Besondere Teilnahmebedingungen für das „Nicknight B-Day Gewinnspiel“ Das Nicknight-Gewinnspiel zum ersten Geburtstag „Nicknight B-Day“ wird von der VIMN Germany GmbH, Stralauer Allee 6, 10245 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) veranstaltet. Mit der Teilnahme an dem Nicknight-Gewinnspiel zu „Nicknight B-Day“ akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Nicknight-Gewinnspiele, einsehbar unter http://www.nicknight.de/static/nicknight_info_gewinnspielbedingungen, sowie die folgenden besonderen Teilnahmebedingungen: Artikel 1 – Teilnahmeberechtigung 1.1 Zur Teilnahme berechtigt ist jede natürliche Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt). Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. 1.2 Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter (sowie deren Angehörige) von der Veranstalterin, von den mit der Veranstalterin rechtlich verbundenen Unternehmen und relevanten Kooperationspartnern. 1.3 Jeder Teilnehmer darf an dem Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Artikel 2 – Durchführung des Gewinnspiels 2.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ab dem 24. August 2015, 18.00 Uhr möglich. Teilnahmeschluss ist der 01. Oktober 2015, 23.59 Uhr. 2.2 Um an dem Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ein Foto oder Video auf www.nicknight.de hochladen, welches einen Geburtstagsgruß zu Nicknights erstem Geburtstag beinhaltet, das auf www.nicknight.de zur Verfügung gestellte Teilnehmerformular ausfüllen und die Teilnahmebedingungen bestätigen. Die Bilder können in den gängigen Datei-Formaten jpg, png oder tif, die Videos in den gängigen Datei-Formaten mp4, mpeg, mov oder wmv hochgeladen werden. Sie dürfen eine Dateigröße von 40 MB nicht überschreiten. 2.3 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Artikel 3 – Gewinn 3.1 Unter allen Einsendungen lost die Veranstalterin einen Gewinner des Preises aus. 3.2 Der Preis beinhaltet ein VIP-Party-Wochenende für vier Personen in Berlin inklusive An- und Abreise. Das genaue Datum wird von der Veranstalterin festgelegt und den Gewinnern mindestens 8 Tage vor der Umsetzung der Reise mitgeteilt. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Datum. Sollte ein Gewinner den festgesetzten Termin nicht wahrnehmen können, verfällt der Gewinn ersatzlos. 3.3 Alle Kosten, die den Gewinnern durch die Inanspruchnahme des Gewinns entstehen (z.B. Verpflegung, private Ausgaben vor Ort etc.) sind nicht Bestandteil des Preises und von den Gewinnern selbst zu tragen. 3.4 Sofern ein Gewinner unter 18 Jahre ist, muss ein Erziehungsberechtigter den Gewinner begleiten. Der Nachweis der Volljährigkeit erfolgt durch Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. 3.5 Alle Bestandteile des Preises müssen zusammen in Anspruch genommen werden oder gelten andernfalls als genommen. 3.6 Eine Barauszahlung, ein Tausch gegen andere Sachwerte oder Dienstleistungen von der Veranstalterin und/ oder eine Übertragung der Gewinne auf eine andere Person ist nicht möglich. Artikel 4 –Abwicklung 4.1 Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss im Zeitraum zwischen dem 23. und dem 30. September 2015 ermittelt. 4.2 Der Gewinner wird bis spätestens 02. Oktober 2015 per E-Mail an die bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel verwendete E-Mail-Adresse benachrichtigt. Der Gewinner muss die Gewinnbenachrichtigung innerhalb von 24 Stunden telefonisch oder per E-Mail an die in der Benachrichtigung angegebene Email-Adresse bestätigen. Sofern ein Gewinner minderjährig ist, ist die Bestätigung von einem Erziehungsberechtigten zu versenden und in der Bestätigung ist der Name des Erziehungsberechtigten, der den minderjährigen Gewinner begleiten wird, zu benennen. Zudem ist eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses des Erziehungsberechtigten, der die Gewinnbestätigung versendet, beizufügen. Wird der Gewinn nicht in der oben genannten Frist bestätigt oder wird im Falle eines ausgelosten minderjährigen Gewinners der Gewinn nicht wie beschrieben innerhalb der Frist in Anspruch genom- men, verliert der mögliche Gewinner alle Rechte auf den Gewinn und die Veranstalterin ist berechtigt einen neuen Gewinner auszulosen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber der Veranstalterin sind ausgeschlossen. 4.3 Der Gewinner erhält alle weiteren Informationen zum Gewinn per E-Mail. Ist ein Gewinner noch nicht volljährig, erfolgt die weitere Kommunikation über einen Erziehungsberechtigten. 4.4 Der Gewinner hat das VIP-Party-Wochenende grundsätzlich zu dem von der Veranstalterin festgelegten Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. Andernfalls verfällt der Gewinn, ohne dass ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für den Ausfall des VIP-Party-Wochenendes wegen höherer Gewalt oder wegen Umständen, die der VIP-Party-Wochenende-Veranstalter bzw. dessen Geschäftspartner zu vertreten haben. Artikel 5 – Datenschutz / Rechtsübertragung 5.1 Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfordert die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift, Alter, Telefonnummer und Email- Adresse. Alle in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten werden von der Veranstalterin nur zum Zwecke und zur Abwicklung des Gewinnspiels genutzt und entsprechend der rechtlichen Bestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes) behandelt. Die Veranstalterin ist berechtigt, den Namen und Wohnort des Gewinners in verkürzter Form im Internet, TV und/oder Videotext sowie auf der Website der jeweiligen Kooperationspartner bekannt zu geben. Die Teilnehmer erklären sich mit dieser Form der Bekanntgabe einverstanden, sofern sie der Bekanntgabe bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel nicht widerspre- chen. Sofern hier nicht anderweitig beschrieben, findet eine weitergehende Veröffentlichung oder Speicherung der persönlichen Daten nicht statt. Es gilt die Datenschutzerklärung auf www.nicknight.de. Nach Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels werden die Daten wieder gelöscht. 5.2. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel beinhaltet die Zusendung von Bild- und Videomaterial. Mit der Teilnahme am Nicknight-Gewinnspiel zu „Nicknight B-Day“ bestätigen die Teilnehmer, dass sie über sämtliche erforderliche Lizenzen und Rechte für die Videos verfügen und alle im Video mitwirkenden Personen über die Teilnahme am Gewinnspiel und die Veröffentlichung der Videos im Internet und Fernsehen informiert und damit einverstanden sind. Sollten Dritte Ansprüche gegen die Veranstalterin wegen Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder sonstige Ansprüche aufgrund der Veröffentlichung geltend machen, wird der Teilnehmer die Veranstalterin auf erstes Anfordern freistellen. 5.3 Jeder Teilnehmer erklärt durch das Hochladen der Bilder und Videos sein Einverständnis mit der Veröffentlichung der Bilder und Videos auch nach Beendigung des Gewinnspiels auf den Websites der Veranstalterin, insbesondere auf www.nick.de und auf www.nicknight.de, auf dem Sender Nickelodeon und Nicknight sowie in sozialen Netzwerken wie Facebook. Jeder Teilnehmer überträgt der Veranstalterin hierzu alle notwendigen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den übermittelten Bilder und Videos und der Gestaltung, insbesondere die Rechte der §§ 15-20 UrhG. Hierzu zählt auch das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder und Videos auf digitalen Datenträgern sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet, das Vorführungsrecht sowie das Senderecht. Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich, d.h. es ist keine Vergütung durch die Veranstalterin geschuldet, und gilt auch nach Beendigung des Gewinnspiels fort. Die Teilnehmer verzichten auf ihr Recht zur Urhebernennung. Die Veranstalterin ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte im Rahmen der angegeben Zwecke an Dritte zu übertragen. Artikel 6 – Haftung Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Durchführung des Gewinns, außer für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, soweit diese fahrlässig durch die Veranstalterin oder zumindest grob fahrlässig durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der Veranstalterin verursacht worden sind und für sonstige Schäden, die zumindest auf grober Fahrlässigkeit von der Veranstalterin, oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Artikel 7 – Allgemeine Bestimmungen 7.1 Die Veranstalterin übernimmt keinerlei Haftung für die an die Veranstalterin übermittelten Materialien. Dies gilt nicht, sofern die Veranstalterin, die Mitarbeiter der Veranstalterin oder deren beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 7.2 Die Veranstalterin hat das Recht, die jeweiligen angekündigten Gewinne jederzeit auszutauschen und durch andere gleichwertige Gewinne und Preise zu ersetzen. Darüber hinaus hat die Veranstalterin das Recht, den jeweiligen Spielablauf bis zum Beginn des Gewinnspiels zu ändern. Den Teilnehmern stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen die Veranstalterin oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu. Der Gegenwert der Gewinne ist nicht auszahlbar. 7.3 Die Veranstalterin erteilt keine Auskünfte zu der Abwicklung oder den Ergebnissen des Gewinnspiels. 7.4 Die Veranstalterin, Mitarbeiter der Veranstalterin oder beauftragte Dritte übernehmen keine Haftung für mögliche Folgen, die sich aus der Auflösung des Gewinnspiels ergeben können. 7.5 Sämtliche Anfragen oder Beschwerden in Bezug auf das Gewinnspiel sind unter Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an folgende Adresse zu richten: VIMN Germany GmbH, Stralauer Allee 6, 10245 Berlin oder per E-Mail an: jil-laura. [email protected] 7.6 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 7.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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