Die Zeitung der gemeinsamen Mitarbeitervertretung des Diakonischen Werkes Oldenburg 24. Jahrgang / Ausgabe Juni 2015 Brennpunkt mav Erste Lohnrunde zum neuen Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) von ver.di erfolgreich abgeschlossen! (Bericht S. 10) Inhalt - Ausruhen ist wichtig – diese Pausen stehen Ihnen zu Dienstlicher Umgang mit smartphone, notebook & Co. Veränderungen in der mav - Telegramm Arbeiten im „geteilten Dienst“ Erste Lohnrunde zum neuen TV DN war erfolgreich! Bessere Vereinbarung von Pflege und Beruf Erster landesweit geltender Tarifvertrag für Azubis in der Altenpflege Dienstjubiläen Januar – Juni 2015 Auflösung Feiertagsrätsel Impressum Gemeinsame Mitarbeitervertretung des Diakonischen Werkes Oldenburg, Haus der Diakonie, Kastanienallee 9-11, 26121 Oldenburg, mav-Büro: Erdgeschoß, Zimmer Nr. 119 sind wir zu erreichen unter: 0441 / 21001-95 oder per e-mail: [email protected] Weitere Informationen gibt es auf der mav-Seite der homepage des Diakonischen Werkes Oldenburg: www.mav.dw-ol.de Aktuelle Infos gibt es auf der website der agmav Niedersachsen unter : www.ag-mav.de Sprechzeiten der Schwerbehindertenvertretung Christine Kaiser, Tel.: 0441 / 2058731 Tagesstätte im PTZ Oldenburg, Borchersweg 80, 26135 OL mittwochs: 11.30 - 13.00 Uhr e mail: [email protected] In eigener Sache: Redaktion und Verantwortung Seit über zwei Jahren erscheint das mav-info unter dem Namen „Brennpunkt mav“. Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir darauf hinweisen, dass wir aus Kostengründen die Druckauflage verringert haben. Es gibt also nur eine begrenzte Anzahl von Heften pro Einrichtung. Aber kein Grund zur Sorge. Das Heft wird von uns auch online zur Verfügung gestellt und kann auf unserer homepage gelesen werden. Die redaktionelle Bearbeitung wird vom Ausschuss BWL, EDV und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Verantwortlich für den Inhalt des Heftes ist die gemeinsame Mitarbeitervertretung. Brennpunkt mav - Seite 2 Ausschuss für Personal und Arbeitsrecht Ausruhen ist wichtig! Viele Arbeitnehmer machen zu wenig Pause! Höchstleistung bringt nur, wer auch Zeit zum Ausruhen hat. Die Pause ist wichtig für die Kreativität und gesetzlich klar geregelt. Es ist ein Paradoxon der heutigen Arbeitswelt: Ratgeberbücher haben Hochkonjunktur. Auf der anderen Seite steht ein beschleunigter Arbeitsalltag, der ohnehin weniger Pausen zulässt. Und wenn die Pause dann auch noch eher zum Netzwerken als zum Entspannen genutzt wird, bleiben Ruhe und Konzentration schnell auf der Strecke. Dabei gibt es klare gesetzliche Regelungen. Jeder, der mehr als sechs Stunden täglich arbeitet, hat einen Anspruch auf 30 Minuten Pause, bei mehr als neun Stunden Arbeit steht noch einmal eine Viertelstunde mehr zur Verfügung sagt das Arbeitsgesetz. Das sind die Mindestvorgaben, auf die jeder Arbeitnehmer Anspruch hat. Jedoch lässt mehr als jeder vierte Deutsche regelmäßig seine Pause ausfallen. Das zeigt der Stressreport Deutschland 2012, der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben wird. Das Prekäre an der Lage: Beschäftigte, die ohnehin besonders viel arbeiten, verzichten am häufigsten auf eine Auszeit. Dabei ist schon lange erwiesen, dass kurze Ruhephasen die Produktivität erheblich steigern, man sich ausgeglichener fühlt und Stress abgebaut wird. Ähnliches wie in der Trainingslehre beim Sport gilt auch im Arbeitsalltag: Aktivität ist eine wichtige Vorrausetzung um besser zu werden, die wirkliche Leistungssteigerung findet aber in den Ruhephasen statt. Doch wie nutzt man seine Pause am besten? Das ist nicht pauschal zu beantworten und kommt auf die Person an. Der eine kann bei einem kurzen Nickerchen am besten entspannen, die andere nutzt die Mittagspause zum gemeinsamen Essen mit den Kollegen und empfindet das als Erholung. Eines kann man jedoch pauschal sagen: Die Pause sollte nicht am Arbeitsplatz verbracht werden. Räumliche Trennung von der Arbeit schafft auch im Kopf Abstand und sorgt dafür, dass man sich erholt. Quelle: www.wiwo.de/erfolg/beruf Brennpunkt mav - Seite 3 Ausschuss Personal und Arbeitsrecht Diese Pausen stehen Ihnen zu! Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf Pause, wenn Ihre Arbeitszeit bestimmte Grenzen überschreitet. Die Einzelheiten ergeben sich aus folgender Tabelle: Pausendauer nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitsdauer • • Vorgeschriebene Pausen 6-9 Stunden Mehr als 9 Stunden • Mindestdauer 30 Minuten • Mindestdauer 45 Minuten Die Pausen können auch aufgeteilt werden, jede Pause muss dann mindestens 15 Minuten dauern. Durch einen Tarifvertrag können in Schichtund Verkehrsbetrieben auch kürzere Ruhepausen vereinbart werden. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die zustehenden Pausen nicht gewährt, riskiert er ein Bußgeld. Die genaue Lage der Pausen kann Ihr Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts bestimmen. Sie muss allerdings im Voraus feststehen. Verlangen nach rauchfreiem Arbeitsplatz Nach § 5 ArbStättV ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Sie vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Das heißt schlicht und ergreifend, dass er alle Maßnahmen treffen muss, um Sie vor dem giftigen Qualm zu schützen... Sonderproblem Raucherpausen Darüber hinaus haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Pausen. Insbesondere bei Raucherpausen kommt es immer wieder zu Problemen, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz verlassen, um zu rauchen. Das muss Ihr Arbeitgeber weder dulden noch bezahlen. Er kann mit einer Abmahnung reagieren. Tipp: Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen wollen, sollten Sie sich das immer von einem Vorgesetzten genehmigen lassen. Andernfalls riskieren Sie eine Abmahnung wegen unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes. Quelle: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit Brennpunkt m av - Seite 4 Facebook, What´s App - die heutige Medienwelt Dienstlicher Umgang mit Smartphone, Notebook & Co. Überall im Alltag sind sie heute Gang und Gäbe: Diese schmalen, schimmernden Wunderkästchen, von der die heutige Generation „40+“ noch zu ihrer Grundschulzeit nicht einmal träumen konnte, weil noch keinem Visionär so etwas wie Internet, Electronic Mail, Notebook, Smartphone oder sogar iWatch vorgeschwebt hatte – von den Generationen „50+“ oder „60+“ ganz zu schweigen. Damals sprach man miteinander, griff auch mal zum Telefon oder sogar zu Stift und (Brief)papier. Es gab eine Privatsphäre. Es gab ein Briefgeheimnis. Wer Telefone anzapfte war hochkriminell, gesellschaftlich geächtet oder bei der Stasi. Aus dieser Zeit stammen Wertbegriffe wie „Privatsphäre“ und „dienstliche Belange“. Sie sind gut, richtig, gesetzlich geschützt und gelten auch heute noch. Nicht so recht Schritt gehalten mit dem digitalen Fortschritt oder dem Benutzen der „Wunderkästchen“ hat das individuelle Bewusstsein darüber, was erlaubt ist und was nicht und zwar sowohl auf Seiten von Arbeitnehmern als auch auf Seiten von Arbeitgebern. Nicht zuletzt deshalb sind die Arbeitsgerichte zunehmend damit beschäftigt, Arbeitsrechtsverstöße zu verhandeln und zu be- oder verurteilen, die sich im Internet abgespielt haben oder durch die nicht klar geregelte oder gehandhabte Nutzung von Smartphones oder anderen Endgeräten zu dienstlichen bzw. privaten Zwecken verursacht wurden. Welche Grundsätze gilt es zu beachten? - Zur Erreichbarkeit des Arbeitnehmers: • Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine private mobile Telefonnummer dem Arbeitgeber mitzuteilen. Die Angabe der Festnetznummer genügt. - Zur Erledigung von Arbeit / dienstlichen Angelegenheiten: • Es ist unzulässig, dienstliche E-Mails auf das private Endgerät und die private E-Mail Adresse eines Arbeitnehmers zu schicken. Erwartet der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer „von zu Hause aus“ auf elektronischem Wege dienstliche Angelegenheiten bearbeitet, so hat er – meist in Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung – eine verbindliche Vereinbarung hinsichtlich Arbeitsschutz, Arbeitszeit u. a. zu treffen und dienstliche Geräte zur Erledigung der Arbeit zur Verfügung zu stellen. In § 4 Abs. 6 des Änderungsentwurfes zur Rahmendienstvereinbarung des Diakonischen Werkes Oldenburg heißt es hier- Brennpunkt mav - Seite 5 - 6 Facebook, What´s App - die heutige Medienwelt - - zu: „Es werden ausschließlich dienstliche Geräte für die Arbeit verwendet.“ Dies ist „Juristendeutsch“ für „Die Benutzung privater Endgeräte für dienstliche Angelegenheiten ist verboten.“ • Leider oft praktiziert, aber ebenso unzulässig (sprich: verboten) ist es, eine am Arbeitsplatz auf dem Computer begonnene Arbeit auf einen USB-Stick zu ziehen und zu Hause am eigenen privaten Computer weiter zu bearbeiten / fertigzustellen. Zur Nutzung von Internet und / oder sozialen Netzwerken: • Eine gelegentliche Nutzung des Internets während der Arbeitszeit ist zu dienstlichen Zwecken gestattet. Private Nutzung von Internet und E-Mail hat ausschließlich außerhalb der Dienstzeit zu erfolgen. • Die private Beteiligung an Newsgroups oder sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, What’s App) im Internet ist während der Arbeitszeit ausgeschlossen (sprich: verboten). Dies gilt auch, wenn z. B. auf Facebook oder What’s App eine Gruppe gegründet wird, mit der Kollegen/-innen mithilfe ihrer privaten Smartphones außerhalb ihrer Arbeitszeit schnelle Absprachen bezüglich Dienstplan, notwendige Vertretungen oder andere dienstliche Belange treffen wollen. Äußerungen über den Arbeitgeber im Internet: • Dabei ist angesichts der strengen und konsequenten derzeitigen Rechtsprechung jedem Arbeitnehmer zu allergrößter Vorsicht und Zurückhaltung zu raten, was selbstverständlich auch für das Einstellen dienstlich erlangter Bilder (Fotos) gilt, selbst wenn dargestellte Personen nicht identifizierbar sind. Internet, E-mail, Facebook, What’s App, etc. sind kein rechtsfreier Raum! Im Diakonischen Werk Oldenburg gelten zu diesen Themenbereichen zwei Dienstvereinbarungen, die den Rahmen zur IT-Anwendung und den Umgang mit Internet und E-mail verbindlich regeln. Angesichts der ständigen Entwicklungen im IT-Bereich findet zur Zeit eine umfangreiche Überarbeitung beider Dienstvereinbarungen statt. Ein wichtiger Grundzug darin ist, auch weiterhin: a. Dienstliche von privaten Belangen strikt getrennt zu halten und b. sämtliche Informationen, Inhalte und Daten von uns anvertrauten Menschen auch digital und elektronisch unter strengstem Verschluss zu halten. Brennpunkt mav - Seite 5 - 6 Personelle Veränderungen in der Mitarbeitervertretung Am 26.03.2015 haben wir unsere langjährige mav-Kollegin Brigitte Schmidt in den Ruhestand verabschiedet. Als Mitarbeiterin des Sozialpädiatrischen Zentrums Oldenburg war Brigitte mehr als ein Jahrzehnt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DWO Förderung und Therapie gGmbH in der gemeinsamen Mitarbeitervertretung aktiv. Wir bedanken uns bei Brigitte Schmidt für ihr großes Engagement insbesondere in den Arbeitsfeldern Mobbing und Konfliktmangement. Mit Wirkung vom 01. April 2015 ist Mareile Osterberg aus dem Haus Regenbogen der DWO Förderung und Therapie gGmbH in die mav nachgerückt. Sie wird den Fachausschuss Betriebswirtschaft, EDV und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen, dafür wünschen wir ihr ein glückliches Händchen und viel Erfolg bei der mav-Arbeit. Seite 7 +++ Telegramm +++ Einnahmen der großen Kirchen steigen auch 2014 Die beiden großen Kirchen in Deutschland werden 2014 erneut mehr Steuern einnehmen als im Vorjahr. Wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ berichtet, wird das Kirchensteueraufkommen 2014 im Vorjahresvergleich um 4 bis 5 % steigen. Demnach kann die katholische Kirche mit zusätzlichen 250 Millionen Euro rechnen, die evangelische mit gut 200 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Beide Kirchen erhalten laut dem Bericht geschätzte 11 Milliarden Euro. Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Chance mit Rehabilitation Wer wegen Krankheit seinen Job nicht mehr machen kann, kann sich mit Unterstützung der Rentenversicherung fortbilden oder umschulen. Ein Ratgeber erklärt, wie das geht und welche Leistungen es gibt, wie etwa finanzielle Unterstützung, verschiedene Aus- und Weiterbildungsangebote bis hin zu Hilfsmitteln, um den Arbeitsplatz an gesundheitliche Einschränkungen anzupassen. www.deutsche-rentenversicherung.de / Services / Broschüren / Rehabilitation / Titel: „Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance“. Quelle: Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Infos zur Pflegereform Das erste Pflegestärkungsgesetz und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sollen Verbesserungen für Angehörige und Pflegebedürftige bringen. Die Broschüre „Pflegereform 2015 – Infos für Versicherte und Angehörige“ beantwortet praxisnah und verständlich Fragen rund um die Pflege. So geht es ums Pflegegeld, um die Pflege zuhause, um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit oder um den Widerspruch, wenn der Antrag auf Pflegebedürftigkeit abgelehnt wird. Bestellung: www.dgb-bestellservice.de, Suche: Pflegereform 2015 Quelle: Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb Brennpunkt mav - Seite 8 Auschuss Orga & Soziales Arbeiten im „geteilten Dienst“ Arbeitszeiten werden in der Regel an einem Stück abgeleistet. Gelegentlich findet man in den Einrichtungen der Diakonie die sogenannten „geteilten Dienste“. Im geteilten Dienst zerfällt die tägliche Arbeitszeit in zwei od. mehrere Teile. Sie ist für mehrere Stunden unterbrochen mit der Folge, dass der Mitarbeiter mindestens 2mal bei der Arbeit erscheinen muss. Der Mitarbeitende hat zwangsläufig einen zerrissenen Arbeitstag – sehr unangenehm! Weder im Arbeitszeitgesetz (ArbzG) noch im Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) ist der „geteilte Dienst“ geregelt. Hingegen ist in beiden Werken geregelt, dass die Ruhezeit zwischen zwei Diensten grundsätzlich 11 Std. zu sein hat. Eine Reduzierung in unseren Hilfefeldern auf 10 Std. sehen beide Werke vor. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus eigenmächtig solche Dienste einzuführen (EuGH 08.02.2001 C – 350/99). Er kann sie aber einzelvertraglich mit jedem Mitarbeiter vereinbaren. rechtliche Grundlage geschaffen zu haben, beginnt die Arbeitszeit mit dem ersten Dienst und läuft bis zum Ende des letzten Dienstes durch, so das aus einem normalem Arbeitstag von 7,0 bzw. 7,7 Std. schnell 12 Std. werden können ArbG Berlin 11.01.2007 63 Ca 8651/05, TzBfG §12. Die Mitarbeitervertretung verweist an dieser Stelle noch einmal auf die fehlenden Grundlagen im TV DN und ArbzG und würde einer Einführung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht zustimmen. Wenn es dennoch mal zu einem „geteilten Dienst“ kommen sollte, besteht für den Arbeitnehmer auf jeden Fall uneingeschränkter Versicherungsschutz unabhängig für jedwede Gestaltung der Arbeitszeit. Nur die „arbeitsfreie“ Zeit zwischen den Wegen zur Arbeit ist versicherungstechnisch nicht abgedeckt Nach den gesetzlichen Vorgaben kann der Arbeitnehmer pro Arbeitstag nur einmal die Pendlerpauschale anrechnen lassen. Wer kommt für die weiteren Fahrtkosten auf? Ordnet der Arbeitgeber den geteilten Dienst an, ohne dafür eine Brennpunkt mav - Seite 9 Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen Erste Lohnrunde zum neuen Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) war erfolgreich! 37.000 Beschäftigte der Diakonie in Niedersachsen erhalten mehr Geld. Die erste Entgeltrunde im neuen TV DN ging mit einem beachtenswerten Abschluss zwischen den Tarifvertragsparteien ver.di und DDN zu Ende. Für das Kalenderjahr 2014 erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am 01.03.15 in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine Einmalzahlung in Höhe von 300 €. Teilzeitbeschäftigte bekommen diesen Betrag anteilig des Umfangs ihrer Arbeitszeit. Ab dem 01.01.2015 erhöhen sich die Tabellenentgelte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 2,7 % linear und in einem weiteren Schritt ab 01.02.2016 ebenfalls um weitere 2,7 % (zum Laufzeitende 5,4 %). Ein Knackpunkt war die Tarifsteigerung für die Mitarbeitenden in der Altenpflege. Dort erhöhen sich abweichend und zeitversetzt die Entgelte ab 01.03.2015 um 2 %, ab 01.08.2015 um weitere 0,7 %, ab 01.02.2016 nochmals um 1 % sowie ab 01.05.2016 um weitere 1,7 %, so dass auch sie am Ende der Laufzeit eine Anhebung um 5,4 % erhalten. Auszubildende und Schüler erhalten eine Erhöhung von monatlich 50 € ab 01.01.2015. Ab dem 01.02.2016 wird eine Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden an der betrieblichen Altersvorsorge von 0,4 % eingeführt. Diese Forderung war für die Arbeitgeberseite zwingend umzusetzen und eine Voraussetzung für einen Lohnabschluss. Die Laufzeit der Regelungen wurde bis 30.09.2016 vereinbart. „In Anbetracht der Arbeitgeberforderungen haben wir ein gutes Ergebnis erzielt. Wir konnten Anschluss an die Branche halten und eine Abkoppelung der Altenpflege abwehren, haben allerdings nicht alles erreicht, was wir wollten“, erläuterte ver.di-Verhandlungsführerin Annette Klausing. Als soziale Komponente sollte ein Festbetrag als Sockelbetrag durchgesetzt werden, das ist nicht gelungen. Die Arbeitgeber hatten in den fünf Verhandlungsrunden immer wieder versucht, weitere Verhandlungsgegenstände einzubringen: Geringere Erhöhungen für den Service-Bereich und die Altenpflege, ergebnisabhängige Jahressonderzahlung und einen Brennpunkt mav - Seite 10 - 11 Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen Eigenbetrag zur Zusatzversorgung in Höhe von 1,8 %. Diese Angriffe konnten von der ver.di-Tarifkommission abgewehrt werden. Durch die Einigung wurde die von ver.di angerufene Schlichtung hinfällig. „Nun gilt es, die Beschäftigten in der Diakonie in Niedersachsen noch mehr als bisher in die Tarifrunden einzubeziehen, d. h. auch mehr ver.di Mitglieder zu gewinnen, damit wir stärker werden. Je mehr wir sind, desto mehr können wir gemeinsam erreichen“ betonte Annette Klausing für die ver.di Tarifkommission. Verfahrensvereinbarung für Maßnahmen zur Zukunftssicherung (MaZuSi) Mittlerweile ist die oben genannte Verfahrensvereinbarung zum TV DN fertiggestellt. Maßnahmen zur Zukunftssicherung bezwecken die Sicherung der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit und die Vermeidung wirtschaftlicher Notlagen sowie eine Sicherung von Arbeitsplätzen. Unser Arbeitgeber kann als tarifgebundenes Mitglied des diakonischen Arbeitgeberverbandes DDN künftig einen Antrag auf „Maßnahmen zur Zukunftssicherung“ unter Vorlage prüffähiger Unterlagen stellen. Die Unterlagen werden von einem gemeinsam von den Tarifvertragspartnern (ver.di und DDN) des TV DN benannten Gutachter geprüft. Bestätigt der Gutachter hinreichende Hinweise auf die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Zukunftssicherung, beginnen die Tarifvertragspartner Verhandlungen mit dem Ziel der Vereinbarung von entsprechenden Maßnahmen. Die Tarifvertragspartner legen den Rahmen und die Bedingungen fest, in welchem bzw. zu denen „Maßnahmen zur Zukunftssicherung“ ergriffen werden können. Diese Verfahrensvereinbarung löst z.B. auch die Absenkungsregelung der Jahressonderzahlung, die in der Vergangenheit im § 24 der AVR-K geregelt wurde, ab. Ab 2016 muss unser Arbeitgeber also den oben beschriebenen Antrag stellen, wenn er das „Weihnachtsgeld“ kürzen will. Weitere Informationen können im mav-Büro unter Tel.: 0441/21001-95 oder direkt beim zuständigen ver.di-Sekretär Jürgen Wenzel unter Tel.: 0441/96976-13 abgefragt werden. Brennpunkt mav - Seite 10 - 11 Freizeit & Beruf Bessere Vereinbarung von Pflege und Beruf Neues Gesetz gilt seit dem 01. Januar 2015 Wichtige Eckpunkte: Der Kreis der Angehörigen, für deren Pflege eine Kurz- und/oder Langzeitfreistellung in Anspruch genommen werden kann, wurde erweitert: Dazu zählen jetzt: • Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern sowie Großeltern; • Ehegatten, Lebenspartner/-innen und Partner/-innen einer eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft; • eigene Kinder – auch Adoptiv- und Pflegekinder – sowie die Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners/partnerin; • Schwieger- und Enkelkinder; • Geschwister, Schwägerin und Schwager; • Die oder der pflegende Angehörige muss nicht im Haushalt des oder der Pflegebedürftigen leben. Kurzzeitige Freistellung mit Lohnersatzleistung Beschäftigte können bis zu zehn Tagen der Arbeit fernbleiben. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Pflegebedürftigkeit plötzlich und unerwartet ergibt oder gravierend verändert hat und keine andere Person die erforderliche Pflege oder die Organisation der Pflege erbringen kann. Der Arbeitgeber muss nicht zustimmen. Ausreichend ist, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber die Verhinderung sowie die voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilt. Der Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit und die Erforderlichkeit der notwendigen Maßnahmen verlangen. Bei der Arbeitsverhinderung im akuten Pflegefall besteht Anspruch auf Lohnersatzleistung, das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44 a Abs. 3 Satz 1 SGB XI. Diese Ersatzleistung beträgt 70% des Bruttoentgelts, maximal 90% des Nettoentgelts und wird von der Pflegekasse oder dem Versicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen gezahlt. Voraussetzung ist, dass vom Arbeitgeber für die Freistellung keine Entgeltfortzahlung geleistet wird. Vollständige oder teilweise Freistellung zur Pflege bis zu sechs Monaten Beschäftigte haben bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit bis zu der Dauer von sechs Monaten zur Pflege ihrer Angehörigen in häuslicher Umgebung. Brennpunkt mav - Seite 12 - 13 Freizeit & Beruf Bei minderjährigen Angehörigen ist auch eine Freistellung möglich, wenn diese außerhäusig gepflegt werden. Es bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers. Es besteht kein Vergütungsanspruch, aber ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, um den Einkommensausfall teilweise abzufedern. Wer Pflegezeit in Anspruch nehmen möchte, muss dies dem Arbeitgeber spätestens zehn Tage vor Beginn mitteilen, gemeinsam mit der Erklärung, ob der Beschäftigte vollständig oder teilweise von der Arbeit freigestellt werden will. Will man in der Pflegezeit weiter in Teilzeit arbeiten, muss die Verringerung der Arbeitszeit zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden. Es ist keine Mindestarbeitszeit vorgesehen. Dem Wunsch des Arbeitnehmers auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber entsprechen, es sei denn, dringende betriebliche Gründe stehen dagegen. Die Pflegebedürftigkeit ist durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nachzuweisen. In der nächsten Ausgabe des Brennpunkt Heftes gibt es weitere Informationen zur Familienpflegezeit. Brennpunkt mav - Seite 12 - 13 Überregionales Erster landesweit geltender Tarifvertrag für Auszubildende in der Altenpflege Niedersachsen ist bundesweit Vorreiter mit dem ersten landesweit geltenden Tarifvertrag für Auszubildende in der Altenpflege. Nach langen Verhandlungen haben sich die Gewerkschaft ver.di und die niedersächsischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf faire Ausbildungsvergütungen, verlässliche Arbeitszeiten und einen einheitlichen Erholungsurlaub geeinigt. Ab 01. August 2015 erhalten die Auszubildenden im ersten Jahr 975 Euro und im zweiten Jahr 1.037 Euro. Im dritten Ausbildungsjahr beträgt die Vergütung bereits ab 01. Mai 1.138 Euro. Außerdem gilt von nun an in Niedersachsen ein einheitlicher Erholungsurlaub von 29 Tagen. Flächendeckende Geltung beantragt Laut ver.di-Landesleiter Detlef Ahting wird mit dem Abschluss dieses Tarifvertrages ein gutes Stück Tarifgeschichte geschrieben. „Wir kommen damit einem dringend benötigten Tarifvertrag für alle Pflegekräfte einen großen Schritt näher, denn gute Ausbildungsund Arbeitsbedingungen gehören zusammen“ so Ahting. Nun will die Gewerkschaft – wie auch bekräftigt von Arbeitgeberseite – vom Land Niedersachsen mit einer „Allgemeinverbindlichkeitserklärung“ die flächendeckende Anwendung des neuen Tarifvertrages bis hin zu den privaten Pfle- geeinrichtungen erreichen. Das wäre ein kleiner Schritt für die verhandelnden Parteien aber ein großer Schritt für die Branche. Angesichts des absehbaren Mangels an qualifiziertem Nachwuchs und damit künftigen Fachkräften ist dieser zweite Schritt längst überfällig. Denn die Rahmendaten einer alternden Gesellschaft sind deutliche Signale. Danach leben in Niedersachsen bereits heute 275.000 Pflegebedürftige, bis 2050 werden es fast doppelt so viele sein. Gleichzeitig fehlen bereits heute landesweit 3.000 Pflegefachkräfte, bis 2050 wird eine Versorgungslücke von rund 50.000 Menschen prognostiziert. Trotz dieser demografischen Herausforderung sind Lohndumping und ein schädlicher Wettbewerb um Nachwuchs keine Seltenheit in der Branche. Schulgeldfreiheit abgesichert Erst in diesem Jahr ist in Niedersachsen die Schulgeldfreiheit in der Altenpflegeausbildung gesetzlich abgesichert worden. An der solidarischen Umlagefinanzierung der Ausbildungsvergütungen arbeite die rot-grüne Landesregierung mit Hochdruck, heißt es. „Die Situation in der Pflege ist in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern besonders dramatisch“, bestätigt Christoph Künkel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Brennpunkt mav - Seite 14 -15 Überregionales Wohlfahrtspflege. Die Branche müsse von der Ausbildung bis zum Arbeitsalltag attraktiver werden. Personalmangel, Überlastung, anstrengende und familienunfreundliche Arbeitszeiten, hohe körperliche Belastungen und bürokratische Hemmnisse belasten jedoch den Arbeitsalltag von Pflegekräften. Für die Mehrzahl der Beschäftigten gibt es keinen Ta- rifvertrag. Mit ver.di haben sich Tausende zusammengeschlossen und fordern einen „Tarifvertrag Altenpflege“ mit einheitlichen Standards. Der neue Vertrag zur Regelung der Ausbildungsbedingungen ist daher nur ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einem landesweiten und flächendeckenden Tarifvertrag „Soziales“, der dann alle sozialen Dienstleistungen einschließen soll. Brennpunkt mav - Seite 14 -15 Dienstjubiläen 10 Jahre 01.01.2015 01.01.2015 05.01.2015 10.01.2015 22.01.2015 01.02.2015 10.02.2015 28.02.2015 01.03.2015 14.03.2015 01.04.2015 01.04.2015 19.04.2015 23.04.2015 02.05.2015 13.06.2015 16.06.2015 Stefanie Hermes Ulrike Hespe Dorit Boeke Dominique Eden Claudia Polte Elisabeth Stelljes Martina Backenköhler Angelika Kälker Mark Brockmann Sabine Kreienkamp Heike Mennicke Wilfried Meyer Christiane Meyer Bianca Härtel Meike Westphal Jutta Marquard Sylvia Mathes Elisabethstift Oldenburg Diakonisches Werk Oldenburg Kindertagesstätte Philosophenweg Jugendhilfe Collstede Seniorenzentrum Blexen Fachstelle Sucht – LK Ammerland Friedas-Frieden-Stift Peter-Friedrich-Ludwig-Stift Esens Ambulante Hilfe – LK Oldenburg Seniorenzentrum Blexen DW - Oldenburger Münsterland Tagesaufenthalt Ehnernstraße Seniorenzentrum Blexen Jugendhilfe Collstede Kindertagesstätte Philosophenweg Friedas-Frieden-Stift Wohnheim Friedensplatz Sabine Buchbach Helga Ripken Lars Ruge Marlies Kleen Annette Voß Annegret Pieper Margret Voß Christa Klanke Regina Fitz Anke Bohmann Judith Pruschitzki Diakonisches Werk Oldenburg Peter-Friedrich-Ludwig-Stift Esens Ambulante Hilfe – LK Ammerland Jugendhilfe Collstede Jugendhilfe Collstede Peter-Friedrich-Ludwig-Stift Esens Haus Regenbogen Kinderzentrum Oldenburg Schuldnerberatung Wesermarsch Pädagogisch-Therapeutisches Zentrum OL Haus Regenbogen Cornelia Frye Margret Hahn Anja Ammari Tanja Fell Jürgen Schlickau Heinz Michael Staneck Jan Prassel Reinhild Fechner Ambulante Hilfe – LK Oldenburg Pädagogisch-Therapeutisches Zentrum OL Ambulante Hilfe – Stadt Delmenhorst Tagesaufenthalt Nordenham Dietrich-Bonhoeffer-Klinik Fachklinik Oldenburger Land Jugendhilfe Collstede Haus Regenbogen Barbara Reiners Delia Müller Erwin Dierks Haus Regenbogen Fachklinik Oldenburger Land DW – Oldenburger Münsterland 15 Jahre 01.01.2015 26.01.2015 01.02.2015 01.02.2015 05.03.2015 01.04.2015 01.05.2015 15.05.2015 01.06.2015 14.06.2015 25.06.2015 20 Jahre 01.01.2015 15.01.2015 23.01.2015 01.02.2015 15.02.2015 18.04.2015 01.05.2015 01.06.2015 25 Jahre 17.04.2015 01.05.2015 15.06.2015 Brennpunkt mav - Seite 16 - 17 Dienstjubiläen 30 Jahre 01.03.2015 01.03.2015 Marianne Moeck Margret Reiners-Homann Fachstelle Sucht Bloherfelder Straße DW – Oldenburger Münsterland Christine Köpke Pädagogisch-Therapeutisches Zentrum OL Ingrid Buß Elisabeth Eickmann Peter-Friedrich-Ludwig-Stift Esens Elisabethstift Oldenburg 35 Jahre 01.05.2015 40 Jahre 03.03.2015 16.06.2015 Die MAV gratuliert allen Jubilaren! Brennpunkt mav - Seite 16 - 17 Auflösung - Feiertagsrätsel Was heißt das??? Hat Ihnen das Rätsel gefallen? Haben Sie orginelle Lösungen gefunden? Hier jetzt die Lösungen für alle die keine Ideen hatten. 1. 26 = B im A 2. 7 = WW 3. 4. 12 = SZ 9 = P im SS 5. 6. 7. 8. 9. Buchstaben im Alphabeth Weltwunder Sternzeichen Planeten im Sonnensystem 19 = GR im GG Grundrechte im Grundgesetz 18 = L auf dem Löcher auf dem GP Golfplatz 90 = G im r W Grad im rechten Winkel 4 = Q im KJ Quartale im Kalenderjahr 24 = S hat der Stunden hat der Tag Tag 10. 2 = R hat ein F Reifen/Räder hat ein Fahrrad 11. 11 = S in einer Spieler in einer FM Fußballmannschaft 12. 29 = T hat d F Tage hat der Febin e SJ ruar in einem Schaltjahr 13. 32 = K in e SB Karten in einem Skatblatt 14. 64 = F auf e SB Figuren auf einem Schachbrett 15. 5 = F an einer Finger an einer H Hand 28. 18 = V h d e FBBL 29. 360 = G hat d K 30. 12 = M hat d J 31. 32 = Z hat d M 32. 4 = B h d GK 33. 24 = T hat d AK 34. 6 = W d die SF 35. 96 = M s im SO 36. 16 = F hat d M ädnS 37. 100 = M l ist d SLS 38. 365 = T hat d J Vereine hat die erste Fußballbundesliga Grad hat der Kreis Monate hat das Jahr Zähne hat der Mensch Blätter hat das Glücksklee Türen hat der Adventskalender Wochen dauern die Sommerferien Musiker sitzen in einem Symphonieorchester Figuren hat das Mensch ärgere Dich nicht Spiel Meter lang ist die Sprintlaufstrecke Tage hat das Jahr 39. 52 = Z hat d L Zähne hat der LeibBK nitz Butterkeks 40. 88 = T hat d K Tasten hat das Klavier 41. 3,14 = i d KZ P Ist die kreiszahl Pi 42. 210 = K hat d Knochen hat das mS menschliche Skelett Brennpunkt mav - Seite 18 - 19 Auflösung - Feiertagsrätsel 16. 16 = BL hat D 17. 60 = S s e M 4 = E hat d Q 18. 19. 5 = Z an e F 20. 5 = K hat d E Bundesländer hat Deutschland Sekunden sind eine Minute Ecken hat das Quadrat Zehen an einem Fuß Kontinente hat die Erde 21. 50 = S b die VS Staaten bilden die vA Vereinigten Staaten von Amerika 22. 100 = CM hat Centimeter sind eM ein Meter 23. 6 = K hat das Kammern hat das AKG Apfelkerngehäuse 24. 6 = S hat d G Saiten hat die Gitarre 25. 8 = B hat d S Beine hat die Spinne 26. 12 = S s e D Stücke sind ein Dutzend 27. 100 = C s e E Cent sind ein Euro 43. 46 = C hat d Chromosomen hat M der Mensch 44. 6 = F hat d RB Farben hat der Regenbogen 45. 4 = ist D Ist Deutschland FBWM Fußballweltmeister 46. 500 = G s ein Gramm sind ein P Pfund 47. 0 = G C i d T b Grad Celsius ist die dWg Temperatur, bei der Wasser gefriert 48. 3 = W aus d Waisen aus dem ML Morgenland 49. Alle = W f n R 50. 7 = a e S Wege führen nach Rom Auf einen Streich 51. 7 = S und d s Schneewittchen und Z die sieben Zwerge 52. 3 = N f A Nüsse für Aschenputtel 53. 21 = sz u v = Siebzehn und vier = BJ Black Jack 54. Alle = f e, e f a Für einen, einer für alle Brennpunkt mav - Seite 18 - 19 SONDER. KÜNDIGUNG. Ist Ihre Kfz-Versicherung teurer geworden? Bis einen Monat nach Rechnungserhalt kündigen und zu uns wechseln! SCHUTZ. ERFAHREN. Autoversicherung Classic Mit der Kfz-Versicherung der Versicherer im Raum der Kirchen fahren Sie immer gut. Schneller und zuverlässiger Schadenservice Zertifizierte Partnerwerkstätten Niedrige Beiträge Gute Beratung braucht Gespräche. Wir sind für Sie da. Mathias Laing, Agenturleiter Hauptstraße 110a 26683 Saterland/Sedelsberg Telefon 04492 919530 [email protected] Thomas Schwalm, Vertrauensmann Leuchtenburger Straße 40a 26127 Oldenburg Telefon 0441 63881 [email protected] Menschen schützen. Werte bewahren.
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