Warndienst: Ruhen der Zulassung für bestimmte Indikationen bzw. keine Blütenanwendungen mehr mit dem Wirkstoff Thiacloprid: Durch die Herabsetzung der Rückstandshöchstwerte für Thiacloprid im Honig von 200 µg/kg auf 50 µg/kg, ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff in die Blüte nicht mehr möglich. Die Zulassungsbehörde BVL hat deshalb die Anwendungen von Biscaya und Calypso in die Blüte bis auf weiteres „Ruhend“ gestellt bzw. die Anwendungszeiträume verkürzt. Damit sind Behandlungen in die Blüte nicht mehr zulässig. Es geht dabei nicht um die Bienengefährlichkeit der Anwendung, sondern um die Vermeidung des Eintrags in den Honig. Die neuen Vorgaben gelten mit sofortiger Wirkung. Im Raps darf Biscaya nur noch bis zum Beginn der Blüte (BBCH 59) eingesetzt werden. Eine Rapsglanzkäferbekämpfung bleibt somit möglich. Eine Bekämpfung der Kohlschotenmücke während der Rapsblüte mit Biscaya ist nicht mehr möglich und sollte generell nur bei Überschreiten der Schadschwelle (1 Mücke / 4 Pflanzen und 1 Kohlschotenrüßler / 2 Pflanzen) erfolgen. Zugelassen sind jetzt nur noch Pyrethroide, wobei hier vornehmlich die B 4-Pyrethroide verwendet werden sollten. Im Obstbau darf Calypso während der gesamten Blüte von Kern- und Steinobst nicht eingesetzt werden. Für Anwendungen in Kernobst, Apfel, Sauerkirsche und Süßkirsche ist der Anwendungszeitpunkt nun auf das Intervall von BBCH-Stadium 71 bis 81 festgelegt (statt wie bisher 60 bis 81 bzw. 67 bis 81). Die Anwendungen vor der Blüte bleiben in diesen Kulturen unverändert. Für Freilandanwendungen in Pflaume, Aprikose, Pfirsich, Erdbeere, Brombeere, Himbeere und Johannisbeerartigem Beerenobst gilt der Zusatz "ausgenommen Blütezeit". Spritzbrühkontrollen werden während der Raps- und Obstblüte durchgeführt. Warndienst Biscaya Calypso Ruhend.docx
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