Fels am Wagram

Fels am Wagram
A: DI Millbacher ZT GmbH
Schaubild: Fels am Wagram | Wagramstraße
- 15 Wohnungen (Bpl. 2/I)
Bl. C - 3 gereihte Wohnungen
Stg. 4+5 - 12 Wohnungen
- Terrasse | Garten | Loggia
- Miete mit Kaufrecht
- Niedrigenergiebauweise
- KomfortWohnraumbelüftung
- Wohnzuschuss möglich
[email protected] | www.nwbg.at
WET
Wir bauen. Sie wohnen.
Information und
Vergabe:
Fr. Lintner
T 0676|9122090
NÖ Wohnbaugruppe.
© stock.xchng | rolve | Stg. 4: HWB 24 | Stg. 5: HWB 25 | Bl. C: HWB 31 | fGEE: in Arbeit
Attraktives Wohnen.
3481 FELS AM WAGRAM - Wagramstraße
STIEGEN 4 und 5 sowie BLOCK C
12 geförderte Mietwohnungen sowie 3
reihenhausartige Wohnungen mit Kaufrecht
in Niedrigenergiebauweise mit Energiekennzahl
BAUTRÄGER:
WET Wohnungseigentümer
Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH
2340 Mödling, Bahnhofplatz 1
TEL: (02236) 44800-0,
FAX: DW 111
E-MAIL: [email protected] http://www.wet.at
PLANUNG:
DI Millbacher ZT GmbH
3512 Mauternbach 17
TEL: (02732) 73 506 FAX: DW 16
E-MAIL: [email protected]
ÖRTL. BAUAUFSICHT:
WET – Herr BM Ing. Manfred Schaufler
TEL: (02236) 44 800 -115 FAX: DW 6115
E-MAIL: [email protected]
VERGABE / BERATUNG:
NÖ. WOHNGRUPPE
VERKAUFSBÜRO ST. PÖLTEN:
3107 St.Pölten, Mühlweg 114 (Nähe EKZ Traisenpark)
TEL: (027 42) 35 32 48
Frau D. Lintner
Bürozeiten:
Mo, Do
08.00 – 12.00
Di
14.00 – 18.00 und nach tel. Vereinbarung
und/oder
NÖ. WOHNSERVICE
3109 St.Pölten, Landhausplatz 1/Haus 7
TEL.: (02742) 22 133
www.noe-wohnservice.at
INFORMATION:
Marktgemeinde Fels am Wagram
3481 Fels am Wagram, Wienerstr.15
TEL.: (027 38) 23 81 FAX: DW 22
E-MAIL: [email protected]
www.fels-wagram.gv.at
INHALTSVERZEICHNIS
 Information
 Finanzierungsübersicht-Kalkulation
 Information zum Wohnzuschuss „Modell 2009“
samt Rechenbeispielen
 Ortslage und Lageplan
 Keller- und Wohnungsgrundrisspläne
 Bau- und Ausstattungsbeschreibung
3481 FELS am WAGRAM, Wagramstraße, Stg. 4 und 5 + Block C
12 geförderte Wohnungen + 3 geförderte reihenhausartige
Wohnungen in Miete mit Kaufrecht zum Fixpreis,
Niedrigenergiebauweise mit Energiekennzahl
Das Bauvorhaben:
Auf Grundlage der baugenehmigten Planung hat der NÖ. Wohnbauförderungsbeirat über Antrag
unseres Vorstandes Mittel aus der Wohnbauförderung – NÖ WFG 2005 - zugesichert, sodass mit dem Bau der
Wohnhausanlage im April 2015 begonnen werden konnte.
Unter der Geschäftszahl F2-MH-17/3.310.177 wurden 15 Wohnungen in Niedrigenergiebauweise mit Energieausweis gemäß Vorgaben der NÖ. Wohnbauförderung bewilligt. Die Finanzierung erfolgt über ein Hypothekardarlehen, ein Darlehen des Landes NÖ. sowie aus Finanzierungsbeiträgen der künftigen Bewohner.
Die Wohnhausanlage wird im Namen und auf Rechnung unserer Gesellschaft errichtet und gilt für
gegenständliche Vertragsform folgendes:
Das Kaufrecht ist im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (§§ 15ff WGG) fixiert, insbesondere gelten gemäß
dzt. Gesetzeslage nachfolgende Zusagen:
a) die Inanspruchnahme des Kaufrechtes ist erstmals 10 Jahre nach Übergabe der Wohnhausanlage
möglich, und zwar zum angebotenen Fixpreis (gemäß §§ 15d iVm § 23 Abs.4c WGG) unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen (zuzüglich der zum jeweiligen Zeitpunkt an
die Finanz abzuführende (aliquote) Umsatzsteuer (aufgrund der Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes im „Stabilitätsgesetz“ 2012).
b) auf den Kaufpreis werden die Finanzierungsbeiträge gemäß § 17 Abs. 1 WGG angerechnet.
c) der/die Darlehensrest/e wird bei Übernahme auf den Kaufpreis angerechnet
Die Kosten:
Die Herstellungskosten beinhalten insbesondere sämtliche Professionistenleistungen, die Planungs-,
Bauleitungs- und Statikergebühren sowie allfällige notwendige Sonderfachleute, sonstige öffentliche
Gebühren ebenso wie die Bauverwaltungskosten, die Bauzinsen etc., also die gesamten Bauhaupt-,
Bauneben- und sonstigen Kosten. Diese unterliegen selbstverständlich den gesetzlichen Überprüfungs- und
Genehmigungsrichtlinien, so wie sie für uns als gemeinnützigen Wohnbauorganisator und Wohnbauförderungswerber bindend sind.
Ebenso beinhaltet sind die Grundkosten samt sämtlichen Aufwendungen unserer Gesellschaft in
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung der Liegenschaft, die Aufschließungskosten und alle
Maßnahmen zur Herstellung der rechtlichen Bebaubarkeit.
Der Finanzierungsplan sieht derzeit folgende kalkulierte Komponenten vor:
Hypothekardarlehen
bezuschusstes Darlehen ca.
Finanzierungsbeiträge ca.
Gesamtkosten
€
€
€
€
1,522.700,00
950.000,00
402,300,00
2,875.000,00
Die Finanzierung:
1)
Finanzierungsbeiträge:
Diese sind von den zukünftigen Wohnungsnutzern gemäß schriftlich vereinbarten Fristen innerhalb
der Baudauer zu begleichen und unterliegen ab Übergabe des Wohnhauses dem Verrechnungsmodus gemäß § 17 WGG.
2 2)
vom Land NÖ bezuschusstes Förderungsdarlehen (Objektförderung):
Die Wohnbauförderung besteht aus einem vom Land NÖ bezuschusstem Förderungsdarlehen mit
einer Gesamtlaufzeit von 31 Jahren. Der Förderzinssatz beträgt in den ersten 5 Tilgungsjahren 1 %
und erhöht sich im 5 Jahres-Rhythmus um jeweils 0,5 %, sodass er vom 21. bis zum 31. Jahr 3 % p. a.
beträgt. Die Rückzahlung erfolgt durch die Mietenzahlung einschleifend über einen sich jährlich
geringfügig erhöhenden Annuitätenfaktor (im 1. Jahr 1,52 %, dann ansteigend auf bis zu 8,19 % im 31.
und letzten Jahr). Das förderbare Darlehensnominale wurde auf einer Basis von 115 bzw. 123 Punkten
ermittelt.
3)
Hypothekardarlehen:
Es handelt sich um ein langfristiges Hypothekardarlehen mit decursiver Verzinsung, welches zu
marktüblichen Konditionen finanziert ist.
4)
Wohnzuschuss Modell 2009:
Darüber hinaus kann beim Amt der N.Ö. Landesregierung als Subjektförderung um Wohnzuschuss
(variabler Zuschuss) von Nutzungsberechtigten als Mietunterstützung angesucht werden, deren
Höhe sich aus dem gewichteten (Familien-)Einkommen und der förderbaren Wohnnutzfläche
errechnet
Der Wohnzuschuss wird jeweils auf die Dauer von einem Jahr zuerkannt. Dessen Höhe richtet sich
nach dem Haushaltseinkommen (berechnet ohne 13. und 14. Monatsbezug) und der im Haushalt lebenden Personenanzahl, bezogen auf die jeweils förderbare Wohnnutzfläche. Wohnzuschuss und Basisförderung zusammen kann die tatsächlich zu leistende Annuität jedoch nicht übersteigen.
Der Wohnzuschuss ist mit € 4,50 zuzüglich einem Betriebskostenpauschale von € 1,00 je m²
förderbarer Wohnnutzfläche nach oben begrenzt und kann längstens auf Dauer Laufzeit des Wohnbauförderungsdarlehens zuerkannt werden, muss jedoch vom Mieter jährlich beantragt werden. Steuerersparnis:
Bei Schaffung von Wohnraum haben Sie die Möglichkeit Steuer zu sparen:
1. bei den Eigenmitteleinzahlungen (sogenannte 8-jährig gebundene Beträge). Um diese beim zuständigen
Finanzamt geltend zu machen, erhalten Sie von unserer Gesellschaft auf Anforderung zu Beginn des
Folgejahres eine entsprechende Bestätigung.
2. nach Bezug der Wohnung bei den Darlehensrückzahlungen (Annuitäten). Die Bestätigungen für das
Finanzamt werden alljährlich durch unsere Hausverwaltung an Sie übermittelt.
Förderungswürdigkeit:
Das N.Ö. Wohnungsförderungsgesetz sieht vor, dass geförderte Wohnungen nur an förderungswürdige
Personen vergeben werden dürfen. Unsere Gesellschaft ist daher verpflichtet, nachweislich das Haushaltseinkommen zu prüfen. Dabei gelten folgende Einkommensobergrenzen:
1 Person
2 Personen
für jede weitere Person
€ 35.000,00 jährliches Nettoeinkommen
€ 55.000,00 jährliches Nettoeinkommen
€ 7.000,00 jährliches Nettoeinkommen
Sämtliche Nachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebender Personen müssen denselben Zeitraum betreffen, da ansonsten das Haushaltseinkommen für den Prüfzeitraum (Jahr, das dem Vertragsabschluß vorangeht) nicht feststellbar ist.
Begründung des Hauptwohnsitzes:
Der/Die Wohnungswerber sind verpflichtet, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen
und unserer Gesellschaft dies mittels Bestätigung der Gemeinde in entsprechender Form nachzuweisen. Bei
aufrechter Ehe ist der Hauptwohnsitz durch beide Partner auch dann zu begründen, wenn der Mietvertrag
nur mit einem Partner abgeschlossen wird/wurde.
Irrtum und Änderungen vorbehalten (Stand 10/2015)
Finanzierungsübersicht - Kalkulation
Den nachfolgenden Seiten entnehmen Sie bitte den zu
leistenden Finanzierungsbeitrag sowie die laufenden
monatlichen Kosten.
Desweiteren finden Sie bei jeder Wohneinheit
zugehörig den zur Berechnung des „Wohnzuschuss
Modell 2009“ notwendigen Wert des monatlichen
Wohnungsaufwands. Dieser Wert dient lediglich zur
Vorberechnung
mittels
des
vom
Landes
Niederösterreich online zur Verfügung gestellten
Wohnzuschuss-Rechners (www.noel.gv.at) und stellt in
keiner Weise einen Anspruch bzw. Höhe eines
Wohnzuschusses dar.
Zahlungstermine für den
Finanzierungsbeitrag:

€ 5.000,00 ca. 14 Tage nach Vertragsabschlussgenaue
Daten
werden
mittels
„Anbot
nachstehenden Mietvertrags“ bekanntgegeben

Rest vor Übergabe -
auf
Abschluss
Wir weisen darauf hin, dass - sollten
Änderungswünsche ein gewisses Ausmaß überschreiten - wir uns
vorbehalten, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag vorab fällig
zu stellen.
Kosten- und Belastungsübersicht
Objekt:5605
3481 FELS AM WAGRAM, Wagramstraße, Stg. 4 u. 5
K O S T E N
Top
m²
04/01
74,84
Garten
04/02
Garten
04/03
Grundkosten
GK Garten
131,23 GK Stellplatz
13.378,08
2.099,68
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
168.603,36
0,00
0,00
4.476,00
3.820,00
1.100,00
193.877,12
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
13.412,00
582,08
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
169.166,58
0,00
0,00
4.476,00
3.745,00
1.100,00
192.881,65
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
13.356,14
0,00
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
168.310,49
0,00
5.964,00
0,00
3.820,00
1.100,00
192.950,63
75,09
36,38
74,71
27.10.2015
F I N A N Z I E R U N G Darlehen
Barmittel
Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
99.333,00
0,00
65.333,52
Su. Darlehen
164.666,52
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
15.877,76
13.332,84
29.210,60
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
479,14
197,07
676,20
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
99.664,81
0,00
65.551,77
Su. Darlehen
165.216,58
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
14.394,08
13.270,99
27.665,07
391,40
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
99.160,45
0,00
65.220,04
Su. Darlehen
164.380,49
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
13.756,14
14.814,00
28.570,15
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Seite 1
480,59
169,23
649,82
392,71
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
478,26
155,64
633,90
390,72
*) Basis dzt. Kalkulationsgrundlage
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Kosten- und Belastungsübersicht
Objekt:5605
3481 FELS AM WAGRAM, Wagramstraße, Stg. 4 u. 5
K O S T E N
Top
m²
04/04
74,96
04/05
04/06
74,58
74,83
27.10.2015
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
13.384,06
0,00
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
168.873,71
0,00
5.964,00
0,00
3.685,00
1.100,00
193.406,77
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
13.321,10
0,00
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
168.017,62
0,00
5.964,00
0,00
3.685,00
1.100,00
192.487,73
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
13.363,72
0,00
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
168.580,83
0,00
5.976,00
0,00
3.685,00
1.100,00
193.105,56
F I N A N Z I E R U N G Darlehen
Barmittel
Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
99.492,27
0,00
65.438,28
Su. Darlehen
164.930,55
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
13.784,06
14.692,16
28.476,22
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
98.987,91
0,00
65.106,55
Su. Darlehen
164.094,46
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
13.721,10
14.672,17
28.393,27
392,03
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
99.319,72
0,00
65.324,79
Su. Darlehen
164.644,52
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
13.763,72
14.697,32
28.461,04
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Seite 2
479,84
155,88
635,72
477,42
155,21
632,62
390,04
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
479,01
155,67
634,68
391,35
*) Basis dzt. Kalkulationsgrundlage
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Kosten- und Belastungsübersicht
Objekt:5605
3481 FELS AM WAGRAM, Wagramstraße, Stg. 4 u. 5
K O S T E N
Top
m²
05/01
75,13
Garten
05/02
Garten
05/03
F I N A N Z I E R U N G Darlehen
Barmittel
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
13.044,13
850,08
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
169.256,69
0,00
0,00
4.476,00
0,00
1.100,00
189.126,90
Grundkosten
GK Garten
119,65 GK Stellplatz
9.345,70
1.914,40
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
122.104,52
0,00
0,00
2.745,00
0,00
1.100,00
137.609,62
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
13.022,19
0,00
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
168.963,82
0,00
5.964,00
0,00
0,00
1.100,00
189.450,01
53,13
54,20
75,00
27.10.2015
Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
99.717,90
0,00
65.586,69
Su. Darlehen
165.304,59
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
14.294,21
9.528,10
23.822,30
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
71.938,11
0,00
47.315,30
Su. Darlehen
119.253,41
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
11.660,10
6.696,11
18.356,21
392,92
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
99.545,36
0,00
65.473,20
Su. Darlehen
165.018,56
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
13.422,19
11.009,26
24.431,45
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Seite 3
480,53
168,71
649,24
347,16
147,03
494,19
283,46
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
479,75
150,48
630,24
392,24
*) Basis dzt. Kalkulationsgrundlage
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Kosten- und Belastungsübersicht
Objekt:5605
3481 FELS AM WAGRAM, Wagramstraße, Stg. 4 u. 5
K O S T E N
Top
m²
05/04
54,07
05/05
05/06
74,87
53,94
27.10.2015
F I N A N Z I E R U N G Darlehen
Barmittel
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
9.323,76
0,00
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
121.811,65
0,00
3.656,00
0,00
0,00
1.100,00
136.291,41
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
13.000,65
0,00
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
168.670,95
0,00
5.964,00
0,00
0,00
1.100,00
189.135,60
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
9.302,23
0,00
400,00
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Keller
BK Stellplatz
Su. Kosten
121.518,78
0,00
3.656,00
0,00
0,00
1.100,00
135.977,01
Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
71.765,57
0,00
47.201,81
Su. Darlehen
118.967,38
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
9.723,76
7.600,27
17.324,03
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
99.372,81
0,00
65.359,71
Su. Darlehen
164.732,53
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
13.400,65
11.002,42
24.403,07
282,78
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
71.593,02
0,00
47.088,33
Su. Darlehen
118.681,35
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
9.702,23
7.593,43
17.295,66
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Seite 4
346,25
109,89
456,14
478,93
150,25
629,18
391,56
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
345,42
109,66
455,08
282,10
*) Basis dzt. Kalkulationsgrundlage
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Kosten- und Belastungsübersicht
Objekt:5605
3481 FELS AM WAGRAM, Wagramstraße, Block C
K O S T E N
Top
m²
C/01
96,66
Garten
Grundkosten
GK Garten
127,14 GK Stellplatz
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Wintergarten
BK Stellplatz
Su. Kosten
C/02
Garten
96,38
58,16
Grundkosten
GK Garten
GK Stellplatz
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Wintergarten
BK Stellplatz
Su. Kosten
C/03
Garten
96,20
Grundkosten
GK Garten
144,38 GK Stellplatz
Baukosten
BK Loggia
BK Balkon
BK Terrasse
BK Wintergarten
BK Stellplatz
Su. Kosten
02.11.2015
17.099,85
2.034,24
400,00
218.191,47
0,00
3.408,00
5.358,00
0,00
1.100,00
247.591,56
16.901,37
930,56
400,00
217.559,42
0,00
2.748,00
4.713,00
0,00
1.100,00
244.352,36
17.023,90
2.310,08
400,00
217.153,11
0,00
3.408,00
5.361,00
0,00
1.100,00
246.756,08
F I N A N Z I E R U N G Darlehen
Barmittel
Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
137.686,43
0,00
73.520,95
Su. Darlehen
211.207,38
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
19.534,09
16.850,09
36.384,18
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
582,23
168,29
750,52
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
137.287,59
0,00
73.307,98
Su. Darlehen
210.595,56
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
18.231,93
15.524,86
33.756,79
473,27
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Geförd. Darlehen
Bankdarlehen
137.031,19
0,00
73.171,07
Su. Darlehen
210.202,26
Eigenmittel GWU
Fin.B. Grund
Fin.B. Bau
Su. Barmittel
19.733,98
16.819,85
36.553,83
mtl. Aufw.f.WZ 2009: Seite 1
580,22
151,45
731,67
471,89
Miete
BK, Verw. etc.
Su. Entgelt *)
579,38
171,06
750,44
471,01
*) Basis dzt. Kalkulationsgrundlage
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Informationen zum
Wohnzuschuß Modell 2009
Wohnzuschuss (Subjektförderung; „Modell 2009“)
Als finanzielle Unterstützung für die monatlichen Wohnungskosten hat das Land Niederösterreich innerhalb des „NÖ
Wohnbaumodell“ den Wohnzuschuss eingerichtet. Es handelt sich hierbei um einen variablen Zuschuss, der sich nach
dem Familieneinkommen und der Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen handelt.
Das Wohnzuschuss „Modell 2009“ gilt für Nutzungsverträge (Miete-Anwartschaft-Kauf ) ab 01.07.2009 im Wohnungsbau
und Wohnungssanierung. Das „Modell 2009“ ist ein Zuschuss zum Wohnungsaufwand.
Wohnzuschuss kann auf Ansuchen zuerkannt werden, wenn
eine Objektförderung entweder aufgrund des von der NÖ Landesregierung am 11. Juni 1991 beschlossenen „Sonderwohnbauprogrammes für sozial bedürftige Wohnungssuchende“, aufgrund der von der NÖ Landesregierung am
26. Jänner 1993 und am 2. Juli 1993 (Mehrfamilienwohnhaus-Althaussanierung) gemäß § 55 NÖ WFG in Verbindung mit
§ 9 NÖ Wohnungsförderungsverordnung 1990 beschlossenen Sonderaktion und den dazugehörigen Änderungen, nach
den Richtlinien zu den Förderungsmodellen MH-NEU, MHAS-NEU oder nach dem NÖ WFG 2005, Abschnitt VI und VII der
NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2005 und 2011 zugesichert worden ist.
der Beginn des Nutzungsverhältnisses nach dem 30.6.2009 lag. Ausschlaggebend ist das Datum des Abschlusses des
Nutzungsvertrages (Miet-, Kauf-, Anwartschaftsvertrag, u.ä.). Eintrittsrechte in bestehende Verträge werden nur innerhalb von (Ehe) Partnerschaften anerkannt.
Höhe des Wohnzuschusses
Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Familiengröße, dem Familieneinkommen, der Wohnungsgröße
und dem monatlichen Wohnungsaufwand (=Anteil der Baukostenfinanzierung zuzüglich einer Betriebskostenpauschale).
Wohnungsaufwand und Betriebskostenpauschale
Zur Berechnung des förderbaren Wohnungsaufwandes sind die monatliche Rückzahlungsleistung aus der Baukostenfinanzierung (€ pro m²) sowie die förderbare Nutzfläche relevant. Der monatliche Wohnungsaufwand kann bis zu einer
Höhe von € 4,00 bzw. € 4,50 pro m² Nutzfläche anerkannt werden, zuzüglich einer Betriebskostenpauschale von € 1,00
pro m². Die Begrenzung mit € 4,50 gilt für Wohnbauten, deren Benützung ab dem 1.1.2009 baubehördlich zulässig ist (§
30 NÖ Bauordnung 1996). Bei Wohnheimen und Wohnungen mit Zusatzförderungen, welche z.B. für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, zum Zwecke der Aus- und Weiterbildung, und dgl. zuerkannt wurden, erhöht sich dieser Betrag
um 25 %.
Zumutbarer Wohnungsaufwand ( = Selbstbehalt)
Der Selbstbehalt ist jener Anteil des monatlichen Familieneinkommens, welcher durch Eigenleistung für das Wohnen
aufgebracht werden muss (zumutbar ist). Die förderbare Nutzfläche beträgt für eine Person höchstens 50 m², für 2 Personen 70 m² und erhöht sich für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende nahe stehende Person um 10 m², ab
der fünften im gemeinsamen Haushalt lebende nahe stehende Person um jeweils 15 m².
Bei 1-Personen- und 2-Personenhaushalten mit (Ehe-)Partnern kann der zumutbare Wohnungsaufwand von 17,5% bis
zu einem Einkommen von € 16.680,00 berücksichtigt werden, wenn mindestens eine Bewohnerin bzw. ein Bewohner
das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Jahreseinkommen erhöht sich für
- den (Ehe)Partner um 50 %
- im Haushalt lebende versorgungsberechtigte Kinder (auf Dauer des Bezuges der Familienbeihilfe)
um 30 % für das erste Kind, um 35 % für das zweite Kind und um jeweils 40 % ab dem dritten Kind
- allein erziehende Förderungswerber, welche aufgrund der Bestimmungen des EStG 1988 Anspruch auf den Alleinerzieherabsetzbetrag haben, um 10 %
- jede weitere im Haushalt lebende nahe stehende Person um 10 %
- Haushaltsangehörige, für welche erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird, die eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 55 % im Sinne des § 35 EStG 1988 bzw. Anspruch auf Pflegegeld ab der Höhe
der Stufe II gemäß Bundespflegegesetz 1993 bzw. NÖ Pflegegeldgesetz 1993 nachweisen, um je 10 %.
Zumutbarer Wohnungsaufwand
(gem. § 47a NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien 2011
in der geltenden Fassung)
für eine Person bei einem Jahreseinkommen
Maximal förderbare Nutzfläche
(gem. § 47a NÖ Wohnbauförderungsrichtlinien 2011
in der geltenden Fassung)
1 Person
höchstens 50 m²
2 Personen
höchstens 70 m²
bis € 9.000,00
0%
3 Personen
höchstens 80 m²
bis € 10.200,00
5%
4 Personen
höchstens 90 m²
bis € 11.400,00
10 %
5 Personen
höchstens 105 m²
bis € 12.600,00
15 %
bis € 14.640,00
17,5 %
bis € 16.680,00
20 %
ab € 16.680,01
25 %
Gewichtungsfaktor
(Summe aller im Haushalt lebenden Personen/100)
erster Erwachsener
100%
(Ehe) Partner
50%
1. Kind
30%
2. Kind
35%
3. Kind + jedes weitere
40%
Alleinerzieher
10%
nahe stehende Person
10%
erhöhte Familienbeihilfe,
Minderung der Erwerbsfähigkeit
10%
Wohnzuschuss „Modell 2009“
(Übersicht Berechnung)
förderbarer Wohnungsaufwand
+ Betriebskostenpauschale pro m² Nutzfläche
- zumutbarer Wohnungsaufwand (= Selbstbehalt)
Wohnzuschuss
Information und Antragstellung
Nähere Informationen erhalten Sie auf www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Wohnen.html
Über die Gewährung und Höhe des Wohnzuschusses entscheidet das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.
Juni 2015
BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG
WOHNHAUSANLAGE FELS AM WAGRAM II
DER "WET - WOHNUNGSEIGENTÜMER" (15 WE)
WOHNHAUS STIEGE 4 UND 5 / KLEINWOHNHAUS C
In Fels am Wagram wird im Bauland-Kerngebiet eine Wohnhausanlage mit 15 Wohneinheiten errichtet.
Das Bauvorhaben gliedert sich in 3 Wohngebäude. Diese sind die Wohnhäuser Stiege 4 (3 Geschosse
+ Kellergeschoss) und Stiege 5 (3 Geschosse, nicht unterkellert), sowie Kleinwohnhaus C (2 Geschosse, nicht unterkellert). Die Heizungsanlage (Pelletsheizung + Solaranlage) ist im Kellergeschoss
(Wohnhaus 4) angeordnet. Den Erdgeschosswohnungen sind Eigengärten, den Obergeschosswohnungen gartenseitig Balkone zugeordnet. Die Wohneinheiten des Kleinwohnhauses verfügen über Eigengärten (EG) und Balkone (OG).
Die gesamte Bauausführung erfolgt auf hohem Niedrigenergiestandard und unter optimierter Ausnutzung der höchstmöglichen Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich. Dazu werden die Richtlinien für das Förderungsmodell für die Errichtung von Mehrfamilienwohnhäusern des Landes NÖ optimiert, und ein Energieausweis mit Berechnung der Energiekennzahl erstellt.
Es werden überwiegend ökologische Baustoffe verwendet.
Durch den niedrigen Heizwärmebedarf können die laufenden Betriebskosten gering gehalten werden,
was sich besonders auf die Heizkostenersparnis auswirken wird.
Die Wohnungen erhalten nachfolgende Ausstattung.
Wir ersuchen um Verständnis und behalten uns vor, dass Änderungen aufgrund technischer oder baupolizeilicher Vorschriften oder im Zuge der Vergabe von Arbeiten während der Bauführung möglich sind.
Architekt und Bauträger können Änderungen durchführen, diese dürfen aber nicht den ordentlichen
Gebrauch der Wohnungen und KFZ-Abstellplätze behindern.
BAUBESCHREIBUNG
FUNDAMENTE:
Stahlbetonfundamentplatte in Dichtbetonqualität mit geglätteter Betonoberfläche, Stärke lt. Statik.
KELLERAUSSENWÄNDE:
Stahlbeton in Dichtbetonqualität, erdanliegend mit Feuchtigkeitsisolierung, Wandstärke lt. statischem
Erfordernis mit schalreiner Oberfläche, innenseitig geweißt.
WHA Fels am Wagram II
Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Seite 1
KELLERINNENWÄNDE:
Tragend: Betonwände, Stärke lt. Statik, beidseitig geweißt.
Nicht tragend: Ziegelmauerwerk, beidseitig verputzt, weiß.
AUSSENWÄNDE EG und OG:
25 cm Hochlochziegel, außenseitig Vollwärmeschutz mit 20 cm Dämmplatten und kunstharzgebundenem Edelputz, innenseitig Maschinenputz und mit Innendispersion gestrichen.
ZWISCHENWÄNDE:
10 cm Gipskartonwände
SCHACHTWÄNDE:
10 cm Dünnwand-Ziegelmauerwerk
WOHNUNGSTRENNWÄNDE:
25 cm Schallschutzziegel mit 6,5 cm bzw. 10,0 cm ein- bzw. zweiseitiger Gipskartonvorsatzschale
SONSTIGE TRAGENDE WÄNDE:
25 cm Hochlochziegel bzw. 25 cm starke Stahlbetonwand, beidseitig verputzt und mit Innendispersion
gestrichen.
GESCHOSSDECKEN:
Stahlbetondecke lt. statischer Erfordernis, ca. 20 cm, mit gespachtelter Untersicht und mit Innendispersion gestrichen bzw. abgehängte Decken im Bereich der Lüftungsleitungen.
STIEGENHÄUSER, LAUBENGÄNGE:
Trittschalldämmplatten auf Styroporbeton, schwimmender Estrich mit Fliesenbelag.
Stiegen vom Keller bis ins Dachgeschoss als Stahlbetonstiege mit schalldämmenden Auflagern, Belag
aus Fliesen.
KELLERABTEILWÄNDE:
Systemtrennwände mit dazupassenden Türen 80/200 cm, versperrbar
(wo erforderlich mit Brandschutztüre).
KAMINE:
Kamin einzügig, DN 16 in jeder Wohnung (zB Schiedel).
Achtung: aufgrund der luftdichten Niedrigenergiebauweise sind ausschließlich raumluftunabhängige
Öfen zu verwenden. Die Zuluftzuführung ist über die Außenwand möglich. Für den Anschluss ist ein
konzessionierter Fachmann beizuziehen!
WHA Fels am Wagram II
Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Seite 2
LÜFTUNG:
Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung:
Für eine energieoptimierte Nutzung wird in jeder Wohnung eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit
Wärmerückgewinnung (Gegenstromwärmetauscher) eingebaut, die für eine ausreichende Be- und Entlüftung und für ein gesundes Raumklima sorgt.
DACHEINDECKUNG:
EPDM-Dachbahn auf Schalung und Dachstuhlkonstruktion.
SPENGLERARBEITEN:
Nicht rostende Verblechungen aus Alu für Dachrinnen, Dachabfallrohre und sonstige Verblechungen.
FENSTER UND BALKON-TERRASSENTÜREN:
Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung.
FENSTERBÄNKE AUSSEN: Alu
FENSTERBÄNKE INNEN:
MAX-Platte weiß
Jedes Fenster grundsätzlich als Drehkippfenster ausgebildet, bei mehrteiligen Fenstern ist ein Flügel als
Drehkippflügel ausgeführt.
Balkon-Terrassentüren als Fenstertüren ausgebildet. Hohe Fensterelemente fixverglast.
WOHNUNGSEINGANGSTÜREN - AUSSEN:
als Holzkonstruktion bis Einbruchsklasse II und Sicherheitszylinder.
WOHNHAUSEINGANGSTÜREN und STIEGENHAUSVERGLASUNG, LAUBENGÄNGE:
als Alukonstruktion und Fluchtwegbeschlag EN 179.
WHA Fels am Wagram II
Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Seite 3
AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG:
FUSSBÖDEN:
Die Wohn- und Aufenthaltsräume erhalten einen trittschallgedämmten, schwimmenden Estrich.
Vorraum, Zimmer und Wohnzimmer:
Laminatboden mit Holzsockelleisten
Küche, Bad, WC und Abstellraum:
Bodenverfliesung
VERFLIESUNG:
Bad: Wandverfliesung 15/15 cm mit weißen, glasierten Fliesen, ca. 2,0 m hoch mit Wandbordüre.
WC: Sockelfliese.
Verfugung Wandfliese: weiß
Verfugung Bodenfliese: grau
Feuchtigkeitsisolierung im Bad und WC: Wandhochzug bei Badewanne bis Türstockoberkante.
MALEREI und ANSTRICH:
MALEREI:
Wände und Decken werden einheitlich weiß mit Innendispersion gestrichen.
ANSTRICH:
Alle Stahlumfassungszargen werden mit einfärbigem Kunstharzlack weiß lackiert.
INNENTÜREN:
Stahlumfassungszargen mit glattem Holztürblatt weiß.
BESCHLÄGE:
Standard-Türbeschlag (zB ALU poliert).
Alle Innentüren sind sperrbar mit einem Buntbartschloss.
SCHLIESSANLAGE:
Hauseingangstüren, Wohnungseingangstüren und Briefkastenanlage sind mit Einbauzylinder, die Kellertüren sind mit Vorhangschlösser ausgestattet und über eine Generalsperre - sperrbar mit einem
Schlüssel – gesperrt.
TERRASSEN:
Betonplatten im Gefälle verlegt.
BALKONE:
Betonplatten im Gefälle verlegt mit Saumrinne und Tropfblechabschluss.
Balkongeländer aus verzinktem Stahl mit Füllelementen aus Holzwerkstoffplatten (z.B. MAX-ExteriorPlatte).
WHA Fels am Wagram II
Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Seite 4
SANITÄRINSTALLATION UND EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE:
Die Sanitärinstallation beinhaltet die komplette Herstellung der Kalt-, Warmwasser und Ablaufleitungen
und wird in den Wohnungen unter Putz verlegt.
Warmwasserbereitung erfolgt mittels Frischwasser-Übergabestationen in den Wohnungen.
AUSSTATTUNG:
KÜCHE:
Anschluss für Spüle und Geschirrspüler (ohne Gerät)
WC:
Wandhängende WC-Anlage keramisch, weiß, verdeckter Spülkasten (Unterputzspülkasten), mit WCSitz und Deckel.
BAD:
Stahlblechwanne, 170x75cm, weiß, einschließlich Ab- und Überlaufgarnitur sowie Wannenfüll- und
Brauseeinhandmischbatterie, Brauseset mit Handbrause, Schlauch und Wandstange.
Porzellanwaschtisch ca. 60 x 50 cm einschließlich Mischbatterie mit Ablaufgarnitur.
Anschluss für Waschmaschine (ohne Gerät)
ELEKTROINSTALLATION:
Es ist ein einheitliches Fabrikat für alle Schalter und Geräte vorgesehen.
Es sind Schaltergeräte mit eckiger, schraubenloser Abdeckung mit Großflächenwippe unter Putz, weiß
geplant. Die Geräte im Keller sind als FR-Geräte mit eckigem, hellgrauem Aufputzgehäuse vorgesehen.
Sind an einer Stelle mehrere Geräte vorgesehen, werden diese mit einer gemeinsamen Abdeckung
montiert. Schaltergeräte werden dabei vertikal, Steck- und Anschlussdosen horizontal angeordnet.
Die Höhen der Geräte vom fertigen Fußboden bis Gerätemitte:
- Schaltgeräte
ca. 1,10 m
- Steckdosen
ca. 0,30 m
- Steckdosen im Arbeitsbereich ca. 1,10 m
Steckdosen werden doppelt (mit Krallen und mit Schrauben an der Dose) befestigt.
Sämtliche Schrauben für Dosendeckel, Schalterdosen usw. sind in rostfreier Ausführung vorgesehen.
WOHNUNGSINSTALLATION:
Für jede Wohnung ist 1 Kleinverteiler vorgesehen, der im Vorraum oder teilweise im Abstellraum montiert wird.
Die Anspeisung der Kleinverteiler vom Zählerverteiler erfolgt mit Tagstrom 230/400 V.
Die Verrohrung ist über Decke einbetoniert, in Decke eingezogen oder entlang der Wände unter Putz
verlegt.
Als Standardausstattung (Wohnung) ist vorgesehen:
WHA Fels am Wagram II
Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Seite 5
WOHNZIMMER:
2 Deckenauslässe über Ausschalter bzw. Wechselschalter
4 Schutzkontaktsteckdosen
1 Antennensteckdose / (SAT-Steckdose)
1 Leerverrohrung für Internet / Multimedia
Raumthermostat und/oder Mischventile nach Maßgabe des Haustechnikers
SCHLAFZIMMER:
1 Deckenauslass über Ausschalter
3 Schutzkontaktsteckdosen
1 Leerverrohrung für Internet / Multimedia
1 Antennensteckdose / (SAT-Steckdose)
ZIMMER:
1 Deckenauslass über Ausschalter
3 Schutzkontaktsteckdosen
1 Leerverrohrung für Internet / Multimedia
1 Antennensteckdose / (SAT-Steckdose)
KÜCHE:
1 Deckenauslass über Ausschalter
1 Wandauslass im Arbeitsbereich
1 3-fach Schutzkontaktsteckdose im Arbeitsbereich
1 E-Herd-Anschluss
1 Schutzkontaktsteckdose für Geschirrspüler
1 Schutzkontaktsteckdose für Kühlschrank
1 Schutzkontaktsteckdose für Dunstabzugshaube (H = 185 cm ü. FOK)
1 Schutzkontaktsteckdose für Untertischspeicher (Speicher nicht ausgeführt)
BADEZIMMER:
1 Deckenauslass über Ausschalter
1 Wandauslass
1 Schutzkontaktsteckdose für Waschmaschine
1 FR-Schutzkontakt mit Deckel
WC:
1 Wandauslass über Ausschalter
1 Auslass für kontrollierte Wohnraumlüftung
VORRAUM:
1 - 2 Deckenauslässe über Ausschalter bzw. Wechselschalter
2 Schutzkontaktsteckdosen
1 Leerverrohrung für Telefonauslass
1 Sprechanlage mit Türöffnertaste und eingebautem Summer bei Wohnungen
1 Klingeltaster (außen) bei Wohnungen
ABSTELLRAUM:
1 Deckenauslass über Ausschalter
WHA Fels am Wagram II
Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Seite 6
TERRASSE / BALKON / LOGGIA:
1 Wandauslass über Ausschalter
1 FR-Schukosteckdose
KELLERRAUM:
1 Deckenauslass mit FR-Ausschalter
1 FR-Schutzkontaktsteckdose
Anschluss an jeweiligen Wohnungszähler
FERNSEHANSCHLUSS:
Standardmäßig ist eine zentrale digitale SAT-Anlage vorgesehen (SAT-Receiver ist nicht beinhaltet).
KLINGEL BEI GEREIHTEN WOHNHÄUSERN:
1 Klingeltaster außen
1 Glocke Vorraum
TELEFON:
Die Anschlussmöglichkeit an die Telefonversorgung wird durch eine Leerverrohrung bis in den Vorraum
jeder Wohnung geführt. Das Ansuchen um die Herstellung des Telefonanschlusses ist von jedem Wohnungseigentümer persönlich bei der Post zu stellen.
ALLGEMEINE ELEKTROAUSFÜHRUNG:
ERDUNG UND BLITZSCHUTZ:
entsprechend der ÖVE-E 8049 werden sämtliche Verblechungen und Dachaufbauten wie Rauchabzüge, Dachrinnen, Antenne etc. in die Blitzschutzanlage eingebunden. Die Fangleitungen sind aus feuerverzinktem Runddraht und werden auf Dachleitungshaltern für First- und Gratsteine montiert.
Die Stärke der Fang- bzw. Ableitungen wird in Abhängigkeit vom Material der Verblechung ausgeführt.
POTENTIALAUSGLEICH:
An erforderlichen Stellen wird ein Potentialausgleich (z.B. Wasserleitung, Duschen, Badewannen, Wassermesserüberbrückung, etc.) mit einem Kupferdraht zu den Zählerverteilern, ausgeführt.
BELEUCHTUNG IM ALLGEMEINBEREICH:
Die Beleuchtung umfasst: - die Stiegenhaus- und Gangbeleuchtung,
- Allgemeinräume im Kellergeschoß, - Außenbeleuchtung
Das Licht im Stiegenhaus wird über einen Treppenhausautomaten geschaltet.
Die Allgemeinräume werden örtlich, die Kellergänge mittels Bewegungsmelder geschaltet.
Die Außenbeleuchtung wird über einen Dämmerungsschalter und Bewegungsmelder eingeschaltet.
WHA Fels am Wagram II
Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Seite 7
HEIZUNG UND WARMWASSERAUFBEREITUNG:
Die Beheizung und Warmwasserversorgung der Wohnungen erfolgt über eine zentrale Pelletsheizung
(KG Stiege 4). Zur Unterstützung der Warmwasserbereitung werden Solarkollektoren montiert. Die Wärmeabgabe in den beheizten Räumen erfolgt über eine Fußbodenheizung. Die Raumtemperatur in den
Zimmern wird mittels Raumthermostaten und Motoren am Fußbodenheizungsverteiler geregelt. Alle Nebenräume werden über Handräder am Fußbodenheizungsverteiler geregelt.
Die Wärmemengenzähler werden in den WC-Räumen in Nischen situiert (Stiege 4 / 5).
Beim Kleinwohnhaus sitzt der Wärmemengenzähler in der Brüstungsmauer der Stiege.
GARTENGESTALTUNG
Die Eigengärten werden als besämte Grünfläche ohne Bepflanzung hergestellt.
PKW-STELLPLATZ:
Jeder Wohnung wird ein PKW-Stellplatz zugeordnet. Weiters besteht die Möglichkeit, einen zweiten
Parkplatz anzumieten.
ALLGEMEIN:
Zu jeder Wohnung der Stiege 4 gehört ein zugeordnetes Kellerabteil.
Jeder übrigen Wohneinheit wird ein externer Abstellraum zugeordnet.
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind im Außenbereich vorgesehen.
Kinderwägen können in dem dafür vorgesehenen Kinderwagenabstellraum abgestellt werden.
Müllboxen werden in einem zentralen Müllraum aufgestellt.
Rauchwarnmelder:
In sämtlichen Aufenthaltsräumen sowie Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen,
wird zumindest ein Rauchwarnmelder angeordnet.
Erste Löschhilfe:
Im Kleinwohnhaus C ist pro Wohneinheit ein Kleinlöschgerät (AB-Schaumlöscher) vorgesehen.
SONDERWÜNSCHE und ÜBERGABE:
Sonderwünsche der künftigen Bewohner sind mit den ausführenden Firmen direkt zu vereinbaren und
zu verrechnen. Sie sind jedoch vorher von der Bauherrschaft und vom Architekten freizugeben und
dürfen den Bestimmungen der Wohnbauförderung des Landes Niederösterreich, sowie der NÖ Bauordnung nicht widersprechen. Im Falle des Rücktrittes ist der Urzustand herzustellen oder ein Kaufwerber
beizubringen, der die Veränderung mit übernimmt.
Die örtliche Bauaufsicht ist nicht in der Lage, die Ausführung der Sonderwünsche jedes Wohnungsbewerbers zu
überwachen; das bedeutet also, dass Sie die ordnungsgemäße Durchführung Ihrer Sonderwünsche selbst im
Auge behalten müssen. Das Betreten der Baustelle ist nur im Beisein der Bauaufsicht oder der Bauleitung gestattet.
Für die Ausführung Ihrer Sonderwünsche sind unbedingt die von der WET BEAUFTRAGTEN Firmen heranzuziehen, da fremden Firmen aus Haftungsgründen der Zutritt vor Schlüsselübergabe verwehrt werden muss.
Der Wohnungswerber übernimmt eine mängelfreie Wohnung, jedoch sind bewusst zwecks Kostenersparnis in Kauf genommene technische Toleranzen, z.B. Haarrisse, Setzungsrisse an nicht tragenden
Ausfachungswänden, geringe Spachtelungsunebenheiten und dgl. nicht als Mängel zu verstehen.
Weiters ist zu berücksichtigen, dass bei einem Neubau die Baufeuchte durch ca. 2 Jahre anhält, sodass
für diesen Zeitraum von Tapezierungen, dicht umschließenden Einbauten etc. abgeraten wird.
Irrtum und Änderungen vorbehalten!
WHA Fels am Wagram II
Bau- und Ausstattungsbeschreibung
Seite 8
Allgemeine Informationen zu SONDERWÜNSCHEN:
Bauliche Veränderungen:
Allfällige Änderungen der Ausführungen und der Ausstattung bleiben vorbehalten, soweit solche
aus technischen Gründen oder aufgrund von baubehördlichen Vorschriften notwendig werden
und soferne diese die Lage und den Bestand der Wohnungen nicht nennenswert verändern.
Leistungen, welche nicht in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung laut Prospekt angeführt
sind, werden nicht erbracht!
Sonderwünsche / Änderungswünsche:
Änderungen durch den Wohnungswerber sind grundsätzlich möglich, soferne sie keine
Verzögerungen des Baues bewirken, nicht in Widerspruch zu behördlichen Auflagen stehen und
vorher dafür die schriftliche Kenntnisnahme bzw. Zustimmung der Gemeinnützigen
Bauvereinigung (GBV) eingeholt wurde. Änderungswünsche, welche Qualitätsänderungen oder
Entfall von in der Bau- und Ausstattungsbeschreibung angeführten Ausstattungen und
Einrichtungen beinhalten, sind nur nach Maßgabe des jeweils gültigen, das gegenständliche
Bauvorhaben betreffenden, Wohnbauförderungsgesetzes und der Bauordnung möglich.
Für die Abwicklung von Änderungswünschen gilt folgende Vorgangsweise:
a)
Der Wohnungswerber trägt die Sonder- bzw. Änderungswünsche mittels des Formulars
„Änderungsantrag“ der GBV vor.
b)
Die GBV leitet nach erfolgter Bezahlung der ersten Rate des Finanzierungsbeitrages die
Änderungswünsche dem Planer bzw. der Bauleitung weiter. Wenn der Planer bzw. die Bauleitung
zustimmt, wird diese/r den Änderungsantrag durch Unterfertigung genehmigen.
c)
Falls notwendig, wird an den Statiker verwiesen, der den Änderungsantrag nach Prüfung
seinerseits durch seine Unterfertigung genehmigt.
d)
Danach erhält der Wohnungswerber die erforderliche schriftliche Genehmigung bzw.
Stellungnahme.
Erst danach ist ein schriftlicher Auftrag des Wohnungswerbers an die ausführende/n Firma/Firmen
möglich.
Der Wohnungswerber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die GBV für die vom
Wohnungswerber beauftragten Sonder- bzw. Änderungswünsche keine Haftung übernimmt. Eine
Verrechnung von Sonder- bzw. Änderungswünschen zwischen Wohnungswerber und GBV ist
ausgeschlossen und ausschließlich vom Wohnungswerber mit der/den ausführenden
Firma/Firmen direkt zu vereinbaren.
Im Falle eines Rücktrittes ist der ursprüngliche Zustand des Wohnobjektes (lt. Bau- und
Ausstattungsbeschreibung) auf Kosten des Wohnungswerbers wiederherzustellen bzw. ein
Nachfolger namhaft zu machen, der bereit ist, diese Änderungswünsche und die damit
verbundenen, allfälligen Kosten zu übernehmen.
Irrtum und Änderung vorbehalten