Dr. Weitz Heming Grünsfelder Treuhand GmbH Leonhard-Stinnes-Str. 58 45470 Mülheim/Ruhr Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Wirtschaftsprüfer *) Steuerberater Dipl.-Bw. Eckhard Heming Wirtschaftsprüfer **) Steuerberater Leonhard-Stinnes-Str. 58 45470 Mülheim an der Ruhr INFOBRIEF DEZEMBER 2015 & JANUAR 2016 relevante steuerliche Änderungen und für Sie wichtige Termine Folgende Unterlagen können im Jahr 2016 vernichtet werden Tel. 0208 / 30 83 70 Fax. 0208 / 30 83 737 Mail: [email protected] Web: www.steuern-muelheim.de *) **) Berufssitz Moers Berufssitz Mülheim Sitz der Gesellschaft: Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können nach dem Mülheim an der Ruhr 31. Dezember 2015 vernichtet werden: · Aufzeichnungen aus 2005 und früher. Amtsgericht Duisburg HRB 26114 · Inventare, die bis zum 31.12.2005 aufgestellt worden sind. · Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2005 oder früher er- Steuernummer: 120/5717/0925 folgt ist. · Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2005 oder früher aufgestellt worden sind. Bankverbindungen: · Buchungsbelege aus dem Jahr 2005 oder früher. · Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der ab- Sparkasse Mülheim an der Ruhr gesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2009 oder früher Kto 17 51 22 435 BLZ 362 500 00 empfangen bzw. abgesandt wurden. · sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahr BIC SPMHDE3EXXX IBAN DE22362500000175122435 2009 oder früher. Dabei sind die Fristen für die Steuerfestsetzungen zu beachten. Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von Bedeutung National-Bank AG Kto 18 95 826 sind BLZ 360 200 30 · für eine begonnene Außenprüfung, BIC NBAGDE3E · für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, IBAN DE26360200300001895826 · für ein schwebendes oder auf Grund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung der Anträge an das Finanzamt und bei vorläufigen Steuerfestsetzungen. Seite 2 zum Schreiben vom 4. Januar 2016 Es ist darauf zu achten, dass auch die elektronisch erstellten Daten für zehn Jahre vorgehalten werden müssen. Natürliche Personen, deren Summe der positiven Einkünfte aus Überschusseinkünften (aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte) mehr als 500.000 € im Kalenderjahr 2015 betragen hat, müssen ab 2016 die im Zusammenhang stehenden Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre aufbewahren. Bei Zusammenveranlagung sind die Feststellungen für jeden Ehegatten gesondert maßgebend. Die Verpflichtung entfällt erst mit Ablauf des fünften aufeinanderfolgenden Kalenderjahrs in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. AfA auf Mietereinbauten richtet sich nach dem Inhalt des Pachtvertrags Gebäudeherstellungskosten oder Mietereinbauten sind grundsätzlich mit den für Gebäude maßgeblichen AfA-Sätzen abzuschreiben. Dabei wird auf die voraussichtliche tatsächliche Nutzungsdauer abgestellt. Auf eine mutmaßlich kürzere Dauer eines Pachtverhältnisses kommt es nicht an. Eine die technische Nutzungsdauer unterschreitende wirtschaftliche Nutzungsdauer ist nur dann von Bedeutung, wenn ein Gebäude oder Mietereinbauten vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer wirtschaftlich verbraucht sind. Dies ist nur der Fall, wenn für sie keine Möglichkeit mehr zu einer anderweitigen wirtschaftlich sinnvollen Nutzung oder Verwertung besteht. Im Rahmen eines Pachtverhältnisses liegen diese Voraussetzungen nur vor, wenn die Gebäude oder Mietereinbauten zum Ende des Pachtvertrags abzureißen oder zu vernichten sind. (Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs) Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden Ob die Kosten zur Heilung einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, hängt von der Notwendigkeit der Maßnahme ab. In bestimmten Fällen muss die Notwendigkeit der angewandten Behandlungsmethode nachgewiesen werden. Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist als Nachweis ein amtsärztliches Gutachten oder die Bescheinigung des medizinischen Dienstes vorzulegen. Da sich die wissenschaftliche Anerkennung von Heilbehandlungsmethoden permanent ändert, ist der Behandlungstermin, zu dem solche Kosten anfallen, maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung dieser Voraussetzung. Seite 3 zum Schreiben vom 4. Januar 2016 Besprochene Kassetten und Excel-Tabellen sind kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss zeitnah und in geschlossener Form geführt werden und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben. Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: · Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, · Reiseziel, · Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner, · Umwegfahrten. Nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen dürfen grundsätzlich nicht vorgenommen werden, es sei denn, sie sind deutlich als solche erkennbar. Besprochene Kassetten und Excel-Tabellen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, da sie jederzeit änderbar sind. Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2016 bei verbilligter Vermietung Bei verbilligter Vermietung von Wohnungen sowohl an Angehörige als auch an fremde Dritte beträgt die Grenze 66 % der ortsüblichen Marktmiete. Deshalb ist Folgendes zu beachten: · Beträgt die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete, dann sind die mit den Mieteinnahmen zusammenhängenden Werbungskosten voll abzugsfähig. · Liegt der Mietzins unterhalb von 66 % der ortsüblichen Marktmiete, können die Aufwendungen nur entsprechend dem entgeltlichen Anteil der Vermietung geltend gemacht werden. · Aus diesem Grund sollten bestehende Mietverträge kurzfristig darauf geprüft werden, ob sie den üblichen Konditionen entsprechen und auch so durchgeführt werden. Dies gilt auch für die zu zahlenden Nebenkosten. Insbesondere sollte die Höhe der Miete geprüft und zum 1.1.2016 ggf. angepasst werden. Dabei empfiehlt es sich, nicht bis an die äußersten Grenzen heranzugehen. Eine Totalüberschussprognose ist in allen Fällen nicht mehr erforderlich. · Bei der Höhe der Miete kommt es zwar auf die 66 %-Grenze an, aber der Mietvertrag muss insbesondere bei Vermietung an Angehörige einem Fremdvergleich (Vermietung an fremde Dritte) standhalten, weil er sonst steuerrechtlich nicht anerkannt wird. Die Mieten und Nebenkosten sollten von den Angehörigen pünktlich bezahlt werden. Seite 4 zum Schreiben vom 4. Januar 2016 Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2016 Ab 1. Januar 2016 gelten folgende Werte in der Sozialversicherung: West Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Ost Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung 2016 monatlich € 2015 monatlich € 2016 jährlich € 2015 jährlich € 4.237,50 4.237,50 6.200,00 6.200,00 4.125,00 4.125,00 6.050,00 6.050,00 50.850,00 50.850,00 74.400,00 74.400,00 49.500,00 49.500,00 72.600,00 72.600,00 4.237,50 4.237,50 5.400,00 5.400,00 4.125,00 4.125,00 5.200,00 5.200,00 50.850,00 50.850,00 64.800,00 64.800,00 49.500,00 49.500,00 62.400,00 62.400,00 Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 56.250,00 €. Anrechnung eines monatlich gezahlten Weihnachts- und Urlaubsgelds auf den Mindestlohn Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, die monatlich und unwiderruflich ausgezahlt werden, können als Bestandteil des Mindestlohns gewertet werden. So entschied das Arbeitsgericht Herne im Fall einer Restaurant-Servicekraft, der Weihnachtsund Urlaubsgeld in 12 gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wurde. Nach Auffassung des Gerichts ergab sich die Unwiderruflichkeit der Sonderzahlungen bereits daraus, dass der Arbeitgeber nur mit dieser Zahlung den Mindestlohnanspruch erfüllte. Urlaubsdauer bei kurzfristiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses Ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber ist grundsätzlich urlaubsrechtlich eigenständig zu behandeln, sodass der volle Urlaubsanspruch erst nach erneuter Wartezeit, also nach sechs Monaten entsteht. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber bereits vor Beendigung des ersten Arbeitsverhältnisses eine Fortsetzung, sodass das Arbeitsverhältnis nur kurzfristig unterbrochen wird, so entsteht ein Anspruch auf Abgeltung des vollen Jahresurlaubs, wenn das zweite Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Hälfte des Kalenderjahrs endet. (Quelle: Urteil des Bundesarbeitsgerichts) Seite 5 zum Schreiben vom 4. Januar 2016 Änderungskündigung zur Anrechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn ist unwirksam Eine Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber erreichen möchte, dass ein zusätzlich gezahltes Urlaubsgeld und ein jährliches Weihnachtsgeld auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden, ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind Leistungen, die nicht im engeren Sinne der Bezahlung der Arbeitsleistung dienen, sondern zusätzliche Prämien. Diese können nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, sondern stehen den Arbeitnehmern zusätzlich zu. Eine Änderungskündigung zwecks Streichung dieser Leistungen setzt voraus, dass andernfalls der Fortbestand des Betriebs mit den vorhandenen Arbeitsplätzen gefährdet ist. Eine Leistungszulage kann dagegen auf den Mindestlohn angerechnet werden und ist nicht zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen. Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsverpflichtungen sind in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Erbschaftsteuer sind vom Gesamtwert der Nachlassgegenstände die Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Bei der Bewertung der Nachlassgegenstände sind Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften besonders steuerlich privilegiert. Schulden und Lasten, die mit diesen Vermögenswerten in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sind nur mit dem prozentualen Anteil berücksichtigungsfähig, der dem Verhältnis des begünstigten zum nicht begünstigten Wertansatz entspricht. Es handelt sich um wirtschaftliche, das heißt ursächlich und unmittelbar Betriebsvermögen betreffende Schulden. Diese Voraussetzungen liegen nur bei Verbindlichkeiten vor, die zum Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung des jeweiligen Betriebsvermögens eingegangen wurden. Fehlt es an einem direkten Zusammenhang, kann allenfalls ein rechtlicher Zusammenhang zu dem steuerlich privilegierten Vermögensgegenstand hergestellt werden. Es besteht dann, wie bei anderen allgemeinen Nachlassverbindlichkeiten, kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einzelnen erworbenen Vermögensgegenständen. Aus diesem Grund sind derartige Schulden und Lasten in voller Höhe abzugsfähig. Das gilt auch, wenn es sich dabei um erbschaftsteuerlich privilegiertes Betriebsvermögen handelt, das zur Befriedigung von Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsansprüchen eingesetzt wird. Diese Ausführungen des Bundesfinanzhofs ergeben sich aus dem nachfolgend geschilderten Urteilsfall: Zwei Kinder wurden nach dem Tod ihres Vaters jeweils zur Hälfte Miterben des Nachlasses, nachdem ihre Mutter die Erbschaft ausgeschlagen hatte. Sie machte allerdings Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsansprüche geltend. Zur Erfüllung der Ansprüche übertrugen die Kinder auf sie u. a. GmbH-Anteile und 40 % der Anteile an einer KG. Erbschaftsteuerlich machten sie die Anteile mit dem vollen Wertansatz als Teil ihrer Nachlassverbindlichkeiten geltend. Dies wurde vom Bundesfinanzhof anerkannt. Seite 6 zum Schreiben vom 4. Januar 2016 Vorweggenommene Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen können als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der angestrebten Einkunftsart besteht. Fallen solche Aufwendungen mit der beabsichtigten Vermietung einer leer stehenden Immobilie an, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass der Eigentümer erkennbar beabsichtigt, aus dem Objekt durch Vermietung Einkünfte zu erzielen. Auch jahrelange erfolglose Umbauarbeiten ändern an dieser Beurteilung nichts, wenn sich der Bauherr nach Kräften bemüht hat, die Arbeiten voranzutreiben. Ist bei einem solchen Objekt mit mehreren Wohnungen beabsichtigt, eine der Wohnungen selbst zu nutzen, sind die vorab entstandenen Werbungskosten um die entsprechende Quote zu kürzen. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs) Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2016 beantragen Auf Grund der Verpflichtung, die Anmeldungen elektronisch zu übertragen, bietet sich ein Antrag auf Fristverlängerung ab 2016 auch für diejenigen an, die ihre Voranmeldungen bisher monatlich oder vierteljährlich abgegeben haben. Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer ist · das Kalendervierteljahr, · der Kalendermonat, wenn die Steuer (Summe der Vorauszahlungen) des Jahres 2015 mehr als 7.500 € betragen hat. Hat die Steuer im Vorjahr nicht mehr als 1.000 € betragen, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Abgabe von Voranmeldungen und von der Entrichtung von Vorauszahlungen befreien. Wenn sich im Jahr 2015 ein Vorsteuer-Überschuss von mehr als 7.500 € ergeben hat, kann durch Abgabe der Voranmeldung Januar 2016 oder eines Antrags auf Dauerfristverlängerung für 2016 bis zum 10.2.2016 der monatliche Voranmeldungszeitraum beibehalten werden. Unternehmer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich abgeben, können Fristverlängerung für 2016 in Anspruch nehmen, wenn sie bis zum 10.2.2016 einen Antrag beim Finanzamt stellen. Voranmeldungen und Vorauszahlungen sind dann jeweils einen Monat später fällig. Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen für 2015 angemeldet und bis zum 10.2.2016 geleistet wird. Diese Sondervorauszahlung wird auf die am 10.2.2017 fällige Vorauszahlung für Dezember 2016 angerechnet. Dies hat zur Folge, dass die o. a. Anmeldungen ab dem Voranmeldungszeitraum Januar 2016 grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitpunkt folgenden Monats abgegeben werden müssen. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Vierteljahreszahler müssen keine Sondervorauszahlung entrichten. Für sie gilt die für ein Kalenderjahr genehmigte Fristverlängerung auch für die folgenden Kalenderjahre weiter, wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben. Ein erstmaliger Antrag ist in diesen Fällen bis zum 11.4.2016 zu stellen. Seite 7 zum Schreiben vom 4. Januar 2016 Zu beachten ist, dass ein einmal gestellter und genehmigter Antrag so lange gilt, bis der Unternehmer den Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Für Unternehmer, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit neu begründen, ist im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und im folgenden Jahr grundsätzlich der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Termine Januar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritäts3 zuschlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag 11.1.2016 4 Umsatzsteuer 5 Sozialversicherung Ende der Schonfrist bei Zahlung durch 1 2 Überweisung Scheck 14.1.2016 8.1.2016 Seit dem 1.1.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. 11.1.2016 14.1.2016 8.1.2016 27.1.2016 entfällt entfällt Termine Februar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritäts3 zuschlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag 10.2.2016 4 Umsatzsteuer UmsatzsteuerSondervorauszah5 lung Gewerbesteuer Grundsteuer 6 Sozialversicherung Ende der Schonfrist bei Zahlung durch 1 2 Überweisung Scheck 15.2.2016 5.2.2016 Seit dem 1.1.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. 10.2.2016 15.2.2016 5.2.2016 10.2.2016 15.2.2016 5.2.2016 15.2.2016 15.2.2016 25.2.2016 18.2.2016 18.2.2016 entfällt 12.2.2016 12.2.2016 entfällt
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