Stellungnahme zum Thema „Tierversuche“ (Calw, Juni 2015

Stellungnahme zum Thema „Tierversuche“
(Calw, Juni 2015) Bereits seit 1989 verzichtet die deutsche
Kosmetikindustrie freiwillig auf Tierversuche für kosmetische
Fertigprodukte. Seit September 2004 sind diese EU-weit verboten. Darüber
hinaus ist es verboten, kosmetische Mittel zu vermarkten, wenn das
Produkt in der Europäischen Union am Tier getestet wurde.
Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten sind in der EU seit
2009 verboten. Dies gilt auch für die Vermarktung kosmetischer Produkte,
wenn die Inhaltsstoffe im Tierversuch getestet wurden.
Bis März 2013 gab es noch eine Ausnahmeregelung für die sogenannten
Endpunkte Allergie, Krebs und Fortpflanzungsschäden. Diese existiert nicht
mehr, seither dürfen auch keine neuen kosmetischen Rohstoffe mehr an
Tieren getestet werden.
Dennoch gilt es zu beachten, dass das Tierversuchsverbot nur für Stoffe
gilt, die allein für Kosmetik entwickelt und zugelassen wurden. Rohstoffe,
die sowohl in kosmetischen Erzeugnissen als auch in Lebensmitteln,
Pharmazeutika und Haushaltspflegemitteln genutzt werden, unterlegen der
strengen REACH Verordnung. Sofern noch keine toxikologische Daten zu
diesen Rohstoffe vorliegen, können hierfür Tests an Tieren durchgeführt
werden.
Seit ihrer Firmengründung im Jahr 1959 lehnt die Börlind GmbH
Tierversuche ab. Ungeachtet der EU-weiten gesetzlichen Bestimmung hat
das Unternehmen niemals Tierversuche in Auftrag gegeben. Auch sind
sämtliche Produkte, die das Unternehmen herstellt, frei von Inhaltsstoffen
von toten Tieren.
Da es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten handeln würde,
ist ein Hinweis auf den kosmetischen Fertigprodukten im Sinne von „ohne
Tierversuche“ von Gesetzes wegen nicht gestattet.
Silva Imken
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BÖRLIND GmbH