Stellungnahme zum Thema „Tierversuche“ (Calw, Juni 2015) Bereits seit 1989 verzichtet die deutsche Kosmetikindustrie freiwillig auf Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte. Seit September 2004 sind diese EU-weit verboten. Darüber hinaus ist es verboten, kosmetische Mittel zu vermarkten, wenn das Produkt in der Europäischen Union am Tier getestet wurde. Tierversuche für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten sind in der EU seit 2009 verboten. Dies gilt auch für die Vermarktung kosmetischer Produkte, wenn die Inhaltsstoffe im Tierversuch getestet wurden. Bis März 2013 gab es noch eine Ausnahmeregelung für die sogenannten Endpunkte Allergie, Krebs und Fortpflanzungsschäden. Diese existiert nicht mehr, seither dürfen auch keine neuen kosmetischen Rohstoffe mehr an Tieren getestet werden. Dennoch gilt es zu beachten, dass das Tierversuchsverbot nur für Stoffe gilt, die allein für Kosmetik entwickelt und zugelassen wurden. Rohstoffe, die sowohl in kosmetischen Erzeugnissen als auch in Lebensmitteln, Pharmazeutika und Haushaltspflegemitteln genutzt werden, unterlegen der strengen REACH Verordnung. Sofern noch keine toxikologische Daten zu diesen Rohstoffe vorliegen, können hierfür Tests an Tieren durchgeführt werden. Seit ihrer Firmengründung im Jahr 1959 lehnt die Börlind GmbH Tierversuche ab. Ungeachtet der EU-weiten gesetzlichen Bestimmung hat das Unternehmen niemals Tierversuche in Auftrag gegeben. Auch sind sämtliche Produkte, die das Unternehmen herstellt, frei von Inhaltsstoffen von toten Tieren. Da es sich um eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten handeln würde, ist ein Hinweis auf den kosmetischen Fertigprodukten im Sinne von „ohne Tierversuche“ von Gesetzes wegen nicht gestattet. Silva Imken Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit BÖRLIND GmbH
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