Rohrnetzsanierung in der August-Jaksch-Straße 2-44

Straßenbehörde
Eigener W irkungsbereich
Stadtwerke Klagenfurt AG
Bereich Wasser
z. H. Herrn Ing. Schwinger
Pischeldorfer Straße 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Amtsgebäude Domplatz
Paulitschgasse 13
Auskunft erteilt:
Herr Ing. Jakobitsch
Paulitschgasse 13
(5. Stock, Zimmer Nr. 519)
Tel.: 0463-537’3538
F a x: 0 4 6 3 - 5 3 7 ’ 6 2 4 6
Mobil: 0664/5107207
e-mail:
[email protected]
Mag.Zl. SV 412/15/16/VO (Aug.-Jaksch-Str.2 - 44)
Datum: 29.03.2016
Verordnung
Gemäß §§ 43 Abs. 1 und 1a, 44 und in Verbindung mit § 94d Ziffer 16 der
Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung,
werden betreffend die Durchführung von Grabungsarbeiten – Rohrnetzsanierung in
der August-Jaksch-Straße 2 - 44 für die Dauer der gemäß § 90 der zitierten
Straßenverkehrsordnung mit Bescheid vom 29.03.2016 bewilligten Arbeiten, folgende
straßenpolizeiliche Maßnahmen verfügt:
-§11. Baustufe: Villacher Ring bis Hans-Sachs-Straße
Bei den Anschlussarbeiten im Kreuzungsbereich mit dem Villacher Ring ist die
zweite Fahrspur sowie die Linksabbiegespur des Villacher Ringes in voller Breite für
den Verkehr stadtauswärts zur Rosentaler Straße jederzeit aufrecht zu halten.
Die Längsgrabung ist abschnittsweise in der nördlichen Fahrspur (= erste Fahrspur
stadtauswärts) auszuführen. Die zweite Fahrspur bleibt für den Durchzugsverkehr
aufrecht. Vor dem Kreuzungsbereich mit der Hans-Sachs-Straße bleiben die
Abbiegespuren befahrbar.
Während der Anschlussarbeiten an das bestehende Rohrnetz im Kreuzungsbereich
mit der Hans-Sachs-Straße wird die Linksabbiegespur gesperrt. Die Umleitung
erfolgt über die Waidmannsdorfer Straße und Richard-Wagner-Straße zur HansSachs-Straße.
Die erforderlichen Zuleitungen zur Südseite über die beiden stadteinwärts führenden
Fahrspuren sind im Bohr- oder Pressverfahren herzustellen.
Magistrat Klagenfurt am W örthersee, Straßenbau und Verkehr, A 9010 Klagenfurt am W örthersee,
Paulitschgasse 13,T 0463-537’3341, F 0463-537’6246, [email protected]
2
2. Baustufe: Hans-Sachs-Straße bis Strutzmannstraße
Im Kreuzungsbereich mit der Hans-Sachs-Straße sind keinerlei Arbeiten erforderlich.
Die Längsgrabung bis auf Höhe der Strutzmannstraße ist in der Linksabbiegespur
situiert. Dieser Fahrstreifen wird für die Dauer der Arbeiten an der Längsgrabung
gesperrt. Die Geradeaus- und Rechtsabbiegespur bleiben aufrecht.
Die Querung zum Anschlusspunkt in der Strutzmannstraße ist halbbahnig
durchzuführen, sodass ein Fahrstreifen von mind. 3,50 m für den Durchzugsverkehr
jederzeit befahrbar bleibt.
Die Längsparkspur im Südbereich wird ab dem Zebrastreifen (westlicher
Einmündungsbereich der Hans-Sachs-Straße) bis ca. zwei PKW-Längen westlich
der Strutzmannstraße mit einem „Halte- und Parkverbot“ versehen.
Folgende Verkehrszeichen sind anzubringen:
„30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung“ § 52 Z 10 lit. a
„Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung“ § 52 Z 10 lit. b
„Einfahrt verboten“ § 52 Z 2 mit Zusatz „ausgenommen Baustellenfahrzeuge“
„Baustelle“ § 50 Z 9
„Fahrbahnverengung“ § 50 Z 8
„Halten und Parken verboten“ § 52 Z 13 lit. b
„Vorankündigung einer Umleitung“ § 53 Z 16 lit. a
„Umleitung“ § 53 Z 16 lit. b
„Sackgasse“ § 53 Z 11
„Abschleppzeichen“ § 54 Abs. 5 lit. j
„Andere Gefahren“ § 50 Z 16
„Querrinne oder Aufwölbung“ § 50 Z 1
„Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ § 52 Z 15
„Wartepflicht bei Gegenverkehr“ § 52 Z 5
-§2Diese Verordnung ist durch die Straßenverkehrszeichen gemäß § 50 Z 1, Z 8, Z 9,
Z 16, § 52 Z 2, Z 5, Z 10 lit. a u. b, Z 13 lit. b, Z 15, § 53 Z 11, Z 16 lit. a u. b und § 54
Abs. 5 lit. j der StVO mit Zusatz kundzumachen. Sie tritt mit der Anbringung dieser
Beschilderung in Kraft.
Magistrat Klagenfurt am W örthersee, Straßenbau und Verkehr, A 9010 Klagenfurt am W örthersee,
Paulitschgasse 13,T 0463-537’3341, F 0463-537’6246, [email protected]
3
-§3Übertretungen dieser Verordnung werden von der Landespolizeibehörde Kärnten
gemäß § 99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeit
geltenden Fassung, geahndet.
Für die Bürgermeisterin:
Der Sachbearbeiter:
( Ing. Jakobitsch )
Magistrat Klagenfurt am W örthersee, Straßenbau und Verkehr, A 9010 Klagenfurt am W örthersee,
Paulitschgasse 13,T 0463-537’3341, F 0463-537’6246, [email protected]