Zu Aktuelles vom Obmann für das Richterwesen im JGHV, in „Der Jagdgebrauchshund, 9-2015“. Die kritischen Äußerungen von Josef Westermann zu den Schleppenarbeiten und Bringleistungen zeigen einmal mehr, dass hochpassionierte und triebstarke Jagdhunde nicht ohne konsequente Gehorsamserziehung und Zwangsapport zu leistungsstarken Gebrauchshunden ausgebildet werden können. Seine Ausführungen offenbaren aber auch einen problematischen Systemfehler in unseren Prüfungsordnungen den es zu beseitigen gilt. Mit einer relativ einfachen Umstellung in unserem Prüfungssystem könnten einige zentrale Richtlinien unserer PO’s in ein logisches System gebracht und für die Hundeführer und Richter einfacher und verständlicher werden. Bei unseren Prüfungen geht es u.a. darum die jagdliche Brauchbarkeit im Bringen von Wild (Kanin, Hase, Ente, Federwild und Fuchs) festzustellen und zu dokumentieren. Das Wild, das wir in unseren deutschen Revieren bejagen, ist überall nahezu das Selbe. Darum müssen logischer Weise die Anforderungen für Arbeiten nach dem Schuss, in der Jagdpraxis und auf Prüfungen für alle Rassen die gleichen sein (z.B. muss der Jagdterrier, der Kleine Münsterländer wie der DD gleich zuverlässig die Ente bringen, wenn er für diese Arbeit „brauchbar“ sein will). Die Feststellung von Josef Westermann, „bringen bedeutet“ Aufnehmen – Tragen-Abgeben, ist richtig, darum sollte in Zukunft diese eine Arbeit auch in einem Prüfungsfach beurteilt werden. Das Ausarbeiten der Schleppen könnten wir getrennt in einer Note zusammenfassen. Die Schleppenarbeit dient eigentlich nur dazu, den Hund auf größere Entfernung an das ausgelegte Feder- bzw. Haarwild zu bringen um danach das zuverlässige Bringen zu prüfen. Das Zutragen des Wildes sollte grundsätzlich nur noch unter „Bringen“ der jeweiligen Wildart zensiert und mit angemessenen Fachwertziffern gewichtet werden (z.B.: Bringen Fuchs, FWZ 5, Bringen Federwild, FWZ 2). Die Beurteilung des Bringens (Ente, Federwild und Kanin) sollte für jede Wildart separat erfolgen und alle Verhaltensweisen, die bei der Beurteilung dabei ab dem Moment des Findens eine Rolle spielen, in einer Note für die jeweilige Wildart zusammen gefasst werden (freudiges Aufnehmen, guter Griff, flottes Zutragen, korrektes Ausgeben, usw.). Mit dieser PO-Änderung könnten wir auf eine elegante Weise auch die Geburtsfehler der PO- Wasser beseitigen. Zur Erinnerung: Gegenwärtig ist es so, dass ein Hund mit „ungenügend“ beurteilt wird, der zwar eine sehr gute Arbeit beim eigentlichen Stöbern hinter der Ente zeigt, die Ente aber nicht bringt, weil er sich z.B. hinreißen lässt, einer weiteren sichtigen Ente zu folgen (ähnliches gilt auch für das Fach Verlorensuchen i. d. Gewässer). Ein anderer Hund, der meinetwegen noch nicht einmal das Wasser annimmt, wird ebenso mit „ungenügend“ beurteilt. Der erste Hund hat zwar sehr gute Anlagen für das eigentliche Stöbern hinter der Ente gezeigt, nur nicht apportiert, was von einem Abrichtefehler herrühren kann. Der zweite Hund könnte sich dagegen wegen mangelnder Passion oder Wasserscheue die Pfoten nicht nass gemacht haben. Beide Hunde erhielten ein „Ungenügend“ und gingen z.B. bei der Zuchtwertschätzung der Kleinen Münsterländer mit einer „Null“ ein, was weder mit der genetischen Disposition, noch mit der gezeigten Leistung übereinstimmen würde und zwangsläufig zu einem falschen Ergebnis führt. Hier differenziert die Prüfungsordnung gegenwärtig zu wenig und es gehen unnötig wertvolle Informationen für die Zucht verloren. Der Zweckbestimmung der PO folgend, soll sie aber der Feststellung des Zuchtwertes der Elterntiere dienen. Es ist nicht gerade logisch, ein sehr gutes Stöbern mit Ente mit ungenügend zu beurteilen, weil der Hund die Ente nicht apportiert hat. Das kann man doch zutreffender und für Jedermann verständlich unter Bringen von Ente zensieren. Dasselbe gilt für das Bringen von Hase/Kanin oder Huhn/ Fasan/ Taube. Bei meinen Beispielen würde demzufolge der erste Hund im Fach „Stöbern mit Ente“ zutreffend mit „sehr gut“ und im Fach „Bringen Ente“ mit „ungenügend“ beurteilt werden können. Der zweite Hund im Fach „Stöbern mit Ente“ mit „ungenügend“ und im Fach „Bringen Ente“ mit „nicht geprüft“ beurteilt werden. Und in die Zuchtwertschätzung gingen beide Hunde ebenfalls mit zutreffenden und differenzierten Werten ein. Die gegenwärtig gültige Bestimmung, wonach einem sehr gut stöbernden Hund, vor dem die Ente nicht geschossen werden konnte, eine weitere Ente ins Wasser geworfen wird, die er selbstständig bringen muss, halte ich für unbrauchbar und überflüssig. Gerade einem jungen Hund, der Jagdpassion und Spurtreue zeigt, kann diese sinnlose Prüfungspraktik in arge Verlegenheit bringen. Es kann durchaus sein, dass er diese zusätzlich geworfene Ente ignoriert und erst „seine Ente“, auf die er angesetzt wurde, suchen und fangen will! Die zusätzlich geworfene Ente ist eine vollkommen unnötige Verleitung und eher als außergewöhnliche Störung anzusehen. Ein Hund der bereits zweimal eine Ente gebracht hat, ist ausreichend geprüft! Auf einer HZP sehe ich bei den Beurteilungskriterien für die Wasserarbeit den Grundsatz der Gleichbehandlung nicht gewahrt, wenn einerseits ein Hund nach unserer PO eine Ersatzschleppe bekommen kann, wenn bei der Schleppenarbeite ein Hase aufsteht, er diesen hetzt und nicht bringt, bei der Entenarbeit er bei ähnlichem Verhalten aber die Prüfung nicht bestehen kann. Bei einer HZP halte ich es darum für vertretbar, wenn ein Hund beim Bringen durch plötzlich wahrnehmbares lebendes Wasserwild so stark verleitet wird, dass er die Ente fallen lässt und diesem folgt, er danach noch einmal angesetzt werden darf, um die Ente unverzüglich zu bringen und die Prüfung bestehen zu können. Eine Ersatzarbeit wie bei den Schleppen halte ich dagegen aus tierschutzrelevanten Gründen für problematisch. Für diese angestrebte PO-Änderung sollte zunächst eine Grundsatzentscheidung der HV des JGHV herbeigeführt werden und danach könnten die betroffenen PO’s durch die Stammbuchkommission überarbeitet und zeitnah neu beschlossen werden. Rupert Reininger 1. Neugliederung der HZP Fächer Arbeitspunkte Fächer Zusatzpunkte: 1. Spurarbeit x Fachwert- Wertungsziffer punkte 3 2. Nasengebrauch 3 3. Suche 2 4. Vorstehen 2 5. Führigkeit 2 6. Arbeitsfreude 1 7. Wasserarbeit b)1. Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer 2. oder Stöbern m. Ente lt. beil. Zeugnis 3 a)Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer 1 8. Verlorensuchen von Federwild a, Arbeit am geflügelten Huhn (Fasan) oder b, Verlorensuchen von Federwild 9. Schleppenarbeit a) Haarwildschleppe b) Federwildschleppe 10. Bringen Ente a) Schußfestigkeitsprüfung b) Verlorensuchen i. d. G. c) Stöbern m. l. Ente i. d. G. Zusatzpunkte: 1 1 } } 1 1 11. Bringen von Federwild im Feld 1 12. Bringen von Hase oder Kanin 1 13. Gehorsam 1
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