Verwaltungsrat der Zum Löwenzorn AG Dr. Stephan Landolt, VR - Aktienregister LEITFADEN bei Verlust von Namenaktien 1 • • 2 • • • • • • • Vorgehen beim unwiederbringlichen Verlust Der Aktionär, welcher Namenaktien der „Zum Löwenzorn AG“ vermisst, meldet sich schriftlich beim VR (Aktienregisterführer). Nach einer Wartefrist von 3 Monaten nach Eintreffen der schriftlichen Vermisstmeldung beim VR kann der Aktionär einen Antrag auf Erstellung von Duplikaten stellen. Erstellung von Duplikaten Der Aktienregisterführer füllt das Formular „Aktienverlust – Duplikat“ aus. Der Eigentümer gemäss Aktienbuch unterschreibt das Formular. Ein zweiter VR kontrolliert und bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Die Beleg-Nummer ist eine fortlaufende Nummer und wird mit den Angaben in einem Bordereau eingetragen. Verteiler des ausgefüllten Formulars sind: - Original ins Aktienbuch - Kopie an den Antragsteller (Eigentümer gemäss Aktienbuch) - Kopie als Beilage mit dem Duplikat an den neuen Aktionär Die Duplikate werden vom Aktienregisterführer erstellt. Kosten für die Erstellung von Duplikaten: - Erste Aktie Fr. 50.- Jede weitere Aktie aus dem gleichen Paket Fr. 10.- Für weitergehende Informationen stehe ich Ihnen als Aktienregisterführer des VR gerne zur Verfügung: Dr.med.dent. Stephan Landolt v/o Obsi Hirschistrasse 7, 6430 Schwyz Tel P +41 41 813 11 87 - Tel G +41 41 811 77 66 - Fax +41 41 811 77 67 Mail: [email protected] / [email protected] VR/obsi leitfaden bei verlust von namenaktien - 06-2015.docx 17.06.2015 07:44 Seite 1 von 1
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