Amtsblatt - Druckerei Bairle

Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein
Gemeinde Bachhagel
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein
89428 Syrgenstein, Telefon 0 90 77 / 70 90, Telefax 7 09 50
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vg-syrgenstein.de
Mitteilungen und Anzeigen:
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
Dienstgebäude: GT Landshausen, Ringstraße 35
38. Jahrgang
Gemeinde Syrgenstein
Gemeinde Zöschingen
Besuchszeiten: Montag bis Freitag, von 8.00 – 12.00 Uhr
am Donnerstag zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr
Einwohnermelde-/Pass-/Standesamt zusätzlich
am Dienstag durchgehend von 8.00 – 15.00 Uhr
Druck: Druckerei Bairle GmbH,
89561 Dischingen, Gutenbergstraße 3, Telefon 0 73 27 / 96 01-0
E-Mail: [email protected]
Freitag, den 11. Dezember 2015
24/2015
Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein
Die Geschäftsstelle der Verwaltungs­
gemeinschaft Syrgenstein bleibt
am Mittwochnachmittag
23.12.2015 geschlossen
An den sonstigen Tagen ist die Verwaltungsgemeinschaft zu den üblichen Öffnungszeiten
erreichbar.
In dringenden Standesamtsfällen
(Geburts- und Sterbefälle) sind die Mitarbeiter
über die Bürgermeister zu erreichen.
Bachhagel:
1. Bürgermeisterin Frau Krämmel,
Telefon 0151 12246776
Syrgenstein:
1. Bürgermeister Herr Steiner,
Telefon 0171 5142868
Zöschingen:
2. Bürgermeister Herr Jäger,
Telefon 91584
Wir bitten um Beachtung!
Vorschau
der nächsten Amtsblätter
Ein zusätzliches Amtsblatt erscheint am:
– zugleich Weihnachtsausgabe –
Freitag, 18. Dezember 2015
Redaktions- und Anzeigenschluss
ist bereits am
Dienstag, 15.12.2015 vormittags 11.00 Uhr
Im neuen Jahr erscheint das erste Amtsblatt
am Freitag, 15. Januar 2016
Redaktions- und Anzeigenschluss ist am
Mittwoch, 13.01.2016, vormittags 11.00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung!
Fundsachen
Folgender Gegenstand wurden gefunden und kann
bei der VGem.-Geschäftsstelle, Zimmer 9, abgeholt
werden:
–1
Schlüssel mit Anhänger (Burghagler Str., Bachhagel)
Nähere Informationen erhalten Sie unter der
Tel.-Nr. 709-0.
Falls Unterstützungslisten für neue Wahlvorschläge
für die Wahl des Landrats im Landkreis Dillingen
a. d. Donau am 06.03.2016 auszulegen sind, ist
das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft
Syrgenstein, Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein,
EG, Zi. 4 am
Mittwoch, 23.12.2015 von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
besetzt.
Um Beachtung wird gebeten.
Fundkatze
In Landshausen ist am 01.12.2015 eine ca. 1-jährige,
sehr zutrauliche,
schwarz-grau-getigerte
Katze zugelaufen.
Nähere Informationen
erhalten Sie unter der
Tel.-Nr. 709-0.
451
Die Bachtalbücherei hat vom
23.12.2015 bis 06.01.2016
geschlossen.
Ich wünsche Ihnen ein frohes
Weihnachtsfest, Zeit zum Feiern
und Entspannen und zum Lesen
eines guten Buches sowie schöne
Stunden mit vielen Glücksmomenten
in einem gesunden neuen Jahr.
Bärbel Hartmann, Bachtalbücherei
Vermeidung von unnötigem Lärm
bei den Glascontainern im VG-Gebiet
Wir weisen darauf hin, bei der Entsorgung von
Altglas bei den dafür vorgesehenen Containern im
VG-Gebiet aus Rücksichtnahme auf die Anwohner,
die Einwurfzeiten zu beachten und die Sonnund Feiertagsruhe einzuhalten.
Wir bitten außerdem darum, während der Entsorgung die Motoren Ihrer Fahrzeuge abzustellen und
so zu parken, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht
beeinträchtigt werden.
Senioren
Wanderung auf dem Grenzweg (Unterliezheim),
2. Abschnitt.
Nach den Festtagen tut Bewegung gut. Am 13.01.2016 wollen wir den Restteil des Grenzweges bewandern,
wieder ein Rundkurs. Wir starten in Amerdingen, kommen an den bekannten 3 Steinen vorbei, Grenzsteine
der Herrschaftsbereiche: Herzogtum Pfalz Neuburg, Grafschaft Öttingen, Fürsttum Thurn u. Taxis.
Wir bewegen uns zum Teil im Wald, kommen dann in die freie Landschaft und sehen dann weit ins Ries,
Diemantstein, Zoltingen usw. Kommen nahe dem Reiterhof Zoltingen vorbei. Gehzeit ca. 3 Stunden, gutes
Schuhwerk ist notwendig und der Witterung angepasste Kleidung, es geht meist über geschotterte Wege.
Einkehr ist in der Bahnhofsgaststätte Ballmertshofen geplant. Treffpunkt: Mittwoch, 13.01.2016 um 12.30 Uhr
am Bürgerhaus in Landshausen.
Wir bilden Fahrgemeinschaften.
Bitte um Anmeldung beim Bürgerservice Fr. Zink-Edelmann, Handy 0160 90924985.
Computerkurs
– Internet im Alltag für Senioren
Referent: Sigrid Müller, Beginn: Montag, 18.01.2016, Zeit: 18.00 – 21.00 Uhr, Ort: Mittelschule Gundelfingen,
Raum 05, EG, Gebühr 20,00 € und 7,00 € Materialkosten für Skript.
Sie benötigen eine Telefonauskunft, eine Zugverbindung, ein Hotelzimmer, möchten sich per E-Mail austauschen
und Bilder mitschicken, Bankgeschäfte online abwickeln, sich mit Gleichgesinnten über Ihr Hobby unterhalten
oder einfach nur die Neuigkeiten des Tages erfahren? All das ist im Internet möglich. Unsere Dozentin zeigt
Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf. Voraussetzung: Kenntnisse im Umgang mit Windows
Senioren-Programm 2016 Winter – Frühling
Termine:
13.01.2016
Winterwanderung auf dem Grenzweg (Unterliezheim)
20.01.2016
Seniorentanz in Landshausen
17.02.2016
Besichtigung BSH Hausgeräte GmbH in Giengen
24.02.2016
Vortrag: „Das Bienenjahr“
02.03.2016
Besichtigung der Polizeiinspektion Dillingen
16.03.2016
Senioren-Jahresrückblick 2015
06.04.2016
Vogelkundliche Wanderung
20.04.2016
Wanderung zur Kaltenburg
04.05.2016
Seniorentanz in Bachhagel
25.05.2016
Begehung des Weges „Sinnereich“
02.06.2016
Fahrt nach Augsburg (Botanischer Garten) und Weißwurstessen in Baindlkirch
15.06.2016
Fahrt mit dem Moosduck (Bächingen)
29.06.2016
Stadtbesichtigung in Wertingen
13.07.2016
Zugfahrt nach Regensburg
27.07.2016
Radtour in der Region
Bürgerservice Bachtal:
Die Sprechzeiten sind Montag, 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und Donnerstag, 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein.
Die Ansprechpartnerin ist Frau Zink-Edelmann. Handy 0160 90924985, E-Mail: [email protected]
452
Jugendtreff Bachtal
Öffnungszeiten des Jugendcafé „Timeout“
in Bachhagel und im Jugendtreff Syrgenstein
Dienstags 14.00 Uhr – 19.00 Uhr:
Offener Treff in Bachhagel mit verschiedenen
möglichen Aktionen.
Nicht vergessen!!! Von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sind alle Kinder ab 10 Jahren auch recht herzlich
eingeladen den Jugendtreff zu besuchen.
Hierzu bieten wir ein besonderes Programm an.
Freitags 15.00 Uhr – 20.00 Uhr:
Offener Treff in Bachhagel mit verschiedenen
möglichen Aktionen
Am letzten Öffnungstag, Dienstag, 22.12.2015
findet im Jugendcafé „Timeout“ eine kleine
Weihnachtsfeier statt. Hierzu sind alle Jugendlichen recht herzlich eingeladen. Der Jugendtreff
öffnet wieder ab Freitag, 08.01.2016 um 15.00 Uhr.
Aus dem Protokoll der Gemeinschafts­
versammlung vom 26.11.2015
Bericht des Seniorenbeirats
der VGem. Syrgenstein für 2014
Herr Lang, Vorsitzender des Seniorenbeirats, trug den
Bericht des Seniorenbeirats für das Jahr 2014 vor.
Bürgerservice und Seniorenbeirat arbeiten seit
ca. fünf Jahren zum Wohle der Senioren in unseren
Gemeinden erfolgreich zusammen. Zum 5-jährigen
Jubiläum des Seniorenbeirats der VGem. Syrgenstein
fand am 30. Juni 2015 ein Pressetermin statt.
Aktivitätenübersicht: Seniorentanz
2013 2014 2015
4
4
4
Nordic Walking regelmäßig
Vorträge/Kurse/Treffen 11 9
5 + (1)
Senioren für Senioren 2
2
4
Wanderungen 4
5
2
Wir wünschen allen Bewohnern der VGem.
ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest!!!
Ausflüge 10 10 10 + (1)
PC-Kurse –
–
–
Infos: Du hast Ideen, Vorschläge, Wünsche
oder Anregungen. Du möchtest z. B. Deinen
Geburtstag feiern! Melde Dich bei uns, komm
einfach vorbei oder besuche uns im Internet bei
Facebook oder auf der Internetseite der VGem.!
VHS Angebote 4
5
4
Externe Veranstaltungen 4 1
An die Vereine:
Aktuelle Veranstaltungen, Aushänge oder Flyer
können gerne an uns per E-Mail, persönlich zu
den Öffnungszeiten oder in unseren Briefkasten
in Syrgenstein weitergeleitet werden.
Wir verteilen diese dann gern an die Jugendlichen
und hängen sie an unser schwarzes Brett.
Kontakt:
– Nicky Schönbrod, Tel. 0176 11219844
– Marius Andres, Tel. 0176 11219831
– Nadine Erath, Tel. 0176 11219817
– Julia Schneid, 0176 11219852
– E-Mail: [email protected]
VGem.: http://www.vg-syrgenstein.de
/jugendzentrum-bachtal.html
– Facebook.com: Jugendtreff Bachtal
Unser Beitrag zum Bachhagler
Weihnachtsmarkt
Beim Bachhagler Weihnachtsmarkt, organisiert
von den ortsansässigen Vereinen, durften wir im
Jugendcafé „Timeout“ in gemütlicher Atmosphäre
die Besucher mit Kaffee, Tee und Punsch sowie
mit Kuchen, Gebäck und Pizzabrötchen versorgen.
Natürlich standen für uns die jungen Gäste besonders
im Vordergrund. So konnten die Kinder Acrylsterne
basten. Die jugendlichen Besucher durften an einer
Konsole mit Beamer ihrem Spielbetrieb freien Lauf
lassen.
Der gute Besuch an diesem schönen Weihnachtsmarkt auch in unserem Jugendcafé freute besonders
die mithelfenden Jugendlichen und belohnte ihre
Vorbereitungsarbeiten. Dafür möchten wir uns vor
allem bei Fr. Fink aus Syrgenstein bedanken, die uns
beim Backen ehrenamtlich und tatkräftig unterstützte.
Das Seniorenprogramm für das erste Halbjahr 2016
wird im Dezember 2015 mit dem Amtsblatt verteilt
bzw. veröffentlicht.
Herr Lang bat um die Einstellung
von Mitteln für die PC-Anschaffung im Haushaltsjahr
2017. Im Gemeinschaftsraum von Benevit sollen
PC-Kurse stattfinden. Herr Lang lobte das gesamte
Team des Seniorenbeirats, der als Ganzes reibungslos
funktioniert. Zu den einzelnen Fachbereichen berichteten Herr Albert Rehm, Herr Peter Schöllhorn und Herr
Manfred Schmid.
Herr Gemeinschaftsvorsitzender
Steiner bedankte sich im Namen der Verwaltungsgemeinschaft und aller Gemeinden ausdrücklich bei
Herrn Lang sowie dem gesamten Team des Seniorenbeirats.
Jahresrechnung 2014
Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung
Die Gemeinschaftsversammlung nahm von der
Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 vom 12.11.2015 (Prüfungsbericht) Kenntnis.
Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 werden genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird entsprechend
Art. 102 Abs. 3 GO mit dem bisherigen Ergebnis
festgestellt.
Der Entlastung für die Jahresrechnung
2014 entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO wird zugestimmt.
Bilanz der Wasserversorgung 2014
Der Jahresabschluss 2014 der Wasserversorgung
der Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein schließt
mit einer Bilanzsumme von 520.442,55 € sowie einem
Jahresgewinn 14.344,70 € und wurde festgestellt.
Zum 31.12.2014 sind noch Verlustvorträge zur Körperschaftssteuer in Höhe von 218.206,– € vorhanden.
Der Jahresgewinn ist mit den Verlustvorträgen zu
verrechnen.
453
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
Beratung und Beschlussfassung
Der Verwaltungshaushalt umfasst ein Volumen von rd.
3,3 Mio. €, der Vermögenshaushalt von rd. 193.000 €. Im Bereich der Verwaltung ist die Verwaltungsumlage
auf insgesamt rd. 906.000 € bzw. vorläufig auf
140,00 € je Einwohner festgesetzt worden.
Als Investitionsumlage für die Verwaltung werden
vorläufig 3,50 € je Einwohner von den Mitglieds­
gemeinden im Jahr 2016 erhoben.
Im Bereich der Schule werden insgesamt rd. 285.000 €
auf 189 Grundschüler umgelegt. Die Schulumlage
beträgt somit vorläufig 1.505 € je Schüler.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung werden
394.400 € auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
Für Investitionen im Abwasserbereich in Höhe
von 6.000 € ist eine Umlage von vorläufig 0,75 €
je Einwohnerwert vorgesehen.
Im Bereich der Wasserversorgung werden insgesamt
Kosten in Höhe von 317.700 € auf die Gemeinden
umgelegt. Bei einer angenommenen Wasserabgabe
in Höhe von 358.000 m³ an die Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft ergibt sich ein Wasserabgabepreis von vorläufig rd. 88,74 Cent.
Im Bereich für den gemeinsamen Bauhof sind nach
dem Haushaltsplan von den Gemeinden insgesamt
rd. 541.000,– € an die Verwaltungsgemeinschaft zu
zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus einem Fixbetrag
mit rd. 83.000 € und einem Betrag für die Abrechnung
von Leistungen mit rd. 458.000 € zusammen.
Gemeinsamer Bauhof
Stundensätze für Fahrzeuge bzw. Maschinen
Für den gemeinsamen Bauhof wurden neue
Stundensätze festgelegt.
Für das Fahrzeug Unimog
400 mit Ausleger (Mähwerk oder Schere) beträgt der
Stundensatz 66,00 €.
Überprüfung nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2
Gemeindeordnung (GO), Privatisierungsklausel
Die Gemeinschaftsversammlung stellte fest, dass
bereits in der Vergangenheit in geeigneten Fällen
Aufgaben bzw. Tätigkeiten im Rahmen der Aufgabenerfüllung auf Dritte übertragen wurden. Derzeit ist
kein weiterer geeigneter Fall von Aufgaben erkennbar.
Hierfür ist jedoch auch eine erneute Antragsstellung
mit Maßnahmenbeschreibung zu erarbeiten, um
einen Antrag als Leader-Projekt stellen zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Antrag zu stellen
und erhofft sich, dass hierüber noch 2015 eine
Entscheidung vorliegt. Weiter wird vorgeschlagen,
die Jugendarbeit im bisherigen Umfang bis zu einer
Entscheidung über den Leader-Antrag fortzuführen.
Die Jugendhilfe Seitz hat derzeit einen Auftrag von
39 Stunden/Woche.
In den Gemeinderatssitzungen Bachhagel, Syrgenstein
und Zöschingen wurden nachstehende Beschlüsse
gefasst:
1. Die Jugendarbeit in der Verwaltungsgemeinschaft
Syrgenstein soll bis zu einer Entscheidung über
eine Förderung weiter durch die Jugendhilfe Seitz
erfolgen.
2. Von der Verwaltung soll ein Antrag mit neuen
Schwerpunkten für ein Leader-Projekt gestellt
werden.
Es wurde vorgeschlagen, dass seitens der VGem.
als Träger der Maßnahme der Beschluss aus den
einzelnen GR-Sitzungen übernommen wird.
Nach Rücksprache mit dem zuständigen LEADERKoordinator am 26.11.2015 kann derzeit noch keine
Aussage über eine mögliche Förderung eines neuen
LEADER-Projekts gemacht werden. Er kann hierzu
frühestens Mitte Dezember eine Aussage treffen.
Die nächste Steuergruppensitzung von DonautalAktiv e. V. soll voraussichtlich Ende Januar 2016
stattfinden.
Die Jugendarbeit in der Verwaltungsgemeinschaft
Syrgenstein soll bis zu einer Entscheidung über
eine Förderung weiter durch die Jugendhilfe Seitz
(ggf. mit reduziertem Umfang) erfolgen.
Von der Verwaltung soll ein Antrag mit neuen
Schwerpunkten für ein Leader-Projekt gestellt werden.
Nach Wünschen, Anträgen und Mitteilungen schloss
sich ein nichtöffentlicher Teil den Beratungen an.
Bekanntmachung
Interkommunale Jugendarbeit im Bachtal
– Bericht
In den Gemeinderatssitzungen am 06.11.2012
(Bachhagel), 13.11.2012 (Syrgenstein), 29.10.2012
(Zöschingen) und 21.11.2012 (Gemeinschaftsversammlung) wurden in allen Gremien der dringende Bedarf
an einer gemeinsamen interkommunalen Betreuung
von Jugendlichen gesehen. Hierfür wurde über die
Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein ein Förderantrag für die Jahre 2013 bis 2015 über das „Leader+“Programm gestellt. Die Gemeinden übernehmen über
einen Schlüssel den nicht gedeckten Aufwand. Evtl.
bauliche Einzelinvestitionen sind von den Gemeinden
direkt zu beantragen und zu finanzieren.
I.
Folgende Haushaltssatzung wird hiermit gemäß Art.
10 Abs. 1 VGemO amtlich bekannt gemacht:
Ziele und weiteres Vorgehen:
Nachdem die Förderung
voraussichtlich zum 31.10.2015 ausläuft, haben die
Gemeinderäte über das weitere Vorgehen zu beraten.
Die Verwaltung hat bereits Verbindung mit DonautalAktiv e.V. und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten aufgenommen, um eine Förderung mit
neuer Zielausrichtung für evtl. weitere zwei Jahre zu
erhalten.
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
mit
ab.
454
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft
Syrgenstein für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der Art. 8 Abs. 2, 10 Abs. 2 VGemO, § 40, 42
KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
(GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein
folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
3.262.425,00 €
193.042,00 €
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions­
förderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
werden nicht festgesetzt.
§4
(1) Verwaltungsumlage
1. D
er durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2016 vorläufig auf
906.080,00 €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird
die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand
vom 30.06.2015
vorläufig auf
6.472 Einwohner
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner
vorläufig auf
140,00 €
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
(2) Investitionsumlage für die Verwaltung
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2016
vorläufig auf
22.652,00 €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der
Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage für die
Verwaltung wird die maßgebende Einwohnerzahl
nach dem Stand vom 30.06.2015
vorläufig auf
6.472 Einwohner
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
3. Die Investitionsumlage für die Verwaltung wird je
Einwohner
vorläufig auf 3,50 €
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
(3) Schulumlage für die Grundschule
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben für die Bachtal-Grundschule SyrgensteinBachhagel im Verwaltungshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2016
vorläufig auf 284.445,00 €
festgesetzt und nach der Zahl der Schüler auf die
Mitgliedsgemeinden umgelegt.
Die endgültige
Festsetzung erfolgt beim Rechnungsabschluss.
2. Für die Berechnung der Schulumlage wird die
maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom
01.10.2015
auf 189 Schüler
festgesetzt.
3. Die Schulumlage wird je Schüler
vorläufig auf 1.505,00 €
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
(4) Investitionsumlage für die Grundschule
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben für die Bachtal-Grundschule SyrgensteinBachhagel im Vermögenshaushalt wird für das
Haushaltsjahr 2016
vorläufig auf 1.890,00 €
festgesetzt und nach der Zahl der Schüler auf die
Mitgliedsgemeinden umgelegt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
2. Für die Berechnung der Schulumlage wird die
maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom
01.10.2015 auf 189 Schüler
festgesetzt.
3. Die Schulumlage wird je Schüler
vorläufig auf festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
10,00 €
(5) Betriebskostenumlage
für die Abwasserbeseitigung
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Ausgaben der Betriebskosten wird für das Haushaltsjahr 2016
vorläufig auf 394.400,00 €
festgesetzt und zu 30 v. H. nach der eingeleiteten
Abwassermenge und zu 70 v. H. nach der eingeleiteten Schmutzfracht auf die Mitgliedsgemeinden
umgelegt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
2. Für die Berechnung der Betriebskostenumlage
für die Abwasserbeseitigung wird die von den
Mitgliedsgemeinden in 2016 insgesamt eingeleitete
Abwassermenge
vorläufig auf 900.000 m³
und die von den Mitgliedsgemeinden insgesamt
eingeleitete Schmutzfracht
vorläufig auf 276,75 kg/d
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
3. Die Betriebskostenumlage wird je eingeleitetem
Kubikmeter (m³) Abwasser
vorläufig auf
0,1315 €
und je tatsächlichem Einwohnergleichwert
Schmutzfracht (kg/d)
vorläufig auf 997,59 €
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
(6) Investitionsumlage
für die Abwasserbeseitigung
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von
Investitionen wird für das Haushaltsjahr 2016
vorläufig auf 6.000,00 €
455
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Anschlussgrößen in Einwohnerwerten (EW) auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage für
die Abwasserbeseitigung wird die maßgebende
Anschlussgröße in Einwohnerwerten der Kläranlage
nach dem Stand vom 30.06.2015 auf 8.000 EW
festgesetzt. 3. D
ie Investitionsumlage für die Abwasserbeseitigung
wird je Einwohnerwert (EW)
vorläufig auf 0,75 €
festgesetzt. Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
(7) F
inanzierung des Bauhofs im
Verwaltungshaushalt
1. D
ie mit den Mitgliedsgemeinden in 2016 abzurechnenden Leistungen werden für das Haushaltsjahr 2016
vorläufig auf 457.705,00 €
festgesetzt und der durch sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Finanzbedarf bzw. Fixanteil zur
Finanzierung der Ausgaben für den Bauhof im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr
2016
vorläufig auf 83.295,00 €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden zum 31.12.2015
umgelegt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
2. Für die Berechnung des Fixanteils wird die
maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand
vom 31.12.2015
vorläufig auf 6.472 Einwohner
festgesetzt. Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
3. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf bzw. Fixanteil zur Finanzierung der
Ausgaben wird je Einwohner
vorläufig auf 12,8701 €
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
(8) Wasserpreis für die Wasserversorgung
1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben der
Wasserversorgung wird für das Haushaltsjahr
2016
vorläufig auf 317.700,00 €
festgesetzt und nach dem Verhältnis der abgegebenen Wassermengen auf die
Mitgliedsgemeinden
umgelegt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
2. Für die Kalkulation des Wasserpreises wird die
maßgeblich abgegebene Wassermenge in 2016
vorläufig auf 358.000 m³
festgesetzt.
Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
3. Der Wasserpreis wird je Kubikmeter (m³) Wasser
vorläufig auf 0,8874 €
zuzüglich 7 % Umsatzsteuer
festgesetzt. Die endgültige Festsetzung erfolgt beim
Rechnungsabschluss.
456
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 250.000,00 €
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016
in Kraft.
Syrgenstein, 03. Dezember 2015
gez. Steiner
Gemeinschaftsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Dillingen a.d.Donau hat mit
Schreiben vom 02.12.2015 (Az. 30-9410/16) mitgeteilt,
dass die Haushaltssatzung keine nach Art. 10 Abs. 2
VGemO, Art. 40 KommZG in Verbindung mit Art. 67
und 71 GO genehmigungspflichtigen Teile enthält.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen
in der Zeit vom 14.12.2015 bis 22.12.2015 bei der
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Syrgenstein im Gemeindeteil Landshausen,
Ringstr. 35, Zimmer 11, während der allgemeinen
Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Im Übrigen wird die Haushaltssatzung mit Ihren
Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit an gleicher
Stelle zur Einsicht bereitgehalten.
Wichtige Änderung im Meldewesen
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers § 19 BMG
Unter § 19 BMG ist die Mitwirkung des Wohnungs­
gebers neu geregelt und verpflichtet den Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person beim
Einzug, in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug
ins Ausland), seinem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen, die zwingend zur Erledigung
des Meldevorgangs benötigt wird.
Nur die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht
aus.
Die Wohnungsgeberbescheinigung muss folgende
Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsund Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung
(mit kompletter Lage – z. B. erstes Obergeschoss,
Wohnung Nr.) sowie Namen und Vornamen der
meldepflichtigen Personen. Außerdem muss der
Eigentümer der Wohnung (falls er nicht gleichzeitig
der Vermieter ist) eingetragen werden.
Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des
Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen.
(§ 23 Abs. 1 Satz 1 BMG).
Für die Wohnungsgeberbescheinigung wird ein
bundeseinheitlich zu verwendendes Formular bereitgestellt. Um Wohnungsgebern und Eigentümern die
Arbeit zu erleichtern, stellt die VGem. Syrgenstein,
Einwohnermeldeamt, Zimmer 4, Ringstr. 35, 89428
Syrgenstein, entsprechende Wohnungsgeberbescheinigungen zur Verfügung. Diese können dort während
den Öffnungszeiten in Papierform abgeholt bzw.
auf der Homepage heruntergeladen werden. Wir bitten
die Eigentümer und Wohnungsgeber, die Regelung
des Bundesmeldegesetzes künftig zu beachten und
anzuwenden.
Gemeinden Bachhagel, Syrgenstein, Zöschingen
Verwaltungsgemeinschaft Syrgenstein
Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Landrats im Landkreis Dillingen a. d.
Donau am 06.03.2016
1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten
ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, 25.01.2016, 12.00 Uhr
(41. Tag vor dem Wahltag), mit Familiennamen, Vornamen und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
2. Es besteht folgende Eintragungsmöglichkeit:
Nr. des Eintragungsraums
Anschrift des Eintragungszeiten Eintragungsraums
Verwaltungsgemeinschaft
Syrgenstein, GT Landshausen
Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein
EG, Zimmer 4
1
Montag – Freitag: 7.30 – 12.00 Uhr
Montag – Mittwoch: 13.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag: 13.00 – 18.00 Uhr
am Donnerstag, 21.01.2016:
zusätzlich 18.00 – 20.00 Uhr
am Donnerstag, 24.01.2016:
10.00 – 12.00 Uhr
barrierefrei
ja / nein
ja
Zusätzlich werden die Unterstützungslisten während den Bürgermeistersprechstunden in den jeweiligen
Gemeinden zur Eintragung ausgelegt. Die einzelnen Termine entnehmen Sie bitte den jeweiligen Amtsblättern.
3. D
ie Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher
Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum
aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu
versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch
bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten
Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen.
Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich
(nicht fernmündlich) bei der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich
erklärt werden.
4. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger/Unionsbürgerinnen
ihren Identitätsausweis oder ihren Reisepass vorlegen.
Syrgenstein, 08. Dezember 2015
Steiner, Gemeinschaftsvorsitzender
Gemeinde Bachhagel
Bürgermeistersprechstunden
Sitzung des Gemeinderates Bachhagel
Montag, 14.12.2015
18.30 – 19.15 Uhr Gemeindehaus Burghagel
19.30 – 20.30 Uhr Rathaus Bachhagel
am Dienstag, 15.12.2015 im Rathaus Bachhagel –
18.15 Uhr
Montag, 21.12.2015
19.30 – 20.30 Uhr Rathaus Bachhagel
E i n l a d u n g und T a g e s o r d n u n g :
1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet
„Gassenäcker“, Oberbechingen
– Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
– Ergebnis der Behördenbeteiligung
(§ 4 Abs. 2 BauGB)
– Satzungsbeschluss
2. Vorstellung Wasserprojekte Barfußpfad und Senfte
3. Behandlung von Baugesuchen
4. Brauereistadel Bachhagel /Vereinbarung mit
Teilnehmern
Gemeinschaft über Kostenbeteiligung
5. Rückblick 2015/Ausblick 2016
6. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlichen
Sitzungen
7. Sachstand über laufende Maßnahmen
8. Wünsche, Anträge und Mitteilungen
Nichtöffentlicher Teil:
Bachhagel, 08.12.2015
Ingrid Krämmel,
Erste Bürgermeisterin
0241.41
Aus dem Protokoll des Gemeinderates
vom 01.12.2015
Dorferneuerung Bachhagel III
– Dorferneuerungsplan
Herr Fischer und Herr Kreye waren in der Sitzung
anwesend um den Dorferneuerungsplan zur Dorf­
erneuerung Bachhagel III nochmals vorzustellen.
Herr Kreye erläutert dem Gemeinderat das erforderliche
Zusammenwirken von Vorstandschaft TG und
Gemeinderat bei der Verwirklichung von Vorhaben.
Die Herren Fischer und Kreye standen für Fragen
seitens der Gemeinderatsmitglieder zur Verfügung.
Der Dorferneuerungsplan setzt sich aus folgenden
Bestandteilen zusammen:
• Die Ergebnisse der Vorbereitungsplanung vom
Oktober 2011
• Die Ergebnisse der Planungen „ WohnWandel
in ländlichen Siedlungsgebieten“ in Bachhagel
457
• Die vom Vorstand in Abstimmung mit der Gemeinde
Bachhagel überarbeitete
Maßnahmenliste aus der
Vorbereitungsplanung mit Prioritäten der umzusetzenden Maßnahmen.
• Den denkmalpflegerischen Erhebungsbogen
•D
ie Karte zum Dorferneuerungsplan mit Anlage
Maßnahmen „Bachhagel Siedlung“
Die von der Planungsgemeinschaft Raab und Kurz,
München zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern von Bachhagel in der Vorbereitungsplanung zur
Dorferneuerung Bachhagel III (GR-Beschluss vom
11.10.2011) sowie der Planungen „WohnWandel in
ländlichen Siedlungsgebieten“ erarbeiteten Ergebnisse
(GR-Beschluss vom 24.03.2015) wurden zur Kenntnis
genommen.
Das von der Vorstandschaft der Dorferneuerung
Bachhagel III erarbeitete Handlungskonzept wird als
Grundlage für die künftige Entwicklung von Bachhagel
anerkannt.
Der Gemeinderat ist mit dem Maßnahmenkatalog, der von den Bürgerinnen und Bürgern
erarbeitet wurde, grundsätzlich einverstanden. Bei
der Umsetzung von Maßnahmen, die eine finanzielle
Beteiligung der Gemeinde Bachhagel erfordern, behält
sich der Gemeinderat eine gesonderte Zustimmung
vor.
Entsprechende Planungen sind rechtzeitig mit
dem Gemeinderat abzustimmen.
Der Dorferneuerungsplan steht mit der vorhandenen
Bauleitplanung der Gemeinde Bachhagel in Einklang.
Der Dorferneuerungsplan für die Dorferneuerung
Bachhagel III wurde durch Beschluss aufgestellt.
Straßenbaulast an der Umfahrung Bachhagel
– Burghagel im Zuge der Staatsstraße 1082
– Änderungsvereinbarung zwischen dem Freistaat
Bayern und der Gemeinde Bachhagel
Herr Geschäftsleiter Mack erläutert dem Gemeinderat
den geänderten Vertragsentwurf.
Nach der mündlich
zugesagten Förderhöhe liegt der voraussichtliche
Eigenanteil bei voraussichtlich 1.309.000 €.
Der Gemeinderat Bachhagel stimmte dem vorliegenden
Entwurf der Vereinbarung zwischen dem Freistaat
Bayern und der Gemeinde Bachhagel über die
Straßenbaulast an der Umfahrung Bachhagel –
Burghagel im Zuge der Staatsstraße 1082 zu.
Die Zustimmung zur Vereinbarung bzw. die Übernahme der Baulast für die gesamte Maßnahme erfolgt
unter dem Vorbehalt, dass sich der Eigenanteil der
Gemeinde Bachhagel nicht erhöht, sondern im
Bereich zwischen 1.228.000 € und 1.540.000 € liegt.
Bei dem mündlichen in Aussicht gestellten Fördersatz
beträgt der Eigenanteil voraussichtlich 1.309.000 €.
Jahresrechnung 2014
Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung
Der Gemeinderat nahm von der Niederschrift über
die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 vom
13.10.2015 (Prüfungsbericht) Kenntnis.
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im
Haushaltsjahr 2014 wurden genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß
Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend dem bisherigen
Ergebnis festgestellt.
Der Entlastung für die Jahresrechnung 2014
entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO wurde zugestimmt.
458
Bilanz der Wasserversorgung 2014
Der Jahresabschluss 2014 der Wasserversorgung der
Gemeinde Bachhagel schließt mit einer Bilanzsumme
von 145.934,59 € sowie einem Jahresverlust von
-9.808,41 € und wurde festgestellt.
Der Jahresverlust
ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanzüberblick zum Haushaltsjahr 2015
Verwaltungshaushalt
Nach dem Haushaltsplan 2015 ergibt sich im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 68.000 €. Zum jetzigen Zeitpunkt
geht die Verwaltung davon aus, dass sich diese
Zuführungsrate erhöhen wird.
Vermögenshaushalt
Wohnbaugebiete
Im Jahr 2015 wurden bisher zwei Bauplätze verkauft.
Der Ansatz von 300.000 € wird somit um rd. 200.000 €
unterschritten.
Gewerbegebiet
Im Jahr 2015 wurden bisher zwei Bauplätze verkauft.
Der Ansatz bei den Einnahmen von 50.000 € ist um
rd. 140.000 € überschritten.
Beim Ansatz für bebauten
Grundbesitz sind derzeit Mehrausgaben in Höhe von
rd. 73.000 € angefallen.
Baugebiet Am Schulberg
Im Baugebiet ist mit Mehrausgaben für die archäologischen Ausgrabungen in Höhe von rd. 330.000 € zu
rechnen.
Schulden
Im Jahr 2015 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Die
Gemeinde ist seit 16.02.2008 schuldenfrei. Der Landesdurchschnitt der Verschuldung je Einwohner liegt bei
Gemeinden in der gleichen Größenordnung bei 714 €.
Rücklage
Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum
Jahresbeginn rd. 1,073 Mio. €. Im Haushaltsjahr 2015
ist eine Entnahme in Höhe von 615.000 € aus der
Rücklage veranschlagt.
Bekanntgabe der Beschlüsse aus
nichtöffentlichen Sitzungen
Dorferneuerung Bachhagel III
Vertiefungsplanung für
das Gebiet Kirchplatz/Lagerhausweg/Rosenstraße
In einer Besprechung mit dem ALE Krumbach wurde
besprochen, für das Gebiet des geplanten „Kirchplatzes“ eine Vertiefungsplanung zu erstellen. Der Auftrag
für die Vertiefungsplanung wurde an das Büro Raab
& Kurz, München vergeben. Gegebenenfalls kann die
Maßnahme, wie mit Herrn Fischer besprochen, über
die TG abgewickelt werden.
Baugebiet „Am Schulberg“
Festlegung des Grundstückspreises
Der Gemeinderat Bachhagel legte für das Baugebiet
„Am Schulberg“ den Grundstückspreis auf 93 € pro
Quadratmeter inklusive der Erschließungsbeiträge für
Straße, Wasser und Kanal zuzüglich der Grundstücksanschlusskosten für Wasser und Kanal fest.
Die letzte
Kalkulation bzw. Festlegung eines Kaufpreises erfolgte
beim Baugebiet Vorderer Bau, Abschnitt IV und liegt
10 Jahre zurück (2005).
Beim beschlossenen Grundstückspreis entschied der Gemeinderat, lediglich
einen Anteil von rd. 30.000,00 € an den Kosten der
archäologischen Grabungen (rd. 3,00 € pro Quadratmeter) auf den Kaufpreis umzulegen. Für die archäologischen Grabungen fielen für die Gemeinde Kosten in
Höhe von 220.000,00 € an (330.000,00 € abzüglich
Zuschuss Landesdenkmalamt von 110.000,00 €).
Wünsche, Anträge und Mitteilungen
Archäologische Ausgrabungen im Baugebiet
„Am Schulberg“
Mitteilung über Zuschuss für die Erhaltung und
Sicherung von Kunst- und
Geschichtsdenkmälern
des Landes
Mit Schreiben vom 16.11.2015 teilte das Bayerische
Landesamt für Denkmalpflege mit, dass der Gemeinde
Bachhagel ein Zuschuss in Höhe von 110.000 € für
die Maßnahme „Archäologische Ausgrabungen Fl.Nr.
415/10, 417, 419/15, 420“ im Baugebiet „Am Schulberg“
in Bachhagel gewährt wird.
Otmar Penkert und Torsten Klee vom OGV Ober­
bechingen besuchten den Kindergarten Bachhagel
und übergaben an die „Katzengruppe“ mit ihrer
Leiterin, Frau Peipe, saftige Äpfel und frisch
gepressten Apfelsaft.
Baugebiet „Am Schulberg“
– Einbau einer Querungshilfe
Laut Beschluss der Gemeinderates (10.11.2015) sollte
eine Erhöhung der Querungshilfe nochmal geprüft
werden.
Das Ingenieurbüro Eibl hat eine entsprechende
Planung vorgelegt. Die Querung erfolgt höhenfrei. Um
eine Lärmbelästigung der Anlieger zu vermeiden, soll
die Erhöhung nicht mit Pflastersteinen, sondern mit
Asphalt ausgebaut werden.
Die Querungshilfe soll entsprechend der beiliegenden Planung ausgebaut werden.
Nach weiteren Wünschen, Anträgen und Mitteilungen
schloss sich ein nichtöffentlicher Teil den Beratungen an.
Herzlichen Dank…
ALLEN,
… die uns am Weihnachtsmarkt so fleißig
geholfen haben, beim Verkauf von
Punsch, Waffeln und beim Glücksrad.
… die uns mit ihren Besuch am Stand
unterstützt haben.
… die an der Sternstunden-Verlosung
teilgenommen haben.
… die so tolle Preise besorgt und zur Verfügung
gestellt haben.
… unserer Elternbeirätin Frau Daniela Horsch, die in
unserem Haus wunderschönen, selbst gebastelten
Adventsschmuck verkauft hat.
Zacharias-Geizkofler-Grundschule
Haunsheim
Der ökumenische Weihnachtsgottesdienst der Zacharias-Geizkofler-Grundschule findet am Mittwoch, den
23.12.2015, um 9.45 Uhr in der Dreifaltigkeitskirche
Haunsheim statt. Alle Klassen und die Kommuniongruppe sind aktiv an der Gestaltung des Gottesdienstes
beteiligt. Wir freuen uns über Gäste, die diesen
Gottesdienst mit uns feiern möchten.
Das Kollegium und die Schulleitung der ZachariasGeizkofler-Grundschule wünschen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute fürs neue Jahr!
Die Weihnachtsferien dauern vom 24.12.2015 –
06.01.2016.
Gemeinde Syrgenstein
Bürgermeistersprechstunden
Donnerstag, 17.12.2015
17.00 – 18.00 Uhr VGem.-Geschäftsstelle Landshausen
Az.: 0241.41
Sitzung des Gemeinderates Syrgenstein
am Mittwoch, 16.12.2015 – Beginn: 18.30 Uhr im
Rathaus Syrgenstein (Jahresschluss-Sitzung)
…dem Organisationsteam der Klamottenkiste
mit ihren vielen fleißigen
… und allen unseren Helfern und Gönnern.
… für die gute Zusammenarbeit mit unserer
Bürgermeisterin Frau Krämmel, der Gemeinde und
bediensteten Mitarbeitern der VG, dem Bauhof,
dem Hausmeister und unserem Reinigungspersonal.
E i n l a d u n g und T a g e s o r d n u n g :
1. Wasserprojekt Syrgenstein
1.1 Wasserprojekt bei der Bachtalhalle in Syrgenstein
1.2 Bau- und Finanzierungsbeschluss
2. Jahresrückblick 2015
3. Bekanntgaben
Wir wünschen ALLEN ein frohes, besinnliches
Weihnachtsfest und ein gesundes, neues Jahr 2016!
Syrgenstein, 08. Dezember 2015
Steiner, Erster Bürgermeister
Ihr Bachtal-Kinderhaus Team und der Elternbeirat
Az.: 0241.41
Nichtöffentlicher Teil:
459
Aus dem Protokoll der Sitzung des
Bau- und Umweltausschusses vom 17.11.2015
Behandlung von Baugesuchen:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen zu einer Bauvoranfrage zum
Neubau einer Altenteilwohnung in der Gemarkung
Staufen.
Nach einigen Bekanntgaben zu den Themen Straßenbeleuchtung im Rahmen der Innenentwicklungsmaßnahme in Landshausen, Information zum Förderprojekt
„Zugang zum Wasser“ in Syrgenstein und Baustelle
Ortsumfahrung Bachhagel-Burghagel schloss sich
ein nichtöffentlicher Teil an.
0241.41
Aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung
vom 24.11.2015:
Jahresrechnung 2014
Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung
Die örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgte am 14.10.2015.
Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 vom 03.11.2015 wurde vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bekannt
gegeben.
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014
wurde gemäß Art. 102 Abs. 3 GO entsprechend
dem bisherigen Ergebnis festgestellt.
Bilanz der Wasserversorgung 2014
Der Jahresabschluss 2014 der Wasserversorgung der
Gemeinde Syrgenstein schließt mit einer Bilanzsumme
von 284.735,26 € sowie einem Jahresgewinn von
5.042,77 € und wurde vom Gemeinderat festgestellt.
Zum 31.12.2014 sind noch Verlustvorträge zur Körperschaftssteuer in Höhe von 375.816,00 € vorhanden.
Der Jahresgewinn ist mit den Verlustvorträgen zu
verrechnen.
Finanzüberblick zum Haushaltsjahr 2015
Verwaltungshaushalt:
Nach dem Haushaltsplan 2015 ist der Verwaltungshaushalt ausgeglichen bzw. es gibt keine Zuführung
zum Vermögenshaushalt.
Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon
aus, dass eine Zuführung an den Vermögenshaushalt
insbesondere durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und beim Anteil an der Einkommensteuer
erfolgt.
Vermögenshaushalt
Die geplante Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
in Höhe von 519.000 € kann voraussichtlich durch die
Verbesserungen im Verwaltungshaushalt reduziert
werden.
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung
Gebührenkalkulation
Aufgrund von Fehlbeträgen aus den Vorjahren bei der
Wasserversorgung wurde für die Jahre 2016 bis 2018
die Wassergebühr neu kalkuliert. Die kostendeckende
Verbrauchsgebühr liegt danach bei 1,74 €. Die derzeitige
Verbrauchsgebühr liegt seit 01.01.2008 bei 1,60 €.
Bei der neuen Verbrauchsgebühr wurde bereits eine
Erhöhung der Grundgebühr für den normalen Hauswasserzähler (2,5 m³/h Nenndurchfluss) von 24 € im
460
Jahr auf 36 € im Jahr berücksichtigt. Bei den weiteren
Grundgebühren wurden folgende Änderungen berücksichtigt:
Nenndurchfluss:
Neu:
Bisher:
bis 2,5 m3/h 36 €/Jahr (bis 5 m3/h 24 €/Jahr)
bis 6 m3/h 48 €/Jahr (bis 10 m3/h 30 €/Jahr)
bis 10 m3/h 60 €/Jahr (bis 20 m3/h 36 €/Jahr)
über 10 m3/h 180 €/Jahr (über 30 m3/h 42 €/Jahr)
Der Gemeinderat stimmte den neuen Gebührensätzen
zu.
Änderung der Satzung
Der Gemeinderat beschloss die „Zweite Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung“. Diese Satzung wurde bereits
im Amtsblatt vom 27.11.2015 öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis:
Auf der Homepage www.vg-syrgenstein.de sind die
Satzungen mit den aktuellen Gebührensätzen hinterlegt.
Friedhofsgebühren
Fünfte Satzung zur Änderung
der Friedhofsgebührensatzung
Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt zum 01.11.2009
neu festgesetzt. Der Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen (ohne Grabherstellung) lag in den Jahren
2010 bis 2014 zwischen 40 % und 57 %. Im Rahmen
der Kalkulation wurden folgende neue Gebührensätze
festgelegt (in Klammern die bisherigen Sätze):
Grabgebühren:
Einzelgrabstätte
– 20 Jahre Nutzung – 10 Jahre Nutzung (Kindergrab) – 10 Jahre Nutzung (Urnengrab)
720,00 €
360,00 €
(480,00 €)
(240,00 €)
360,00 €
(240,00 €)
1.440,00 €
720,00 €
(720,00 €)
(360,00 €)
Urnengrabstätte
– 10 Jahre Nutzung
300,00 €
– 10 Jahre Urnenwand
1.440,00 €
(200,00 €)
(1.200,00 €
Familiengrabstätte
– 20 Jahre Nutzung
– 10 Jahre Nutzung (Urnengrab)
Benutzungsgebühren für die Leichenhäuser:
Benutzung
des Leichenhauses
200,00 €
(140,00 €)
Benutzung des Leichenhauses nur zur Aufbewahrung
am Tag der Beisetzung 160,00 €
(–)
Sonstige Gebühren:
Gebühr für die Graburkunde 20,00 €
(10,00 €)
Gebühr für die Erteilung der Genehmigung eines
Grabmals, einer Einfassung und sonstiger baulichen
Anlagen
25,00 €
20,00 €)
Auf der Grundlage der neuen Gebührensätze ergibt
sich für 2016 eine Kostendeckung von rund 72 %.
Der Gemeinderat erließ die „Fünfte Satzung zur
Änderung der Friedhofsgebührensatzung“.
Diese Satzung wurde bereits im Amtsblatt vom
27.11.2015 öffentlich bekanntgemacht.
Hinweis: Auf der Homepage www.vg-syrgenstein.de
sind die Satzungen mit den aktuellen Gebührensätzen
hinterlegt.
Beschilderung Rad- und Wirtschaftsweg Edelhau
Herr Hämmerlein von der Polizei Dillingen hat bei der
Fahrzeugkontrolle beim Geh-, Rad- und Wirtschaftsweg „Edelhau“ festgestellt, dass die Beschilderung
von beiden Seiten her unbedingt geändert werden
sollte.
Sein Vorschlag war, die jetzige Radwegbeschilderung
zu entfernen. Anstatt dessen müssten die VZ 260
Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkraft­
räder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige
mehrspurige Kraftfahrzeuge mit den Zusatzzeichen
„landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und „Anlieger frei“
aufgestellt werden. Somit ist gewährleistet, dass
Radfahrer dort fahren dürfen. Zu überlegen wäre
eventuell eine Radwegbeschilderung über DonautalAktiv.
Außerdem führte er an, dass in diesem Falle das
Bußgeld bei Verkehrssündern mit Kraftfahrzeugen
über 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse 75,00 Euro und
bei Kraftfahrzeugen 20,00 Euro beträgt.
Der Gemeinderat beschloss, die Beschilderung
Edelhau, nach dem Vorschlag von Herrn Hämmerlein
von der Polizei Dillingen zu ändern.
Bekanntgabe – Provisorische Verkehrsverengung
in der Alten Turmstraße
Die provisorische Verkehrsverengung in der „Alten
Turmstraße“, die befristet bis 31.12.2015 angebracht
wurde um Erfahrungen zu sammeln, soll um ein halbes
Jahr bis 30.06.2016 verlängert werden.
Die Anbringung des Provisoriums erfolgte nach einer
Beratung in der Verkehrsschau vom 10.04.2014, in der
großen Verkehrsschau vom 02.06.2014, sowie auf
Empfehlung des Bauausschusses, im Zuge der
Schulwegsicherung. Es dient als verlängerter Gehweg
und verschafft Fußgängern und besonders Schulkindern eine bessere Sicht beim Überqueren der Straße.
Nach weiteren Bekanntgaben zu den Themen Flüchtlinge/Asylbewerber und Wasserprojekt „Zugang zum
Wasser“ schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an.
News
Bachtaler
Klamottenkiste:
Durch die Kuchenspenden
und Helferbeteiligung unserer
Eltern bekamen wir 207,80 4
von der Bachtaler Klamottenkiste überreicht.
Martinsfest:
Auch dieses Jahr war unser
Martinsfest wieder Höhe­
punkt für unsere Kinder.
Dank der Organisation
und Vorbereitung durch
den Elternbeirat und vielen
Eltern war dieses Fest ein
voller Erfolg. Was wäre ein
Martinsfest ohne das
Martinsspiel? Wir bedanken
uns ganz herzlich bei Anina
Steiner, Christina Binder und
bei den Jungmusikern für die feierliche und musikalische
Gestaltung. Zum 1. Mal hatten die Eltern die Idee durch
den Verkauf von Kirschkernkissen und von Kindern
gestalteten Kalendern die Kinderhauskasse klingeln
zu lassen.
Ganz herzlich bedanken wir uns bei:
• Marina Mayerl, Tanja Nuiding, Beatrix Diedering,
Lilly Henneberger, Manuela Ulmer für die liebevolle
Gestaltung der handgenähten Eulen (Kirschkern­
kissen).
• Familie Weege für die Idee, Umsetzung und
Fertigstellung des Kalenders.
0241.41
Informationen über die Asylarbeit
in der Gemeinde Syrgenstein
Die neu eröffnete Kleiderkammer wird gut angenommen und wir bedanken uns bei allen Spendern und
besonders bei den ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfern der Kleiderkammer sowie bei Hausmeister
Heinz Rettenberger für die Einrichtung und Ausstattung.
Ein großes Dankeschön geht an alle Unternehmen im
Bachtal, die Asylbewerber unterstützen.
Am Samstag, 23.01.2016 findet ab 15.00 Uhr ein Tag
der Begegnung in der Bachtalhalle statt, wozu wir die
Bevölkerung jetzt schon recht herzlich einladen. An
diesem Tag möchten wir unseren Bürgern Gelegenheit
geben, Asylbewerber mit ihren Familien kennenzulernen,
von den Schicksalen zu berichten und gegenseitige
Bräuche und Sitten zu vermitteln. Bei Fragen zu dieser
Aktion steht Ihnen gerne Herr Zastawniak unter der
Handy-Nr. 0173 4954121 zur Verfügung.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir auch den Kindern
der Asylbewerberfamilien eine Freude bereiten. Wir
benötigen kleine Geschenke für 18 Kinder im Altersspektrum zwischen 1 und 14 Jahren und bitten die
Bevölkerung um Mithilfe. Abzugeben wären die Spenden
für diesen Zweck in der VG Syrgenstein Zimmer 5.
So kurz vor dem Jahreswechsel bekamen wir
Besuch von zwei wahren Glücksbringern.
Bezirkskaminkehrmeister Kevin Gerlach und sein
Geselle Fabian erzählten uns von dem spannenden
und glücksbringenden Beruf eines Schornsteinfegers!
Steiner, Erster Bürgermeister
461
Volkshochschule Syrgenstein
Herbst-/Wintersemester 2015/2016
Zu folgenden Kursen sind noch Plätze frei.
12Zumba I, Beginn: 12.01.2016 – 6 Abende,
Kursgebühr 24 € – Anschlusskurs
13Zumba II, Beginn: 12.01.2016 – 6 Abende,
Kursgebühr 24 € – Anschlusskurs
14Zumba für Kids 7+, Beginn: 12.01.2016
– 6 Abende, Kursgebühr 18 € – Anschlusskurs
22„Suchtfaktor „Zucker“ Genuss oder schon
Sucht?“ am 21.01.2016
24„Maskenparade“ am 28.01.2016
49Aquarellieren für Kinder 7 – 15 Jahre,
Gemeinde Zöschingen
Bürgermeistersprechstunde
Die Bürgermeistersprechstunde findet jeden
Mittwoch von 19.30 – 20.30 Uhr im Rathaus in
Zöschingen statt.
Sitzung des Gemeinderates Zöschingen
am Montag, 14.12.2015 im Rathaus Zöschingen
– 19.00 Uhr
7 – 13 Jahre am 16.01. und 23.01.2016
– Terminänderung
E i n l a d u n g und T a g e s o r d n u n g:
1. Behandlung von Baugesuchen
1.1 Bekanntgabe der Baugesuche, für welche die
Genehmigungsfreistellung erteilt wurde.
55Stiftung Warentest – Test-Hefte,
Montag bis Freitag
2. H
aushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
– Beratung und Beschlussfassung
Spezielle Angebote für Senioren
3. Anfragen und Bekanntgaben
– Terminänderung
4. Ausscheiden von Gemeinderat David Saur
4.1 F
eststellung des Amtsverlusts von
Herrn David Saur
4.2 Bestimmung des Listennachfolgers
Fortgeschrittene am 09.01., 16.01. und 23.01.2016
53Selbstverteidigung – Taekwondo für Kinder
57 Was koche ich morgen…? am 15.01.2016
Voranzeige:
12. Syrgensteiner Kinderweihnacht
Samstag, 19.12.2015, Beginn: 17.00 Uhr
Bachtalhalle Syrgenstein
13. Syrgensteiner Adventsingen
Sonntag, 20.12.2015, Beginn: 18.00 Uhr
Bachtalhalle Syrgenstein
Nähere Informationen über oben genannte Kurse
können Sie dem VHS-Programm Herbst-/Winter­
semester 2015/2016 und im Internet unter http://
vg-syrgenstein.de/volkshochschule.html entnehmen.
Nichtöffentlicher Teil:
Zöschingen, 07.12.2015
Jäger, Zweiter Bürgermeister
0241.41
Aus dem Protokoll des Gemeinderates
vom 23.11.2015
Anmeldungen zu den Kursen
Behandlung von Baugesuchen
Zum Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit
Doppelgarage auf Gemarkung Zöschingen wurde
das gemeindliche Einvernehmen einschließlich einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Bei den Flecken“ erteilt.
Hinweis: Berufstätige im Schichtbetrieb sind herzlich
Beteiligung zu Bauleitplänen von Nachbargemeinden – Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Neuaufstellung Flächennutzungsplan 2029 der
VGem Heidenheim-Nattheim
Wiederholung der
öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und
des weiteren Verfahrens (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Mit Schreiben vom 20.10.2015 der Stadt Heidenheim
wird die VGem Syrgenstein (Gemeinden Syrgenstein
und Zöschingen) bis zum 11.12.2015 um eine erneute
Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim gebeten.
Belange der Gemeinde Zöschingen werden durch
die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2029
der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim
nicht berührt, Einwendungen werden nicht vorgebracht.
bei der VHS-Leiterin Frau Heidrun Nuiding,
Tel. 09077 8653, Fax 09077 709-50,
Montag bis Freitag von 08.30 – 13.00 Uhr,
Montag und Dienstagnachmittag von 14.30 bis
16.30 Uhr oder E-Mail [email protected]
willkommen. Sie müssen natürlich nur die halbe
Kurs­gebühr bezahlen.
12. Syrgensteiner Kinderweihnacht
Die VHS Syrgenstein lädt am Samstag, 19.12.2015
zum Kinderweihnachts-Konzert in die Bachtalhalle.
Unter der Gesamtleitung von Sabine Seidl präsentieren die beiden Chor-Formationen „LiLa“ und „LiLac
light“ des Liederkranz Landshausen sowie Schüler
der in Syrgenstein tätigen Musiklehrer weihnachtliche
Weisen, mal ruhig, mal rockig. Beginn ist um 17.00 Uhr.
Der Eintritt ist frei, Spenden sind erbeten. Vor und nach
der Veranstaltung gibt es im Foyer Getränke und einen
Imbiss.
13. Syrgensteiner Adventssingen
Die VHS Syrgenstein lädt am Sonntag, 4. Advent,
20.12.2015 zum Advents-Konzert in die Bachtalhalle.
Unter der Gesamtleitung von Jörg Lanzinger singen
und musizieren verschiedene Gruppen auf den zwei
großen Bühnen in stimmungsvoller Atomsphäre.
Auch das gemeinsame Weihnachtslieder-Singen steht
natürlich wieder auf dem Programm. Beginn ist um
18.00 Uhr. Der Eintritt ist frei, Spenden sind erbeten.
Vor und nach der Veranstaltung gibt es im Foyer
Getränke und einen Imbiss.
462
Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der VGem
Heidenheim-Nattheim
Öffentliche Auslegung
(§ 3 Abs. 2 BauGB)
Am 02.11.2015 erreichte uns ein weiteres Schreiben
der Stadt Heidenheim (vom 28.10.2015), in dem die
VGem Syrgenstein (betreffend die Gemeinden Syrgenstein und Zöschingen) um eine Stellungnahme zum
Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim gemäß § 4
Abs. 2 BauGB bis zum 11.12.2015 gebeten wird.
In der
Gemeinderatssitzung Syrgenstein am 16.10.2013 und
in den Gemeinderatssitzungen Zöschingen am 24.09.
und 24.10.2013 wurde der Teilflächennutzungsplan
der VGem Heidenheim-Nattheim bereits beraten.
Einwendungen wurden nicht vorgebracht.
Belange der
Gemeinde Zöschingen werden durch die Aufstellung
des Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der
Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim nicht
berührt, Einwendungen werden nicht vorgebracht.
Jahresrechnung 2014
Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung
Der Gemeinderat nahm von der Niederschrift über
die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014 vom
11.11.2015 (Prüfungsbericht) Kenntnis.
• bei den Helfern beim Aufbau, Dekorieren und
Betreuen der Stände
• bei den Helfern am Grill und beim Glühweinausschank
• bei den Zöschinger Bläsern und Jungbläsern
• bei Hermann Poppe für seine musikalischen
Darbietungen
• den beiden Nikoläusen für ihren Einsatz
• bei unseren französischen Freunden für die
Teilnahme
• bei Chrystelle Wullkopf für die Übersetzungen
• bei der Gemeinde für die Überlassung der
Gemeindehalle
Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 wurden genehmigt. Die Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2014 wird gemäß Art. 102 Abs. 3
GO entsprechend dem bisherigen Ergebnis festgestellt.
Der Entlastung für die Jahresrechnung 2014 entsprechend Art. 102 Abs. 3 GO wurde zugestimmt.
Bilanz der Wasserversorgung 2014
Der Jahresabschluss 2014 der Wasserversorgung der
Gemeinde Zöschingen schließt mit einer Bilanzsumme
von 105.732,32 € sowie einem Jahresgewinn von
4.650,51 €
und wurde festgestellt.
Der Jahresgewinn
2014 ist mit den Verlustvorträgen zu verrechnen.
Finanzüberblick zum Haushaltsjahr 2015
Verwaltungshaushalt
Im Haushaltsplan 2015 ist im Verwaltungshaushalt
eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe
von 31.000 € veranschlagt. Diese Zuführung wird
sich erhöhen.
Vermögenshaushalt
Verkauf von Bauplätzen
Im Jahr 2015 wurde ein Bauplatz verkauft (Einnahme
rd. 35.000 €/Ansatz Einnahmen 40.000 €). Ausgaben
für Grunderwerb (Ansatz 50.000) sind bisher nicht
angefallen.
Schulden
Im Haushaltsplan 2015 ist keine Kreditaufnahme
vorgesehen.
Adventsfenster Zöschingen 2015
Liebe Adventsfensterbesucher,
anbei der Plan für die restlichen Adventsfenster. Bitte beachten Sie dabei die
Änderung am 12.12.2015.
Weiterhin wünschen wir allen Adventsfensterbesuchern besinnliche Gedanken, nette Begegnungen,
anregende Gespräche und ein fröhliches Weihnachtsfest 2015.
Fr. 11. * Familie Angermeyer
Gartenstraße 7
Allgemeine Rücklage
Zum Jahresbeginn 2015 beträgt der Stand der allgemeinen Rücklage nach Abschluss der Jahresrechnung
2014 rd. 1,063 Mio. €.
Im Haushaltsplan 2015 ist eine
Entnahme von 420.000 € vorgesehen. Im Haushaltsplan 2016 ist eine weitere hohe Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage insbesondere zum Ausgleich
des Verwaltungshaushaltes erforderlich (289.000 €
nach Finanzplanung zum Haushalt 2015).
Sa. 12. *Familie Haas, Modell-
bahnvorführung LGB
Bei den Flecken 36a
16.00 – 18.00 Uhr
So. 13. * Familie Wullkopf
Schießbergstraße 3
Nach weiteren Anfragen und Bekanntgaben schloss
sich ein nichtöffentlicher Teil den Beratungen an.
Mo. 14.
Di. 15.
Mi. 16. * Familie Eisenbarth
Heubergstraße 1
Do. 17. * Familie Baier
Ghagbergstraße 6
Fr. 18. * Familie Schnalzger
Wehrstraße 17
Sa. 19. * Familie Ruf
Bei den Flecken 43
So. 20.
Arbeitskreis Partnerschaft
der Gemeinde Zöschingen
Mo. 21. * Familie Uhl
Heubergstraße 13
Di. 22. * Familie Jäger
Forststraße 5
Der Arbeitskreis Partnerschaft bedankt sich bei
allen Mitwirkenden und Helfern, die mithalfen, das
7. Zöschinger Weihnachtsmärktle zu einem vollen
Erfolg und einem schönen Erlebnis zu machen:
• bei den Kuchen- und Plätzchenbäckerinnen
• bei allen, die selbst gefertigte Sachen gespendet
haben
Mi. 23. * Jugend Zöschingen e. V. Rathaus
mit anschließendem
„Warten auf‘s Christkind“
463
Kindergarten Regenbogen
Das Jahr neigt sich langsam dem
Ende, doch bei uns im Regenbogen
Kindergarten ist noch lange nicht
Schluss!
Zum Beginn der Adventszeit haben wir die Mamas
zu einem Brunch geladen und haben sie verwöhnt...
Am 08.12.2015 durften auch wir wieder ein Advents­
fenster öffnen. Viele sangen mit uns, hörten Geschichten
und kamen aus dem Staunen über unsere Vorschulkinder
nicht raus, diese hatten eine besondere Darbietung
geboten.
Bei Punsch, Glühwein
und Stollen klang das
nette Beisammensein
aus!
Wir wünschen allen
eine schöne
Vorweihnachtszeit!
Bei brennenden Kerzen sollte man schon wissen wie
man mit Feuer umgeht, wer weiß besser wie das geht
als die Feuerwehr. Es hat uns sehr gefreut, dass uns
diese erklärte wie man sich richtig verhält... ein dickes
Dankeschön an die Zöschinger Feuerwehr.
NICHTAMTLICHER TEIL
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Bachhagel-Wittislingen
KW 50
Wochenenddienst
12.12.2015 u. 13.12.2015
Herr Dr. med. Keis, Mauthausstr. 4, Bachhagel,
Tel. 09077 8043
KW 51
Mittwoch vormittags
16.12.2015
Herr Dr. med. Keis, Mauthausstr. 4, Bachhagel,
Tel. 09077 8043
Und siehe da wer bei uns zu Besuch kam, der Hl. Niko­
laus fand in seinem vollen Terminkalender ein kleines
bisschen Zeit für uns. Er lauschte Gedichten und
Geschichten, zur Freude aller Kinder war der
Sack auch nicht leer!
Mittwoch nachmittags
16.12.2015
Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink,
Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444
Wochenenddienst
19.12.2015 u. 20.12.2015
Frau Dr. med. Kügel, Juraweg 3, Wittislingen,
Tel. 09076 1273
KW 52
Mittwoch vormittags
23.12.2015
Herr Dr. med. Mackenrodt, Badstr. 23, Bachhagel,
Tel. 09077 95950
Mittwoch nachmittags
23.12.2015
Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink,
Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444
Donnerstag, 24.12.2015
Frau Dr. med. Schreiber, Rosengarten 2. Syrgenstein,
Tel. 09077 207
Freitag, 25.12.2015
Frau Dr. med. Schreiber, Rosengarten 2. Syrgenstein,
Tel. 09077 207
464
Wochenenddienst
26.12.2015 u. 27.12.2015
Frau Dr. med. Schreiber, Rosengarten 2. Syrgenstein,
Tel. 09077 207
KW 53
Mittwoch vormittags
30.12.2015
Herr Dr. med. Keis, Mauthausstr. 4, Bachhagel,
Tel. 09077 8043
Mittwoch nachmittags
30.12.2015
Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink,
Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444
Donnerstag, 31.12.2015
Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink,
Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444
Freitag, 01.01.2016
Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink,
Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444
Wochenenddienst
02.01.2016 u. 03.01.2016
Frau Dr. med. Wiesmiller/Herr Dr. med. Fink,
Am Südring 9, Wittislingen, Tel. 09076 91444
Bereitschaftsdienst unter der Woche
erfahren Sie über den Anrufbeantworter Ihres
Hausarztes.
Urlaub
Praxis Dr. Mackenrodt
Die Praxis Dr. Mackenrodt ist vom
24.12.2015 bis 03.01.2016 geschlossen.
Arztpraxis C. Schreiber
Die Praxis ist vom 28.12.2015 – 08.01.2016 geschlossen.
Am 11.01.2016 ab 7.30 Uhr sind wir wieder für Sie da.
Praxis Dres. med. Schöneberger,
Bergstr. 13, 89651 Dischingen
Die Praxis ist wegen Urlaub vom 24.12.2015 –
03.01.2016 geschlossen.
Vertretung:
Dr. med. Polarczyk, Seeweg 3, 89561 Dischingen,
Tel.: 07327 5969.
Bereitschaftsdienst der Apotheken
Der Bereitschaftsdienst der Apotheken im Landkreis
Dillingen dauert jeweils von 9.00 Uhr bis 9.00 Uhr des
nächsten Tages.
Samstag, 12.12.2015
St.-Martin-Apotheke, Herzog-Georg-Str. 25, Lauingen,
Tel. 09072 2487 oder 09072 910150
Sonntag, 13.12.2015
Cosmas-Apotheke, Große Allee 28 a, Dillingen,
Tel. 09071 50070
Samstag, 19.12.2015
Untere Stadt-Apotheke, Königstr. 34, Dillingen,
Tel. 09071 9020
Sonntag, 20.12.2015
Stadt-Apotheke, Herzog-Georg-Str. 76, Lauingen,
Tel. 09072 2401
Donnerstag, 24.12.2015
Cosmas-Apotheke, Große Allee 28 a, Dillingen,
Tel. 09071 50070
Freitag, 25.12.2015
Vogtei-Apotheke, Badstr. 17, Bachhagel,
Tel. 09077 1095
Samstag, 26.12.2015
Marien-Apotheke, Rosenstr. 12, Dillingen,
Tel. 09071 2460
Sonntag, 27.12.2015
Mohren-Apotheke, Herzog-Georg-Str. 62, Lauingen,
Tel. 09072 95730
Donnerstag, 31.12.2015
Stadt-Apotheke, Herzog-Georg-Str. 76, Lauingen,
Tel. 09072 2401
Freitag, 01.01.2016
Schwaben-Apotheke, Kapuzinerstr. 18, Dillingen,
Tel. 09071 2481
Samstag, 02.01.2016
Stadt-Apotheke, Prof.-Baman-Str. 13, Gundelfingen,
Tel. 09073 7817
Sonntag, 03.01.2016
St.-Martin-Apotheke, Herzog-Georg-Str. 25, Lauingen,
Tel. 09072 2487 oder 09072 910150
Mittwoch, 06.01.2016
Marien-Apotheke, Rosenstr. 12, Dillingen,
Tel. 09071 2460
Samstag, 09.01.2016
Löwen-Apotheke, Prof.-Bamann-Str. 9, Gundelfingen,
Tel. 09073 7887
Sonntag, 10.01.2016
Untere Stadt-Apotheke, Königstr. 34, Dillingen,
Tel. 09071 9020
Der Bereitschaftsdienst der Apotheken
im Landkreis Heidenheim
Den Bereitschaftsdienst der Apotheken im Kreis
Heidenheim entnehmen Sie bitte der Anschlagtafel
an der Vogtei-Apotheke in Bachhagel oder im Internet
unter www.aponet.de.
Adventliches Abendlob
Am Sonntag, 13.12.2015 um 17.00 Uhr im Schein der
Kerzen wollen wir Kraft tanken für die neue Woche.
Diese Einladung geht an alle interessierten Gemeindemitglieder.
Kirchenverwaltung und Pfarrgemeinderat
St. Nikolaus Landshausen
Evang.-Luth. Gemeindehaus Bachhagel
Sonntag, 13.12.2015, 3. Advent
10.15 Uhr Gottesdienst (Pfr. M. Kleiner)
18.00 Uhr in der Dreifaltigkeitskirche Haunsheim
Weihnachtskonzert der Liedertafel
Haunsheim
Mittwoch, 16.12.2015
16.30 Uhr Konfirmandenunterricht in Bachhagel
465
Standesamtliche Nachrichten
Sterbefälle
08.11.2015
Irmgard Wickmair, Ringstr. 3, Syrgenstein,
GT Landshausen, im Alter von 86 Jahren
24.11.2015
Viktoria Müller, Wallersteinstr. 10,
Syrgenstein, im Alter von 71 Jahren
Herzliches Beileid
Hausmeisterstelle
der Kirchengemeinde Haunsheim
Die Kirchengemeinde Haunsheim sucht zum
01.01.2016 eine(n) zuverlässige(n) Hausmeister(in)
für die Pflege der Außenanlagen.
Das Aufgabenfeld umfasst sowohl die Grünpflege, wie
auch den Winterdienst von Friedhof, Gemeindehaus
und Kindergarten. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt
13 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach TVL.
Ein Führerschein ist erforderlich.
Bei Interesse melden Sie sich bitte im Evangelischen
Pfarramt Haunsheim.
Tel.: 09072 3587;
E-Mail: [email protected]
Informationstag zum Übertritt
an das St.-Bonaventura-Gymnasium Dillingen
Das St.-Bonaventura-Gymnasium Dillingen lädt alle
Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse Grundschule
und 5. Klasse Mittelschule mit ihren Eltern zum Informations- und Kennenlerntag 2016 ein.
Termin: Samstag, 30.01.2016 von 9.30 Uhr bis 13.00
Uhr; Beginn und Treffpunkt um 9.30 Uhr in der Aula
der Schule
Angebote für Schülerinnen und Schüler: Ein abwechslungsreiches Programm mit viel Eigenaktivität gibt
Dir die Möglichkeit, zusammen mit Lehrkräften und
Schülern unseres Gymnasiums das spezielle schulische Leben am „Bona“ zu erkunden und verschiedene
Fächer, Zusatzkurse bzw. pädagogische Angebote
kennenzulernen. Du kannst also einen Vormittag lang
gymnasiale Schulluft schnuppern. Grundschüler, die
sich für den musischen Zweig interessieren, können
Instrumente ausprobieren. Bitte außerdem auch
Turnschuhe mitbringen.
Angebote für Eltern: Im Rahmen eines Vortrags und
ergänzender Informationsstände werden Ihnen durch
Schulleitung, Lehrkräfte, Schüler und Elternvertreter
vorgestellt:
• die besondere Stellung der Schulart Gymnasium
im bayerischen Schulsystem
• die besondere Stellung des St.-Bonaventura-Gymnasiums als Privatschule in kirchlicher Trägerschaft
• unsere Ausbildungszweige, Fachprofile und Zusatzangebote
• unsere speziellen pädagogischen Angebote, z. B.
das an der Schule entwickelte und seit mehreren
Jahren praktizierte pädagogische Modell „seLf“
(selbstständige, eigenverantwortliche Lernfortschritte).
Dessen Schwerpunkte sind die frühzeitige, intensive
Vermittlung von gymnasialen Arbeitsmethoden und
466
die effektive Entlastung der Schüler bzw. die
deutliche Reduzierung des Leistungsdrucks, unter
anderem durch Umstellungen in der Stundentafel.
Außerdem ist ausreichend Zeit für persönliche
Einzelberatung durch Schulleitung, Beratungs- und
Fachlehrer vorgesehen.
Weitere Informationen auf unserer Schul-Homepage:
www.bonaventura-gymnasium.de.
Vereinsmitteilungen
Blutspende
Donnerstag, 17.12.2015 von 17.00 – 20.00 Uhr
Syrgenstein, Bachtalhalle, Schulstr. 8 a
Dienstag, 22.12.2015 von 17.00 – 20.00 Uhr
Bachhagel, Turn- und Festhalle, Burghagler Str. 25
Erste-Hilfe-Grundkurs
für Führerscheinbewerber aller Klassen
Kurs: D
illingen, Otto-Brenner-Str. 1,
BRK Rettungs-Zentrum 12.12.2015 ab 8.00 Uhr
Anmeldungen Tel. 09071 79300 oder 793028
Kursgebühr ist bei Kursbeginn zu entrichten.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Kurs: D
illingen, Otto-Brenner-Str. 1,
BRK Rettungs-Zentrum 12.12.2015 ab 8.00 Uhr
Anmeldungen Tel. 09071 793028
Kursgebühr ist bei Kursbeginn zu entrichten.
Weihnachtsmarkt
der Bachhagler Vereine 2015
Für die tolle Unterstützung bei der Durchführung des
diesjährigen Weihnachtsmarktes möchten wir uns
bei allen Helfern, Gönnern und Kuchenspendern recht
herzlich bedanken. Auch den vielen Besuchern gilt
unser Dank.
Das Organisationsteam
Musikverein Burghagel e. V.
Wieder geht ein Vereinsjahr zu Ende...
Auch wir Musiker des Musikvereins Burghagel e. V.
möchten das Jahr mit einem stimmungsvollen Weihnachtskonzert beschließen. Dazu laden wir morgen,
Samstag, 12.12.2015 alle Mitglieder und Freunde aus
Burghagel und Umgebung ins Vereinsheim Burghagel
ein. Musikalische Gegensätze bestimmen wieder das
Programm. Von konzertant bis volkstümlich – für jeden
Musikgeschmack wird etwas dabei sein. Bitte beachten
Sie, dass wir wieder ein Stuhlkonzert veranstalten.
Das Team des Schützenheimes bewirtet Sie in der
Pause und nach dem Konzert wieder mit Snacks
und Getränken.
Beginn 19.30 Uhr – Der Eintritt ist wie immer frei.
Über Ihren Besuch würden wir uns sehr freuen!
Die Musikerinnen und Musiker
des Musikvereins Burghagel e. V.
Musikverein „Froher Mut“ Bachhagel
GV Liederkranz Landshausen e. V.
Zum Abschluss des Jahres veranstaltet der Musik­verein
„Froher Mut“ Bachhagel e. V. sein Jahresabschlusskonzert.
Dieses findet als Stuhlkonzert am Samstag, 19.12.2015
in der Festhalle in Bachhagel statt.
Walt Disney
Was wäre ein Film ohne Musik, was wären die Disney
Zeichentrickfilme ohne ihre legendären Songs? Wahre
Perlen der Kompositionskunst. Ein Abend der Emotionen
zulässt, der Kinder und Erwachsene gleichermaßen
berühren kann. Ein Konzert für die Seele von allen, die
Disney aus ihrer Kindheit kennen und liebgewonnen
haben, und auch für die, die erst heute diese zauberhaften Filme mit ihren wunderschön gestalteten
Figuren entdecken. Für alle Generationen, die Träumen
können und Märchenhaftes lieben.
Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Freitag,
18.12.2015 um 19.00 Uhr in der Bachtalhalle
in Syrgenstein statt.
Wir möchten Sie ganz herzlich zu einigen besinnlichen
Stunden in weihnachtlicher Stimmung einladen.
Auf dem Programm stehen Vorträge vom Kinderchor
„LiLa“, von unseren beiden Jugendchören „LiLac“,
Light“ und „LiLac“ und vom gemischten Chor sowie
eine reichhaltige Tombola.
Über IHR Kommen würden wir uns sehr freuen.
Kommen Sie mit uns auf eine musikalische Filmreise
durch Walt Disney mit Musik aus den Filmen Mary
Poppins, Aladdin, Fluch der Karibik und vielen mehr,
die unsere Dirigentin Sylvia Amma und Dirigent Marcel
Henrich zusammen mit den Musikern für Sie einstudiert
haben.
Hierzu dürfen wir Sie alle recht herzlich einladen!
Das Konzert findet am Samstag, 19.12.2015 in der
Festhalle Bachhagel statt.
Saalöffnung ist um 19.00 Uhr, Beginn: 19.30 Uhr
Eintritt: 8,00 €
Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit musikalischem Gruß
Ihr Musikverein Bachhagel
Schützengesellschaft
„Hubertus“ Bachhagel
Einladung zum Weihnachts- und Königsschießen
der Schützengesellschaft „Hubertus“ Bachhagel und
Königsproklamation am 05.01.2016 um 19.30 Uhr im
Vereinsheim mit Sonderverlosung von Sachpreisen
Die Musikkapelle „Froher Mut“ Bachhagel wird diese
Abschlussfeier musikalisch umrahmen.
Schießzeiten:
Luftgewehr/Luftpistole und KK-Pokal:
Dienstag, 15.12. + 22.12.2015 von 19.00 – 22.00 Uhr
Freitag, 18.12.2015 von 19.00 – 22.00 Uhr
Sonntag, 27.12.2015 von 14.00 – 22.00 Uhr
Neujahr, 01.01.2016 von 14.00 – 21.00 Uhr
Die Vorstandschaft
Eintracht Landshausen-Bachtal e. V.
Einladung zur Jahresabschlussfeier
Am 05.01.2016 laden wir alle Mitglieder und Freunde
der Eintracht Landshausen zu unserer Jahresabschlussfeier ins Vereinsheim ein. Beginn ist um
19.30 Uhr. Wir werden unsere langjährigen Mitglieder
ehren und auch eine reichhaltige Tombola verlosen.
Wir freuen uns auf Euer Kommen und darauf, mit Euch
ein paar frohe und besinnliche Stunden im Clubheim
zu verbringen.
Die Vorstandschaft
FC Ballhausen
Weihnachtsfeier des FC Ballhausen e. V.
Am kommenden Sonntag, 13.12.2015 um 14.30 Uhr
findet unsere Weihnachtsfeier im Vereinsheim statt.
Dazu laden wir alle Mitglieder und Freunde unseres
Vereins recht herzlich ein. Auf Euer Kommen freuen
wir uns ganz besonders, um gemeinsam ein paar
gemütliche Stunden zu verbringen.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Die Vorstandschaft
HSV Bachtal-Syrgenstein e. V .
Zu unserem Kesselfleischessen am Samstag,
09.01.2016 laden wir alle recht herzlich ein.
Ab 11.00 Uhr steht Ihnen unser Schlachtbuffet mit
frischen Blut- und Leberwürsten, Fleisch, Kraut und
frisches Brot bereit. Wie immer gilt bei uns „All you
can eat“. Essen was und wie viel Sie wollen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen, wünschen Ihnen
viel Spaß und Freude beim HSV Bachtal Syrgenstein.
ACHTUNG: Letzter Schießtermin für KK-GewehrMeisterschaften ist der 18.12.2015 !!!!
Die Vorstandschaft
Schießende: 01.01.2016 – 21.00 Uhr
SV Altenberg
Jeder Schütze der am Preisschießen teilnimmt,
erhält einen Preis!
Schützinnen und Schützen können ab 56 Jahren
den Auflagebock verwenden!
Wir bitten um rege Teilnahme und wünschen allen
Schützinnen und Schützen beim Weihnachts- und
Königsschießen „Gut Schuss“!!!
Die Vorstandschaft
Wohnen-im-Bachtal_Anzeige_135x15
Abt.: Ski
Termine 2015/2016
03.01.2016 Skikurs · 06.01.2016 Skikurs
09.01.2016 Skikurs
23.01.2016 Nachtskifahren Nesselwang
27.02.2016 Landkreismeisterschaften Jungholz
Ab sofort liegt auch unser Programmheft aus bzw.
ist bei den Übungsleitern erhältlich sowie unter:
www.sva-ski.de
22.06.2011
8:27
Uhr
Seite
1
www.wohnen-im-bachtal.de
467
JFG Bachtal e. V.
Am Samstag, 12.12. und Sonntag, 13.12.2015 richtet
die JFG Bachtal in der Bachtalhalle Vorrunden zur
Bayrischen Hallenkreismeisterschaft der Junioren aus.
Samstag, 10.00 bis 14.00 Uhr D-Jugend:
Teilnehmer: u. a. JFG Bachtal, FC Gundelfingen,
FC Lauingen, BC Schretzheim
Samstag, 15.00 bis 17.30 Uhr A-Jugend:
Teilnehmer: u. a. JFG Bachtal, FC Gundelfingen,
FC Lauingen, JFG Aschberg
Sonntag, 10.00 bis 14.00 Uhr E-Jugend:
Teilnehmer: u. a. SSV Dillingen, SSV Glött,
SV Holzheim, BC Schretzheim
Sonntag, 15.00 bis 17.30 Uhr B-Jugend:
Teilnehmer: u. a. JFG Bachtal, FC Gundelfingen,
JFG Aschberg, SSV Dillingen
T a g e s o r d n u n g:
1. Begrüßung und Totengedenken
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht der Abteilungen
4. Ehrungen
5. Bericht des Schatzmeisters
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Aussprache und Entlastung
8. Neuwahlen: – 1. Vorsitzender – 2. Vorsitzender
– 3. Vorsitzender – Schatzmeister – Schriftführer
– 2 Kassenprüfer – Mitgliederverwaltung
9. Wünsche und Anträge
Einwände gegen die Tagesordnung, Wünsche und
Anträge können bei mir bis 09.01.2016 schriftlich
abgegeben werden.
Bernd Lemmer, 1. Vorsitzender
An beiden Tagen ist für das leibliche Wohl im Foyer
bestens gesorgt. Wir laden auch Spaziergänger zu
Kaffee und selbst gemachten Kuchen ein. Kuchen gibt
es auch zum Mitnehmen. Bitte unterstützen Sie unsere
Jugendarbeit durch Ihren Besuch.
FC Zöschingen
Die Vorstandschaft
Wir freuen uns wenn sich noch ein paar sportliche
Tänzer dem Kurs anschließen!
Heimat- und Volkstrachtenverein
„Edelweiß“ e. V. Syrgenstein
Ebenso gab es Anfragen für eine Wiederbelebung der
Krabbelgruppe, bei Interesse meldet Euch einfach bei
Michaela Asum, Tel. 09077 700354.
Genaueres kann man dann gemeinsam planen!
Unser Vereinsheim ist vom 13.12.2015 bis 10.01.2016
geschlossen. Am 17.01.2016 um 14.30 Uhr haben wir
wieder geöffnet.
Erinnerung
Am morgigen Samstag, 12.12.2015 findet um 19.30 Uhr
unsere Weihnachtsfeier im Vereinsheim statt.
Allen unserer Gästen wünschen wir ein frohes
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2016.
Die Zumba-Kurse enden bald, aber wir machen noch
nicht Schluss, wir bieten ab Februar einen neuen Kurs!
Bei Interesse finden Sie Genaueres unter unserer
Homepage und im Amtsblatt zeitnah vor Kursbeginn.
Für unser Kinderturnen immer donnerstags, je nach
Alter unterschiedliche Zeiten, suchen wir jemand der
Lust und Zeit hätte unser Trainerteam zu unterstützen.
Infos unter 09077 700354. ...nur Mut, wir freuen uns
auch über kleine Turner die Lust haben!
Die Vorstandschaft
Eintracht Staufen
Weihnachtsfeier
Die diesjährige Weihnachtsfeier des Hauptvereins
findet am Samstag, 19.12.2015 um 19.00 Uhr im
Vereinsheim der Eintracht Staufen statt. Alle Mitglieder, Ehrenmitglieder und Gönner sind dazu recht
herzlich eingeladen. Wir wollen diesen festlichen
Rahmen nutzen, um verdiente Mitglieder zu ehren und
das ablaufende Jahr besinnlich ausklingen zu lassen.
Die drei Eisbären – Aufführungen der Theaterabteilung:
26./27.12.2015 18.00 Uhr,
02.01.2016, 19.00 Uhr,
03./06.01.2016, 18.00 Uhr
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Das Amtsblatt
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Preisschafkopfen
Das diesjährige Preisschafkopfen findet am Montag,
28.12.2015 im Clubheim statt. Start ist um 19.00 Uhr.
Dazu möchten wir alle Kartenfreunde aus dem Bachtal
und Umgebung recht herzlich einladen.
Einladung zur Hauptversammlung der Eintracht
Staufen mit Neuwahlen
Hiermit lade ich namens der Vorstandschaft alle
Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Samstag,
16.01.2016 ein und schlage der Versammlung folgende
Tagesordnung vor:
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Ist es Freude? Ist es Leid?
An jeder Prüfung wollen wir reifen,
ihren Wert versuchen zu begreifen.
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