Thüringer Bauernverband e.V. Landesgeschäftsstelle Erfurt, den 05.04.2016 Tel.: 03 61 / 26 25 3-200, Fax: 03 61 / 26 25 3-225, E-Mail: [email protected] Internet: www.tbv-erfurt.de 1 Seite(n) Blitzinfo BVL ordnet Ruhen der Zulassung von Biscaya für die Rapsblütenbehandlung 2016 an Am 1. April 2016 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit sofortiger Wirkung das Ruhen der Zulassung von Biscaya für die Rapsblütenbehandlung 2016 angeordnet. Demnach darf Biscaya bei Raps nur noch bis zum Entwicklungsstadium BBCH 59 („Erste Blütenblätter sichtbar. Blüten noch geschlossen.“) eingesetzt werden. Für die Anwendung gegen die Kohlschotenmücke im Raps wurde das Ruhen der Zulassung angeordnet. Diese Anwendung ist damit nicht mehr zulässig. Hintergrund ist die Änderung des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) in Honig gemäß Verordnung (EU) 2015/1250 vom 22. Juli 2015. In dieser Verordnung wurde der RHG von 0,2 mg/kg auf 0,05 mg/kg herabgesetzt. Der neue, deutlich verschärfte Wert gilt seit dem 12. Februar 2016. Bei einer Blütenspritzung mit Thiacloprid mit konventioneller Düsentechnik kann die Einhaltung des herabgesetzten RHGs von 0,05 mg/kg Honig nicht sichergestellt werden. Der Deutsche Imkerbund (DIB) rechnet damit, dass in diesem Fall jeder fünfte Rapshonig nicht verkehrsfähig wäre. Die Überprüfung des bestehenden RHGs für den Wirkstoff Thiacloprid erfolgte gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Die Absenkung des RHGs rührt nach Auskunft des BVL daher, dass notwendige Rückstandsversuche für die Überprüfung nicht vorgelegen haben. Hinweise darauf, dass der bisherige RHG Schäden an Bienen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen könnte, gibt es nicht. In Kenntnis der Sachlage sind Ende 2015 erhebliche Bemühungen angelaufen, den RHG kurzfristig wieder auf den bestehenden Wert von 0,2 mg/kg Honig festzusetzen. Leider sind diese Bemühungen nicht erfolgreich gewesen, so dass das BVL nunmehr am 1. April 2016 mit sofortiger Wirkung das Ruhen der Zulassung von Biscaya für die Rapsblütenbehandlung 2016 angeordnet hat. (Quelle: ufop) Walter Pfeifer Stellv. Hauptgeschäftsführer Bankverbindung Erfurter Bank e.G. IBAN: DE73820642280001806203 BIC: ERFBDE8EXXX Vereinsregister Amtsgericht Erfurt lfd. Nr. 160340 Steuernr.: 151/143/50238 Präsident Helmut Gumpert Hauptgeschäftsführer Thomas Grottke
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