Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Erhalt eines Sozialtickets der Stadt Augsburg
(Berechtigungsscheine zum Erwerb vergünstigter Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel)
Füllen Sie diesen Antrag bitte in Druckbuchstaben aus. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ausfüllen auf der
Rückseite dieses Antrags.
Bitte ankreuzen:
Der/Die Antragsteller/in ist Leistungsempfänger/in von
ALG II (SGB II)
Sozialhilfe (SGB XII)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
vollständigen ALG II-Bescheid
beilegen
Hinweis für Senioren (Personen ab 63 Jahren): Senioren erhalten ein Senioren-Ticket (zeitlich eingeschränkt, siehe
Rückseite) für monatlich 27 EUR. Senioren haben die Möglichkeit, auch eine Monatskarte Jedermann (ohne zeitliche
Einschränkung) zu wählen. Preis: 31,50 EUR pro Monat.
Ich beantrage für mich bzw. die im Antrag aufgeführten Personen Berechtigungsscheine zum Erwerb vergünstigter Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel in den AVV-Tarifzonen 10 + 20:
Name, Vorname:
(Antragsteller/in)
Geburtsdatum:
Straße/PLZ/Ort:
Telefonnummer:
Aktenzeichen bzw. BG-Nummer:
Schüler/in bzw. Auszubildende/r ?
Ich bin älter als 62 Jahre und wünsche ein
Jedermann-Ticket für 31,50 EUR/Monat
ja
nein
ja
nein, Senioren-Ticket für 27 EUR/Monat
Weitere Personen in meinem Haushalt, welche die Ausstellung von Berechtigungsscheinen beantragen (bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite dieses Antrags):
(Name)
Bei Bedarf:
(Vorname)
(Name)
Bei Bedarf:
ja
nein
ja
nein, Senioren-Ticket für 27 EUR/Monat
ja
nein
ja
nein, Senioren-Ticket für 27 EUR/Monat
ja
nein
ja
nein, Senioren-Ticket für 27 EUR/Monat
(Vorname)
(Geburtsdatum)
Schüler/in bzw. Auszubildende/r ?
Ich bin älter als 62 Jahre und
wünsche ein Jedermann-Ticket für 31,50 EUR/Monat
(Name)
Bei Bedarf:
(Geburtsdatum)
Schüler/in bzw. Auszubildende/r ?
Ich bin älter als 62 Jahre und
wünsche ein Jedermann-Ticket für 31,50 EUR/Monat
(Vorname)
(Geburtsdatum)
Schüler/in bzw. Auszubildende/r ?
Ich bin älter als 62 Jahre und
wünsche ein Jedermann-Ticket für 31,50 EUR/Monat
Falls Platz nicht ausreichend, weitere Personen auf gesondertem Blatt eintragen!
Antrag senden an:
Amt für Soziale Leistungen,
Senioren und Menschen mit
Behinderung
- Sozialticket –
Metzgplatz 1
86150 Augsburg
Fax: 0821/324-9542
Antrag Sozialticket
Stand: 16.06.2015
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Hinweise auf der Rückseite gelesen zu haben:
Datum
Unterschrift Antragsteller/in bzw. gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen
Hinweise zum Ausfüllen des Antrags
Mit diesem Antragsformular können Sie die Ausstellung von Berechtigungsscheinen zum Erwerb vergünstigter
Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel in den AVV-Tarifzonen 10 + 20 beantragen.
Vor Erwerb einer Monatskarte benötigen Sie eine Kundenkarte des Augsburger Verkehrs- und Tarifverbundes
(AVV). Diese erhalten Sie kostenlos im Kundenzentrum am Königsplatz und im Kundencenter der Stadtwerke
Augsburg, Hoher Weg 1, 86152 Augsburg.
Wer ist berechtigt zur vergünstigten Nutzung von Bus und Tram?
Augsburger Empfänger von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites
Buch (SGB II). Die dem Haushalt eines berechtigten SGB II-Empfängers angehörenden Personen, die die
Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II aufgrund des Bezugs von Kindergeld nicht erfüllen, erhalten den
Zuschuss ebenfalls. Bitte den Bezug der Leistung durch eine Kopie des vollständigen ALG II-Bescheides
nachweisen.
Augsburger Empfänger von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch
Zwölftes Buch (SGB XII) sowie die zu deren Einsatz- bzw. Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen.
Augsburger Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie die zu
deren Einsatz- bzw. Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen.
Hinweis zur Antragstellung für Kinder bzw. Schüler/innen und Auszubildende:
Häufig erhalten Schüler/innen eine kostenlose Schülermonatskarte über das Schulverwaltungsamt, so dass hier
ein Sozialticket oftmals gar nicht erforderlich ist.
Bei Bedarf können Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren jedoch ohne weitere Nachweise Berechtigungsscheine
erhalten.
Für Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen bzw. sich in Ausbildung befinden, können Berechtigungsscheine zum Erwerb einer Monatskarte im Ausbildungsverkehr ausgestellt werden. Gegenüber dem AVV
muss das Vorliegen der Schüler- bzw. Auszubildendeneigenschaft bei der Ausstellung der Kundenkarte nachgewiesen werden.
Personen ab 15 Jahren, die weder Schüler noch Auszubildende sind, erhalten Berechtigungsscheine zum Erwerb
einer Monatskarte für Jedermann.
Hinweis für Senioren/innen:
Für Senioren/innen ab 63 Jahren können Berechtigungsscheine zum Erwerb einer Monatskarte für Senioren
(gilt nicht Montag bis Freitag 6.30 Uhr bis 8 Uhr) zum vergünstigten Tarif von derzeit 27,-- € ausgestellt
werden. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Berechtigungsscheine für ein (zeitlich nicht eingeschränktes)
Jedermann-Ticket zum Preis von monatlich 31,50 EUR zu erhalten.
Hinweis für Bürger/innen mit Schwerbehindertenausweis:
Falls Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G, aG, H, BI oder GI sind, haben Sie die
Möglichkeit, eine Wertmarke zur Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Informationen erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Eine weitere Möglichkeit besteht,
über den Bezirk Schwaben einen Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen in Anspruch zu nehmen. Informationen erhalten Sie direkt beim Bezirk Schwaben.
Allgemeine Hinweise:
Sie erhalten nach erfolgreicher Antragstellung für jede Person Berechtigungsscheine für sechs Monate.
Sie können damit im Kundenzentrum am Königsplatz und in über 40 Privatverkaufsstellen der Augsburger
Verkehrsgesellschaft mbH avg eine vergünstigte Monatskarte (AVV-Tarifzonen 10 + 20) für öffentliche Verkehrsmittel zu einem Preis von derzeit 31,50 € (Monatskarte Senioren 27,-- €) für den jeweiligen Monat erwerben.
Auszubildende können nur Berechtigungsscheine zum Erwerb einer Monatskarte für Ausbildungsverkehr zum
Preis von 31,50 € erhalten.
Beim Sozialticket (bzw. den Berechtigungsscheinen) handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt
Augsburg für einen Teil ihrer Bürgerinnen und Bürger. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht!
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.augsburg.de/sozialticket.