Allgemeine Bedingungen für die Miete von Repower

Allgemeine Bedingungen für die Miete von Repower-Räumen im Business
Center Landquart (BCL)
1.
Mietvertrag
Anträge für die Miete von Repower-Räumen im BCL können mittels des elektronischen Antragformulars gestellt werden. Der Mieter hat auf dem Antragsformular eine verantwortliche Person zu bezeichnen und die Raummiete mittels Banküberweisung auf das Konto von Repower zu
überweisen .
Nach Eingang des Antrages schickt Repower dem Mieter eine Bestätigung. Mit dem Versand der
Bestätigung kommt zwischen Repower und dem Mieter ein Mietvertrag zu Stande. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
2.
Annulierung
Bei Annullationen seitens des Mieters bis 48 Stunden vor Mietbeginn werden 50% der Mietkosten
zurück erstattet. Bei Annullationen nach diesem Zeitpunkt erfolgt keine Rückerstattung. Massgebend für das Datum der Annullation ist das Eintreffen der schriftlichen Annullationserklärung
bei Repower. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.
Hat Repower Grund zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder den Ruf von Repower zu gefährden droht, so ist Repower jederzeit berechtigt, die Vermietung entschädigungslos zu annullieren.
3.
Übergabe/Rückgabe des Schlüssels und Depot
Die Schlüsselübergabe und –rückgabe erfolgen persönlich und während den Büroöffnungszeiten
von Repower zwischen dem Empfang und der verantwortlichen Person des Mieters (insb. ist der
Schlüssel nicht im Briefkasten einzuwerfen oder ausserhalb der Büroöffnungszeiten von
Repower am Empfang zu hinterlassen). Der Schlüssel ist grundsätzlich am Veranstaltungstag
zurück zu geben. Ist die Schlüsselrückgabe am Veranstaltungstag nicht innerhalb der Büroöffnungszeiten möglich, ist der Schlüssel am nächsten Arbeitstag zurück zu geben.
Mit der Schlüsselübergabe ist beim Empfang von Repower ein Depot in der Höhe von Fr. 200.in bar zu hinterlegen. Die Rückerstattung des Depots richtet sich nach nachfolgender Ziffer 4.
4.
Sicherheit, Ordnung und Haftung
Die Anlagen und Räume sind durch den Mieter mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Die Räume dürfen nur durch diejenige Anzahl Personen benützt werden, welche im Antrag angegeben ist. Es steht ausschliesslich das sich im jeweiligen Raum befindliche Mobiliar
zur Benutzung zur Verfügung.
Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen ist das Ankleben von Dekorations- und Arbeitsmaterial oder sonstiger Gegenstände vorgängig mit Repower abzusprechen. Die Verwendung von
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Nägeln, Schrauben etc. für die Befestigung von Gegenständen an den Wänden ist generell nicht
gestattet. Schäden an der Einrichtung sind unaufgefordert zu melden. Das Rauchen ist verboten.
Die verantwortliche Person des Mieters ist verpflichtet, während des gesamten Anlasses anwesend zu sein. Eine Aufsichtsperson oder der Hauswart von Repower haben bei den Veranstaltungen jederzeit ungehinderten Zutritt.
Der Raum ist nach Gebrauch aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Die Fenster sind zu
schliessen und das Licht zu löschen. Allfällige Aufwände für die Reinigung des Raumes werden
dem Mieter in Rechnung gestellt und mit dem Depot verrechnet. Das Depot wird dem Mieter in
dem Umfang zurück erstattet, in welchem kein Reinigungsaufwand entsteht.
Für allfällige Schäden haftet der Mieter. Die Haftung von Repower wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
5.
Parkplätze
Repower stellt keine Parkplätze zur Verfügung. Es sind die gebührenpflichtige Parkplätze in
unmittelbarer Nähe des Gebäudes zu benützen. Die verantwortliche Person des Mieters verpflichtet sich, die Teilnehmer des Anlasses auf diesen Umstand aufmerksam zu machen.
6.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für
allfällige Streitigkeiten ist Chur.
Landquart,
2015.
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