Familienbüro-August 2015 Studieren mit Kind Familienfreundliche Hochschule Familienbüro-August 2015 Inhaltsverzeichnis 1 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 4 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 5.13 6 Vorwort .................................................................................... 1 Unterstützung an der OTH Regensburg ............................... 2 Das Familienbüro .............................................................................................. 2 Angebote des Familienbüros ............................................................................ 3 Räumliche Gegebenheiten ................................................................................ 4 Urlaubssemester ............................................................................................... 5 Teilzeitstudium ................................................................................................. 7 Anträge auf Prüfungsfristverlängerung ........................................................... 8 Die Hochschulbeauftragte und die Frauenbeauftragten der Fakultäten ........ 9 Diversity Preis der OTH Regensburg ................................................................ 9 Austauschforum studierender und berufstätiger Eltern ............................... 10 Kinderkurse des Sportzentrums..................................................................... 10 Kontaktstellen außerhalb der OTH R. ................................. 11 Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ....................................................... 11 Landesstiftung für Mutter und Kind............................................................... 12 Schwangerschaftsberatungsstellen ................................................................ 13 Hilfen für Alleinerziehende............................................................................. 16 Sozialwohnungen ............................................................................................ 20 Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der OTH ................................. 21 Kindertagespflegeeinrichtungen .................................................................... 28 Vermittlungsstelle von Tagesmüttern............................................................ 28 Anbieter von Freizeitaktionen ........................................................................ 30 Beratungs- und Erziehungsberatungsstellen ................................................. 31 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung................. 32 Familienservicestellen: Leistungen und Hilfen für Familien.......................... 34 Angebote bei Schwangerschaft und Elternschaft .......................................... 35 Ämterfahrplan für werdende Eltern an der OTH R. ........... 38 Geldleistungen aufgrund Geburt und mit Kind ................. 40 Mutterschaftsgeld ........................................................................................... 40 Kindergeld ....................................................................................................... 41 Elterngeld ........................................................................................................ 42 Landeserziehungsgeld .................................................................................... 43 BAföG............................................................................................................... 44 Arbeitslosengeld I (ALG I) ............................................................................... 47 Arbeitslosengeld II (ALG II) ............................................................................. 47 Wohngeld ........................................................................................................ 49 Sozialgeld ........................................................................................................ 50 Kinderzuschlag ............................................................................................... 51 Bildungsgutschein .......................................................................................... 53 Steuerklassenwahl und Steuerfreibeträge ..................................................... 53 Betreuungsgeld ............................................................................................... 54 Nützliche Links ...................................................................... 59 Familienbüro-August 2015 1 Vorwort Diese Broschüre versteht sich als Ratgeber und kleine Hilfestellung für Familien und werdende Eltern der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH R.). In unserer modernen und immer komplexer werdenden Gesellschaft ist es häufig nicht leicht, den Überblick über Hilfsangebote und rechtliche Bedingungen zu behalten. Wir haben uns dieser Herausforderung angenommen und deshalb ein kleines Handbuch gestaltet, welches jungen Familien in der OTH Regensburg helfen soll, schneller an die wichtigen Informationen zu kommen. Dieses Heft soll in erster Linie einen Überblick über hochschulinterne und hochschulnahe Einrichtungen, Netzwerke, Dienste und finanzielle Gegebenheiten schaffen und so die familiären Strukturen unterstützen und die gegebenen Ressourcen der Familien stärken. Es erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Ihnen etwas auffällt, das noch fehlt, dann bitte einfach im Familienbüro melden. Ein herzliches Dankeschön geht an alle Studierenden, die an dieser Familienbroschüre mit gearbeitet haben. Viel Freude mit Ihrer Familie und einen klaren „Durchblick“ wünscht Ihnen, Vanessa Höcherl Familienbüro der OTH Regensburg 1 Familienbüro-August 2015 2 Unterstützung an der OTH Regensburg 2.1 Das Familienbüro Das Familienbüro ist in der Allgemeinen Studienberatung integriert. Unter folgendem Kontakt können unter anderem studierende Eltern vor und während des Studiums beraten und zu folgenden Themen begleitet werden: Vanessa Höcherl Sozialpädagogin B.A. Tel. 0941/ 943-9208 Raum Y-102, UG des Studierendenhauses [email protected] [email protected] 1. Studienwahl und Studienplanung 2. Informationen in der Schwangerschaft während des Studiums 3. Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Regensburg 4. gesetzliche Bestimmungen und Studienorganisatorisches (Beurlaubung, Teilzeitstudium etc.) 5. finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten 6. Beratungsmöglichkeiten in Regensburg 7. ambulante Pflegemöglichkeiten und SGB XI 8. familiäre Probleme 9. Vereinbarkeit von Studium / Beruf mit Erziehungsarbeit bzw. Pflege 10 Notfallbetreuung während des Semesters, wenn möglich 2 Familienbüro-August 2015 2.2 Angebote des Familienbüros Eltern-Kind-Gruppe Studierende Eltern der Universität Regensburg und der OTH Regensburg treffen sich mit ihren Babys und Kleinkindern (0-3 Jahre) unter Leitung pädagogischen Fachpersonals. Ziel ist neben dem gemeinsamen Spiel, Eltern und Kindern die Möglichkeit zu geben, miteinander in Kontakt zu kommen, sich auszutauschen und mit Spielen und Liedern einen Raum für die Begegnung zu schaffen. Die Treffen finden wöchentlich finden im Familienraum des Studierendenhauses der OTH Regensburg statt (ca. 1,5 Stunden), die immer wieder zu einem besonderen Erlebnis werden. Nähere Informationen unter 0941/943-9208. Ferienaktion für Kinder Das Familienbüro der OTH Regensburg bietet in den Oster- und Herbstferien eine Kinderbetreuung an. Kinder von Student_Innen, Mitarbeiter_Innen und Professor_Innen im Alter von 6 bis 10 Jahren, in Ausnahmen auch jünger, werden fachlich kompetent betreut und durch ein abwechslungsreiches Programm geführt. Auch die Förderung von technischem Verständnis durch Laborvorführungen und Kindervorträgen kommt hier nicht zu kurz. Durch diese Maßnahme soll die Vereinbarkeit von Studium/Beruf in den Vorlesungszeiten erleichtert und die Arbeitswelt der Eltern den Kindern näher gebracht werden. Während der anderen Schulferien nimmt der Familien-Service der Universität auch Kinder der OTH Regensburg auf, wenn Plätze frei sind. Kontaktperson dafür: Frau Hopper, Tel. 0941/943-2323 Organisation von Informationsveranstaltungen Jedes Semester wird eine Informationsveranstaltung zum Thema „Studieren mit Kind“ und verschiedenste Elternvorträge angeboten. Kooperation Die Angebote können gegenseitig genutzt werden und ergänzen sich: www.stwno.de, z. B. Bafög-Beratung, Kinderkrippe Campuskinder, Sozialberatung, Appartements in Studentenwohnheimen www.uni-regensburg.de/chancengleichheit/familie/index.html, z.B. Babysittervermittlung, Ferienangebote, Patengroßeltern 3 Familienbüro-August 2015 2.3 Räumliche Gegebenheiten Still- und Wickelräume In den Gebäuden der OTH Regensburg Seybothstraße befindet sich eine Still – und Wickelmöglichkeit im 2. Stock, Raum S225. Eine weitere Wickelmöglichkeit befindet sich im Maschinenbaugebäude im 1. Stock, Zimmer B183 (in der Toilette für Menschen mit Behinderung). Im Erdgeschoss kann man sein Kind im Raum E005 auf einer Liege in der Toilette für Menschen mit Behinderung wickeln. Auch im Sammelgebäude bzw. in der OTH Regensburg Prüfeningerstraße gibt es Örtlichkeiten mit Wickelmöglichkeit. Bitte wenden Sie sich an die Fakultätssekretärinnen, die Ihnen diese zeigen können. Spielzeugecken Der Zeitungssaal der Bibliothek hält eine Spielzeugecke für Kinder bereit und auch das Familienbüro ist so gestaltet, dass Beratungen mit Kindern stattfinden können und die Kinder ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten vorfinden. Um das gemeinsame Essen zu erleichtern, stehen in der Mensa Kinderhochstühle zur Verfügung. Das Studentenwerk bietet zudem kostenloses Mittagessen für die Kleinen an (siehe3.1). Familienraum Im neuen Studierendenhaus befindet sich ein Familienraum, leicht mit Kinderwagen erreichbar. Hier können Sie mit Kommiliton_Innen eine Gruppenarbeit erstellen und Ihr Kind mitnehmen. Wenn Sie Ihr Baby stillen, wickeln oder ihm zu Essen geben möchten, ist es auch möglich. Ein Reisebettchen ist vorhanden. Eine Notfallbetreuung in diesem Raum ist möglich - entweder selbst organisiert oder evtl. über die OTH Regensburg. Informationen zum Zugang dazu erhalten Sie im Familienbüro. 4 Familienbüro-August 2015 2.4 Urlaubssemester (Quelle: www.hs-regensburg.de – Studierende – Beurlaubung) Studierende, die in der Erziehungszeit sind und sich auf Antrag beurlauben lassen, dürfen Vorlesungen besuchen und Prüfungen mitschreiben. In der Regel wird erst ab dem zweiten Semester beurlaubt. Wegen Elternzeit kann beurlaubt werden bis das Kind drei Jahre alt ist. Wichtig: Bitte geben Sie im Bafög-Amt die Beurlaubung sofort an. In der Beurlaubung wird kein Bafög gezahlt. Wenn Sie unter 27 Jahre alt sind, wird höchstwahrscheinlich auch kein Kindergeld während der Beurlaubung für Sie selbst gezahlt (bitte bei Familienkasse vor Beurlaubung erkundigen). Nach Art. 48 Abs. 2 BayHschG ist es möglich, sich aus einem wichtigem Grund vom Studium beurlauben zu lassen. Als "wichtige Gründe" im Sinne dieser Bestimmung können beispielhaft angeführt werden: Krankheit Praktikum (nicht praktisches Studiensemester) Auslandsaufenthalt Wehr- oder Ersatzdienst (Jedoch wird eine Unterbrechung angeraten) Werkarbeit Elternzeit Sonstige Gründe Der Antrag auf Beurlaubung ist bei Frau Zinner im Referat Zulassung und Organisation einzureichen. In der nächsten Fakultätsratssitzung wird über Ihren Antrag entschieden. Bitte beachten Sie folgende Antragsfristen: für ein Sommersemester bis 07.02. für ein Wintersemester bis 01.07. Grundsätzlich kann man den Antrag bis Semesterende (des Vorsemesters) stellen, jedoch tagt der Fakultätsrat nicht in den Semesterferien und somit kann über Ihren Antrag erst im neuen Semester entschieden werden. 5 Familienbüro-August 2015 Wichtige Hinweise zur Beurlaubung: 1. Eine Beurlaubung (Ausnahme Elternzeit) kann bis zu insgesamt zwei Semestern im Studium gewährt werden. 2. Die Zeit der Beurlaubung wird bei der Berechnung der Fachsemesteranzahl nicht mitgerechnet. 3. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Rückmeldung bleibt auch in einem Urlaubssemester bestehen. 4. Während der Beurlaubung sind Sie wahlberechtigt können Sie Anfang März/Anfang September Ihre OTH-Karte validieren bleiben Sie Mitglied (Studierende_r) der OTH Regensburg können Sie erstmals abzulegende Prüfungsleistungen nicht erbringen. (Ausnahme Elternzeit) sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen abzulegen. Die Fristen dafür werden durch eine Beurlaubung nicht unterbrochen und müssen somit abgelegt werden. Bei entsprechenden Voraussetzungen kann im Einzelfall auf Antrag im Referat Prüfungen und Praktikum eine Nachfrist gewährt werden. Auch hier ist eine form- und fristgerechte Prüfungsanmeldung notwendig. Infos darüber hinaus: Für Schwangere und studierende Eltern existieren gesonderte Regelungen. Als „wichtiger Grund“ gelten somit auch Umstände, die bei Arbeitnehmern Mutterschutz und Elternzeit begründen. Studierenden wird daher auf Antrag Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeit bis längstens zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes gewährt. Gemäß dem Bundeserziehungsgeldgesetz können sich auch Väter beurlauben lassen. Für Rückfragen zur Beurlaubung wenden Sie sich bitte an das Referat Zulassung und Organisation in der Studentenverwaltung, Prüfeningerstraße 58. Die Angebote der Virtuellen Hochschule Bayern (www.vhb.org) können im Urlaubssemester, aber auch sonst, eine Entlastung darstellen. 6 Familienbüro-August 2015 2.5 Teilzeitstudium Bitte sprechen Sie mit dem Bafög-Amt. Während eines Teilzeitstudiums sind BafögZahlungen nicht möglich! Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der OTH Regensburg (Quelle: www.oth-regensburg.de – Studierende – Studien- und Prüfungsordnung – Satzungen und weitere Ordnungen) § 2 Teilzeitstudium: (1) Das Studium ist als Vollzeitstudium durchzuführen. Die Studien- und Prüfungsordnung zum jeweiligen Studiengang kann die Möglichkeit des dauerhaften Teilzeitstudiums vorsehen. In berufsbegleitenden Studiengängen sind von Satz 1 und 2 abweichende Studienmodelle mit besonderen Semesterzeiten möglich. (2) In Bachelor- und Masterstudiengängen können Studierende in begründeten Fällen (insbesondere bei dualem Studiengang, Studiensemester im Ausland, Familienzeit – Betreuung eigener Kinder oder naher Angehöriger -, nachgewiesener Behinderung im Grad von mindestens 50 %) auf Antrag ein Studiensemester Studiensemesters in Teilzeitform in Teilzeit beträgt absolvieren. Die ein Jahr. Fristen Dauer eines verlängern sich entsprechend. Anträge auf Studiensemester in Teilzeit sind bis spätestens zur Rückmeldung für das betreffende Studiensemester beim Referat Prüfungen und Praktikum zu stellen. Dieser Antrag bedarf zur Genehmigung der Zustimmung der Prüfungskommission. Zu den Anträgen: Anträge auf das Studiensemester in Teilzeit sind spätestens zur Rückmeldung für das betreffende Studiensemester beim Prüfungsamt zu stellen oder bei Erstsemestern bei der Bewerbung oder spätestens bei der Immatrikulation. Dieser Antrag bedarf zur Genehmigung der Zustimmung der Prüfungskommission. In der APO vom 21.08.2014 ist der § 14 (3) für Studierende mit Familienaufgaben erwähnenswert: (3) Auf Antrag wird bei Fristen und Terminen die Inanspruchnahme der Schutzfristen entsprechend der Vorschriften des Mutterschutzgesetzes, des Pflegezeitgesetzes sowie der Fristen des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit in ihren jeweils geltenden Fassungen gewährt. Über den Antrag entscheidet die jeweilige Fakultät. 7 Familienbüro-August 2015 2.6 Anträge auf Prüfungsfristverlängerung (Quelle: www.oth-regensburg.de – Studium – Studium organisieren – Prüfungen – Antrag auf Nachfrist) Für manche Prüfungen gibt es Fristen, wann diese abgelegt werden müssen (z. B. Orientierungsprüfungen am Ende des zweiten Semesters oder Wiederholungsprüfungen). Wenn man nicht antritt, wird dies als Fehlversuch mit einer Frist-Fünf gewertet. Falls Ihnen bereits vor der Prüfung bekannt ist, dass Sie an einer solchen Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie bitte einen Nachfristantrag mit Angabe der entsprechenden Prüfung, Datum, Modulnummer, Prüfer und Ihrer Matrikelnummer im Prüfungsamt in der OTH Regensburg Prüfeningerstraße 58 abgeben. Krankheit: Wenn Sie zum Prüfungstermin krank werden oder Ihr Kind krank ist, legen Sie dem Nachfristantrag unbedingt ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit bei und senden den Antrag zeitnah (spätestens eine Woche nach der Prüfung) an das Prüfungsamt. Bitte sprechen Sie sofort mit dem/der Vorsitzenden der Prüfungskommission Ihrer Fakultät und erklären die Gründe, wenn Ihr Kind krank und keine andere Betreuungsperson vorhanden war. Wiederholungsprüfung im Urlaubssemester: Wenn Sie sich in einem Urlaubssemester befinden, verlängern sich die Fristen für Erstantritte, die in einem bestimmten Semester erfolgen müssen (siehe Studien- und Prüfungsordnung: Orientierungsprüfungen) um ein Semester. Hier wäre ein Antrag auf Prüfungsfristverlängerung also nicht nötig. Für Wiederholungsprüfungen laufen die Fristen aber auch in einem Urlaubssemester weiter, so dass ein Antrag auf Prüfungsfristverlängerung hier zusätzlich erforderlich wäre. 8 Familienbüro-August 2015 2.7 Die Hochschulbeauftragte und die Frauenbeauftragten der Fakultäten Auszug aus dem Bayerischen Hochschulgesetz (Artikel 4 Abs. 2): „Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende; sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe nach Abs. 1...“ Dazu zählen: Förderung und Wahrung der Interessen von Studentinnen, Dozentinnen und Wissenschaftlerinnen Anlaufstelle bei Stipendienvergabe - Förderungen speziell für Frauen Motivation für Mädchen und junge Frauen, technische Berufe zu ergreifen Mitwirkung bei allen Maßnahmen, die eine bessere Vereinbarkeit des Studiums/Berufs mit der Familie ermöglichen, und zwar für beide Geschlechter, um die Chancengleichheit von Männern und Frauen zu sichern Sollten Sie andere Fragen, Probleme oder Anregungen haben, sind Sie nach Voranmeldung herzlich in der Sprechstunde willkommen. Frauenbeauftragte Prof. Dr. Christine Süß-Gebhard Zimmer: D105, Tel.: 09 41/943-9729 E-mail: [email protected] Die aktuellen Frauenbeauftragten der Fakultäten finden Sie im Internet über Gender und Diversity. 2.8 Diversity Preis der OTH Regensburg Seit 2015 vergibt der "Verein der Freunde der OTH Regensburg e.V" in Kooperation mit der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. erstmals einen Diversity-Preis. Ziel ist es, Mut zu machen und die Doppelbelastung durch Studium mit Familienaufgaben oder Studium mit Behinderung/chronischer Erkrankung besonders anzuerkennen. Die Auswahl der Preisträger erfolgt auf Vorschlag eines/einer Hochschulangehörigen durch eine Jury bestehend aus Hochschulleitung, Verein der Freunde der OTH Regensburg e.V., Katholische Jugendfürsorge der 9 Familienbüro-August 2015 Diözese Regensburg e.V., Frauenbeauftragte, Behindertenbeauftragte und studentische Vertreter_In. Die Preise in Höhe von jeweils 500,- Euro werden im Rahmen der Verleihung des Präsentationspreises an zwei Einzelpersonen vergeben. Verliehen wird der DiversityPreis an Studierende ab dem 4. Semester Bachelor bzw. 2. Semester Master in zwei Kategorien: 1. Kategorie: Studium + Familienaufgaben 2. Kategorie: Studium + Behinderung/chronische Erkrankung 2.9 Austauschforum studierender und berufstätiger Eltern Auf der E-Learning Plattform der OTH Regensburg gibt es ein Austauschforum für Studierende/Beschäftigte mit Kindern. Dieses Forum soll studierenden und berufstätigen Eltern die Möglichkeit zum Austausch untereinander bieten und Raum für Diskussionen und gegenseitige Unterstützung geben. Außerdem erhalten Sie stets die aktuellen Informationen aus dem Familienbüro. Bitte registrieren Sie sich als Teilnehmer_In kostenlos und unverbindlich: G.R.I.P.S Universität Regensburg - OTH Regensburg - Weitere Einrichtungen Familienbüro - Austausch studierender und berufstätiger Eltern 2.10 Kinderkurse des Sportzentrums Das Sportzentrum der Universität Regensburg bietet auch Sportkurse für Kinder an. Diese sind beispielsweise: Anfänger-Schwimmkurs für Kinder ab 6 Jahren (Anmeldung bei Kursleiterin erforderlich) Kinderschwimmen für Kinder von 6 - 10 Jahren, die bereits einen Schwimmkurs absolviert haben Voraussetzung ist ein gültiger Sportausweis, der auch für Angehörige (Ehegatten, Kinder) erhältlich ist. Weitere Informationen gibt es im Programm unter: www.app.uni-regensburg.de/Einrichtungen/Sportzentrum/ahs/ 10 Familienbüro-August 2015 3 Kontaktstellen außerhalb der OTH R. 3.1 Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz (Quelle: www.stwno.de) Hilfe bei der Wohnungssuche: Wohnen mit Kind in den Wohnheimen In den Wohnheimen des Studentenwerks befinden sich teilweise Doppelzimmer, die für studierende Eltern geeignet sind. Im Einzelfall kann auch eine Ausnahme von dem Aufnahmekriterium Alter (Grenze: 30 Jahre) möglich sein. Infos unter: 0941/9432250 oder 0941/943-2224. Wer hilft noch bei der Wohnungssuche? Mütter in Not e. V. Hilfestellung in Notsituationen, Schwerpunkt Wohnung, Tel. 0941/599-9132, Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr. Kostenloser Kinderteller in der Mensa In allen Mensen gibt es einen kostenlosen Kinderteller. Das Angebot richtet sich an Kinder, deren Mama und/oder Papa studieren. Die studierenden Eltern können sich bei den Mitarbeiterinnen im Mensa-Card-Büro eine „Kinderteller-Mensa-Card“ ausstellen lassen. Dafür reichen die gültige Studienbescheinigung, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes sowie 10,- Euro Pfand für die Karte. Mit dieser Card in Kombination mit dem gültigen Studierendenausweis gilt: Immer, wenn ein studentischer Elternteil in Begleitung eines eigenen Kindes/eigener Kinder bis zum 6. Lebensjahr in einer unserer Mensen speist, erhält der Familiennachwuchs sein Essen gratis. Das Kind kann sich ein Hauptgericht und eine Beilage (Suppe oder Dessert) aus dem aktuellen Tagesangebot auswählen. Die Kinderteller-Mensa-Card läuft automatisch ab, wenn das Kind seinen 6. Geburtstag feiert oder wenn beide Elternteile ihr Studium vor diesem Zeitpunkt beenden. 11 Familienbüro-August 2015 3.2 Landesstiftung für Mutter und Kind (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien) Im Einzelfall können schwangere Frauen in der „Landesstiftung für Mutter und Kind“ finanzielle Unterstützung erhalten. Dies kann der Fall sein, wenn anderweitige staatliche Unterstützungen nicht ausreichend sind. Zuschüsse können für Anschaffungen, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen, geleistet werden. Bei dieser finanziellen Unterstützung handelt es sich um eine Schenkung! Es gibt Geld für Sachmittel (Erstlingsausstattung, Kinderwagen, Kindersitz usw.), im Einzelfall aber auch Geld für einen notwendigen Umzug, Kaution oder eine Haushaltshilfe. Voraussetzungen hierzu sind: • ärztliche Bescheinigung über die bestehende Schwangerschaft, • Hauptwohnsitz in Bayern, • Bereitschaft für persönliche Beratung, • infolge des körperlichen und seelischen Zustands existiert eine Konfliktlage und • ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse Wichtig: Der Antrag muss in der Schwangerschaft gestellt werden, damit eine evtl. Förderung möglich ist bis das Kind drei Jahre alt ist. Dauer der Antragsbearbeitung: ca. 10 – 12 Wochen Freibetrag Vermögen: ca. 5.000,- Euro (bitte nachfragen); eigenes Kindergeld und regelmäßige Zahlungen von den Eltern gelten als Einkommen. Eine Antragsstellung ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen in Regensburg möglich. 12 Familienbüro-August 2015 3.3 Schwangerschaftsberatungsstellen Donum Vitae e.V. Donum Vitae e.V. ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen. Die Beratungsgespräche sind kostenfrei, absolut vertraulich, auf Wunsch auch anonym und unabhängig von Religion oder Staatsangehörigkeit. Es wird zu folgenden Themen informiert, vermittelt und begleitet: Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 StGB Allgemeine Schwangerenberatung Nachgehende Beratung und Begleitung bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Kinderwunschberatung Psychosoziale Beratung vor, während und nach Pränataldiagnostik Beratungsangebot für Eltern mit Schreibabys Werdende Väter Moses-Projekt/anonyme Geburt, vertrauliche Geburt Online-Beratung Finanzielle Unterstützung, gesetzliche Ansprüche und weitere Hilfsangebote Beratung zu den Themen Liebe, Freundschaft, Sexualität, Verhütung etc. Beratung für Eltern, deren Kind nicht zum Leben kommen konnte (zum Beispiel nach einer Fehl- oder Totgeburt, nach einem Schwangerschaftsabbruch) Psychosoziale Beratung bei prä- und postnatalen Krisen Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.schwangerschaftsberatung-regensburg.de oder www.regensburg.donum-vitae-bayern.de 13 Familienbüro-August 2015 Schwangerschaftsberatung des Gesundheitsamtes Das Gesundheitsamt bietet Ratsuchenden in der Schwangerschaftsberatung Informationen über gesetzliche und finanzielle Leistungen für Familien und Kinder. Sie bekommen Unterstützung bei der Antragstellung und bei der Umstellung auf das Leben mit dem Kind. Durch Informationen, Vermittlung und Beratung bietet das Gesundheitsamt ein breites und kostenloses Unterstützungsangebot. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.landkreis-regensburg.de Caritas Bei der Katholischen Schwangerschaftsberatungsstelle der Caritas erhalten Sie eine qualifizierte Beratung zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Leben mit dem Kind. Von der Familienplanung, über die Zeit der Schwangerschaft bis hin zum alltäglichen Leben mit einem Kleinkind. Der Schutz des ungeborenen Lebens durch Unterstützung der Ratsuchenden in der Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes ist wesentliches Leitziel der Beratung. Am Ende soll eine eigenständige und persönlich verantwortete Entscheidung stehen, die das Recht des ungeborenen Kindes auf Leben im Blick hat. Neben der psychosozialen Beratung bieten die Beraterinnen pädagogische und lebenspraktische Unterstützung, wie Informationen über Sozialleistungen, Rechtsansprüche sowie finanzielle Unterstützung. Des Weiteren stehen unterschiedlichste Gruppenangebote zur Verfügung, als auch die Prävention und sexualpädagogische Angebote und die Beratung hinsichtlich Pränataldiagnostik. Die Beratung ist auf Wunsch anonym und immer unabhängig von Herkunft und Religion. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.caritas-regensburg.de 14 Familienbüro-August 2015 ProFamilia e.V. - Regensburg Als Mitglieder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und der internationalen Familienplanungsorganisation bietet ProFamilia Sexual-, Schwangerschaftsund Paarberatungen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Zu folgenden Themen kann bei ProFamilia beraten werden: sexuelle Rechte Verhütung, Kinderwunsch, Schwangerschaft Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch Elternschaft Partnerschaft Gesundheit Rechtsberatung Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.profamilia.de/angebote-vor-Ort/bayern/regensburg 15 Familienbüro-August 2015 3.4 Hilfen für Alleinerziehende (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien) Hat ein Elternteil, vorübergehend oder auf Dauer, alleine die Erziehung eines Kindes zu übernehmen, so kann die private oder öffentliche Hilfe für ihn sehr wichtig sein. Selbsthilfegruppen und Treffs für Alleinerziehende: Frühstückstreff für Alleinerziehende Jeden 2. Samstag im Monat (ab 10.00 Uhr) Graf-Spee-Straße 2 Tel.: 0941/59 81 48 Treffpunkt für Alleinerziehende des Referats Frauenseelsorge Obermünsterplatz 7 Tel.: 0941/597 22 43 Präventives Elterntraining für alleinerziehende Mütter St.-Veit-Weg 2 Tel. 0941/465 239 34 http://familienwerkstatt-regensburg.de/ Arbeitsstelle für Alleinerziehende Regensburg Obermünsterplatz7 Tel.: 0941/597 22 43 www.alleinerziehende-regensburg.de Familien- & Frauenspezifische Studienberatung der Universität Universitätsstraße 31, Zimmer 1.31 Tel.: 0941/943 2240 www.uni-regensburg.de Diakonisches Werk Regensburg Schottenstraße 6 Tel.: 0941/5852422; http://www.dw-regensburg.de/node/34 16 Familienbüro-August 2015 Beratungsservice zu Rechtsfragen aus allen Bereichen: Rechtsanwalt Otmar Spirk Rechtsanwalt Otmar Spirk berät und vertritt Menschen mit geringem Einkommen zu Rechtsfragen aus allen Bereichen (Ausnahme: Strafrecht und BAföG!). Laut Beratungshilfegesetz darf er Menschen mit nachweislich geringem Einkommen (etwas mehr als ALG 2-Empfänger_Innen), sowie mit einem Vermögen bis höchstens 2.600,- Euro beraten und vertreten. Für eine Terminvereinbarung rufen Sie bitte unter Tel.: 0941/830-9410 an. Informationen zu Rechtsberatung Eine kostenlose Rechtsberatung kann in Deutschland von bedürftigen Personen in Anspruch genommen werden. Dazu benötigt man einen Antrag auf Beratungshilfe (www.justiz.de/formulare/index.php). Der Antrag auf Beratungshilfe kann per Post oder persönlich beim Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3 abgegeben werden. Nach Bewilligung des Antrags, können Sie dann bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl einen Termin vereinbaren. Für die Beratung wird eine Grundgebühr von 10,- Euro verlangt. Verbraucherservice Bayern Auch der Verbraucherservice Bayern bietet eine kostengünstige Beratung (10,bis 20,- Euro) zu verschiedenen Themen (Verbraucherrecht, Versicherung, Finanzen usw.) an. Auf der Homepage (www.verbraucherservice- bayern.de/beratung/regensburg) findet man Musterbriefe, die man als Vorlagen für Beschwerdeschreiben nutzen kann. Unter Verbraucherservice Bayern, Frauenbergl 4, Tel. [email protected] 0941/56 können 34 Sie 58, sich Mail: vor Ort informieren. Informationen zu Unterhaltsvorschussleistungen (Quelle: www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html) Durch die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) soll die Benachteiligung der Teilfamilien, die häufig sozial, gesellschaftlich und wirtschaftlich schlechter stehen als vollständige Familien, wenigstens finanziell ausgeglichen werden. Anspruchsberechtigt sind Kinder 17 Familienbüro-August 2015 bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, wenn die Zahlung des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht oder nicht vollständig eingehen oder niedriger sind als derzeit monatlich 133,- Euro bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und monatlich 180,- Euro bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Leistungen können höchstens für insgesamt 72 Monate gewährt werden. Antragsformulare und nähere Auskünfte erhalten Sie beim Amt für Jugend und Familie, Sachgebiet Unterhaltsvorschuss. Nähere Informationen bekommen Sie bei der Stadt Regensburg, Richard-WagnerStraße 20 oder unter den folgenden nach dem Nachnamen des Kindes gelisteten Telefonnummern: A – C, E – G D, H, I, K J, L – R S–Z Tel. Tel. Tel. Tel. 0941/ 0941/ 0941/ 0941/ 507-3519 507-5513 507-3515 507-3517 Unterhalt vom Kindsvater Die Höhe des Unterhalts können Sie in der „Düsseldorfer Tabelle“ einsehen. Falls Probleme bei der Geltendmachung von Unterhaltszahlungen für ein Kind bestehen (z.B. nach Scheidung oder Getrenntleben – auch Nichtverheirateter), steht das Amt für Jugend und Familie mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Es kann auf Antrag zum Unterhaltsbeistand bestellt werden. Der Beistand kann alle notwendigen unternehmen. Die Schritte zur Durchsetzung Beistandschaft kann auch der Unterhaltsansprüche von der katholischen Jugendfürsorge (Orleanstraße 2, 93055 Regensburg, Tel.: 0941/79887-0) geführt werden. Unterhaltsansprüche Die Beratung der und Unterstützung nichtverheirateten Mutter umfasst auch bzw. des nichtverheirateten Vaters aus Anlass der Geburt. 18 Familienbüro-August 2015 Informationen und Hilfen über Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vaterschaft, Unterhalt, Beistandschaft und elterlicher Sorge Einer Mutter, die bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet ist, steht zunächst gemäß §1626 a BGB das Sorgerecht für ihr Kind allein zu. Wenn sie jedoch wünscht, dass der Vater des Kindes ebenfalls am Sorgerecht beteiligt werden soll, so kann sie zusammen mit dem Vater erklären, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen. Die Abgabe dieser Erklärung bedarf der Beurkundung und kann beim Amt für Jugend und Familie erfolgen. Die Änderung einer einmal abgegebenen Sorgeerklärung ist jedoch nur über einen Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge beim Familiengericht möglich. Die nichtverheiratete Mutter kann vom Amt für Jugend und Familie, als Nachweis ihres alleinigen elterlichen Sorgerechts eine Bestätigung über die Nichtabgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung erhalten (sog. Negativtest oder Alleinsorgeermittlung). Bei verheirateten bzw. geschiedenen Eltern gilt grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht. Alleiniges Sorgerecht kann erst auf Antrag gewährt werden. Auskunft erhalten Sie hier unter der Nummer: 0941/507-2512. Arbeitslosen-, Insolvenz- und Schuldnerberatung Nach Terminvereinbarung können Sie bei der Diakonie Regensburg einen Termin zur Insolvenz-, Schuldner- und Arbeitslosenberatung vereinbaren. In dringenden Fällen kann man die Notfallsprechstunde Donnerstagnachmittag in Anspruch nehmen. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgender Adresse: Diakonie Regensburg Am Ölberg 2; 93047 Regensburg 0941/585-2333 Insolvenz- und Schuldnerberatung 0941/585-2339 Arbeitslosenberatung 19 Familienbüro-August 2015 3.5 Sozialwohnungen (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien) Einen Antrag auf Wohnberechtigung können alle stellen, die ihren Hauptwohnsitz in Regensburg haben. Mit diesem Wohnberechtigungsschein kann man sich dann bei verschiedenen Wohnungsgesellschaften vormerken lassen. Auskünfte beim Amt für Städtebauförderung und Wohnungswesen der Stadt Regensburg (www.regensburg.de/rathaus/stadtverwaltung-a-z/40102/wohnberechtigungsschein-vergabevon-gefoerderten-mietwohnungen.html) Minoritenweg 8 – 10, Zimmer 3.107. 3.105 oder 3.109. Tel.: 0941/507-5666 /- 5667 oder - 5668 Weitere Informationen können Sie auch aus dem Punkt 5.8 Wohngeld entnehmen. Es gibt besondere Wohnprojekte für Alt und Jung in Regensburg: MehrGenerationenWohnen ALLMEIND, Projekt des KWS Regensburg Kirchfeldallee 59/Minervastraße 1 93055 Regensburg/ Burgweinting 0941/396080 www.kws-regensburg.de/mieten/regensburg; www.megewo.de MehrGenerationenWohnen der NaBau eG 0941/2805215-2 www.nabau-eg.de/alpha/gemeinschaftliches-wohnprojekt-in-regensburg 20 Familienbüro-August 2015 3.6 Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe der OTH Unikrabbelstube „Campuskinder“ e.V. in Regensburg Über den Trägerverein Campuskinder e.V. werden in den beiden Krabbelstuben in Passau und Regensburg Kinder im Alter von 10 Monaten bis drei Jahren von Fachpersonal betreut. Kinder studierender Eltern werden vorrangig aufgenommen. Es werden verschiedene Betreuungszeiten angeboten (Mindestbetreuungszeit 3-4 Stunden täglich), um Kindererziehung und Studium möglichst gut vereinbaren zu können. Finanziert werden die Krabbelstuben über kommunale Zuschüsse aus dem Bayerischen Kinder- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), des Studentenwerks und aus Elternbeiträgen. Bei geringem Einkommen können die Eltern die Übernahme dieser Kosten beim Jugendamt beantragen. Aktives Engagement der Eltern im Verein Campuskinder e.V. ist erwünscht. Des Weiteren ist eine frühzeitige Anmeldung Ihres Kindes dringend erforderlich. Am besten melden Sie sich kurz nach der Geburt bei Frau Stopfer. Somit kommen Sie auf die Warteliste. Es ist notwendig, sich in gewissen Abständen zu melden und das bestehende Interesse zu bekunden. Kontaktadresse Albertus-Magnus-Straße 16 Tel.: 0941/943-2463 Öffnungszeiten: 7.30-18.00 Uhr www.campuskinder.info Weitere ausführliche Informationen zu Krabbelstuben und Tagesmüttern in der Stadt und im Landkreis Regensburg unter: www.regensburg.de/leben/gesellschaft/familien/kinderbetreuung 21 Familienbüro-August 2015 Weitere Kinderkrippen Nähe OTH Regensburg, Seybothstraße: Humanistische Kinderkrippe Galgenbergstraße 25 Tel.: 0941/7853-9650 Öffnungszeiten: 7.00-17.00 Uhr www.hvd-kitas.de/unsere-kindertagesstaetten/regensburg/kinderkrippegalgenbergstrasse/ Kinderkrippe Uni-Kum Galgenbergstraße 40 Tel.: 0941/943-3252 Öffnungszeiten: 6.00-18.00 Uhr http://kindertageseinrichtungen.brkregensburg.de/kindergaerten/unikum.html Kinderkrippe „Rappelkiste“ am Bezirksklinikum Karl-Stieler-Straße 59 Tel.: 0941/941-4270 Öffnungszeiten: 6.45-17.00 Uhr www.kinderzentren.de/kinderkrippe-rappelkiste.html Johanniter Kinderkrippe bamBIOni Josef-Engert-Straße 13 Tel.: 0941/28 06 39 09 Öffnungszeiten: 7.00-17.00 Uhr www.johanniter.de/einrichtungen/fuer-kinder-undjugendliche/kindertageseinrichtungen/ johanniter-kinderkrippe-bambioni/ 22 Familienbüro-August 2015 Kinderkrippen Nähe OTH Regensburg, Prüfeningerstraße: Kinderkrippe St. Leonhard St.-Leonhards-Gasse 3 Tel.:0941/59407430 Öffnungszeiten: 7.00-16.30 Uhr www.st-leonhard-regensburg.de/kinderkrippe.0.html Krabbelstube Fidelgasse Der Regensburger Eltern e.V. Fidelgasse 9 Tel.: 0941/543 01 Öffnungszeiten: 7.30-14.30 Uhr www.regensburger-eltern.de/blog/krabbelstuben/fidelgasse/ Kinderkrippe im REKIZ Prüfeninger Schlossstrasse 73e Tel.: 0941/307 87 56 – 0 Öffnungszeiten: 7.00-16.30 Uhr www.skf-regensburg.de/67/kinderkrippe Integratives Kinderhaus und Kinderkrippe Bambino Integratives Kinderhaus Puricellistraße 5b/Weinweg 31 93049 Regensburg Telefon: 0941/64 08 99 60 oder 0941/46 52 818 32 23 Familienbüro-August 2015 Kindergärten Nähe OTH Regensburg, Seybothstraße: Kindergarten der Universität Regensburg "Uni-Kum" Für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Regensburger der Regensburger Hochschulen Galgenbergstraße 40 Tel.: 0941/943-3252 Öffnungszeiten: 6.00-18.00 Uhr http://kindertageseinrichtungen.brkregensburg.de/kindergaerten/unikum.html Uni-Kindergarten Augustinus Für Kinder von Studierenden und Beschäftigten Hochschulen Universitätsstraße 80 Tel.: 0941/92296; Öffnungszeiten: 7.30-16.00 Uhr www.caritas.de/adressen/uni-kindergarten-augustinushaus/102476/ Städtischer Kindergarten Universitätsstraße 84a Tel.: 0941/507-4525 Öffnungszeiten: 7.00-17.30 Uhr www.regensburg.de/leben/gesellschaft/familien/kinderbetreuung/kindergaert en/14757/staedtische-kindertagesstaette-universitaetsstrasse 24 Familienbüro-August 2015 Kindergärten Nähe OTH Regensburg, Prüfeningerstraße: Vorkindergarten Pumuckl Karl-Esser-str. 1 Tel.: 09404/96 97 79 2x wöchentlich, 3 Stunden www.pumuckl-vorkindergarten.de Kindergarten St. Leonhard Gerbergasse 2-4 Tel.: 0941/59407 - 420 Öffnungszeiten: 7.00-17.00 Uhr www.st-leonhard-regensburg.de/kindergarten.0.html Kindergarten St. Michael Rilkestraße 19 Tel.: 0941/242 86 Öffnungszeiten: 7.30 16.00 Uhr www.kiga-st-michael-herzmarien.de/ Stadtparkkindergarten der Regensburger Eltern e.V. Prüfeningerstraße 16 Tel.: 0941/27399 Öffnungszeiten: 7.30-18.00 Uhr www.regensburger-eltern.de/blog/kindergarten/ Kinderinsel St. Markus Wernerwerkstraße 20 Tel.: 0941/78 03 34 07 Öffnungszeiten: 7.00-17.00 Uhr www.markuskirche-regensburg.de/kinderinsel.htm 25 Familienbüro-August 2015 Eine Übersicht über Kindertageseinrichtungen im Landkreis Regensburg gibt es unter: www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Buergerservice/Kinder,JugendFamilie/Kindertageseinrichtungen.aspx Weitere Ansprechpartner für die Kinderbetreuung in der Stadt Regensburg: • Amt für Tagesbetreuung von Kindern der Stadt Regensburg, Domplatz 3 III, Tel. 0941/507-1520 • Caritasverband, Von-der-Tann-Straße 7, Tel. 0941/5021-158 • Diakonisches Werk, Am Ölberg 2, Tel. 0941/58523-0 und • Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landshuter Straße 19, Tel.0941/599388-0 Vermittlung von (kostenpflichtigen) Babysittern und Patengroßeltern Frau Hopper hat eine Liste mit Studentinnen, die sich zur Babysitterin ausbilden ließen und außerdem vermittelt sie Patenomas und Patenopas. Kontakt: Frau Hopper, Uni-Familien-Service: Tel. 0941/943-2323 oder www.uni-regensburg.de – Chancengleichheit – Familien-Service 26 Familienbüro-August 2015 Weitere Dienste: Babysitterdienst Max und Moritz Jutta Nürnberger Tel.: 0700/629 667 489 www.derbabysitterdienst.de Babysitterdienst Familienzentrum Königswiesen Dr.-Gessler-Str. 22 Tel.: 0941/948713 www.familienzentrum-königswiesen.de/ Babysitterdienst Pfarrei St. Bonifaz Regensburg Susanne Zörch, Tel. 0941/32333 Nelly Schambeck, Tel. 0941/35364 www.st-bonifaz-regensburg.de/vebaende-und-initiativen/babysitter.html Babysitterdienst des Landkreises Regensburg Altmühlstraße 3 93059 Regensburg Tel.: 0941/40 09-358 E-Mail: [email protected] www.babysitterdienst.landkreis-regensburg.de Informationen für Familien mit Kindern mit Behinderung/chronischer Erkrankung Auf folgender Internetseite finden Sie hilfreiche Informationen für Familien mit behinderten und chronisch kranken Kindern: www.besondere-Kinder- regensburg.de 27 Familienbüro-August 2015 3.7 Kindertagespflegeeinrichtungen Im Folgenden finden Sie einige Adressen in Regensburg und nähere Informationen auf der Homepage: www.regensburg.de/leben/gesellschaft/familien/pflegekinderdienst# Kindertagespflegenest „Schabernack“ Fidelgasse 12 Tel.: 0941/89 96 53 20 Öffnungszeiten: 7.30-18.00 Uhr Kindertagespflegenest „Schmetterling“ Tel.: 0941/280 61 65 Und 0941/230 599 64 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: 7.00 -16.00 Uhr Kindertagespflegenest „Blumenkinder“ Osterhofener Straße 11 Tel.: 0941/790 30 50 Öffnungszeiten: 7.45-16.30 Uhr 3.8 Vermittlungsstelle von Tagesmüttern (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien) Wenn Sie in der Stadt Regensburg eine fachlich gut ausgebildete Tagesmutter suchen, die unter der Aufsicht des Jugendamtes steht, wenden Sie sich bitte an Herrn Loos: Tel. 0941/507 4514 oder Frau Prem: Tel. 0941/507 5519. Anträge sind beim Amt für Jugend und Familie, Richard-Wagner-Str. 17 zu stellen. Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch während der üblichen Dienstzeiten. Kontakte zur Unterstützung bei aktuellen Notständen, Betreuung und Versorgung des Kindes, Übernahme der Kosten für eine Fremdunterbringung in einer Pflegestelle oder einem Heim mit begleitenden Hilfen sowie in Tagespflege, finden Sie in folgender Auflistung, nach dem Nachnamen vor: 28 Familienbüro-August 2015 A-Ba Tel. 0941/ 507-4765 Bb-Do Tel. 0941/507-5517 Dp-Ho Tel. 0941/507-7517 Ho-M Tel. 0941/507-7516 N-Ra Tel. 0941/507-5762 Rb-Sa Tel. 0941/507-5515 Sb-Schu Tel. 0941/507-4769 Schv-Z Tel. 0941/507-4764 Kontakte zur Übernahme des Elternbeitrags für die Unterbringung in einer Tageseinrichtung (Krabbelstube, KiGa, Hort, Mittagsbetreuung an Schulen) finden Sie in folgender Auflistung: A Tel. 0941/507-4768 B-C Tel. 0941/507-5755 D-F Tel. 0941/507-3773 G-H Tel. 0941/507-5754 I-K Tel. 0941/507-5759 L-M Tel. 0941/507-5766 N-Po Tel. 0941/507-5753 Pp-Sa Tel. 0941/507-3774 Sb-T Tel. 0941/507-3516 U-Z Tel. 0941/507-5756 Für Anfragen zur Kostenübernahme für die Teilnahme an Ferienfahrten und Ferienaktionen wenden Sie sich bitte an folgende Kontakte: Ferienaktionen der Stadt Regensburg: Tel. 0941/507-5768 Ferienaktionen von freien Trägern: Tel. 0941/507-5766 29 Familienbüro-August 2015 3.9 Anbieter von Freizeitaktionen Amt für kommunale Jugendarbeit Am Domplatz 3 Tel.: 0941/507–3550 http://www.regensburg.de/leben/gesellschaft-u-soziales/jugend Sportamt Regensburg Johann-Hösl-Straße 11b Tel.: 0941/507–1532 http://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/referat-fuer-bildungsport-und-freizeit/sportamt Kreisjugendamt Altmühlstraße 1 Tel.: 0941/4009-451 http://www.landkreisregensburg.de/Landratsamt/Buergerservice/Kinder,JugendFamilie/Ferienprogramm.aspx Naturkundemuseum Ostbayern Am Prebrunntor 4 Tel.: 0941/507-3443 www.naturkundemuseum-regensburg.de Die junge vhs der Stadt Regensburg Haidplatz 8 Tel.: 0941/507-2433 www.vhs-regensburg.de Kinder- und Jugendfarm Regensburg Taunusstraße 5 Tel.: 0941/6 00 15 45 www.jugendfarm-regensburg.de 30 Familienbüro-August 2015 LEOlingo – Sprachcamp für Kinder im Pindl-Gymnasium in Regensburg Seitzermühle 1; 92369 Sengenthal Tel.: 09181/90 47 55 www.leo-lingo.de Rex: Regensburger Experience Rathausplatz 4 Tel.: 0941/507-4410 www.rex-regensburg.de Kinderkino im Andreasstadel– Arbeitskreis Film e.V. Andreasstrasse 28 Tel.: 0941/89 799 169 www.kinos-im-andreasstadel.de 3.10 Beratungs- und Erziehungsberatungsstellen Tausend und keine Nacht (Schreibabys) & Jugend- und Familientherapeutische Beratungsstelle der Stadt Regensburg Richard-Wagner-Str. 20; Tel.: 0941/507-2762 E-Mail: [email protected] www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugend-undfamilie/jugend-und-familientherapeutische-beratungsstelle Psychologische Beratungsstelle des Diakonischen Werks Prüfeninger Straße 53; Tel.: 0941/29 77 111 E-Mail: [email protected] www.dw-regensburg.de/node/39 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle der Kath. Jugendfürsorge Ostengasse 31; Tel.: 0941/79 98 20 E-Mail: [email protected] www.eb-regensburg.de/eltern 31 Familienbüro-August 2015 3.11 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien) Haus Mutter und Kind der Katholischen Jugendfürsorge Heiliggeistgasse 7 Tel.: 0941/586 85 34 E-Mail: [email protected] www.kjf-regensburg.de/ Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen Landshuter Str. 16 Tel.: 0941/5 16 70 E-Mail: [email protected] www.ehe-und-familie.de Trennungs – und Scheidungsberatung Die folgenden Beratungsstellen wollen den Scheidungseltern helfen, ihre Probleme und Streitigkeiten beizulegen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Ehe- oder Versöhnungsberatung! In der Trennungs- und Scheidungsberatung sollen Eltern unterstützt werden, mit der entstandenen Situation nach einer Trennung besser fertig zu werden, d.h. ihr „neues Leben“ zu organisieren und bestehende Konflikte aus ihrer Elternschaft heraus, zum Wohle der Kinder, selbst zu lösen. Sozialpädagogischer Fachdienst des Amtes für Jugend und Familie Richard – Wagner – Straße 17 Tel.: 0941/507 2512 E-Mail: [email protected] Erziehungs-, Jugend-, und Familienberatungsstelle Ostengasse 31 Tel.: 0941/799 82 – 0 E-Mail: [email protected] 32 Familienbüro-August 2015 Familienberatung bei Trennung/ Scheidung am Amtsgericht (Diakonisches Werk) Augustenstraße 3 Tel.: 0941/2003 – 186 Ehe – und Lebensberatung des Diakonischen Werkes Regensburg Prüfeninger Straße 53; Tel.: 0941/29 77-111 E-Mail: [email protected] Bildungs – und Begegnungsangebote des Referates Frauenseelsorge Obermünsterplatz 7; Tel. 0941/597 2243 E-Mail: [email protected] Netz für Paare e.V. Harzstraße 21; Tel.: 0941/46 56 21 52 E-Mail: [email protected] www.netz-fuer-paare.de KoKi: Koordinierende Kinderschutzstelle im Amt für Jugend und Familie Richard-Wagner-Straße 17, Zimmer 111-115 Tel. 0941/507 - 3750; E-Mail: [email protected] www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugend-undfamilie/zentrale-soziale-dienste/koki 33 Familienbüro-August 2015 3.12 Familienservicestellen: Leistungen und Hilfen für Familien (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien) Diese Stelle gibt als telefonischer Wegweiser Auskunft, welche Stellen für welche Angebote zuständig sind und nennt Ihnen nach Möglichkeit die Stelle, an die Sie sich unmittelbar vor Ort wenden können. Fachliche Beratung kann von der Familienservicestelle nicht erteilt werden. Hilfe erhalten Sie bayernweit zum Ortstarif unter 0180/12 33 555, jedoch nicht aus dem Mobilfunknetz. Die Familienservicestelle ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales eingerichtet. 34 Familienbüro-August 2015 3.13 Angebote bei Schwangerschaft und Elternschaft Eltern und werdende Eltern haben nicht nur Anspruch auf medizinische Versorgung, sondern auch auf Angebote, die sie in besonderen Situationen unterstützen. Haushaltshilfe (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/leistungen/ schwanger-mutterschaft.html) Ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlt Ihnen bei Krankheit eine Haushaltshilfe. Die Voraussetzungen dafür sind, dass Ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen, wie ambulanter und stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen oder häuslicher Krankenpflege, die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Auch bei Schwangerschaft erhalten Sie eine Haushaltshilfe, soweit Ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und auch eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Eine Haushaltshilfe übernimmt dann die Tätigkeiten im Haushalt, die tatsächlicher Hilfe bedürfen (z.B. Einkauf, Kochen, Waschen, Putzen und Betreuung der Kinder). Kann der Haushalt teilweise selbst geführt werden oder ist zu bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere Person des Haushalts möglich (z.B. am Wochenende, bei Urlaub des Lebenspartners), so können die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang gewährt werden. Zwar werden bei der Haushaltführung durch Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad keine Kosten erstattet, jedoch zahlt die Krankenkasse unter Umständen die Fahrtkosten oder den Verdienstausfall, z.B. wenn der Partner während der Krankheit den Haushalt führt und deshalb unbezahlten Urlaub nehmen muss. 35 Familienbüro-August 2015 Häusliche Pflege Werdende Mütter haben Anspruch auf häusliche (Kranken-)Pflege, soweit diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person die Schwangere in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann. Während der Schwangerschaft kann wegen drohender Früh- oder Fehlgeburt eine häusliche Pflegekraft in Anspruch genommen werden. Nach der Entbindung erfolgt die häusliche Pflege beispielsweise aufgrund einer Hausgeburt oder nach Entlassung aus der stationären Betreuung, soweit die Mutter noch Pflege bedarf. Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe Es besteht bei Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Die Krankenkassen übernehmen alle anfallenden Kosten die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen, z.B. Geburtsvorbereitungskurse, regelmäßige ärztliche Betreuung und Vorsorgeuntersuchungen und die Nachversorgung durch eine Hebamme. Au-Pair Eine Au-Pair-Beschäftigung lohnt sich für beide Seiten. Die Familie profitiert von der Mithilfe der Betreuung minderjähriger Kinder, sowie im Haushalt und der/die Beschäftigte_r lernt ein Land, dessen Kultur und Sprache kennen. Eine Anlaufstelle bietet Ihnen: Au-pair-Beratung und Vermittlung IN VIA Bahnhofstraße 20 Tel.: 0941/58 61 25 94 www.aupair-invia.de Familienpfleger_in: (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Rat und Hilfe – Angebote / Hinweise zu Erziehungsfragen) Die Familienpflege überbrückt Not- und Krisensituationen in Familien, wenn die Familie Kinder unter 12 Jahren nicht mehr ausreichend betreuen, pflegen und erziehen kann. Trotzdem sollen die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Hierbei helfen: 36 Familienbüro-August 2015 Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. Von-der-Tann-Str. 7 Tel. 0941/5021-158 Email: [email protected] Sozialpädagogische Familienhilfe der Diözese Regensburg e. V. Heiliggeistgasse 7 Tel. 0941/586 85 24 E-Mail: [email protected] 37 Familienbüro-August 2015 4 Ämterfahrplan für werdende Eltern an der OTH R. Vor der Geburt Was? Wann? Wo? Hebammenhilfe vor und nach der Hebammenverzeichnis Geburt (www.hebammensuche.de) frühestens 7 Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Wochen vor der Ihrer Krankenkasse oder beim Geburt Bundesversicherungsamt Mutterschaftsgeld (www.bva.de) Vaterschaftsanerkennung vor oder nach der Standesamt, Amtsgericht, Geburt Jugendamt, Notar (www.vaterschaftsanerkennung.de) Haushaltshilfe vor und oder nach Krankenkasse der Geburt Nach der Geburt Was? Wann? Wo? Geburtsurkunde innerhalb einer Woche Standesamt des Geburtsortes beantragen nach der Geburt Krankenversicherung für Antrag auf Krankenkasse durch das Kind anmelden (durch Familienversicherung Geburtsurkunde Vorlage der unmittelbar nach der Geburtsurkunde) Geburt Kind beim So früh wie möglich Einwohnermeldeamt nach der Geburt Einwohnermeldeamt anmelden Mutterschaftsgeld für die Mit der Beantragung der Beantragung mit der Zeit nach der Geburt Familienversicherung Geburtsurkunde für die beantragen des Kindes Krankenkasse bei Ihrer Krankenkasse 38 Familienbüro-August 2015 Elternzeit Elternzeit spätestens 7 Personalabteilung des Wochen vor Antritt der jeweiligen Arbeitgebers Elternzeit 8 Wochen vor Ablauf OTH Regensburg Beurlaubung der Mutterschutzfrist Elterngeld nach der Geburt, vor Elterngeldstellen in Ablauf der Deutschland (www.bmfsfj.de) Mutterschutzfrist Elterngeldstelle in Regensburg: Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz – Rgbg Landshuter Straße 55 93053 Regensburg; 0941-780900 Kindergeld schriftlicher Antrag Mit der Geburtsurkunde für nach der Geburt Kindergeld bei der Kindergeldkasse: Familienkasse Regensburg Galgenbergstraße 24 93059 Regensburg; 0800-4555530 Lohnsteuerkartenänderung wenn Berufstätigkeit Finanzamt: Personalausweis, (Kinderfreibetrag) besteht Lohnsteuerkarte; Geburtsurkunde; bei unehelichen Kindern Vaterschaftsanerkennung Unterhaltszuschuss für Jugendamt Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten 39 Familienbüro-August 2015 5 Geldleistungen aufgrund Geburt und mit Kind Während der Schwangerschaft sind verschiedene Anträge möglich, bspw. Antrag auf Mehrbedarf, Unterkunftskosten oder einmalige Leistungen zur Geburt. Informationen hierzu bekommen Sie beim Amt für Soziales der Stadt Regensburg oder den Schwangerschaftsberatungsstellen. 5.1 Mutterschaftsgeld Das Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung für die Zeit des Beschäftigungsverbotes – auch bei 450,-Euro Jobs. Diese Leistung muss beantragt werden. Zurzeit zahlt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten 13,- Euro/Tag. Die verbleibende Differenz zum Nettogehalt zahlt der Arbeitgeber. Falls keine Beschäftigung bestanden hat, wird Mutterschaftsgeld einmalig in Höhe von 210,- Euro gezahlt. Das gleiche gilt meist auch für Privatversicherte. Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle Tel. 0228/619-1888 E-Mail: [email protected] www.mutterschaftsgeld.de 40 Familienbüro-August 2015 5.2 Kindergeld (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien, www.arbeitsagentur.de oder www.familienkasse.de) Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz erhält, wer in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird. Menschen aus dem Ausland können Kindergeld erhalten, wenn sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis besitzen. Wer ist berechtigt? Kinder erhalten ab Geburt und grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Studierende können für sich selbst Kindergeld bis zum Alter von 25 Jahren erhalten. Die Zeiten für Zivildienst, dem „freiwilligen sozialen Jahr“ oder ähnlicher Dienste verlängern den Zeitraum. Bestimmte Einkommensgrenzen sind dabei zu beachten. So werden beispielsweise Studienbeiträge als besondere Ausbildungskosten abgezogen, Semester- oder Rückmeldegebühren sind übliche Ausbildungskosten und daher nicht anrechnungsfähig. Bitte fragen Sie für genauere Informationen bei der Familienkasse nach. Höhe des Kindergeldes: 1. und 2. Kind 188,- Euro/Monat 3. Kind 194,- Euro/Monat 4. Kind und weitere Kinder 219,- Euro/Monat Ab Januar 2016 erhöht sich das Kindergeld um jeweils 2,- Euro/Monat. Von Amts wegen werden die Beträge immer wieder angepasst und das erhöhte Kindergeld ausgezahlt. Kindergeldberechtigte brauchen nichts weiter zu veranlassen. Informationen erhalten auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. 41 Familienbüro-August 2015 Wo beantrage ich das Kindergeld? Agentur für Arbeit Regensburg - Familienkasse Galgenbergstraße 24 Tel. 01801/546337 E-Mail: [email protected] Dauer der Antragsbearbeitung ca. 4- 6 Wochen 5.3 Elterngeld (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien) Die Elternzeit gibt Arbeitnehmer_Innen die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig Kontakt zum Beruf aufrechtzuerhalten. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten verstärkt auch Väter die Chance, sich an der Erziehung des Kindes zu beteiligen. Elterngeld kann auch parallel (beide Elternteile) bezogen werden, dann verkürzt sich die Bezugsdauer. Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und der Durchsetzung des Anspruchs sind der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ (www.bmfsfj.de) zu entnehmen. Höhe des zu erwartenden Elterngeldes Das einem betreuenden Elternteil zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens gezahlte Elterngeld beträgt 67 % seines vor der Geburt des Kindes durchschnittlich monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens der letzten zwölf Kalendermonate, höchstens jedoch 1.800,- Euro. Nicht zum Erwerbseinkommen zählen hier u.a. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Renten, Stipendien, BAföG oder Arbeitslosengeld II. Das erzielte Einkommen aus einer eventuellen Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezuges ist in die Berechnung des Elterngeldes mit einzubeziehen. Das Elterngeld beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300,- Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten oder älteren Geschwisterkindern kann sich das nach den allgemeinen Regeln zustehende Elterngeld erhöhen. 42 Familienbüro-August 2015 Liegt das bereinigte Nettoeinkommen eines betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes unter 1.000,- Euro monatlich, so wird die Ersatzrate in kleinen Schritten von 67 % auf bis zu 100 % erhöht. Dauer der Antragsbearbeitung beträgt ca. 4-6 Wochen Antragsformulare unter www.zbfs.bayern.de Ein Online-Elterngeld-Rechner steht unter www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html zur Verfügung. Nähere Auskunft hierüber erteilt das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Oberpfalz Landshuter Straße 55 Tel.: 0941/78 09 – 00 www.elterngeld.net/ 5.4 Landeserziehungsgeld (Quelle: www.zbfs.bayern.de/familie/landeserziehungsgeld) Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst ab Beginn des neunten Lebensmonat Ihres Kindes gestellt werden kann. Selbstverständlich können Sie dazu die auf der Internetseite vorliegenden Antragsformulare verwenden oder die entsprechende Online-Funktion mit gezielten und verkürzten Fragestellungen nutzen. 43 Familienbüro-August 2015 5.5 BAföG (Quelle: www.stwno.de und www.das-neue-bafoeg.de/de/372.php ) Studierende können eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG erhalten. Das ist eine günstige Form, ein Studium zu finanzieren, denn innerhalb der Regelstudienzeit wird es zur Hälfte als unverzinsliches Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. BAföG-Leistungen gibt es auf Grundlage eines schriftlichen Antrags. Es ist ratsam den Antrag schon sehr frühzeitig zu stellen, um unnötig langen Wartezeiten vorzubeugen. Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung tatsächlich aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. Entscheidend ist der Eingangspoststempel. Normalerweise muss jeweils nach einem Jahr erneut einen Antrag gestellt werden ("Weiterförderungs- / Folgeantrag"). Für einen Weiterförderungsantrag ist zu beachten, dass dieser zwei Monate vor Ablauf des letzten/laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden soll. (Frist Sommersemester 31.01./ Frist Wintersemester 31.07.). Studierende mit Kind Für Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarfssatz um monatlich 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere dieser Kinder. Der Zuschlag wird nur einem Elternteil gewährt. Sind beide Elternteile BAföG-förderungsfähig und wohnen in einem gemeinsamen Haushalt, bestimmen sie untereinander, wer den Zuschlag erhält. Der BAföG Kinderbetreuungszuschlag ist, was andere Sozialleistungen betrifft, anrechnungsfrei. Stundung der BAföG-Rückzahlung (Quelle: www.sozialleistungen.info/con/bafoeg/bafoeg-rueckzahlung.html) Wenn der Leistungsempfänger lediglich über ein geringes Einkommen verfügt, besteht die Möglichkeit der Stundung der Rückzahlungsraten. Dies ist der Fall, wenn das Einkommen unter 1070,- Euro netto im Monat liegt. Dieser Betrag erhöht sich um 535,- Euro, sofern der zur Rückzahlung Verpflichtete verheiratet ist. Für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich der Betrag um 44 Familienbüro-August 2015 weitere 485,- Euro. Das Einkommen des Ehepartners und der Kinder ist allerdings anzurechnen. Diese Freibeträge gelten nur dann, wenn sich der Ehepartner bzw. das Kind nicht in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG oder dem SGB III gefördert werden kann. Eine Stundung wird auf Antrag zum Bundesversorgungsamt (BVA) beschieden. Dies geschieht in der Regel für die Dauer eines Jahres. Verlängerung der Förderung Des Weiteren besteht die Möglichkeit BAföG-Leistungen bei Verlängerung der Ausbildung wegen Schwangerschaft bzw. Kindererziehungszeiten zu erhalten. Wenn es Ihnen wegen Ihrer Schwangerschaft nicht möglich ist zu studieren, können Sie für eine Übergangszeit von bis zu 3 Monaten weiterhin BAföG erhalten. Können Sie allerdings Ihr Studium länger als 3 Monate nicht fortführen, sollten Sie in der Studentenverwaltung ein Urlaubssemester beantragen. Während des Urlaubssemesters können Sie kein BAföG erhalten, jedoch können Sie einen Antrag auf Leistungen nach SGB II (siehe 5.7 ALG II) stellen. Verschiebung Leistungsnachweis Können Sie den nach § 48 Abs.1 BAföG geforderten Leistungsnachweis am Ende des 4. Fachsemesters nicht vorlegen, sollten Sie beantragen, dieses entsprechend später einreichen Schwangerschaft/Geburt. Falls Sie zu den können mit der Leistungsnachweis Begründung jedoch zum regulären Zeitpunkt - also am Ende des 4. Fachsemesters - vorlegen, können Sie am Ende Ihrer Förderungshöchstdauer keine Studienzeitverzögerungen innerhalb der ersten 4 Fachsemester geltend machen. Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen Schwangerschaft und Kindererziehung Schwangerschaft und Kindererziehung können eine verlängerte BAföG- Förderung ermöglichen. Die Schwangerschaft oder die Pflege oder Erziehung eines Kindes bis zu zehn Jahren müssen ursächlich für die Verzögerung der Ausbildung sein. 45 Familienbüro-August 2015 Im Rahmen des § 15 Abs. 3 Nr. 5 werden stets folgende Zeiten als angemessen erachtet: wegen Schwangerschaft: 1 Semester bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes: 1 Semester pro Lebensjahr für das 6. und 7. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester für das 8. bis 10. Lebensjahr des Kindes: insgesamt 1 Semester Die Vergünstigung des § 15 Abs. 3 Nr. 5 darf insgesamt ein Semester für die jeweiligen Zeiträume nicht überschreiten, und zwar auch dann nicht, wenn mehrere Kinder gleichzeitig betreut werden. Sie kann auf beide studierenden Eltern verteilt werden. In diesem Fall haben die Eltern eine Erklärung darüber abzugeben, wie die Kinderbetreuung zwischen ihnen aufgeteilt wurde. Beachten Sie, dass die Verlängerung nur gewährt wird, wenn es realistisch ist, dass Sie Ihr Studium innerhalb der geforderten Verlängerung zuzüglich Studienabschlusshilfe (maximal 12 Monate) abschließen können. Lassen Sie sich bitte hierzu bei den Mitarbeiter_Innen im BAföG-Amt oder in der Sozialberatung im Studentenwerk (Frau Jauch, Tel.: 0941/943-2250) beraten. http://www.stwno.de/joomla/de/beratung/sozialberatung Antragstellung: Die Antragsstellung kann ganz einfach online gestellt werden. Es ist ratsam, einmal einen Antrag zu stellen, denn wer den Antrag stellt, muss nicht mit dem Gefühl leben, Geld verschenkt zu haben. Der Link zur Antragstellung der Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist folgender: www.bafoeg- bayern.de/BAfoeGOnline/bafoeg/default.aspx oder vor Ort: Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz Amt für Ausbildungsförderung Albertus-Magnus-Str. 4 Tel: 0941/ 943-2209 (Vermittlung) Fax: 0941/ 943-1938 46 Familienbüro-August 2015 5.6 Arbeitslosengeld I (ALG I) (Quelle: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/) Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des sogenannten pauschalierten Nettoentgelts (Leistungsentgelt), das sich aus dem wöchentlichen Bruttoentgelt ergibt, das der Arbeitslose im Durchschnitt im Bemessungszeitraum verdient hat (Bemessungsentgelt). Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben (oder deren Ehegatte oder Lebensgefährte ein Kind hat) erhalten 67 %, wenn beide Ehegatten (oder Lebenspartner) unbeschränkt einkommenspflichtig sind und nicht dauerhaft getrennt leben (§ 129 SGB III). 5.7 Arbeitslosengeld II (ALG II) (Quelle: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/) Studierende, die ein Kind unter drei Jahren erziehen und vom Studium beurlaubt sind, können unter Umständen ALG II erhalten. Das Jobcenter Regensburg hilft Ihnen dabei gerne weiter. Jobcenter Stadt Regensburg Im Gewerbepark D 83; Tel.: 0941/64090-377 Die finanziellen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) haben ihre Rechtsgrundlage im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SBG II). Die Geldleistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende setzen sich zusammen aus einer Regelleistung, Sozialversicherungsbeiträgen und den angemessenen Kosten der Unterkunft. Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus Ihrem Einkommen und Härtefallregelungen Vermögen, und zu bestreiten. Mehrbedarf für Im Einzelfall Schwangere nach gibt es der 12. Schwangerschaftswoche (§21 Abs. 2 SGBII) und für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 oder zwei Kinder unter 16 Jahren (§21 Abs.3 SGBII). 47 Familienbüro-August 2015 Einmalige Hilfen werden im Einzelfall ausgerichtet für: Erstausstattungen für Wohnung, Haushaltsgeräte, Bekleidung, Schwangerschaft, Geburt Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen Der Regelbedarf deckt pauschal die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwassererzeugung), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben ab. Einen Anspruch auf den vollen Regelbedarf haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Volljährige, deren Partner minderjährig ist. Er beträgt seit dem 1. Januar 2015 bundeseinheitlich 399,- Euro. Regelleistungen für das Kind sind nach Alter gestaffelt. Ein Online-ALG II-Rechner finden Sie unter: www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/rechner.html Hier gibt es Beratung, wenn Sie Fragen zu Ihrem Bescheid haben: Diakonisches Werk Regensburg e. V. Beratungsstelle IBW Am Ölberg 2 Regensburg, Tel. 0941/585 23 - 40 http://v3.dw-regensburg.de/?n=29&c=14 48 Familienbüro-August 2015 5.8 Wohngeld (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien) Wohngeld dient der familiengerechten wirtschaftlichen Wohnens und Sicherung wird als angemessenen Zuschuss (Miet- und oder Lastenzuschuss) zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet. Voraussetzungen Wohngeldberechtigt sind nur wenige Studierende, da der Gesetzgeber diejenigen ausschließt, die BAföG-berechtigt sind. Dazu zählen auch alle, die kein BAföG erhalten, weil das Einkommen ihrer Eltern zu hoch ist. Wohngeld kann nach der Prüfung der individuellen Voraussetzungen also gewährt werden, wenn dem Grunde nach kein BAföG-Anspruch besteht. Dies ist der Fall bei einem Zweitstudium und bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder einem verspäteten Fachrichtungswechsel. Außerdem müssen Studierende einen eigenen Haushalt gegründet haben. Hierzu gehört, dass • am Hochschulort der Erstwohnsitz ist (notwendige, aber nicht ausreichende Begründung) und • eine selbstfinanzierte Ausbildung und berufliche Tätigkeit vorausgegangen ist, und • die elterliche Wohnung zu klein ist (kein eigenes Zimmer vorhanden ist). Bei studierenden Eltern und Ehepaaren wird immer von einem eigenen Familienhaushalt ausgegangen. Berechnung In die Berechnung gehen ein: Familiengröße, Einkommen und Miete. Es gilt der Grundsatz: je niedriger das Einkommen, desto höher das Wohngeld. Zum Einkommen zählen: Eigene Einkünfte (Bruttogehalt), Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Waisenrenten, Unterhaltszahlungen, Kindergeld der Eltern. 49 Familienbüro-August 2015 Bei studierenden Eltern werden Erziehungsgeld/Elterngeld und Kindergeld für das Kind nicht angerechnet. Vom Gesamteinkommen können Werbungskosten, Pauschbeträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und Steuern bis zu 30% abgesetzt werden. Für Mitglieder einer Wohngemeinschaft kann es kompliziert werden: Sie müssen glaubhaft machen, dass sie einzeln wirtschaften und getrennte Nutzungsbereiche innerhalb der Wohnung existieren. Weitere Informationen können bei den örtlichen Wohngeldstellen bzw. den zuständigen Gemeindeverwaltungen eingeholt werden. Wohngeldstelle Regensburg Johann-Hösl-Straße 11a -11b Tel. 0941/507-3500 E-Mail: [email protected] Antragsformulare sowie weitere Hinweise und Ratschläge unter: www.stmi.bayern.de/buw/wohnen/wohngeld/index.php 5.9 Sozialgeld (Quelle: Amt für Jugend und Familie Regensburg – Ratgeber für Familien) Der Regelbedarf für Kinder bis 6 Jahren beträgt 234,- Euro/Monat. Das Sozialgeld wird als Zuschuss gewährt unter Berücksichtigung des Einkommens und des Vermögens der Eltern des Kindes. Eine Lebensversicherung wird nicht als Vermögen gesehen, aber ein Bausparvertrag. Kindergeld wird als Einkommen angerechnet. Der Antrag auf Sozialhilfe ist nach vorheriger Terminvereinbarung zu stellen beim: Amt für Soziales der Stadt Regensburg Johann-Hösl-Straße 11a – 11 b Tel.: 0941/507 1502 E-Mail: [email protected] 50 Familienbüro-August 2015 5.10 Kinderzuschlag (Quelle: www.familienkasse.de) Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn: für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900,- Euro, für Alleinerziehende 600,- Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen und – vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag zusammen. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich. Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140,- Euro/Monat je Kind und wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt. Zusätzlich können Bezieher von Kinderzuschlag für ihre Kinder auch Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. 51 Familienbüro-August 2015 Im Einzelnen kommen hierbei folgende Leistungen in Betracht: eintägige Ausflüge von Schule oder Kindertagesstätte mehrtägige Klassenfahrten von Schule oder Kindertagesstätte Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule angemessene Lernförderung gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Hort sowie Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind bei der zuständigen kommunalen Stelle zu beantragen. Dort erhalten Sie auch entsprechende Antragsvordrucke. Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen Bescheid. Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten persönlich an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse oder informieren sich über das Merkblatt. Familienkasse Regensburg Galgenbergstraße 24 Tel.: 01801/54 63 37 (Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) E-Mail: [email protected] www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen,did=21996.html 52 Familienbüro-August 2015 5.11 Bildungsgutschein (Quelle: www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Weiterbildung /Foerdermoeglichkeiten/Bildungsgutschein/) Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Das Jugendamt übernimmt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ganz oder teilweise die Kosten bei folgenden Anlässen und Bedarfslagen: eintägige Ausflüge der Schule oder der Kindertageseinrichtung, mehrtägige Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf Lernförderung (Nachhilfe), Schülerbeförderung Mittagessen in der Schule, Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege Teilhabe am Mitgliedsbeitrag sozialen im und kulturellen Sportverein, Leben, Teilnahme an beispielsweise Ferien- und Freizeitmaßnahmen, Kosten für Musikunterricht 5.12 Steuerklassenwahl und Steuerfreibeträge Steuerklassenwahl (Quelle: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/ Steuerarten/Lohnsteuer/BMF_Schreiben_Allgemeines/2014-11-27-merkblatt-steuerklassen wahl-2015.html) Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können die Einstufung in die Lohnsteuerklassen frei wählen. 53 Familienbüro-August 2015 Steuerfreibeträge (Quelle: www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=39988.html) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erläutert auf seinen Internetseiten den Steuerfreibetrag für Kinder und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. 5.13 Betreuungsgeld (Quelle: www.betreuungsgeld-aktuell.de ) Das Betreuungsgeld ist eine Geldleistung des Staates an die Eltern, also an Mütter und Väter, die sich in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes zu Hause in Vollzeit der Erziehung widmen. Es ist für Eltern gedacht, die ganz bewusst keinen Krippenplatz, also keine Kindertagesstätte in Anspruch nehmen wollen. Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, wurde ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150,Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt. Das Betreuungsgeld wurde am 1. August 2013 eingeführt. Grundlage hierfür ist der § 16 SGB VIII, der die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie regelt: § 16 Abs. 4 SGB VIII besagt: Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. 54 Familienbüro-August 2015 Für wen wird Betreuungsgeld gezahlt? Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, können Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder keine öffentlich geförderte Kita besuchen oder nicht durch eine Tagesmutter betreut werden. Die Zahlung setzt mit dem 15. Lebensmonat des Kindes oder dem Ende des Elterngeldbezugs ein. Das Betreuungsgeld wird höchstens für 22 Monate gezahlt. Ab wann wird das Betreuungsgeld ausgezahlt? Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Wird Elterngeld bezogen, so kann das Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat, nämlich mit Beendigung des Elterngeldbezugs in Empfang genommen worden. Es wird jedoch immer nur längstens für 22 Monate gezahlt. Wo muss das Betreuungsgeld beantragt werden? Das Betreuungsgeld muss dort beantragt werden, wo auch das Elterngeld beantragt wird. Die Zuständigkeit ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wie hoch ist das Betreuungsgeld? Ab dem 1. August 2014 werden 150,- Euro pro Kind gezahlt, und zwar für Kinder sowohl im zweiten als auch im dritten Lebensjahr. Wie viel wird an Eltern von Zwillingen/Mehrlingen gezahlt? Eltern von Zwillingen erhalten das komplette Betreuungsgeld für jedes Kind. Bei Drillingen oder weitere Mehrlingen gilt dies entsprechend. Hat eine Berufstätigkeit Auswirkungen auf das Betreuungsgeld? Die Berufstätigkeit des Vaters oder der Mutter hat keinerlei Auswirkungen auf das Betreuungsgeld. Auch Eltern, die in Vollzeit arbeiten und ihr Kind währenddessen von einer Privatperson, etwa Großeltern, betreuen lassen, erhalten Betreuungsgeld. Die eigene Berufstätigkeit muss also nicht eingeschränkt werden. 55 Familienbüro-August 2015 Wird das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld I angerechnet? Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld I angerechnet, es sei denn, die Eltern erhalten mehr als 300,- Euro (bei zwei und mehr Kindern). Ab 300,- Euro erfolgt eine Anrechnung. Wird das Betreuungsgeld auf das Bafög angerechnet? Beim Bezug von Bafög gilt das gleiche wie beim Nebeneinander von Betreuungsgeld und Arbeitslosengeld I. Es erfolgt eine Anrechnung erst ab einer Summe von 300 Euro, die nur bei zwei und mehr Kindern erreicht wird. Wird das Betreuungsgeld auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV, ALG II) angerechnet? Ja, auf das (umgangssprachlich Hartz IV genannte) Arbeitslosengeld II wird das Betreuungsgeld in voller Höhe angerechnet. Ausnahme: Wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge oder das Bildungssparen verwendet wird, erfolgt keine Anrechnung. Eine Anrechnung erfolgt auch bei der Sozialhilfe (Grundsicherung und beim Kinderzuschlag). Können Betreuungsgeld und Elterngeld gleichzeitig bezogen werden? Elterngeld und Betreuungsgeld zeitgleich zu beziehen ist nicht möglich. Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld erst nach dem Ende des Bezugs von Elterngeld gezahlt. Eine Ausnahme besteht, wenn man die Auszahlung des Elterngeldes auf zwei Jahre ausdehnt. Dann kann man während des Bezugs der zweiten Hälfte des Elterngeldes Betreuungsgeld beziehen. Es ist auch nicht möglich als Mutter Betreuungsgeld zu beziehen, wenn der Vater Elterngeld erhält, also etwa im 13. oder 14. Lebensmonat des Kindes. Umgekehrt natürlich ebenso wenig. Gibt es Betreuungsgeld, wenn das Kind privat betreut wird? Lässt man das Kind privat betreuen, dann steht das dem Bezug von Betreuungsgeld nicht entgegen. Dabei ist es unerheblich, ob diese private Betreuung durch eine bezahlte Fachkraft oder kostenlos etwa durch die Großeltern erfolgt. Wichtig ist nur, dass nicht auf eine durch öffentliche Gelder geförderte Tagesmutter zurückgegriffen wird. 56 Familienbüro-August 2015 Kann Betreuungsgeld auch bezogen werden, wenn das Kind an ein oder zwei Tagen der Woche zu einer durch öffentliche Gelder geförderte Tagesmutter geht? Ein Anspruch auf Betreuungsgeld ist nicht gegeben, wenn die Tagesmutter durch öffentliche Gelder, also durch das Jugendamt finanziert oder mitfinanziert wird. Liegt ein besonderer Härtefall vor, kann es jedoch auch in diesem Fall gezahlt werden, wenn die wöchentliche Betreuungszeit 20 Stunden nicht überschreitet. Ein solcher Härtefall ist etwa bei einer Schwerbehinderung oder schweren Erkrankung der Eltern gegeben. Gibt es Betreuungsgeld, wenn die Ausgaben für eine private Kinderbetreuung von der Steuer abgesetzt werden? Setzt man Kinderbetreuungskosten von der Steuer ab, so hat dies keinen Einfluss auf den Betreuungsgeldanspruch. Grund: Es handelt sich lediglich um eine mittelbare Unterstützungsleistung des Staates, nicht um eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung. Ist es möglich, das Betreuungsgeld auch nur für ein paar Monate in Anspruch zu nehmen und das Kind anschließend in eine Kindertageseinrichtung zu geben? Man kann frei wählen, wie lange man das Betreuungsgeld beziehen möchte. Auch der Bezug von nur einem Monat ist möglich. Sobald man sein Kind jedoch in eine Tagesstätte oder zu einer Tagesmutter gibt, entfällt der Anspruch auf Betreuungsgeld. Die Aufnahme in der Kita oder bei der Tagesmutter muss man der Bewilligungsstelle unverzüglich mitteilen. Hat eine Mütterkur Auswirkungen auf das Betreuungsgeld? Auch wenn sich während der Kur eine Familienpflegerin um das Kind kümmert, besteht der Anspruch auf Betreuungsgeld auch während der Mütterkur fort. 57 Familienbüro-August 2015 Wird das Betreuungsgeld gezahlt, wenn sich ein Au-pair um das Kind kümmert? Ja, eine Kinderbetreuung durch ein Au-pair hindert den Anspruch auf Betreuungsgeld nicht. Für die Kinderbetreuung durch ein Au-pair gibt es jedoch gesetzliche Vorgaben. Die Arbeitszeit ist auf 30 Stunden pro Woche beschränkt. Besteht der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Kita-Platz fort während Betreuungsgeld bezogen wird? Ja, der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird vom Betreuungsgeld nicht berührt. Wann besteht ein Anspruch auf den Altersvorsorgebonus zum Betreuungsgeld? Eltern erhalten pro Monat 15,- Euro zusätzlich, wenn sie das Betreuungsgeld vollständig für einen Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) oder einen Basisrentenvertrag (Rürup-Rente) verwenden. Die Einzelheiten, insbesondere, ob ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss oder aber auch in einen bereits bestehenden Vertrag eingezahlt werden kann, sind noch ungeklärt. Wie ist das Bildungssparen ausgestaltet? Momentan ist das Bildungssparen, für das es einen Bonus von 15,- Euro monatlich geben soll, wenn das Betreuungsgeld für die spätere Bildung des Kindes verwendet wird, noch nicht gesetzlich ausgestaltet. 58 Familienbüro-August 2015 6 Nützliche Links www.familien-wegweiser.de Familien-Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.familienhandbuch.de Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik in neun verschiedenen Sprachen. www.elternimnetz.de Viele nützliche Informationen rund um das Thema Familie. Angeboten werden auch sogenannte Elternbriefe mit einem Krippenleitfaden. www.treffpunkteltern.de Informationen zur Schwangerschaft, Familienrecht, Geburt, Finanziellen Hilfen usw. www.daddylicious.de "Für Väter. Von Vätern." www.zbfs.bayern.de Das Zentrum Bayern Familie und Soziales informiert u.a. über Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, über Leistungen nach dem Landeserziehungsgeldgesetz sowie zum neuen Betreuungsgeld. www.stwno.de Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz stellt auf einen Blick finanzielle Hilfen für studentische Eltern dar. www.sozialleistungsrecht.de Onlinekommentar zu verschiedenen Gesetzen des Sozialleistungsrechts von Prof. Dr. Schneider-Danwitz der OTH Regensburg. www.bmas.de Broschüre "Soziale Sicherung im Überblick 2014" zum Download. www.arbeitsagentur.de Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Eltern, die einen Kinderzuschlag in Anspruch nehmen möchten. www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html Online Elterngeld-Rechner sowie weitere Informationen zum Elterngeld und der Beantragung www.sozialhilfe24.de ALG 2 Rechner sowie weitere Informationen 59 Familienbüro-August 2015 Finanzielle Unterstützung für Bildung, Sport, Schulmaterial, Klassenfahrten, Musikunterricht beantragen: o Bildung und Teilhabe – Leistungen für Kinder der Stadt Regensburg, [email protected] o Mütter in Not e.V. 0941/5 99 91 32 o Sozial- und Sportstiftung der Stadtwerke Regensburg, Tel. 0941/6012090 o Waisenhausstiftung Stadtamhof, Stiftungsverwaltung der Stadt Regensburg sowie Regensburg, Tel. 0941/507-1544 www.regensburg.de Rat und Hilfen - Der Familienratgeber der Stadt Informationen zu Kinderbetreuungseinrichtungen. www.landkreis-regensburg.de Auflistung aller Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Regensburg inkl. einer Gebührenübersicht. www.familie-bildung.info Auflistung wichtiger Themen und Anlaufstellen im Landkreis und der Stadt Regensburg. http://www.regensburg.de/sixcms/media.php/121/frauenhandbuch-2015.pdf Frauenhandbuch der Stadt Regensburg z.B. mit Infos zu "Frauen und Familie", diversen Anlauf- und Beratungsstellen usw. http://www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugendund-familie/zentrale-soziale-dienste/koki Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) unterstützt Eltern in belastenden Situation (z.B. Überforderung, Arbeitslosigkeit, alleinerziehend, fehlender Rückhalt in der Familie usw.). Das Angebot ist kostenlos. www.familienwerkstatt-regensburg.de Die Familienwerkstatt ist ein Verein, in dem verschiedene Professionen interdisziplinär zusammenarbeiten. Unter anderem gibt es folgende Angebote: o PALME: Präventives Elterntraining für alleinerziehende Mütter in Regensburg. o Trennungs- und Scheidungskindergruppe: für Kinder von 8 - 12 Jahren o Helden- und Heldinnenreise: Training für Kinder und Jugendliche von 12 - 15 Jahren zur Reduktion von Aggression. www.regensburg.de/leben/gesellschaft/familien/rat-und-hilfe Familienberatung bei Trennung und Scheidung in Regensburg. 60 Familienbüro-August 2015 www.schwanger-in-bayern.de Infos zum Thema Schwangerschaft, Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungsstellen vor Ort aber auch finanziellen Hilfen. www.wellcome-online.de Wellcome"-Ehrenamtliche helfen jetzt auch den Familien in Regensburg: Die "Wellcome"-Engel kommen ein bis zwei Mal in der Woche für etwa zwei bis drei Stunden zu den Familien nach Hause. Etwa drei Monate lang werden die Familien so im Alltag unterstützt. Die Helfer unterstützen zum Beispiel beim Umgang mit einem Neugeborenen oder kümmern sich um Geschwisterkinder. Manchmal geht es auch einfach darum, dass für Eltern jemand da ist, der ihnen zuhört oder auch praktische Hilfe leisten kann. Kosten: Vermittlungsgebühr 10 Euro, Betreuung max. 5 Euro/Stunde - evtl. ist finanzielle Unterstützung möglich. www.studentenkind.de Tipps und Informationen rund um das Thema Studieren mit Kind. www.auslandsstudium-mit-kind.de Informationen und Erfahrungsberichte zum Auslandsstudium mit Kind. eu-community.daad.de Das ERASMUS-Programm fördert auch "special needs". Auf den Seiten des DAAD finden sich Informationen zur Förderung sowie Berichte zum Auslandsaufenthalt von Studierenden mit Kind. www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/sozialamt Amt für Soziales der Stadt Regensburg. Johann-Hösl-Str. 11, Tel. 0941-5071502 Mo, Mi, Fr: 8.00 – 11.30 Uhr, Do 15.00 – 17.30 Uhr www.regensburg.de/rathaus/aemteruebersicht/direktorium-2/jugend-undfamilie Amt für Jugend und Familie der Stadt Regensburg. Richard-Wagner-Str. 17, Tel. 0941-507-1512 Mo-Mi & Fr 8.30 – 12.00 Uhr, Do 8.30 – 13.00, 15.00 – 17.0 Uhr www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdby/regensburg/Jobce nterRegensburg/index.htm Jobcenter der Stadt Regensburg. Gewerbepark D83. Leistungen allgemein: 0941-64090-377. Arbeitsvermittlung: 0941-64090-277. Erstantragstellung: 61 Familienbüro-August 2015 0941-64090-307 Mo-Mi & Fr 7.30 – 12.00 Uhr, Do 7.30 – 12.00, 13.00 – 18.00 Uhr www.regensburg.de/leben/gesellschaft-u-soziales/frauen/gleichstellungsstelle Gleichstellungsstelle der Stadt Regensburg. Minoritenweg 8-10. Tel. 0941-5071142. Beratung, Veranstaltungen und Herausgabe von Informationen zu frauen-, männer- und familienbezogenen Themenstellungen, Vernetzung von frauen- und familienrelevanten Angeboten und Gruppierungen 62
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