Straßenbehörde Eigener W irkungsbereich Stadtwerke Klagenfurt AG Bereich Wasser z. H. Herrn Ing. Schwinger Pischeldorfer Straße 31 9020 Klagenfurt am Wörthersee Amtsgebäude Domplatz Paulitschgasse 13 Auskunft erteilt: Herr Ing. Jakobitsch Paulitschgasse 13 (5. Stock, Zimmer Nr. 519) Tel.: 0463-537’3538 F a x: 0 4 6 3 - 5 3 7 ’ 6 2 4 6 Mobil: 0664/5107207 e-mail: [email protected] Mag.Zl. SV 412/15/16/VO (Aug.-Jaksch-Str.2 - 44) Datum: 29.03.2016 Verordnung Gemäß §§ 43 Abs. 1 und 1a, 44 und in Verbindung mit § 94d Ziffer 16 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, werden betreffend die Durchführung von Grabungsarbeiten – Rohrnetzsanierung in der August-Jaksch-Straße 2 - 44 für die Dauer der gemäß § 90 der zitierten Straßenverkehrsordnung mit Bescheid vom 29.03.2016 bewilligten Arbeiten, folgende straßenpolizeiliche Maßnahmen verfügt: -§11. Baustufe: Villacher Ring bis Hans-Sachs-Straße Bei den Anschlussarbeiten im Kreuzungsbereich mit dem Villacher Ring ist die zweite Fahrspur sowie die Linksabbiegespur des Villacher Ringes in voller Breite für den Verkehr stadtauswärts zur Rosentaler Straße jederzeit aufrecht zu halten. Die Längsgrabung ist abschnittsweise in der nördlichen Fahrspur (= erste Fahrspur stadtauswärts) auszuführen. Die zweite Fahrspur bleibt für den Durchzugsverkehr aufrecht. Vor dem Kreuzungsbereich mit der Hans-Sachs-Straße bleiben die Abbiegespuren befahrbar. Während der Anschlussarbeiten an das bestehende Rohrnetz im Kreuzungsbereich mit der Hans-Sachs-Straße wird die Linksabbiegespur gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Waidmannsdorfer Straße und Richard-Wagner-Straße zur HansSachs-Straße. Die erforderlichen Zuleitungen zur Südseite über die beiden stadteinwärts führenden Fahrspuren sind im Bohr- oder Pressverfahren herzustellen. Magistrat Klagenfurt am W örthersee, Straßenbau und Verkehr, A 9010 Klagenfurt am W örthersee, Paulitschgasse 13,T 0463-537’3341, F 0463-537’6246, [email protected] 2 2. Baustufe: Hans-Sachs-Straße bis Strutzmannstraße Im Kreuzungsbereich mit der Hans-Sachs-Straße sind keinerlei Arbeiten erforderlich. Die Längsgrabung bis auf Höhe der Strutzmannstraße ist in der Linksabbiegespur situiert. Dieser Fahrstreifen wird für die Dauer der Arbeiten an der Längsgrabung gesperrt. Die Geradeaus- und Rechtsabbiegespur bleiben aufrecht. Die Querung zum Anschlusspunkt in der Strutzmannstraße ist halbbahnig durchzuführen, sodass ein Fahrstreifen von mind. 3,50 m für den Durchzugsverkehr jederzeit befahrbar bleibt. Die Längsparkspur im Südbereich wird ab dem Zebrastreifen (westlicher Einmündungsbereich der Hans-Sachs-Straße) bis ca. zwei PKW-Längen westlich der Strutzmannstraße mit einem „Halte- und Parkverbot“ versehen. Folgende Verkehrszeichen sind anzubringen: „30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung“ § 52 Z 10 lit. a „Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung“ § 52 Z 10 lit. b „Einfahrt verboten“ § 52 Z 2 mit Zusatz „ausgenommen Baustellenfahrzeuge“ „Baustelle“ § 50 Z 9 „Fahrbahnverengung“ § 50 Z 8 „Halten und Parken verboten“ § 52 Z 13 lit. b „Vorankündigung einer Umleitung“ § 53 Z 16 lit. a „Umleitung“ § 53 Z 16 lit. b „Sackgasse“ § 53 Z 11 „Abschleppzeichen“ § 54 Abs. 5 lit. j „Andere Gefahren“ § 50 Z 16 „Querrinne oder Aufwölbung“ § 50 Z 1 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ § 52 Z 15 „Wartepflicht bei Gegenverkehr“ § 52 Z 5 -§2Diese Verordnung ist durch die Straßenverkehrszeichen gemäß § 50 Z 1, Z 8, Z 9, Z 16, § 52 Z 2, Z 5, Z 10 lit. a u. b, Z 13 lit. b, Z 15, § 53 Z 11, Z 16 lit. a u. b und § 54 Abs. 5 lit. j der StVO mit Zusatz kundzumachen. Sie tritt mit der Anbringung dieser Beschilderung in Kraft. Magistrat Klagenfurt am W örthersee, Straßenbau und Verkehr, A 9010 Klagenfurt am W örthersee, Paulitschgasse 13,T 0463-537’3341, F 0463-537’6246, [email protected] 3 -§3Übertretungen dieser Verordnung werden von der Landespolizeibehörde Kärnten gemäß § 99 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 159/1960, in der derzeit geltenden Fassung, geahndet. Für die Bürgermeisterin: Der Sachbearbeiter: ( Ing. Jakobitsch ) Magistrat Klagenfurt am W örthersee, Straßenbau und Verkehr, A 9010 Klagenfurt am W örthersee, Paulitschgasse 13,T 0463-537’3341, F 0463-537’6246, [email protected]
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