NTWURF HBO 2016 Entfernung der Baustoff

SYNOPSE TEXTVORSCHLÄGE HBO 2011 – ENTWURF HBO 2016
HBO 2011
Entwurf HBO 2016
HE-HBO 2014
HE-HBO 2016
STAND: 12. NOVEMBER 2015
Kommentar
Viele Entwürfe sehen (unabhängig von der Vollgeschossigkeit)
§ 2 (4)
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Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn … sind keine Vollgeschosse.
Dachgeschosse sind Geschosse über mindestens einem weiteren Geschoss mit
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Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn … sind keine Vollgeschosse.
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Dachgeschosse sind Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche.
mindestens einer geneigten Dachfläche oder einem horizontalen oberen Abschluss,
wenn darüber keine Aufenthaltsräume möglich sind.
ein oberstes Geschoss ohne geneigte Dachflächen auf, das per
Definition ein Dachgeschoss ist und für den die Erleichterungen
u.a. nach Anlage 1 greifen sollen.
Es wurde darüber diskutiert, ob der Text "mit mindestens einer
geneigten Dachfläche oder einem horizontalen oberen
Abschluss" entfallen kann.
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Brandwände sind 30 cm über die Bedachung zu führen oder in Höhe der Dachhaut
mit einer beiderseits 50 cm auskragenden Platte aus feuerbeständigen und
§ 27 (5) nichtbrennbaren Baustoffen abzuschließen; darüber dürfen brennbare Teile des
Daches nicht hinweggeführt werden. 2Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3
sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen.
Brandwände sind 30 cm über die Bedachung zu führen oder beidseits mit einer
einer 50 cm breiten, feuerbeständigen Konstruktion so abzuschließen, dass der
Brandüberschlag über 90 Minuten wirksam behindert wird; darüber dürfen
brennbare Teile des Daches nicht hinweggeführt werden. 2Bei Gebäuden der
Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu
führen.
Bei der Ausführung entsprechend § 27 Abs. 5 Satz 2 darf zwischen der Oberkante
Bei der Ausführung entsprechend § 27 Abs. 5 Satz 2 darf zwischen der Oberkante
27.5.2
der Dachhaut und der Brandwand kein Zwischenraum vorhanden sein. Hölzerne
Dachlatten dürfen über die Brandwand nicht hinweggeführt werden, sie sind z.B.
durch Blechprofile zu ersetzen.
Der Begriff "auskragende Platte" wird oft missverstanden. Die
Ausbildung eines Stahlbetonkragens ist eine, aber nicht die
einzige Möglichkeit. Wichtig ist, dass die Konstruktion das
Schutzziel erfüllt.
der Dachhaut und der Brandwand kein Zwischenraum vorhanden sein. Hölzerne
Siehe separate Unterlage "Brandwandkopf" (Soll diese erarbeitet
Dachlatten dürfen über die Brandwand nicht hinweggeführt werden, sie sind z.B.
und abgegeben werden? Es setzt eine sehr Detailorientierte
durch Blechprofile zu ersetzen.
Betrachtung voraus)
Für die Konstruktion zum Schutz gegen Brandüberschlag können auch gedämmte
Konstruktionen zum Einsatz kommen, wenn die tragenden Bauteile entsprechend an
der Brandwand befestigt sind.
Bisheriger Absatz (6) wird zu Absatz (7)
§ 29 (6) Bisheriger Absatz (7) wird zu Absatz (8)
Bisheriger Absatz (8) wird zu Absatz (9)
Neuer Absatz (6):
Zwischen Schornsteinen und brennbaren Dachbauteilen muss ein mindestens 50 mm
breiter Abstand vorhanden sein, der mit nicht-brennbaren Dämmstoffen mit einem
Schmelzpunkt größer 1000°C auszufüllen ist.
Häufige Unklarheit bei ausführenden Betrieben und bei den
Prüfsachverständigen für Feuerungsanlagen (Schornsteinfeger).
Alternativ Klarstellung in der HE-HBO
Die Stellungnahme der Schornsteinfeger sollte eingeholt
werden.
Entfernung der Baustoff-Brennbarkeit für die Bauteile – schutzzielorientierte Formulierung ohne Einbußen an Sicherheit.
Formulierung aus Baden-Württemberg ggf. in HE-HBO übernehmen:
§ 26 (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 3 sind tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus
brennbaren Baustoffen zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und
Rauch nicht über Grenzen von Brand oder Rauchschutzbereichen, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden können.
Peter Löw / Stefan Winter fragen: Ist diese Formulierung kurz-/mittelfristig zielführend? Besserer Textvorschlag?
"Hohlräume in nicht-brennbaren Baustoffen sind unkritisch, Hohlräume sind vollständig mit nicht-brennbaren Baustoffen auszufüllen"
SYNOPSE TEXTVORSCHLÄGE HBO 2011 – ENTWURF HBO 2016
STAND: 12. NOVEMBER 2015
Entfernung der Baustoff-Brennbarkeit für die Bauteile –
schutzzielorientierte Formulierung ohne Einbußen an Sicherheit.
Neue Fußnote: "Für alle nutzungseinheiten-trennenden
Bauteile sind Hohlräume in nicht-brennbaren Baustoffen
Anlage 1
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unkritisch. Hohlräume in brennbaren Bautoffen sind
vollständig mit nicht-brennbaren Baustoffen auszufüllen
(Hohlraumfreiheit)."
Mit dieser Formulierung sollen die üblichen MauerwerksProdukte legitimiert werden, in Holzkonstruktionen muss damit
aber das maßgebliche Problem verhindert werden.
Entfernung der Baustoff-Brennbarkeit für die Bauteile –
schutzzielorientierte Formulierung ohne Einbußen an Sicherheit.
Anlage 1
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In Gk 4 ist die Verwendung normal entflammbarer, im
Brandverhalten unkritischer Baustoffe zulässig, wenn die
Brandausbreitung durch geeignete Maßnahmen insbesondere
geschossweise Brandsperren eingedämmt werden kann.
Hinweis ggf. in HE-HBO zur Konkretisierung auf Holzfassaden.
Entfernung der Baustoff-Brennbarkeit für die Bauteile –
schutzzielorientierte Formulierung ohne Einbußen an Sicherheit.
Ausschließliche Verwendung von T 30-RS-Türen (nicht mehr
Anlage 1
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ohne RS-Eigenschaft)
Neue Fußnote: "Für alle nutzungseinheiten-trennenden
Bauteile sind Hohlräume in nicht-brennbaren Baustoffen
unkritisch. Hohlräume in brennbaren Bautoffen sind
vollständig mit nicht-brennbaren Baustoffen auszufüllen
(Hohlraumfreiheit)."
SYNOPSE TEXTVORSCHLÄGE HBO 2011 – ENTWURF HBO 2016
STAND: 12. NOVEMBER 2015
Anforderungen bleiben wie bisher – Holzbaulösungen können als
Abweichung erfolgversprechend beantragt werden. Bezug zu
aktuell in Bearbeitung befindlichen Veröffentlichungen des
Informationsdienst Holz kann hergestellt werden.
Anlage 1
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Ausschließliche Verwendung von T 90-RS-Türen (nicht mehr
ohne RS-Eigenschaft)
Neue Fußnote: "Für alle nutzungseinheiten-trennenden
Bauteile sind Hohlräume in nicht-brennbaren Baustoffen
unkritisch. Hohlräume in brennbaren Bautoffen sind
vollständig mit nicht-brennbaren Baustoffen auszufüllen
(Hohlraumfreiheit)."
Entfernung der Baustoff-Brennbarkeit für die Bauteile –
schutzzielorientierte Formulierung ohne Einbußen an Sicherheit.
Anlage 1
5
Neue Fußnote: "Für alle nutzungseinheiten-trennenden
Bauteile sind Hohlräume in nicht-brennbaren Baustoffen
unkritisch. Hohlräume in brennbaren Bautoffen sind
vollständig mit nicht-brennbaren Baustoffen auszufüllen
(Hohlraumfreiheit)."
Anlage 1
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Entfernung der Baustoff-Brennbarkeit für die Bauteile –
schutzzielorientierte Formulierung ohne Einbußen an Sicherheit.
Tabelle bleibt wie bisher
SYNOPSE TEXTVORSCHLÄGE HBO 2011 – ENTWURF HBO 2016
STAND: 12. NOVEMBER 2015
Entfernung der Baustoff-Brennbarkeit für die Bauteile –
schutzzielorientierte Formulierung ohne Einbußen an Sicherheit.
Treppenraumwände müssen robust sein. Es ist klarzustellen,
welche konstruktive Unterschiede zur Brandwand bestehen.
Türen aus Treppenräumen zu Nutzungseinheiten im Regelbau
müssen vollwandig (hohlraumfrei) sein.
Neue Fußnote: "Für alle nutzungseinheiten-trennenden
Bauteile sind Hohlräume in nicht-brennbaren Baustoffen
unkritisch. Hohlräume in brennbaren Bautoffen sind
vollständig mit nicht-brennbaren Baustoffen auszufüllen
Anlage 1
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(Hohlraumfreiheit)."
Neue Fußnote: "Handläufe aus Holz sind dabei unkritisch"
Es sollte eine Diskussion angestoßen werden, dass die RS-Türen
keinen ergiebigen Beitrag zur Sicherheit im Brandfall liefern.
Wenn seitens der öffentlich-rechtlichen Seite ein Schutzziel
erreicht werden soll, muss das dann auch eine T 30-RS-Tür sein.
Ansonsten: Als vollwandig gelten Türen mit Türblättern ohne
Verglasungsanteilen und ohne Hohlräume, z. B. aus ca. 4 cm
dickem Vollholz oder ebenso dicken Vollspanplatten.
Es wäre auch ein Bezug zur europäischen Nomenklatur möglich:
Tür EW-30 nach DIN EN 13501 geprüft nach EN 1634-1 (keine
"I"-Anforderung)
Entfernung der Baustoff-Brennbarkeit für die Bauteile –
schutzzielorientierte Formulierung ohne Einbußen an Sicherheit.
Ausschließliche Verwendung von T 30-RS-Türen (nicht mehr
ohne RS-Eigenschaft)
Anlage 1
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In Flurwänden müssen feststehende Verglasungsflächen möglich
sein (Ggf. Vorgabe von VSG-Glas). Das Schutzziel des Flurs darf
dabei nicht beeinträchtigt werden.
Diskussionsansatz: Türanlagen in Wänden notwendiger Flure
dürfen feststehende lichtdurchlässige Seitenteile und Oberlichter
haben, wenn deren Anteil an der Gesamtfläche der Flurwände
nicht mehr als 30 % beträgt.
SYNOPSE TEXTVORSCHLÄGE HBO 2011 – ENTWURF HBO 2016
STAND: 12. NOVEMBER 2015
Entfernung der Baustoff-Brennbarkeit für die Bauteile –
schutzzielorientierte Formulierung ohne Einbußen an Sicherheit.
Die Möglichkeit, Fahrschachtwände aus Massivholz zu bauen
Anlage 1
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muss gegen sein. Die Anforderungen an den konstruktiven
Brandschutz bleiben unverändert.
Gleichzeitig erfolgt eine Klarstellung, wann überhaupt
Anforderungen an den Aufzugsschacht gestellt werden. Ggf. ist
textlich zu ergänzen, dass dann auch die
Rauchableitungsöffnung im Schachtkopf entfallen kann.