Leitfaden bei Verlust

Verwaltungsrat der Zum Löwenzorn AG
Dr. Stephan Landolt, VR - Aktienregister
LEITFADEN bei Verlust von Namenaktien
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Vorgehen beim unwiederbringlichen Verlust
Der Aktionär, welcher Namenaktien der „Zum Löwenzorn AG“ vermisst, meldet sich
schriftlich beim VR (Aktienregisterführer).
Nach einer Wartefrist von 3 Monaten nach Eintreffen der schriftlichen Vermisstmeldung
beim VR kann der Aktionär einen Antrag auf Erstellung von Duplikaten stellen.
Erstellung von Duplikaten
Der Aktienregisterführer füllt das Formular „Aktienverlust – Duplikat“ aus.
Der Eigentümer gemäss Aktienbuch unterschreibt das Formular.
Ein zweiter VR kontrolliert und bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
Die Beleg-Nummer ist eine fortlaufende Nummer und wird mit den Angaben in einem
Bordereau eingetragen.
Verteiler des ausgefüllten Formulars sind:
- Original ins Aktienbuch
- Kopie an den Antragsteller (Eigentümer gemäss Aktienbuch)
- Kopie als Beilage mit dem Duplikat an den neuen Aktionär
Die Duplikate werden vom Aktienregisterführer erstellt.
Kosten für die Erstellung von Duplikaten:
- Erste Aktie
Fr. 50.- Jede weitere Aktie aus dem gleichen Paket
Fr. 10.-
Für weitergehende Informationen stehe ich Ihnen als Aktienregisterführer des VR gerne zur
Verfügung:
Dr.med.dent. Stephan Landolt v/o Obsi
Hirschistrasse 7, 6430 Schwyz
Tel P +41 41 813 11 87 - Tel G +41 41 811 77 66 - Fax +41 41 811 77 67
Mail: [email protected] / [email protected]
VR/obsi
leitfaden bei verlust von namenaktien - 06-2015.docx
17.06.2015 07:44
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