402021 - Antrag auf anteilige Übernahme von Schülerfahrtkosten

Stadt Chemnitz, Schul- und Sportamt
Antrag auf anteilige Übernahme von Schülerfahrtkosten
(für Schüler an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, Beruflichen Gymnasien, Förder­
schulen und entsprechend staatlich genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft)
Bitte den ausgefüllten Antrag in der Schule abgeben!
Schulstempel, Datum, Unterschrift
Eingangsstempel Schul- und Sportamt
Schüler/in:
Schule
Schuljahr
Name
Klasse
Vorname
Geburtsdatum
Personenkonto (falls bekannt)
weiblich
2 5 7
männlich
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Stadtteil/Ortsteil
Internat/Wohnheim/
Zweitwohnung:
Anschrift
nein
ja:
Beantragte Fahrtkosten für:
Öffentliche Verkehrsmittel / Private Fahrzeuge
BAföG:
beantragt
ja
nein
Schulbus
Bei Beantragung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist dem Schul- und Sportamt eine Kopie des
BAföG-Bescheides zuzuschicken. Ohne die Kopie dieses Bescheids kann die Bearbeitung des Antrags nicht erfolgen.
Antragsteller/in:
Anrede
Frau
Name
Vorname
Herr
Straße, Haus-Nr.
PLZ, Ort
Telefon
E-Mail
Bankverbindung:
Kontoinhaber/in (falls abweichend von Antragsteller/in)
Kreditinstitut
IBAN
BIC
Bei Erhalt von ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Leistungen nach AsylbLG ist ein Antrag auf
Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) zeitnah im zuständigen Jobcenter bzw. im Sozialamt zu stellen.
Veränderungen hinsichtlich der o. g. Daten sind unverzüglich dem Schul- und Sportamt mitzuteilen.
Bei Erlöschen der Anspruchsberechtigung müssen unrechtmäßig erhaltene Fahrtkosten zurückerstattet werden.
Ich versichere, dass die Angaben vollständig sind und den Tatsachen entsprechen.
Datum
Unterschrift Antragsteller/in
(bei Minderjährigen Unterschrift des Sorgerechtsinhabers)
Vom Schul- und Sportamt auszufüllen
Schuljahr
40.2-021-06.15
Bearbeitungsvermerke:
PK-Nr.:
2 5 7
Genehmigung für:
ÖPNV / Private Fahrzeuge
Schulbus
Anzahl der Monate:
20
40
60
Quereinsteiger
Ablehnung wegen:
km
Frist
BAföG
Sonstiges
gemessene Wegstrecke:
km
AZ-FA:
ab:
Signum SB:
Klasse
Maximum erreicht
Hinweisblatt für Antragsteller/in
zum Antrag auf anteilige Übernahme von Schülerfahrtkosten
Die derzeit gültige Schülerbeförderungskostensatzung der Stadt Chemnitz kann unter www.chemnitz.de im Internet abgerufen,
in der Schule und im Schul- und Sportamt der Stadt Chemnitz, Bahnhofstr. 53, eingesehen werden.
Informationen zur Antragstellung:
Bei der Antragstellung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder privater Fahrzeuge gelten folgende Regelungen:
- einmalige Antragstellung für die Klassenstufen 1 - 4 an Grundschulen, allgemein bildenden Förderschulen der Stadt Chemnitz
und entsprechend staatlich genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft,
- einmalige Antragstellung für die Klassenstufen 5 - 10 an Oberschulen, allgemein bildenden Förderschulen, Gymnasien der
Stadt Chemnitz und entsprechend staatlich genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft,
- einmalige Antragstellung ab Klassenstufe 11 an Gymnasien der Stadt Chemnitz, Beruflichen Gymnasien und entsprechend
staatlich genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft.
Die Anträge sind im Sekretariat der entsprechenden Schule, im Schul- und Sportamt oder im Internet unter www.chemnitz.de
(Formulare) erhältlich.
Der ausgefüllte Antrag ist zwecks Bestätigung des Schulbesuchs in der betreffenden Schule abzugeben.
Bei Abgabe des Antrags im Schul- und Sportamt muss die Bestätigung des Schulbesuchs auf dem Antrag schon vermerkt sein.
Die Antragstellung per Post oder Fax ist möglich, wenn im ausgefüllten Formular der Schulbesuch von der Schule bereits
bestätigt wurde.
Der Genehmigungs- bzw. Ablehnungsbescheid wird grundsätzlich per Post direkt an den Antragsteller zugeschickt.
Die Genehmigung bei Antragstellung und Umzug im laufenden Schuljahr bzw. bei Wechsel der Beförderungsart erfolgt ab
Monat des Antragseingangs in der Schule oder im Schul- und Sportamt.
Bei Schulwechsel oder Schulartwechsel ist generell ein neuer Antrag an der neuen Schule zu stellen.
Die Fahrausweise sind von den Antragstellern direkt beim entsprechenden Verkehrsunternehmen zu beantragen.
Erstattungsvoraussetzungen:
Die Stadt Chemnitz erstattet anteilige Fahrtkosten für Schüler mit Hauptwohnung im Freistaat Sachsen, die eine Schule auf
dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen (außer Schulen des zweiten Bildungsweges).
Der Schulweg in der einfachen fußläufigen Entfernung zwischen Wohnung und Schule muss Folgendes betragen:
- mehr als 1,8 km für Schüler der Klassen 1 - 4 an Grundschulen, allgemein bildenden Förderschulen und entsprechend
staatlich genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft einschließlich Probebeschulung,
- mehr als 3,5 km für Schüler der Klassen 5 - 10 an Oberschulen, allgemein bildenden Förderschulen, Gymnasien und
entsprechend staatlich genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft,
- mehr als 5,0 km für Schüler ab Klasse 11 an Gymnasien und Beruflichen Gymnasien und entsprechend staatlich
genehmigten Ersatzschulen in freier Trägerschaft.
Bei Erhalt von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden keine Schülerfahrtkosten erstattet.
Rückerstattung der Fahrtkosten:
Bei gegebener Anspruchsberechtigung erfolgt durch die Stadt Chemnitz bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie privater
Fahrzeuge für Chemnitzer und auswärtige Schüler eine Kostenerstattung in Höhe von monatlich 50 % des jeweils geltenden
tariflich günstigsten Fahrausweises für maximal 10 Monate im Schuljahr.
Die Vorlage entsprechender Nachweise ist nicht erforderlich.
Erhebung des Eigenanteils für die Schulbusnutzung:
Bei Schulbusnutzung wird ein Eigenanteil in Höhe von monatlich 14,00 EUR für max. 10 Monate im Schuljahr erhoben.
Ein entsprechender Kostenbescheid geht dem Antragsteller direkt zu.
Erlass des Eigenanteils:
Der Eigenanteil entfällt ab dem 3. schulpflichtigen Kind für Familien mit Wohnsitz in Chemnitz, wenn die Kinder eine Schule auf
dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen.
Der Erlassantrag ist mit entsprechendem Nachweis (Schulbescheinigung) jährlich zu Beginn des Schuljahres in schriftlicher
Form zu stellen.
Bei Erlassantrag im laufenden Schuljahr wird der Erlass ab Monat des Antragseingangs in der Schule oder im Schul- und
Sportamt gewährt.
Der Erlass wird in voller Höhe des preisgünstigsten Fahrausweises der Tarifzone 13 (Stadtgebiet Chemnitz) gewährt.
Hinweis:
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II / Sozialhilfe, Sozialgeld, Leistungen nach AsylblG, Kinderzuschlag bzw. Wohngeld besteht
die Möglichkeit, beim zuständigen Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialamt) eine finanzielle Beteiligung an den
Schülerfahrtkosten aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erhalten.