Teilnahmebedingungen Teilnehmer und Teilnahme Gewinne

Teilnahmebedingungen
für die Teilnahme am Gewinnspiel »BMW 2er Gran Tourer«
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die ASW Wahl GmbH & Co. KG, Firmensitz: Gottlieb-DaimlerStrasse 1, 35398 Gießen.
Teilnehmer und Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen mit
Wohnsitz in Deutschland. Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel »BMW 2er Gran Tourer« ist der
13.06.2015 um 16:00 Uhr. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur nach Zustimmung zu diesen
Teilnahmebedingungen möglich und der/die Teilnehmer/-in erklärt, mit den Teilnahmebedingungen
einverstanden zu sein. Die Teilnahme selbst ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb von Waren
oder Dienstleistungen. Die mehrfache Teilnahme ist nicht erlaubt.
Die Wahl-Group behält sich bei falschen Angaben oder Manipulation durch Teilnehmer das Recht vor,
den/die entsprechende/-n Teilnehmer/-in von der Teilnahme auszuschließen. Der Ausschluss kann
auch nachträglich erfolgen und ein Gewinn dann zurückgefordert werden. Von der Teilnahme
ausgeschlossen sind außerdem Mitarbeiter/-innen der Wahl-Group und Mitarbeiter/-innen von am
Gewinnspiel beteiligten Firmen sowie deren Angehörige.
Gewinne, Durchführung des Gewinnspiels, Ziehung der Gewinner
Beim Gewinnspiel »BMW 2er Gran Tourer« wird ein Hauptpreis verlost. Als Hauptpreis erhält der
Gewinner einen BMW 2er Gran Tourer (je nach Verfügbarkeit) kostenlos für zwölf Monate. Im Gewinn
enthalten sind 10.000 Freikilometer, jeder weitere Kilometer wird mit 0,50 Euro berechnet. Im
Hauptpreis sind außerdem die Kosten für Kfz-Steuer sowie die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs
enthalten. Die Kosten für An- und Abreise zum Übergabeort und etwaige Zusatzkosten sind vom
Gewinner selbst zu tragen. Der Gewinner muss bei Übergabe des BMW Modells seinen gültigen
Führerschein der Klasse B und seinen gültigen Personalausweis vorlegen. Ist er dazu – aus welchem
Grunde auch immer – nicht in der Lage, ist er von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Nutzung des
BMW Fahrzeuges regelt der Fahrzeugnutzungsvertrag der Wahl-Group, der bei der Übergabe
ausgehändigt wird und unterzeichnet werden muss.
Die Wahl-Group wird das Gewinnspiel durchführen und die Gewinner nach dem Zufallsprinzip
auslosen. Die Auslosung für das Gewinnspiel »BMW 2er Gran Tourer« findet am 29.06.2015 statt.
Die Gewinner werden von der Wahl-Group schriftlich, per E-Mail oder telefonisch benachrichtigt,
wobei der Gewinnanspruch nur dann entsteht, wenn der Gewinner die Annahme des Gewinns
innerhalb von fünf Werktagen gegenüber der Wahl-Grouper klärt. Eine Barauszahlung der Gewinne ist
nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar und können auch nicht
getauscht werden.
Persönlichkeitsrechte bei Film- und Fotoaufnahmen
Die Teilnehmer erklären sich für den Fall, dass sie als Gewinner ermittelt werden, damit
einverstanden, dass während der Einlösung des Gewinns und während der Veranstaltung Foto- und
Filmaufnahmen durch die Wahl-Group bzw. durch einen von der Wahl-Group beauftragten Fotografen
gemacht werden, auf welchen die Teilnehmer abgebildet und zu erkennen sein werden. Die
Teilnehmer übertragen der Wahl-Group hiermit ohne weiteres Entgelt das ausschließliche und
übertragbare Recht, die Foto- und Filmaufnahmen, auf welchen ihre Personen abgebildet und zu
erkennen sind, zeitlich und räumlich unbegrenzt in allen Medien, insbesondere auf den Internetseiten
sowie dem Facebook-Profil der Wahl-Group, in Anzeigen, Broschüren, Pressetexten, Druckschriften
etc. zum Zwecke der internen sowie externen Kommunikation- und Pressearbeit und Werbung zu
nutzen, zu veröffentlichen, zu verändern und zu vervielfältigen.
Vorzeitige Beendigung und Änderung des Gewinnspiels
Die Wahl-Groupbe hält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu
ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des
Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann oder die Fairness des Gewinnspiels beeinträchtigt
erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.
Haftung der Wahl-Group
Die Wahl-Group haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der
fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung der WahlGroup bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt die Haftungsbeschränkung
nicht. Die Haftung bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels ist ausgeschlossen.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des
Barwertes besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen
dem/der Teilnehmer/-in und der Wahl-Group unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sollten
einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit
der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.