Wirtschaft / Technik (m/w) - Stiftung Evangelische Jugendhilfe

STELLENANZEIGE
Unsere Gesellschaften mit rund 500 Mitarbeiter/innen in Sachsen – Anhalt arbeiten im Jugendhilfeund Berufsbildungsbereich sowie in trägereigenen Kitas, Horte und Schulen. Wir suchen engagierte
Mitarbeiter/innen für unsere anspruchsvollen Aufgaben und Projekte, denn hochqualifizierte,
motivierte Mitarbeiter sind die Basis unseres Erfolgs.
Wir suchen für unsere staatlich anerkannte Förderschule „Friedrike zu Anhalt“, in Bernburg, eine
Lehrkraft für
Wirtschaft / Technik (m/w)
ab 01.11.2015 oder später
Ihre Aufgaben:
• Unterricht in Wirtschaft und Technik nach den in Sachsen Anhalt geltenden
Lehrplänen für Sekundarschule
• Unterricht in kleinen Klassen
• Maximal 28 Unterrichtswochenstunden
Ihr Profil/ Ihre Voraussetzungen:
• Staatliche Lehrbefähigung für das Lehramt an Sekundarschulen mit dem Lehrfach Wirtschaft
und Technik (I. und II. Staatsexamen oder Diplomlehrer oder gleichwertig) oder
• Staatliche Lehrbefähigung für das Lehramt an Förderschulen, I.und II. Staatsexamen
• Engagement und Kreativität
• Bereitschaft zu Supervision, Fort- und Weiterbildung
• Bereitschaft zu Verantwortungsübernahme
• Fahrerlaubnis
Unser Angebot:
• Vollzeitbeschäftigung (28 Unterrichtsstunden)
• Arbeit in einem engagierten Team
• Die Tätigkeit bietet Raum für eigene Schwerpunkte
• Vergütung nach TVL
Wenn Sie an dieser interessanten und abwechslungsreichen Aufgabe interessiert sind, senden Sie
uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihres
frühestmöglichen Einstiegstermins zu Händen an Karsten Richter, an die nachstehenden
Kontaktdaten:
1. Post:
Stiftung Ev. Jugendhilfe
Förderschule „Friedrike zu Anhalt“
Dr.-John-Rittmeister-Str.06
06406 Bernburg
oder
2. Mail:
[email protected]
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen
mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
Die Bewerbungsunterlagen werden bei Nichtberücksichtigung nur zurück gesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag
beigefügt wurde. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen 6 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.