Verhandlungsgegenstand Kenntnisnahme

STADT LEONBERG
Dezernat C
Stadtplanungsamt
Joachim Köppe
Drucksache 2015
Nr. P 49 ö
OR Warmbronn
am 14.09.2015 ö
Planungsausschuss am 24.09.2015 ö
Gemeinderat
am 29.09.2015 ö
Vorgangsdrucksache
Verhandlungsgegenstand
Einstellung verschiedener eingeleiteter Bebauungsplanverfahren
 Bebauungsplan „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“
 Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“
 Bebauungsplan „Obere Burghalde – Änderung im Bereich der Flurstücke 1667 bis
1669/1“
 Bebauungsplan „Westlich der Kirchbachstraße - südlich der Carl-Schmincke-Straße“
 Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich nördlich Maybachstraße – 1. Änderung“
 Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße –
1. Änderung“ (Handelshof)
 Bebauungsplan „Apfeläcker“ in Warmbronn
☐ Kenntnisnahme
☒ Beschlussvorschlag
Empfehlung an den Gemeinderat:
1. Die nachfolgend aufgeführten, eingeleiteten und nicht zur Bestandskraft gebrachten
Bebauungsplanverfahren werden eingestellt und die gefassten Aufstellungsbeschlüsse
aufgehoben:
1
Bebauungsplan „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“
2
Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“
3
Bebauungsplan „Obere Burghalde – Änderung im Bereich der Flurstücke 1667 bis
1669/1“
4
Bebauungsplan „Westlich der Kirchbachstraße - südlich der Carl-SchminckeStraße“
5
Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich nördlich Maybachstraße – 1. Änderung“
6
Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße –
1. Änderung“ (Handelshof)
7
Bebauungsplan „Apfeläcker“ in Warmbronn
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur Aufhebung der
eingeleiteten Bebauungsplanverfahren einzuleiten.
Bernhard Schuler
Oberbürgermeister
Seite 2
1.
Zusammenfassung des Sachverhalts
In den letzten 30 Jahren wurden aus verschiedenen städtebaulichen Gründen Bebauungsplanverfahren eingeleitet, letztendlich aber nicht zur Rechtskraft gebracht. Die Verfahrensstände reichen vom Aufstellungsbeschluss bis vor den Satzungsbeschluss, der nicht gefasst
wurde.
Für die in der Drucksache aufgeführten Bebauungsplanverfahren sind die „städtebaulichen“
Gründe für die Weiterführung aus den verschiedenen Gründen entfallen, so dass diese Verfahren nicht weiterbetrieben und durch Beschluss des Gemeinderats aufgehoben werden
sollen.
2.
Ziele der Maßnahme
Aufhebung laufender Bebauungsplanverfahren für die die städtebaulichen Begründungen
entfallen sind.
3.
Sachverhalt/Sachstand
In den letzten 30 Jahren wurden aus verschiedenen städtebaulichen Gründen Bebauungsplanverfahren eingeleitet, die dann aber aus den verschiedensten Gründen nicht zum Abschluss gebracht wurden. Um diesen rechtlichen „Schwebezustand“ zu beenden, soll mit
dieser Drucksache der Beschluss zur Einstellung und Aufhebung verschiedener Bebauungspläne gefasst werden.
Bei den zur Aufhebung vorgesehenen Bebauungsplanverfahren handelt es sich um 6 Bebauungspläne innerhalb der Kernstadt (Leonberg / Eltingen). Ein weiteres Aufhebungsverfahren bezieht sich auf Warmbronn. Diese gesonderte Drucksache wird im Ortschaftrat
Warmbronn vorberaten.
Die Verfahren, die sich auf die Kernstadt beziehen, sind chronologisch geordnet und beginnen mit dem Bebauungsplanverfahren „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“ aus den
Jahren 1981/85 und enden mit dem Bebauungsplanverfahren „Mühlpfad-Stiefel – Bereich
zwischen Post- und Siemensstraße – 1. Änderung“ (Handelshof) von 2007.
Die Aufhebung dieser Verfahren dient auch vor allem der Rechtssicherheit für bauliche Maßnahmen innerhalb der Plangebiete. Mit der Aufhebung der Verfahren ist eindeutig der rechtliche Zustand der Plangebiete geklärt, sei es, dass Verfahren nach § 34 BauGB zu beurteilen
sind oder ein vorhandener Plan (§ 30 BauGB) als Grundlage zur Beurteilung heranzuziehen
ist.
Aufzuhebende Bebauungsplanverfahren
3.1
Bebauungsplan „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“
3.2
Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“
3.3
Bebauungsplan „Obere Burghalde – Änderung im Bereich der Flurstücke 1667 bis
1669/1“
3.4
Bebauungsplan „Westlich der Kirchbachstraße - südlich der Carl-Schmincke-Straße“
3.5
Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich nördlich Maybachstraße – 1. Änderung“
3.6
Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße –
1. Änderung“ (Handelshof)
3.7
Bebauungsplan „Apfeläcker“ in Warmbronn
Seite 3
3.1
Bebauungsplan „Feuerbacher Straße / Agnes-Miegel-Straße“
Planbereich: 02.08-6 (alte Nummerierung)
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss: 08.07.1981 (DS 1981 Nr. P 33/3)
Frühzeitige Beteiligung: 31.08.-21.09.1981
Auslegungsbeschluss: 11.03.1985
Grund des Verfahrens:
Das Bebauungsplangebiet liegt im innerstädtischen Bebauungszusammenhang nordöstlich
der Altstadt. Die bestehende Bebauung umfasste
Wohnnutzung, kleinere gewerbliche Nutzungen
sowie das ehemals als Brillenfabrik genutzte Gelände.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte
das Gebiet in eine qualifizierte städtebauliche Ordnung gebracht und die Verkehrssituation im Bereich der Feuerbacher Straße (B 295) verbessert
werden.
Der Bebauungsplan wurde aus dem damaligen
Flächennutzungsplan des Nachbarschaftsverbandes Stuttgart entwickelt.
Das Bebauungsplanverfahren sollte im Dezember
1986 als Satzung beschlossen werden. Aufgrund
des Antrags einer Gemeinderatsfraktion wurde der
Verhandlungsgegenstand einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Zusammenhang mit der Straßenbauverwaltung eine Verkehrskonzeption zu entwickeln,
die zukunftsorientiert den Belangen des Wohnens
und des fließenden Verkehr gerecht wird.
Abgrenzungsplan
Ausgelöst wurde dieses Verhalten des Gemeinderats insbesondere auch durch die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen für die Stadt Leonberg, wonach für die Feuerbacher
Straße weiterhin mit steigenden Verkehrsmengen zu rechnen ist.
Die Lösung der Verkehrsprobleme war kurzfristig nicht möglich, so dass auch mit der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens nicht zu rechnen war.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass auch in den späteren Jahren das Bebauungsplanverfahren nicht mehr aufgenommen wurde.
Heutige Einschätzung:
Baugesuche wurden weiterhin nach § 34 BauGB beurteilt, wobei der Baulinienplan „Siechenhaus“ aus dem Jahr 1949 berücksichtigt wurde und wird. Das Plangebiet ist städtebaulich entwickelt, eine Neuordnung ist nicht erforderlich und Änderungen am Verlauf der Feuerbacher Straße sind nicht zu erwarten.
Das Verkehrsaufkommen in der Feuerbacher Straße ist auch weiterhin ein Problem. Zukünftige Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms fokussieren sich auf den Bereich Feuerbacher Straße. Das dahinterliegende Gebiet ist davon nicht betroffen.
Es wird empfohlen, das Bebauungsplanverfahren „Feuerbacher Straße / Agnes-MiegelStraße“ nicht weiter zu betreiben und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Seite 4
3.2
Bebauungsplan „Unterer Schützenrain“
Planbereich: 02.08-10
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss: 30.01.2001 (DS 2000 Nr. P 93)
Frühzeitige Beteiligung: 26.02.-16.03.2001
Grund des Verfahrens:
Der damalige Flächennutzungsplan der Stadt Leonberg wies den Bereich zwischen der Feuerbacher Straße, dem Unteren Schützenrain und der Goethestraße als geplante Wohnbaufläche aus.
Im Rahmen der verschiedenen Bebauungsplanverfahren am Engelberg Nordhang (Bebauungspläne „Oberer Schützenrain“, „Im Wengert“, „Hinterer Bergweg / Im Wengert“) sollte
auch das Gebiet „Unterer Schützenrain“ erstmalig bebauungsplanmäßig überplant werden.
Die vorhandene Bebauung an der Feuerbacher- / Goethestraße und Unterer Schützenrain
sollte planungsrechtlich gesichert werden und für die bislang nicht bebauten Grundstücke
sollte eine erstmalige Bebauung ermöglicht werden.
Die vorab genannten Bebauungsplanverfahren konnten seinerzeit zur Rechtskraft geführt
werden. Nur die Entwicklung des „Unteren Schützenrain“ geriet trotz mehrerer Versuche ins
Stocken. Grund hierfür war, dass mit den wichtigsten Grundstückseigentümern innerhalb des
Plangebietes keine Einigung über die Erschließung des Wohngebietes erzielt werden konnte.
Deshalb wurde im Zuge
der Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes
„Leonberg 2020“ auf
diese geplante Wohnbaufläche verzichtet.
Lediglich eine Häuserzeile entlang des Unteren Schützenrains kann
einer zukünftigen Bebauung zugeführt werden.
Abgrenzungsplan und städtebaulicher Entwurf für eine Bebauung
Heutige Einschätzung:
Der Flächennutzungsplan sieht keine geplante Wohnbaufläche, mit Ausnahme entlang des
unteren Schützenrains, mehr vor. Damit ist die Grundlage für eine geplante Wohnbebauung
entzogen. Aus heutiger Sicht kann auf das Bebauungsplanverfahren verzichtet werden und
das Verfahren kann aufgehoben werden.
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3.3
Bebauungsplan „Obere Burghalde – Änderung im Bereich der Flurstücke 1667
bis 1669/1“
Planbereich: 02.09-1/1
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss: 24.09.2002 (DS 2002 Nr. P 57)
Auslegungsbeschluss: 24.09.2002 (DS 2002 Nr. P 57)
Öffentliche Auslegung: 28.10.-29.11.2002
Grund des Verfahrens:
Der Eigentümer des Grundstücks Flst.-Nr. 1667 (Obere Burghalde 90) beantragte, auf seinem Grundstück die überbaubaren Flächen so zu ändern, dass 2 Wohngebäude erstellt
werden können, jeweils orientiert zur Oberen bzw. Unteren Burghalde. Die geplante Bebauungsplanänderung sah vor, dass auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1667 und 1668 (Obere Burghalde
90 und 92) zwei überbaubare Flächen ausgewiesen werden, und zwar jeweils entlang der beiden
Erschließungsstraßen Obere und Untere Burghalde. Bedingt dadurch hätten auch die überbaubaren
Flächen auf den östlich angrenzenden Grundstücken Flst.-Nr. 1669 und 1669/1 (Obere Burghalde
96 und 94) geändert werden müssen.
Die städtebauliche Problemsituation wurde letztlich
eigentumsrechtlich durch den Flächenerwerb eines
Betroffenen gelöst.
Abgrenzungsplan und Entwurf der
geplanten Bebauungsplanänderung
Heutige Einschätzung:
Es besteht keine planerische Notwendigkeit, dieses Verfahren weiter zu verfolgen
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3.4
Bebauungsplan „Westlich der Kirchbachstraße - südlich der Carl-SchminckeStraße“
Planbereich: 03.01-10
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss: 13.07.2004 (DS 2004 Nr. P 31)
Grund des Verfahrens:
Eine Wohnbaugesellschaft beabsichtigte auf der Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eine Wohnanlage mit Tiefgarage zu errichten, da die ehemalige landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr gegeben war. Zur Schaffung des notwendigen Bau- und Planungsrechts war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Dieser sollte als vorhabenbezogener Bebauungsplan vom Vorhabenträger eingebracht werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan kam nicht zustande, der Investor hat sich aus dem Verfahren zurückgezogen.
Heutige Einschätzung:
Die Situation hat sich gegenüber 2004 nicht geändert. Von
Seiten der Stadt besteht kein Interesse, dass Verfahren
weiterzuführen. Aus Sicht der Verwaltung kann das Verfahren eingestellt werden.
Abgrenzungsplan
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3.5
Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich nördlich Maybachstraße –
1. Änderung“
Planbereich: 03.03-2/6
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss 20.11.2007 (DS 2007 Nr. P 56)
Aufstellungsbeschluss noch nicht im Amtsblatt bekanntgemacht
Bereits 2007 aufgehoben:
Bebauungsplan „Sondergebiet an der Maybachstraße“
Planbereich: 03.03-6
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss 23.05.2006 (DS 2006 Nr. P 26)
Aufhebungsbeschluss 20.11.2007 (DS 2007 Nr. P 54 + P 54/1)
Vorbemerkung
Im Juni 2006 wurde der Aufstellungsbeschluss für das „Sondergebiet an der Maybachstraße“ gefasst. Für den Bereich nördlich der Maybachstraße war die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Kaufland) durch einen Investor geplant. Der
Standort des bestehenden Einzelhandelsbetriebes (Handelshof) südlich der
Maybachstraße sollte aufgegeben werden. Aufgrund der Größe des geplanten
Einzelhandelsbetriebes war die Ausweisung eines Sondergebietes nach § 11
Abs. 3 BauNVO notwendig. Aus diesem
Grund sollten die bestehenden Bebauungspläne in Teilen geändert werden.
Das Vorhaben scheiterte daran, dass
der Investor nicht alle notwendigen
Grundstücke zur Realisierung des Vorhabens erwerben konnte.
Abgrenzungsplan “Sondergebiet an der Maybachstraße“ (2006),
aufgehoben 2007
Eine passende Gewerbefläche zur Errichtung eines „Kauflands“ wurde mit
dem Grundstück Römerstraße 34, die
Gewerbefläche der ehemaligen Variomatic Werkzeugmaschinen GmbH, gefunden. Das entsprechende Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Römerstraße 34“ wurde im November
2007 eingeleitet und der Bebauungsplan
im Juni 2012 rechtskräftig.
Parallel zum Aufstellungsbeschluss
2007 (Sondergebiet Römerstraße 34)
wurde das Bebauungsplanverfahren
„Sondergebiet an der Maybachstraße“
aufgehoben und gleichzeitig das Bebauungsplanverfahren „MühlpfadStiefel – Bereich nördlich der Maybachstraße – 1. Änderung“ am
20.11.2015 eingeleitet.
Abgrenzungsplan „Mühlpfad-Stiefel –
Bereich nördlich der Maybachstraße – 1. Änderung (2007)
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Mit der Bebauungsplanänderung sollten die bestehenden gewerblichen Nutzungen homogenisiert, gefördert und gestärkt werden. Damit einhergehend sollten Nutzungen eingeschränkt
werden, die Auswirkungen auf die integrierten Lagen im Stadtkern befürchten lassen. Mit der
Änderung waren u. a. der Ausschluss von Einzelhandelssortimenten (und zwar zentrenrelevante Sortimente) beabsichtigt. Mit dem Ausschluss derartiger Nutzungen wurde der Einzelhandelsuntersuchung der CIMA Rechnung getragen.
Heutige Einschätzung:
Im Zuge Ansiedlungsbestrebungen der Firma Kaufland an der Maybachstraße erwarb das
Unternehmen das Grundstück, auf dem sich der TÜV befand. Nachdem dieser das Grundstück geräumt hatte und sich im Gewerbegebiet am Autobahndreieck niedergelassen hatte,
wurde das freigeräumte Grundstück als provisorischer Parkplatz genutzt.
Dort werden in absehbarer Zeit zwei Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten errichtet werden. Die geplante Bebauungsplanänderung ist damit hinfällig und es
wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
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3.6
Bebauungsplan „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße
– 1. Änderung“ (Handelshof)
Planbereich: 03.03-2/5
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss 21.11.2007 (DS 2007 Nr. P55)
Aufstellungsbeschluss noch nicht im Amtsblatt bekanntgemacht
Das Grundstück, auf dem sich der Handelshof befand, ist Teil des seit 1992 rechtskräftigen
Bebauungsplans „Mühlpfad-Stiefel – Bereich zwischen Post- und Siemensstraße“. Es
ist das einzige Grundstück im Gewerbegebiet, auf dem die Einzelhandelsnutzung zulässig
ist, bedingt dadurch, dass diese Nutzung schon vor dem entsprechenden Bebauungsplan
bestand.
Mit der Eröffnung des neuen
Kauflands an der Römerstraße
34 wurde der alte Handelshof
Maybachstraße 5 geschlossen.
Die Schließung des Handelshofes wurde über einen städtebaulichen Vertrag mit Kaufland geregelt. Inhalt des Vertrags ist der
zukünftige Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen mit zentrenrelevanten Sortimenten auf
diesem Grundstück.
Heutige Einschätzung:
Dort werden in absehbarer Zeit
auf dem Grundstück Handwerksbetriebe mit ergänzenden,
nicht zentrenrelevanten Sortimenten eröffnen. Die geplante
Bebauungsplanänderung ist
damit hinfällig und es wird empfohlen, das Verfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Abgrenzungsplan „Mühlpfad-Stiefel –
Bereich zwischen Post- und Siemensstraße – 1. Änderung“ (2007)
Seite 10
3.7
Bebauungsplan „Apfeläcker“ in Warmbronn
Planbereich: 06.02-10
Verfahrensschritte:
Aufstellungsbeschluss 14.05.2004 (DS 2004 Nr. P 21)
Einstellung des Verfahrens: 14.07.2005 (DS 2005 Nr. P 4/1 NÖ)
Grund des Verfahrens:
Das Gebiet „Apfeläcker“ in Warmbronn war im damaligen rechtswirksamen Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen.
Es wurde 1994/1995 eine städtebauliche Planung und eine ökologische Bewertung durchgeführt. 1995 erfolgte eine Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und Ende 1996 wurde eine
Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Nach intensiver Abwägung aller Belange sowie
Anregungen und Bedenken fasste der Gemeinderat am 22.07.1997 den Beschluss, das Bebauungsplanverfahren nicht weiter zu verfolgen und
das Gebiet „Apfeläcker“ aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Eine Entscheidung
über die Änderung des Flächennutzungsplanes
wurde am 30.06.1998 vom Gemeinderat zurückgestellt.
Am 14.05.2004 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Apfeläcker“ beschlossen sowie die Verwaltung beauftragt, das
Verfahren weiterzuführen und, auf Grundlage des
beschlossenen Umlegungsmodells, mit den betroffenen Eigentümern über den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages zu verhandeln.
Abgrenzungsplan „Apfeläcker“ (2004)
Da keine durchgehende Mitwirkungsbereitschaft seitens der Eigentümer bestand, wurde die
Verwaltung im Januar 2005 beauftragt, das Verfahren einzustellen und andere Flächen für
die wohnbauliche Entwicklung Warmbronns vorzuschlagen.
Im Juli 2005 erfolgte der Beschluss: „Das Gebiet „Apfeläcker“ wird im Rahmen der Flächennutzungsplanung als Perspektivfläche geführt. Das Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen dieses Flächennutzungsplanes nicht weiter verfolgt.“
Heutige Einschätzung:
Da das Gebiet Apfeläcker nicht mehr im rechtswirksamen Flächennutzungsplan „Leonberg
2020“ als geplante Wohnbaufläche dargestellt ist, kann auf das Bebauungsplanverfahren
verzichtet werden. Es wird empfohlen, das Verfahren einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
Seite 11
4.
Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur Einstellung
verschiedener Bebauungsplanverfahren einzuleiten und die Aufstellungsbeschlüsse der
eingeleiteten Bebauungsplanverfahren aufzuheben.
5.
Alternativen zum Beschlussvorschlag
Keine. Die Aufhebung dieser Verfahren dient der Rechtsicherheit.
6.
Finanzierungsübersicht
Der Beschlussvorschlag
☒ hat keine finanziellen Auswirkungen