Studieren mit Kind

Familienbüro-August 2015
Studieren mit Kind
Familienfreundliche Hochschule
Familienbüro-August 2015
Inhaltsverzeichnis
1
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
3.13
4
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
5.13
6
Vorwort .................................................................................... 1
Unterstützung an der OTH Regensburg ............................... 2
Das Familienbüro .............................................................................................. 2
Angebote des Familienbüros ............................................................................ 3
Räumliche Gegebenheiten ................................................................................ 4
Urlaubssemester ............................................................................................... 5
Teilzeitstudium ................................................................................................. 7
Anträge auf Prüfungsfristverlängerung ........................................................... 8
Die Hochschulbeauftragte und die Frauenbeauftragten der Fakultäten ........ 9
Diversity Preis der OTH Regensburg ................................................................ 9
Austauschforum studierender und berufstätiger Eltern ............................... 10
Kinderkurse des Sportzentrums..................................................................... 10
Kontaktstellen außerhalb der OTH R. ................................. 11
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ....................................................... 11
Landesstiftung für Mutter und Kind............................................................... 12
Schwangerschaftsberatungsstellen ................................................................ 13
Hilfen für Alleinerziehende............................................................................. 16
Sozialwohnungen ............................................................................................ 20
Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der OTH ................................. 21
Kindertagespflegeeinrichtungen .................................................................... 28
Vermittlungsstelle von Tagesmüttern............................................................ 28
Anbieter von Freizeitaktionen ........................................................................ 30
Beratungs- und Erziehungsberatungsstellen ................................................. 31
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung................. 32
Familienservicestellen: Leistungen und Hilfen für Familien.......................... 34
Angebote bei Schwangerschaft und Elternschaft .......................................... 35
Ämterfahrplan für werdende Eltern an der OTH R. ........... 38
Geldleistungen aufgrund Geburt und mit Kind ................. 40
Mutterschaftsgeld ........................................................................................... 40
Kindergeld ....................................................................................................... 41
Elterngeld ........................................................................................................ 42
Landeserziehungsgeld .................................................................................... 43
BAföG............................................................................................................... 44
Arbeitslosengeld I (ALG I) ............................................................................... 47
Arbeitslosengeld II (ALG II) ............................................................................. 47
Wohngeld ........................................................................................................ 49
Sozialgeld ........................................................................................................ 50
Kinderzuschlag ............................................................................................... 51
Bildungsgutschein .......................................................................................... 53
Steuerklassenwahl und Steuerfreibeträge ..................................................... 53
Betreuungsgeld ............................................................................................... 54
Nützliche Links ...................................................................... 59
Familienbüro-August 2015
1 Vorwort
Diese Broschüre versteht sich als Ratgeber und kleine Hilfestellung für Familien
und werdende Eltern der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg
(OTH R.). In unserer modernen und immer komplexer werdenden Gesellschaft
ist es häufig nicht leicht, den Überblick über Hilfsangebote und rechtliche
Bedingungen
zu
behalten.
Wir
haben
uns
dieser
Herausforderung
angenommen und deshalb ein kleines Handbuch gestaltet, welches jungen
Familien in der OTH Regensburg helfen soll, schneller an die wichtigen
Informationen zu kommen.
Dieses Heft soll in erster Linie einen Überblick über hochschulinterne und
hochschulnahe
Einrichtungen,
Netzwerke,
Dienste
und
finanzielle
Gegebenheiten schaffen und so die familiären Strukturen unterstützen und die
gegebenen Ressourcen der Familien stärken. Es erhebt nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit. Wenn Ihnen etwas auffällt, das noch fehlt, dann bitte einfach
im Familienbüro melden.
Ein herzliches
Dankeschön
geht an alle Studierenden,
die an dieser
Familienbroschüre mit gearbeitet haben.
Viel Freude mit Ihrer Familie und einen klaren „Durchblick“ wünscht Ihnen,
Vanessa Höcherl
Familienbüro der OTH Regensburg
1
Familienbüro-August 2015
2 Unterstützung an der OTH Regensburg
2.1 Das Familienbüro
Das Familienbüro ist in der Allgemeinen Studienberatung integriert. Unter
folgendem Kontakt können unter anderem studierende Eltern vor und
während des Studiums beraten und zu folgenden Themen begleitet
werden:
Vanessa Höcherl
Sozialpädagogin B.A.
Tel. 0941/ 943-9208
Raum Y-102, UG des Studierendenhauses
[email protected]
[email protected]
1. Studienwahl und Studienplanung
2. Informationen in der Schwangerschaft während des Studiums
3. Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Regensburg
4. gesetzliche Bestimmungen und Studienorganisatorisches (Beurlaubung,
Teilzeitstudium etc.)
5. finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
6. Beratungsmöglichkeiten in Regensburg
7. ambulante Pflegemöglichkeiten und SGB XI
8. familiäre Probleme
9. Vereinbarkeit von Studium / Beruf mit Erziehungsarbeit bzw. Pflege
10 Notfallbetreuung während des Semesters, wenn möglich
2
Familienbüro-August 2015
2.2 Angebote des Familienbüros
Eltern-Kind-Gruppe
Studierende Eltern der Universität Regensburg und der OTH Regensburg treffen sich
mit ihren Babys und Kleinkindern (0-3 Jahre) unter Leitung pädagogischen
Fachpersonals. Ziel ist neben dem gemeinsamen Spiel, Eltern und Kindern die
Möglichkeit zu geben, miteinander in Kontakt zu kommen, sich auszutauschen und
mit Spielen und Liedern einen Raum für die Begegnung zu schaffen. Die Treffen
finden wöchentlich finden im Familienraum des Studierendenhauses der OTH
Regensburg statt (ca. 1,5 Stunden), die immer wieder zu einem besonderen Erlebnis
werden. Nähere Informationen unter 0941/943-9208.
Ferienaktion für Kinder
Das Familienbüro der OTH Regensburg bietet in den Oster- und Herbstferien eine
Kinderbetreuung
an.
Kinder
von
Student_Innen,
Mitarbeiter_Innen
und
Professor_Innen im Alter von 6 bis 10 Jahren, in Ausnahmen auch jünger, werden
fachlich kompetent betreut und durch ein abwechslungsreiches Programm geführt.
Auch die Förderung von technischem Verständnis durch Laborvorführungen und
Kindervorträgen kommt hier nicht zu kurz. Durch diese Maßnahme soll die
Vereinbarkeit von Studium/Beruf in den Vorlesungszeiten erleichtert und die
Arbeitswelt der Eltern den Kindern näher gebracht werden.
Während der anderen Schulferien nimmt der Familien-Service der Universität auch
Kinder der OTH Regensburg auf, wenn Plätze frei sind.
Kontaktperson dafür: Frau Hopper, Tel. 0941/943-2323
Organisation von Informationsveranstaltungen
Jedes Semester wird eine Informationsveranstaltung zum Thema „Studieren mit Kind“
und verschiedenste Elternvorträge angeboten.
Kooperation
Die Angebote können gegenseitig genutzt werden und ergänzen sich:
 www.stwno.de,
z.
B.
Bafög-Beratung,
Kinderkrippe
Campuskinder,
Sozialberatung, Appartements in Studentenwohnheimen
 www.uni-regensburg.de/chancengleichheit/familie/index.html,
z.B. Babysittervermittlung, Ferienangebote, Patengroßeltern
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Familienbüro-August 2015
2.3 Räumliche Gegebenheiten
Still- und Wickelräume
In den Gebäuden der OTH Regensburg Seybothstraße befindet sich eine Still – und
Wickelmöglichkeit im 2. Stock, Raum S225. Eine weitere Wickelmöglichkeit befindet
sich im Maschinenbaugebäude im 1. Stock, Zimmer B183 (in der Toilette für
Menschen mit Behinderung). Im Erdgeschoss kann man sein Kind im Raum E005 auf
einer Liege in der Toilette für Menschen mit Behinderung wickeln.
Auch im Sammelgebäude bzw. in der OTH Regensburg Prüfeningerstraße gibt es
Örtlichkeiten
mit
Wickelmöglichkeit.
Bitte
wenden
Sie
sich
an
die
Fakultätssekretärinnen, die Ihnen diese zeigen können.
Spielzeugecken
Der Zeitungssaal der Bibliothek hält eine Spielzeugecke für Kinder bereit und auch
das Familienbüro ist so gestaltet, dass Beratungen mit Kindern stattfinden können
und die Kinder ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten vorfinden. Um das
gemeinsame Essen zu erleichtern, stehen in der Mensa Kinderhochstühle zur
Verfügung. Das Studentenwerk bietet zudem kostenloses Mittagessen für die Kleinen
an (siehe3.1).
Familienraum
Im neuen Studierendenhaus befindet sich ein Familienraum, leicht mit Kinderwagen
erreichbar. Hier können Sie mit Kommiliton_Innen eine Gruppenarbeit erstellen und
Ihr Kind mitnehmen. Wenn Sie Ihr Baby stillen, wickeln oder ihm zu Essen geben
möchten, ist es auch möglich. Ein Reisebettchen ist vorhanden. Eine Notfallbetreuung
in diesem Raum ist möglich - entweder selbst organisiert oder evtl. über die OTH
Regensburg. Informationen zum Zugang dazu erhalten Sie im Familienbüro.
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Familienbüro-August 2015
2.4 Urlaubssemester
(Quelle: www.hs-regensburg.de – Studierende – Beurlaubung)
Studierende, die in der Erziehungszeit sind und sich auf Antrag beurlauben lassen,
dürfen Vorlesungen besuchen und Prüfungen mitschreiben. In der Regel wird erst ab
dem zweiten Semester beurlaubt. Wegen Elternzeit kann beurlaubt werden bis das
Kind drei Jahre alt ist.
Wichtig: Bitte geben Sie im Bafög-Amt die Beurlaubung sofort an. In der
Beurlaubung wird kein Bafög gezahlt. Wenn Sie unter 27 Jahre alt sind, wird
höchstwahrscheinlich auch kein Kindergeld während der Beurlaubung für Sie
selbst gezahlt (bitte bei Familienkasse vor Beurlaubung erkundigen).
Nach Art. 48 Abs. 2 BayHschG ist es möglich, sich aus einem wichtigem Grund vom
Studium beurlauben zu lassen. Als "wichtige Gründe" im Sinne dieser Bestimmung
können beispielhaft angeführt werden:

Krankheit

Praktikum (nicht praktisches Studiensemester)

Auslandsaufenthalt

Wehr- oder Ersatzdienst (Jedoch wird eine Unterbrechung angeraten)

Werkarbeit

Elternzeit

Sonstige Gründe
Der Antrag auf Beurlaubung ist bei Frau Zinner im Referat Zulassung und
Organisation einzureichen. In der nächsten Fakultätsratssitzung wird über Ihren
Antrag entschieden. Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen:

für ein Sommersemester bis 07.02.

für ein Wintersemester bis 01.07.
Grundsätzlich kann man den Antrag bis Semesterende (des Vorsemesters) stellen,
jedoch tagt der Fakultätsrat nicht in den Semesterferien und somit kann über Ihren
Antrag erst im neuen Semester entschieden werden.
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Familienbüro-August 2015
Wichtige Hinweise zur Beurlaubung:
1. Eine Beurlaubung (Ausnahme Elternzeit) kann bis zu insgesamt zwei
Semestern im Studium gewährt werden.
2. Die Zeit der Beurlaubung wird bei der Berechnung der Fachsemesteranzahl
nicht mitgerechnet.
3. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Rückmeldung bleibt auch in einem
Urlaubssemester bestehen.
4. Während der Beurlaubung

sind Sie wahlberechtigt

können Sie Anfang März/Anfang September Ihre OTH-Karte validieren

bleiben Sie Mitglied (Studierende_r) der OTH Regensburg

können Sie erstmals abzulegende Prüfungsleistungen nicht erbringen.
(Ausnahme Elternzeit)

sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen abzulegen. Die Fristen
dafür werden durch eine Beurlaubung nicht unterbrochen und müssen
somit abgelegt werden. Bei entsprechenden Voraussetzungen kann im
Einzelfall auf Antrag im Referat Prüfungen und Praktikum eine Nachfrist
gewährt
werden.
Auch
hier
ist
eine
form-
und
fristgerechte
Prüfungsanmeldung notwendig.
Infos darüber hinaus:
Für Schwangere und studierende Eltern existieren gesonderte Regelungen. Als
„wichtiger Grund“ gelten somit auch Umstände, die bei Arbeitnehmern Mutterschutz
und Elternzeit begründen. Studierenden wird daher auf Antrag Beurlaubung wegen
Mutterschutz und Elternzeit bis längstens zur Vollendung des 3. Lebensjahres des
Kindes gewährt. Gemäß dem Bundeserziehungsgeldgesetz können sich auch Väter
beurlauben lassen.
Für Rückfragen zur Beurlaubung wenden Sie sich bitte an das Referat Zulassung und
Organisation in der Studentenverwaltung, Prüfeningerstraße 58.
Die
Angebote
der
Virtuellen
Hochschule
Bayern
(www.vhb.org)
können
im
Urlaubssemester, aber auch sonst, eine Entlastung darstellen.
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Familienbüro-August 2015
2.5 Teilzeitstudium
Bitte sprechen Sie mit dem Bafög-Amt. Während eines Teilzeitstudiums sind BafögZahlungen nicht möglich!
Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der OTH Regensburg
(Quelle: www.oth-regensburg.de – Studierende – Studien- und Prüfungsordnung – Satzungen
und weitere Ordnungen)
§ 2 Teilzeitstudium:
(1) Das Studium ist als Vollzeitstudium durchzuführen. Die Studien- und
Prüfungsordnung zum jeweiligen Studiengang kann die Möglichkeit des
dauerhaften Teilzeitstudiums vorsehen. In berufsbegleitenden Studiengängen
sind von Satz 1 und 2 abweichende Studienmodelle mit besonderen
Semesterzeiten möglich.
(2) In Bachelor- und Masterstudiengängen können Studierende in begründeten
Fällen (insbesondere bei dualem Studiengang, Studiensemester im Ausland,
Familienzeit
–
Betreuung
eigener
Kinder
oder
naher
Angehöriger
-,
nachgewiesener Behinderung im Grad von mindestens 50 %) auf Antrag ein
Studiensemester
Studiensemesters
in
Teilzeitform
in Teilzeit
beträgt
absolvieren.
Die
ein Jahr. Fristen
Dauer
eines
verlängern sich
entsprechend. Anträge auf Studiensemester in Teilzeit sind bis spätestens zur
Rückmeldung für das betreffende Studiensemester beim Referat Prüfungen
und Praktikum zu stellen. Dieser Antrag bedarf zur Genehmigung der
Zustimmung der Prüfungskommission.
Zu den Anträgen:
Anträge auf das Studiensemester in Teilzeit sind spätestens zur Rückmeldung für das
betreffende Studiensemester beim Prüfungsamt zu stellen oder bei Erstsemestern bei
der Bewerbung oder spätestens bei der Immatrikulation. Dieser Antrag bedarf zur
Genehmigung der Zustimmung der Prüfungskommission.
In der APO vom 21.08.2014 ist der § 14 (3) für Studierende mit Familienaufgaben
erwähnenswert:
(3) Auf Antrag wird bei Fristen und Terminen die Inanspruchnahme der
Schutzfristen entsprechend der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes, des
Pflegezeitgesetzes sowie der Fristen des Gesetzes zum Elterngeld und zur
Elternzeit in ihren jeweils geltenden Fassungen gewährt. Über den Antrag
entscheidet die jeweilige Fakultät.
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Familienbüro-August 2015
2.6 Anträge auf Prüfungsfristverlängerung
(Quelle: www.oth-regensburg.de – Studium – Studium organisieren – Prüfungen – Antrag auf
Nachfrist)
Für manche Prüfungen gibt es Fristen, wann diese abgelegt werden müssen (z. B.
Orientierungsprüfungen
am
Ende
des
zweiten
Semesters
oder
Wiederholungsprüfungen). Wenn man nicht antritt, wird dies als Fehlversuch mit
einer Frist-Fünf gewertet.
Falls Ihnen bereits vor der Prüfung bekannt ist, dass Sie an einer solchen Prüfung
nicht teilnehmen können, müssen Sie bitte einen Nachfristantrag mit Angabe der
entsprechenden Prüfung, Datum, Modulnummer, Prüfer und Ihrer Matrikelnummer im
Prüfungsamt in der OTH Regensburg Prüfeningerstraße 58 abgeben.
Krankheit:
Wenn Sie zum Prüfungstermin krank werden oder Ihr Kind krank ist, legen Sie dem
Nachfristantrag unbedingt ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit bei und
senden den Antrag zeitnah (spätestens eine Woche nach der Prüfung) an das
Prüfungsamt.
Bitte
sprechen
Sie
sofort
mit
dem/der
Vorsitzenden
der
Prüfungskommission Ihrer Fakultät und erklären die Gründe, wenn Ihr Kind krank
und keine andere Betreuungsperson vorhanden war.
Wiederholungsprüfung im Urlaubssemester:
Wenn Sie sich in einem Urlaubssemester befinden, verlängern sich die Fristen für
Erstantritte, die in einem bestimmten Semester erfolgen müssen (siehe Studien- und
Prüfungsordnung: Orientierungsprüfungen) um ein Semester. Hier wäre ein Antrag
auf Prüfungsfristverlängerung also nicht nötig.
Für Wiederholungsprüfungen laufen die Fristen aber auch in einem Urlaubssemester
weiter, so dass ein Antrag auf Prüfungsfristverlängerung hier zusätzlich erforderlich
wäre.
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Familienbüro-August 2015
2.7 Die Hochschulbeauftragte und die Frauenbeauftragten
der Fakultäten
Auszug aus dem Bayerischen Hochschulgesetz (Artikel 4 Abs. 2):
„Frauenbeauftragte
achten
auf
die
Vermeidung
von
Nachteilen
für
Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die
Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1...“
Dazu zählen:

Förderung und Wahrung der Interessen von Studentinnen, Dozentinnen und
Wissenschaftlerinnen

Anlaufstelle bei Stipendienvergabe - Förderungen speziell für Frauen

Motivation für Mädchen und junge Frauen, technische Berufe zu ergreifen

Mitwirkung bei allen Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit des
Studiums/Berufs
mit
der
Familie
ermöglichen,
und
zwar
für
beide
Geschlechter, um die Chancengleichheit von Männern und Frauen zu sichern
Sollten Sie andere Fragen, Probleme oder Anregungen haben, sind Sie nach
Voranmeldung herzlich in der Sprechstunde willkommen.
Frauenbeauftragte
Prof. Dr. Christine Süß-Gebhard
Zimmer: D105, Tel.: 09 41/943-9729
E-mail: [email protected]
Die aktuellen Frauenbeauftragten der Fakultäten finden Sie im Internet über
Gender und Diversity.
2.8 Diversity Preis der OTH Regensburg
Seit 2015 vergibt der "Verein der Freunde der OTH Regensburg e.V" in Kooperation
mit der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. erstmals einen
Diversity-Preis. Ziel ist es, Mut zu machen und die Doppelbelastung durch Studium
mit Familienaufgaben oder Studium mit Behinderung/chronischer Erkrankung
besonders anzuerkennen. Die Auswahl der Preisträger erfolgt auf Vorschlag
eines/einer Hochschulangehörigen durch eine Jury bestehend aus Hochschulleitung,
Verein der Freunde der OTH Regensburg e.V., Katholische Jugendfürsorge der
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Familienbüro-August 2015
Diözese
Regensburg
e.V.,
Frauenbeauftragte,
Behindertenbeauftragte
und
studentische Vertreter_In.
Die Preise in Höhe von jeweils 500,- Euro werden im Rahmen der Verleihung des
Präsentationspreises an zwei Einzelpersonen vergeben. Verliehen wird der DiversityPreis an Studierende ab dem 4. Semester Bachelor bzw. 2. Semester Master in zwei
Kategorien:

1. Kategorie: Studium + Familienaufgaben

2. Kategorie: Studium + Behinderung/chronische Erkrankung
2.9 Austauschforum studierender und berufstätiger Eltern
Auf der E-Learning Plattform der OTH Regensburg gibt es ein Austauschforum für
Studierende/Beschäftigte
mit
Kindern.
Dieses
Forum
soll
studierenden
und
berufstätigen Eltern die Möglichkeit zum Austausch untereinander bieten und Raum
für Diskussionen und gegenseitige Unterstützung geben. Außerdem erhalten Sie stets
die aktuellen Informationen aus dem Familienbüro. Bitte registrieren Sie sich als
Teilnehmer_In kostenlos und unverbindlich:
G.R.I.P.S Universität Regensburg - OTH Regensburg - Weitere Einrichtungen Familienbüro - Austausch studierender und berufstätiger Eltern
2.10
Kinderkurse des Sportzentrums
Das Sportzentrum der Universität Regensburg bietet auch Sportkurse für Kinder an.
Diese sind beispielsweise:

Anfänger-Schwimmkurs für Kinder ab 6 Jahren (Anmeldung bei Kursleiterin
erforderlich)

Kinderschwimmen für Kinder von 6 - 10 Jahren, die bereits einen Schwimmkurs
absolviert haben
Voraussetzung ist ein gültiger Sportausweis, der auch für Angehörige (Ehegatten,
Kinder) erhältlich ist. Weitere Informationen gibt es im Programm unter:
www.app.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Sportzentrum/ahs/
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Familienbüro-August 2015
3 Kontaktstellen außerhalb der OTH R.
3.1 Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
(Quelle: www.stwno.de)
Hilfe bei der Wohnungssuche:
Wohnen mit Kind in den Wohnheimen
In den Wohnheimen des Studentenwerks befinden sich teilweise Doppelzimmer, die
für studierende Eltern geeignet sind. Im Einzelfall kann auch eine Ausnahme von dem
Aufnahmekriterium Alter (Grenze: 30 Jahre) möglich sein. Infos unter: 0941/9432250 oder 0941/943-2224.
Wer hilft noch bei der Wohnungssuche? Mütter in Not e. V.
Hilfestellung
in
Notsituationen,
Schwerpunkt
Wohnung,
Tel.
0941/599-9132,
Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr.
Kostenloser Kinderteller in der Mensa
In allen Mensen gibt es einen kostenlosen Kinderteller. Das Angebot richtet sich an
Kinder, deren Mama und/oder Papa studieren. Die studierenden Eltern können sich
bei
den
Mitarbeiterinnen
im
Mensa-Card-Büro
eine
„Kinderteller-Mensa-Card“
ausstellen lassen. Dafür reichen die gültige Studienbescheinigung, eine Kopie der
Geburtsurkunde des Kindes sowie 10,- Euro Pfand für die Karte. Mit dieser Card in
Kombination
mit
dem
gültigen
Studierendenausweis
gilt:
Immer,
wenn
ein
studentischer Elternteil in Begleitung eines eigenen Kindes/eigener Kinder bis zum 6.
Lebensjahr in einer unserer Mensen speist, erhält der Familiennachwuchs sein Essen
gratis. Das Kind kann sich ein Hauptgericht und eine Beilage (Suppe oder Dessert)
aus dem aktuellen Tagesangebot auswählen. Die Kinderteller-Mensa-Card läuft
automatisch ab, wenn das Kind seinen 6. Geburtstag feiert oder wenn beide
Elternteile ihr Studium vor diesem Zeitpunkt beenden.
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Familienbüro-August 2015
3.2 Landesstiftung für Mutter und Kind
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien)
Im Einzelfall können schwangere Frauen in der „Landesstiftung für Mutter und Kind“
finanzielle Unterstützung erhalten. Dies kann der Fall sein, wenn anderweitige
staatliche
Unterstützungen
nicht
ausreichend
sind.
Zuschüsse
können
für
Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen, geleistet
werden. Bei dieser finanziellen Unterstützung handelt es sich um eine Schenkung! Es
gibt Geld für Sachmittel (Erstlingsausstattung, Kinderwagen, Kindersitz usw.), im
Einzelfall aber auch Geld für einen notwendigen Umzug, Kaution oder eine
Haushaltshilfe.
Voraussetzungen hierzu sind:
• ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft,
• Hauptwohnsitz in Bayern,
• Bereitschaft für persönliche Beratung,
• infolge des körperlichen und seelischen Zustands existiert eine Konfliktlage und
• ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse
Wichtig:

Der Antrag muss in der Schwangerschaft gestellt werden, damit eine evtl.
Förderung möglich ist bis das Kind drei Jahre alt ist.

Dauer der Antragsbearbeitung: ca. 10 – 12 Wochen

Freibetrag Vermögen: ca. 5.000,- Euro (bitte nachfragen); eigenes Kindergeld
und regelmäßige Zahlungen von den Eltern gelten als Einkommen.
Eine Antragsstellung ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen in
Regensburg möglich.
12
Familienbüro-August 2015
3.3 Schwangerschaftsberatungsstellen
Donum Vitae e.V.
Donum
Vitae
e.V.
ist
eine
staatlich
anerkannte
Beratungsstelle
für
Schwangerschaftsfragen. Die Beratungsgespräche sind kostenfrei, absolut
vertraulich, auf Wunsch auch anonym und unabhängig von Religion oder
Staatsangehörigkeit. Es wird zu folgenden Themen informiert, vermittelt und
begleitet:

Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB

Allgemeine Schwangerenberatung

Nachgehende Beratung und Begleitung bis zum 3. Lebensjahr des
Kindes

Kinderwunschberatung

Psychosoziale Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik

Beratungsangebot für Eltern mit Schreibabys

Werdende Väter

Moses-Projekt/anonyme Geburt, vertrauliche Geburt

Online-Beratung

Finanzielle Unterstützung, gesetzliche Ansprüche und weitere
Hilfsangebote

Beratung zu den Themen Liebe, Freundschaft, Sexualität, Verhütung etc.

Beratung für Eltern, deren Kind nicht zum Leben kommen konnte (zum
Beispiel nach einer Fehl- oder Totgeburt, nach einem
Schwangerschaftsabbruch)

Psychosoziale Beratung bei prä- und postnatalen Krisen
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.schwangerschaftsberatung-regensburg.de oder
www.regensburg.donum-vitae-bayern.de
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Familienbüro-August 2015
Schwangerschaftsberatung des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt bietet Ratsuchenden in der Schwangerschaftsberatung
Informationen über gesetzliche und finanzielle Leistungen für Familien und
Kinder. Sie bekommen Unterstützung bei der Antragstellung und bei der
Umstellung auf das Leben mit dem Kind. Durch Informationen, Vermittlung
und Beratung bietet das Gesundheitsamt ein breites und kostenloses
Unterstützungsangebot.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.landkreis-regensburg.de
Caritas
Bei der Katholischen Schwangerschaftsberatungsstelle der Caritas erhalten Sie
eine qualifizierte Beratung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt
und Leben mit dem Kind. Von der Familienplanung, über die Zeit der
Schwangerschaft bis hin zum alltäglichen Leben mit einem Kleinkind. Der
Schutz des ungeborenen Lebens durch Unterstützung der Ratsuchenden in
der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes ist wesentliches Leitziel
der Beratung. Am Ende soll eine eigenständige und persönlich verantwortete
Entscheidung stehen, die das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben im
Blick hat. Neben der psychosozialen Beratung bieten die Beraterinnen
pädagogische und lebenspraktische Unterstützung, wie Informationen über
Sozialleistungen, Rechtsansprüche sowie
finanzielle Unterstützung. Des
Weiteren stehen unterschiedlichste Gruppenangebote zur Verfügung, als auch
die
Prävention
und
sexualpädagogische
Angebote
und
die
Beratung
hinsichtlich Pränataldiagnostik. Die Beratung ist auf Wunsch anonym und
immer unabhängig von Herkunft und Religion.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.caritas-regensburg.de
14
Familienbüro-August 2015
ProFamilia e.V. - Regensburg
Als Mitglieder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der internationalen
Familienplanungsorganisation bietet ProFamilia Sexual-, Schwangerschaftsund Paarberatungen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch
anonym. Zu folgenden Themen kann bei ProFamilia beraten werden:

sexuelle Rechte

Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft

Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch

Elternschaft

Partnerschaft

Gesundheit

Rechtsberatung
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.profamilia.de/angebote-vor-Ort/bayern/regensburg
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Familienbüro-August 2015
3.4 Hilfen für Alleinerziehende
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien)
Hat ein Elternteil, vorübergehend oder auf Dauer, alleine die Erziehung eines Kindes
zu übernehmen, so kann die private oder öffentliche Hilfe für ihn sehr wichtig sein.
Selbsthilfegruppen und Treffs für Alleinerziehende:
Frühstückstreff für Alleinerziehende
Jeden 2. Samstag im Monat (ab 10.00 Uhr)
Graf-Spee-Straße 2
Tel.: 0941/59 81 48
Treffpunkt für Alleinerziehende des Referats Frauenseelsorge
Obermünsterplatz 7
Tel.: 0941/597 22 43
Präventives Elterntraining für alleinerziehende Mütter
St.-Veit-Weg 2
Tel. 0941/465 239 34
http://familienwerkstatt-regensburg.de/
Arbeitsstelle für Alleinerziehende Regensburg
Obermünsterplatz7
Tel.: 0941/597 22 43
www.alleinerziehende-regensburg.de
Familien- & Frauenspezifische Studienberatung der Universität
Universitätsstraße 31, Zimmer 1.31
Tel.: 0941/943 2240
www.uni-regensburg.de
Diakonisches Werk Regensburg
Schottenstraße 6
Tel.: 0941/5852422; http://www.dw-regensburg.de/node/34
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Familienbüro-August 2015
Beratungsservice zu Rechtsfragen aus allen Bereichen:
Rechtsanwalt Otmar Spirk
Rechtsanwalt Otmar Spirk berät und vertritt Menschen mit geringem
Einkommen zu Rechtsfragen aus allen Bereichen (Ausnahme: Strafrecht und
BAföG!). Laut Beratungshilfegesetz darf er Menschen mit nachweislich
geringem Einkommen (etwas mehr als ALG 2-Empfänger_Innen), sowie mit
einem Vermögen bis höchstens 2.600,- Euro beraten und vertreten. Für eine
Terminvereinbarung rufen Sie bitte unter Tel.: 0941/830-9410 an.
Informationen zu Rechtsberatung
Eine kostenlose Rechtsberatung kann in Deutschland von bedürftigen
Personen in Anspruch genommen werden. Dazu benötigt man einen Antrag
auf Beratungshilfe (www.justiz.de/formulare/index.php). Der Antrag auf
Beratungshilfe kann per Post oder persönlich beim Amtsgericht Regensburg,
Augustenstraße 3 abgegeben werden. Nach Bewilligung des Antrags, können
Sie dann bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren. Für die
Beratung wird eine Grundgebühr von 10,- Euro verlangt.
Verbraucherservice Bayern
Auch der Verbraucherservice Bayern bietet eine kostengünstige Beratung (10,bis 20,- Euro) zu verschiedenen Themen (Verbraucherrecht, Versicherung,
Finanzen
usw.)
an.
Auf
der
Homepage
(www.verbraucherservice-
bayern.de/beratung/regensburg) findet man Musterbriefe, die man als
Vorlagen für Beschwerdeschreiben nutzen kann. Unter Verbraucherservice
Bayern,
Frauenbergl
4,
Tel.
[email protected]
0941/56
können
34
Sie
58,
sich
Mail:
vor
Ort
informieren.
Informationen zu Unterhaltsvorschussleistungen
(Quelle: www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html)
Durch die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
(UVG)
soll
die
Benachteiligung
der
Teilfamilien,
die
häufig
sozial,
gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien,
wenigstens finanziell ausgeglichen werden. Anspruchsberechtigt sind Kinder
17
Familienbüro-August 2015
bis
zur
Vollendung
des
12.
Lebensjahres,
wenn
die
Zahlung
des
unterhaltspflichtigen Elternteils nicht oder nicht vollständig eingehen oder
niedriger sind als derzeit monatlich 133,- Euro bis zur Vollendung des 6.
Lebensjahres und monatlich 180,- Euro bis zur Vollendung des 12.
Lebensjahres. Die Leistungen können höchstens für insgesamt 72 Monate
gewährt werden. Antragsformulare und nähere Auskünfte erhalten Sie beim
Amt
für
Jugend und
Familie,
Sachgebiet
Unterhaltsvorschuss.
Nähere
Informationen bekommen Sie bei der Stadt Regensburg, Richard-WagnerStraße 20 oder unter den folgenden nach dem Nachnamen des Kindes
gelisteten Telefonnummern:
A – C, E – G
D, H, I, K
J, L – R
S–Z
Tel.
Tel.
Tel.
Tel.
0941/
0941/
0941/
0941/
507-3519
507-5513
507-3515
507-3517
Unterhalt vom Kindsvater
Die Höhe des Unterhalts können Sie in der „Düsseldorfer Tabelle“ einsehen.
Falls Probleme bei der Geltendmachung von Unterhaltszahlungen für ein Kind
bestehen (z.B. nach Scheidung oder Getrenntleben – auch Nichtverheirateter),
steht das Amt für Jugend und Familie mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Es
kann auf Antrag zum Unterhaltsbeistand bestellt werden. Der Beistand kann
alle
notwendigen
unternehmen.
Die
Schritte
zur
Durchsetzung
Beistandschaft
kann
auch
der
Unterhaltsansprüche
von
der
katholischen
Jugendfürsorge (Orleanstraße 2, 93055 Regensburg, Tel.: 0941/79887-0)
geführt
werden.
Unterhaltsansprüche
Die
Beratung
der
und
Unterstützung
nichtverheirateten
Mutter
umfasst
auch
bzw.
des
nichtverheirateten Vaters aus Anlass der Geburt.
18
Familienbüro-August 2015
Informationen und Hilfen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit
Vaterschaft, Unterhalt, Beistandschaft und elterlicher Sorge
Einer Mutter, die bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet ist, steht
zunächst gemäß §1626 a BGB das Sorgerecht für ihr Kind allein zu. Wenn sie
jedoch wünscht, dass der Vater des Kindes ebenfalls am Sorgerecht beteiligt
werden soll, so kann sie zusammen mit dem Vater erklären, dass sie das
Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Die Abgabe dieser Erklärung bedarf
der Beurkundung und kann beim Amt für Jugend und Familie erfolgen. Die
Änderung einer einmal abgegebenen Sorgeerklärung ist jedoch nur über einen
Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge beim Familiengericht
möglich. Die nichtverheiratete Mutter kann vom Amt für Jugend und Familie,
als Nachweis ihres alleinigen elterlichen Sorgerechts eine Bestätigung über die
Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung erhalten (sog. Negativtest
oder Alleinsorgeermittlung). Bei verheirateten bzw. geschiedenen Eltern gilt
grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht. Alleiniges Sorgerecht kann erst auf
Antrag gewährt werden. Auskunft erhalten Sie hier unter der Nummer:
0941/507-2512.
Arbeitslosen-, Insolvenz- und Schuldnerberatung
Nach Terminvereinbarung können Sie bei der Diakonie Regensburg einen
Termin zur Insolvenz-, Schuldner- und Arbeitslosenberatung vereinbaren. In
dringenden Fällen kann man die Notfallsprechstunde Donnerstagnachmittag
in Anspruch nehmen. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgender
Adresse:
Diakonie Regensburg
Am Ölberg 2; 93047 Regensburg
0941/585-2333 Insolvenz- und Schuldnerberatung
0941/585-2339 Arbeitslosenberatung
19
Familienbüro-August 2015
3.5 Sozialwohnungen
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien)
Einen
Antrag
auf
Wohnberechtigung
können
alle
stellen,
die
ihren
Hauptwohnsitz in Regensburg haben. Mit diesem Wohnberechtigungsschein
kann man sich dann bei verschiedenen Wohnungsgesellschaften vormerken
lassen.
Auskünfte beim Amt für Städtebauförderung und Wohnungswesen der
Stadt Regensburg
(www.regensburg.de/rathaus/stadtverwaltung-a-z/40102/wohnberechtigungsschein-vergabevon-gefoerderten-mietwohnungen.html)
Minoritenweg 8 – 10, Zimmer 3.107. 3.105 oder 3.109.
Tel.: 0941/507-5666 /- 5667 oder - 5668
Weitere Informationen können Sie auch aus dem Punkt 5.8 Wohngeld
entnehmen.
Es gibt besondere Wohnprojekte für Alt und Jung in Regensburg:
 MehrGenerationenWohnen ALLMEIND, Projekt des KWS Regensburg
Kirchfeldallee 59/Minervastraße 1
93055 Regensburg/ Burgweinting
0941/396080
www.kws-regensburg.de/mieten/regensburg; www.megewo.de

MehrGenerationenWohnen der NaBau eG
0941/2805215-2
www.nabau-eg.de/alpha/gemeinschaftliches-wohnprojekt-in-regensburg
20
Familienbüro-August 2015
3.6 Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der OTH
Unikrabbelstube „Campuskinder“ e.V. in Regensburg
Über
den
Trägerverein
Campuskinder
e.V.
werden
in
den
beiden
Krabbelstuben in Passau und Regensburg Kinder im Alter von 10 Monaten bis
drei Jahren von Fachpersonal betreut. Kinder studierender Eltern werden
vorrangig
aufgenommen.
Es
werden
verschiedene
Betreuungszeiten
angeboten (Mindestbetreuungszeit 3-4 Stunden täglich), um Kindererziehung
und Studium möglichst gut vereinbaren zu können.
Finanziert werden die Krabbelstuben über kommunale Zuschüsse aus dem
Bayerischen Kinder- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), des Studentenwerks
und aus Elternbeiträgen. Bei geringem Einkommen können die Eltern die
Übernahme dieser Kosten beim Jugendamt beantragen. Aktives Engagement
der Eltern im Verein Campuskinder e.V. ist erwünscht. Des Weiteren ist eine
frühzeitige Anmeldung Ihres Kindes dringend erforderlich. Am besten melden
Sie sich kurz nach der Geburt bei Frau Stopfer. Somit kommen Sie auf die
Warteliste. Es ist notwendig, sich in gewissen Abständen zu melden und das
bestehende Interesse zu bekunden.
Kontaktadresse
Albertus-Magnus-Straße 16
Tel.: 0941/943-2463
Öffnungszeiten: 7.30-18.00 Uhr
www.campuskinder.info
Weitere ausführliche Informationen zu Krabbelstuben und Tagesmüttern in
der Stadt und im Landkreis Regensburg unter:
www.regensburg.de/leben/gesellschaft/familien/kinderbetreuung
21
Familienbüro-August 2015
Weitere Kinderkrippen Nähe OTH Regensburg, Seybothstraße:
Humanistische Kinderkrippe
Galgenbergstraße 25
Tel.: 0941/7853-9650
Öffnungszeiten: 7.00-17.00 Uhr
www.hvd-kitas.de/unsere-kindertagesstaetten/regensburg/kinderkrippegalgenbergstrasse/
Kinderkrippe Uni-Kum
Galgenbergstraße 40
Tel.: 0941/943-3252
Öffnungszeiten: 6.00-18.00 Uhr
http://kindertageseinrichtungen.brkregensburg.de/kindergaerten/unikum.html
Kinderkrippe „Rappelkiste“ am Bezirksklinikum
Karl-Stieler-Straße 59
Tel.: 0941/941-4270
Öffnungszeiten: 6.45-17.00 Uhr
www.kinderzentren.de/kinderkrippe-rappelkiste.html
Johanniter Kinderkrippe bamBIOni
Josef-Engert-Straße 13
Tel.: 0941/28 06 39 09
Öffnungszeiten: 7.00-17.00 Uhr
www.johanniter.de/einrichtungen/fuer-kinder-undjugendliche/kindertageseinrichtungen/ johanniter-kinderkrippe-bambioni/
22
Familienbüro-August 2015
Kinderkrippen Nähe OTH Regensburg, Prüfeningerstraße:
Kinderkrippe St. Leonhard
St.-Leonhards-Gasse 3
Tel.:0941/59407430
Öffnungszeiten: 7.00-16.30 Uhr
www.st-leonhard-regensburg.de/kinderkrippe.0.html
Krabbelstube Fidelgasse Der Regensburger Eltern e.V.
Fidelgasse 9
Tel.: 0941/543 01
Öffnungszeiten: 7.30-14.30 Uhr
www.regensburger-eltern.de/blog/krabbelstuben/fidelgasse/
Kinderkrippe im REKIZ
Prüfeninger Schlossstrasse 73e
Tel.: 0941/307 87 56 – 0
Öffnungszeiten: 7.00-16.30 Uhr
www.skf-regensburg.de/67/kinderkrippe
Integratives Kinderhaus und Kinderkrippe Bambino
Integratives Kinderhaus
Puricellistraße 5b/Weinweg 31
93049 Regensburg
Telefon: 0941/64 08 99 60 oder 0941/46 52 818 32
23
Familienbüro-August 2015
Kindergärten Nähe OTH Regensburg, Seybothstraße:
Kindergarten der Universität Regensburg "Uni-Kum"
Für Kinder von Studierenden und Beschäftigten
der
Regensburger
der
Regensburger
Hochschulen
Galgenbergstraße 40
Tel.: 0941/943-3252
Öffnungszeiten: 6.00-18.00 Uhr
http://kindertageseinrichtungen.brkregensburg.de/kindergaerten/unikum.html
Uni-Kindergarten Augustinus
Für
Kinder
von
Studierenden
und
Beschäftigten
Hochschulen
Universitätsstraße 80
Tel.: 0941/92296; Öffnungszeiten: 7.30-16.00 Uhr
www.caritas.de/adressen/uni-kindergarten-augustinushaus/102476/
Städtischer Kindergarten
Universitätsstraße 84a
Tel.: 0941/507-4525
Öffnungszeiten: 7.00-17.30 Uhr
www.regensburg.de/leben/gesellschaft/familien/kinderbetreuung/kindergaert
en/14757/staedtische-kindertagesstaette-universitaetsstrasse
24
Familienbüro-August 2015
Kindergärten Nähe OTH Regensburg, Prüfeningerstraße:
Vorkindergarten Pumuckl
Karl-Esser-str. 1
Tel.: 09404/96 97 79
2x wöchentlich, 3 Stunden
www.pumuckl-vorkindergarten.de
Kindergarten St. Leonhard
Gerbergasse 2-4
Tel.: 0941/59407 - 420
Öffnungszeiten: 7.00-17.00 Uhr
www.st-leonhard-regensburg.de/kindergarten.0.html
Kindergarten St. Michael
Rilkestraße 19
Tel.: 0941/242 86
Öffnungszeiten: 7.30 16.00 Uhr
www.kiga-st-michael-herzmarien.de/
Stadtparkkindergarten der Regensburger Eltern e.V.
Prüfeningerstraße 16
Tel.: 0941/27399
Öffnungszeiten: 7.30-18.00 Uhr
www.regensburger-eltern.de/blog/kindergarten/
Kinderinsel St. Markus
Wernerwerkstraße 20
Tel.: 0941/78 03 34 07
Öffnungszeiten: 7.00-17.00 Uhr
www.markuskirche-regensburg.de/kinderinsel.htm
25
Familienbüro-August 2015
Eine Übersicht über Kindertageseinrichtungen im Landkreis Regensburg
gibt es unter:
www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Buergerservice/Kinder,JugendFamilie/Kindertageseinrichtungen.aspx
Weitere
Ansprechpartner
für
die
Kinderbetreuung
in
der
Stadt
Regensburg:
• Amt für Tagesbetreuung von Kindern der Stadt Regensburg, Domplatz 3 III,
Tel. 0941/507-1520
• Caritasverband, Von-der-Tann-Straße 7, Tel. 0941/5021-158
• Diakonisches Werk, Am Ölberg 2, Tel. 0941/58523-0 und
• Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landshuter Straße 19, Tel.0941/599388-0
Vermittlung von (kostenpflichtigen) Babysittern und Patengroßeltern
Frau Hopper hat eine Liste mit Studentinnen, die sich zur Babysitterin
ausbilden ließen und außerdem vermittelt sie Patenomas und Patenopas.
Kontakt:
Frau Hopper, Uni-Familien-Service: Tel. 0941/943-2323 oder
www.uni-regensburg.de – Chancengleichheit – Familien-Service
26
Familienbüro-August 2015
Weitere Dienste:
Babysitterdienst Max und Moritz
Jutta Nürnberger
Tel.: 0700/629 667 489
www.derbabysitterdienst.de
Babysitterdienst Familienzentrum Königswiesen
Dr.-Gessler-Str. 22
Tel.: 0941/948713
www.familienzentrum-königswiesen.de/
Babysitterdienst Pfarrei St. Bonifaz Regensburg
Susanne Zörch, Tel. 0941/32333
Nelly Schambeck, Tel. 0941/35364
www.st-bonifaz-regensburg.de/vebaende-und-initiativen/babysitter.html
Babysitterdienst des Landkreises Regensburg
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
Tel.: 0941/40 09-358
E-Mail: [email protected]
www.babysitterdienst.landkreis-regensburg.de
Informationen für Familien mit Kindern mit Behinderung/chronischer
Erkrankung
Auf folgender Internetseite finden Sie hilfreiche Informationen für Familien mit
behinderten
und
chronisch
kranken
Kindern:
www.besondere-Kinder-
regensburg.de
27
Familienbüro-August 2015
3.7 Kindertagespflegeeinrichtungen
Im Folgenden finden Sie einige Adressen in Regensburg und nähere
Informationen
auf
der
Homepage:
www.regensburg.de/leben/gesellschaft/familien/pflegekinderdienst#
Kindertagespflegenest „Schabernack“
Fidelgasse 12
Tel.: 0941/89 96 53 20
Öffnungszeiten: 7.30-18.00 Uhr
Kindertagespflegenest „Schmetterling“
Tel.: 0941/280 61 65
Und 0941/230 599 64
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: 7.00 -16.00 Uhr
Kindertagespflegenest „Blumenkinder“
Osterhofener Straße 11
Tel.: 0941/790 30 50
Öffnungszeiten: 7.45-16.30 Uhr
3.8 Vermittlungsstelle von Tagesmüttern
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien)
Wenn Sie in der Stadt Regensburg eine fachlich gut ausgebildete Tagesmutter
suchen, die unter der Aufsicht des Jugendamtes steht, wenden Sie sich bitte
an Herrn Loos: Tel. 0941/507 4514 oder Frau Prem: Tel. 0941/507 5519.
Anträge sind beim Amt für Jugend und Familie, Richard-Wagner-Str. 17 zu
stellen. Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch während der üblichen
Dienstzeiten.
Kontakte zur Unterstützung bei aktuellen Notständen, Betreuung und
Versorgung des Kindes, Übernahme der Kosten für eine Fremdunterbringung
in einer Pflegestelle oder einem Heim mit begleitenden Hilfen sowie in
Tagespflege, finden Sie in folgender Auflistung, nach dem Nachnamen vor:
28
Familienbüro-August 2015
A-Ba
Tel. 0941/ 507-4765
Bb-Do
Tel. 0941/507-5517
Dp-Ho
Tel. 0941/507-7517
Ho-M
Tel. 0941/507-7516
N-Ra
Tel. 0941/507-5762
Rb-Sa
Tel. 0941/507-5515
Sb-Schu
Tel. 0941/507-4769
Schv-Z
Tel. 0941/507-4764
Kontakte zur Übernahme des Elternbeitrags für die Unterbringung in einer
Tageseinrichtung (Krabbelstube, KiGa, Hort, Mittagsbetreuung an Schulen)
finden Sie in folgender Auflistung:
A
Tel. 0941/507-4768
B-C
Tel. 0941/507-5755
D-F
Tel. 0941/507-3773
G-H
Tel. 0941/507-5754
I-K
Tel. 0941/507-5759
L-M
Tel. 0941/507-5766
N-Po
Tel. 0941/507-5753
Pp-Sa
Tel. 0941/507-3774
Sb-T
Tel. 0941/507-3516
U-Z
Tel. 0941/507-5756
Für Anfragen zur Kostenübernahme für die Teilnahme an Ferienfahrten und
Ferienaktionen wenden Sie sich bitte an folgende Kontakte:
Ferienaktionen der Stadt Regensburg:
Tel. 0941/507-5768
Ferienaktionen von freien Trägern:
Tel. 0941/507-5766
29
Familienbüro-August 2015
3.9 Anbieter von Freizeitaktionen
Amt für kommunale Jugendarbeit
Am Domplatz 3
Tel.: 0941/507–3550
http://www.regensburg.de/leben/gesellschaft-u-soziales/jugend
Sportamt Regensburg
Johann-Hösl-Straße 11b
Tel.: 0941/507–1532
http://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/referat-fuer-bildungsport-und-freizeit/sportamt
Kreisjugendamt
Altmühlstraße 1
Tel.: 0941/4009-451
http://www.landkreisregensburg.de/Landratsamt/Buergerservice/Kinder,JugendFamilie/Ferienprogramm.aspx
Naturkundemuseum Ostbayern
Am Prebrunntor 4
Tel.: 0941/507-3443
www.naturkundemuseum-regensburg.de
Die junge vhs der Stadt Regensburg
Haidplatz 8
Tel.: 0941/507-2433
www.vhs-regensburg.de
Kinder- und Jugendfarm Regensburg
Taunusstraße 5
Tel.: 0941/6 00 15 45
www.jugendfarm-regensburg.de
30
Familienbüro-August 2015
LEOlingo – Sprachcamp für Kinder im Pindl-Gymnasium in Regensburg
Seitzermühle 1; 92369 Sengenthal
Tel.: 09181/90 47 55
www.leo-lingo.de
Rex: Regensburger Experience
Rathausplatz 4
Tel.: 0941/507-4410
www.rex-regensburg.de
Kinderkino im Andreasstadel– Arbeitskreis Film e.V.
Andreasstrasse 28
Tel.: 0941/89 799 169
www.kinos-im-andreasstadel.de
3.10
Beratungs- und Erziehungsberatungsstellen
Tausend und keine Nacht (Schreibabys) & Jugend- und Familientherapeutische
Beratungsstelle der Stadt Regensburg
Richard-Wagner-Str. 20; Tel.: 0941/507-2762
E-Mail: [email protected]
www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugend-undfamilie/jugend-und-familientherapeutische-beratungsstelle
Psychologische Beratungsstelle des Diakonischen Werks
Prüfeninger Straße 53; Tel.: 0941/29 77 111
E-Mail: [email protected]
www.dw-regensburg.de/node/39
Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle der Kath. Jugendfürsorge
Ostengasse 31; Tel.: 0941/79 98 20
E-Mail: [email protected]
www.eb-regensburg.de/eltern
31
Familienbüro-August 2015
3.11
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung
und Scheidung
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien)
Haus Mutter und Kind der Katholischen Jugendfürsorge
Heiliggeistgasse 7
Tel.: 0941/586 85 34
E-Mail: [email protected]
www.kjf-regensburg.de/
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Landshuter Str. 16
Tel.: 0941/5 16 70
E-Mail: [email protected]
www.ehe-und-familie.de
Trennungs – und Scheidungsberatung
Die folgenden Beratungsstellen wollen den Scheidungseltern helfen, ihre
Probleme und Streitigkeiten beizulegen. Es handelt sich hierbei nicht um eine
Ehe- oder Versöhnungsberatung!
In der Trennungs- und Scheidungsberatung sollen Eltern unterstützt werden,
mit der entstandenen Situation nach einer Trennung besser fertig zu werden,
d.h. ihr „neues Leben“ zu organisieren und bestehende Konflikte aus ihrer
Elternschaft heraus, zum Wohle der Kinder, selbst zu lösen.
Sozialpädagogischer Fachdienst des Amtes für Jugend und Familie
Richard – Wagner – Straße 17
Tel.: 0941/507 2512
E-Mail: [email protected]
Erziehungs-, Jugend-, und Familienberatungsstelle
Ostengasse 31
Tel.: 0941/799 82 – 0
E-Mail: [email protected]
32
Familienbüro-August 2015
Familienberatung
bei
Trennung/
Scheidung
am
Amtsgericht
(Diakonisches Werk)
Augustenstraße 3
Tel.: 0941/2003 – 186
Ehe – und Lebensberatung des Diakonischen Werkes Regensburg
Prüfeninger Straße 53; Tel.: 0941/29 77-111
E-Mail: [email protected]
Bildungs – und Begegnungsangebote des Referates Frauenseelsorge
Obermünsterplatz 7; Tel. 0941/597 2243
E-Mail: [email protected]
Netz für Paare e.V.
Harzstraße 21; Tel.: 0941/46 56 21 52
E-Mail: [email protected]
www.netz-fuer-paare.de
KoKi: Koordinierende Kinderschutzstelle im Amt für Jugend und Familie
Richard-Wagner-Straße 17, Zimmer 111-115
Tel. 0941/507 - 3750; E-Mail: [email protected]
www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugend-undfamilie/zentrale-soziale-dienste/koki
33
Familienbüro-August 2015
3.12
Familienservicestellen: Leistungen und Hilfen für
Familien
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien)
Diese Stelle gibt als telefonischer Wegweiser Auskunft, welche Stellen für
welche Angebote zuständig sind und nennt Ihnen nach Möglichkeit die Stelle,
an die Sie sich unmittelbar vor Ort wenden können. Fachliche Beratung kann
von der Familienservicestelle nicht erteilt werden. Hilfe erhalten Sie bayernweit
zum Ortstarif unter 0180/12 33 555, jedoch nicht aus dem Mobilfunknetz.
Die Familienservicestelle ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
eingerichtet.
34
Familienbüro-August 2015
3.13
Angebote bei Schwangerschaft und Elternschaft
Eltern und werdende Eltern haben nicht nur Anspruch auf medizinische
Versorgung, sondern auch auf Angebote, die sie in besonderen Situationen
unterstützen.
Haushaltshilfe
(Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/leistungen/
schwanger-mutterschaft.html)
Ihre
gesetzliche
Krankenversicherung
zahlt
Ihnen
bei
Krankheit
eine
Haushaltshilfe. Die Voraussetzungen dafür sind, dass Ihnen wegen einer
Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen, wie ambulanter
und stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen oder häuslicher
Krankenpflege, die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und in
Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte
Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe
angewiesen ist.
Auch bei Schwangerschaft erhalten Sie eine Haushaltshilfe, soweit Ihnen
wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts
nicht möglich ist und auch eine andere im Haushalt lebende Person den
Haushalt nicht weiterführen kann.
Eine Haushaltshilfe übernimmt dann die Tätigkeiten im Haushalt, die
tatsächlicher Hilfe bedürfen (z.B. Einkauf, Kochen, Waschen, Putzen und
Betreuung der Kinder). Kann der Haushalt teilweise selbst geführt werden oder
ist zu bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere Person des
Haushalts möglich (z.B. am Wochenende, bei Urlaub des Lebenspartners), so
können die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden. Zwar
werden bei der Haushaltführung durch Verwandte und Verschwägerte bis zum
zweiten Grad keine Kosten erstattet, jedoch zahlt die Krankenkasse unter
Umständen die Fahrtkosten oder den Verdienstausfall, z.B. wenn der Partner
während der Krankheit den Haushalt führt und deshalb unbezahlten Urlaub
nehmen muss.
35
Familienbüro-August 2015
Häusliche Pflege
Werdende Mütter haben Anspruch auf häusliche (Kranken-)Pflege, soweit diese
wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. Der Anspruch
besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person die Schwangere in dem
erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann. Während der
Schwangerschaft kann wegen drohender Früh- oder Fehlgeburt eine häusliche
Pflegekraft in Anspruch genommen werden. Nach der Entbindung erfolgt die
häusliche Pflege beispielsweise aufgrund einer Hausgeburt oder nach
Entlassung aus der stationären Betreuung, soweit die Mutter noch Pflege
bedarf.
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
Es besteht bei Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf
ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Die Krankenkassen übernehmen alle
anfallenden Kosten die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes
stehen, z.B. Geburtsvorbereitungskurse, regelmäßige ärztliche Betreuung und
Vorsorgeuntersuchungen und die Nachversorgung durch eine Hebamme.
Au-Pair
Eine Au-Pair-Beschäftigung lohnt sich für beide Seiten. Die Familie profitiert
von der Mithilfe der Betreuung minderjähriger Kinder, sowie im Haushalt und
der/die Beschäftigte_r lernt ein Land, dessen Kultur und Sprache kennen. Eine
Anlaufstelle bietet Ihnen:
Au-pair-Beratung und Vermittlung IN VIA
Bahnhofstraße 20
Tel.: 0941/58 61 25 94
www.aupair-invia.de
Familienpfleger_in:
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Rat und Hilfe – Angebote / Hinweise zu
Erziehungsfragen)
Die Familienpflege überbrückt Not- und Krisensituationen in Familien, wenn
die Familie Kinder unter 12 Jahren nicht mehr ausreichend betreuen, pflegen
und erziehen kann. Trotzdem sollen die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld
bleiben können. Hierbei helfen:
36
Familienbüro-August 2015
Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V.
Von-der-Tann-Str. 7
Tel. 0941/5021-158
Email: [email protected]
Sozialpädagogische Familienhilfe der Diözese Regensburg e. V.
Heiliggeistgasse 7
Tel. 0941/586 85 24
E-Mail: [email protected]
37
Familienbüro-August 2015
4 Ämterfahrplan
für werdende Eltern an der OTH R.
Vor der Geburt
Was?
Wann?
Wo?
Hebammenhilfe
vor und nach der
Hebammenverzeichnis
Geburt
(www.hebammensuche.de)
frühestens 7
Antrag auf Mutterschaftsgeld bei
Wochen vor der
Ihrer Krankenkasse oder beim
Geburt
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeld
(www.bva.de)
Vaterschaftsanerkennung
vor oder nach der
Standesamt, Amtsgericht,
Geburt
Jugendamt, Notar
(www.vaterschaftsanerkennung.de)
Haushaltshilfe
vor und oder nach
Krankenkasse
der Geburt
Nach der Geburt
Was?
Wann?
Wo?
Geburtsurkunde
innerhalb einer Woche
Standesamt des Geburtsortes
beantragen
nach der Geburt
Krankenversicherung für
Antrag auf
Krankenkasse durch
das Kind anmelden (durch
Familienversicherung
Geburtsurkunde
Vorlage der
unmittelbar nach der
Geburtsurkunde)
Geburt
Kind beim
So früh wie möglich
Einwohnermeldeamt
nach der Geburt
Einwohnermeldeamt
anmelden
Mutterschaftsgeld für die
Mit der Beantragung der
Beantragung mit der
Zeit nach der Geburt
Familienversicherung
Geburtsurkunde für die
beantragen
des Kindes
Krankenkasse bei Ihrer
Krankenkasse
38
Familienbüro-August 2015
Elternzeit
Elternzeit spätestens 7
Personalabteilung des
Wochen vor Antritt der
jeweiligen Arbeitgebers
Elternzeit
8 Wochen vor Ablauf
OTH Regensburg Beurlaubung
der Mutterschutzfrist
Elterngeld
nach der Geburt, vor
Elterngeldstellen in
Ablauf der
Deutschland (www.bmfsfj.de)
Mutterschutzfrist
Elterngeldstelle in
Regensburg:
Zentrum Bayern Familie und
Soziales
Region Oberpfalz – Rgbg
Landshuter Straße 55
93053 Regensburg;
0941-780900
Kindergeld
schriftlicher Antrag
Mit der Geburtsurkunde für
nach der Geburt
Kindergeld bei der
Kindergeldkasse:
Familienkasse Regensburg
Galgenbergstraße 24
93059 Regensburg;
0800-4555530
Lohnsteuerkartenänderung
wenn Berufstätigkeit
Finanzamt: Personalausweis,
(Kinderfreibetrag)
besteht
Lohnsteuerkarte;
Geburtsurkunde; bei
unehelichen Kindern
Vaterschaftsanerkennung
Unterhaltszuschuss für
Jugendamt
Alleinerziehende, die vom
anderen Elternteil keinen
Unterhalt erhalten
39
Familienbüro-August 2015
5 Geldleistungen aufgrund Geburt und mit
Kind
Während der Schwangerschaft sind verschiedene Anträge möglich, bspw.
Antrag auf Mehrbedarf, Unterkunftskosten oder einmalige Leistungen zur
Geburt. Informationen hierzu bekommen Sie beim Amt für Soziales der Stadt
Regensburg oder den Schwangerschaftsberatungsstellen.
5.1 Mutterschaftsgeld
Das
Mutterschaftsgeld
ist
eine
Lohnersatzleistung
für
die
Zeit
des
Beschäftigungsverbotes – auch bei 450,-Euro Jobs. Diese Leistung muss
beantragt werden. Zurzeit zahlt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten
13,- Euro/Tag. Die verbleibende Differenz zum Nettogehalt zahlt der
Arbeitgeber. Falls keine Beschäftigung bestanden hat, wird Mutterschaftsgeld
einmalig in Höhe von 210,- Euro gezahlt. Das gleiche gilt meist auch für
Privatversicherte.
Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle
Tel. 0228/619-1888
E-Mail: [email protected]
www.mutterschaftsgeld.de
40
Familienbüro-August 2015
5.2 Kindergeld
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien,
www.arbeitsagentur.de oder www.familienkasse.de)
Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz erhält, wer

in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat
oder

im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt
einkommenssteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
Menschen aus dem Ausland können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige
Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Wer ist berechtigt?
Kinder erhalten ab Geburt und grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr
Kindergeld. Studierende können für sich selbst Kindergeld bis zum Alter von
25 Jahren erhalten. Die Zeiten für Zivildienst, dem „freiwilligen sozialen Jahr“
oder ähnlicher Dienste verlängern den Zeitraum.
Bestimmte
Einkommensgrenzen
sind
dabei
zu
beachten.
So
werden
beispielsweise Studienbeiträge als besondere Ausbildungskosten abgezogen,
Semester- oder Rückmeldegebühren sind übliche Ausbildungskosten und
daher nicht anrechnungsfähig. Bitte fragen Sie für genauere Informationen bei
der Familienkasse nach.
Höhe des Kindergeldes:
1. und 2. Kind
188,- Euro/Monat
3. Kind
194,- Euro/Monat
4. Kind und weitere Kinder
219,- Euro/Monat
Ab Januar 2016 erhöht sich das Kindergeld um jeweils 2,- Euro/Monat. Von
Amts wegen werden die Beträge immer wieder angepasst und das erhöhte
Kindergeld ausgezahlt. Kindergeldberechtigte brauchen nichts weiter zu
veranlassen. Informationen erhalten auf der Seite der Bundesagentur für
Arbeit.
41
Familienbüro-August 2015
Wo beantrage ich das Kindergeld?
Agentur für Arbeit Regensburg - Familienkasse
Galgenbergstraße 24
Tel. 01801/546337
E-Mail: [email protected]
Dauer der Antragsbearbeitung ca. 4- 6 Wochen
5.3 Elterngeld
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien)
Die Elternzeit gibt Arbeitnehmer_Innen die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu
widmen und gleichzeitig Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den
Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten verstärkt auch Väter die Chance,
sich an der Erziehung des Kindes zu beteiligen. Elterngeld kann auch parallel
(beide Elternteile) bezogen werden, dann verkürzt sich die Bezugsdauer.
Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und der
Durchsetzung des Anspruchs sind der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“
(www.bmfsfj.de) zu entnehmen.
Höhe des zu erwartenden Elterngeldes
Das
einem
betreuenden
Elternteil
zum
Ausgleich
wegfallenden
Erwerbseinkommens gezahlte Elterngeld beträgt 67 % seines vor der Geburt
des
Kindes
durchschnittlich
monatlich
verfügbaren
bereinigten
Nettoeinkommens der letzten zwölf Kalendermonate, höchstens jedoch
1.800,- Euro. Nicht zum Erwerbseinkommen zählen hier u.a. Arbeitslosengeld
I, Kurzarbeitergeld, Renten, Stipendien, BAföG oder Arbeitslosengeld II. Das
erzielte
Einkommen
aus
einer
eventuellen
Teilzeitarbeit
während
des
Elterngeldbezuges ist in die Berechnung des Elterngeldes mit einzubeziehen.
Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens
300,- Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten oder älteren Geschwisterkindern
kann sich das nach den allgemeinen Regeln zustehende Elterngeld erhöhen.
42
Familienbüro-August 2015
Liegt das bereinigte Nettoeinkommen eines betreuenden Elternteils vor der
Geburt des Kindes unter 1.000,- Euro monatlich, so wird die Ersatzrate in
kleinen Schritten von 67 % auf bis zu 100 % erhöht.

Dauer der Antragsbearbeitung beträgt ca. 4-6 Wochen

Antragsformulare unter www.zbfs.bayern.de
Ein
Online-Elterngeld-Rechner
steht
unter
www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html zur Verfügung. Nähere Auskunft
hierüber erteilt das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberpfalz
Landshuter Straße 55
Tel.: 0941/78 09 – 00
www.elterngeld.net/
5.4 Landeserziehungsgeld
(Quelle: www.zbfs.bayern.de/familie/landeserziehungsgeld)
Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst ab Beginn des neunten Lebensmonat
Ihres Kindes gestellt werden kann. Selbstverständlich können Sie dazu die auf
der
Internetseite
vorliegenden
Antragsformulare
verwenden
oder
die
entsprechende Online-Funktion mit gezielten und verkürzten Fragestellungen
nutzen.
43
Familienbüro-August 2015
5.5 BAföG
(Quelle: www.stwno.de und www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php )
Studierende können eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten.
Das ist eine günstige Form, ein Studium zu finanzieren, denn innerhalb der
Regelstudienzeit wird es zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und zur
Hälfte als Zuschuss gewährt.
BAföG-Leistungen gibt es auf Grundlage eines schriftlichen Antrags. Es ist
ratsam den Antrag schon sehr frühzeitig zu stellen, um unnötig langen
Wartezeiten vorzubeugen. Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung vom
Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung tatsächlich
aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Entscheidend ist der Eingangspoststempel. Normalerweise muss jeweils nach
einem Jahr erneut einen Antrag gestellt werden ("Weiterförderungs- /
Folgeantrag"). Für einen Weiterförderungsantrag ist zu beachten, dass dieser
zwei Monate vor Ablauf des letzten/laufenden Bewilligungszeitraums gestellt
werden soll. (Frist Sommersemester 31.01./ Frist Wintersemester 31.07.).
Studierende mit Kind
Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte
Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der
Bedarfssatz um monatlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes
weitere dieser Kinder. Der Zuschlag wird nur einem Elternteil gewährt. Sind
beide Elternteile BAföG-förderungsfähig und wohnen in einem gemeinsamen
Haushalt, bestimmen sie untereinander, wer den Zuschlag erhält. Der BAföG
Kinderbetreuungszuschlag
ist,
was
andere
Sozialleistungen
betrifft,
anrechnungsfrei.
Stundung der BAföG-Rückzahlung
(Quelle: www.sozialleistungen.info/con/bafoeg/bafoeg-rueckzahlung.html)
Wenn der Leistungsempfänger lediglich über ein geringes Einkommen verfügt,
besteht die Möglichkeit der Stundung der Rückzahlungsraten. Dies ist der Fall,
wenn das Einkommen unter 1070,- Euro netto im Monat liegt. Dieser Betrag
erhöht sich um 535,- Euro, sofern der zur Rückzahlung Verpflichtete
verheiratet ist. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich der Betrag um
44
Familienbüro-August 2015
weitere 485,- Euro. Das Einkommen des Ehepartners und der Kinder ist
allerdings anzurechnen. Diese Freibeträge gelten nur dann, wenn sich der
Ehepartner bzw. das Kind nicht in einer Ausbildung befinden, die nach dem
BAföG oder dem SGB III gefördert werden kann. Eine Stundung wird auf Antrag
zum Bundesversorgungsamt (BVA) beschieden. Dies geschieht in der Regel für
die Dauer eines Jahres.
Verlängerung der Förderung
Des Weiteren besteht die Möglichkeit BAföG-Leistungen bei Verlängerung der
Ausbildung wegen Schwangerschaft bzw. Kindererziehungszeiten zu erhalten.
Wenn es Ihnen wegen Ihrer Schwangerschaft nicht möglich ist zu studieren,
können Sie für eine Übergangszeit von bis zu 3 Monaten weiterhin BAföG
erhalten. Können Sie allerdings Ihr Studium länger als 3 Monate nicht
fortführen, sollten Sie in der Studentenverwaltung ein Urlaubssemester
beantragen. Während des Urlaubssemesters können Sie kein BAföG erhalten,
jedoch können Sie einen Antrag auf Leistungen nach SGB II (siehe 5.7 ALG II)
stellen.
Verschiebung Leistungsnachweis
Können Sie den nach § 48 Abs.1 BAföG geforderten Leistungsnachweis am
Ende des 4. Fachsemesters nicht vorlegen, sollten Sie beantragen, dieses
entsprechend
später
einreichen
Schwangerschaft/Geburt.
Falls
Sie
zu
den
können
mit
der
Leistungsnachweis
Begründung
jedoch
zum
regulären Zeitpunkt - also am Ende des 4. Fachsemesters - vorlegen, können
Sie am Ende Ihrer Förderungshöchstdauer keine Studienzeitverzögerungen
innerhalb der ersten 4 Fachsemester geltend machen.
Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen Schwangerschaft und
Kindererziehung
Schwangerschaft
und
Kindererziehung
können eine
verlängerte
BAföG-
Förderung ermöglichen. Die Schwangerschaft oder die Pflege oder Erziehung
eines Kindes bis zu zehn Jahren müssen ursächlich für die Verzögerung der
Ausbildung sein.
45
Familienbüro-August 2015
Im Rahmen des § 15 Abs. 3 Nr. 5 werden stets folgende Zeiten als
angemessen erachtet:

wegen Schwangerschaft: 1 Semester

bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: 1 Semester pro
Lebensjahr

für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester

für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester
Die Vergünstigung des § 15 Abs. 3 Nr. 5 darf insgesamt ein Semester für die
jeweiligen Zeiträume nicht überschreiten, und zwar auch dann nicht, wenn
mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden. Sie kann auf beide studierenden
Eltern verteilt werden. In diesem Fall haben die Eltern eine Erklärung darüber
abzugeben, wie die Kinderbetreuung zwischen ihnen aufgeteilt wurde.
Beachten Sie, dass die Verlängerung nur gewährt wird, wenn es realistisch ist,
dass Sie Ihr Studium innerhalb der geforderten Verlängerung zuzüglich
Studienabschlusshilfe (maximal 12 Monate) abschließen können.
Lassen Sie sich bitte hierzu bei den Mitarbeiter_Innen im BAföG-Amt oder in
der Sozialberatung im Studentenwerk (Frau Jauch, Tel.: 0941/943-2250)
beraten. http://www.stwno.de/joomla/de/beratung/sozialberatung
Antragstellung:
Die Antragsstellung kann ganz einfach online gestellt werden. Es ist ratsam,
einmal einen Antrag zu stellen, denn wer den Antrag stellt, muss nicht mit
dem Gefühl leben, Geld verschenkt zu haben. Der Link zur Antragstellung der
Ausbildungsförderung
nach
dem
BAföG
ist
folgender:
www.bafoeg-
bayern.de/BAfoeGOnline/bafoeg/default.aspx oder vor Ort:
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
Amt für Ausbildungsförderung
Albertus-Magnus-Str. 4
Tel: 0941/ 943-2209 (Vermittlung)
Fax: 0941/ 943-1938
46
Familienbüro-August 2015
5.6 Arbeitslosengeld I (ALG I)
(Quelle: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/)
Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des sogenannten pauschalierten Nettoentgelts
(Leistungsentgelt), das sich aus dem wöchentlichen Bruttoentgelt ergibt, das der
Arbeitslose
im
Durchschnitt
im
Bemessungszeitraum
verdient
hat
(Bemessungsentgelt). Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben (oder deren
Ehegatte oder Lebensgefährte ein Kind hat) erhalten 67 %, wenn beide Ehegatten
(oder Lebenspartner) unbeschränkt einkommenspflichtig sind und nicht dauerhaft
getrennt leben (§ 129 SGB III).
5.7 Arbeitslosengeld II (ALG II)
(Quelle: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/)
Studierende, die ein Kind unter drei Jahren erziehen und vom Studium
beurlaubt sind, können unter Umständen ALG II erhalten. Das Jobcenter
Regensburg hilft Ihnen dabei gerne weiter.
Jobcenter Stadt Regensburg
Im Gewerbepark D 83; Tel.: 0941/64090-377
Die finanziellen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II)
haben ihre Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SBG II). Die
Geldleistungen
der
Grundsicherung
für
Arbeitssuchende
setzen
sich
zusammen aus einer Regelleistung, Sozialversicherungsbeiträgen und den
angemessenen
Kosten
der
Unterkunft.
Voraussetzungen
für
eine
Leistungsgewährung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den notwendigen
Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus Ihrem
Einkommen
und
Härtefallregelungen
Vermögen,
und
zu
bestreiten.
Mehrbedarf
für
Im
Einzelfall
Schwangere
nach
gibt
es
der
12.
Schwangerschaftswoche (§21 Abs. 2 SGBII) und für Alleinerziehende mit einem
Kind unter 7 oder zwei Kinder unter 16 Jahren (§21 Abs.3 SGBII).
47
Familienbüro-August 2015
Einmalige Hilfen werden im Einzelfall ausgerichtet für:

Erstausstattungen
für
Wohnung,
Haushaltsgeräte,
Bekleidung,
Schwangerschaft, Geburt

Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen
Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung,
Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege,
Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch
Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Einen
Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende
sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist. Er beträgt seit dem 1.
Januar 2015 bundeseinheitlich 399,- Euro. Regelleistungen für das Kind sind
nach Alter gestaffelt.
Ein Online-ALG II-Rechner finden Sie unter:
www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/rechner.html
Hier gibt es Beratung, wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben:
Diakonisches Werk Regensburg e. V.
Beratungsstelle IBW
Am Ölberg 2
Regensburg, Tel. 0941/585 23 - 40
http://v3.dw-regensburg.de/?n=29&c=14
48
Familienbüro-August 2015
5.8 Wohngeld
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien)
Wohngeld
dient
der
familiengerechten
wirtschaftlichen
Wohnens
und
Sicherung
wird
als
angemessenen
Zuschuss
(Miet-
und
oder
Lastenzuschuss) zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.
Voraussetzungen
Wohngeldberechtigt sind nur wenige Studierende, da der Gesetzgeber
diejenigen ausschließt, die BAföG-berechtigt sind. Dazu zählen auch alle, die
kein BAföG erhalten, weil das Einkommen ihrer Eltern zu hoch ist. Wohngeld
kann nach der Prüfung der individuellen Voraussetzungen also gewährt
werden, wenn dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch besteht. Dies ist der
Fall
bei
einem
Zweitstudium
und
bei
Überschreitung
der
Förderungshöchstdauer oder einem verspäteten Fachrichtungswechsel.
Außerdem müssen Studierende einen eigenen Haushalt gegründet haben.
Hierzu gehört, dass
•
am
Hochschulort
der
Erstwohnsitz
ist
(notwendige,
aber
nicht
ausreichende Begründung) und
•
eine
selbstfinanzierte
Ausbildung
und
berufliche
Tätigkeit
vorausgegangen ist, und
• die elterliche Wohnung zu klein ist (kein eigenes Zimmer vorhanden ist).
Bei studierenden Eltern und Ehepaaren wird immer von einem eigenen
Familienhaushalt ausgegangen.
Berechnung
In die Berechnung gehen ein: Familiengröße, Einkommen und Miete. Es gilt
der Grundsatz: je niedriger das Einkommen, desto höher das Wohngeld. Zum
Einkommen
zählen:
Eigene
Einkünfte
(Bruttogehalt),
Einnahmen
aus
selbstständiger Tätigkeit, Waisenrenten, Unterhaltszahlungen, Kindergeld der
Eltern.
49
Familienbüro-August 2015
Bei studierenden Eltern werden Erziehungsgeld/Elterngeld und Kindergeld für
das
Kind
nicht
angerechnet.
Vom
Gesamteinkommen
können
Werbungskosten, Pauschbeträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
und
Steuern
bis
zu
30%
abgesetzt
werden.
Für
Mitglieder
einer
Wohngemeinschaft kann es kompliziert werden: Sie müssen glaubhaft
machen, dass sie einzeln wirtschaften und getrennte Nutzungsbereiche
innerhalb der Wohnung existieren.
Weitere Informationen können bei den örtlichen Wohngeldstellen bzw. den
zuständigen Gemeindeverwaltungen eingeholt werden.
Wohngeldstelle Regensburg
Johann-Hösl-Straße 11a -11b
Tel. 0941/507-3500
E-Mail: [email protected]
Antragsformulare sowie weitere Hinweise und Ratschläge unter:
www.stmi.bayern.de/buw/wohnen/wohngeld/index.php
5.9 Sozialgeld
(Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien)
Der Regelbedarf für Kinder bis 6 Jahren beträgt 234,- Euro/Monat. Das
Sozialgeld wird als Zuschuss gewährt unter Berücksichtigung des Einkommens
und des Vermögens der Eltern des Kindes. Eine Lebensversicherung wird nicht
als Vermögen gesehen, aber ein Bausparvertrag. Kindergeld wird als
Einkommen angerechnet.
Der Antrag auf Sozialhilfe ist nach vorheriger Terminvereinbarung zu stellen
beim:
Amt für Soziales der Stadt Regensburg
Johann-Hösl-Straße 11a – 11 b
Tel.: 0941/507 1502
E-Mail: [email protected]
50
Familienbüro-August 2015
5.10
Kinderzuschlag
(Quelle: www.familienkasse.de)
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre
unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben,
wenn:

für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,

die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze
erreichen,

das
zu
berücksichtigende
Einkommen
und
Vermögen
die
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und

der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt
ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
besteht.
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900,- Euro, für
Alleinerziehende 600,- Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann
beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z.
B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld
etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Gleichzeitig darf das
zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und –
vermögen
gemindert
um
etwaige
Abzugsbeträge)
die
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze
setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum
Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten
(Bemessungsgrenze)
sowie
dem
Gesamtkinderzuschlag
zusammen.
Ein
gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise
Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und
Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140,- Euro/Monat
je Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt. Zusätzlich
können Bezieher von Kinderzuschlag für ihre Kinder auch Leistungen für
Bildung und Teilhabe erhalten.
51
Familienbüro-August 2015
Im Einzelnen kommen hierbei folgende Leistungen in Betracht:

eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte

mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule

angemessene Lernförderung

gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte
oder Hort sowie

Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der
Gemeinschaft
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind bei der zuständigen kommunalen
Stelle zu beantragen. Dort erhalten Sie auch entsprechende Antragsvordrucke.
Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig. Dies gilt
gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Über den Antrag auf
Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen Bescheid.
Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie
sich am besten persönlich an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse
oder informieren sich über das Merkblatt.
Familienkasse Regensburg
Galgenbergstraße 24
Tel.: 01801/54 63 37 (Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens
42 ct/min)
E-Mail: [email protected]
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=21996.html
52
Familienbüro-August 2015
5.11
Bildungsgutschein
(Quelle: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Weiterbildung
/Foerdermoeglichkeiten/Bildungsgutschein/)
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum
Erreichen
des
Bildungsziels
erforderliche
Dauer,
den
regionalen
Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der
der
Bildungsgutschein
eingelöst
werden
muss,
aus.
Unter
den
im
Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin
oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die
Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber
auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Das Jugendamt übernimmt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
ganz oder teilweise die Kosten bei folgenden Anlässen und Bedarfslagen:

eintägige
Ausflüge
der
Schule
oder
der
Kindertageseinrichtung,
mehrtägige Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf

Lernförderung (Nachhilfe), Schülerbeförderung

Mittagessen
in
der
Schule,
Kindertageseinrichtung
oder
in
der
Kindertagespflege

Teilhabe
am
Mitgliedsbeitrag
sozialen
im
und
kulturellen
Sportverein,
Leben,
Teilnahme
an
beispielsweise
Ferien-
und
Freizeitmaßnahmen, Kosten für Musikunterricht
5.12
Steuerklassenwahl und Steuerfreibeträge
Steuerklassenwahl
(Quelle: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/
Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2014-11-27-merkblatt-steuerklassen
wahl-2015.html)
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd
getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können die Einstufung in die
Lohnsteuerklassen frei wählen.
53
Familienbüro-August 2015
Steuerfreibeträge
(Quelle: www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=39988.html)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert auf
seinen
Internetseiten
den
Steuerfreibetrag
für
Kinder
und
den
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
5.13
Betreuungsgeld
(Quelle: www.betreuungsgeld-aktuell.de )
Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an
Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes
zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen. Es ist für Eltern gedacht, die ganz
bewusst keinen Krippenplatz, also keine Kindertagesstätte in Anspruch
nehmen wollen.
Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu
ermöglichen, wurde ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als
Bundesleistung eingeführt.
Das Betreuungsgeld wurde am 1. August 2013 eingeführt. Grundlage hierfür
ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der
Familie regelt:
§ 16 Abs. 4 SGB VIII besagt:
Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht
in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche
Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
54
Familienbüro-August 2015
Für wen wird Betreuungsgeld gezahlt?
Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren
sind, können Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder keine öffentlich
geförderte Kita besuchen oder nicht durch eine Tagesmutter betreut werden.
Die Zahlung setzt mit dem 15. Lebensmonat des Kindes oder dem Ende des
Elterngeldbezugs ein. Das Betreuungsgeld wird höchstens für 22 Monate
gezahlt.
Ab wann wird das Betreuungsgeld ausgezahlt?
Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat des Kindes
gezahlt. Wird Elterngeld bezogen, so kann das Betreuungsgeld schon vor dem
15. Lebensmonat, nämlich mit Beendigung des Elterngeldbezugs in Empfang
genommen worden. Es wird jedoch immer nur längstens für 22 Monate
gezahlt.
Wo muss das Betreuungsgeld beantragt werden?
Das Betreuungsgeld muss dort beantragt werden, wo auch das Elterngeld
beantragt wird. Die Zuständigkeit ist in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich geregelt.
Wie hoch ist das Betreuungsgeld?
Ab dem 1. August 2014 werden 150,- Euro pro Kind gezahlt, und zwar für
Kinder sowohl im zweiten als auch im dritten Lebensjahr.
Wie viel wird an Eltern von Zwillingen/Mehrlingen gezahlt?
Eltern von Zwillingen erhalten das komplette Betreuungsgeld für jedes Kind.
Bei Drillingen oder weitere Mehrlingen gilt dies entsprechend.
Hat eine Berufstätigkeit Auswirkungen auf das Betreuungsgeld?
Die Berufstätigkeit des Vaters oder der Mutter hat keinerlei Auswirkungen auf
das Betreuungsgeld. Auch Eltern, die in Vollzeit arbeiten und ihr Kind
währenddessen von einer Privatperson, etwa Großeltern, betreuen lassen,
erhalten
Betreuungsgeld.
Die
eigene
Berufstätigkeit
muss
also
nicht
eingeschränkt werden.
55
Familienbüro-August 2015
Wird das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld I angerechnet?
Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld I
angerechnet, es sei denn, die Eltern erhalten mehr als 300,- Euro (bei zwei
und mehr Kindern). Ab 300,- Euro erfolgt eine Anrechnung.
Wird das Betreuungsgeld auf das Bafög angerechnet?
Beim Bezug von Bafög gilt das gleiche wie beim Nebeneinander von
Betreuungsgeld und Arbeitslosengeld I. Es erfolgt eine Anrechnung erst ab
einer Summe von 300 Euro, die nur bei zwei und mehr Kindern erreicht wird.
Wird das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV, ALG II)
angerechnet?
Ja, auf das (umgangssprachlich Hartz IV genannte) Arbeitslosengeld II wird
das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. Ausnahme: Wenn das
Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwendet
wird, erfolgt keine Anrechnung. Eine Anrechnung erfolgt auch bei der
Sozialhilfe (Grundsicherung und beim Kinderzuschlag).
Können Betreuungsgeld und Elterngeld gleichzeitig bezogen werden?
Elterngeld und Betreuungsgeld zeitgleich zu beziehen ist nicht möglich.
Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld erst nach dem Ende des Bezugs von
Elterngeld gezahlt. Eine Ausnahme besteht, wenn man die Auszahlung des
Elterngeldes auf zwei Jahre ausdehnt. Dann kann man während des Bezugs
der zweiten Hälfte des Elterngeldes Betreuungsgeld beziehen. Es ist auch nicht
möglich als Mutter Betreuungsgeld zu beziehen, wenn der Vater Elterngeld
erhält, also etwa im 13. oder 14. Lebensmonat des Kindes. Umgekehrt
natürlich ebenso wenig.
Gibt es Betreuungsgeld, wenn das Kind privat betreut wird?
Lässt man das Kind privat betreuen, dann steht das dem Bezug von
Betreuungsgeld nicht entgegen. Dabei ist es unerheblich, ob diese private
Betreuung durch eine bezahlte Fachkraft oder kostenlos etwa durch die
Großeltern erfolgt. Wichtig ist nur, dass nicht auf eine durch öffentliche Gelder
geförderte Tagesmutter zurückgegriffen wird.
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Familienbüro-August 2015
Kann Betreuungsgeld auch bezogen werden, wenn das Kind an ein oder
zwei Tagen der Woche zu einer durch öffentliche Gelder geförderte
Tagesmutter geht?
Ein Anspruch auf Betreuungsgeld ist nicht gegeben, wenn die Tagesmutter
durch
öffentliche
Gelder,
also
durch
das
Jugendamt
finanziert
oder
mitfinanziert wird. Liegt ein besonderer Härtefall vor, kann es jedoch auch in
diesem Fall gezahlt werden, wenn die wöchentliche Betreuungszeit 20
Stunden nicht überschreitet. Ein solcher Härtefall ist etwa bei einer
Schwerbehinderung oder schweren Erkrankung der Eltern gegeben.
Gibt es Betreuungsgeld, wenn die Ausgaben für eine private
Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden?
Setzt man Kinderbetreuungskosten von der Steuer ab, so hat dies keinen
Einfluss auf den Betreuungsgeldanspruch. Grund: Es handelt sich lediglich um
eine mittelbare Unterstützungsleistung des Staates, nicht um eine öffentlich
geförderte Kinderbetreuung.
Ist es möglich, das Betreuungsgeld auch nur für ein paar Monate in
Anspruch zu nehmen und das Kind anschließend in eine
Kindertageseinrichtung zu geben?
Man kann frei wählen, wie lange man das Betreuungsgeld beziehen möchte.
Auch der Bezug von nur einem Monat ist möglich. Sobald man sein Kind
jedoch in eine Tagesstätte oder zu einer Tagesmutter gibt, entfällt der
Anspruch auf Betreuungsgeld. Die Aufnahme in der Kita oder bei der
Tagesmutter muss man der Bewilligungsstelle unverzüglich mitteilen.
Hat eine Mütterkur Auswirkungen auf das Betreuungsgeld?
Auch wenn sich während der Kur eine Familienpflegerin um das Kind
kümmert, besteht der Anspruch auf Betreuungsgeld auch während der
Mütterkur fort.
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Familienbüro-August 2015
Wird das Betreuungsgeld gezahlt, wenn sich ein Au-pair um das Kind
kümmert?
Ja, eine Kinderbetreuung durch ein Au-pair hindert den Anspruch auf
Betreuungsgeld nicht. Für die Kinderbetreuung durch ein Au-pair gibt es
jedoch gesetzliche Vorgaben. Die Arbeitszeit ist auf 30 Stunden pro Woche
beschränkt.
Besteht der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Kita-Platz fort während
Betreuungsgeld bezogen wird?
Ja, der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird vom Betreuungsgeld nicht
berührt.
Wann besteht ein Anspruch auf den Altersvorsorgebonus zum
Betreuungsgeld?
Eltern erhalten pro Monat 15,- Euro zusätzlich, wenn sie das Betreuungsgeld
vollständig
für
einen
Altersvorsorgevertrag
(Riester-Rente)
oder
einen
Basisrentenvertrag (Rürup-Rente) verwenden. Die Einzelheiten, insbesondere,
ob ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss oder aber auch in einen
bereits bestehenden Vertrag eingezahlt werden kann, sind noch ungeklärt.
Wie ist das Bildungssparen ausgestaltet?
Momentan ist das Bildungssparen, für das es einen Bonus von 15,- Euro
monatlich geben soll, wenn das Betreuungsgeld für die spätere Bildung des
Kindes verwendet wird, noch nicht gesetzlich ausgestaltet.
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Familienbüro-August 2015
6 Nützliche Links

www.familien-wegweiser.de
Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend

www.familienhandbuch.de
Familienhandbuch
des
Staatsinstituts
für
Frühpädagogik
in
neun
verschiedenen Sprachen.

www.elternimnetz.de
Viele nützliche Informationen rund um das Thema Familie. Angeboten werden
auch sogenannte Elternbriefe mit einem Krippenleitfaden.

www.treffpunkteltern.de
Informationen zur Schwangerschaft, Familienrecht, Geburt, Finanziellen Hilfen
usw.

www.daddylicious.de
"Für Väter. Von Vätern."

www.zbfs.bayern.de
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales informiert u.a. über Leistungen nach
dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, über Leistungen nach dem
Landeserziehungsgeldgesetz sowie zum neuen Betreuungsgeld.

www.stwno.de
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz stellt auf einen Blick finanzielle
Hilfen für studentische Eltern dar.

www.sozialleistungsrecht.de
Onlinekommentar zu verschiedenen Gesetzen des Sozialleistungsrechts von
Prof. Dr. Schneider-Danwitz der OTH Regensburg.

www.bmas.de
Broschüre "Soziale Sicherung im Überblick 2014" zum Download.

www.arbeitsagentur.de
Informationen
der
Bundesagentur
für
Arbeit
für
Eltern,
die
einen
Kinderzuschlag in Anspruch nehmen möchten.

www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html
Online Elterngeld-Rechner sowie weitere Informationen zum Elterngeld und der
Beantragung

www.sozialhilfe24.de
ALG 2 Rechner sowie weitere Informationen
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
Finanzielle Unterstützung für Bildung, Sport, Schulmaterial, Klassenfahrten,
Musikunterricht beantragen:
o
Bildung und Teilhabe – Leistungen für Kinder der Stadt Regensburg,
[email protected]
o
Mütter in Not e.V. 0941/5 99 91 32
o
Sozial- und Sportstiftung der Stadtwerke Regensburg, Tel. 0941/6012090
o
Waisenhausstiftung
Stadtamhof,
Stiftungsverwaltung
der
Stadt
Regensburg
sowie
Regensburg, Tel. 0941/507-1544

www.regensburg.de
Rat
und
Hilfen
-
Der
Familienratgeber
der
Stadt
Informationen zu Kinderbetreuungseinrichtungen.

www.landkreis-regensburg.de
Auflistung aller Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Regensburg inkl.
einer Gebührenübersicht.

www.familie-bildung.info
Auflistung wichtiger Themen und Anlaufstellen im Landkreis und der Stadt
Regensburg.

http://www.regensburg.de/sixcms/media.php/121/frauenhandbuch-2015.pdf
Frauenhandbuch der Stadt Regensburg z.B. mit Infos zu "Frauen und Familie",
diversen Anlauf- und Beratungsstellen usw.

http://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugendund-familie/zentrale-soziale-dienste/koki
Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) unterstützt Eltern in belastenden
Situation (z.B. Überforderung, Arbeitslosigkeit, alleinerziehend, fehlender
Rückhalt in der Familie usw.). Das Angebot ist kostenlos.

www.familienwerkstatt-regensburg.de
Die Familienwerkstatt ist ein Verein, in dem verschiedene Professionen
interdisziplinär zusammenarbeiten. Unter anderem gibt es folgende Angebote:
o
PALME:
Präventives
Elterntraining
für
alleinerziehende
Mütter
in
Regensburg.
o
Trennungs- und Scheidungskindergruppe: für Kinder von 8 - 12 Jahren
o
Helden- und Heldinnenreise: Training für Kinder und Jugendliche von 12
- 15 Jahren zur Reduktion von Aggression.

www.regensburg.de/leben/gesellschaft/familien/rat-und-hilfe
Familienberatung bei Trennung und Scheidung in Regensburg.
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
www.schwanger-in-bayern.de
Infos
zum
Thema
Schwangerschaft,
Schwangerschaftskonfliktberatung,
Beratungsstellen vor Ort aber auch finanziellen Hilfen.

www.wellcome-online.de
Wellcome"-Ehrenamtliche helfen jetzt auch den Familien in Regensburg:
Die "Wellcome"-Engel kommen ein bis zwei Mal in der Woche für etwa
zwei bis drei Stunden zu den Familien nach Hause. Etwa drei Monate
lang werden die Familien so im Alltag unterstützt. Die Helfer
unterstützen zum Beispiel beim Umgang mit einem Neugeborenen oder
kümmern sich um Geschwisterkinder. Manchmal geht es auch einfach
darum, dass für Eltern jemand da ist, der ihnen zuhört oder auch
praktische Hilfe leisten kann. Kosten: Vermittlungsgebühr 10 Euro,
Betreuung max. 5 Euro/Stunde - evtl. ist finanzielle Unterstützung
möglich.

www.studentenkind.de
Tipps und Informationen rund um das Thema Studieren mit Kind.

www.auslandsstudium-mit-kind.de
Informationen und Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Kind.

eu-community.daad.de
Das ERASMUS-Programm fördert auch "special needs". Auf den Seiten des
DAAD
finden
sich
Informationen
zur
Förderung
sowie
Berichte
zum
Auslandsaufenthalt von Studierenden mit Kind.

www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/sozialamt
Amt für Soziales der Stadt Regensburg. Johann-Hösl-Str. 11, Tel. 0941-5071502
Mo, Mi, Fr: 8.00 – 11.30 Uhr, Do 15.00 – 17.30 Uhr

www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugend-undfamilie
Amt für Jugend und Familie der Stadt Regensburg. Richard-Wagner-Str. 17, Tel.
0941-507-1512
Mo-Mi & Fr 8.30 – 12.00 Uhr, Do 8.30 – 13.00, 15.00 – 17.0 Uhr

www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdby/regensburg/Jobce
nterRegensburg/index.htm
Jobcenter der Stadt Regensburg. Gewerbepark D83. Leistungen allgemein:
0941-64090-377. Arbeitsvermittlung: 0941-64090-277. Erstantragstellung:
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0941-64090-307
Mo-Mi & Fr 7.30 – 12.00 Uhr, Do 7.30 – 12.00, 13.00 – 18.00 Uhr

www.regensburg.de/leben/gesellschaft-u-soziales/frauen/gleichstellungsstelle
Gleichstellungsstelle der Stadt Regensburg. Minoritenweg 8-10. Tel. 0941-5071142. Beratung, Veranstaltungen und Herausgabe von Informationen zu
frauen-, männer- und familienbezogenen Themenstellungen, Vernetzung von
frauen- und familienrelevanten Angeboten und Gruppierungen
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