Vergabeverfahren der Wahlpflichtmodulen seit dem Wintersemester 2015 Seit dem Wintersemester 2015 gibt es Neuerungen bei den Wahlpflichtmodulen. Die wesentlichen Änderungen sind: 1. Auflösung der bisherigen verpflichtenden Studienschwerpunkte zu Gunsten von freiwilligen Intensivierungen Seit dem Wintersemester 2015 können Sie die Wahlpflichtmodule frei und katalogübergreifend Module wählen. Das heißt, dass die alte Vorgabe zur Belegung der Wahlpflichtmodule nicht mehr greift. Wichtig ist nur, dass Sie bis zum Ende Ihres Studiums fünf Wahlpflichtmodule absolviert haben. Sie haben dennoch die Möglichkeit, einen Schwerpunkt (als sogenannte Intensivierung) zu wählen. Zu jedem Schwerpunkt gehören zwei Module. Haben Sie beide/zwei Module aus einem Intensivierungsbereich absolviert, wird dies auf Ihrem Zeugnis vermerkt. Diese Möglichkeit gilt nur als Angebot, es besteht keine Pflicht zwei Module aus einem Intensivierungsbereich zu wählen. (Die Intensivierungsbereiche entnehmen Sie bitte der Präsentation auf der Website: http://www.fh-dortmund.de/de/fb/9/studiengaenge/900/wahlpflichtmodule.php 2. Vergabeverfahren der Wahlpflichtmodule Ferner gilt seit dem Sommersemester 2015, dass die Studierenden, die sich an den Studienverlaufsplan halten, einen Vorrang bei der Zuteilung der Wahlpflichtmodule haben. Dieses Verfahren wir für das kommende Sommersemester wie folgt durchgeführt: Sie geben zwischen dem 04.01.2016 und dem 18.01.2016 ihre Priorisierungen im LSF an (Achtung, bereits vorher wählen Sie Ihre Pflichtmodule!). Die Vergabe der Wahlpflichtmodule erfolgt dann nach folgendem Schema: 1. Zuerst erhalten die Studierenden des 7., dann des 6. und danach des 5. Semesters jeweils ein Wahlpflichtmodul. 2. Im nächsten Schritt erhalten die Studierenden des 6. Semesters das zweite und dritte Wahlpflichtmodul. 3. Hiernach erhalten die Studierenden eines höheren Semesters (>7) ein Wahlpflichtmodul. 4. Danach erhalten die Studierenden eines unteren Semesters (<5) ein Wahlpflichtmodul. 5. Bleiben nach dieser Vergabe noch Plätze frei, können Sie sich nach dem „Windhundverfahren“ für diese im LSF anmelden. Es gilt hier also, wer sich zuerst anmeldet, bekommt den Platz (natürlich nur sofern noch freie Plätze im jeweiligen Kurs vorhanden sind). Der genaue Zeitpunkt für den Start des Windhundverfahrens wird noch bekanntgegeben. Das Windhundverfahren ist ab diesem Zeitpunkt dann theoretisch permanent aktiv. Falls Sie ein Modul erhalten haben, welches Sie dann doch nicht mehr belegen wollen, bitten wir Sie, sich schnellstmöglich im LSF wieder von der Veranstaltung abzumelden, um anderen Studenten die Chance auf die Belegung dieses Modul zu gewährleisten (wieder nach dem Windhundverfahren). Bitte beachten Sie –bevor Sie Ihre Wahlpflichtmodule belegen–auf die Voraussetzungen. Diese sind noch immer unverändert zu erfüllen und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Das Verfahren ist so gestaltet, dass Sie die Wahlpflichtmodule nach dem Studienverlaufsplan nehmen. Kommen Sie damit in Verzug, so wird sich das ggf. studienverlängernd für Sie auswirken. Auf jeden Fall wird die Chance sinken, dass Sie Ihre gewünschten Module auch wirklich zugeteilt bekommen. 3. Zeitplan zur Wahl der Module 02.12.2015-16.12.2015: Wahl der Pflichtmodule Bitte stellen Sie hier sicher, dass Sie Ihre Pflichtmodule so wählen, dass Sie sich die Zeiten für Ihre WPM frei halten. 04.01.-18.01.2016: Priorisierung der Wahlpflichtmodule Bitte geben Sie JEDEM der angebotenen Wahlpflichtmodul - Gruppen eine Priorisierung. Die Ausnahme bilden nur die bereits bestandenen Wahlpflichtmodule. Voraussichtlich 05.02.2016: Bekanntgabe der Zuteilung der Wahlpflichtmodule Voraussichtlich 08.02.2016: Start des „Windhundverfahren“ Der genaue Zeitpunkt für den Start des Windhundverfahrens wird über die „Aktuellen Mitteilungen“ des Studiengangs bekanntgegeben. Weitere Informationen und Anleitungen zur Modulanmeldung finden Sie auf: http://www.fh-dortmund.de/de/fb/9/studiengaenge/900/wahlpflichtmodule.php Studiengangsmanagement und Studiengangsleitung
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