzuwirken /
der Beschuldigte muss sich selbst nicht
belasten
Ermessensprinzip / der Grundsatz wonach
die Strafverfolgung (in manchen Fällen) im
Ermessen der Behörde liegt (aber nur unter
ganz bestimmten Voraussetzungen) / der
Staatsanwalt kann unter bestimmten
Umständen das Verfahren einstellen
Fangfrage / verfängliche Art der
Fragestellung, wo man den Beschuldigten zu
einer ganz bestimmten Antwort hinführen
bzw. drängen will
123. Suggestivfrage
124. Absorption (f)
125. Asperation (f)
126. Konsumtion (f)
127. Kumulationsprinzip (n)
128. Kollusion(sgefahr) (f)
129. Verdikt (n)
130. Moniturverfahren
131. Abolition (f)
132. Indulgenz (f)
133. Amnestie (f)
134. Adhäsionsverfahren
135. Subsidiaranklage (Subsidiarantrag)
136. inappellabel
137. Denuntiation (f)
beeinflussende Art der Fragestellung / wenn
man jemanden, durch die Art der
Fragestellung, zu einer ganz bestimmten
Antwort hindrängen will
Aufsaugung / Verschluckung
[Absorptionsprinzip: besagt im Strafrecht,
dass der Täter, wenn er mehrere Delikte
begangen hat, nach dem Delikt zu bestrafen
ist, dass die höchste Strafdrohung vorsieht;
die leichteren Strafdrohungen werden
„verschluckt“]
Verschärfungsprinzip / man geht von der
schwersten angedrohten Strafe aus,
verschärft die aber noch zusätzlich
das Aufgehen eines Tatbestandes in einen
anderen Tatbestand / wenn ein
Straftatbestand von einem anderen mit
umfasst wird und daher dann nicht extra zu
bestrafen ist / ein schweres Delikt umfasst
auch die anderen schweren
Häufungsprinzip
Verabredungsgefahr / Verdunckelungsgefahr
Wahrspruch / Urteil (beim geschworenen
Prozess)
Verfahren, in dem der Schwurgerichtshof
den Geschworenen die Verbesserung des
Wahrspruches aufträgt
Niederschlagung eines bereits anhängigen
gerichtlichen Strafverfahrens durch einen
Verwaltungsakt des Bundespräsidenten
Strafnachsicht / Überbegriff für Abolition
und Amnestie
Begnadigung von Straftätern / wenn
bestimmte Straftäter vorzeitig begnadigt
werden (zB Weihnachtsamnestie)
angehängtes Verfahren / davon spricht man
dann, wenn das Strafgericht im Strafurteil
auch über privatrechtliche Ansprüche des
Privatbeteiligten entscheidet
Aufrechterhaltung der Strafverfolgung durch
den Privatbeteiligten, wenn der Staatsanwalt
von der Strafverfolgung zurückgetreten ist
nicht mehr anfechtbar / endgültig
Anzeige einer Straftat