Gewinnspielbedingungen

Besondere Teilnahmebedingungen für das „Nicknight
B-Day Gewinnspiel“
Das Nicknight-Gewinnspiel zum ersten Geburtstag „Nicknight B-Day“ wird von der VIMN Germany GmbH, Stralauer
Allee 6, 10245 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) veranstaltet. Mit der Teilnahme an dem
Nicknight-Gewinnspiel zu „Nicknight B-Day“ akzeptiert der
Teilnehmer die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für
Nicknight-Gewinnspiele, einsehbar unter
http://www.nicknight.de/static/nicknight_info_gewinnspielbedingungen, sowie die folgenden besonderen Teilnahmebedingungen:
Artikel 1 – Teilnahmeberechtigung
1.1 Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person, die
das 14. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz
in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt). Teilnehmer, die das 18.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
1.2 Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter
und Mitarbeiter (sowie deren Angehörige) von der Veranstalterin, von den mit der Veranstalterin rechtlich verbundenen Unternehmen und relevanten Kooperationspartnern.
1.3 Jeder Teilnehmer darf an dem Gewinnspiel nur einmal
teilnehmen. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.
Artikel 2 – Durchführung des Gewinnspiels
2.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab dem 24. August 2015, 18.00 Uhr möglich. Teilnahmeschluss ist der 01.
Oktober 2015, 23.59 Uhr.
2.2 Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die
Teilnehmer ein Foto oder Video auf www.nicknight.de
hochladen, welches einen Geburtstagsgruß zu Nicknights
erstem Geburtstag beinhaltet, das auf www.nicknight.de
zur Verfügung gestellte Teilnehmerformular ausfüllen und
die Teilnahmebedingungen bestätigen.
Die Bilder können in den gängigen Datei-Formaten jpg,
png oder tif, die Videos in den gängigen Datei-Formaten
mp4, mpeg, mov oder wmv hochgeladen werden. Sie dürfen eine Dateigröße von 40 MB nicht überschreiten.
2.3 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos.
Artikel 3 – Gewinn
3.1 Unter allen Einsendungen lost die Veranstalterin einen
Gewinner des Preises aus.
3.2 Der Preis beinhaltet ein VIP-Party-Wochenende für vier
Personen in Berlin inklusive An- und Abreise. Das genaue
Datum wird von der Veranstalterin festgelegt und den Gewinnern mindestens 8 Tage vor der Umsetzung der Reise
mitgeteilt. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf ein
bestimmtes Datum. Sollte ein Gewinner den festgesetzten
Termin nicht wahrnehmen können, verfällt der Gewinn ersatzlos.
3.3 Alle Kosten, die den Gewinnern durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehen (z.B. Verpflegung, private
Ausgaben vor Ort etc.) sind nicht Bestandteil des Preises
und von den Gewinnern selbst zu tragen.
3.4 Sofern ein Gewinner unter 18 Jahre ist, muss ein Erziehungsberechtigter den Gewinner begleiten. Der Nachweis
der Volljährigkeit erfolgt durch Übersendung einer Kopie
des Personalausweises oder Reisepasses.
3.5 Alle Bestandteile des Preises müssen zusammen in Anspruch genommen werden oder gelten andernfalls als genommen.
3.6 Eine Barauszahlung, ein Tausch gegen andere Sachwerte oder Dienstleistungen von der Veranstalterin und/
oder eine Übertragung der Gewinne auf eine andere Person ist nicht möglich.
Artikel 4 –Abwicklung
4.1 Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss im Zeitraum zwischen dem 23. und dem 30. September 2015 ermittelt.
4.2 Der Gewinner wird bis spätestens 02. Oktober 2015
per E-Mail an die bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel
verwendete E-Mail-Adresse benachrichtigt. Der Gewinner
muss die Gewinnbenachrichtigung innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder per E-Mail an die in der Benachrichtigung angegebene Email-Adresse bestätigen. Sofern ein
Gewinner minderjährig ist, ist die Bestätigung von einem
Erziehungsberechtigten zu versenden und in der Bestätigung ist der Name des Erziehungsberechtigten, der den
minderjährigen Gewinner begleiten wird, zu benennen.
Zudem ist eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Erziehungsberechtigten, der die Gewinnbestätigung versendet, beizufügen. Wird der Gewinn nicht in
der oben genannten Frist bestätigt oder wird im Falle eines
ausgelosten minderjährigen Gewinners der Gewinn nicht
wie beschrieben innerhalb der Frist in Anspruch genom-
men, verliert der mögliche Gewinner alle Rechte auf den
Gewinn und die Veranstalterin ist berechtigt einen neuen
Gewinner auszulosen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber der Veranstalterin sind ausgeschlossen.
4.3 Der Gewinner erhält alle weiteren Informationen zum
Gewinn per E-Mail. Ist ein Gewinner noch nicht volljährig,
erfolgt die weitere Kommunikation über einen Erziehungsberechtigten.
4.4 Der Gewinner hat das VIP-Party-Wochenende grundsätzlich zu dem von der Veranstalterin festgelegten Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. Andernfalls verfällt der
Gewinn, ohne dass ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den
Ausfall des VIP-Party-Wochenendes wegen höherer Gewalt oder wegen Umständen, die der VIP-Party-Wochenende-Veranstalter bzw. dessen Geschäftspartner zu vertreten haben.
Artikel 5 – Datenschutz / Rechtsübertragung
5.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfordert die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift,
Alter, Telefonnummer und Email- Adresse. Alle in diesem
Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten
werden von der Veranstalterin nur zum Zwecke und zur
Abwicklung des Gewinnspiels genutzt und entsprechend
der rechtlichen Bestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes) behandelt. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Namen und Wohnort des Gewinners in verkürzter Form im Internet, TV und/oder Videotext sowie auf
der Website der jeweiligen Kooperationspartner bekannt
zu geben. Die Teilnehmer erklären sich mit dieser Form der
Bekanntgabe einverstanden, sofern sie der Bekanntgabe
bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel nicht widerspre-
chen. Sofern hier nicht anderweitig beschrieben, findet
eine weitergehende Veröffentlichung oder Speicherung
der persönlichen Daten nicht statt. Es gilt die Datenschutzerklärung auf www.nicknight.de. Nach Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels werden die Daten wieder gelöscht.
5.2. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel beinhaltet die Zusendung von Bild- und Videomaterial. Mit der Teilnahme
am Nicknight-Gewinnspiel zu „Nicknight B-Day“ bestätigen die Teilnehmer, dass sie über sämtliche erforderliche
Lizenzen und Rechte für die Videos verfügen und alle im
Video mitwirkenden Personen über die Teilnahme am Gewinnspiel und die Veröffentlichung der Videos im Internet
und Fernsehen informiert und damit einverstanden sind.
Sollten Dritte Ansprüche gegen die Veranstalterin wegen
Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder
sonstige Ansprüche aufgrund der Veröffentlichung geltend
machen, wird der Teilnehmer die Veranstalterin auf erstes
Anfordern freistellen.
5.3 Jeder Teilnehmer erklärt durch das Hochladen der Bilder und Videos sein Einverständnis mit der Veröffentlichung der Bilder und Videos auch nach Beendigung des
Gewinnspiels auf den Websites der Veranstalterin, insbesondere auf www.nick.de und auf www.nicknight.de, auf
dem Sender Nickelodeon und Nicknight sowie in sozialen
Netzwerken wie Facebook. Jeder Teilnehmer überträgt der
Veranstalterin hierzu alle notwendigen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den übermittelten
Bilder und Videos und der Gestaltung, insbesondere die
Rechte der §§ 15-20 UrhG. Hierzu zählt auch das Recht zur
Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder
und Videos auf digitalen Datenträgern sowie das Recht der
öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, das Vorführungsrecht sowie das Senderecht. Die Rechteeinräumung
erfolgt unentgeltlich, d.h. es ist keine Vergütung durch die
Veranstalterin geschuldet, und gilt auch nach Beendigung
des Gewinnspiels fort. Die Teilnehmer verzichten auf ihr
Recht zur Urhebernennung.
Die Veranstalterin ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte im Rahmen der angegeben Zwecke an Dritte zu
übertragen.
Artikel 6 – Haftung
Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden
im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Durchführung des Gewinns, außer für Schäden an Leib, Leben und
Gesundheit, soweit diese fahrlässig durch die Veranstalterin oder zumindest grob fahrlässig durch einen Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen von der Veranstalterin verursacht
worden sind und für sonstige Schäden, die zumindest auf
grober
Fahrlässigkeit von der Veranstalterin, oder ihrer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Artikel 7 – Allgemeine Bestimmungen
7.1 Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für die
an die Veranstalterin übermittelten Materialien. Dies gilt
nicht, sofern die Veranstalterin, die Mitarbeiter der Veranstalterin oder deren beauftragte Dritte vorsätzlich oder
grob fahrlässig gehandelt haben.
7.2 Die Veranstalterin hat das Recht, die jeweiligen angekündigten Gewinne jederzeit auszutauschen und durch
andere gleichwertige Gewinne und Preise zu ersetzen.
Darüber hinaus hat die Veranstalterin das Recht, den jeweiligen Spielablauf bis zum Beginn des Gewinnspiels zu
ändern. Den Teilnehmern stehen in diesen Fällen keinerlei
Ansprüche gegen die Veranstalterin oder gegen rechtlich
verbundene Unternehmen zu. Der Gegenwert der Gewinne
ist nicht auszahlbar.
7.3 Die Veranstalterin erteilt keine Auskünfte zu der Abwicklung oder den Ergebnissen des Gewinnspiels.
7.4 Die Veranstalterin, Mitarbeiter der Veranstalterin oder
beauftragte Dritte übernehmen keine Haftung für mögliche Folgen, die sich aus der Auflösung des Gewinnspiels
ergeben können.
7.5 Sämtliche Anfragen oder Beschwerden in Bezug auf
das Gewinnspiel sind unter Angabe von Gründen innerhalb
von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an folgende Adresse zu richten: VIMN Germany GmbH,
Stralauer Allee 6, 10245 Berlin oder per E-Mail an: jil-laura.
[email protected]
7.6 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anwendbar.
7.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.