STADT LEONBERG Dezernat C Stadtplanungsamt Joachim Köppe Drucksache 2015 Nr. P 49 ö OR Warmbronn am 14.09.2015 ö Planungsausschuss am 24.09.2015 ö Gemeinderat am 29.09.2015 ö Vorgangsdrucksache Verhandlungsgegenstand Einstellung verschiedener eingeleiteter Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“ Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“ Bebauungsplan „Obere Burghalde – Änderung im Bereich der Flurstücke 1667 bis 1669/1“ Bebauungsplan „Westlich der Kirchbachstraße - südlich der Carl-Schmincke-Straße“ Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich nördlich Maybachstraße – 1. Änderung“ Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße – 1. Änderung“ (Handelshof) Bebauungsplan „Apfeläcker“ in Warmbronn ☐ Kenntnisnahme ☒ Beschlussvorschlag Empfehlung an den Gemeinderat: 1. Die nachfolgend aufgeführten, eingeleiteten und nicht zur Bestandskraft gebrachten Bebauungsplanverfahren werden eingestellt und die gefassten Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben: 1 Bebauungsplan „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“ 2 Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“ 3 Bebauungsplan „Obere Burghalde – Änderung im Bereich der Flurstücke 1667 bis 1669/1“ 4 Bebauungsplan „Westlich der Kirchbachstraße - südlich der Carl-SchminckeStraße“ 5 Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich nördlich Maybachstraße – 1. Änderung“ 6 Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße – 1. Änderung“ (Handelshof) 7 Bebauungsplan „Apfeläcker“ in Warmbronn 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur Aufhebung der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Bernhard Schuler Oberbürgermeister Seite 2 1. Zusammenfassung des Sachverhalts In den letzten 30 Jahren wurden aus verschiedenen städtebaulichen Gründen Bebauungsplanverfahren eingeleitet, letztendlich aber nicht zur Rechtskraft gebracht. Die Verfahrensstände reichen vom Aufstellungsbeschluss bis vor den Satzungsbeschluss, der nicht gefasst wurde. Für die in der Drucksache aufgeführten Bebauungsplanverfahren sind die „städtebaulichen“ Gründe für die Weiterführung aus den verschiedenen Gründen entfallen, so dass diese Verfahren nicht weiterbetrieben und durch Beschluss des Gemeinderats aufgehoben werden sollen. 2. Ziele der Maßnahme Aufhebung laufender Bebauungsplanverfahren für die die städtebaulichen Begründungen entfallen sind. 3. Sachverhalt/Sachstand In den letzten 30 Jahren wurden aus verschiedenen städtebaulichen Gründen Bebauungsplanverfahren eingeleitet, die dann aber aus den verschiedensten Gründen nicht zum Abschluss gebracht wurden. Um diesen rechtlichen „Schwebezustand“ zu beenden, soll mit dieser Drucksache der Beschluss zur Einstellung und Aufhebung verschiedener Bebauungspläne gefasst werden. Bei den zur Aufhebung vorgesehenen Bebauungsplanverfahren handelt es sich um 6 Bebauungspläne innerhalb der Kernstadt (Leonberg / Eltingen). Ein weiteres Aufhebungsverfahren bezieht sich auf Warmbronn. Diese gesonderte Drucksache wird im Ortschaftrat Warmbronn vorberaten. Die Verfahren, die sich auf die Kernstadt beziehen, sind chronologisch geordnet und beginnen mit dem Bebauungsplanverfahren „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“ aus den Jahren 1981/85 und enden mit dem Bebauungsplanverfahren „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße – 1. Änderung“ (Handelshof) von 2007. Die Aufhebung dieser Verfahren dient auch vor allem der Rechtssicherheit für bauliche Maßnahmen innerhalb der Plangebiete. Mit der Aufhebung der Verfahren ist eindeutig der rechtliche Zustand der Plangebiete geklärt, sei es, dass Verfahren nach § 34 BauGB zu beurteilen sind oder ein vorhandener Plan (§ 30 BauGB) als Grundlage zur Beurteilung heranzuziehen ist. Aufzuhebende Bebauungsplanverfahren 3.1 Bebauungsplan „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“ 3.2 Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“ 3.3 Bebauungsplan „Obere Burghalde – Änderung im Bereich der Flurstücke 1667 bis 1669/1“ 3.4 Bebauungsplan „Westlich der Kirchbachstraße - südlich der Carl-Schmincke-Straße“ 3.5 Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich nördlich Maybachstraße – 1. Änderung“ 3.6 Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße – 1. Änderung“ (Handelshof) 3.7 Bebauungsplan „Apfeläcker“ in Warmbronn Seite 3 3.1 Bebauungsplan „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“ Planbereich: 02.08-6 (alte Nummerierung) Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss: 08.07.1981 (DS 1981 Nr. P 33/3) Frühzeitige Beteiligung: 31.08.-21.09.1981 Auslegungsbeschluss: 11.03.1985 Grund des Verfahrens: Das Bebauungsplangebiet liegt im innerstädtischen Bebauungszusammenhang nordöstlich der Altstadt. Die bestehende Bebauung umfasste Wohnnutzung, kleinere gewerbliche Nutzungen sowie das ehemals als Brillenfabrik genutzte Gelände. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte das Gebiet in eine qualifizierte städtebauliche Ordnung gebracht und die Verkehrssituation im Bereich der Feuerbacher Straße (B 295) verbessert werden. Der Bebauungsplan wurde aus dem damaligen Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart entwickelt. Das Bebauungsplanverfahren sollte im Dezember 1986 als Satzung beschlossen werden. Aufgrund des Antrags einer Gemeinderatsfraktion wurde der Verhandlungsgegenstand einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Zusammenhang mit der Straßenbauverwaltung eine Verkehrskonzeption zu entwickeln, die zukunftsorientiert den Belangen des Wohnens und des fließenden Verkehr gerecht wird. Abgrenzungsplan Ausgelöst wurde dieses Verhalten des Gemeinderats insbesondere auch durch die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen für die Stadt Leonberg, wonach für die Feuerbacher Straße weiterhin mit steigenden Verkehrsmengen zu rechnen ist. Die Lösung der Verkehrsprobleme war kurzfristig nicht möglich, so dass auch mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nicht zu rechnen war. Aus den Unterlagen geht hervor, dass auch in den späteren Jahren das Bebauungsplanverfahren nicht mehr aufgenommen wurde. Heutige Einschätzung: Baugesuche wurden weiterhin nach § 34 BauGB beurteilt, wobei der Baulinienplan „Siechenhaus“ aus dem Jahr 1949 berücksichtigt wurde und wird. Das Plangebiet ist städtebaulich entwickelt, eine Neuordnung ist nicht erforderlich und Änderungen am Verlauf der Feuerbacher Straße sind nicht zu erwarten. Das Verkehrsaufkommen in der Feuerbacher Straße ist auch weiterhin ein Problem. Zukünftige Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms fokussieren sich auf den Bereich Feuerbacher Straße. Das dahinterliegende Gebiet ist davon nicht betroffen. Es wird empfohlen, das Bebauungsplanverfahren „Feuerbacher Straße / Agnes-MiegelStraße“ nicht weiter zu betreiben und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Seite 4 3.2 Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“ Planbereich: 02.08-10 Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss: 30.01.2001 (DS 2000 Nr. P 93) Frühzeitige Beteiligung: 26.02.-16.03.2001 Grund des Verfahrens: Der damalige Flächennutzungsplan der Stadt Leonberg wies den Bereich zwischen der Feuerbacher Straße, dem Unteren Schützenrain und der Goethestraße als geplante Wohnbaufläche aus. Im Rahmen der verschiedenen Bebauungsplanverfahren am Engelberg Nordhang (Bebauungspläne „Oberer Schützenrain“, „Im Wengert“, „Hinterer Bergweg / Im Wengert“) sollte auch das Gebiet „Unterer Schützenrain“ erstmalig bebauungsplanmäßig überplant werden. Die vorhandene Bebauung an der Feuerbacher- / Goethestraße und Unterer Schützenrain sollte planungsrechtlich gesichert werden und für die bislang nicht bebauten Grundstücke sollte eine erstmalige Bebauung ermöglicht werden. Die vorab genannten Bebauungsplanverfahren konnten seinerzeit zur Rechtskraft geführt werden. Nur die Entwicklung des „Unteren Schützenrain“ geriet trotz mehrerer Versuche ins Stocken. Grund hierfür war, dass mit den wichtigsten Grundstückseigentümern innerhalb des Plangebietes keine Einigung über die Erschließung des Wohngebietes erzielt werden konnte. Deshalb wurde im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes „Leonberg 2020“ auf diese geplante Wohnbaufläche verzichtet. Lediglich eine Häuserzeile entlang des Unteren Schützenrains kann einer zukünftigen Bebauung zugeführt werden. Abgrenzungsplan und städtebaulicher Entwurf für eine Bebauung Heutige Einschätzung: Der Flächennutzungsplan sieht keine geplante Wohnbaufläche, mit Ausnahme entlang des unteren Schützenrains, mehr vor. Damit ist die Grundlage für eine geplante Wohnbebauung entzogen. Aus heutiger Sicht kann auf das Bebauungsplanverfahren verzichtet werden und das Verfahren kann aufgehoben werden. Seite 5 3.3 Bebauungsplan „Obere Burghalde – Änderung im Bereich der Flurstücke 1667 bis 1669/1“ Planbereich: 02.09-1/1 Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss: 24.09.2002 (DS 2002 Nr. P 57) Auslegungsbeschluss: 24.09.2002 (DS 2002 Nr. P 57) Öffentliche Auslegung: 28.10.-29.11.2002 Grund des Verfahrens: Der Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 1667 (Obere Burghalde 90) beantragte, auf seinem Grundstück die überbaubaren Flächen so zu ändern, dass 2 Wohngebäude erstellt werden können, jeweils orientiert zur Oberen bzw. Unteren Burghalde. Die geplante Bebauungsplanänderung sah vor, dass auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1667 und 1668 (Obere Burghalde 90 und 92) zwei überbaubare Flächen ausgewiesen werden, und zwar jeweils entlang der beiden Erschließungsstraßen Obere und Untere Burghalde. Bedingt dadurch hätten auch die überbaubaren Flächen auf den östlich angrenzenden Grundstücken Flst.-Nr. 1669 und 1669/1 (Obere Burghalde 96 und 94) geändert werden müssen. Die städtebauliche Problemsituation wurde letztlich eigentumsrechtlich durch den Flächenerwerb eines Betroffenen gelöst. Abgrenzungsplan und Entwurf der geplanten Bebauungsplanänderung Heutige Einschätzung: Es besteht keine planerische Notwendigkeit, dieses Verfahren weiter zu verfolgen Seite 6 3.4 Bebauungsplan „Westlich der Kirchbachstraße - südlich der Carl-SchminckeStraße“ Planbereich: 03.01-10 Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss: 13.07.2004 (DS 2004 Nr. P 31) Grund des Verfahrens: Eine Wohnbaugesellschaft beabsichtigte auf der Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eine Wohnanlage mit Tiefgarage zu errichten, da die ehemalige landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr gegeben war. Zur Schaffung des notwendigen Bau- und Planungsrechts war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieser sollte als vorhabenbezogener Bebauungsplan vom Vorhabenträger eingebracht werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kam nicht zustande, der Investor hat sich aus dem Verfahren zurückgezogen. Heutige Einschätzung: Die Situation hat sich gegenüber 2004 nicht geändert. Von Seiten der Stadt besteht kein Interesse, dass Verfahren weiterzuführen. Aus Sicht der Verwaltung kann das Verfahren eingestellt werden. Abgrenzungsplan Seite 7 3.5 Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich nördlich Maybachstraße – 1. Änderung“ Planbereich: 03.03-2/6 Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss 20.11.2007 (DS 2007 Nr. P 56) Aufstellungsbeschluss noch nicht im Amtsblatt bekanntgemacht Bereits 2007 aufgehoben: Bebauungsplan „Sondergebiet an der Maybachstraße“ Planbereich: 03.03-6 Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss 23.05.2006 (DS 2006 Nr. P 26) Aufhebungsbeschluss 20.11.2007 (DS 2007 Nr. P 54 + P 54/1) Vorbemerkung Im Juni 2006 wurde der Aufstellungsbeschluss für das „Sondergebiet an der Maybachstraße“ gefasst. Für den Bereich nördlich der Maybachstraße war die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Kaufland) durch einen Investor geplant. Der Standort des bestehenden Einzelhandelsbetriebes (Handelshof) südlich der Maybachstraße sollte aufgegeben werden. Aufgrund der Größe des geplanten Einzelhandelsbetriebes war die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11 Abs. 3 BauNVO notwendig. Aus diesem Grund sollten die bestehenden Bebauungspläne in Teilen geändert werden. Das Vorhaben scheiterte daran, dass der Investor nicht alle notwendigen Grundstücke zur Realisierung des Vorhabens erwerben konnte. Abgrenzungsplan “Sondergebiet an der Maybachstraße“ (2006), aufgehoben 2007 Eine passende Gewerbefläche zur Errichtung eines „Kauflands“ wurde mit dem Grundstück Römerstraße 34, die Gewerbefläche der ehemaligen Variomatic Werkzeugmaschinen GmbH, gefunden. Das entsprechende Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Römerstraße 34“ wurde im November 2007 eingeleitet und der Bebauungsplan im Juni 2012 rechtskräftig. Parallel zum Aufstellungsbeschluss 2007 (Sondergebiet Römerstraße 34) wurde das Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet an der Maybachstraße“ aufgehoben und gleichzeitig das Bebauungsplanverfahren „MühlpfadStiefel – Bereich nördlich der Maybachstraße – 1. Änderung“ am 20.11.2015 eingeleitet. Abgrenzungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich nördlich der Maybachstraße – 1. Änderung (2007) Seite 8 Mit der Bebauungsplanänderung sollten die bestehenden gewerblichen Nutzungen homogenisiert, gefördert und gestärkt werden. Damit einhergehend sollten Nutzungen eingeschränkt werden, die Auswirkungen auf die integrierten Lagen im Stadtkern befürchten lassen. Mit der Änderung waren u. a. der Ausschluss von Einzelhandelssortimenten (und zwar zentrenrelevante Sortimente) beabsichtigt. Mit dem Ausschluss derartiger Nutzungen wurde der Einzelhandelsuntersuchung der CIMA Rechnung getragen. Heutige Einschätzung: Im Zuge Ansiedlungsbestrebungen der Firma Kaufland an der Maybachstraße erwarb das Unternehmen das Grundstück, auf dem sich der TÜV befand. Nachdem dieser das Grundstück geräumt hatte und sich im Gewerbegebiet am Autobahndreieck niedergelassen hatte, wurde das freigeräumte Grundstück als provisorischer Parkplatz genutzt. Dort werden in absehbarer Zeit zwei Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten errichtet werden. Die geplante Bebauungsplanänderung ist damit hinfällig und es wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Seite 9 3.6 Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße – 1. Änderung“ (Handelshof) Planbereich: 03.03-2/5 Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss 21.11.2007 (DS 2007 Nr. P55) Aufstellungsbeschluss noch nicht im Amtsblatt bekanntgemacht Das Grundstück, auf dem sich der Handelshof befand, ist Teil des seit 1992 rechtskräftigen Bebauungsplans „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße“. Es ist das einzige Grundstück im Gewerbegebiet, auf dem die Einzelhandelsnutzung zulässig ist, bedingt dadurch, dass diese Nutzung schon vor dem entsprechenden Bebauungsplan bestand. Mit der Eröffnung des neuen Kauflands an der Römerstraße 34 wurde der alte Handelshof Maybachstraße 5 geschlossen. Die Schließung des Handelshofes wurde über einen städtebaulichen Vertrag mit Kaufland geregelt. Inhalt des Vertrags ist der zukünftige Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen mit zentrenrelevanten Sortimenten auf diesem Grundstück. Heutige Einschätzung: Dort werden in absehbarer Zeit auf dem Grundstück Handwerksbetriebe mit ergänzenden, nicht zentrenrelevanten Sortimenten eröffnen. Die geplante Bebauungsplanänderung ist damit hinfällig und es wird empfohlen, das Verfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Abgrenzungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße – 1. Änderung“ (2007) Seite 10 3.7 Bebauungsplan „Apfeläcker“ in Warmbronn Planbereich: 06.02-10 Verfahrensschritte: Aufstellungsbeschluss 14.05.2004 (DS 2004 Nr. P 21) Einstellung des Verfahrens: 14.07.2005 (DS 2005 Nr. P 4/1 NÖ) Grund des Verfahrens: Das Gebiet „Apfeläcker“ in Warmbronn war im damaligen rechtswirksamen Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Es wurde 1994/1995 eine städtebauliche Planung und eine ökologische Bewertung durchgeführt. 1995 erfolgte eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Ende 1996 wurde eine Bürgerbeteiligung durchgeführt. Nach intensiver Abwägung aller Belange sowie Anregungen und Bedenken fasste der Gemeinderat am 22.07.1997 den Beschluss, das Bebauungsplanverfahren nicht weiter zu verfolgen und das Gebiet „Apfeläcker“ aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Eine Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 30.06.1998 vom Gemeinderat zurückgestellt. Am 14.05.2004 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Apfeläcker“ beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt, das Verfahren weiterzuführen und, auf Grundlage des beschlossenen Umlegungsmodells, mit den betroffenen Eigentümern über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu verhandeln. Abgrenzungsplan „Apfeläcker“ (2004) Da keine durchgehende Mitwirkungsbereitschaft seitens der Eigentümer bestand, wurde die Verwaltung im Januar 2005 beauftragt, das Verfahren einzustellen und andere Flächen für die wohnbauliche Entwicklung Warmbronns vorzuschlagen. Im Juli 2005 erfolgte der Beschluss: „Das Gebiet „Apfeläcker“ wird im Rahmen der Flächennutzungsplanung als Perspektivfläche geführt. Das Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen dieses Flächennutzungsplanes nicht weiter verfolgt.“ Heutige Einschätzung: Da das Gebiet Apfeläcker nicht mehr im rechtswirksamen Flächennutzungsplan „Leonberg 2020“ als geplante Wohnbaufläche dargestellt ist, kann auf das Bebauungsplanverfahren verzichtet werden. Es wird empfohlen, das Verfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Seite 11 4. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur Einstellung verschiedener Bebauungsplanverfahren einzuleiten und die Aufstellungsbeschlüsse der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren aufzuheben. 5. Alternativen zum Beschlussvorschlag Keine. Die Aufhebung dieser Verfahren dient der Rechtsicherheit. 6. Finanzierungsübersicht Der Beschlussvorschlag ☒ hat keine finanziellen Auswirkungen
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